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Vertrag und Programme

CDU BW, Wahlprogramm 2026: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Agenda der Zuversicht – Unser Land in guten Händen“ (Wahlprogramm 2026 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Aus Verantwortung fürs Land“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2026 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 390 von 1.457 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Ohne Politikfeld1
Staat, Demokratie und Verwaltung18
  1. Haftungsregeln werden an die ausgeweiteten Genehmigungsfiktionen angepasst.
  2. Wer nicht fristgerecht entscheidet, ermöglicht automatisch den nächsten Schritt, rechtssicher und mit klaren Qualitätsstandards.
  3. Bei Überschreitung der Frist gilt die Übertragung eines Schutzrechts als genehmigt.
  4. Besetzungsverfahren werden beschleunigt.
  5. Auf Bundesebene werden Vereinfachungen in der Bodenschutzverordnung angestrebt.
  6. Klare rechtliche Rahmenbedingungen werden angestrebt.
  7. In Deutschland gilt das Grundgesetz und nicht die Scharia.
  8. Parallelstrukturen werden abgelehnt.
  9. Der Wandel wird über die natürliche Fluktuation gestaltet, insbesondere durch den Rentenbeginn geburtenstarker Jahrgänge, und soll sozialverträglich und planbar bleiben.
  10. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll abgeschafft werden.
  11. Verbandsklagerechte werden abgelehnt und ihre Streichung wird auf allen Ebenen angestrebt.
  12. Gegen ein Vorhaben sollen nur Personen klagen können, die selbst betroffen sind.
  13. Bürgernahe Demokratie lebt auch von einer angemessenen Repräsentation aller Teile des Landes.
  14. Zur Verkleinerung des Landtags wird eine Stärkung der in der Verfassung angelegten Persönlichkeitskomponente offengehalten.
  15. Für die Kommunikation in Landesbehörden, Schulen und Ministerien gelten verbindlich die Regeln und Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung.
  16. Die Bearbeitung von Beihilfeanträgen wird beschleunigt, um hohe Vorauszahlungen im Krankheitsfall zu vermeiden.
  17. Es wird zum Auszählverfahren nach d’Hondt zurückgekehrt.
  18. Mit europäischen Partnerregionen wird eine Initiative für weniger Bürokratie gestartet.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte48
  1. Der Rechtsstaat soll wehrhaft sein.
  2. Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet.
  3. Prävention steht vor Intervention.
  4. Der Datenschutz darf dem Kinderschutz nicht im Wege stehen.
  5. Für die zügige Umsetzung der befristeten Speicherung von IP-Adressen und Port-Nummern zur Verfolgung schwerer Straftaten wird eingetreten.
  6. Kommunale Hochwasserrisikomanagementpläne werden aktualisiert.
  7. Kommunale Hochwasserrisikomanagementpläne werden über ein Landesportal vernetzt.
  8. Die Förderung für die entsprechenden Maßnahmen wird signifikant ausgebaut.
  9. Für den Zivilschutz werden bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen.
  10. Ein Sicherheitsrat soll Landesregierung, die Präsidenten der Sicherheitsbehörden, Zivilschutzorganisationen, kommunale Landesverbände und das Landeskommando der Bundeswehr zusammenführen.
  11. Die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten soll abgeschafft werden.
  12. Die Polizei erhält volle politische Rückendeckung für konsequentes Durchgreifen im öffentlichen Raum.
  13. Ein höherer Kontrolldruck in den Innenstädten und an Kriminalitätsschwerpunkten wird angestrebt.
  14. Wirksamere Platzverweise und Aufenthaltsverbote in den Innenstädten und an Kriminalitätsschwerpunkten werden angestrebt.
  15. Deutlich mehr und höhere Bußgelder werden angestrebt.
  16. Kommunen werden durch Vorhaltung mobiler Beleuchtungs- und Videoschutztechnik bei kurzfristigen Maßnahmen unterstützt.
  17. Öffentliche Angsträume sollen durch gezielte Lichtkonzepte beseitigt werden.
  18. Die Cybersicherheitskompetenz in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, soll durch Aufklärungskampagnen und Beratungen vertieft werden.
