Schwangere und Gebärende
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BSW00
Ohne Einzug ins Parlament
FDP00
AfD 2
CDU 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Linke 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Schwangere haben die freie Wahl, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen.
- Die Geburtshilfe vor Ort und im ländlichen Raum wird gestärkt.
- Familienbegleitende Maßnahmen und Beratungsangebote zu Hebammenleistungen werden dauerhaft mit Landesmitteln unterstützt.
- Jede Gebärende erhält eine Eins-zu-eins-Betreuung.
SPD 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Versorgungsstrukturen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht angepasst.
- In der Geburtshilfe sollen hohe Qualität und Versorgungssicherheit gewährleistet werden.
- Eine gestufte Versorgung mit gut erreichbaren Geburtsstationen wird geschaffen.
- Geburtskliniken sollen flächendeckend erreichbar sein.
- Schwangere sollen durch ausreichend und gut ausgebildete Hebammen betreut werden.
- Kliniken und Frauenärzte werden zur besseren Information und Steuerung von Schwangeren stärker vernetzt.
- Eine unabhängige Einrichtung erstellt einen allgemeinverständlichen „Geburtswegweiser“ zu Leistungsumfang, Personal und Qualität aller Geburtskliniken.
Grüne 412
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Geburtshilfe wird gezielt unterstützt, um eine wohnortnahe und hochwertige Versorgung sicherzustellen.
- Alle Menschen sollen bei Krankheit, Geburt, Pflege im Alter oder Unfällen die nötige Versorgung und Unterstützung erhalten.
- Die Geburtshilfe wird in Thüringen flächendeckend sichergestellt.
- In der Geburtshilfe werden Wahlfreiheit und Betreuungsqualität gestärkt.
- Schwangere sollen wohnortnahe Strukturen mit guter Versorgung und Wahlfreiheit haben.
- Geburtshilfe gilt als Teil der Grundversorgung und soll besonders gefördert werden.
- Die Wahlfreiheit des Geburtsortes, klinisch wie außerklinisch, wird gewährleistet.
- Geburtshäuser, hebammengeleitete Einrichtungen und Hebammen-Kreißsäle werden gefördert und ausgebaut.
- In unterversorgten Regionen werden den Kliniken vorgeschaltete Hebammen-Kompetenz-Zentren als erste Anlaufstelle geschaffen.
- In schwierigen Situationen während der Geburt wird multiprofessionelle Hilfe bereitgestellt.
- Es werden niedrigschwellige Informationen zur anonymen Geburt und zu Babyklappen in Thüringen bereitgestellt.
- Modellprojekte zur besseren Verzahnung von Rettungsdienst und Geburtshilfe sollen gestartet werden.
Bleibt wie bisher 4
- Eine flächendeckende Versorgung für Notfälle, Unfälle, Geburtshilfe und Kinder wird abgesichert.
- Eine flächendeckende Geburtshilfe mit echter Wahlfreiheit und guter Betreuung wird abgesichert.
- Die Förderung einer dezentralen, bedarfsgerechten Versorgung mit Hebammenhilfe, Frühgeborenenstationen und kinderärztlicher Versorgung wird verstetigt.
- Versorgungsstrukturen für Schwangerschaftsabbrüche und Geburtshilfe werden in Thüringen flächendeckend gesichert.
FW 2
Koalitionsvertrag 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Frauen in Notsituationen sollen Hilfe erhalten und die Entscheidung für ein Kind soll erleichtert werden.
- Der „Rose Revolution Day“ wird als Aktionstag gegen Gewalt in der Geburtshilfe eingeführt.
- Eine geburtshilfliche Gesamtstrategie für eine flächendeckende Hebammenversorgung wird entwickelt und umgesetzt.
- Die Geburtshilfe soll auch durch Hebammen-Portal-Praxen, hebammengeleitete Kreißsäle, Geburtshäuser und Frauenärzte angeboten werden.
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht