Ungewollt Schwangere
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU BW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
AfD BW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Koalitionsvertrag Grüne BW CDU BW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
FDP BW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
FW BW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
BSW BW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Grüne BW 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Ungewollt Schwangere sollen schnelle Information, Beratung und einen gesicherten, zeitnahen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch erhalten.
- Eine flächendeckende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen wird angestrebt.
- Auf Bundesebene wird die Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs angestrebt.
- Ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sowie ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche wird angestrebt.
SPD BW 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen wird gestärkt.
- Kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche gehören zur Grundversorgung.
- Überall im Land wird Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung sichergestellt.
- Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll künftig auch online möglich sein.
- In jedem Teil Baden-Württembergs ist ein Schwangerschaftsabbruch in zumutbarer Entfernung möglich.
- Eine angemessene flächendeckende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen wird Gegenstand einer verbindlichen Landeskrankenhausplanung.
- Eine landesweite Informationsplattform zu Angeboten von Schwangerschaftsabbrüchen wird eingerichtet.
Linke BW 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Schwangerschaftsabbrüche werden Teil der medizinischen Grundversorgung.
- Schwangerschaftsabbrüche gelten als medizinische Grundversorgung, der Zugang zu medikamentösen und operativen Abbrüchen wird wohnortnah gewährleistet.
- Paragraf 218 StGB wird gestrichen und Schwangerschaftsabbrüche werden entkriminalisiert.
- Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen ist legal und einfach zugänglich.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht