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Radfahrer und Fußgänger

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ST ​​3
CDU ST ​15
SPD ST ​19
Grüne ST ​328
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Es entstehen lückenlose Radverkehrsnetze und Radinfrastruktur.
  2. Es werden geschützte Fahrradspuren geschaffen.
  3. Für Radwege werden einheitliche Standards eingeführt.
  4. Die Einfahrt in Einbahnstraßen wird für den Radverkehr weitgehend ermöglicht.
  5. Fahrräder dürfen in allen geeigneten öffentlichen Nahverkehrsmitteln kostenfrei mitgenommen werden.
  6. Der Landesradverkehrsplan Sachsen-Anhalt 2030 wird zügig umgesetzt.
  7. Radwege werden systematisch entlang von Landes- und Kreisstraßen ergänzt.
  8. Bei Neubau und wesentlicher Sanierung von Landesstraßen wird ein begleitender Radweg zum Regelfall, sofern keine gleichwertige Verbindung besteht.
  9. Flächendeckend werden sichere Fahrradabstellplätze gebaut.
  10. Ein Förderprogramm für Radstationen und Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen wird aufgelegt.
  11. Ein Sofortprogramm für sichere Fahrradabstellanlagen an Hochschulen, Schulen, Landesliegenschaften und öffentlichen Einrichtungen wird aufgelegt.
  12. Bei der Planung von Abstellanlagen werden breitere Plätze etwa für Fahrradanhänger und Dreiräder berücksichtigt.
  13. Fahrradverleih- und Bike-Sharing-Systeme, auch mit E-Bikes und Lastenrädern, werden gefördert.
  14. Die Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme im ÖPNV werden deutlich erweitert.
  15. Der Umweltverbund aus Bus, Bahn, Rad, Fußverkehr und Carsharing erhält grundsätzlich Vorrang.
  16. Zentrale Omnibusbahnhöfe werden nahtlos in das Bus-, Bahn- und Radwegenetz integriert.
  17. Städte und Dörfer werden barrierefreier und fußgängerfreundlicher, mit Sitzgelegenheiten und sicheren Wegen.
  18. Landesweit entstehen ausreichend breite Gehwege.
  19. Rad- und Fußverkehr werden nach Möglichkeit getrennt.
  20. Ein ambitioniertes Landesfußverkehrskonzept wird erstellt.
  21. Gewerbegebiete erhalten verpflichtend eine Anbindung an den ÖPNV und an Radwege.
  22. Eine 60-Minuten-Region wird durch Investitionen in Rad- und ÖPNV-Infrastruktur im Stadt-Umland-Raum vorangebracht.
  23. Inklusive Stadtplanung mit Fokus auf Nahmobilität und gut erreichbaren Betreuungsangeboten wird zum Standard.
  24. Der Elberadweg und alle weiteren landesbedeutsamen Radwege gehen in Landesverantwortung über.
  25. Für Radreisende wird ein einheitliches Beschilderungs- und Leitsystem geschaffen.
  26. Entlang der Routen wird ein Netz aus Ladeinfrastruktur für E-Bikes und E-Boote aufgebaut.
  27. Entlang der Rad- und Wasserrouten werden Rast-, Reparatur- und Übernachtungsmöglichkeiten verbessert.
  28. Wander- und Radwege werden konsequent an ÖPNV-Knoten angebunden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Linke ST ​218
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Sichere Radwege für Kinder und Jugendliche mit durchgehenden geschützten Routen, Querungen, Beleuchtung, Winterdienst und Abstellanlagen werden ausgebaut.
  2. Fuß- und Radwege, Straßen, Brücken, Schulen sowie Sport- und Kulturstätten werden nachhaltig instandgehalten, modernisiert und an den Klimawandel angepasst.
  3. Ein Landesprogramm fördert klimaresiliente Tourismusentwicklung mit Hitze- und Hochwasserschutz, Rad- und Wanderwegen und Besucherlenkung.
  4. Rad- und Wanderwege werden modernisiert und verstetigt.
  5. Die ökologische Verkehrswende umfasst neben der Stärkung des ÖPNV auch die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs.
  6. Straßenbegleitende Radwege im ländlichen Raum werden zur Verknüpfung mit dem ÖPNV ausgebaut.
  7. Fördermittel für den Straßenbau werden nur unter der Bedingung bewilligt, dass Rad- und Fußwege ausgebaut werden.
  8. Durchgängige und ausreichend breite Radwege werden gebaut, um Unfälle zu verringern.
  9. Straßeninvestitionen werden zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs eingesetzt.
  10. Die Lücken im Radverkehrsnetz werden nach dem Landesverkehrswegeplan geschlossen.
  11. Radschnellwege und Fahrradstraßen werden systematisch ausgebaut.
  12. Stellplatzsatzungen sehen geeignete Plätze für Lastenräder vor.
  13. Die kostenlose Fahrradmitnahme im Bahnverkehr wird auf angrenzende Bundesländer ausgedehnt.
  14. Touristische Radwege werden durch bessere Vermarktung, mehr Gastronomie und Bett-and-Bike-Angebote attraktiv gehalten.
  15. Bike-and-Ride-Stationen und Fahrradparkanlagen an Bahnhöfen werden ausgebaut.
  16. Für den barrierefreien Ausbau der Gehwege wird eine Finanzierung bereitgestellt.
  17. Mobilität wird mit verlässlichem ÖPNV im ländlichen Raum, sicheren Rad- und Fußwegen und guter Anbindung für Schulkinder gesichert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
BSW ST ​​7
FDP ST ​111
FW ST ​​4
Koalitionsvertrag 117

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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