  19. Für Identitätsfeststellungen in einem 30-Kilometer-Korridor an den Außengrenzen wird eine Rechtsgrundlage gefordert.
  20. Präventive DNA-Untersuchungen sollen ermöglicht werden, damit Spurenmaterial unbekannter Herkunft molekulargenetisch untersucht und Identifizierungsmerkmale wie Geschlecht, Augen-, Haar- und Hautfarbe, Alter und biogeografische Herkunft ermittelt werden können.
  21. Die Ermittlungsarbeit der Polizei wird zum Schutz der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft gestärkt.
  22. Höchste Standards bei Datenschutz, Opferschutz und IT-Sicherheit werden als selbstverständlich angesehen.
  23. Die technische Einführung wird durch gezielte Schulungen für die Einsatzkräfte ergänzt.
  24. Die Telekommunikationsüberwachung soll durch verfassungskonforme Onlinedurchsuchungen ergänzt werden, damit auch auf gespeicherte Daten zugegriffen werden kann.
  25. Der Datenaustausch zu jugendlichen Mehrfach- und Intensivtäterinnen und -tätern wird verbessert.
  26. Es wird geprüft, ob ein eigenes Versammlungsgesetz erforderlich ist.
  27. Der Videoschutz soll ausgebaut werden, um Versammlungen besser schützen zu können.
  28. Der Verfassungsschutz soll die Befugnis erhalten, verdeckt auf informationstechnische Systeme zuzugreifen.
  29. Eine umfassende Ausschöpfung des Strafrahmens wird angestrebt.
  30. Die Warninfrastruktur einschließlich eines flächendeckenden Sirenennetzes wird ausgebaut.
  31. Die landesweite Kommunikation und Koordination aller Akteure soll unter Nutzung neuester Technik verbessert werden.
  32. Hilfsorganisationen werden bei der Gewinnung neuer Einsatzkräfte unterstützt, etwa durch Nachwuchskampagnen und attraktive Rahmenbedingungen.
  33. Eine neue Schutzraumkonzeption wird erarbeitet, auch unter Einbeziehung vorhandener Infrastruktur.
  34. Kommunen werden bei der Einrichtung von Schutzräumen unterstützt.
  35. Kommunen werden bei der sicherheitsorientierten Gestaltung öffentlicher Räume unterstützt.
  36. Kommunen werden bei der Erstellung eigener Sicherheitsanalysen und Sicherheitskonzepte unterstützt.
  37. Die Qualität der Justiz wird über eine starke Ausbildung und moderne Wege in den Beruf gesichert.
  38. Der personelle Aufwuchs der vergangenen Jahre wird entlang des tatsächlichen Bedarfs verstetigt.
  39. Unterstützungskräfte und Geschäftsstellen werden besonders berücksichtigt.
  40. Die Ergebnisse des Beteiligungsformats „ZUKUNFTSGERICHTET“ werden bei der Modernisierung der Justiz besonders berücksichtigt.
  41. Künstliche Intelligenz bleibt ein Hilfsmittel, und Entscheidungen müssen weiterhin von Menschen getroffen werden.
  42. Der Commercial Court wird ausgebaut.
  43. Im Land werden alle Spielräume genutzt.
  44. Moderne Websites und transparente Berichterstattung sollen über Entscheidungen und Abläufe informieren.
  45. Sämtliche verfassungsrechtlich verfügbaren Spielräume sollen ausgereizt werden.
  46. Dem politischen Islam wird bei der Förderung von Vereinen und Verbänden entgegengetreten.
  47. Dem politischen Islam wird mit Mitteln des Polizei- und Versammlungsrechts entgegengetreten.
  48. Die Orientierung erfolgt an erfolgreichen Regulierungsmaßnahmen anderer Bundesländer, zum Beispiel Bayern und Hessen.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit34
  1. Talente aus aller Welt sollen gerne in das Land kommen und zum Wohlstand beitragen.
  2. Die Qualität der Abschlüsse steht im Fokus.
  3. Erfolgreiche ausländische Promovierende werden mittels Genehmigungsfiktionen und großzügiger Übergangsregelungen, etwa für Gründungsvorhaben, langfristig im Land gehalten.
  4. Gelingende Integration soll auf allen Ebenen möglich gemacht werden.
  5. Wer sich für das Land entscheidet, entscheidet sich auch für dessen Werte, Sprache und Leitkultur.
  6. Sprache gilt als Schlüssel zur Teilhabe und Arbeit als Motor der Integration.
  7. Eine Offensive für die Betriebssprache Deutsch wird gestartet.
  8. Die Förderung wird direkt in Vereine und Unternehmen verlagert.
  9. Der Gründergeist von Zugewanderten soll gefördert werden.
  10. Mit dem Mentoring-Programm „Vom Gastarbeiter zum Arbeitgeber“ werden erfahrene Familienunternehmer aus dem Mittelstand mit Gründerinnen und Gründern mit Migrationsgeschichte vernetzt.
  11. Menschen, die ins Land kommen, sollen auch Arbeit schaffen.
  12. Neben kultureller Vielfalt werden gezielt Erfolgsbiografien gelungener Integration sichtbar gemacht.
  13. Betriebe, Vereine und Einzelpersonen, die vorleben, wie aus einem Nebeneinander ein Miteinander wird, werden ausgezeichnet.
  14. Ein positiver Patriotismus der Vielfalt auf dem Boden der Verfassung soll entstehen.
  15. Die Politik der Bundesregierung, missbräuchliche Umgehung der Dublin-Regeln durch Zurückweisungen an der Grenze zu unterbinden, wird unterstützt.
  16. Das Asylrecht gibt keinen Anspruch darauf, sich innerhalb Europas ein Asylland frei auszusuchen.
  17. Die berechtigten Belange von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern werden berücksichtigt.
  18. Schutzbedürftigen Menschen in Not zu helfen, wird als humanitäre und christliche Verantwortung vertreten.
  19. Auf europäischer Ebene wird die Ermöglichung lebenslanger Wiedereinreisesperren angestrebt.
  20. Im Bereich der Migration sind zügige und klare Entscheidungen erforderlich.
  21. Menschen mit Bleiberecht erhalten schnelle Rechtssicherheit und keine jahrelange Ungewissheit.
  22. Menschen mit Bleibeperspektive werden zügig in Arbeit gebracht.
  23. Asylbewerberleistungen werden mit der bundesgesetzlich vorgesehenen Bezahlkarte bargeldlos ausgezahlt.
  24. Es wird sichergestellt, dass die Leistungen in der gesetzlich vorgesehenen Weise verwendet werden, und es werden Vertrauen und Verbindlichkeit geschaffen.
  25. Zahlungserpressung durch Schlepper und Menschenhändler wird erschwert.
  26. Gegen Missbrauch und Umgehung der Bezahlkarte werden klare Regeln, einheitliche Standards und wirksame Kontrolle eingesetzt.
  27. Der Bund wird bei der Schaffung der Rechtsgrundlagen gegen Missbrauch und Umgehung der Bezahlkarte unterstützt.
  28. Organisationen, die den Umtausch der Bezahlkarte unterstützen, sollen die Gemeinnützigkeit verlieren.
  29. Verfahren in den Landeserstaufnahmestellen sollen rechtssicher abgeschlossen werden.
  30. Städte und Gemeinden, die sich freiwillig als sichere Häfen verpflichtet haben, werden bevorzugt berücksichtigt.
  31. Die bestehenden Unterbringungsstandards werden überprüft und angepasst.
  32. Es werden keine weiteren Landesaufnahmeprogramme aufgelegt.
  33. Duldungen für vollziehbar Ausreisepflichtige werden auf rechtlich zwingende Fälle beschränkt.
  34. Es werden gezielte Kooperationsvereinbarungen geschlossen.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie17
  1. Bewahrt wird, was das Land groß gemacht hat, und zugleich wird Raum für Neues geschaffen.
  2. Der Ministerpräsident soll die Interessen der Wirtschaft und der Beschäftigten kraftvoll vertreten.
  3. In den für die Wirtschaft entscheidenden Märkten werden Baden-Württemberg-Business-Center geschaffen.
  4. Im Jahr 2036 soll das Land ein starkes Handwerk haben.
  5. Handwerk, Handel und Mittelstand sollen Vertrauen statt Misstrauen erhalten.
  6. Der industrienahe Dienstleistungssektor wird gestärkt und seine Rolle als eigenständiger Innovationstreiber im Dialog von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ausgebaut.
