Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 327 neu, 43 geändert, 26 unverändert, 172 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf ist ein breiter Sportteil mit einem Landesprogramm Offene Sporthallen, einer dauerhaft abgesicherten Schwimmlern-Offensive und einer gemeinsamen Sportstättenförderung mit den Kommunen. Beim Gewaltschutz sollen 200 zusätzliche Frauenhausplätze zügig umgesetzt und die Täterarbeit ausgebaut werden, Familien sollen bei der Geburt ein Baby-Willkommenspaket nach finnischem Vorbild erhalten. Freiwilligendienste werden zu einem Recht, Pflichtdienste lehnt der Entwurf ab. Nicht mehr einzeln genannt werden der E-Sport und die Spitzensportförderung, ein Jugend-Check für neue Gesetze, eine Landesjugendvertretung und eine eigene Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter für queere Themen. Der Schwerpunkt verschiebt sich hin zu Breitensport, Gewaltschutz und Ehrenamt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (327)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen über Stadt und Land, Generationen und unterschiedliche Lebensrealitäten hinweg wieder zusammengebracht werden.
- Ehrenamtlich Engagierte in Vereinen, Feuerwehr und Kommunalpolitik werden unterstützt.
- Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gesundes und sicheres Aufwachsen mit Zukunftsperspektiven.
- Die Kooperationskreise nach dem Kinderschutzgesetz werden evaluiert und gestärkt.
- Die Kooperationskreise nach dem Kinderschutzgesetz werden bei Bedarf stärker auf Krisenprävention und -intervention ausgerichtet.
- Elternbildungsangebote werden ausgebaut.
- Schleswig-Holstein soll eines der familienfreundlichsten Bundesländer werden.
- Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, werden unterstützt und bei Bedarf entlastet.
- Die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern werden positiv gestaltet.
- Perspektiven, Bedarfe und Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien werden bei allen politischen Entscheidungen systematisch mitgedacht.
- Das dialogische Vorgehen aus Kindertagesbetreuung und Kinder- und Jugendbeteiligung wird auf die gesamte Familienpolitik übertragen.
- Die Ergebnisse der familienpolitischen Strategie werden auf die Bundesebene getragen.
- Kinderrechte werden ins Grundgesetz aufgenommen.
- Kinderschutzzentren werden ausgebaut.
- Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“ wird landesweit ausgeweitet.
- Der Unterhaltsvorschuss bleibt erhalten.
- Die in der Landesverfassung verankerten Kinderrechte gelten als Maßstab.
- Kinder und Jugendliche werden als eigenständige Rechtssubjekte anerkannt.
- Kinder und Jugendliche werden an Entscheidungen, die sie betreffen, wirksam beteiligt.
- Kinderrechte werden in das Grundgesetz aufgenommen.
- Das Kindeswohl wird bei allen politischen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, als verbindlicher Maßstab berücksichtigt.
- Kinder, Jugend und Familien werden ressortübergreifend gestärkt.
- Kinder und Jugendliche sollen unabhängig von Einkommen der Eltern, Herkunft und Wohnort echte Chancen erhalten.
- Minderjährige, die sich um erkrankte oder pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, erhalten mehr staatliche Unterstützung.
- Prävention und Sozialraumorientierung werden zur politischen Priorität in der Kinder- und Familienhilfe.
- Kinder und Familien werden Hauptzielgruppe der Landespräventionsstrategie.
- Maßnahmen, die Familien den Zugang zu Leistungen und bessere Startchancen ab Geburt erleichtern, werden unterstützt.
- Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sollen Familien das Leben erleichtern.
- Eine Absenkung der Elterngeldmonate wird abgelehnt.
- Eine Streichung der Ansprüche Jugendlicher auf Unterhaltsvorschuss wird abgelehnt.
- Die Landesjugendhilfeplanung wird verbessert.
- Örtliche Träger, Ämter und Gemeinden werden konzeptionell und mit Daten unterstützt.
- Landesweite Fortbildungsangebote in der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterentwickelt.
- Gemeinsam mit der kommunalen Ebene werden Landesstrukturen gestützt, die die Qualität vor Ort erhöhen.
- Das Landesjugendamt unterstützt die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte besser.
- Das Landesjugendamt treibt eine gemeinsame Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe voran.
- Das Ausführungsgesetz auf Landesebene wird konsequent auf Inklusion ausgerichtet, damit alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung, Förderung und Teilhabe erhalten.
- Bestehende Hilfsstrukturen werden genutzt, vernetzt und weiterentwickelt statt ersetzt.
- Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“ wird nach den Erfahrungen der Modellkommunen schrittweise landesweit ausgeweitet.
- Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass ein Informationsaustausch zwischen Kita, Schule, Ärztinnen und Ärzten, Begleitungsangeboten und Jugendamt möglich ist.
- Menschen werden darin unterstützt, die gewünschte Zahl von Kindern zu bekommen oder durch Pflege oder Adoption aufzunehmen.
- Eltern werden in der ersten Zeit nach der Geburt entlastet und gut informiert.
- Elterngeldanträge werden schneller bearbeitet.
- Familien sollen von Beginn an wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht, und sie auch in Anspruch nehmen können.
- Familien erhalten bei der Geburt ihres Kindes ein Baby-Willkommenspaket nach finnischem Vorbild mit Grundausstattung und einem Schreiben, das über alle relevanten Leistungen informiert.
- Digitale Zugänge, etwa über QR-Codes, erleichtern den Weg zu Antragsportalen.
- Frühe Hilfen, Familienhebammen und weitere familienfördernde Angebote werden zu einem Unterstützungsnetz verbunden.
- Niedrigschwellige Hilfsangebote wie das Programm „Wellcome“ werden gestärkt.
- Hilfsangebote für Familien sollen bekannt und für alle Familien im Land erreichbar sein.
- Familienangebote arbeiten vermehrt aufsuchend, um mehr Familien zu erreichen.
- Mobile und niedrigschwellige Familienangebote gelten im ländlichen Raum, in belasteten Quartieren und für Familien in besonderen Lebenslagen als unverzichtbar.
- Angestrebt wird ein dichtes, gut erreichbares Netz an Angeboten für alle Familien.
- Die professionelle Beratung Alleinerziehender wird weiter gestärkt.
- Niedrigschwellige Beratungsangebote für Alleinerziehende vor Ort werden ausgebaut.
- Flexible und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote für Alleinerziehende werden ausgebaut.
- Lokale Anlaufstellen und Vernetzungsprojekte für Alleinerziehende werden gefördert.
- Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird nicht zurückgenommen.
- Der Unterhaltsvorschuss wird durch eine nur hälftige Anrechnung des Kindergeldes gestärkt.
- Unterhaltspflichtige Elternteile werden besser nachverfolgt, statt Alleinerziehenden Mittel zu streichen.
- Auf Bundesebene werden schärfere Sanktionen gegen nicht zahlende unterhaltspflichtige Elternteile eingeführt.
- Pflegeeltern erhalten Anspruch auf Elterngeld.
- Pflegeeltern erhalten die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen.
- Bestehende Fördermöglichkeiten für Familien werden bekannter gemacht und weiterentwickelt.
- Die Landesförderung von Familienurlauben und Ferienmaßnahmen für Kinder aus Familien mit wenig Geld oder vielen Geschwistern wird ausgeweitet.
- Familienurlaube in Schleswig-Holstein werden ermöglicht und unterstützt.
- Jugendherbergen werden als gemeinwohlorientierte Einrichtungen gezielt gefördert.
