Jüdisches Leben
146 Forderungen zum Thema „Jüdisches Leben“ in den Programmen zur letzten Wahl in 15 Parlamenten, die meisten in Schleswig-Holstein (34). Verglichen wird immer innerhalb eines Parlaments.
- 5Forderungen in Nordrhein-Westfalen
- 3Parteien mit Forderungen
- 0Gleiche oder ähnliche Forderungen mehrerer Parteien
- 15.05.2022Landtagswahl
Jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen
5 Forderungen aus den Programmen zur letzten Wahl in Nordrhein-Westfalen, von 3 Parteien. Alle Themen in Nordrhein-Westfalen
CDU NWGrüne NWKoalitionsvertrag 3
Forderungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Grüne (2022) zu diesem Thema. Sie zählen bei den Forderungen des Themas nicht mit.
Jüdisches Leben wird gefördert und gemeinsam mit jüdischen Gemeinden sichtbarer gemacht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 62 % Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 58 % Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen- Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein- Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 45 % Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Antisemitismus in allen Facetten wird konsequent bekämpft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 62 % Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen- Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein- Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten wird weiter gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Vergleich bei anderen Parteien KI
SPD NW 2
Jüdisches Leben im Land wird geschützt und gestärkt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Die Position der Antisemitismusbeauftragten wird gestärkt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Grüne NW 2
Die Vielfalt jüdischen Lebens wird gemeinsam mit jüdischen Gemeinden und Institutionen sichtbarer gemacht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 33 % Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen- Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein- Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Begegnung und Austausch mit jüdischem Leben werden ermöglicht.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
FDP NW 1
Kooperationen und Veranstaltungen jüdischer Begegnungs- und Kennenlernprojekte werden ausgebaut.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Entsprechungen bei weiteren Parteien 2
Gleiche, ähnliche oder teilweise passende Forderungen von Parteien, die sie einem anderen Thema zugeordnet haben. Sie zählen bei diesem Thema nicht mit.
CDU NW 1
Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten wird weiter gestärkt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 38 % Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen- Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein- Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
AfD NW 1
Jüdische Einrichtungen werden polizeilich intensiver geschützt.
Wortlaut im Programm
Der Wortlaut steht auf der Seite des Programms.
Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
Das Thema in allen Parlamenten
| Parlament | Forderungen | Gleich/ | Parteien | Vertrag |
|---|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 34 | 4 | 4 | 9 |
| Hamburg | 22 | 6 | 3 | 8 |
| Hessen | 19 | 2 | 3 | 2 |
| Rheinland-Pfalz | 10 | 0 | 3 | 9 |
| Sachsen | 10 | 0 | 3 | 7 |
| Sachsen-Anhalt | 9 | 0 | 2 | 5 |
| Baden-Württemberg | 8 | 1 | 3 | 6 |
| Niedersachsen | 6 | 2 | 1 | 1 |
| Bundestag | 5 | 0 | 3 | 3 |
| Berlin | 5 | 0 | 3 | 2 |
| Bremen | 5 | 0 | 3 | 3 |
| Nordrhein-Westfalen | 5 | 0 | 3 | 3 |
| Thüringen | 5 | 0 | 2 | 3 |
| Bayern | 2 | 0 | 2 | 5 |
| Brandenburg | 1 | 0 | 1 | 1 |
Gleichnamige Themen der Parlamente stehen auf dieser Seite zusammen. Die Forderungen der Koalitionsverträge stehen vor den Parteien und zählen nicht mit. Wie die Themen entstehen
Reihenfolge
- Parlamente: Nach der Zahl der Forderungen zum Thema, bei Gleichstand in der Reihenfolge unserer Liste.
- Gleiche oder ähnliche Forderungen: Zuerst die Gruppe von Parteien mit den meisten Sitzen, dann die mit den meisten gemeinsamen Forderungen.
- Koalitionsvertrag: Vor den Parteien, die Forderungen in der Reihenfolge des Vertrags.
- Parteien: Nach der Zahl ihrer Forderungen, bei Gleichstand nach Sitzen; die Forderungen jeder Partei in der Reihenfolge ihres Programms.
Erklärungen
- I) ↑ Gleiche oder ähnliche Forderungen mehrerer Parteien: wie viele Forderungen zum Thema mehrere Parteien des Parlaments gleich oder ähnlich stellen (Vergleich durch KI). Gezählt wird jede Gruppe beim Thema ihrer Ausgangsforderung.
- II) ↑ Vertrag: Forderungen im Koalitionsvertrag des Parlaments zum Thema. Sie zählen bei den Forderungen nicht mit.