  7. Jede Region soll ihre Stärken im Rahmen eines abgestimmten Konzepts zur Clusterbildung nutzen.
  8. Es werden Strukturen geschaffen, die Wagnis belohnen statt Mut zu bestrafen.
  9. Ergänzend zum Zukunftsfonds wird das Stiftungsrecht so geändert, dass langfristige Anlagen in unternehmerischen Zukunftsprojekten möglich sind.
  10. Erfahrenen Fach- und Führungskräften werden mehr Chancen eröffnet, sich an Unternehmensgründungen zu beteiligen.
  11. Für das Automobil der Zukunft werden verlässliche europäische Rahmenbedingungen gebraucht.
  12. Die europäische Regulierung soll grundlegend weiterentwickelt werden und den gesamten Lebenszyklus von der Herstellung bis zur Entsorgung einbeziehen.
  13. Regionale oder branchenspezifische Sonderwirtschaftszonen werden unter anderem für Fahrzeug- und Antriebstechnik, Künstliche Intelligenz, Energieversorgung, Photonik, Quanten- und Batterietechnologie, Robotik, Wehrtechnik, Lebenswissenschaften und Medizintechnik erwogen.
  14. Welche Technik sich durchsetzt, soll der Markt entscheiden und nicht die Politik.
  15. Die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte, personalfreie Läden wird ermöglicht.
  16. Eine zeitgemäße Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum soll geschaffen werden.
  17. Die EU stellt mit ihrer Handelspolitik einen fairen und freien Zugang für Fahrzeuge und Fahrzeugteile sicher.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung14
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen9
Rente und Alterssicherung3
Gesundheit und Pflege31
  1. Zum angestrebten Land gehört eine Gesundheitsversorgung in Stadt und Land, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.
  2. Auf den Kampf gegen Krebs wird ein besonderer Schwerpunkt gelegt.
  3. Das Land wird bis 2036 zu einem der weltweit führenden Standorte für Krebsforschung gemacht.
  4. Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen gilt für alle Kinder als verpflichtend.
  5. Grundlage dafür ist eine gute und bezahlbare Pflege.
  6. Grundlage dafür ist eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung von hoher Qualität.
  7. Die Abläufe der integrierten Leitstellen einschließlich der Fallabfragen werden landeseinheitlich standardisiert.
  8. Die Versorgung mit Defibrillatoren wird flächendeckend verbessert, auch bei der Polizei.
  9. An kommunalen Stipendienprogrammen wird sich beteiligt.
  10. Im Jahr 2036 bietet Baden-Württemberg flächendeckend hervorragende Gesundheits-, Reha-, Kur- und Pflegeleistungen.
  11. An der dualen Finanzierung der Kliniken wird festgehalten.
  12. Die vom Bund angestrebte Patientensteuerung durch Hausärztinnen und Hausärzte als Gesundheitslotsen wird unterstützt.
  13. Digitale Lotsen- und Terminservicestellen sollen Patientinnen und Patienten verbindlich und zielgerichtet durch das Gesundheitssystem führen und Doppeluntersuchungen vermeiden.
  14. Etablierte Diagnostiken und Standardtherapien, etwa in der Tumorbehandlung, werden durch einen weiteren Digitalisierungsschub in der Fläche verfügbar gemacht.
  15. Das Modell eines Akuttansportwagens wird als zusätzliche Versorgungsebene zwischen akutem Notfalleinsatz und Krankentransport getestet.
  16. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, wie Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit und Suchtprävention zusammenhängen.
  17. In moderne Ausstattung, digitale Vernetzung und qualifiziertes Fachpersonal wird investiert, damit Gesundheitsämter auf Krisen reagieren, Infektionsketten unterbrechen und die Bevölkerung informieren können.
  18. Auf Bundesebene wird angestrebt, die Schlechterstellung Baden-Württembergs beim Risikostrukturausgleich aufgrund des Regionalfaktors zu beenden.