- Jugendherbergen werden modernisiert.
- Die Mittel aus dem Sondervermögen zur Modernisierung von Jugendherbergen werden aufgestockt.
- Die Modernisierungsmittel werden auf Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet.
- Ein landesweiter digitaler Ferienpass wird erprobt.
- Jedes Kind und jeder Jugendliche soll unabhängig vom Wohnort Zugang zu vielfältigen, bezahlbaren Ferienangeboten erhalten.
- Die Sichtweisen junger Menschen werden stärker in politische Entscheidungen einbezogen.
- Die Strategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung wird schrittweise weiter umgesetzt.
- Weitere Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche aus Hilfen zur Erziehung werden unterstützt.
- In der Hilfeplanung wird die Stimme der Kinder bestmöglich einbezogen.
- Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird gestärkt.
- Der Zugang zu niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche auf dem Land wird verbessert.
- Die Stellen der Jugendbildungsreferentinnen und -referenten in den Jugendverbänden werden gesichert und ausgebaut.
- Die Qualität der Jugendhilfe darf nicht vom Wohnort abhängen.
- Das Land übernimmt in der Jugendhilfe eine koordinierende, motivierende und moderierende Rolle.
- Junge Menschen aus anderen Bundesländern, die in Schleswig-Holstein in Jugendhilfe untergebracht sind, werden stärker in den Blick genommen.
- Abgebende Jugendämter werden bundesgesetzlich verpflichtet, die Jugendämter am Unterbringungsort über dort lebende junge Menschen zu informieren.
- Abgebende Jugendämter anderer Bundesländer werden verpflichtet, regelmäßig Hilfeplangespräche vor Ort in Schleswig-Holstein zu führen.
- Geschlossene Einrichtungen der Jugendhilfe werden im Land möglichst weiterhin verhindert.
- Das Land unterstützt Angebote für besonders herausfordernde Jugendliche, die eine geschlossene Unterbringung vermeiden.
- Die Kinderschutzzentren werden weiter ausgebaut.
- Die nachhaltige Finanzierung der Kinderschutzzentren wird sichergestellt.
- Der Kinderschutz in Schulen, im Ehrenamt und in der migrationssensiblen Arbeit wird gestärkt.
- Das Umgangsrecht wird so reformiert, dass der Schutz vor Gewalt Vorrang vor dem Umgangsrecht erhält.
- Sichere Übergabesituationen im Sorge- und Umgangskontext, etwa sichere Übergabeorte, werden geschaffen.
- Die 2025 geschaffene Struktur zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für mitbetroffene Kinder wird bis 2032 fest etabliert.
- Die 2025 geschaffene Struktur für mitbetroffene Kinder wird bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die Wirkung der 2025 geschaffenen Struktur für mitbetroffene Kinder wird regelmäßig evaluiert.
- Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Unterstützungsstrukturen zum Schutz gefährdeter Kinder wird gestärkt.
- Erkenntnisse aus einer Studie sowie aus Gesprächen und Veranstaltungen zur Einsamkeit junger und älterer Menschen fließen in eine langfristige Strategie ein.
- Eine landesweite Sensibilisierungskampagne zur Enttabuisierung von Einsamkeit und zur Bekanntmachung von Unterstützungsangeboten wird unterstützt.
- Das soziale Umfeld wird einbezogen, um Einsamkeitsgefährdung niedrigschwellig zu erkennen.
- Aufsuchende Angebote für von sozialer Isolation bedrohte Menschen werden durch kommunale Träger und freie Wohlfahrtspflege ausgebaut.
- Aufsuchende Angebote gegen soziale Isolation werden eng mit Strukturen der psychischen Gesundheit, der Suizidprävention und gemeinschaftlichen Wohnformen verzahnt.
- Die geschlechtsspezifische Dimension von Einsamkeit wird stärker berücksichtigt.
- In den Parlamenten aller Ebenen sollen mehr Frauen vertreten sein.
- Frauen sollen in allen Themenbereichen in entscheidenden Positionen mitverhandeln.
- Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe aller Politikfelder.
- Gleichstellung wird intersektional verstanden, also im Zusammenwirken von Geschlecht mit Herkunft, Behinderung, Alter und weiteren Faktoren.
- Gewalterfahrungen sollen für Frauen keine Normalität sein.
- Es braucht ein Bekenntnis zu übergeordneten Zielen wie der Istanbul-Konvention.
- Dem rechten Populismus wird mit Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik entgegengetreten.
- Gleichstellungsbeauftragte werden abgesichert und ein starkes Gleichstellungsgesetz wird umgesetzt.
- Gleichstellung ist ein demokratischer Wert, der verteidigt und, wo nötig, erst errungen werden muss.
- Bei politischen Entscheidungen, Gesetzgebungsverfahren und Förderprogrammen des Landes werden die Bedarfe aller Geschlechter systematisch berücksichtigt.
- Gleichstellungs- und Gewaltschutzarbeit auf Landesebene und vor Ort erhält uneingeschränkte Unterstützung.
- Es werden mehr Frauenhausplätze geschaffen.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verbessert.
- Das Gleichstellungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Gleichstellungsbeauftragte werden weiter gestärkt.
- Auf Bundesebene wird die Abschaffung von Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs angestrebt.
- Verbindliche Gleichstellung erfordert gesetzliche Grundlagen.
- Führung in Teilzeit wird im Gleichstellungsgesetz verbindlich geregelt.
- Gleichstellungsbeauftragte erhalten ab einer bestimmten Dienststellengröße ein Recht auf personelle Entlastung.
- Die Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene sollen gestärkt werden.
- Gleichstellung ist ein demokratischer Wert, der verteidigt und, wo nötig, erst errungen werden muss.
- Es braucht Frauenhäuser mit ausreichend Plätzen.
- Die 200 zusätzlichen, mit 30 Millionen Euro finanzierten Frauenhausplätze sollen zügig mit den Kommunen im ganzen Land umgesetzt werden.
- Der Übergang aus dem Frauenhaus in eigenständiges Wohnen wird verbessert, um die Verweildauer zu verringern.
- Für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt wird der Zugang zu bezahlbarem und sicherem Wohnraum verbessert.
- Das Projekt „Frauen_Wohnen“ mit rund einer Million Euro jährlich wird beibehalten.
- Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nach dem Pilotprojekt „NeuStart“ werden ausgebaut.
- Gewaltbetroffene Frauen werden bei Wohnungssuche, finanzieller Stabilisierung und psychosozialer Nachsorge stärker unterstützt.
- Ein nahtloser Übergang aus dem Schutzsystem soll die Rückkehr in Gewaltverhältnisse verhindern.
- Niedrigschwellige analoge und digitale Angebote zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen werden gefördert.
- Die regionalen Zugänge zur vertraulichen Spurensicherung bleiben erhalten.
- Kooperationen mit Krankenhäusern zur vertraulichen Spurensicherung werden dauerhaft abgesichert.
- Öffentliche Informationen zur vertraulichen Spurensicherung und zu K.-o.-Tropfen werden ausgebaut.
- Die Fachstelle für inklusiven Gewaltschutz wird weiter ausgebaut.
- Die proaktive Kinderberatung nach häuslicher Gewalt wird weiter ausgebaut.
- Gewaltschutz in Einrichtungen soll verbindlich, überprüfbar und an den Rechten der Betroffenen ausgerichtet sein.
- Für Gewaltschutzkonzepte nach Paragraf 37a SGB IX gelten verbindliche Qualitätsstandards.
