Jäger, Angler, Waffenbesitzer
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
CDU 31211
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft wird intensiviert.
- Jagdschein und Ausbildung zum Jagdaufseher sollen im Rahmen des Bildungsurlaubs möglich sein.
- Die Schalenwildrichtlinie wird so weiterentwickelt, dass Hegegemeinschaften die Bestände nachhaltig und waldverträglich regulieren können.
- Die Jagdzeiten für Gänse, Rabenkrähen und Elstern werden zur Schadensverhütung und Bestandsregulierung verlängert.
- Hegegemeinschaften sollen ihre Aufgaben kooperativ erfüllen können.
- Sobald der Bund die Rechtsgrundlagen geschaffen hat, wird der Wolf ins Jagdrecht übernommen.
- Biber und Kormoran sollen in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen werden.
- Fischer und Angler erhalten besondere Unterstützung, weil sie zum Natur- und Artenschutz an Gewässern beitragen.
Weniger Pflichten 4
- Die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär werden unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
- Schwarzwild muss zum Schutz vor der Schweinepest und vor landwirtschaftlichen Schäden ganzjährig bejagbar sein.
- Für die Schwarzwildjagd wird Nachtsicht- und Nachtzieltechnik zugelassen.
- Die Jagdzeiten für Gänse, Rabenkrähen und Elstern werden zur Schadensverhütung und Bestandsregulierung verlängert.
Bleibt wie bisher 6
- Ausbildung und Prüfung von Jägern bleiben in der Verantwortung der Jägerschaft.
- Das Hessische Jagdgesetz wird in seinen Grundsätzen nicht verändert.
- Das einheitliche Reviersystem soll beibehalten werden.
- Jagdrechtlich stillgelegte Gebiete sollen, soweit es die Grundrechte zulassen, nicht entstehen.
- Die Jagd in stillgelegten Waldflächen wird nicht eingeschränkt.
- Die Struktur der Hegegemeinschaften bleibt erhalten.
Ohne klare Richtung 6
- Bei Verschärfungen des Waffenrechts gilt Maß und Mitte.
- Rechtmäßige Sportschützen und Jäger werden nicht unter Generalverdacht gestellt.
- Gemeinsam mit der Jägerschaft wird für die Bedeutung der Jagd geworben.
- Zwischen Jägerschaft und Waldeigentümern wird ein Ausgleich im Sinne des Ansatzes Wald mit Wild gesucht.
- Die Nachwuchsgewinnung in der Jägerschaft wird gestärkt.
- Für Prädatoren wie Baummarder, Iltis und Wiesel werden angemessene Jagdzeiten festgelegt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 2
Grüne 71
Weniger Pflichten 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 6
- Die Bejagung bestandsgefährdeter Tierarten wird beendet.
- Die Bejagung des Schalenwildes orientiert sich an der Tragfähigkeit der Lebensräume.
- Im Bundesrat werden Initiativen zur Verschärfung des Waffenrechts vorangebracht.
- Für privaten Waffenbesitz sollen strengere Regeln gelten.
- Vor Erteilung einer Waffenerlaubnis soll eine umfangreichere Hintergrund- und Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen.
- Die Kontrollen bei Waffenbesitzern werden ausgebaut.
FDP 61
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Das Jagdrecht vertraut weiterhin auf die Sachkunde der Jäger und achtet das Grundeigentum.
- Erschwerungen der Jagd durch bürokratische Hürden, praxisfremde Verordnungen, unsachgerechte Abschusspläne oder Generalverdacht werden abgelehnt.
- Jäger werden als staatlich anerkannte Naturschützer anerkannt.
- Das Revierjagdsystem wird beibehalten.
Linke 6
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
- Invasive Arten wie der Waschbär werden nicht pauschal bejagt.
- Die Regelung im hessischen Jagdgesetz, die den Abschuss von Katzen und Hunden erlaubt, wird abgeschafft.
- Jagd als Freizeitvergnügen wird verboten.
- Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefanlagen wird verboten.
- Das Waffenrecht wird auf Bundesebene verschärft.
- Die Waffenbehörden erhalten mehr Personal, damit mehr Kontrollen möglich werden.
Koalitionsvertrag 1810
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Die Rechte der Jägerinnen und Jäger werden gestärkt.
- Die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft wird intensiviert.
- Zum Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln werden die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
- Die Jagdzeiten für Federwild wie Gänse, Krähe, Elster und Ringeltaube werden erweitert.
- Schwarzwild wird ganzjährig bejagbar.
- Für die Schwarzwildjagd wird Nachtsicht- und Nachtzieltechnik erlaubt.
- Die Schalenwildrichtlinie wird für passgenaue kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften weiterentwickelt.
- Biber und Kormoran werden in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen.
- Fischer und Angler erhalten wegen ihres Beitrags zum Natur- und Artenschutz besondere Unterstützung.
Weniger Pflichten 5
- Die Förderung der Jägerschaft aus der Jagdabgabe wird entbürokratisiert.
- Zum Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln werden die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
- Die Jagdzeiten für Federwild wie Gänse, Krähe, Elster und Ringeltaube werden erweitert.
- Schwarzwild wird ganzjährig bejagbar.
- Für die Schwarzwildjagd wird Nachtsicht- und Nachtzieltechnik erlaubt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
- Ein Waffenrecht, das rechtstreue Waffenbesitzer nicht unter Generalverdacht stellt, wird unterstützt.
- Gemeinsam mit der Jägerschaft wird für die Bedeutung der Jagd geworben.
- Die Nachwuchsgewinnung in der Jägerschaft wird gestärkt.
- Nach dem Ansatz Wald mit Wild wird ein Ausgleich zwischen den Interessen der Jägerschaft und der Waldeigentümer gesucht.
- Für Prädatoren wie Baummarder, Iltis und Wiesel sowie für den Dachs werden angemessene Jagdzeiten vorgesehen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht