Ausreisepflichtige
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD RP0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU RP 61
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Rückführungen erfolgen unmittelbar aus Landeseinrichtungen.
- Kriminelle ausreisepflichtige Personen kommen in einen Ausreisearrest statt in die Kommunen.
- Kriminelle ausreisepflichtige Flüchtlinge sollen nicht auf Kommunen verteilt, sondern in Ausreisearrest genommen werden.
- Personen ohne Bleiberecht werden direkt aus Landeseinrichtungen zurückgeführt.
- Illegale Einreisen sollen verhindert werden.
- Rückführungen sollen tatsächlich umgesetzt werden.
Mehr Pflichten 4
- Kriminelle ausreisepflichtige Personen kommen in einen Ausreisearrest statt in die Kommunen.
- Kriminelle ausreisepflichtige Flüchtlinge sollen nicht auf Kommunen verteilt, sondern in Ausreisearrest genommen werden.
- Personen ohne Bleiberecht werden direkt aus Landeseinrichtungen zurückgeführt.
- Rückführungen sollen tatsächlich umgesetzt werden.
AfD RP 152
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 15
- Ausreisepflichtige Straftäter werden zwingend abgeschoben.
- Ausländer ohne Bleiberecht müssen Deutschland verlassen, wenn sie kriminell, extremistisch oder gefährlich sind, auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ihr Fluchtgrund entfallen ist.
- Syrer ohne Bleiberecht sollen nach dem Ende des Bürgerkriegs Deutschland besonders verlassen müssen.
- Remigration umfasst Abschiebungen und Programme zur freiwilligen Rückkehr.
- Die Abschiebung gefährlicher Ausländer und Asylzuwanderer hat oberste Priorität.
- Eine Abschiebeoffensive wird gestartet.
- Die Zahl der Abschiebehaftplätze im Land wird erhöht, damit Ausreisepflichtige nicht untertauchen.
- Die Härtefallkommission wird ersatzlos abgeschafft.
- Rechtmäßige Abschiebungen aus dem Kirchenasyl heraus werden durchgesetzt.
- Ermessensduldungen werden grundsätzlich abgelehnt; ohne zwingende Gründe wird keine Duldung erteilt.
- Die Verwaltungsvorschrift zur Ermessensduldung wird so geändert, dass ohne zwingende Gründe keine Duldung erteilt wird.
- Abgelehnte Asylbewerber werden nicht geduldet, sondern konsequent abgeschoben.
- Abgelehnte Asylbewerber werden erst nach 24 Monaten auf die Kommunen verteilt, wenn sie bis dahin nicht abgeschoben wurden.
- Illegale Zuwanderer werden konsequent abgeschoben.
- Abgelehnte Asylbewerber werden in ihre Heimatländer abgeschoben, um den Wohnungsmarkt auf der Nachfrageseite zu entlasten.
Mehr Pflichten 10
- Ausreisepflichtige Straftäter werden zwingend abgeschoben.
- Ausländer ohne Bleiberecht müssen Deutschland verlassen, wenn sie kriminell, extremistisch oder gefährlich sind, auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ihr Fluchtgrund entfallen ist.
- Syrer ohne Bleiberecht sollen nach dem Ende des Bürgerkriegs Deutschland besonders verlassen müssen.
- Remigration umfasst Abschiebungen und Programme zur freiwilligen Rückkehr.
- Die Abschiebung gefährlicher Ausländer und Asylzuwanderer hat oberste Priorität.
- Eine Abschiebeoffensive wird gestartet.
- Rechtmäßige Abschiebungen aus dem Kirchenasyl heraus werden durchgesetzt.
- Abgelehnte Asylbewerber werden nicht geduldet, sondern konsequent abgeschoben.
- Illegale Zuwanderer werden konsequent abgeschoben.
- Abgelehnte Asylbewerber werden in ihre Heimatländer abgeschoben, um den Wohnungsmarkt auf der Nachfrageseite zu entlasten.
Grüne RP 23
Mehr Rechte oder Angebote 3
Linke RP 10
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Bleibeperspektiven haben Vorrang vor Abschiebungen.
- Abschiebungshaft wird grundsätzlich abgelehnt.
- Solange Abschiebungshaft vollzogen wird, gelten rechtsstaatliche und humanitäre Standards, insbesondere für vulnerable Personen.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Abschiebungshäftlinge unabhängig beraten, erhalten unkomplizierten Zugang zur Haft.
- Ausreisepflichtige mit tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebungshindernissen erhalten einen Anspruch auf Duldung.
- Vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen werden Bleibeperspektiven verpflichtend geprüft.
- Bleiberechtsregelungen werden ausgeweitet.
- Nächtliche Abschiebungen, Familientrennungen und Abschiebungen aus Schulen werden verboten.
- Alle Ausreisepflichtigen einschließlich Straftäter*innen und Gefährder*innen haben ein Recht auf ein faires Verfahren und Resozialisierung.
- Jeder Abschiebung werden verpflichtend eine unabhängige Perspektivenberatung und eine Beratung zur geförderten Rückkehr vorgeschaltet.
FW RP 113
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Freiwillige Rückkehr hat Vorrang, sofern Kooperationsbereitschaft erkennbar ist.
- Per Bundesratsinitiative wird der Spurwechsel für gut integrierte Ausreisepflichtige in Arbeit oder Ausbildung bundesweit erweitert.
- Der Wechsel aus der Duldung in einen regulären Aufenthaltstitel erfolgt über ein transparentes Punktesystem.
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Straffällig gewordene und vollziehbar ausreisepflichtige Personen werden unverzüglich und ohne jahrelange Duldung zurückgeführt.
- Das Rückführungsverbesserungsgesetz wird im Land vollumfänglich angewendet, einschließlich erweiterter Abschiebehaftgründe, Durchsuchungsbefugnisse und Beschlagnahme von Identitätspapieren und Handys.
- Abschiebehaftplätze werden bedarfsorientiert bereitgestellt.
- Eine Bezahlkarte für alle Asylbewerber und Geduldeten wird flächendeckend eingeführt, mit Ausnahmen für Härtefälle.
- Ausreisepflichtige Geduldete unterliegen einer Residenzpflicht auf Landkreisebene mit Ausnahmen für Arbeit, Ausbildung und Behördengänge.
Mehr Pflichten 7
- Wer nicht bleiben darf, muss zurückkehren.
- Straffällig gewordene und vollziehbar ausreisepflichtige Personen werden unverzüglich und ohne jahrelange Duldung zurückgeführt.
- Das Rückführungsverbesserungsgesetz wird im Land vollumfänglich angewendet, einschließlich erweiterter Abschiebehaftgründe, Durchsuchungsbefugnisse und Beschlagnahme von Identitätspapieren und Handys.
- Wer sich der Ausreisepflicht entzieht oder die Identitätsfeststellung und Passbeschaffung behindert, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.
- Ausreisepflichtige Geduldete unterliegen einer Residenzpflicht auf Landkreisebene mit Ausnahmen für Arbeit, Ausbildung und Behördengänge.
- Die Migrationspolitik orientiert sich an Integrationsverträgen mit Sanktionen wie in Österreich, an einem Arbeitsmigrationsfokus mit strengen Voraussetzungen wie in Schweden und an Durchsetzungsquoten bei Rückführungen wie in der Schweiz.
- Bleibeberechtigte werden integriert, Personen ohne Bleiberecht müssen das Land verlassen.
FDP RP 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
BSW RP 6
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Menschen ohne Bleiberecht, insbesondere Straftäter und Asylmissbraucher, sollen schneller abgeschoben werden.
- Wer sich illegal in Deutschland aufhält, erhält keine Sozialleistungen.
- Mit Herkunftsländern wie Irak, Afghanistan oder Katar sollen verbindliche Rückführungsabkommen geschlossen und umgesetzt werden.
- Ausreisepflichtige sollen nach angeordneter Ausweisung konsequent und schnell zurückgeführt werden.
Mehr Pflichten 4
- Menschen ohne Bleiberecht, insbesondere Straftäter und Asylmissbraucher, sollen schneller abgeschoben werden.
- Wer dauerhaft nicht bleiben darf, muss das Land verlassen.
- Mit Herkunftsländern wie Irak, Afghanistan oder Katar sollen verbindliche Rückführungsabkommen geschlossen und umgesetzt werden.
- Ausreisepflichtige sollen nach angeordneter Ausweisung konsequent und schnell zurückgeführt werden.
Koalitionsvertrag 52
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Schutz von Verfolgten und konsequente Rückführungen gehören zusammen.
- Personen ohne Bleiberecht, die zurückgeführt werden können, sowie wegen schwerer Straftaten Verurteilte werden konsequent zurückgeführt.
- Irreguläre Migration wird wirksam zurückgedrängt.
- Erfolgt die Ausreise nicht freiwillig, wird die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt, vor allem bei rechtskräftig verurteilten Straftätern.
Mehr Pflichten 4
- Schutz von Verfolgten und konsequente Rückführungen gehören zusammen.
- Personen ohne Bleiberecht, die zurückgeführt werden können, sowie wegen schwerer Straftaten Verurteilte werden konsequent zurückgeführt.
- Bestehende Vollzugsdefizite werden konsequent beseitigt.
- Erfolgt die Ausreise nicht freiwillig, wird die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt, vor allem bei rechtskräftig verurteilten Straftätern.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht