Lebensmittelwirtschaft
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU00
SPD00
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 13
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Genossenschaftliche Unternehmen, insbesondere in Handwerk, Land- und Lebensmittelwirtschaft, Pflege und Gesundheitsversorgung, werden unterstützt.
- Die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft wird geschützt, um Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte zu sichern.
- Pflanzliche Proteine werden in Agrarstrukturen, Verarbeitungs- und Wertschöpfungsketten integriert.
AfD 2
Linke 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 3
- Ausschreibungen für die Lebensmittelversorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten enthalten Kriterien regionaler und ökologischer Produktion.
- In allen Ställen und Schlachthäusern werden Videoüberwachungssysteme verpflichtend.
- Veterinärämter werden finanziell, personell und organisatorisch für engere und unangekündigte Kontrollen gestärkt.
FDP 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
FW 2
BSW 11
Koalitionsvertrag 18
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Das Marketing für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft wird ausgebaut und gebündelt.
- Eine Dachmarke soll heimische Lebensmittel und die Arbeit von Landwirtschaft und Verarbeitern sichtbarer machen.
- Die Qualitätszeichen des Landes (QZBW, BioZBW, QZBW Streuobst) werden gestärkt, ausgeweitet und besser vermarktet.
- Das Marketing für ökologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg wird gestärkt.
- Unter dem Claim „Natürlich. VON DAHEIM“ werden Qualitätszeichen und ihre Erzeuger stärker im Handel vermarktet.
- Geprüft wird eine Unterstützung für KI-Systeme zur Überwachung des Schlachtvorgangs in Schlachtstätten ab 20 Großvieheinheiten pro Woche.
- Die Rahmenbedingungen für Investitionen und Betrieb kleinerer und mittlerer Schlachthöfe werden verbessert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht