Öffentlicher Dienst
799 Forderungen zum Thema „Öffentlicher Dienst“ in den Programmen zur letzten Wahl in 17 Parlamenten, die meisten in Berlin (121). Verglichen wird immer innerhalb eines Parlaments.
- 7Forderungen in Brandenburg
- 2Parteien mit Forderungen
- 0Gleiche oder ähnliche Forderungen mehrerer Parteien
- 22.09.2024Landtagswahl
Öffentlicher Dienst in Brandenburg
7 Forderungen aus den Programmen zur letzten Wahl in Brandenburg, von 2 Parteien. Alle Themen in Brandenburg
SPDCDUKoalitionsvertrag 8
Forderungen aus dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU (2026) zu diesem Thema. Sie zählen bei den Forderungen des Themas nicht mit.
Verbeamtungen sollen nur noch in den Kernbereichen hoheitlichen Handelns erfolgen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Das Laufbahnrecht und das Zulagenwesen im Landesdienst werden deutlich gestrafft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Die Bezahlung im öffentlichen Dienst soll dauerhaft attraktiv bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 45 % Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg · Gesetzentwurf, Landesregierung, beschlossen
Die rechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung werden berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 82 % Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg · Gesetzentwurf, Landesregierung, beschlossen
Nur wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, darf Beamtin oder Beamter werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Personen mit Bezügen zu verfassungsfeindlichem Extremismus werden vom Staatsdienst ferngehalten.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen und kommunalpolitischer Vereinigungen aus dem Landeshaushalt (Brandenburgisches Stiftungsfinanzierungsgesetz - BbgStiftFinG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Der Verfassungstreuecheck wird weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Neue Verbeamtungen gibt es nur noch im hoheitlichen Kernbereich und in der Bildung.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
SPD 4
Beamtinnen und Beamte müssen uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Beamtin oder Beamter kann in Brandenburg nur werden, wer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag KI
Beamtinnen und Beamte, die keine Gewähr für ihre Verfassungstreue bieten, werden aus dem Landesdienst entfernt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Land und Kommunen sollen sich stärker als attraktive Arbeitgeber aufstellen, um Verwaltungspersonal zu gewinnen.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag KI
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 32 % Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg · Gesetzentwurf, Landesregierung, beschlossen
BSW 3
Der sogenannte Verfassungstreue-Check soll abgeschafft werden.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Ostdeutsche werden befristet im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung, in Wissenschaft und Kultur gezielt gefördert.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Für Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst, besonders in der Landesverwaltung, wird eine Untergrenze für ostdeutsche Bewerber eingeführt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Das Thema in allen Parlamenten
| Parlament | Forderungen | Gleich/ | Parteien | Vertrag |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 121 | 1 | 4 | 55 |
| Nordrhein-Westfalen | 88 | 9 | 5 | 26 |
| Bremen | 86 | 2 | 6 | 28 |
| Sachsen | 73 | 0 | 6 | 17 |
| Schleswig-Holstein | 58 | 4 | 5 | 38 |
| Hessen | 57 | 3 | 5 | 60 |
| Thüringen | 44 | 0 | 4 | 3 |
| Niedersachsen | 42 | 2 | 4 | 31 |
| Sachsen-Anhalt | 42 | 1 | 5 | 17 |
| Hamburg | 40 | 0 | 3 | 27 |
| Rheinland-Pfalz | 38 | 4 | 3 | 16 |
| Bundestag | 33 | 1 | 6 | 16 |
| Bayern | 22 | 0 | 4 | 13 |
| Baden-Württemberg | 20 | 0 | 2 | 37 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 16 | 0 | 4 | 11 |
| Saarland | 12 | 1 | 3 | – |
| Brandenburg | 7 | 0 | 2 | 8 |
Gleichnamige Themen der Parlamente stehen auf dieser Seite zusammen. Die Forderungen der Koalitionsverträge stehen vor den Parteien und zählen nicht mit. Wie die Themen entstehen
Reihenfolge
- Parlamente: Nach der Zahl der Forderungen zum Thema, bei Gleichstand in der Reihenfolge unserer Liste.
- Gleiche oder ähnliche Forderungen: Zuerst die Gruppe von Parteien mit den meisten Sitzen, dann die mit den meisten gemeinsamen Forderungen.
- Koalitionsvertrag: Vor den Parteien, die Forderungen in der Reihenfolge des Vertrags.
- Parteien: Nach der Zahl ihrer Forderungen, bei Gleichstand nach Sitzen; die Forderungen jeder Partei in der Reihenfolge ihres Programms.
Erklärungen
- I) ↑ Gleiche oder ähnliche Forderungen mehrerer Parteien: wie viele Forderungen zum Thema mehrere Parteien des Parlaments gleich oder ähnlich stellen (Vergleich durch KI). Gezählt wird jede Gruppe beim Thema ihrer Ausgangsforderung.
- II) ↑ Vertrag: Forderungen im Koalitionsvertrag des Parlaments zum Thema. Sie zählen bei den Forderungen nicht mit.