  19. Eine enge Verzahnung aller Ebenen und eine klare Zusammenarbeit ziviler und militärischer Strukturen unter Koordination der öffentlichen Hand sind erforderlich.
  20. Pflege gilt als Ausdruck von Solidarität zwischen den Generationen.
  21. Hochwertige Pflege soll wohnortnah und bezahlbar bleiben.
  22. Die Landesheimbauverordnung wird überarbeitet.
  23. Flexible Pflegezeitmodelle werden gefördert.
  24. Wohnortnahe Beratungsangebote werden ausgebaut.
  25. Für professionelle Pflegekräfte werden faire Löhne, verbindliche Personalschlüssel und verlässliche Dienstpläne angestrebt.
  26. Der Pflegeberuf wird durch bessere Karrierewege, moderne Ausbildungsgänge und gezielte Weiterbildungsangebote attraktiver gemacht.
  27. Die Möglichkeiten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden umfassend genutzt.
  28. Pflege braucht Innovation statt Bürokratie.
  29. Pflege darf weder Pflegebedürftige noch Angehörige oder Pflegeeinrichtungen überlasten.
  30. Steigende Eigenanteile sollen Pflegebedürftige oder ihre Familien nicht überfordern.
  31. Leistungsverbesserungen und Kostensteigerungen dürfen nicht ausschließlich zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft28
  1. Das Land soll zusammenhalten, heimatverbunden und weltoffen sein.
  2. Aufsuchende Sozialarbeit geht bei erhöhten Fehlzeiten zeitnah in die Familien.
  3. Die Erziehungshoheit wird geschützt.
  4. Unterstützung erfolgt durch Bildung, Freizeitangebote, Beratung und finanzielle Entlastung.
  5. Finanzielle Leistungen allein lösen die Herausforderungen von Familien nicht.
  6. Eltern brauchen wirtschaftliche Sicherheit und verlässliche Zukunftsperspektiven für ihre Familien.
  7. Die spezifischen Bedarfe Alleinerziehender, die oftmals trotz Erwerbstätigkeit von Armut gefährdet sind, werden berücksichtigt.
  8. Für die Kinder- und Jugendhilfe werden landesweit einheitliche Standards geschaffen.
  9. Baden-Württemberg ist 2036 ein Land starker Familien.
  10. Der Ausbau der Plätze in Jugendfreiwilligendiensten wird vorangetrieben.
  11. Digitalisierung, Mobilität und Teilhabe werden so gestaltet, dass ältere Menschen selbstverständlich dazugehören.
  12. Es werden Strukturen für Begegnung und Teilhabe geschaffen, darunter Nachbarschaftstreffs, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und Kulturangebote.
  13. Zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Pauschalierung wird ein besserer Ausgleich geschaffen.
  14. Ein strukturiertes Monitoring sorgt für eine gleichförmige Umsetzung im ganzen Land.
  15. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind unverzichtbare Partner des Sozialstaates.
  16. Die freien Wohlfahrtsverbände werden bei der Bewältigung ihrer strukturellen und finanziellen Herausforderungen unterstützt.
  17. Projekte zur Sensibilisierung von Sportlerinnen und Sportlern werden unterstützt.
  18. Möglichst pauschale Entschädigungen sollen ermöglicht werden.
  19. Es wird geprüft, wie überregional bedeutsame Sportstätten passgenau gefördert werden können.
  20. Bei den Bundesjugendspielen soll der Wettkampfgedanke wieder stärker im Mittelpunkt stehen.
  21. Die Unterstützung des Ehrenamts wird durch ein Mitglied der Landesregierung zentral koordiniert.
  22. Die Jugendleiterkarte Juleica wird als Ehrenamtskarte der Kinder- und Jugendarbeit weiter aufgewertet.
  23. Das Gemeinsame wird über das Trennende gestellt.
  24. Die Zuschüsse für Kindertagesstätten werden erhöht.
  25. Zivilgesellschaftliches Engagement kann seine Rolle nur dann unabhängig und glaubwürdig erfüllen, wenn das Engagement der Menschen im Vordergrund steht und nicht die Beteiligung des Staates.
  26. Die Bezuschussung dieser Organisationen aus Landesmitteln muss sich stärker an den Interessen der Allgemeinheit ausrichten.
