Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 362 neu, 65 geändert, 21 unverändert, 136 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf sind ein sozial gestaffeltes Klimageld und die Forderung, Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Hinzu kommen zahlreiche Naturschutzvorhaben, etwa ein Waldanteil von 15 Prozent, eine Stiftung Fledermausschutz und ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter, sowie Regeln für Hundehaltung und gegen Qualzuchten. Als Zieljahr für die Klimaneutralität nennt der Entwurf 2040 statt spätestens 2035, und die unterirdische CO₂-Speicherung gilt für unvermeidbare Restemissionen als mögliche Option, während das Programm 2022 sie noch ablehnte. Nicht mehr einzeln genannt werden Recyclingquoten für Baustoffe, die einheitliche Wertstofftonne, eine Plastiksteuer und eine Nullnutzung auf 20 Prozent der Ostsee. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (362)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Klimaschutz wird sozial gestaltet, mit fairen Förderprogrammen, bezahlbarer Mobilität und gezielter Unterstützung für Bedürftige.
- In besonders versiegelten Regionen werden deutlich mehr Grünflächen geschaffen.
- In besonders versiegelten Regionen werden mehr Kältezonen eingerichtet.
- In besonders versiegelten Regionen werden mehr Trinkwasserspender aufgestellt.
- Ambitionierter Klimaschutz wird angestrebt.
- Flüsse und Seen in Schleswig-Holstein sollen sauber und unbedenklich zum Baden sein.
- Artenschutz und Biodiversität werden gestärkt.
- Eine Aufweichung des Klimaneutralitätsziels 2040 wird abgelehnt.
- Klimaneutralität soll möglichst noch früher als 2040 erreicht werden.
- Schleswig-Holstein setzt die Dekarbonisierung konsequent und ambitioniert fort.
- Am Klimaziel 2040 wird festgehalten.
- Eine Klimaschutz-Investitionsquote wird festgeschrieben.
- Natürlicher Klimaschutz wird durch den Schutz von Mooren, Wäldern und Seegraswiesen gestärkt.
- Ein Klimageld wird angestrebt.
- Ankerverbote und andere Schutzmaßnahmen rund um Kabeltrassen sollen konsequent genutzt werden.
- Schutzmaßnahmen um Kabeltrassen sollen wissenschaftlich begleitet werden, um ihre Wirkung für den Meeresschutz zu erfassen.
- Beim Rückbau der Ölplattform Mittelplate sollen hohe Umweltstandards gelten.
- Der Bau einer CO₂-Leitung zwischen Lägerdorf und Brunsbüttel wird unterstützt.
- Alle Ressorts der Landesregierung müssen Verantwortung beim Klimaschutz tragen.
- Das Klimaschutzprogramm 2030 wird fortgeschrieben.
- Ein Klimaschutzprogramm 2040 legt die Maßnahmen zur Klimaneutralität bis 2040 fest.
- Alle fossilen Subventionen und Investitionen sollen abgebaut werden.
- Das Klimaschutzmonitoring wird fortlaufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Erfordernisse angepasst.
- Klimaschutzmaßnahmen werden bei Bedarf nachgeschärft.
- Das Klimaschutzprogramm des Landes soll klare Steuerungswirkung entfalten.
- Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird verankert, dass bei prognostizierter Zielverfehlung ein verpflichtendes Sofortprogramm ausgelöst wird.
- Gesetze, die Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten, werden weder im Landtag noch im Bundesrat unterstützt.
- Kreise und Gemeinden erhalten eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung für Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Die Energiewende- und Klimaschutzinitiative wird gestärkt und verstetigt.
- Die Vernetzungsstelle für kommunale Klimaschutzmanagerinnen und -manager wird fortgeführt.
- Das Energieeffizienzgesetz wird möglichst bürokratiearm umgesetzt, ohne erforderliche Einsparvorgaben zu streichen.
- Der bestehende Kommunalfonds wird weiterentwickelt und dauerhaft abgesichert.
- Treibhausgasemissionen sollen auch durch Aufforstung und Renaturierung verringert werden.
- Mit Wirtschaft und Verbänden wird eine Allianz für den Moorklimaschutz gebildet.
- Eine eigene Carbon-Management-Strategie für Schleswig-Holstein wird erarbeitet, mit Vorrang natürlicher Senken.
- Vorhaben zur Erprobung neuer Ansätze der CO₂-Entnahme, etwa in der Bioökonomie, werden unterstützt.
- Unvermeidbare Restemissionen müssen durch CO₂-Senken ausgeglichen werden.
- Die technische Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO₂ gilt als mögliche zusätzliche Option.
- Bei einer CO₂-Speicherung wird auf umfassenden Schutz des Wattenmeers und der Meeresökologie geachtet.
- Die Speicherung von CO₂ wird nur für unvermeidbare Restemissionen zugelassen.
- Für die Finanzierung von CO₂-Abscheidung und -Speicherung soll das Verursacherprinzip gelten.
- Die CO₂-Bepreisung ist das Leitinstrument der Klimapolitik.
- Beim Bund wird auf eine zügige Vorlage des Klimasozialplans gedrängt.
- Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen den Bürgerinnen und Bürgern zielgerichtet zurückgegeben werden.
- Alle Menschen sollen sich aus der fossilen Kostenfalle befreien und von günstiger erneuerbarer Energie, gedämmten Wohnungen, bezahlbarer Wärme und klimafreundlicher Mobilität profitieren können.
- Der CO₂-Preis ist ein wichtiges Leitinstrument der Klimapolitik, reicht allein aber nicht aus.
- Der CO₂-Preis wird mit klaren gesetzlichen Regeln verbunden.
- Der CO₂-Preis wird mit guten öffentlichen Angeboten verbunden.
- Der CO₂-Preis wird mit einer sozial gestaffelten Förderung des Umstiegs verbunden.
- Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssen für Klimaschutz und sozialen Ausgleich eingesetzt werden.
- Wer wenig verbraucht und ein geringes oder mittleres Einkommen hat, soll unter dem Strich besonders profitieren.
- Auf europäischer Ebene wird ein ambitionierter und verlässlicher Emissionshandel für Gebäude und Verkehr angestrebt.
- Eine Abschwächung des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr wird abgelehnt.
- Der europäische Klimasozialfonds muss gestärkt, verlässlich finanziert und über 2032 hinaus fortgeführt werden.
- Die Mittel des Klimasozialfonds müssen schnell und unbürokratisch bei den Bedürftigen ankommen.
- Ein sozial gestaffeltes Klimageld für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen wird eingeführt.
- Das Klimageld wird automatisch, direkt und ohne zusätzlichen Antrag ausgezahlt.
- Der Direktauszahlungsmechanismus des Bundes für das Klimageld muss zügig voll funktionsfähig werden.
- Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel müssen konsequent für Klimaschutz und soziale Maßnahmen eingesetzt werden.
- Schleswig-Holstein beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Klimasozialplans des Bundes.
- Das Land stellt die erforderliche Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln für den Klimasozialplan sicher.
- Die Programme des Klimasozialplans sollen zu den Bedingungen in Städten, ländlichen Räumen und auf den Inseln passen.
- Wer Unterstützung beim Klimaschutz am dringendsten benötigt, soll sie zuerst erhalten.
- Eine dauerhafte Klimaschutz-Beratungsstelle für alle sozialen Träger wird geschaffen.
- Die Beratungsstelle soll soziale Einrichtungen ansprechen, Förderprogramme bündeln, Beispiele aufbereiten und Projekte begleiten.
- Die unabhängige Energie- und Klimaberatung in Schleswig-Holstein wird ausgebaut.
- Eine starke Klimaschutz-Beratungslandschaft für Kommunen, Bürger, Unternehmen, Forschung und Wissenschaft wird angestrebt.
- Die Profilschärfung bei EKSH, IB.SH und WTSH wird fortgesetzt.
- Ein Fonds für Klimaschutz und energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird eingerichtet.
- Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank werden Beratung, Planung und Investitionen sozialer Einrichtungen in Klimaschutz unterstützt.
- Der Fonds soll Förderlücken von Bund und EU schließen und fehlende Eigenmittel sozialer Einrichtungen ersetzen.
- Bis 2030 werden alle Autos des Landes auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.
- Ein Landesprogramm für 100 lebendige Fließgewässer und Seen wird aufgelegt.
- Der Waldanteil wird von 11 auf 15 Prozent der Landesfläche erhöht.
- Der Aktionsplan Ostseeschutz wird konsequent umgesetzt.
- Im Nationalpark Wattenmeer werden mindestens 51 Prozent der Fläche als Ruhezonen ausgewiesen.
- Zum Schutz des Grund- und Trinkwassers werden strengere Regeln für Pestizide eingeführt.
- Kläranlagen werden zum Schutz des Grund- und Trinkwassers modernisiert.
- Das oft ehrenamtliche Engagement von Menschen und Verbänden im Naturschutz soll erhalten und gestärkt werden.
- Die rechtlichen Möglichkeiten des Naturschutzes werden konsequent genutzt und gestärkt.
- Schleswig-Holstein soll Vorreiter bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung werden.
- Die Landesregierung soll die Wiederherstellungsverordnung ressortübergreifend und ambitioniert in Naturschutz, Meeresschutz, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau umsetzen.
- Die Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ und der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 sollen in den nationalen Wiederherstellungsplan einfließen.
- Ein Kompetenzzentrum zur Umsetzung des europäischen Naturschutzgesetzes wird eingerichtet, das Förderprogramme koordiniert, Kommunen unterstützt und Renaturierung voranbringt.
- Die Ermittlung und Wiederherstellung geeigneter Schutzflächen auf kommunaler Ebene wird aktiv begleitet.
- Ein Artenvielfaltsgesetz soll den Schutz der biologischen Vielfalt zum überragenden öffentlichen Interesse machen.
- Der Artenschutz wird stärker im Finanzausgleichsgesetz verankert.
- Ein Biodiversitäts-Fonds zur langfristigen Finanzierung von Artenschutzprojekten wird festgeschrieben.
- Eine Bildungsinitiative Biodiversität wird festgeschrieben.
- Die Ausweisung von Schutzgebieten durch das Land wird priorisiert und beschleunigt.
- Landschaftspläne sollen als Grundlage für Genehmigungen und Umweltprüfungen dienen.
- Eine Experimentierklausel soll die Erprobung neuer Naturschutzmaßnahmen und innovativer Landnutzungskonzepte ermöglichen.
- Ein Gebot der Verbesserung des Naturzustands wird gesetzlich festgeschrieben.
- Für Eingriffe in die Natur sollen qualitativ fundierte Kompensationsregeln gelten.
- Ein Absenken von Umwelt- und Schutzstandards wird abgelehnt.
- Eine Einschränkung der Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden wird abgelehnt.
- Das Verbandsklagerecht wird erhalten und gestärkt.
- Landschaftsrahmenpläne werden aktualisiert und gestärkt, um Schutzbelange in die Landes- und Regionalplanung einzubringen.
- Die KernAktionsRäume der Biodiversitätsstrategie werden in die Planungsgrundlagen aufgenommen.
- Eingriffe in Natur und Landschaft müssen tatsächlich ausgeglichen werden.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen mindestens gleichwertige ökologische Qualität haben, nicht nur gleiche Fläche.
- Bei besonders hochwertigen Lebensräumen ist eine darüber hinausgehende Kompensation nötig.
- Bei Eingriffen in besonders hochwertige Lebensräume ist eine über den Flächenumfang hinausgehende Kompensation erforderlich.
- Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld eines Eingriffs haben Vorrang vor Ersatzzahlungen.
- Kompensation für Eingriffe in die Natur soll am Ort der Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit Kommunen und Naturschutzverbänden erfolgen.
- Es soll flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Landschaftspläne geben.
- Das Vorkaufsrecht des Landes für den Naturschutz soll erhalten bleiben.
- Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz soll für private Stiftungen geöffnet werden.
- Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz soll auf alle naturschutzfachlich relevanten Gebiete ausgeweitet werden.
- Die Begrenzungen des Naturschutz-Vorkaufsrechts bei Flächengröße und Finanzrahmen sollen aufgehoben werden.
- Flächen mit hohem Naturschutzwert sollen vorrangig an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein übergehen.
- Die Stiftung Naturschutz soll als Renaturierungsdienstleister etabliert werden, auch für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Die Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft soll ausgebaut werden.
- Flurbereinigungsverfahren sollen konsequent für die ökologische Aufwertung der Landschaft genutzt werden.
- Die Ausbildung von Schutzgebietsbetreuern soll dauerhaft finanziert werden.
- In Meeresschutzgebieten sollen Ranger verstärkt tätig werden.
- Die Bundesmittel für das Freiwillige Ökologische Jahr sollen erhöht werden.
- Das Land soll ausreichende Mittel für das Freiwillige Ökologische Jahr bereitstellen.
- Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume und seine Angebote sollen erhalten und weiterentwickelt werden.
- Neue Naturschutzgebiete sollen zügig, bürokratiearm und unter Beteiligung aller Betroffenen ausgewiesen werden.
- Naturschutzrecht soll in Naturschutzgebieten durchgesetzt werden.
- Das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem soll mindestens 20 Prozent der Landesfläche umfassen.
- Mit 4.000 Hektar zusätzlicher Naturschutzgebiete sollen bis 2030 3,6 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz stehen.
- Bis 2045 sollen 10 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz stehen.
- Mindestens 2 Prozent der Landesfläche sollen als Wildnis gesichert werden.
- Die Nationalparkverwaltung soll gestärkt werden.
- Naturparke sollen bei der Zertifizierung als Qualitäts-Naturparke unterstützt werden.
- Naturparke sollen beim Auf- und Ausbau von Partnerprogrammen mit lokalen Betrieben, Vereinen und Bildungseinrichtungen unterstützt werden.
- In Naturparken soll es mehr Angebote zum Naturerleben wie Aussichtsplattformen, Vogelbeobachtungsstände und geführte Touren geben.
- Die Naturparke sollen eine langfristig gesicherte, auskömmliche personelle und finanzielle Grundausstattung erhalten.
- Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete sollen ausgebaut und gestärkt werden.
- Das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer soll gestärkt und vergrößert werden, unter anderem durch Umsteuerung bestehender Förderprogramme.
- Ein Wildwegeplan mit Grünbrücken und Querungshilfen für Wildtiere und Kleintiere soll erarbeitet und umgesetzt werden.
- Bestehende Grünbrücken sollen durch angepasste Bepflanzung, weniger Störquellen und bessere Einbindung in Lebensräume verbessert werden.
- Ein langfristiges Biodiversitätsmonitoring für die Meeresökosysteme soll aufgebaut werden.
- Küstenschutz und Naturschutz sollen gemeinsam geplant werden.
- Sandaufspülungen sollen gegenüber Verbauungen an der Küste Vorrang haben.
- An den Küsten sollen mehr Retentionsräume geschaffen werden.
- Natürliche Küstenniederungen und Salzwiesen sollen geschützt und wo möglich wiederhergestellt werden.
- Mit dem Klimadeichkonzept wird der Meeresspiegelanstieg beim Deichbau berücksichtigt.
- In Kiel soll ein Meeresvisualisierungszentrum für Einheimische und Touristen entstehen.
- Neue Öl- und Gasbohrungen in der Nordsee werden abgelehnt.
- Ein Aktionsplan zum Schutz der Nordsee soll Ziele, verbindliche Maßnahmen und einen Zeitplan festlegen.
- Die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden im trilateralen Wattenmeer-Schutzprogramm soll gefördert werden.
- Im Nationalpark Wattenmeer soll ein dauerhaftes Team mariner Ranger aufgebaut werden.
- Das marine Rangerteam soll Meeresschutzgebiete vernetzen und betreuen, Besucher lenken und informieren sowie Monitoring und Schutzmaßnahmen umsetzen.
- Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 soll mit dem wissenschaftlichen Beirat kontinuierlich weiterentwickelt werden.
- Die Bergung von Munitionsaltlasten und die Schaffung von Meeresschutzgebieten in der Ostsee sollen fortgesetzt und ausgebaut werden.
- Nährstoff- und Schadstoffeinträge in die Ostsee sollen deutlich reduziert werden.
- Bildungsarbeit und Partnerprogramme sollen das Bewusstsein für den Ostseeschutz stärken.
- In der Ostsee sollen aktive Wiederherstellungsmaßnahmen wie Steinriffe umgesetzt werden, um die EU-Wiederherstellungsverordnung umzusetzen.
- Die Meeresschutzstation Ostsee in Eckernförde soll zu einem Forum des Ostseeschutzes ausgebaut werden.
- Die Kosten der Munitionsbergung sollen gerecht auf Bund und Länder verteilt werden.
- Fischereiliche Nutzungen in europäischen Schutzgebieten sollen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterliegen.
- Die Reusen- und Stellnetzfischerei soll in sensiblen Bereichen eingeschränkt werden.
- In der Stellnetzfischerei soll ein verpflichtendes Beifangmonitoring für Schweinswale, Seevögel und andere geschützte Tiere eingeführt werden.
- Die Grundschleppnetzfischerei soll auf Landes- und Bundesebene deutlich restriktiver reguliert werden.
- Der Europäische Aal soll weiterhin geschützt werden.
- In bilateralen Vereinbarungen sollen Schutzmaßnahmen und Nutzungseinschränkungen beiderseits der Grenze festgelegt werden.
- Ein grenzüberschreitendes Biosphärenreservat wird unterstützt, wenn die Kommunen vor Ort es wollen.
- Eine länderübergreifende Koordinierungsstruktur für Walstrandungen soll mit Mecklenburg-Vorpommern, Dänemark und anderen Ostseestaaten aufgebaut werden.
- Die Ursachenforschung zu Walstrandungen soll intensiviert werden.
- Aus der Forschung zu Walstrandungen sollen gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.
- Wertvolle Lebensräume sollen auch außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete gestärkt werden.
- Für Naturschutz und insbesondere Moorschutz soll ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich festgeschrieben werden.
- Eine Landesmoorschutzagentur soll gegründet werden.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll im Land weiter umgesetzt werden.
- Der Bund soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz auskömmlich finanzieren.
- Das Projekt Klimafarm in Erfde soll verstetigt werden.
- Es sollen 500 Hektar neue Feuchtwiesen entstehen.
- Die Waldentwicklung mit standortangepassten und klimaresilienten Baumarten soll gefördert werden.
- Neue Wälder dürfen nicht auf Kosten von Dauergrünland, Mooren oder wertvollen Offenlandlebensräumen entstehen.
- Der Laubwaldanteil in den Landesforsten soll auf 68 Prozent steigen.
- Bei der Neuwaldbildung soll die natürliche Waldverjüngung Vorrang haben.
- Für die Landesforsten wird eine Naturland-Zertifizierung angestrebt.
- Die Landesforsten sollen als Ausbildungsbetrieb für Fachkräfte mit Klimaresilienz-Kompetenz gestärkt werden.
- Die Zuschüsse für Gemeinwohlleistungen im Wald sollen gesichert werden.
- Zusätzlich zu den Naturwäldern sollen 1.000 Hektar Altbaumrefugien entstehen.
- Per Bundesratsinitiative soll der Wald-Klima-Fonds zur Finanzierung von Forschung, Beratung und Waldumbau wieder eingeführt werden.
- Waldmoore sollen wiedervernässt werden.
- Der Holzeinschlag soll auf höchstens 60 Prozent des Zuwachses begrenzt werden.
- Buchenwälder sollen extensiv bewirtschaftet werden.
- Der Pestizideinsatz in Wäldern soll auf ein Minimum reduziert werden.
- Holzeinschlag soll nur außerhalb der Brutsaison erlaubt sein.
- Artenreiche Waldränder und Säume sollen gezielt entwickelt werden.
- Die traditionelle Waldweide soll zur Pflege von Lichtwäldern zugelassen und gefördert werden.
- Zwischen Rückegassen sollen möglichst ausreichend große Abstände eingehalten werden.
- Im Wald soll möglichst bodenschonende Forsttechnik eingesetzt werden.
- Stadtwälder sollen erhalten werden.
- Wo möglich, sollen neue Stadtwälder angelegt werden.
- Kommunen sollen bei der unbürokratischen Umsetzung von Tiny-Forest-Projekten unterstützt werden.
- In sensiblen Küstengebieten, besonders an Ostseestränden, sollen während der Brutzeit zeitlich begrenzte Ruhezonen eingerichtet werden.
- Das Salzwiesenmanagement im Vorland des Nationalparks Wattenmeer soll gestärkt werden.
- Steilufer an der Ostseeküste sollen im Regelfall frei von Sicherungsbauwerken bleiben.
- Steilufer sollen nur bei massiver Gefährdung von Siedlungen, Infrastruktur oder hohen Sachwerten gesichert werden.
- Ausgeförderte Kies- und Sandgruben sollen nicht verfüllt oder bepflanzt, sondern durch Pflege und Flächenmanagement als Lebensraum erhalten werden.
- Der Erhalt ausgeförderter Gruben soll als verbindliche Ausgleichsmaßnahme in Kiesabbaugenehmigungen festgeschrieben werden.
- Mit den kreisfreien Städten soll ein Bündnis für mehr Stadtnatur geschlossen werden.
- Meeressäuger, insbesondere der Schweinswal, werden bei Sprengungen in der Ostsee und bei Baumaßnahmen unter Wasser besser geschützt.
- Eine bessere Abstimmung zwischen Naturschutz und Bundeswehr bzw. Bauunternehmen wird eingefordert.
- Die für Schutzmaßnahmen bei Sprengungen notwendigen finanziellen Mittel werden dauerhaft im Wehretat verankert.
- Rehkitze, Junghasen und bodenbrütende Vögel werden bei der Mahd von Wiesen, Weiden und Ackergrasflächen besser geschützt.
- Maßnahmen von Landwirtinnen und Landwirten, Vereinen und Verbänden zum Rehkitz- und Bodenvogelschutz werden ausgebaut, unterstützt und gefördert.
- Das Fahren von Mährobotern in der Dämmerung und in der Nacht wird zum Schutz der Igel verboten.
- Kommunen werden bei der Umsetzung eines Verbots nächtlicher Mähroboter durch eine Mustervorlage unterstützt.
- Für Mähroboter werden technische Mindestanforderungen zur Erkennung kleiner Wildtiere, zum automatischen Stopp und zur automatischen Nachtabschaltung eingeführt.
- Quartiere für Fledermäuse an Gebäuden, Brücken, Bunkern, Kirchen, Dachstühlen und alten Bäumen werden besser gesichert und neu geschaffen.
- Höhlenbäume und Altbaumstrukturen werden zum Fledermausschutz erhalten.
- Fledermausfreundliche Sanierungs- und Baukonzepte werden zum Fledermausschutz eingesetzt.
- Bei öffentlichen Gebäuden, landeseigenen Liegenschaften und Förderprogrammen wird der Fledermausschutz von Anfang an mitgeplant.
- Die Facharbeit und Forschung zu Fledermäusen sowie die Beratung von Kommunen, Eigentümern, Kirchen, Wohnungswirtschaft und Naturschutzakteuren werden langfristig gesichert und ausgebaut.
- Eine Stiftung Fledermausschutz wird mit einem Stiftungskapital von 14 Millionen Euro ausgestattet.
- Ein „Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ wird aufgelegt.
- Die insektenfreundliche Bepflanzung mit regionalen, standortangepassten Wildpflanzen an Straßenrändern, in Grünanlagen, auf Schulhöfen und an öffentlichen Gebäuden wird ausgebaut.
- Wettbewerbe für insektenfreundliche Kommunen werden eingeführt.
- Digitale Mitmachkarten für Blühflächen und Kleingewässer werden angeboten.
- Schul- und Vereins-Challenges zum Insektenschutz werden genutzt.
- Citizen-Science-Projekte zur Erfassung von Insekten werden genutzt.
- Niedrigschwellige Belohnungssysteme für entsiegelte, pestizidfreie und artenreiche Flächen werden eingeführt.
- Der Schutz der Wildvögel wird weiter vorangetrieben.
- Die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie wird unterstützt.
- Der Gemeinschaftliche Wiesenvogelschutz von Landwirtschaft und Naturschutz wird ausgebaut und unterstützt.
- Mit den Akteuren vor Ort wird ein Pilotprojekt „Eiderstedter Blockland“ im Vogelschutzgebiet Eiderstedt gestartet.
- Eine Integrierte Station Eiderstedt wird eingerichtet.
- Zur Reduktion von Konflikten zwischen Gänsen und Landwirtschaft werden Go- und NoGo-Areas statt Vergrämung oder Bejagung geschützter Arten eingesetzt.
- Bei der Regulierung einzelner Tierarten werden stets die Folgen für Biodiversität, Natur und Menschen mitgedacht.
- Gesellschaft, Artenschützer und Jägerschaft arbeiten gemeinsam am Schutz der Biodiversität.
- Im Artenschutz werden dauerhafte Lösungen unter Berücksichtigung ökologischer, ethischer und landwirtschaftlicher Nutzungsinteressen gesucht, die auch punktuelles Eingreifen des Menschen umfassen können.
- Eine Aufnahme von Arten wie Goldschakal, Biber, Fischotter oder Kegelrobbe ins Jagdrecht wird abgelehnt.
- Arten wie Goldschakal, Biber, Fischotter oder Kegelrobbe werden wieder aus dem Jagdrecht herausgenommen.
- Eine regelhafte Bejagung unauffälliger Wölfe wird abgelehnt.
- Luftreinhaltung und Lärmminderung werden verbessert.
- Böden und Ressourcen werden achtsam behandelt.
- Ökosysteme werden widerstandsfähig gegen Klimaveränderungen gemacht.
- Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
- Entwässerungsstrukturen werden dort zurückgebaut, wo es ökologisch sinnvoll ist.
- Altarme werden wieder an Fließgewässer angebunden.
- Flüsse erhalten durch Deichrückverlegungen und Renaturierung von Auen mehr Raum.
- Die Wasserwirtschaft in der Eider-Treene-Sorge-Region wird nachhaltig aufgestellt.
- Der Moorklimaschutz in der Eider-Treene-Sorge-Region wird gestärkt.
- Regionale Aktivitäten in der Eider-Treene-Sorge-Region für ein Leuchtturmprojekt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden unterstützt.
- In der Geltinger Birk werden neue Schöpfwerke und ein regulierbarer Stau zur Steuerung unterschiedlicher Wasserstände gebaut.
- Nährstoff- und Nitratmessdaten werden vereinheitlicht.
- Nährstoff- und Nitratmessdaten werden einfach öffentlich abrufbar gemacht.
- Ein jährlicher Nährstoffbericht dokumentiert Fortschritte und zeigt Handlungsbedarf auf.
- Die Allianz für Gewässerschutz wird zu einem verbindlichen Umsetzungsbündnis mit überprüfbaren Zielen zur Reduktion von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen gemacht.
- Gewässerschutzmaßnahmen der Allianz für Gewässerschutz werden mehrjährig abgesichert finanziert.
- Die Allianz für Gewässerschutz wird stärker mit Bodenschutz, Düngepolitik und Ostseeschutz verzahnt.
- Über eine Bundesratsinitiative wird angestrebt, allen PFAS-haltigen Pestiziden die Zulassung zu entziehen.
- Eine Offensive zur Modernisierung und Erweiterung von Kläranlagen wird gestartet, um Einträge aus Kleinkläranlagen zu minimieren.
- Kläranlagen werden dort, wo es für Gewässer- und Trinkwasserschutz besonders relevant ist, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut.
- Die Kosten der vierten Reinigungsstufe werden nach dem Verursacherprinzip und der erweiterten Herstellerverantwortung finanziert.
- Regenwasser wird vor Ort versickert, zwischengespeichert und in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt, statt in die Kanalisation geleitet zu werden.
- Ein Wassersicherungskonzept für die unterschiedlichen Grundwassernutzungen wird entwickelt und umgesetzt.
- Trinkwasser hat Vorrang vor anderen Nutzungen wie Rechenzentren.
- Die Wasserabgabe für Industrie und Wirtschaft wird auf die Höhe der Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung angehoben.
- Die Einnahmen aus der Wasserabgabe werden für Investitionen in eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft verwendet.
- Ein dauerhafter Export von Abfällen in andere Bundesländer wird abgelehnt.
- Die Bedarfsplanung der Abfallentsorgung wird auf Landesebene koordiniert, während die Standortauswahl bei den Abfallwirtschaftsbetrieben und Behörden bleibt.
- Eine transparente und frühzeitige Abfallplanung stärkt die regionale Verantwortung und gewährleistet langfristige Entsorgungssicherheit.
- Auf Produkten mit Mikroplastik oder anderen Schadstoffen werden klare Entsorgungsanweisungen vorgeschrieben.
- Praktiken, die mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind, werden unterbunden.
- Auf Bundesebene wird weiter auf Schritte zu mehr Tierschutz gedrängt.
- Ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller wird angestrebt.
- Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen werden dauerhaft und unbürokratisch finanziert.
- Eine zentrale Rufnummer für Tiernotfälle wie den Fund verletzter Wildtiere wird eingerichtet.
- Ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.
- Der Sachkundenachweis für Hundehalter wird so weiterentwickelt, dass er unabhängig von der Rasse auf Bedürfnisse, artgerechte Haltung und verantwortungsvollen Umgang vorbereitet.
- Von allen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, wird nach niedersächsischem Modell ein Sachkundenachweis verlangt.
- Eine verpflichtende Kennzeichnung von Hunden durch Mikrochip wird vorgeschrieben.
- Eine verpflichtende Registrierung von Hunden wird vorgeschrieben.
- Neben Tierärzten werden weitere qualifizierte Personen wie Hüte-, Rettungs-, Begleit- und Jagdhundeausbilder in die Abnahme der Sachkundeprüfung eingebunden.
- Die landesweite Katzenschutzverordnung wird evaluiert.
- Die landesweiten Katzenkastrationsaktionen im Frühjahr und Herbst für verwilderte Fundkatzen werden fortgeführt.
- Qualzuchten, bei denen Tiere aufgrund extremer Rassemerkmale lebenslang leiden, werden als unvereinbar mit dem Tierschutz abgelehnt.
- Die Aufklärungsarbeit zu Qualzuchten wird gestärkt.
- Alle verfügbaren rechtlichen Instrumente werden genutzt, um Qualzuchten einzudämmen.
- Verstöße gegen das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes werden konsequent geahndet.
- Illegaler und tierschutzwidriger Tierhandel im Internet wird aktiv verfolgt und geahndet.
- Ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller wird angestrebt.
- Für ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller wird eine Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein eingebracht.
- Kommunen entwickeln verbindliche Stadttierkonzepte und setzen sie um.
- Das Land unterstützt Kommunen bei Stadttierkonzepten durch Leitlinien und fachliche Beratung.
- Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen werden wie Tierheime anerkannt und gefördert.
- Die Finanzierung von Lebenshöfen und Wildtierauffangstationen wird unbürokratisch, verlässlich und dauerhaft gestaltet.
- Einnahmen aus Bußgeldern wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden zweckgebunden für die Förderung von Lebenshöfen und Wildtierauffangstationen verwendet.
- Ein Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.
- Die Grundsätze für eine naturnahe Jagd werden evaluiert und, wo nötig, an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfordernisse angepasst.
- Die Jagd orientiert sich am Zustand von Flora und Fauna statt an künstlichen Wilddichten.
- Bis 2045 werden 100.000 neue Streuobstbäume gepflanzt.
- Für die sachgerechte Pflege der Streuobstbestände wird eine Pflegeförderung eingeführt.
- Die Landwirtschaft soll einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten.
- Gemeinsam mit der Landwirtschaft wird die Strukturvielfalt der Kulturlandschaft gestärkt.
- Biotope werden gemeinsam mit der Landwirtschaft vernetzt.
- Landschaftspflegehöfe und Betriebe, die Naturschutz und Landwirtschaft verbinden, werden gezielt gestärkt.
- Das Projekt „Partnerbetriebe Naturschutz“ wird gestartet.
- Landschaftspflegewerkstätten für großräumige Pflegemaßnahmen werden eingerichtet.
- Landwirtinnen und Landwirte werden als Fachleute eng in die Landschaftspflege einbezogen.
- Der Deutsche Verband für Landschaftspflege wird strukturell weiter gefördert.
- Der Vertragsnaturschutz wird auskömmlich finanziert und weiterentwickelt.
- Der Vertragsnaturschutz wird auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet.
- Programme für naturnahe, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, etwa große Weidetiere auf wiedervernässten Flächen, werden eingeführt und weiterentwickelt.
- Das Halligprogramm wird weitergeführt und weiterentwickelt.
- Der Pflegezustand der bestehenden Knicks wird verbessert.
- Die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moore soll mit wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe verbunden werden.
- Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Schutzbereiche für Dauergrünland werden ausgeweitet und gestärkt.
- Die Wiesenvogelschutzkulisse wird verbindlich in das Dauergrünlanderhaltungsgesetz aufgenommen.
- Vorhandene Flächen und Brachflächen werden reaktiviert statt neue Flächen auszuweisen.
- Die Bebauung naturbelassener Böden wird deutlich reduziert.
- Großverbraucher von Wasser werden verpflichtet, eigene Konzepte für einen verantwortungsvollen Wasserumgang vorzulegen und umzusetzen.
- Bei Wasserknappheit werden zuerst nicht notwendige und luxuriöse Wasserverwendungen eingeschränkt.
- Die Trinkwasserversorgung hat immer Vorrang.
- Schleswig-Holstein leistet als Energiewendeland seinen Beitrag zu den europäischen Klimazielen.
- Nord- und Ostsee werden besser geschützt.
- Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft wird umgesetzt.
- Kommunen werden beim Aufbau von Zero-Waste-Strategien unterstützt.
- Mit der Wirtschaft wird ein Umweltpakt geschlossen, um ihren Beitrag zum Umweltschutz stärker zu honorieren und neue Projekte anzustoßen.
- Naturschutz und Tourismus sollen partnerschaftlich zusammenwirken, damit Naturräume erlebbar und langfristig geschützt sind.
- Informations- und Umweltbildungsangebote für Gäste werden im ganzen Land gestützt und gestärkt.
- Lernorte und naturpädagogische Angebote an den Küsten und in den Naturparken werden ausgebaut und gefördert.
- Die Entwicklung eines Meeresvisualisierungszentrums in Kiel wird unterstützt.
- Überregional vernetzte Projekte, die Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verknüpfen, werden als Chance gesehen.
- Für ungenutzte Gewerbeflächen wird ein rechtssicherer Rahmen für „Naturschutz auf Zeit“ geschaffen.
- Kommunen werden dabei unterstützt, den Zero-Waste-Ansatz in ihrer Stadtentwicklung zu verankern.
- Die öffentliche Beschaffung richtet sich nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.
- Lokale Strukturen zur Abfallvermeidung werden gestärkt.
- Zivilgesellschaftliche Akteure sollen Fördermittel für Kreislaufprojekte unabhängig von kommunalen Konzepten und ohne Kommunen als Pflichtantragsteller beantragen können.
- Das Siedlungsabfallaufkommen soll bis 2030 deutlich sinken.
- Die Ökodesign-Anforderungen sollen um klare Nachhaltigkeitskriterien erweitert werden, damit Produkte langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind.
- Die Einführung eines digitalen Produktpasses mit Angaben zu Materialien und Reparierbarkeit wird unterstützt.
- Auch in einer Kreislaufwirtschaft noch anfallende Abfälle sollen sicher entsorgt werden können.
- Fördergelder werden stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausgerichtet.
- Das Bundesbergrecht soll novelliert werden.
- Bodenschätze dürfen nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen abgebaut werden.
- Das Rohstoffrecycling wird weiter gestärkt.
- Die Verwendung von Primärbaustoffen ab 2030 wird über den Kauf von Moorfutures oder andere Instrumente ausgeglichen.
- Der Biotopverbund wird gestärkt.
- An Strecken mit hohem Wildwechsel entstehen mehr sichere Querungsmöglichkeiten wie Wildbrücken.
- Bei großen Straßenbauprojekten wird bestmöglicher Arten- und Naturschutz gewährleistet.
- Große Straßenbauprojekte werden durch umfassende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
- Bei Hafenumbauten und -erweiterungen werden Umwelt- und Meeresschutzbelange berücksichtigt.
- Der Flächenverbrauch soll konsequent gesenkt werden.
- Langfristig soll eine Netto-Null-Flächenversiegelung erreicht werden.
- Am Ziel, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu senken, wird festgehalten.
- Neue Versiegelungen sollen perspektivisch durch Entsiegelung an anderer Stelle ausgeglichen werden.
- Der Flächenverbrauch von Bauprojekten im Land wird gesenkt.
- Ein Programm zur Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen wird aufgelegt.
- Es werden Anreize geschaffen, versiegelte Flächen im privaten und öffentlichen Raum durch Begrünung, Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung ökologisch aufzuwerten.
- Initiativen wie „Grön Dörp“ und „Abpflastern“ zur ökologischen Aufwertung des Umfelds werden unterstützt und weiterentwickelt.
- Lokale Initiativen für einen lebenswerteren und klimaresilienteren öffentlichen Raum, etwa entsiegelte Plätze und grüne Dächer und Fassaden, werden gestärkt.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Programm zur Entsiegelung von Schulhöfen aufgelegt.
