SPD TH, Grundsatzprogramm 1998 des Landesverbands: nicht im Vertrag
Aus dem Programm „Grundsatzprogramm der SPD Thüringen“ (Grundsatzprogramm 1998 des Landesverbands der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Mut zur Verantwortung“
Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.
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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 1998 des Landesverbands der SPD, nicht aus dem Vertrag. 284 von 582 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).
Staat, Demokratie und Verwaltung3
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte49
- Die eheliche Wohnung soll dem von Gewalt bedrohten Ehepartner erleichtert zugewiesen werden können.
- Im Umgang mit Jugendkriminalität hat Hilfe Vorrang vor Strafe und soll möglichst früh erfolgen.
- Die Justiz soll gerade sozial schwächeren Menschen zu ihrem Recht verhelfen.
- Kriminalitätsbekämpfung darf nicht auf Kosten freiheitlich-demokratischer Grundrechte gehen.
- Die Bürger sollen Tätigkeit und Verfahrensabläufe der Justiz durch Rechtskundeunterricht unter Einbeziehung von Richtern und Staatsanwälten durchschauen.
- Gewaltenteilung und volle richterliche Unabhängigkeit werden nie wieder in Frage gestellt.
- Die Justiz löst Konfliktfälle menschenfreundlich und sozialverträglich.
- Rechtsmittel, Instanzenzahl und Besetzung der Spruchkörper werden am Ziel der Einzelfallgerechtigkeit ausgerichtet.
- In die Gerichtsorganisation fließen die Erfahrungen mit den Kreisgerichten als Eingangsgerichten ein.
- Kostenintensive Justizgesetze des Bundes werden nur beschlossen, wenn der Bund die Finanzverantwortung übernimmt.
- Justizgewährleistung und Niveau der Gerichtsentscheidungen werden nicht durch vordergründige Einsparungen beschränkt.
- Bei vermeidbaren Streitfällen mit Einigungschance wird dem Gerichtsverfahren ein Schiedsverfahren vorgeschaltet.
- Auch die Justiz hat die Aufgabe, das Entstehen von Kriminalität zu verhindern.
- Die Strafandrohung wird zugunsten des Schutzes der Person gegenüber Eigentums- und Vermögensdelikten neu abgestuft.
- Opferschutz und rechtsstaatliches Verfahren werden gerecht gegeneinander abgewogen.
- Ein aus Geldstrafen finanzierter Unterstützungsfonds für Opfer von Straftaten wird erwogen.
- Über Strafe und zivilrechtlichen Schadensersatz oder Schmerzensgeld wird gemeinsam entschieden.
- Die Arbeitsorganisation in Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch weniger Arbeitsteilung und Teambildung verbessert.
- An den Amtsgerichten wird das elektronische Grundbuch eingeführt.
- Neue Arbeitsmethoden in der Justiz werden gemeinsam mit den Mitarbeitern eingeführt.
- Justizmitarbeiter gehen freundlich und angemessen mit Zeugen und Verfahrensbeteiligten um.
- Justizmitarbeiter wenden sich Opfern von Straftaten besonders zu.
- Das Rechtspflegeministerium mit allen Gerichtsbarkeiten bleibt bestehen.
- Die Wiedereingliederung von Straftätern beginnt im Strafvollzug.
- Der Neubau von Justizvollzugsanstalten hat Vorrang vor der Renovierung alter Anstalten.
- Der Einheitsjurist wird nicht vorschnell aufgegeben.
- Anderen Formen der Juristenausbildung wird Raum gegeben.
- Der Staat behält maßgeblichen Einfluss auf Gestaltung und Durchführung der juristischen Ausbildung und Prüfungen.
- Innere Sicherheit darf nicht zu Lasten des Schutzes der Bürgerrechte gehen.
- Innere Sicherheit wird auf Basis langfristig gesellschaftlich akzeptierter Lösungen gewährleistet.
- Soziale Sicherheit gilt als wesentliche Voraussetzung innerer Sicherheit.
- Der Einsatz von Bürgerwehren wird abgelehnt.
- Innere Sicherheit darf kein Privileg derjenigen werden, die sich private Sicherheitsdienste leisten können.
- Private Sicherheitsdienste werden auf den gewerblichen Bereich beschränkt.