- Gewaltschutzkonzepte werden im Landesrahmenvertrag nach Paragraf 131 SGB IX als Qualitäts- und Finanzierungsbestandteil verankert.
- Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen soll gar nicht erst entstehen.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen werden direkter mit dem Hilfe- und Schutzsystem bei häuslicher und sexualisierter Gewalt vernetzt.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen erhalten erweiterte Mitbestimmungsrechte.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen erhalten ausreichende Ressourcen.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen erhalten Zugang zu qualifizierter fachlicher Beratung und Begleitung.
- Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden Frauen mit Behinderungen und ihre Kinder besonders berücksichtigt.
- TINA*-Personen werden im Gewalthilfegesetz ausdrücklich benannt.
- Die besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe von TINA*-Personen werden im Gewalthilfegesetz verbindlich berücksichtigt.
- Das Gewalthilfegesetz wird intersektional weiterentwickelt, damit TINA*-Personen nicht länger unsichtbar bleiben.
- Ein bundesweiter Aktionsplan gegen Femizide verbindet Prävention, Schutz und gesellschaftliche Sensibilisierung.
- Bestehende Schutzstrukturen gegen digitale Gewalt werden weiter ausgebaut.
- Verantwortung für Gewalt wird dort verortet, wo Gewalt überwiegend ausgeübt wird.
- Die Täterarbeit wird beim Gewaltschutz stärker in den Fokus genommen.
- Die Täterarbeit wird gemeinsam mit allen beteiligten Behörden und Institutionen ausgebaut.
- Männer werden in bestimmten Fällen bei einer Wohnungsverweisung in einem Männerhaus untergebracht.
- Im Männerhaus untergebrachte Männer müssen sich verpflichtend Maßnahmen zur Reflexion ihres Gewaltverhaltens unterziehen.
- Junge Menschen werden frühzeitig gegen antifeministische und antidemokratische Radikalisierung gestärkt.
- Das Projekt OMÄGA wird als dauerhafte Koordinierungs- und Vernetzungsstelle eingerichtet, die eng mit dem Landespräventionsrat zusammenarbeitet.
- Die wirtschaftliche Teilhabe und finanzielle Gleichstellung von Frauen werden gestärkt.
- Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wird Gender Mainstreaming konsequent angewendet.
- Strukturelle Aufstiegshürden für Frauen werden abgebaut.
- Frauen werden gezielt auf ihrem Weg in Führungsverantwortung unterstützt.
- Menschen leben unabhängig von Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Geschlechtsidentitäten oder Lebensweisen gleichberechtigt und sicher.
- Barrieren werden abgebaut, Selbstbestimmung gestärkt und Vielfalt gefördert, rechtlich, baulich, sprachlich und gesellschaftlich.
- Die Rahmenbedingungen für Inklusion im Land werden nachhaltig verbessert, und an der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird nicht gespart.
- Der Landesaktionsplan zur Inklusion wird fortgeschrieben.
- Inklusion wird umfassend und intersektional verstanden, mit einer Politik, die die Vielfalt von Lebensrealitäten einbezieht und vor Diskriminierung und Gewalt schützt.
- Barrierefreiheit wird zum Standard im Wohnungsbau, im öffentlichen Raum, in der Verwaltung und in digitalen Angeboten.
- Betroffenenrechte nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz werden durch eine neue Ombudsstelle gestärkt.
- Schleswig-Holstein wird zum Land der Vielfalt.
- Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben.
- Queeres Leben wird gestärkt.
- Maßnahmen sind konkret und messbar, etwa durch klare Zielgruppen, regelmäßiges Controlling und Dokumentationspflichten.
- Leerstellen werden offen benannt.
- Zivilgesellschaftliche Initiativen, die unabhängige Schattenberichte zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erstellen, werden unterstützt.
- Ein Fonds für Menschen mit Behinderungen finanziert gezielt Veranstaltungen zur politischen Teilhabe.
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf schnelle, passende und würdevolle Unterstützung wie alle jungen Menschen.
- Individuelle Hilfen gelten weiterhin als Rechtsanspruch, wenn Kinder mit Behinderungen Bedarf haben.
- Betreuungsvereine werden als zentrale Infrastruktur der gesetzlichen Betreuung weiterhin bedarfsgerecht gefördert.
- In allen Bereichen werden Peer-to-Peer-Ansätze umgesetzt, die auf die Stärken von Menschen mit Behinderungen setzen.
- Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle eingeführt.
- Barrierefreiheit erstreckt sich auf alle öffentlichen Räume und Einrichtungen und gilt auch für Menschen mit Autismus, ADHS, Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen.
- Öffentliche Räume werden verstärkt barrierefrei entwickelt, nach einem umfassenden Begriff mit physischen, sensorischen und kognitiven Aspekten.
- Alle Menschen in Schleswig-Holstein leben sicher und können ihre Rechte voll wahrnehmen.
- Der diskriminierungsfreie Umgang mit Menschen mit Behinderungen wird fest in der Aus- und Fortbildung von Verwaltung und Sicherheitsbehörden verankert.
- Die nationalen Minderheiten und Volksgruppen werden gefördert und gleichgestellt.
- Institutionen wie das Minderheiten-Forschungszentrum ECMI, das Minderheitenkompetenznetzwerk und das Dialog Forum Norden werden gestärkt.
- Gemeinsam mit den Betroffenen wird eine Minderheiten- und Sprachenstrategie für Schleswig-Holstein 2030 mit einheitlichen Zielen erarbeitet.
- Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen werden durch dauerhafte Jugendbudgets unterstützt.
- Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen werden durch niedrigschwellige Förderinstrumente unterstützt.
- Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen erhalten Hilfsangebote bei Organisationsentwicklung und Digitalisierung.
- Bestehende institutionelle Förderstrukturen werden modernisiert und an die realen Kostenentwicklungen angepasst.
- Die Förderung wird mehrjährig angelegt.
- Institutionelle und projektbasierte Förderung werden enger verzahnt, um innovative Ideen etwa in Digitalisierung oder Nachwuchsarbeit zu ermöglichen.
- Grenzüberschreitende Programme in den Bereichen Jugend, Bildung und Kultur werden ausgebaut, um die Brückenbauerfunktion der Minderheiten zu fördern.
- Für die deutschen Sinti und Roma wird ein Ansatz verfolgt, der ihrer besonderen Geschichte und Situation im Land gerecht wird.
- Die Strukturen zur Bekämpfung von Antiziganismus werden weiter ausgebaut.
- Die Perspektiven der Sinti und Roma werden systematisch in politische Prozesse einbezogen.
- Schleswig-Holstein soll ein zentraler europäischer Standort für Minderheitenpolitik und Sprachenvielfalt werden.
- Die bestehenden Institutionen und Netzwerke der Minderheitenpolitik werden gestärkt.
- Die internationale Sichtbarkeit des Landes als Impulsgeber für eine moderne Minderheitenpolitik wird gefördert.
- Der Schutz vor Diskriminierung wird ausgebaut und bestehende Schutzlücken werden geschlossen.
- Die Rechte von Diskriminierungsbetroffenen werden gestärkt.
- Behörden, Polizei, Schulen und andere öffentliche Institutionen sollen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und fair sein.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
- Für Diskriminierungsbetroffene gilt eine Beweiserleichterung.
- Diskriminierungsbetroffene werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.
- Bestehende Schutzlücken, insbesondere bei sexueller Belästigung, werden geschlossen.