  27. Private Spenden sollen unbürokratischer möglich sein.
  28. Aus den Erträgen der staatlichen Toto-Lotto GmbH und der staatlichen Spielbanken werden weiterhin gemeinnützige Projekte gefördert.
Bildung, Wissenschaft und Forschung61
  1. Kreativität und kritisches Denken werden gefördert.
  2. Schule soll junge Menschen erziehen, die selbständig denken und handeln.
  3. Die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf das Angebot an Ausbildungsplätzen werden beobachtet.
  4. Unternehmen werden bei der Anpassung ihrer Ausbildungsangebote unterstützt.
  5. Wissenschaftliche Periodika sollen auch für automatisierte KI-Abfragen zugänglich sein.
  6. Für Forscherinnen und Forscher, die Innovationen in die Praxis tragen, werden faire und attraktive Wege zurück in die Wissenschaft geschaffen.
  7. Talente werden für die Wissenschaft erhalten.
  8. Neben regionalen Netzwerken und Mentoring-Programmen werden Stipendien geschaffen, die an einen nachlaufenden Mindestaufenthalt in Baden-Württemberg geknüpft sind.
  9. Es wird auf Exzellenz, Effizienz und Freiheit gesetzt.
  10. Auf die Expertise der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Baden-Württemberg wird gezielt zurückgegriffen.
  11. Die geografische Nähe sich ergänzender Wissenschaftseinrichtungen, etwa im Raum Stuttgart und im Rhein-Neckar-Raum, wird stärker zur Prüfung von Verbundstrukturen genutzt.
  12. Die Förderung ethischer Sprach- und Handlungsfähigkeit wird vorangetrieben.
  13. Mit dem „SpaceLab BW“ wird ein baden-württembergischer Beitrag für ein Innovationslabor im Orbit in der Nachfolge der ISS geschaffen.
  14. Mit finanzieller Unterstützung wird dafür gesorgt, dass Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger über die Europäische Weltraumorganisation einen Einsatz im All absolvieren.
  15. Wo Förderbedarfe sichtbar werden, wird passgenaue und verbindliche Förderung geschaffen.
  16. Das Forum Frühkindliche Bildung bleibt Motor der Qualitätsentwicklung.
  17. Laufende Modellversuche werden zügig evaluiert, um wirksame Ansätze zu verstetigen.
  18. Kinder, die noch nicht schulreif sind, sollen die Juniorklasse besuchen.
  19. Neu zugewanderte Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse starten in Vorbereitungsklassen.
  20. Konzeption und Ressourcenausstattung werden evaluiert.
  21. Eine Einheitsschule und die Einheitslehrkraft werden abgelehnt.
  22. Leistung muss transparent bewertet werden.
  23. Noten bieten allen Beteiligten Klarheit und zeigen individuelle Stärken sowie mögliche Perspektiven auf.
  24. Eine Abschaffung von Schulnoten wird abgelehnt.
  25. Die Vergleichsarbeiten VERA werden als Instrument der Schul- und Unterrichtsentwicklung verwendet.
  26. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 sichern zentrale, benotete Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch die Versetzung oder den Schulabschluss, sofern nicht ohnehin eine Abschlussprüfung abzulegen ist.
  27. Methodenkompetenz bleibt wichtig, soll das Verstehen erleichtern und das Lernen nicht ersetzen.
  28. Ein Schulabschluss attestiert nicht nur Lernstrategien, sondern tragfähiges Sachwissen über Geschichte, Politik, Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften, Literatur und Kultur.
  29. Neben der Wissensvermittlung sind Werteerziehung und die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Teil des schulischen Auftrags.
  30. Zur schulischen Ausbildung gehört, dass Schülerinnen und Schüler einen guten Umgang lernen, Gemeinschaft positiv erleben und sich zu benehmen wissen.
  31. Erziehungsberechtigte werden in die Pflicht genommen, damit der Schulbesuch regelmäßig stattfindet.
  32. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird bedarfsgerecht umgesetzt.
  33. Das Schulungskonzept der Volkshochschulen qualifiziert Betreuungskräfte.
  34. Doppelstrukturen werden vermieden.
  35. Das Kriterium der Mindestschülerzahl von 16 in Klasse 5 wird durch eine Durchschnittsbetrachtung über die gesamte Sekundarstufe I ersetzt.
  36. Möglichem Schüleraufwuchs in höheren Klassen wird Rechnung getragen, und wohnortnahe Angebote bleiben erhalten.
  37. Die Mittelzuweisung für die jeweiligen Züge erfolgt getrennt.
  38. Das Klassenlehrerprinzip ist besonders wichtig für Schülerinnen und Schüler mit sozialpädagogischen Bedürfnissen.
  39. Ziel bleibt ein mittlerer Bildungsabschluss.
  40. Die Gemeinschaftsschule bietet längeres gemeinsames Lernen und individuelle Förderung auf verschiedenen Niveaustufen.
  41. Für Familien, die dieses pädagogische Konzept bevorzugen, ist die Gemeinschaftsschule eine Wahlmöglichkeit.
  42. Das berufliche Schulwesen steht dafür, dass kein Abschluss ohne Anschluss bleibt.
  43. Maßstab des Erfolgs ist die Qualität der Förderung, gemessen an den Voraussetzungen und Bedarfen des einzelnen Kindes.
  44. Flächendeckender Tandemunterricht bleibt wünschenswert, ist personell jedoch nicht überall leistbar.
  45. Freie Schulen werden an Förderprogrammen beteiligt.
  46. Die Kopfsätze freier Schulen sollen jährlich angepasst werden, damit die Schulen zusätzliche Planungssicherheit erhalten.
  47. Stellen werden schneller besetzt.
  48. Digitale Didaktik wird im Fachunterricht verankert.
  49. Die Erwachsenenbildung bleibt ein Baustein der Bildungslandschaft und muss den Veränderungen in Alltag und Berufsleben Rechnung tragen.
  50. Für die Sekundarstufe werden differenzierte Lehramtsstudiengänge vorgesehen.
  51. Fachfremder Unterricht wird reduziert.
  52. Das Klassenlehrerprinzip wird gestärkt.
  53. Gezieltes Mentoring unterstützt den Berufseinstieg.
  54. Das Berufsbild der Lehrkräfte wird modernisiert, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.
  55. Das Leistungsprinzip soll sich auch im Lehrerberuf spürbar niederschlagen.
  56. Schulleitungen erhalten wirksame, rechtskonforme Werkzeuge gegen dauerhaft mangelnde Leistungsbereitschaft und Pflichtverletzungen, von strukturiertem Feedback über verbindliche Entwicklungsvereinbarungen bis zu abgestuften Sanktionen.
  57. Kinder und Jugendliche sollen lernen, warum Freiheit, Recht und Verantwortung zusammengehören.
  58. Religionsunterricht an Schulen und das Fach Islamische Theologie an Hochschulen werden von Einflüssen ausländischer Staaten befreit.
  59. Die Aus- und Weiterbildung von der Pflege bis zur Medizintechnik wird durch enge Zusammenarbeit von Schulen, Hochschulen, Kliniken und Betrieben gestärkt.
  60. Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern, deren Blockunterricht nicht am Wohnort stattfindet, wird wieder eine Übernachtungspauschale gezahlt.
  61. In Diagnostik und Therapie wird die Spitzenposition in Deutschland angestrebt.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung11
Verkehr und Infrastruktur21
  1. Hochschulen, Mittelstand und Industrie werden in die Pilotkorridore für autonomes Fahren eingebunden.
  2. Sanierungen sollen im ganzen Land effizient, transparent und planbar sein.
  3. Bei der Umsetzung vor Ort werden die Belastungen für Verkehrsteilnehmer und betroffene Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.
  4. Kommunen, Bauunternehmen und Landesbehörden erhalten transparente Zeitpläne zu Verkehrsfluss und Baufortschritt.
  5. Wichtige Verkehrsadern im städtischen Bereich sollen nach Möglichkeit unter die Erde verlegt werden, um Menschen zu entlasten und die Natur zu schützen.
  6. Alle vorgesehenen Autobahn-Aus- und Neubauprojekte im Land sollen zügig umgesetzt werden.
  7. Der Klimacheck in der Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird abgeschafft.
  8. Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans werden die Interessen des Landes auf Bundesebene eingebracht.
  9. Bei Sanierungen von Straßen, für die bisher keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden, soll auf die Erhebung verzichtet werden können, wenn die Straße vor dem 3. Oktober 1990 erstmals hergestellt wurde.
  10. Starre Zugangsbeschränkungen wie eine City-Maut werden abgelehnt.
  11. Es wird auf Pilotprojekte gesetzt und darauf, Neues zu erproben.
  12. Autofahrerinnen und Autofahrer sollen nicht bestraft werden.
  13. Die Flughäfen sollen auch künftig für Wirtschaft und Tourismus entscheidend bleiben.
  14. Der Flughafen Stuttgart wird bei dem Bemühen um mehr Langstreckenflüge unterstützt.
  15. Straßenlaternen werden in einem Pilotprojekt zu Ladepunkten weiterentwickelt.
  16. Für Mountainbikerinnen und Mountainbiker werden gemeinsam Lösungen gesucht, die den Interessen aller Nutzergruppen gerecht werden.
  17. Bike-and-Ride, sichere Abstellanlagen an Bahnhöfen und eine gute Taktung sollen das Fahrrad mit dem öffentlichen Nahverkehr verknüpfen.
  18. Der Radroutenplaner wird zu einem einheitlichen System weiterentwickelt, das Baustellen, Sperrungen, Abstellplätze und Alternativrouten in Echtzeit darstellt.
  19. Private und in der Regel familiengeführte Busunternehmen werden als Rückgrat des Nahverkehrs besonders berücksichtigt.
  20. Verbote wie das Verbrenner-Aus werden abgelehnt.
  21. Die EU unterstützt den Wandel hin zum autonomen Fahren durch Anreize, Innovationsförderung und den gezielten Ausbau der Infrastruktur.
Energie16
Klima, Umwelt und Naturschutz19
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum8
Digitalisierung, Daten und Technologie17
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit5
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung19
  1. Die Einrichtung einer Landesmedienakademie wird überprüft.
  2. Die Konzentration auf den Kernauftrag wird gestärkt.
  3. Durch volle Kostentransparenz und die Nutzung vorhandener Einsparpotenziale werden Beitragsstabilität und eine Begrenzung der Kosten für die Beitragszahler angestrebt.
  4. Talente werden im Land gehalten.
  5. Die Information der Bevölkerung in Krisen- und Katastrophenfällen soll sichergestellt werden.
  6. Die nachhaltige Archivierung digitaler Formate wird angestrebt, damit Gegenwartskultur für nachfolgende Generationen erlebbar bleibt.
  7. Die Bewerbung der Stadt Heidelberg als europäische Kulturhauptstadt wird unterstützt.
  8. Auf das zielgerichtete Zusammenwirken von Schulen, Musikschulen und Amateurmusik wird gesetzt.
  9. Der Sonn- und Feiertagsschutz bleibt ein Anliegen.
  10. Die Erfahrungen und Leistungen von Vertriebenen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern verdienen Respekt.
  11. Gemeinsam mit dem Bund der Vertriebenen und den Landsmannschaften wird die Sichtbarkeit erhöht.
  12. Stärken von Vertriebenen und Aussiedlerinnen und Aussiedlern werden hervorgehoben.
  13. Der Übergang von der Erlebnis- zur Bekenntnisgeneration wird finanziell und administrativ begleitet.
  14. Bis 2036 wird eine Patenschaft für Deutsche aus Russland und für Aussiedlerinnen und Aussiedler aus anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks übernommen, gerichtet auf Geschichte, historisches Leid und Integration.
  15. Ein Forschungs- und Kulturzentrum mit dem Schwerpunkt Deutsche aus Russland wird in Baden-Württemberg etabliert.
  16. Literatur und Geschichtsschreibung zu diesem Schwerpunkt werden gefördert.
  17. Durch mehr Öffentlichkeitsarbeit wird in die entsprechenden Gruppierungen hineingewirkt.
  18. Die Teilhabe der Deutschen aus Russland am gesellschaftlichen Leben wird weiter verbessert.
  19. Die Anlagen werden nach und nach an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung10

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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