- Der Einsatz freiwilliger Polizeihelfer wird abgelehnt.
- Innere Sicherheit wird durch ausgebildete Polizeibeamte gewährleistet.
- Ein Sparkurs bei der inneren Sicherheit wird abgelehnt.
- Alle gesellschaftlichen Kräfte werden in die Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität einbezogen.
- Die Kriminalprävention vor Ort gilt vor allem als Aufgabe der Kommunen.
- Die kommunale Kriminalprävention setzt auf Partnerschaft mit Bürgerinnen und Bürgern und bezieht alle gesellschaftlichen Kräfte in die Präventionsarbeit ein.
- Ein gut funktionierendes kommunales und gesellschaftliches Leben gilt als bester Schutz gegen Kriminalität und Gewalt.
- Die kommunale Kriminalprävention setzt ihren Schwerpunkt auf Neubau- und Plattenbaugebiete.
- Die Arbeit der kriminalpräventiven Räte wird durch einen landesweiten und länderübergreifenden Informationsaustausch stärker unterstützt.
- Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts wird abgelehnt.
- Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wird abgelehnt.
- Der organisierten Kriminalität wird die wirtschaftliche Attraktivität entzogen.
- Jede Möglichkeit zur Abschöpfung kriminell erworbener Gewinne wird konsequent genutzt.
- Aufdeckung, Sicherstellung und Einziehung illegaler Vermögenswerte haben Vorrang bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität.
- Bei hinreichendem Tatverdacht wegen illegal erworbenen Vermögens wird eine Beweislastumkehr eingeführt.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie20
- Bei der Vergabe von Fördermitteln soll die Möglichkeit der Arbeitnehmerbeteiligung stärker berücksichtigt werden.
- Die öffentliche Beschaffungspolitik soll die wirtschaftliche Entwicklung im Land stärker unterstützen.
- Unternehmen aus Ziel-1-Gebieten der EU sollen bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden.
- Die neuen Bundesländer sollen eine gemeinsame Ausschreibungsagentur für ostdeutsche Unternehmen schaffen.
- Der Aufbau von Absatz- und Marketingstrategien für ostdeutsche Produkte wird unterstützt.
- Konzepte für Vermarktungs- und Vertriebslinien ostdeutscher Produkte sollen erarbeitet werden.
- Die Entstehung von Vermarktungs- und Vertriebseinheiten soll gefördert werden.
- Gemeinsam mit den anderen neuen Ländern sollen außenwirtschaftliche Aktivitäten gestartet und durch Förderprogramme unterstützt werden.
- Traditionelle Wirtschaftsbeziehungen zu Osteuropa sollen wiederbelebt und gepflegt werden.
- Hotelneubauten sollen nur noch in begründeten Einzelfällen an geeigneten Standorten genehmigt werden.
- Die Förderung des Hotelgewerbes konzentriert sich auf die qualitative Verbesserung und Attraktivitätssteigerung bestehender Hotels.
- Fremdenverkehr und Naherholung sollen nach den Zielen des sanften Tourismus naturnah gestaltet werden.
- Für Thüringer Tourismusangebote sollen Vermarktungsstrategien nach inhaltlichen und räumlichen Schwerpunkten erarbeitet werden.
- Im Tourismus sollen Schwerpunkte wie Kur- und Bäderwesen, Kulturtourismus sowie Freizeit- und Erholungstourismus gesetzt werden.
- Für Thüringen soll ein tragfähiges Messekonzept erarbeitet und fortgeschrieben werden.
- Das Messewesen soll regionale Schwerpunkte berücksichtigen und auch überregional bedeutende Messen umfassen.
- Der Bund soll weiterhin die Verantwortung für die Umsetzung der Privatisierungsverträge der Treuhandnachfolge tragen.
- Ein bundeseinheitliches Verbraucherschutzgesetz wird eingeführt.
- Produktverantwortung und Verbraucherschutz werden im europäischen Kontext zu wirksamen ordnungspolitischen Instrumenten entwickelt.
- Unternehmen werden dazu motiviert, hohe Produktqualität zu sichern.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung39
- Die Politik soll Beschäftigung für alle und mehr soziale Gerechtigkeit zum Ziel haben.
- Dem Abbau der sozialen Sicherungssysteme soll wirkungsvoll entgegengetreten werden.
- Die Ursachen von Armut, sozialer Ungerechtigkeit und ungleicher Verteilung von Vermögen, Einkommen und Lebenschancen sollen von Grund auf bekämpft werden.
- Der soziale Ausgleich zwischen Jungen und Alten, Gesunden und Kranken, Erwerbstätigen und Arbeitslosen sowie Leistungsstarken und Leistungsschwachen wird als Grundsatz bejaht.
- Starke Schultern sollen mehr tragen als schwache, um Solidarität und Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu sichern.
- Ein Bündnis für Arbeit, Innovation und Gerechtigkeit soll unterstützt werden.
- Aktive Arbeitsmarktpolitik gilt als Kernaufgabe der Zukunftsgestaltung.
- Der Bund soll gemeinsam mit den Ländern Rahmenbedingungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik schaffen.
- Teilzeitbeschäftigungsmodelle sollen zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen.
- Der Zweite Arbeitsmarkt soll zum Abbau der Arbeitslosigkeit intensiviert werden.
- Eine sinnvolle Verkürzung der Arbeitszeit soll zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen.
- Am Ziel der Vollbeschäftigung wird festgehalten.
- Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zur Finanzierung der sozialen Sicherung.
- Der Abbau von Überstunden soll als Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen dienen.
- Die Bezahlung von Arbeit hat Vorrang vor der Finanzierung von Arbeitslosigkeit.
- Bei Arbeitsfördermaßnahmen soll die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen und von Ausbildungsplätzen ein zentrales Kriterium sein.
- Eine aktive Arbeitsmarktpolitik für Zielgruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose, Jugendliche, ältere Arbeitnehmer, Behinderte und Existenzgründer wird unterstützt.
- Die Eingliederung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wird besonders gefördert.
- Auf Bundesebene soll ein mittelfristiges Finanzprogramm zur langfristigen Sicherung von Ausbildungsplätzen aufgelegt werden.
- Jedem Jugendlichen in Thüringen soll ein Ausbildungsplatz garantiert werden.
- Die vorrangige Ausbildungsverantwortung der Wirtschaft wird beachtet, ihre Nichterfüllung aber nicht hingenommen.
- Die alljährliche Unsicherheit bei der Ausbildungsplatzsuche für Jugendliche und ihre Familien soll beendet werden.
- Die Jugendarbeitslosigkeit soll entscheidend abgebaut werden.
- Für alle jungen Menschen sollen Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Betriebe, die nicht ausbilden, sollen sich an einem solidarischen Finanzierungsmodell zur Sicherung von Ausbildungsplätzen beteiligen.
- Der Abbau der Massenarbeitslosigkeit ist die vordringlichste Aufgabe.
- Der Sozialstaat soll auf eine solide Finanzbasis gestellt werden.
- Die Politik sieht sich besonders den Menschen verpflichtet, die sich selbst nicht helfen können.
- Allen Menschen im Land soll ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und der Jugend eine Zukunft offengehalten werden.
- Das Existenzminimum für Familien mit Kindern soll gewährleistet werden.
- Kurzfristig sollen Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit entwickelt werden.
- Flexible Arbeitszeiten sollen den Bedürfnissen von Frauen in verschiedenen Lebensphasen Rechnung tragen.
- Für Mädchen und Frauen sollen mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze geschaffen werden.
- Sozialversicherungsfreie, sozial ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse sollen eingegrenzt werden.
- Die öffentliche Hand soll finanzielle Programme zur Einstellung Schwerbehinderter und zur Arbeitsassistenz bereitstellen.
- Modellprojekte zur Beschäftigung behinderter Menschen am offenen Arbeitsmarkt sollen verstärkt gefördert werden.
- Arbeitgeber sollen über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung behinderter Menschen informiert werden.
- Vorurteile von Arbeitgebern sollen etwa durch Einstellungen auf Probe abgebaut werden.
- Eine wirksame Erhöhung der Ausgleichsabgabe von 200 DM für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze wird erwogen.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen1
Rente und Alterssicherung3
Gesundheit und Pflege20
- Ambulante sozialpflegerische Dienste sollen flächendeckend angeboten werden.
- Bei den Pflegediensten soll eine Vielfalt der Leistungsanbieter bestehen.
- Die ambulante Pflege soll qualitativ hochwertig weiterentwickelt werden.
- Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer finanziellen Leistungskraft gleiche Chancen auf Gesundheit haben.
- Die solidarische Krankenversicherung soll erhalten bleiben.
- Eine Krankenversicherung, die nur eine Grund- oder Minimalversorgung bietet, wird abgelehnt.
- Gesundheitliche Risiken sollen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Vermögenden und sozial Schwachen solidarisch getragen werden.
- Der Bund soll sich weiterhin an den Kosten der Modernisierung im Gesundheitswesen beteiligen.
- Bürgernahe Angebote der Gesundheitsberatung werden unterstützt.
- Die Arbeit gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen wird unterstützt.
- Neue Formen von Praxisgemeinschaften werden unterstützt.
- Krankenhäuser sollen für ambulante Operationen geöffnet werden.
- Hilfsmittel, Physiotherapie, ambulante Pflege und Rehabilitation sollen Pflichtleistungen der Krankenkassen bleiben.
- Vorsorgemaßnahmen zum Zahnerhalt sollen verstärkt werden.
- Durch gesetzliche Änderungen soll eine angemessene Kostenbeteiligung der Krankenkassen an Zahnersatz gesichert werden.
- Auf dem Arzneimittelmarkt soll Transparenz geschaffen werden.
- Eine Positivliste für Arzneimittel soll eingeführt werden.
- Die Finanzierung des betreuten Wohnens soll fortlaufend weiterentwickelt werden.
- Kur- und Rehabilitationseinrichtungen in Thüringen sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden.
- Neue Formen ambulanter und krankenhausnaher Rehabilitation werden unterstützt.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft28
- Der Mensch in seiner Würde soll Mittelpunkt der Politik sein.
- Allen Menschen soll in sozialer Verantwortung eine Zukunft in der Gesellschaft geboten werden.
- Jugendpolitik gilt als Querschnittsaufgabe in nahezu allen Politikfeldern.
- Familien sollen ermäßigten Zugang zu kommunalen Einrichtungen erhalten.
- Andere, auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollen öffentlich anerkannt und gefördert werden.
- Kinder- und Jugendpolitik gilt als Querschnittsaufgabe.
- Die Jugendhilfeplanung in Landkreisen und Städten soll gemeinsam mit jungen Menschen umgesetzt werden.
- Die Stärkung des Ehrenamts soll Teil des Bildungs- und Jugendhilfeauftrags werden.
- Die Gründung von Jugendparlamenten soll gefördert werden.
- Die Bedürfnisse von Kindern sollen stärker in alle Politikbereiche einfließen.
- Spielplätze sollen neu geschaffen und saniert werden.
- Existenzgründerinnen sollen gesellschaftliche Akzeptanz erfahren.
- Erziehungszeiten sollen verlängert und finanziell abgesichert werden.
- Private Initiativen zum Schutz von Mutter und Kind in schwierigen Lebensphasen sollen gefördert werden.
- Die Seniorenpolitik soll die Harmonie zwischen den Generationen sichern.
- Ältere Menschen sollen möglichst lange selbstständig leben können.
- Erfahrungen und Fähigkeiten der älteren Generation sollen genutzt werden.
- Für Senioren sollen Begegnungs- und Kommunikationsstätten geschaffen werden.
- Behinderte Menschen sollen nicht als bloßer Kostenfaktor oder Belastung wahrgenommen werden.
- Behinderte Menschen sollen sich selbst vertreten.
- Das Normalisierungsprinzip soll Grundlage der gesamten Behindertenarbeit werden und in der Praxis umgesetzt werden.
- Vorrangig soll die Beratung von Behinderten durch Behinderte ermöglicht werden.
- Die Behindertenarbeit soll gemeindenah organisiert werden.
- Für das Personal in Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen gesetzliche Qualifizierungsstandards festgelegt werden.
- Betreutes Einzelwohnen und betreute Wohngruppen werden als Alternative zu großen Heimen befürwortet.
- Alternative Wohnmöglichkeiten, unter denen behinderte Menschen wählen können, sollen verstärkt aufgebaut werden.
- Die Armut unter Kindern und Jugendlichen wird eingedämmt.
- Junge Menschen erhalten Möglichkeiten eigenverantwortlicher Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben.
Bildung, Wissenschaft und Forschung28
- Über eine Neuordnung der Finanzierung der Berufsausbildung soll dringend verhandelt werden.
- Vorhandene wirtschaftsnahe Forschungsinstitute sollen gebündelt und evaluiert werden.
- Kindergartenbeiträge sollen bezahlbar sein.
- Am Rechtsanspruch auf Plätze in Kindergärten und Horten wird festgehalten.
- Für Menschen mit Behinderung sollen mehr Ausbildungsberufe und Studiengänge angeboten werden.
- Der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder soll verstärkt umgesetzt werden.
- Im integrativen Unterricht soll der partnerschaftliche Umgang behinderter und nichtbehinderter Schüler im Mittelpunkt stehen.
- Schüler mit Behinderung sollen die notwendige technische und personelle Unterstützung erhalten.
- In der Schule gilt Förderung statt Auslese.
- Alle Kinder lernen in wohnortnahen Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 einer Orientierungsstufe gemeinsam.
- Alle Schüler können die Sekundarstufe I bis zur 10. Klasse besuchen und an allen Schularten einen anerkannten mittleren Abschluss erwerben.
- Die Überwindung der Trennung zwischen Realschul- und Hauptschulklassen wird gefördert.
- Gesamtschulen werden eingerichtet, wo Eltern es wünschen und die örtlichen Gegebenheiten es zulassen.
- Das Abitur am Gymnasium nach der 12. Klasse wird beibehalten.
- Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden in Zusammenarbeit mit Förderzentren gemeinsam unterrichtet.
- Alle an der Schule Beteiligten sollen mitwirken und mitentscheiden können.
- Eine integrative Bildungsstruktur im dualen Verbund hält berufliche Wege und den Hochschulzugang auf allen Stufen offen.
- Fünf Tage Bildungsurlaub für berufliche und politische Weiterbildung werden gesetzlich festgeschrieben.
- Im Hochschulrahmengesetz wird die Einführung von Studiengebühren verboten.
- Die Fachhochschulen in Nordhausen und Ostthüringen sowie die Universität Erfurt werden zügig aufgebaut, ohne andere Hochschulen zu belasten.
- Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen in Personal- und Finanzfragen werden gestärkt.
- Die Hochschulhaushalte werden mit dem Ziel der Finanzautonomie flexibilisiert und globalisiert.
- Die Hochschulen erhalten verstärkt die Möglichkeit, sich zu Stätten lebenslangen Lernens zu entwickeln.
- Moderne neue Studiengänge an den Schnittstellen von Natur-, Technik-, Geistes- und Sozialwissenschaften werden eingerichtet und gefördert.
- Die Hochschulen erhalten eine aufgabengerechte Personalausstattung mit guten Betreuungsrelationen für ein Studium in der Regelstudienzeit.
- Das Hochschulrahmengesetz wird novelliert, um die studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen auszubauen.
- In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung darf keine Gruppe alle anderen überstimmen können.
- BAföG, Kindergeld und Steuerfreibeträge für Studierende werden per Bundesgesetzesinitiative zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung15
- Generationenübergreifendes Wohnen für Alt und Jung soll in Thüringen gefördert werden.
- Altersgerechte Wohnungen, Verkehrswege und Versorgungsmöglichkeiten sollen in die Stadtplanung einbezogen werden.
- Wohnen gilt als Grundrecht des Menschen.
- Ein bedarfsgerecht ausgestattetes Wohngeld wird beibehalten.
- Der kommunale Wohnungsbestand wird erhalten und bedarfsgerecht entwickelt.
- Das Land unterstützt kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen bei der Erfüllung des Altschuldenhilfegesetzes.
- Die Regelungen des Altschuldenhilfegesetzes werden stärker an die Bedingungen in den neuen Bundesländern angepasst.
- Genossenschaftseigentum gilt als unverzichtbare Form des Wohneigentums.
- Der Genossenschaftsgedanke im Wohnungswesen wird belebt.
- Die Neugründung von Genossenschaften wird gefördert.
- Das Mietrecht wird sozial gerecht und an den berechtigten Interessen der Mieter ausgerichtet.
- Die soziale Ausgewogenheit der Wohnbevölkerung in allen Wohnbereichen wird gezielt gefördert.
- Neue Wohnviertel verzahnen Wohnen, Arbeit, Erholung, soziale Infrastruktur, Handel und Verkehrsanbindung eng miteinander.
- Das Baurecht dient dem Schutz vorhandener Bausubstanz.
- Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Bauen werden nicht abgesenkt.
Verkehr und Infrastruktur12
- Das Thüringer ÖPNV-Gesetz wird an neue technische, organisatorische und finanzielle Erfordernisse angepasst.
- Die Schaffung von Verkehrsverbünden wird gefördert.
- Die Schienenwege bleiben als flächendeckendes Netz erhalten.
- Alternativen Anbietern von Verkehrsleistungen wird der Zugang zu den Eisenbahnstrecken erleichtert.
- Planungsrechtlich abgesicherte und im Bau befindliche Straßen werden beschleunigt fertiggestellt.
- Bei Straßenaus- und -neubau werden die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms berücksichtigt.
- Die Verkehrserziehung wird verbessert.
- Die Verkehrsüberwachung wird verbessert.
- Eine Refinanzierung von Straßenbau über eine partielle Maut wird wegen regionaler Benachteiligung abgelehnt.
- Thüringen wird bedarfsgerecht an das Luftverkehrsnetz der Bundesrepublik angebunden.
- Der Flughafen Erfurt wird als Teil des Thüringer Flugverkehrskonzepts mittelfristig realisiert.
- Die übrigen Verkehrslandeplätze werden unter Berücksichtigung von Umwelt und Anwohnergesundheit bedarfsgerecht ausgebaut.
Energie3
Klima, Umwelt und Naturschutz17
- Nachsorgender Umweltschutz soll schrittweise durch eine ressortübergreifende, vorsorgende Politik ersetzt werden.
- Das Staatsziel Umweltschutz der Landesverfassung soll unter aktiver Beteiligung der Bürger verwirklicht werden.
- Das Ordnungsrecht im Umweltschutz soll durch ökologische Elemente der Steuerpolitik ergänzt werden.
- Die Agenda 21 der Rio-Konferenz soll Grundlage kommunaler Umweltschutzkonzepte sein.
- Die Einschränkung des Kraftverkehrs, besonders des Schwerlastverkehrs, als Hauptursache der Waldschäden wird Ziel der Steuer- und Verkehrspolitik.
- Der Ausgleich von Eingriffen in die Natur soll künftig auch vor dem Eingriff erfolgen können.
- Gemeinden erhalten bei Bebauungsvorhaben die Möglichkeit, Ökokonten anzulegen.
- Auf europäischer und Bundesebene wird die Schaffung eines Europäischen Umweltfonds angestrebt.
- Stoffliche Wiederverwendung muss Kriterien der Energieeffizienz erfüllen und eine ausgeglichene Ökobilanz aufweisen.
- Die Stoff- und Abfallpolitik darf keine künftigen Altlasten schaffen.
- Neue Altlasten werden ordnungspolitisch und durch innovationsorientierte Wirtschaftsförderung verhindert.
- Schadstoffkonzentrationen in Produkten aus wiederverwendeten Materialien werden vermieden.
- Vorhandene Deponiekapazitäten nach dem Stand der Technik sollen über das Jahr 2005 hinaus genutzt werden können.
- Nicht vermeidbare oder verwertbare Abfälle werden vor ihrer Beseitigung grundsätzlich vorbehandelt.
- Die Altlastenbeseitigung wird ab 1999 in die Kriterien der Europäischen Strukturfonds einbezogen.
- Begutachtungen von Altlasten werden beschleunigt.
- Das Land nimmt seine Zuständigkeit für Sicherung und Sanierung von Hohlräumen deutlicher wahr.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum12
- Die Ergebnisse der Bodenreform sollen unumkehrbar bleiben.
- Zur Bewertung der Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Unternehmen sollen künftig die Kriterien einer umweltverträglichen Landnutzung verwendet werden.
- Der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser wird bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Unternehmen vorrangig berücksichtigt.
- Für die Tierhaltung sollen flächengebundene Bestandsobergrenzen gelten.
- Unternehmensbezogene Produktionsobergrenzen werden abgelehnt.
- Bio- und Gentechnologie in der Landwirtschaft wird nur nach kritischer Abwägung von Umweltverträglichkeit und ethischen Grenzen angewendet.
- Die Beschäftigung in den ländlichen Räumen Thüringens erhält über Landbewirtschaftung und Landschaftspflege hinaus weitere Impulse.
- Traditionelle regionale Gewerke sollen mit der Ansiedlung dezentraler, ortsunabhängiger Dienstleistungsunternehmen der Informationsgesellschaft im ländlichen Raum verbunden werden.
- In dörflichen Siedlungsgebieten werden bessere Integrationsmöglichkeiten für die Dorfgemeinschaft geschaffen.
- EU-einheitliche Kontrollregelungen stellen sicher, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände in den Handel kommen.
- Für gentechnisch hergestellte Produkte und deren Verarbeitungsprodukte gilt eine weitreichende Kennzeichnungspflicht.
- Der Umfang des landeseigenen Waldes wird beibehalten.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung11
- Alle Bereiche der Kultur werden ausgewogen gefördert.
- Alle Spielstätten mit vielfältigem und hochwertigem Angebot bleiben erhalten.
- Ein angemessener Anteil der Kulturausgaben fließt in die Breitenkultur.
- Breitenkulturelle Zentren werden langfristig verlässlich gesichert.
- Die Mittel für die Denkmalpflege bleiben gesichert.
- Die Rundfunkgremien werden auf Grundlage eines breiten demokratischen Konsenses zusammengesetzt.
- Erfahrungen mit dem neuen Thüringer Rundfunkgesetz werden für eine mittelfristige Novellierung gesammelt.
- Das Jugendradio mdr-Sputnik wird in Thüringen wieder über UKW empfangbar.
- Eine Thüringer Stiftung Medienkompetenz wird gegründet.
- Das Thüringer Presserecht wird an veränderte Bedingungen angepasst.
- Die innere Pressefreiheit wird weiter ausgestaltet.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung23
- Die im Prozess der deutschen Einheit entstandenen Probleme sollen gemeinsam überwunden werden.
- Die Landesplanung soll das Leitbild für die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens bilden.
- Das Landesentwicklungsprogramm soll Gesetzesrang erhalten.
- Regionale Entwicklungszentren sollen aufgebaut, vernetzt und mit definierten Schwerpunkten versehen werden.
- Fördermittel sollen sich stärker am endogenen Potenzial der Regionen orientieren.
- Ein jährlich fortgeschriebener Standortentwicklungskatalog für Thüringen soll erarbeitet und dem Landtag vorgelegt werden.
- Der EU-Strukturfonds EFRE soll im Zuge einer Reform flexibler gestaltet werden.
- Die Gemeinschaftsaufgabe soll flexibler an die Anforderungen der wirtschaftlichen Umstrukturierung angepasst werden.
- Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe sollen verstetigt werden.
- Eine vorzeitige Herausnahme von Wachstumsinseln aus der EU-Höchstförderung wird abgelehnt, solange kein selbsttragender Aufschwung erkennbar ist.
- Aufgaben der BvS sollen nur dann auf die Länder übergehen, wenn der Bund die entsprechenden Finanzmittel bereitstellt.
- Die verfassungsrechtlich garantierte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dient als Maßstab des Handelns.
- Die Benachteiligungen der neuen Länder sollen überwunden und Chancengleichheit für alle Bürger Thüringens hergestellt werden.
- Raumordnung und Landesplanung werden stärker in die Zuständigkeit des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums eingebunden.
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entwickeln sich zu Dienstleistungseinrichtungen, die Bürger und Gewerbe als Partner betrachten.
- Die Regionalplanung wird für eine geordnete und nachhaltige Raumordnung und Stadtentwicklung gestärkt.
- Gemeinderat und Kreistag erhalten stärkere Teilhabe am Verwaltungshandeln ihrer Ebene.
- Die Privatisierung kommunaler Aufgaben wird in jedem Fall kritisch geprüft.
- Die Agenda für nachhaltige Entwicklung wird in den Kommunen umgesetzt.
- Bei der Beitragsbemessung werden die unterschiedlichen Vorteile der Beitragspflichtigen anteilig gewichtet.
- Die Konsolidierung der Wasser- und Abwasserzweckverbände wird vorangetrieben.
- Die Zweckverbände gestalten ihre Strukturen effektiver und leistungsfähiger.
- Die wirtschaftliche Betätigung der Zweckverbände orientiert sich streng an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.