- Menschen erhalten wirksamen Schutz vor Diskriminierung durch Behörden, öffentliche Einrichtungen und öffentlich geförderte Organisationen.
- Eine Studie zu Diskriminierungserfahrungen in Schleswig-Holstein wird in Auftrag gegeben.
- Eine Landesmeldestelle zu Diskriminierung wird nach dem Vorbild der Meldestelle zu Antisemitismus eingerichtet.
- Queerpolitik wird intersektional ausgerichtet und berücksichtigt Mehrfachdiskriminierung.
- Eine dauerhafte, zentrale Speicherung von Informationen über Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, wird abgelehnt.
- Queerfeindlicher Gewalt wird konsequent entgegengetreten.
- Alle Menschen sollen ohne Angst vor Gewalt, Verfolgung, Ausgrenzung oder Diskriminierung arbeiten, sich austauschen, Beratung erhalten und Familie haben können.
- Es werden mehr Schutzräume für LSBTIQ*-Personen geschaffen.
- Peer-to-Peer-Ansätze für LSBTIQ*-Personen werden gefördert.
- Eine queersensible Arbeitskultur wird mit konkreten Maßnahmen für das Land als Arbeitgeber stärker in der Verwaltung verankert.
- Queere Jugendliche stehen besonders im Fokus der Queerpolitik.
- Es werden mehrere Informations- und Beratungsstellen eingerichtet, die junge Menschen in einer sensiblen Lebensphase unterstützen.
- Beratungsangebote und Anlaufstellen für queere Menschen sollen sich nicht auf die Großstädte beschränken.
- Niedrigschwellige Strukturen, diskriminierungsfreie Schutzräume und mobile Angebote werden auch in Kleinstädten und auf dem Land erreichbar gemacht.
- Alle Familien verdienen volle rechtliche und medizinische Anerkennung.
- Queere Familienmodelle werden sichtbarer gemacht.
- Fachkräfte werden gezielt für die Bedarfe queerer Familien sensibilisiert und ausgebildet.
- Queere Elternteile werden rechtlich vollständig gleichgestellt, unter anderem über Bundesratsinitiativen.
- Nicht gebärende Mütter in lesbischen Familien werden ohne Adoption als Elternteil anerkannt.
- Schleswig-Holstein tritt der Bund-Länder-Kooperation zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen bei.
- Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen wird auch lesbischen Paaren und alleinstehenden Frauen zugänglich gemacht.
- Die Sichtbarkeit queerer Familienrealitäten in Materialien, Fortbildungen und Strukturen von Kitas, Schulen und Beratungsangeboten wird gefördert.
- Versorgungslücken bei Angeboten für queere Menschen im ländlichen Raum werden bedarfsgerecht geschlossen.
- Mobile und digitale Angebote für ländliche Regionen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Awareness, Antidiskriminierung, Gewaltprävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Nachtleben haben Priorität.
- Das Nachtleben soll für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität oder Behinderung sicher und offen sein.
- Menschen sollen unabhängig von ihrem Glauben diskriminierungsfrei in Schleswig-Holstein leben können.
- Das Tanzverbot an stillen Feiertagen soll über eine Beteiligung auf Bundesebene abgeschafft werden.
- Alternativ wird das Tanzverbot an stillen Feiertagen auf Landesebene weiter eingegrenzt.
- Schleswig-Holstein soll zum führenden Sportland werden.
- Die Sportstätten im Land werden modernisiert.
- Mit einem Landesprogramm „Offene Sporthallen“ werden Sportstätten für selbstorganisierte Bewegung geöffnet.
- Feste Kooperationsstrukturen zwischen Vereinen, Schulen und Kitas werden gefördert.
- Die Schwimmlernoffensive wird gestärkt.
- Für jedes Kind soll es bezahlbare Schwimmkurse geben.
- Mit dem Programm „Sport schafft Demokratie“ werden lokale Projekte gegen Diskriminierung gefördert.
- Fanprojekte und sozialpädagogische Fanarbeit werden ausgebaut.
- Der Sport soll in seiner Vielfalt gestärkt werden.
- Der Zukunftsplan „Sportland Schleswig-Holstein“ wird unterstützt.
- Schleswig-Holstein soll zu einem der bewegungsfreundlichsten Länder Deutschlands werden.
- Das Monitoring der 118 Handlungsempfehlungen wird verbindlich weiterentwickelt.
- Über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird regelmäßig öffentlich berichtet.
- Die Evaluation des Sportfördergesetzes wird genutzt, um Förderwirkungen, Mittelverwendung und offene Umsetzungsschritte transparent darzustellen.
- Die Interessen kleiner und rein ehrenamtlich geführter Sportvereine werden stärker in sportpolitische Entscheidungen einbezogen.
- Die Veranstaltungsförderung im Sport wird so weiterentwickelt, dass kleinere, regionale und ehrenamtlich organisierte Formate niedrigschwellig Zugang erhalten.
- Sportentwicklung und Mobilitätsplanung werden stärker miteinander verbunden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten wird systematisch ausgebaut und verstetigt.
- Das Landesprogramm „Schule + Verein“ des Landessportverbands wird weiterentwickelt.
- Sport und Bewegung sollen für jedes Kind selbstverständlich zum Alltag gehören.
- Die Beratungsstrukturen für inklusiven Sport werden ausgebaut, gestärkt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet.
- Sportvereine und Verbände werden bei der Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte gegen Rassismus, Sexismus, sexualisierte Gewalt und andere Übergriffe unterstützt.
- Im Dialog mit dem Landessportverband werden Inhalte zu Prävention, Awareness und Ombudsarbeit in den Trainerschein integriert.
- Menschen mit Behinderungen sowie queere, trans, inter und nichtbinäre Menschen sollen Sport ohne Ausgrenzung und entwürdigende Hürden ausüben können.
- Sportförderprogramme und Verbandsstrukturen werden darauf überprüft, ob Zugänge, Ressourcen, Trainingszeiten und Beteiligungsmöglichkeiten fair verteilt sind.
- Die Schwimmlern-Offensive wird weiterentwickelt.
- Die Schwimmlern-Offensive wird dauerhaft abgesichert.
- Anfängerschwimmkurse sollen für alle Familien bezahlbar sein.
- Anfängerschwimmkurse sollen Kinder mindestens bis zum sicheren Schwimmen auf dem Niveau des Schwimmabzeichens Bronze begleiten.
- Die Sanierung von Sportstätten wird fortgesetzt.
- Das Land setzt sich beim Bund für den Ausbau und die langfristige Absicherung der Programme zur Sanierung von Sportstätten ein.
- Mit den Kommunen wird eine landeseinheitliche, paritätisch finanzierte Sportstättenplanung und -förderung eingeführt, die Förderprogramme anderer Ebenen einschließt.
- Die Sportstättenförderung soll bürokratiearm und fair sein, den Sanierungsstau abbauen und kleinere Kommunen bei großen Investitionen nicht allein lassen.
- Kommunen und Vereine werden dabei unterstützt, Sporthallen, Sportplätze, Laufbahnen und Schulhöfe außerhalb regulärer Nutzungszeiten für selbstorganisierte Bewegung zu öffnen.
- Ein Landesprogramm „Offene Sporthallen“ unterstützt Kommunen, Schul- und Vereinssporthallen außerhalb regulärer Zeiten flexibel und niedrigschwellig für alle zu öffnen.
- Erfahrungen aus dänischen Kommunen und deutschen Modellprojekten zur Öffnung von Sporthallen werden ausgewertet.
- Kommunen werden bei der Entwicklung einer digitalen Buchungsplattform für Sporthallen unterstützt.
- Kommunen werden bei der Installation moderner Zutritts- und Schließtechnik für Sporthallen unterstützt.
- Kommunen werden bei Sicherheits- und Haftungsfragen der Hallenöffnung unterstützt.
- Die Öffnung der Sporthallen wird gemeinsam mit Schulen, Kommunen und Sportvereinen organisiert.
- Gemeinsam mit Kommunen und Vereinen werden klare Regelungen für Nutzungszeiten, Haftung und Instandhaltung geöffneter Sportstätten entwickelt.
- Mehr Menschen sollen einen niedrigschwelligen Zugang zu Sport erhalten.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden inklusive und generationengerechte Bewegungs- und Fitnessparks im öffentlichen Raum gefördert.
- Sport und Naturerleben sollen durch klare Wegeführung, Information und abgestimmte Nutzungskonzepte verbunden und sensible Räume geschützt werden.
- Sportvereine werden dabei unterstützt, ihre Mitglieder stärker zu beteiligen.
- Sportvereine werden dabei unterstützt, jungen Menschen früh Verantwortung zu übertragen.
- Sportvereine werden beim Aufbau transparenter Entscheidungs- und Beschwerdestrukturen unterstützt.
- Das Programm „Sport schafft Demokratie“ fördert Qualifizierung, Beratung und lokale Projekte gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus im Sport.
- Die Lebenswelten in Sportvereinen und -verbänden gelten als besonders schützenswert.
- Ein lebendiges Sportland gilt als zentrale Bedingung für das Gelingen der Demokratie.
- Eine lebendige, vielfältige und friedliche Fankultur gehört zum Sport.
- Fanprojekte und sozialpädagogische Fanarbeit werden gestärkt.
- Der kontinuierliche Dialog zwischen Fans, Vereinen, Verbänden und Sicherheitsbehörden wird gestärkt.
- Faninitiativen werden nach Bedarf auch in unteren Ligen und anderen Sportarten gestärkt.
- Demokratische Initiativen, die Begegnungsräume im ländlichen Raum erhalten oder eröffnen, werden unterstützt.
- Ein Förderprogramm unterstützt die Sanierung und Umnutzung leerstehender Gebäude zu offenen Gemeinschaftsräumen.
- Die Resilienz von Vereinen wird gestärkt.
- Das Engagement in Feuerwehren, THW, DRK, Rettungsdiensten und anderen Blaulichtorganisationen soll sichtbar gemacht und gezielt gestärkt werden.
- Der Dienst an der Gemeinschaft wird früh verankert, etwa durch Kooperationen von Schulen mit Blaulichtorganisationen.
- Die Jugendarbeit in den Hilfsorganisationen wird gezielt gefördert.
- Menschen sollen ermutigt werden, sich stärker in die Gesellschaft einzubringen.
- Bereits engagierte Menschen sollen stärker unterstützt werden.
- Initiativen für Vielfalt und Demokratie werden unterstützt.
- Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement wird weiter sichtbar gemacht und unterstützt.
- Ehrenamt benötigt hauptamtliche Strukturen.
- Die Gesamtstrategie Ehrenamt des Landes wird bis zum Jahresende schrittweise weiterentwickelt.
- Die Förderung hauptamtlicher Kooperationspartner für Qualifizierung und Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt wird in eine verbindliche Förderrichtlinie überführt.
- Der landesweite Ehrentag am 23. Mai wird jedes Jahr in vier Regionen des Landes durchgeführt.
- Die Mittel für bürgerschaftliches Engagement zur Förderung auch kleinerer Projekte von Initiativen und Vereinen werden dauerhaft finanziell abgesichert.
- Ein Ehrenamtskongress wird durchgeführt, auf dem Engagierte ihre Perspektiven und Bedarfe äußern können.
- Eine Zielgruppenkampagne soll möglichst viele Menschen im Land zum Mitmachen im Ehrenamt motivieren.
- Die Anerkennung des Ehrenamts wird weiter gestärkt.
- Die Ehrenamtskarte wird gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen und Kultureinrichtungen weiterentwickelt.
- Mit Hamburg wird eine länderübergreifende Nutzung der Ehrenamtskarte vereinbart.
- Das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr werden abgesichert.
- Pflichtdienste für junge Menschen werden abgelehnt.
- Freiwilligendienste für junge Menschen werden attraktiver gemacht.
- Das Taschengeld für Freiwilligendienstleistende wird erhöht.
- Freiwilligendienstleistende können den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen.
- Die Mitbestimmungsrechte von Freiwilligendienstleistenden werden ausgeweitet.
- Vereine, die sich für Demokratie, Bürgerrechte und gesellschaftliche Teilhabe engagieren, sollen nicht länger von steuerlichen Erleichterungen ausgeschlossen sein.
- Das Gemeinnützigkeitsrecht wird reformiert, sodass zivilgesellschaftliches und demokratieförderndes Engagement ausdrücklich als gemeinnützig gilt.
- Die Regelungen zur paritätischen Besetzung werden auf Vorstände öffentlicher Sparkassen sowie Aufsichts- und Geschäftsführungsorgane kommunaler Unternehmen ausgeweitet.
- Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien und Top-Management der Unternehmen im Land wird gestärkt.
- Eine regelmäßige unabhängige externe Studie analysiert die Entwicklung in Landesunternehmen, ausgewählten kommunalen und den größten privaten Unternehmen im Land.
- Die Perspektiven junger Menschen werden bei Entscheidungen über das digitale Aufwachsen systematisch in politische Prozesse eingebunden.
- Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, souverän mit digitalen Medien umzugehen.
- Menschen mit Behinderungen sollen rechtzeitig und umfassend an kommunalen Bauprojekten mitwirken können.
- Die etablierten Beiräte und Beauftragten für Menschen mit Behinderungen werden gestärkt.
- Ältere Menschen sollen in ihrer vertrauten Umgebung selbstbestimmt, sicher und würdevoll leben können.
- Menschen im Land sollen so lange wie möglich eigenständig und gut vernetzt in einer passenden Wohnform leben können.
- Die Verknüpfung von Mehrgenerationenprojekten mit anderen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, etwa Kita und Seniorentreff unter einem Dach, wird unterstützt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (43)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Im Austausch mit unterschiedlichen Familien wird eine familienpolitische Strategie erarbeitet.
- Das Kindeswohl wird verbindlicher Maßstab für alle politischen Entscheidungen.
- Das Recht auf einen kommunalen Jugendbeirat wird verbindlich verankert.
- Jugendhäuser und offene Jugendtreffs werden mit einem Landesförderprogramm gestärkt.
- Für Kinder und Familien wird ein funktionierendes Netz von Hilfsangeboten statt nur einzelner Angebote angestrebt.
- Der Staat stellt Informationen und Familienleistungen automatisch und antragslos zur Verfügung.
- Frühe Hilfen, Familienzentren und Familienbildungsstätten werden gestärkt, ausgebaut und wo sinnvoll zusammen gedacht.
- Gemeinsam mit Kommunen und Kreisen werden wohnortnahe Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.
- Junge Menschen brauchen eigene Räume, in denen sie gestalten, mitentscheiden und Gemeinschaft erleben können.
- Kommunen werden beim Aufbau, Erhalt und der Modernisierung von Jugendhäusern und Jugendtreffs gezielt unterstützt.
- Das Recht auf Gründung eines Jugendbeirats auf kommunaler Ebene wird verbindlich verankert.
- Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landes- und Kreisebene wird konsequent ausgebaut.
- Frauenhäuser und Beratungsstellen werden unterstützt, um Gewalt gegen Frauen zu beenden.
- Das Land fördert Organisationen und Vereine, die demokratische Kommunalpolitikerinnen etwa mit Mentoringprogrammen oder Kampagnen unterstützen.
- Schutzangebote für gewaltbetroffene Frauen werden weiterentwickelt und besonders im ländlichen Raum ausgebaut, damit keine schutzbedürftige Frau abgewiesen wird.
- Ein Aktionsplan „Sicherheit für Frauen und Kinder“ wird aufgelegt, der das Hilfesystem barrierefrei weiterentwickelt und Schutzstrukturen dauerhaft absichert.
- Die regulären Schutzstrukturen gegen Gewalt an Frauen werden weiter ausgebaut.
- Der Gewaltschutz richtet sich besonders auf Frauen mit Behinderungen, FLINTA*, geflüchtete Frauen und mitbetroffene Kinder.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen werden gestärkt.
- Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt wird konsequent gestärkt.
- Im Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt wird die Vernetzung von Opferschutzstrukturen und täterorientierter Beratung gefördert.
- Es werden Räume geschaffen, in denen Identität jenseits überholter Geschlechterrollen selbstbestimmt entwickelt werden kann.
- Ein landesweites Konzept zur Gewaltprävention, besonders zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt, wird erarbeitet.
- Mädchen und Frauen werden frühzeitig für Unternehmertum, Handwerk, Technik und Digitalisierung begeistert.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
- Touristische Angebote, öffentliche Grünanlagen und Spielplätze werden für alle Menschen nutzbar gemacht.
- Das Wissen über Minderheiten wird in allen Teilen der Gesellschaft gefördert, insbesondere im Bildungsbereich.
- Bei Wohnungssuche, Schulbesuch und Behördenkontakt darf niemand wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden.
- Wer Diskriminierung erlebt, erhält Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umfassend reformiert, damit das Diskriminierungsverbot lückenlos für alle Behörden und auf dem Wohnungsmarkt gilt.
- Personen in der Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen und bei außerschulischen Angeboten werden kontinuierlich sensibilisiert.
- Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekte werden gestärkt.
- Die queeren Organisationen und Initiativen im Land werden in ihrer Arbeit unterstützt.
- Für queere Menschen soll es verlässliche Anlaufstellen und ein bedarfsdeckendes Beratungsangebot bis in den ländlichen Raum geben.
- Ehrenamtliches Engagement für ankommende Menschen wird im Rahmen der Ehrenamtsstrategie des Landes durch Qualifizierung, Vernetzung, Sprachmittlung und verlässliche Unterstützung gestärkt.
- Der Einsatz gegen Antisemitismus und für die Sichtbarmachung jüdischen Lebens gilt als dauerhafte Aufgabe.
- Sportvereine werden gezielt dabei unterstützt, ihre Angebote inklusiv zu gestalten.
- Awareness-Schulungen zu sexualisierter Gewalt und Sexismus werden verpflichtender Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Trainern und Übungsleitern.
- Die gleichberechtigte Beteiligung von Mädchen und Frauen in Sportangeboten, Trainerstäben, Schiedsgerichten, Vereinsvorständen und Verbänden wird gestärkt.
- Die Landesmittel für die Sportstättenförderung über den Landessportverband werden perspektivisch erhöht, um gemeinnützige Sportvereine bei Sanierung, Modernisierung und Barrierefreiheit zu stärken.
- Alle jungen Menschen erhalten ein Recht auf einen Freiwilligendienst.
- Frauen und Männer sollen in den Organen von Landesunternehmen, Landesbeteiligungen und Sparkassen sowie auf Geschäftsführungsebenen paritätisch vertreten sein.
- Beiräte und Beauftragte für Menschen mit Behinderungen sollen flächendeckend eingerichtet werden.
GleichUnverändert fortgeführt (26)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Das Achte Sozialgesetzbuch wird insgesamt inklusiv ausgestaltet.
- Kinder und Jugendliche haben in jeder Lebenssituation und überall im Land ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung.
- Schutzkonzepte werden in allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, verbindlich eingeführt.
- Auf kommunaler und Landesebene sollen mehr Frauen in der Politik vertreten sein.
- Die Vorgaben der Istanbul-Konvention sollen konsequent umgesetzt werden.
- Schutzunterkünfte, Beratungsangebote und Hilfesysteme stehen allen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offen und sind tatsächlich zugänglich.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
- Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Kommunen erhalten gezielte Anreize, um Inklusion vor Ort voranzubringen.
- Menschen werden mit ihren Kompetenzen in alle relevanten Prozesse einbezogen und unter Beteiligung der Betroffenen zur Mitbestimmung befähigt.
- Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft wird angestrebt, in der jeder Mensch gesehen wird.
- Physische, sensorische und kognitive Hürden werden hinterfragt und überall abgebaut.
- Der Aktionsplan „Echte Vielfalt“ wird weiterentwickelt.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben.
- Die Anregungen von Menschen mit Behinderungen stehen schon bei der Erarbeitung des Landesaktionsplans im Mittelpunkt.
- Ein inklusives System der Kinder- und Jugendhilfe wird unterstützt.
- Der Fonds für Barrierefreiheit wird in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt.
- Anerkannte Verbände erhalten ein Verbandsklagerecht gegen strukturelle Diskriminierung.
- Der Internationale Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
- Die 118 Handlungsempfehlungen der landesweiten Sportentwicklungsplanung werden konsequent weiter umgesetzt.
- Menschen mit Behinderungen sollen selbstverständlich und selbstbestimmt am Vereins- und Freizeitsport teilnehmen können.
- Sportvereine und Verbände werden dabei unterstützt, Vielfalt zu fördern und Diskriminierung abzubauen.
- Sportvereine und -verbände sollen sichere Orte für alle sein, frei von Diskriminierung, Sexismus, Belästigung und Gewalt.
- Jedes Kind soll sicher schwimmen können.
- Mehr jungen Menschen wird die Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen und Sozialen Jahr ermöglicht.
- Freiwilligendienstleistende erhalten weitere Vergünstigungen wie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
EntfallenNicht mehr im Programm (172)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Allen Menschen in Schleswig-Holstein ein gerechtes und gleichberechtigtes Leben ermöglichen.
- Sehr frühe oder späte Arbeitszeiten sollen bei der Kinderbetreuung zu keinem finanziellen Nachteil führen.
- Mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne für die Akzeptanz von Kinderbetreuung zu ungewöhnlichen Uhrzeiten werben.
- Menschen mit Behinderung als Fachkräfte in Bildungseinrichtungen einbinden.
- Eine flächendeckende Betreuung für Grundschulkinder auch vor Schulbeginn ermöglichen.
- Eine Gesellschaft schaffen, die niemanden zurücklässt und allen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
- Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen barrierearm zugänglich machen.
- Menschen mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifizieren.
- Aufklärung über Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen in schulische Curricula aufnehmen.
- Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen sensibel behandeln und räumlich angemessen berücksichtigen.
- All-Gender-Restrooms als abschließbare Einzelkabinen mit Waschbecken schaffen.
- Die überwiegend ehrenamtlichen Projekte der queeren Antidiskriminierungsarbeit in eine institutionelle Förderung überführen.
- Mittel für Multiplikator*innenschulungen im Erwachsenenbereich bereitstellen.
- Ein Verbot der Vollverschleierung an Hochschulen ablehnen.
- Hochschulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle verpflichten können.
- Hochschulen befähigen, eine geschützte Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen für trans*, inter und nicht-binäre Personen zu ermöglichen.
- An Hochschulen All-Gender-Restrooms schaffen.
- Selbstgewählte Namen und Pronomen von Studierenden und Mitarbeitenden an Hochschulen erfassen und nutzen.
- Die soziale Transition bereits vor der rechtlichen unterstützen.
- Regelungen zur Repräsentation und Mitsprache von Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in der Wissenschaft in allen Gremien und auf allen Ebenen gelten lassen.
- Auswahlverfahren für Spitzenpositionen in der Wissenschaft transparenter und chancengerechter gestalten.
- Die Vereinbarkeit von Familie, Lehre und Forschung im Hochschulsystem verbessern.
- Studierenden und Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich zur Assistenz fortbilden zu lassen.
- Verhütung soll ein Thema aller Geschlechter sein und nicht überwiegend von Frauen bezahlt werden.
- Eine Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen einführen.
- Die Arbeitsbedingungen verbessern, um mehr Frauen in die Führungsgremien des Gesundheitswesens zu holen.
- Maßnahmen umsetzen, die inter*, nicht binäre und trans* Personen berücksichtigen.
- Die Einschränkungen des Rechts ungewollt Schwangerer auf körperliche Selbstbestimmung beseitigen.
- Die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB unterstützen.
- Schwangerschaftsabbrüche sollen kein gesellschaftliches Tabuthema mehr sein.
- In Quartieren mit sozialen Brennpunkten niedrigschwellige Sportangebote schaffen.
- Barrieren abbauen, die politische Teilhabe verhindern.
- Verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung auf allen politischen Ebenen schaffen.
- Alle Menschen sollen die Unterstützung erhalten, die sie für die Teilnahme an Entscheidungsprozessen brauchen.
- Geeignete Veranstaltungsformate gemeinsam mit den Selbstverwaltungen von Menschen mit Behinderungen festlegen.
- Assistenzbedarfe abfragen und bereitstellen.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikbereichen berücksichtigen.
- Die Stellenausschreibungen für Behindertenbeauftragte unter Einbeziehung der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderungen gestalten.
- Menschen mit Behinderung sollen in allen Lebensbereichen Teil einer inklusiven Gesellschaft sein.
- Das Landesblindengeld erhöhen, um gestiegene Mehrkosten auszugleichen.
- Auf Bundesebene ein Sehbehindertengeld als Nachteilsausgleich für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung einführen.
- Mit einer Bundesratsinitiative ein Bundesteilhabegeld einführen, das den finanziellen Mehraufwand von Menschen mit Behinderungen ausgleicht.
- Strukturelle Diskriminierung präventiv abbauen.
- Ein landesweites Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen erarbeiten.
- Das Betreuungswesen weiterentwickeln.
- Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz überarbeiten.
- Die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen mit Behinderung ausbauen.
- Alle Menschen sollen Zugang zu wichtigen Informationen erhalten.
- Die Eingliederungshilfe bundesrechtlich überarbeiten und für geflüchtete Menschen mit Behinderungen muttersprachliche, kulturelle und traumasensible Erfordernisse berücksichtigen.
- Ungleichbehandlungen wie die Eintragung des Mannes als Hauptleistungsbezieher mit voller Kontrolle über das Familienkonto verhindern.
- Zugangshürden für Menschen abbauen, die vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind oder weite Wege zurücklegen müssen.
- Mehr dezentrale, mobile und digitale Angebote schaffen.
- Die Unterstützung für Familien ausbauen.
- Ein Familienförderungsgesetz auf Landesebene prüfen.
- Die Wirkung der im Bund geplanten Kindergrundsicherung auswerten und prüfen, ob notwendige Bedarfe abgedeckt sind.
- Die Bedarfe von Familien bei Wohnraum und Mobilität stärker berücksichtigen.
- Den Zugang zu Ansprechpartner*innen und Beratungsangeboten für Familien durch Bürokratieabbau erleichtern.
- Das Angebot an Dolmetscher*innen für Fremdsprachen und Gebärden ausbauen.
- Mehrsprachige Angebote in den Gemeinden ausbauen.
- Das Recht auf Beteiligung und den Vorrang des Kindeswohls in die Landesverfassung aufnehmen.
- Eine jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln.
- Gesellschaftliche Akteur*innen wie Landesjugendring und Landesschüler*innenvertretungen an der Strategie beteiligen.
- Einen Digitalpakt des Bundes für Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendhilfe anstreben.
- Für Jugend- und Sozialarbeiter*innen in den Kommunen einen datenschutzrechtlichen Rahmen für medienpädagogische Arbeit schaffen.
- Bei neuen Gesetzen einen Jugend-Check einführen.
- Die Ausgestaltung des Jugend-Checks gemeinsam mit jungen Menschen entwickeln.
- Auf Landesebene eine Landesjugendvertretung bilden.
- Partizipationsmöglichkeiten niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestalten.
- Pädagogische Geschäftsführungen für die Arbeit der Jugendvertretungen einsetzen.
- Kinder- und Jugendbeiräten mehr Möglichkeiten im schulischen Raum einräumen.
- Schüler*innenvertretungen einen besseren Zugang zu kommunalpolitischen Gremien einräumen.
- Eine Mustersatzung für Kinder- und Jugendbeiräte erlassen.
- Eine*n Kinder- und Jugendbeauftragte*n des Landes mit Evaluation und Fortschreibung der Kinder- und Jugendbeteiligung betrauen.
- Jugendgerechte Kultur-, Sport- und Freizeitangebote besonders in ländlichen Räumen und armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
- Sportvereinen und Jugendzentren E-Sport-Angebote für Jugendliche ermöglichen.
- Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen Rassismus, Gewalt und Sucht unterstützen.
- Die Rechtsansprüche auf individuelle Beratung und Unterstützung im SGB VIII umsetzen.
- Einrichtungen und Jugendhilfeinstitutionen fördern.
- Prüfen, ob und wie der Bildungs- und Teilhabepass mit Bundesleistungen und kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
- Die personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter auf kommunaler Ebene spürbar verbessern.
- Gemeinsam mit den Kommunen konkrete Qualitätsstandards für die Personalbemessung einführen.
- Kommunen bei sozialraumorientierten Konzepten und Sozialraumanalysen unterstützen und fördern.
- Ein landesweites Portal für alle stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsangebote nach SGB VIII einführen.
- Die Rahmenbedingungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in der Pflegekinderhilfe umsetzen.
- In der Pflegekinderhilfe eine Qualitätsoffensive starten.
- Prüfen, wie die Pflegekinderdienste besser koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungen für Pflegeeltern und Fachkräfte angeboten werden können.
- Schulungsangebote zum Kinderschutz für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen vorsehen.
- Institutionen bei der Erarbeitung eines Schutzkonzepts unterstützen.
- Eine Kinderschutzkommission in Schleswig-Holstein einrichten.
- Kinder und Jugendliche über manipulative Kommunikationstechniken aufklären.
- Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche am Landtag ausbauen und für alle zugänglich machen.
- Die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
- Aufklärungsprogramme zu sexualisierter Gewalt auch in schulischen Curricula etablieren.
- Die Strukturen der Arbeitswelt einschließlich der Sorgearbeit gendergerecht verändern.
- Volle Gleichberechtigung von Frauen in Schleswig-Holstein erreichen.
- Gegen geschlechtsspezifische Preisdifferenzierung bei gleichen oder ähnlichen Produkten und Dienstleistungen vorgehen.
- Gewalt gegen Frauen strukturell bekämpfen.
- Gewalt gegen Frauen als sicherheitspolitisch relevantes Thema behandeln.
- Landesweite Fortbildungen und Beratungen für relevante Institutionen anbieten.
- Diversität auch bei Berater*innen, Angeboten und Beratungsstellen abbilden.
- Geschlechtsinduzierte Gewalt verhindern.
- Beratungsangebote wissenschaftlich begleiten lassen.
- Gleichberechtigung aus der Mitte der Gesellschaft heraus und von der Mehrheit getragen entwickeln.
- Auf Bundesebene ein Verbot sexistischer Werbung anstreben.
- Queerpolitik als Querschnittsaufgabe politischen Handelns verankern.
- Eine*n Landesbeauftragte*n für queere Themen einsetzen.
- Spezialisierte Fachstellen in sensiblen Querschnittsbereichen schaffen.
- Fachfremde Beratungsstellen für queere Themen sensibilisieren.
- Einen Beratungs- und Handlungsleitfaden für den Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Schüler*innen sowie zur Begleitung bei der Transition erarbeiten.
- Queerpolitische Vorhaben gemeinsam mit den Akteur*innen der queeren Selbstorganisation umsetzen.
- Ehrenamtliches und selbstorganisiertes Engagement fördern.
- Die Wirkung des weiterentwickelten Landesaktionsplans evaluieren.
- Die Studie „Echte Vielfalt“ von 2019 neu auflegen.
- Prüfen, ob wiederkehrende Projektförderungen des Landesaktionsplans in strukturelle Förderungen überführt werden können.
- Zahlreiche Themenbereiche der Queerpolitik nicht allein dem ehrenamtlichen Engagement überlassen.
- Die Rolle der Sportvereine als Orte des Zusammentreffens, der Integration, Inklusion und Gesundheitsförderung unterstützen und stärken.
- Den Breiten- und Leistungssport weiterhin bedarfsgerecht finanzieren, besonders zur Unterstützung des Ehrenamtes.
- Die Anschaffung spezieller Trainingsgeräte für den Para-Sport im Rahmen der Sportförderung erleichtern.
- Sich zum Leistungssport in Schleswig-Holstein bekennen.
- Bei der Spitzensportförderung die Bedingungen und Perspektiven für Leistungssportler*innen und den Nachwuchs in den Mittelpunkt stellen.
- Vereine zur Förderung des Leistungssports unterstützen.
- Die Förderung junger Leistungssportler*innen neu ausrichten und dabei junge Frauen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen berücksichtigen.
- Die Einstellung und Finanzierung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte im Sport unterstützen und ausweiten.
- Die Olympiastützpunkte im Land erhalten.
- Sportler*innen bestmögliche Trainingsbedingungen bieten.
- Den Ausbau der Schwimmstätten weiter fördern.
- Schwimmvereine gemeinsam mit den Kommunen bei Ausbildung und Bezahlung von Schwimmtrainer*innen unterstützen.
- Die geplante Anerkennung des E-Sports als gemeinnützig auf Bundesebene befürworten.
- Die Umsetzung der Bundesinitiativen zum E-Sport im Land konstruktiv begleiten.
- Den Aufbau eines Landesverbands E-Sport unterstützen.
- Die Trägerschaft für das Landeszentrum E-Sport auf den Landesverband übertragen.
- Den Aufbau von E-Sport-Vereinen und -Strukturen unterstützen.
- Vereine zum Ausbau von Strukturen für Suchtprävention und Medienpädagogik anhalten und dabei unterstützen.
- Finanzielle Mittel für Suchtprävention und Medienpädagogik in Vereinen bereitstellen.
- Die Sportförderung ökologisch nachhaltig ausgestalten.
- Der Nutzung bestehender Infrastruktur an Sport- und Veranstaltungsstätten Vorrang einräumen.
- Nachnutzungen von Sportstätten bereits in der Planung berücksichtigen und auf ihre Verträglichkeit prüfen.
- Internationale Sportgroßveranstaltungen im Land an klimafreundliche Konzepte und einen Bürger*innenentscheid knüpfen.
- Unterstützungsleistungen für Ehrenamtliche verbessern, etwa durch ÖPNV-Ermäßigungen oder befristete Parkmöglichkeiten.
- Orte stärken, die bürgerschaftlichem Engagement Raum und Infrastruktur bieten.
- Einsatzstellen und Freiwilligenagenturen stärker vernetzen.
- Fortbildungsmöglichkeiten für Freiwillige schaffen.
- Auf Bundesebene mehr finanzielle Unterstützung für Freiwilligendienstleistende ohne Elternhaus erwirken.
- Freiwilligendienstleistenden Hilfe bei Miete und Verpflegung gewähren.
- Den ökologischen Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte über 27 Jahren.
- Den Zusammenhalt der Gesellschaft sichern und die Vielfalt schützen und stärken.
- Beratungsangebote gegen die ungleiche Geschlechterverteilung in Handwerksberufen aufbauen.
- Gemeinsam mit der Wirtschaft eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche starten.
- Stellen im IT-Bereich sowie Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen paritätisch besetzen.
- Frauen und FINT*-Personen mehr Mitbestimmung in digitalisierungsrelevanten Gremien und bei der Vergabe öffentlicher Mittel geben.
- Spezielle Fördermittel für IT-Projekte von Frauen und FINT*-Personen bereitstellen.
- Hackathons nur für Frauen und FINT*-Personen fördern.
- Für Kinder und Jugendliche offene Bibliotheken, Parks sowie gepflegte Spiel- und Sportplätze bereitstellen.
- Eine landeseinheitliche Transitionsrichtlinie für Beschäftigte des Landesdienstes einführen.
- Schon vor der rechtlichen Transition die freie Wahl von Namen und Personalpronomen ermöglichen.
- Bei den Paritätsregelungen auch Menschen berücksichtigen, die weder männlich noch weiblich sind.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbstorganisationen dauerhaft und strukturell finanziell fördern.
- Empowermentarbeit für von Rassismus und Queerfeindlichkeit betroffene Personen unterstützen.
- Der Diskriminierung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen entgegentreten.
- Das Land unterzeichnet die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben.
- Darauf hinwirken, dass auch Landkreise und Kommunen die Deklaration zum Umgang mit HIV-positiven Menschen unterzeichnen.
- Die Fachberatung für Frauenhandel weiterhin absichern.
- Männerberatungsstellen aktiv in den Gewaltschutz für Mädchen und Frauen einbinden.
- In Orten mit rechten Strukturen in die Sozial- und Jugendarbeit investieren.
- Eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und institutionellem Rassismus führen.
- Ein landesweites kommunales Monitoring über Alltagsrassismus mit wissenschaftlicher Begleitung durchführen.
- Die einzelnen Formen des Rassismus als spezifisch anerkennen und jeweils unterschiedlich bekämpfen.
- Spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus nach den Vereinbarungen der Bundesregierung unterstützen.
- Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft auf Landesebene umsetzen und Schwarze Selbstorganisationen unterstützen.
- Die EU-Roma-Strategie auf Landesebene umsetzen und ein Monitoring für antiziganistische Vorfälle einrichten.
- Antimuslimischen Rassismus wirksam bekämpfen.
- Maßnahmen umsetzen, die inter*, trans* und nicht binäre Personen in der Führung von Landesunternehmen berücksichtigen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht