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Vertrag und Programme

CDU SN, Grundsatzprogramm 2023 des Landesverbands: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „ZUKUNFTSPLAN FÜR SACHSEN. Grundsatzprogramm der Sächsischen Union“ (Grundsatzprogramm 2023 des Landesverbands der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Mutig neue Wege gehen“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2023 des Landesverbands der CDU, nicht aus dem Vertrag. 142 von 456 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte37
  1. Ein starker Staat setzt Recht und setzt es auch durch.
  2. Recht soll auch bei vermeintlichen Bagatelldelikten durchgesetzt werden.
  3. Wer politische Ziele mit Straftaten und Gewalt durchsetzen will, wird verfolgt und bestraft.
  4. Sicherheitsbehörden sollen eng mit den Schulen zusammenarbeiten.
  5. Für Justizvollzugsbeamte und Justizbeamte wird die Heilfürsorge eingeführt.
  6. Entstehende Strukturen von Clankriminalität sollen aufgeklärt und zerstört werden.
  7. Die Vermögensabschöpfung bei Straftätern soll intensiviert werden.
  8. Ein fester Teil des abgeschöpften Vermögens aus Straftaten soll dem Opferschutz zufließen.
  9. Der Strafvollzug soll ausreichend Haftplätze, Personal und Integrationsangebote erhalten, um kriminelle Karrieren zu beenden.
  10. Haft soll als Strafe für schwerste Rechtsbrüche spürbar sein.
  11. Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat, auch Antifaschismus begründet keine Ausnahme.
  12. Rechtsfreie Räume oder No-Go-Areas soll es nicht geben.
  13. Die Spirale sich gegenseitig eskalierenden Hasses soll unterbrochen werden.
  14. Die kommunalpräventiven Räte werden als zentrales Werkzeug der Vernetzung von Sicherheits- und Präventionspartnern beibehalten.
  15. Prävention bleibt Teil des Aufgabenspektrums der Polizei.
  16. Die Beratung und Information der sächsischen Wirtschaft gehört zur Prävention.
  17. In Einzelfällen soll aus der DNA eines Täters auf dessen Äußeres geschlossen werden dürfen.
  18. Kennzeichenerfassung in Polizeifahrzeugen wird zur Identifizierung gestohlener Fahrzeuge befürwortet.
  19. Bei Jugendkriminalität soll die Anhörung vor Gericht regelmäßig innerhalb von vier Wochen nach der Tat erfolgen.
  20. Ordnungsämter und Bußgeldstellen sollen besser vernetzt werden.
  21. Zunehmende Gewalt gegen Medienschaffende bei Demonstrationen wird nicht akzeptiert.
  22. Die kommunalen Sicherheitsbehörden sollen personell gestärkt werden.
  23. Die Attraktivität der sächsischen Sicherheitsbehörden als Arbeitgeber, insbesondere für IT-Fachkräfte, soll gestärkt werden.
  24. Datenschutz soll nicht zum Täterschutz werden.
  25. Auf Bundesebene soll bei der Speicherung von Verkehrsdaten der rechtliche Rahmen der EU voll ausgeschöpft werden.
  26. Bei schwerwiegenden Straftaten soll schnell auf gespeicherte Verkehrsdaten zugegriffen werden können.
  27. Sicherheitsrelevante Daten sollen schnell zwischen allen betroffenen Behörden ausgetauscht werden, auch über Landes- und Bundesgrenzen hinaus.
  28. Ein Generalverdacht gegenüber der Polizei wird abgelehnt.
  29. Schadensansprüche aus Angriffen auf Einsatzkräfte sollen vom Staat beglichen werden.
  30. Das beglichene Geld soll von den Tätern zurückgefordert werden.
  31. Insbesondere älteren Menschen soll ein einfacher Zugang zu Beratung, Anzeigenaufnahme und weiteren polizeilichen Angeboten gesichert werden.
  32. Bestrebungen, den Verfassungsschutz aufzulösen, werden abgelehnt.
  33. Rettungsdienste und Feuerwehr sollen in ihrer Arbeit nicht behindert und nicht angegriffen werden.
  34. Der Freistaat unterstützt die Feuerwehren weiterhin bei Investitionen.
  35. Die Alarmierung der Bevölkerung wird weiter verbessert.
  36. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Katastrophenschutz wird weiter intensiviert.
  37. Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs wird beibehalten.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit6
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie12
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung8
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen1
Rente und Alterssicherung1
Gesundheit und Pflege7
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft10
Bildung, Wissenschaft und Forschung22
  1. Menschen sollen beim gesellschaftlichen Aufstieg durch Bildung und eigene Leistung aktiv unterstützt werden.
  2. Die Bildungspolitik soll Chancengleichheit herstellen.
  3. Verschiedene Formen der Kinderbetreuung werden, insbesondere in der Vorschulphase, miteinander verzahnt.
  4. Sachsen soll in Bildungsvergleichen an der Spitze bleiben und den individuellen Schulerfolg aller garantieren.
  5. Christliche Schulen in freier Trägerschaft werden als ergänzendes Angebot befürwortet.
  6. Schulen haben vor allem im ländlichen Raum eine zentrale Bedeutung für die örtlichen Gemeinschaften.
  7. Veränderungen im Bildungswesen werden mit Blick auf die demografische Entwicklung langfristig und über die gesamte Bildungslaufbahn angelegt.
  8. Akademische und duale Ausbildungen sollen im Gleichgewicht stehen.
  9. Die berufliche Bildung fördert die Selbstständigkeit und stellt Kompetenzen besser heraus.
  10. Auch in den vorgelagerten Schulformen wird die Förderung von Selbstständigkeit verstärkt.
  11. Die gewachsene Hochschullandschaft wird erhalten.
  12. Die Hochschulen werden vor Eingriffen geschützt, die das Leistungsprinzip aushöhlen.
  13. Bei der Organisation der Hochschullandschaft wird auf regionale Ausgewogenheit zwischen Stadt und Land geachtet.
  14. Der Hochschulzugang steht allen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, unabhängig von ihrer finanziellen Lage offen.
  15. Berufsausbildung und Studium gelten als gleichwertig.
  16. Der Staat stellt ein bedarfsorientiertes, an systemrelevanten Berufen, Wirtschaft und öffentlichem Dienst ausgerichtetes Angebot an Studienplätzen bereit.
  17. Hochschulzugangsvoraussetzungen werden fachspezifisch gestaltet statt auf Numerus Clausus und Wartesemester zu setzen.
  18. Die demokratisch legitimierte Interessenvertretung an Hochschulen wird befürwortet.
  19. Studentische Interessen werden in Hochschulgremien von gewählten Studierenden vertreten.
  20. Ein allgemeinpolitisches Mandat studentischer und universitärer Gremien wird abgelehnt.
  21. Forschende im akademischen Mittelbau erhalten die besten Rahmenbedingungen.
  22. Die Berufsakademien werden in duale Hochschulen umgewandelt.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung3
Verkehr und Infrastruktur6
Energie1
Klima, Umwelt und Naturschutz1
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum1
Digitalisierung, Daten und Technologie3
Europa, Euro und europäische Institutionen5
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit1
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung13
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung4

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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