- Klimaschutz und Naturschutz sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität zusammen gedacht und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Die Annahme, Energiewende und Artenvielfalt stünden zwangsläufig in Konkurrenz, wird abgelehnt.
- Dem Flächenverbrauch durch neue Straßen, Industrie- und Gewerbegebiete wird entschieden entgegengetreten.
- Das Projekt Nachhaltiges Flächenmanagement wird wiederbelebt und dauerhaft verankert.
- Auf Bundesebene wird die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten angestrebt.
- Es wird geprüft, welche Bausteine eines Flächenzertifikatehandels auf Landesebene vorbereitet und erprobt werden können.
- Städte brauchen ausreichend Grünflächen zur Anpassung an den Klimawandel.
- In Städten soll Regenwasser versickern können.
- Ökonomische Anreize sollen so gesetzt werden, dass Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln sich ergänzen.
- Für alle Bauprojekte werden eine verpflichtende CO2-Bilanzierung und Ökobilanz eingeführt, die auch die graue Energie erfassen.
GeändertFortgeführt, aber geändert (65)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Klimaschutz soll sozial gestaltet werden.
- Schleswig-Holstein soll seinen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels leisten.
- Mindestens 30 Prozent der Investitionsmittel des Landes werden über eine Investitionsquote für Klimaschutz eingesetzt.
- In den Programmen EFRE und ELER sollen mindestens 70 Prozent der Investitionsmittel für Klimaschutz eingesetzt werden.
- Fördermittel in Schleswig-Holstein sollen nach dem Grundsatz „do no significant harm“ keine negativen Wirkungen für Umwelt und Klima haben.
- Natürliche CO₂-Speicher wie Wälder, Moore und Seegraswiesen sollen erhalten und ausgebaut werden.
- Eine CO₂-Speicherung unter dem schleswig-holsteinischen Festlandsockel und in Schutzgebieten wird abgelehnt.
- Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion bei der Transformation.
- Am Ziel der Klimaneutralität bis 2040 wird festgehalten.
- Ein Artenvielfaltsgesetz soll den Schutz der biologischen Vielfalt zum überragenden öffentlichen Interesse machen.
- Bestehende naturschutzrechtliche Instrumente sollen gestärkt und wirksam umgesetzt werden.
- Bußgeldkataloge im Naturschutz werden an die tatsächlichen ökologischen Schäden angepasst.
- Anerkannte Naturschutzverbände werden dauerhaft institutionell gefördert.
- Ausbau erneuerbarer Energien, Infrastruktur, Siedlungsentwicklung und Naturschutz sollen in Einklang gebracht werden.
- Das Land soll zusätzliche Ranger in den Schutzgebieten einsetzen.
- Nord- und Ostsee sollen besser geschützt werden.
- Das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem an Land soll vergrößert und weiterentwickelt werden.
- Die Managementpläne für Natura-2000-Gebiete sollen überarbeitet und fortgeschrieben und die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen intensiviert werden.
- Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in FFH-Gebieten soll schrittweise deutlich verringert werden.
- Der Biotopverbund soll gestärkt werden.
- Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Aktionsplan Ostseeschutz und Schutzmaßnahmen in der Nordsee sollen konsequent umgesetzt werden.
- Beim Küstenschutz soll wann immer möglich auf naturnahe Lösungen gesetzt werden.
- Bis 2030 sollen mindestens 51 Prozent der Fläche des Nationalparks Wattenmeer gesetzlich als Ruhezone ausgewiesen werden.
- Ein früherer Rückbau der Ölplattform Mittelplate wird unterstützt, sobald er rechtlich oder energiewirtschaftlich möglich ist.
- In der Ostsee sollen Rückzugsräume für Schweinswale, Tauchenten, Fische und andere Arten geschaffen werden.
- Die Pflanzung neuer Seegraswiesen wird weiter unterstützt.
- Die Bergung und Entschärfung von Altmunition im Meer soll gemeinsam mit Bund und Ländern konsequenter vorangetrieben werden.
- Das Land soll dauerhaft Mittel für Forschung, Ortung, Kartierung und neue Bergungstechnologien für Munitionsaltlasten bereitstellen.
- Geisternetze in Nord- und Ostsee sollen gemeinsam mit der Fischerei dauerhaft und koordiniert geborgen werden.
- Gemeinsam mit Dänemark soll der Zustand der Flensburger Förde deutlich verbessert werden.
- Trockengelegte Moore sollen wiedervernässt werden.
- Das Programm „Moor Futures“ soll ausgeweitet werden, um mehr private Mittel für den Naturschutz zu gewinnen.
- Eine landesweite Waldstrategie soll eine klimaresiliente Entwicklung und Nutzung des Waldes festlegen.
- Der Waldanteil soll von 11 auf 15 Prozent der Landesfläche erhöht werden.
- Bei der Neuwaldbildung sollen mindestens 85 Prozent standortheimische Baumarten verwendet werden.
- Die Landesforsten sollen Vorbild für naturnahe Forstwirtschaft werden.
- Zuschüsse für Gemeinwohlleistungen im Wald sollen stärker auf ökologische Leistungen wie Buchenwalderhalt, Renaturierung von Moor- und Bruchwäldern und Naturwälder ausgerichtet werden.
- Mindestens 10 Prozent der öffentlichen Waldflächen sollen dauerhaft aus der Nutzung genommen werden.
- Waldentwässerungsanlagen sollen zurückgebaut werden.
- Alte Buchenwaldstandorte ab 140 Jahren mit hohem Totholzanteil sollen besonders geschützt werden.
- Mindestanteile von Habitatbäumen und Totholz sollen in der Waldstrategie festgelegt werden.
- Mindestens 60 Prozent der Salzwiesen an der Westküste sollen unbeweidet bleiben und sich natürlich entwickeln.
- Städte sollen grün und naturnah gestaltet werden.
- Eine Entsiegelungsoffensive, auch für Schottergärten, soll gestartet werden.
- Stadt- und Dorfgrün sowie die naturnahe Anlage von Grünflächen und Gärten sollen unterstützt werden.
- Die Weiterentwicklung bestehender Schutzmaßnahmen für Meeressäuger wie Lärmminderung oder Vergrämung wird unterstützt.
- Die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten wird kritisch überprüft und, wo sinnvoll, deutlich verringert.
- Wasser und Gewässer werden konsequent geschützt, um den Rückgang der Ökosystemleistungen aufzuhalten.
- Umweltbelastungen und -gefahren werden möglichst schon an ihrer Quelle vermieden.
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
- Ein ressourcen- und klimaschonendes Wassermanagement soll Leben und Wirtschaften in den Niederungen weiterhin ermöglichen.
- Im Rahmen der Niederungsstrategie werden mindestens 8.000 Hektar Flächen wiedervernässt.
- Das Jagdrecht wird auf eine wissenschaftliche und ökologische Grundlage gestellt.
- Bis 2045 werden 6.000 Kilometer Knicks neu angelegt.
- Die Bevölkerung wird durch ernsthafte Klimaanpassungsmaßnahmen geschützt.
- Ein landesweites Konzept gegen Trockenheit und Wasserknappheit mit konkreten Handlungsvorgaben und Prioritäten wird entwickelt.
- Nachhaltige Kühltechnologien mit geschlossenen Kreisläufen statt wasserintensiver Verdunstungskühlung werden zur Voraussetzung für den Bau von Rechenzentren.
- Der Aktionsmonat Naturerlebnis, die Aktionswoche Biologische Vielfalt und außerschulische Lernorte werden ausgebaut und besser gefördert.
- Schleswig-Holstein soll ein Land werden, in dem Abfall konsequent vermieden, Rohstoffe im Kreislauf gehalten und Ressourcen verantwortungsvoll genutzt werden.
- Das Land schafft Rahmenbedingungen und unterstützt Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von Zero-Waste-Strategien.
- Mehrwegsysteme im Einzelhandel und bei Veranstaltungen werden gefördert.
- Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft wird weiterentwickelt, mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet und umgesetzt.
- Abfallvermeidung und Wiederverwendung sollen gestärkt und funktionierende Stoffkreisläufe aufgebaut werden.
- In Schleswig-Holstein werden die erforderlichen Deponiekapazitäten geschaffen.
- Suffizienz mit weniger Flächen- und Ressourcenverbrauch wird gleichberechtigt in die Nachhaltigkeitspolitik des Landes integriert.
GleichUnverändert fortgeführt (21)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Meere werden geschützt.
- Die Klimaschutzentwicklung wird regelmäßig anhand des Emissionsrestbudgets evaluiert.
- Der Kommunalfonds soll zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen.
- Es werden Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt ergriffen.
- Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ wird mit ausreichend Geld und Personal gestärkt.
- Der Schutzstatus bestehender Naturschutzgebiete soll erhalten und verbessert werden.
- Zwischen Schutzgebieten sollen mehr Verbindungskorridore geschaffen und geschützt werden.
- Das Grüne Band in Schleswig-Holstein soll im Dialog mit der Bevölkerung als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden.
- Der Generalplan Küstenschutz ist maßgebliche Grundlage des Küstenschutzes.
- Die Ostsee soll als lebendiger Naturraum für künftige Generationen erhalten werden.
- Ein Nationalpark Ostsee soll geschaffen werden.
- Das Umweltmonitoring der aus Munitionsaltlasten austretenden Schadstoffe soll gestärkt werden.
- Alle Kommunen sollen verpflichtend Baumschutzsatzungen einführen.
- Ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement mit Herdenschutzmaßnahmen, Monitoring und transparenten Entscheidungen wird fortgeführt.
- Tiere wie Geflügel, die allein aufgrund ihrer Art landwirtschaftlichen Kategorien zugeordnet sind, können auf Antrag als Heimtiere anerkannt werden.
- Offene Kulturlandschaften mit artenreichem Grünland werden aktiv geschützt und erhalten.
- Naturschutz und Landwirtschaft werden zusammen gedacht.
- Gewässerrandstreifen bleiben konsequent frei von Pestiziden und Düngemitteln.
- Der Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft wird vorangetrieben.
- Die Arbeit der Naturparke wird unterstützt und ausgeweitet.
- Kommunale Repair-Cafés und Tauschbörsen werden gestärkt.
EntfallenNicht mehr im Programm (136)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Aufklärungskampagnen und öffentliche Informationszentren zur Klimakrise schaffen.
- Den CO2-Fußabdruck der Schulgebäude durch Übernahme der Förderkriterien aus IMPULS 2030 II verbessern.
- Menschen dazu ermutigen, eigene Handlungsstrategien für ein klimaneutrales Leben und sozial gerechte Lösungen für die Klimakrise zu entwickeln.
- Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft Konzepte und Strukturen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft entwickeln.
- Gemeinsam mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen.
- Beim Städtebau und bei kommunalen Infrastrukturvorhaben höhere Recyclingquoten erreichen.
- Eine „Bauteilbörse“ nach Bremer Vorbild als Modellprojekt einrichten.
- Einen ordnungspolitischen Rahmen mit Anreizen zum Recycling von Baustoffen schaffen.
- Eine verpflichtende Quote für Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im Straßen- und Radwegebau einführen.
- Den Einsatz von Beton vermeiden.
- Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes zum ökologischen Bauen starten.
- Den Ausbau der Deponiekapazitäten so gering wie nötig halten.
- Die Möglichkeiten des Deponierückbaus evaluieren.
- Wertvolle Stoffe aus Deponien bergen.
- Recyclingbaustoffen künftig eine größere Rolle geben.
- Die Ausschreibungsrichtlinie für öffentliche Landesgebäude ändern, sodass der Einsatz natürlicher Gesteinskörnungen nicht mehr vorgeschrieben ist.
- Bis 2035 schrittweise eine Recyclingbaustoffquote von mindestens 70 Prozent erreichen.
- Den Schutz von Bäumen landesweit verbessern.
- Sportliche Großveranstaltungen bis spätestens 2030 klimaneutral und nachhaltig ausrichten.
- Ein professionelles Ressourcen- und Umweltmanagement für Sportgroßveranstaltungen etablieren.
- Die Klimafolgen von Sportgroßveranstaltungen in einer CO2-Bilanz transparent machen.
- Unvermeidbare CO2-Emissionen kompensieren.
- Gemeinsam mit Sportverbänden und Wissenschaft umweltverträgliche Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern entwickeln.
- Gemeinsam mit Vereinen und Verbänden Projekte zur Sicherung des Tierwohls im Leistungs- und Freizeitsport umsetzen.
- Schleswig-Holstein zum Klimaschutzvorreiter unter den Bundesländern machen.
- Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen als Leitlinie der Politik nehmen.
- Den Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise in den Mittelpunkt der Landespolitik stellen.
- Klimapartnerschaften auf kommunaler Ebene ins Leben rufen.
- Eine zusätzliche Treibhausgasbilanz erstellen, die auch importbezogene Emissionen erfasst.
- Den Klimaschutz als öffentliches Interesse definieren.
- Bündnisse für den Klimaschutz über die Landesgrenzen hinaus ausbauen und festigen.
- Politische Entscheidungen so ausrichten, dass Einklang von Gesellschaft und Umwelt gefördert, die Erderhitzung abgemildert und die Artenvielfalt geschützt wird.
- Beim Artensterben eine Trendumkehr erreichen.
- Die Naturschutzbehörden besser ausstatten, um das Gebietsmanagement zu verbessern und Planungsprozesse zu beschleunigen.
- Eine Trendumkehr bei der Roten Liste der gefährdeten Arten erreichen.
- Den Schutz der Lebensräume besonders gefährdeter Arten innerhalb von fünf Jahren deutlich verbessern.
- Mit der Neuausweisung von Schutzflächen die Flächenziele von UN und EU verfolgen.
- Die Landschaftsschutzgebiete evaluieren.
- Nutzungskonflikte in Schutzgebieten konsequent abbauen.
- Im Umkreis von Schutzgebieten pestizidfreie Pufferzonen einrichten.
- Besonders schützenswerte Moorbereiche ungenutzt lassen und schützen.
- Die vorhandenen Wälder erhalten und pflegen.
- Die Potenziale der Wälder für Klima- und Artenschutz stärker nutzen.
- Den Holzverkauf gegenüber dem Schutz der Waldökosysteme nachrangig behandeln.
- Die Ziele der Landesforsten am Klima- und Artenschutz gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
- Den Holzvorrat in alten Laubwäldern erhöhen.
- Die Landesforsten sollen Holz so vermarkten, dass es für langlebige Produkte und Projekte verwendet wird.
- Das Landeswaldgesetz novellieren.
- Die Waldbaurichtlinie der Landesforsten überarbeiten.
- Die Schutzfunktion des Waldes an erste Stelle stellen.
- Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen.
- Den Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger ausrichten.
- In Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser weitere Nährstoffeinträge stoppen.
- An der Ostseeküste eine weitere „Integrierte Station“ zur Koordination der Naturschutzarbeit einrichten.
- Die Förderung der „Lokalen Aktionen“ für Naturschutz und Landschaftspflege vor Ort fortsetzen.
- In besonders schützenswerten Räumen Tourismusgebiete und Naturschutzräume klar voneinander trennen.
- Tabu-Bereiche einrichten, in denen keinerlei Beeinträchtigungen durch Nutzungen zulässig sind.
- Eine Landesagentur für Kreislaufwirtschaft aufbauen.
- Ausnahmen von der Pfandpflicht, etwa auf Getränkedosen im Grenzhandel, konsequent zurückfahren.
- Langfristig eine beiderseits der deutsch-dänischen Grenze geltende Dosenpfand-Regelung mit einheitlichen Pfandbeträgen einführen.
- Die Pfandsysteme bundesweit über die bestehenden Produktgruppen hinaus ausweiten.
- Das Kriterium Ressourceneffizienz in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen verankern.
- Den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung unterstützen.
- Eine große Öffentlichkeitskampagne zur Abfallvermeidung starten.
- Die Entwicklung alternativer und ökologisch unbedenklicher Materialien voranbringen.
- Verpackungsabfall landesweit nur noch in der Wertstofftonne statt in Plastiksäcken sammeln.
- Die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne unterstützen.
- In der einheitlichen Wertstofftonne alle Arten von Plastik, Kunststoff und Metall sammeln und möglichst hoch recyceln.
- Wertstoffe getrennt sammeln und wiederverwerten, um der Kreislaufwirtschaft näherzukommen.
- Kommunen, die die allgemeine Wertstofftonne einführen wollen, bei Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland unterstützen.
- Einen Förderbonus für Retrofit-Lösungen und die Reparatur von Elektrogeräten einführen.
- Die Nutzungsansprüche an die Meere so abstimmen, dass sich Bestände stabilisieren, Belastungen sinken und ein guter ökologischer Zustand erreicht wird.
- In bestehenden und neuen Meeresschutzgebieten den Schutz für Arten und Lebensräume stärken.
- Bis 2030 auf 20 Prozent der Fläche der schleswig-holsteinischen Ostsee eine Nullnutzung erreichen.
- Für den Ostseeraum einen Dialog über bessere Managementmaßnahmen in Schutzgebieten anstoßen.
- Fließgewässer für wandernde Fischarten durchgängiger gestalten.
- Im Dialogprozess „Strategie Ostseeküste 2100“ mit allen Beteiligten Maßnahmen für die Zukunft der Ostseeküste umsetzen.
- Einen effektiven Schutz sensibler Gebiete im Wattenmeer sowie in Küsten- und Meeresgebieten erreichen.
- Mindestens 30 Prozent der ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz stellen, davon die Hälfte als Nullnutzungszone.
- Technische Lösungen zur Entfernung von Plastik und Mikroplastik aus organischen Reststoffen und Abwässern fördern.
- Eine Plastiksteuer einführen.
- Die Bioabfallverordnung weiter verschärfen.
- Eine EU-Bioabfall-Richtlinie einführen.
- Mikroplastik in Kosmetika umfassend verbieten.
- In internationalen Schifffahrts- und Fischereigremien Maßnahmen gegen den Verlust von Netzen durchsetzen.
- Ein Verbot sogenannter Dolly Ropes aus Plastik unterstützen.
- Den Einsatz umweltverträglicher Alternativen zu Dolly Ropes fördern.
- Ambitionierten Klimaschutz gegenüber Klimaanpassung den Vorrang geben, weil er wirkungsvoller und kosteneffizienter ist.
- Überflutungsräume von Bebauung freihalten.
- Gemeinsam mit den Kommunen ein Beratungsangebot für regionalspezifische Klimaanpassung schaffen.
- Einen Landesaktionsplan Hitzeschutz auflegen und Schutzmaßnahmen gegen die Folgen tropischer Temperaturen fördern.
- Den Klimaschutz zum Leitmotiv der Landespolitik machen.
- In den Sektoren Industrie, Energie, Mobilität, Bauen und Landwirtschaft präventiv statt nachträglich handeln.
- Finanzielle Mittel für die Sanierung von Flächen mit Altlasten bereitstellen.
- Nationale und internationale Naturschutzrichtlinien einhalten.
- Die Flächennutzung biodiversitätsfördernd ausgestalten.
- Eine faire klimapolitische Aufgabenteilung zwischen den Bundesländern herstellen.
- Städte, Kommunen und Gemeinden beim Aufbau von Klimabüros, Klimaschutzbeauftragten, Klima-Scouts oder Klimabeiräten unterstützen.
- Einen schleswig-holsteinischen Preis des Ressourcenschutzes ausloben.
- Artenschutzrechtliche Ausnahmen weiterhin nur im Einzelfall zulassen.
- Zielkonflikte zwischen Schutzgütern aktiv auflösen, um zügige Verfahren, die Pariser Klimaziele und den Natur- und Biodiversitätsschutz zu wahren.
- Bei der Planung von Solar-Freiflächenanlagen zugleich Biotopverbünde schaffen.
- Mit einer weiteren Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes den kommunalen Klimaschutz stärken.
- Landesweit regionale Klimaschutzagenturen aufbauen, die Kommunen bei Wärmeplänen und Klimaschutz fachlich unterstützen.
- Klimaschutz zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen machen.
- Richtlinien und Verordnungen vereinfachen, die Klimaschutzmaßnahmen erschweren.
- Barrieren abbauen, die den Klimaschutz behindern.
- Ein Sondervermögen Klimaneutrale Kommune zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes einrichten.
- Einen revolvierenden Fonds einrichten, auf den kommunale Klimaschutzmanager*innen zugreifen können.
- Den Fonds über Teilrückzahlungen der Effizienzgewinne speisen.
- Die Finanzierung der Vorbildrolle der Landesregierung beim Klimaschutz sicherstellen.
- Das öffentliche Gebäudemanagement voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
- Die Emission Control Areas ausweiten.
- Nährstoffe zum Schutz der Gewässer im geschlossenen Kreislauf ausbringen.
- Die Vertragsnaturschutzprogramme für pestizidfreie Gewässerrandstreifen nutzen.
- Den Anteil der Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft auf 19 Prozent bringen.
- Flächen im Umkreis von einem Kilometer um bestehende Schutzgebiete vorrangig für die Renaturierung nutzen.
- Die Einhaltung der Düngevorgaben im Land wirksam kontrollieren.
- Eine Produkthaftung für Umweltschäden durch umweltschädliche Substanzen einführen.
- Eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen einführen.
- Die Interessen der Jäger*innen besser mit Natur-, Arten- und Tierschutz in Einklang bringen.
- Die Jagdausbildung um naturschutzfachliche Inhalte ergänzen.
- Die Unabhängigkeit der Jagdprüfungen sicherstellen.
- Die Befähigung zur Jagd durch regelmäßige Schießnachweise überprüfen.
- Ein effektives Wildtiermonitoring einführen.
- Bleifreie Munition bei der Jagd durchsetzen.
- Die Jagdzeitenverordnung anpassen.
- Ein Förderprogramm für ökologische und insektenfreundliche Beleuchtung von Rad- und Fußwegen auflegen.
- Mit Wettbewerben Privat- und Gewerbeflächen in die Förderung der Artenvielfalt einbeziehen.
- Bürokratische Hürden für Urban-Gardening-Projekte abbauen und ihre Umsetzung erleichtern.
- Naherholungsgebiete wie Strände, Seen und Parks für alle Menschen zugänglich machen.
- Umweltschutzstandards konsequent durchsetzen.
- Den motorisierten Wassersport auf E-Mobilität umstellen.
- Den Klimabericht des Landes um die Nachhaltigkeitsziele erweitern und sich daran orientieren.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll quantitative Angaben zu verursachtem und eingespartem CO2 offenlegen.
- Eine unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie und ein Maßnahmenpaket zur Klimaneutralität bis 2035 beschließen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht