Gesundheit und Pflege: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Gesundheit und Pflege 120 neu, 63 geändert, 17 unverändert, 103 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Vorhaben zur Pflege: Das Programm will Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen, Pflegekammern in allen Bundesländern etablieren und ausgeschiedene Pflegekräfte mit einer Rückkehroffensive zurückgewinnen. Hinzu kommen eine Widerspruchsregelung bei der Organspende, Laien-Defibrillatoren an öffentlichen Orten und eine Begrenzung des Einflusses von Finanzinvestoren in Gesundheit und Pflege. Bei fortgeführten Forderungen fällt auf, dass die Pflege-Bürgerversicherung nur noch langfristig angestrebt wird und beim Lohnersatz für Pflegezeiten die konkreten Fristen fehlen. Nicht mehr einzeln genannt sind etwa der Deckel für Eigenanteile in der Pflege, Vorhaben zur Pandemievorsorge wie ein Pandemierat und die Streichung von § 219a. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (120)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Geschmacksaromen für E-Zigaretten werden vom Markt verbannt.
- Wirksame Maßnahmen zur Senkung des Zuckergehalts von Softdrinks werden ergriffen.
- Ein gutes und solidarisches Gesundheitssystem für alle wird angestrebt.
- Ein verlässliches und bezahlbares Pflegesystem, das ein Alter in Würde ermöglicht, wird angestrebt.
- Die Mental Health Coaches an weiterführenden Schulen sollen ausgebaut werden.
- Der Fokus liegt dabei auf Schulen mit besonderen Bedarfen wie den Startchancenschulen.
- Anlaufstellen wie die Nummer gegen Kummer und andere Beratungsstellen sollen bedarfsgerecht finanziert werden.
- Es wird in Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen für Ältere investiert.
- Die Ausgaben für Gesundheit und Pflege werden solidarisch getragen, ohne die Versicherten zu überlasten.
- Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sollen wieder in den Griff bekommen werden.
- Patientinnen und Patienten sollen zur richtigen Zeit die richtige Versorgung am richtigen Ort erhalten.
- Zur Terminfindung wird stärker auf Telemedizin, Digitalisierung und eine gute Allgemeinmedizin gesetzt.
- Arztpraxen sollen weiterhin niedrigschwellig erreichbar sein.
- Die Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren und von Primärversorgungszentren mit integrierter sozialer Beratung wird gefördert.
- Das Gesundheitswesen wird durch gesetzliche Nachsteuerung inklusiv und barrierefrei.
- Medizinisch unterversorgte Gebiete werden wirksamer unterstützt.
- Alle Versicherten sollen einen gleichwertigen Zugang zur Versorgung haben.
- Eine stärkere Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote wird gesetzlich verankert.
- Niedrigschwellige Gesundheitskioske ermöglichen wohnortnahe Beratung.
- Fehl- und Überversorgung werden mit wissenschaftlichen Maßnahmen abgebaut, etwa durch den Ausbau von Zweitmeinungsverfahren.
- Abrechnungsbetrug und Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden zusammen mit den Ländern wirkungsvoller begrenzt.
- Gesundheitsfachberufe und Vertragsärztinnen und -ärzte werden von unnötiger Bürokratie und überflüssigen Regressverfahren entlastet.
- Der Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte wird erhöht, damit sie schneller Termine erhalten.
- Die Abrechnungssysteme im Gesundheitswesen werden weiterentwickelt.
- Es wird ein Anspruch auf Patientenlotsen geschaffen.
- Patientinnen und Patienten erhalten einen besseren Zugang zu laufenden Forschungs- und Studienprogrammen.
- Die Selbsthilfe im Gesundheitswesen wird gestärkt.
- Die Umsetzung der Krankenhausreform wird gemeinsam mit den Ländern vorangetrieben.
- Die privaten Krankenversicherungen werden an den Transformationskosten der Krankenhausreform beteiligt.
- Ökologische und ökonomische Prozessoptimierungen im Gesundheitswesen werden mit einer digitalen Transformation verbunden.
- Für unverzichtbare Medikamente der Grund- und Notfallversorgung werden bessere Vergütungsregelungen etabliert.
- Die Finanzierung der Apotheken wird zur Sicherung einer guten, flächendeckenden und effizienten Versorgung reformiert.
- Der Heilberuf der Apothekerinnen und Apotheker wird durch erweiterte Möglichkeiten der Telepharmazie und niedrigschwellige Impfangebote gestärkt.
- Ein eigenes Heilberufegesetz wird geschaffen, in das weitere qualitätsgesicherte Heilberufe integriert werden.
- Gegen Gewalt in der Geburtshilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert.
- Die Ausstattung der Geburtshilfeeinrichtungen wird verbessert.
- Die Approbationsordnungen des Pharmazie- und Medizinstudiums werden novelliert.
- Wiederbelebungstrainings werden in Grund- und Oberschulen sowie am Arbeitsplatz eingeführt.
- Es werden deutschlandweit vernetzte Ersthelfer-Apps eingeführt.
- An öffentlichen Orten werden Laien-Defibrillatoren bereitgestellt.
- Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird weiter verbessert.
- Eine verlässliche Arzneimittelversorgung für Kinder und der Abbau von Versorgungslücken bei Kinderärztinnen und -ärzten sowie Kinderpsychotherapeutinnen und -therapeuten werden sichergestellt.
- Bestehende Angebote wie die Gemeindeschwester und „Medizin auf Rädern“ werden gestärkt.
- Der Einsatz spezialisierter, quartiersbezogen arbeitender Pflegefachkräfte etwa in Primärversorgungszentren wird gefördert.
- Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird endgültig abgeschafft.
- Digitale Lösungen und evidenzbasierte KI werden zum Abbau unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen eingesetzt.
- Das digitale Vorsorgeheft wird schnellstmöglich eingeführt.
- Wo medizinisch sinnvoll und möglich, werden die Voraussetzungen für eine vollständig digitalisierte Behandlungsdokumentation geschaffen.
- Bei der digitalisierten Dokumentation wird ein hoher Schutzstandard für Patientendaten gewährleistet und die Handlungsautonomie der Patientinnen und Patienten gestärkt.
- Die letztgültige Entscheidung über medizinische Therapien bleibt auch beim Einsatz von KI dem menschlichen Fachpersonal vorbehalten.
- Ein medizinisches Registergesetz zur Verbesserung von Datenverfügbarkeit und Datenqualität wird auf den Weg gebracht.
- Geschlechtsspezifische Aspekte der Versorgung werden in der Projektförderung zur medizinischen Forschung stärker berücksichtigt.
- Bei der Organspende wird eine Widerspruchsregelung eingeführt.
- Der Bundestag soll zeitnah im Gruppenverfahren in freier Entscheidung über die Einführung der Widerspruchsregelung abstimmen.
- Alle pflegebedürftigen Menschen sollen die benötigte Pflege erhalten, ob durch Fachkräfte oder Nahestehende, zu Hause oder in einer Einrichtung.
- Eine gute Versorgung mit Hilfsmitteln und Barrierefreiheit erhöht die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger und entlastet die Pflegenden.
- Pflege soll wieder bezahlbar werden.
- Die Entlastung der Pflegebedürftigen wird fortgesetzt.
- Für pflegende Angehörige werden Rentenbeiträge übernommen.
- Die Leistung für pflegende Angehörige wird so ausgestaltet, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können.
- Berufliche Freistellungen für die Pflege sollen besser und flexibler möglich sein.
- Die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege werden gestärkt und ausgebaut.
- Wegen Überlastung ausgeschiedene Pflegefachkräfte werden mit einer Rückkehroffensive zurückgewonnen.
- Der Pflegeberuf erhält mehr Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeit.
- Die Aufstiegschancen in der Pflege werden verbessert.
- Das Pflegestudium wird weiterentwickelt und gestärkt, um durchlässige Karrierewege von der Pflegeassistenz bis zu akademischen Graden zu fördern.
- Neue Rollen wie Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses werden auf Masterniveau etabliert.
- Pflegekammern sollen in allen Bundesländern etabliert werden.
- Die Ausbildungsbedingungen in der Pflege werden verbessert.
- Die Pflegeassistenzausbildung wird bundesweit einheitlich geregelt.
- Dokumentationspflichten und Bürokratie in der Pflege werden auf ein Mindestmaß reduziert.
- Die Möglichkeiten der KI werden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege genutzt.
- Versicherungsfremde Leistungen werden aus Steuermitteln statt aus Beiträgen finanziert, um Versicherte und Arbeitgeber zu entlasten.
- Die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger werden angemessener vom Staat finanziert.
- Die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden angemessener vom Staat finanziert.
- Öffentliches und beitragsfinanziertes Geld soll in der Versorgung bleiben.
- Das Ziel der Nachhaltigkeit wird neben dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot stärker im Sozialgesetzbuch verankert.
- Spekulation und hohe Renditeerwartungen zulasten der Versorgungsqualität werden im Gesundheits- und Pflegebereich abgelehnt.
- Der Einfluss von Finanzinvestoren im Gesundheits- und Pflegebereich wird begrenzt.
- Es wird Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hergestellt.
- Die Finanzierung von Gesundheit und Pflege soll verlässlicher und gerechter werden.
- Zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wird ein Finanzausgleich eingeführt.
- Die Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung wird reformiert.
- Auch Kapitaleinnahmen werden zur Finanzierung des Gesundheits- und Pflegesystems herangezogen.
- Clearingstellen werden flächendeckend ausgebaut.
- Multiprofessionelle Teams für die aufsuchende, niedrigschwellige Versorgung wohnungs- und obdachloser Menschen werden eingesetzt.
- Die teils ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen für die Gesundheitsversorgung werden stärker unterstützt.
- Die gesundheitliche Versorgung von Inhaftierten wird verbessert.
- Die Wahlfreiheit der Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung wird gestärkt.
- Gesetzesvorhaben werden nach dem „Health in All Policies“-Ansatz auf ihre Gesundheitswirkung geprüft.
- Hersteller gesundheitsschädlicher Produkte wie Tabak und Alkohol werden stärker an den Folgekosten für das Gesundheitssystem beteiligt.
- Die Gesundheitskompetenz, insbesondere von Familien einschließlich der Geburt, wird verbessert.
- Es wird ein Suizidpräventionsgesetz beschlossen.
- Forschung, Therapie und Gesundheitsbildung zur psychischen Gesundheit werden gefördert.
- Psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die Bedarfsplanung für psychotherapeutische Angebote wird modernisiert.
- Die psychiatrische Versorgung wird sektorübergreifend gestärkt.
- Psychosoziale Zentren für Geflüchtete werden gestärkt.
- Das Recht auf Sprachmittlung für Geflüchtete in der psychosozialen Versorgung wird verankert.
- Die Versorgung schwer und chronisch erkrankter Menschen rückt stärker in den Fokus.
- Digitale Angebote wie Lootboxen, die verhaltensgebundene Süchte fördern, werden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen besser reguliert.
- Die Reinheit der Atemluft im Außenbereich und in Innenräumen wird verbessert.
- Die Rehabilitation wird als Säule der Gesundheitsversorgung gestärkt.
- Die Forschung zu vernachlässigten und seltenen Erkrankungen wird ausgebaut.
- Die in der Long-Covid-Richtlinie geschaffenen Behandlungsangebote werden umgesetzt.
- Der Ausbau von Fachambulanzen für Long Covid wird vorangetrieben.
- Die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen wird ressortübergreifend unterstützt.
- Der Nationale Hitzeschutzplan wird ausgebaut.
- In allen Kommunen werden Hitzeaktionspläne aufgestellt.
- Auf europäischer und internationaler Ebene wird für den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften geworben, um Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität einzudämmen.
- Gegen den gesundheitsschädlichen Einfluss von Glücksspiel und süchtig machenden digitalen Angeboten, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, werden wirksame Maßnahmen ergriffen.
- Die Forschung zu Wirkstoffen gegen Depressionen, Epilepsie und andere neurologische Erkrankungen wird gefördert.
- Die Gesundheitsversorgung von Sexarbeitern wird gestärkt.
- Die telemedizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen wird ausgebaut.
- Hebammenversorgung soll allen Schwangeren ausreichend zur Verfügung stehen.
- Beratungsangebote zur Gesundheitsversorgung queerer Menschen werden ausgebaut.
- Der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen wird für alle diskriminierungsfrei ermöglicht.
- Die diskriminierungssensible Weiterbildung von Beschäftigten in der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt wird gestärkt.
- Die Bedürfnisse älterer LSBTIQ*-Personen werden in Altenhilfe und Pflege besser berücksichtigt.
- Allen Menschen wird unbürokratischer Zugang zu guter Gesundheitsversorgung ermöglicht.
GeändertFortgeführt, aber geändert (63)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Kommunale Gesundheitszentren mit Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten unter einem Dach sollen das Versorgungsangebot in vielen Regionen verstärken.
- Der Zugang zu ärztlich verordneten Verhütungsmitteln soll unbürokratisch und kostenfrei sein.
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum selbstbestimmten Sterben soll in der Praxis umgesetzt werden können.
- Alle Menschen in Deutschland sollen sich auf eine gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung und Pflege verlassen können.
- Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten zu Ärztinnen und Ärzten wird durch mehr und bessere Beratung und Information gestärkt und gefördert.
- Die Verteilung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte wird besser organisiert und enger mit der Krankenhausplanung der Länder verknüpft.
- Die Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung wird überwunden.
- In Gesundheitsregionen werden Verbünde von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Versorgungszentren geschaffen.
- Das Patientenrechtegesetz wird weiterentwickelt, um Patientinnen und Patienten nach Behandlungsfehlern zu stärken und das Personal vor Organisationsfehlern zu schützen.
- Das Gesundheitssystem wird im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei und inklusiv gestaltet.
- Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens wird ausgebaut.
- Die Krankenhausreform wird bei Bedarf mit Blick auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung weiterentwickelt.
- Eine gute Grund- und Notfallversorgung soll überall erreichbar sein und spezialisierte Zentren sollen in bester Qualität versorgen.
- Eine umfassende Reform der Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes wird umgehend auf den Weg gebracht.
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden bei der Anpassung ihrer Gebäude an die Klimakrise unterstützt.
- Wichtige Arzneimittelwirkstoffe sollen wieder stärker in Deutschland oder Europa produziert werden.
- Gesundheitsberufe etwa in der Physio-, Logo- und Ergotherapie, in der Pflege und im Rettungsdienst erhalten mehr Kompetenzen zur eigenständigen heilkundlichen Behandlung.
- Die weitere Akademisierung der Heilberufe wird im Heilberufegesetz geregelt.
- Hebammengeleitete Kreißsäle werden ausgebaut.
- Jede Frau soll Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erhalten.
- Es werden zusätzliche Programme für Gemeindegesundheitspflegerinnen und -pfleger geschaffen.
- Die Länder werden bei der Sicherung der Pflege-Studiengänge unterstützt.
- Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird beschleunigt.
- Der digitale Mutter- und Impfpass wird schnellstmöglich eingeführt.
- Wichtige medizinische Informationen wie Röntgenbilder und Laborbefunde werden schnellstmöglich in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt.
- Die Nutzung von Daten für Forschung und Versorgung im Gesundheitswesen wird weiter verbessert.
- Der Gender-Health-Gap wird geschlossen, sodass alle Geschlechter gleichermaßen gut versorgt werden.
- Die Forschung zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Medizin wird gestärkt.
- Die Strukturen in der Transplantationsmedizin werden weiter verbessert.
- Pflegebedürftige sollen so weit wie möglich über ihre Pflege selbst bestimmen und würdevoll behandelt werden.
- Pflegeangebote im Quartier werden gefördert, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.
- Ein gesetzlicher Rahmen gibt Ländern und Kommunen mehr Möglichkeiten, die pflegerische Versorgung vor Ort verbindlich zu planen und zu gestalten.
- Pflegebedürftige ohne Ersparnisse oder Vorsorge sollen wegen hoher Pflegekosten nicht regelhaft auf Sozialhilfe angewiesen sein.
- Die Finanzierung ambulanter Pflegeangebote und von Pflege-Wohngemeinschaften wird verbessert.
- Die Situation pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger und Nahestehender wird verbessert.
- Wer die Arbeitszeit für die Pflege reduziert, erhält einen zeitlich begrenzten Ausgleich der entgangenen Einkünfte.
- Pflegebedürftige können Leistungen professioneller Anbieter und ehrenamtlicher oder privater Netzwerke flexibler nutzen und kombinieren, etwa in Form eines Pflegebudgets.
- Höhere Personalschlüssel in der Pflege werden weiter umgesetzt.
- Die Pflege soll eine starke berufsständische Vertretung erhalten.
- In der Pflegebranche soll eine hohe Tarifbindung erreicht werden.
- Für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen.
- Öffentliche und gemeinnützige Träger im Gesundheits- und Pflegebereich werden gefördert.
- Langfristig wird eine Pflegebürgerversicherung angestrebt.
- Die Mindestbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird reformiert, um geringverdienende oder teilzeitbeschäftigte Soloselbstständige besser abzusichern.
- Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus wird der Zugang zur Versorgung vereinfacht, etwa über anonyme Behandlungsscheine.
- Eine pauschale Beihilfe wird auch für Bundesbeamtinnen und -beamte eingeführt.
- Die Werbung für Tabak und Alkohol wird stärker reguliert.
- Der Nichtraucherschutz wird gestärkt, unter anderem durch einheitliche, neutrale Verpackungen ohne Markenlogos.
- Der öffentliche Gesundheitsdienst wird durch ein eigenes Bundesinstitut gestärkt, das auch sozioökonomisch benachteiligte Menschen in den Blick nimmt.
- Die Aufklärung über HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen sowie Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten wird ausgebaut und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
- Für Menschen in psychischen Krisen soll es mehr Hilfen und weniger Stigma geben.
- Alle Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, sollen im Bedarfsfall niedrigschwelligen Zugang zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben.
- Therapieplätze werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die angemessene Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird sichergestellt.
- Die psychiatrische Versorgung wird gemeindenah und menschenrechtsbasiert gestaltet, mit dem Ziel, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden.
- Lücken im Übergang von stationärer Therapie zur ambulanten Reintegration werden geschlossen.
- Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz bereitet das Gesundheitswesen besser auf Epidemien, Pandemien, Katastrophen und militärische Bedrohungen vor.
- Die Regulierung von Drogen soll sich an den tatsächlichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken orientieren.
- Am Ziel des Cannabisverkaufs in lizenzierten Fachgeschäften wird festgehalten.
- Angebote für Prävention, Therapie und Gesundheitsschutz werden auch bei legalen Suchtmitteln ausgebaut.
- Geprüft wird, wie sich insbesondere in der Suchtberatung bundesweit ein Mindestangebot sicherstellen lässt, einschließlich aufsuchender Sozialarbeit, Substanzanalysen, Aufklärung sowie Substitutions- und Diamorphinprogrammen.
- Durch Quoten kommen mehr Frauen in die Führungsgremien des Gesundheitswesens.
- Gesetzeslücken beim Verbot nicht notwendiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern werden geschlossen.
GleichUnverändert fortgeführt (17)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Überall im Land soll eine gute und erreichbare gesundheitliche Versorgung gewährleistet sein.
- Die hausärztlich-zentrierte Primärversorgung wird gestärkt.
- Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Gesundheitsberufen wie Community Health Nurses, Hebammen und Pflegekräften wird vorangetrieben.
- Das Patientengeheimnis und die ärztliche Schweigepflicht bleiben auch digital gewahrt.
- Die Repräsentanz der professionellen Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss wird gestärkt.
- Das Prinzip der Gemeinwohlorientierung wird im Gesundheits- und Pflegebereich stärker etabliert.
- Es wird eine Bürgerversicherung eingeführt, die auch Privatversicherte in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems einbezieht.
- Prävention und Gesundheitsförderung werden als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgt.
- Sprachmittlung, auch mithilfe digitaler Anwendungen, wird Bestandteil des SGB V.
- Der öffentliche Gesundheitsdienst wird weiter gestärkt.
- Die Drogenpolitik setzt auf Hilfe statt auf Kriminalisierung.
- Vergewaltigungsopfer erhalten flächendeckend qualifizierte medizinische Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“.
- Es muss genügend Einrichtungen geben, die Schwangerschaftsabbrüche wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen.
- Die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen werden von den Krankenkassen übernommen.
- Ärztlich verordnete Verhütungsmittel werden kostenfrei und Teil des GKV-Leistungskatalogs.
- Bessere Arbeitsbedingungen sollen mehr Frauen in Führungsgremien des Gesundheitswesens bringen.
- Die Kostenübernahme medizinischer Transitionsmaßnahmen durch die Krankenkassen wird für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet.
EntfallenNicht mehr im Programm (103)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Ernährungsbedingte Krankheiten sollen gezielt eingedämmt werden.
- Reserveantibiotika werden der Humanmedizin vorbehalten.
- Die Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und Medizinprodukten wird stärker gefördert.
- Öffentliche Förderung solcher Entwicklungen wird an Transparenz der Forschungskosten, faire Preise und weltweit gerechten Zugang geknüpft.
- Vorsorge wird zum Leitprinzip des Gesundheitssystems.
- Es werden gemeinsame Gesundheitsziele festgelegt.
- Die Gesundheitsberichterstattung wird ausgeweitet.
- Eine umfassende Analyse des Pandemiemanagements wird angestoßen.
- Im Infektionsschutzgesetz werden Stufen zur Eindämmung von Pandemien definiert.
- Pandemieschutzpläne werden aktualisiert.
- Ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat wird eingerichtet.
- Pandemiemaßnahmen müssen evidenzbasiert und verhältnismäßig sein.
- Es wird in Gesundheitsforschung investiert, etwa zu Medikamenten, Impfstoffen und neuen Testverfahren.
- Wo Anreize für die Therapieentwicklung fehlen, etwa bei Antibiotika und antiviralen Medikamenten, werden alternative Anreizsysteme geschaffen.
- Die Versorgung etwa mit Atemschutzmasken wird durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt.
- Die Universitätsmedizin wird von der Spitzenforschung bis zur Telemedizin im ländlichen Raum weiter gestärkt.
- Auf europäischer Ebene gibt es mehr gemeinsame Gesundheitsstrategie und Koordinierung, etwa bei Notfallkapazitäten, einem Frühwarnsystem und gemeinsamer Datenerhebung.
- Die EU-Behörde HERA wird zügig aufgebaut.
- Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wird gestärkt.
- Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten soll enger mit nationalen Gesundheitsbehörden kooperieren.
- Die personelle und technische Ausstattung der Gesundheitsämter wird dauerhaft verbessert.
- Bund und Länder heben die Mittel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst schrittweise auf mindestens 1 Prozent der Gesundheitsausgaben an.
- Die Gesundheitsdienste werden stärker in Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort eingebunden.
- Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere Amtsärzte, werden vergleichbar zu anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen bezahlt.
- Die strikte Trennung der ambulanten Gebührenordnungen EBM und GOÄ wird aufgehoben.
- Arbeitsbedingungen und Vergütung in Therapieberufen werden ihrer Rolle im Gesundheitswesen angepasst.
- Das Schulgeld für Ausbildungen in Therapieberufen wird abgeschafft.
- In Krankenhäusern erhalten alle die Versorgung, die sie benötigen.
- Es wird eine verbindlichere Landeskrankenhausplanung eingeführt, die Versorgungsinteressen an Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung definiert.
- Der Bund soll gemeinsame bundesweite Grundsätze für die Krankenhausplanung definieren können.
- Das Krankenhausangebot vor Ort richtet sich nach dem Bedarf statt nach der Rentabilität.
- Die Konzentration von Kliniken auf ertragreiche Angebote wird beendet.
- Vorgaben zur Personalbemessung sowie zur Behandlungs- und Versorgungsqualität sichern eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.
- Die Lücke in der staatlichen Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser wird durch eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern geschlossen.
- Die Notrufleitstellen der Nummern 112 und 116117 werden organisatorisch zusammengeführt.
- An zentralen Klinikstandorten werden in Notfallzentren ambulante und stationäre Notfallversorgung verzahnt.
- Für die Notfall- und Intensivmedizin werden eigene Budgets eingeführt.
- Für die Notfallversorgung werden einheitliche Stufen und Vorgaben festgelegt.
- Für starke Prävention und angemessene Versorgung im Bereich der seelischen Gesundheit werden die Weichen gestellt.
- Die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, queeren, geflüchteten und traumatisierten Menschen sowie gewaltbetroffenen Frauen werden berücksichtigt.
- Hebammen und andere Akteure entwickeln bei einem Geburtshilfegipfel Qualitätsstandards für die Geburtshilfe.
- Die Haftpflicht für Gesundheitsberufe wird reformiert.
- Die Rufbereitschaftspauschale für Hebammen wird in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen.
- Ausgebildeten Hebammen wird der nachträgliche akademische Titelerwerb erleichtert.
- Finanzielle Fehlanreize für medizinisch nicht notwendige Kaiserschnitte werden beseitigt.
- Es wird gezielter in Forschung und Weiterentwicklung von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter investiert.
- Diskriminierung im Gesundheitswesen wird bekämpft.
- Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderungen werden gezielt auf die jeweiligen Bedarfe ausgerichtet.
- Bürokratische Vorgänge bei Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderungen werden so weit wie möglich reduziert.
- Für queere Menschen wird eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert.
- Die Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden geschlossen.
- Beamte, Selbständige, Unternehmer und Abgeordnete zahlen einkommensabhängige Beiträge in die Bürgerversicherung, ohne fiktive Mindesteinkommen.
- Die Versorgung gesetzlich Versicherter wird verbessert, etwa bei der Erstattung von Brillen.
- Privat Versicherte im Basistarif werden besser abgesichert.
- Gesetzlich Versicherten mit Beitragsschulden wird die vollwertige Rückkehr in die Krankenkasse erleichtert.
- Die Sozialwahlen werden reformiert.
- Die Qualitätstransparenz im Gesundheitswesen wird erhöht.
- Eine von Patienten- und Selbsthilfeorganisationen getragene Stiftung für die Unabhängige Patientenberatung wird gegründet.
- Die Patientensicherheit wird verbessert.
- Strukturen zur Fehlervermeidung werden flächendeckend eingeführt.
- Mit allen Nutzern des Gesundheitswesens wird eine Strategie für die Digitalisierung entwickelt.
- Eine Informationskampagne zur elektronischen Patientenakte soll alle Patienten unabhängig von sozialer Lage erreichen.
- Gesundheitsdaten werden nicht gegen den Willen der Patienten weitergegeben.
- Patienten erhalten barrierefreien und sicheren Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten.
- Es wird eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur für Gesundheitsdaten aufgebaut.
- Ergebnisse aus weitergegebenen Gesundheitsdaten stehen der Allgemeinheit nach dem Open-Data-Prinzip zur Verfügung.
- Alle solidarisch finanzierten digitalen Gesundheitsangebote müssen barrierefrei sein und höchsten Datenschutz- und Datensicherheitsansprüchen genügen.
- Digitale Gesundheitsanwendungen werden unabhängig auf ihren Nutzen bewertet.
- Der Ausbau digitaler Infrastruktur und technischer Assistenzsysteme in der Pflege wird unterstützt.
- Hersteller von Medizinprodukten und Software müssen offene Schnittstellen nach länderübergreifenden Standards anbieten.
- Es wird ein Sonderfonds zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen geschaffen.
- Umwelt- und Klimaschutz werden bei der Arzneimittelproduktion stärker beachtet.
- Umwelt- und Klimaschutz werden ein Qualitätsmerkmal bei Verträgen der Krankenkassen.
- Ein Bundesprogramm stellt Kommunen, die eine Pflegebedarfsplanung aufnehmen, eine Anschubfinanzierung bereit.
- Die Eigenanteile in der Pflege werden schnell gesenkt und dauerhaft gedeckelt.
- Die Pflegeversicherung trägt alle über den gedeckelten Eigenanteil hinausgehenden Kosten einer bedarfsgerechten ambulanten und stationären Pflege.
- Die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich werden beschränkt.
- Die psychosoziale Unterstützung für alle Gesundheitsberufe nach potenziell traumatisierenden Ereignissen wird gestärkt.
- Die soziale Pflegeversicherung darf nur noch mit Anbietern zusammenarbeiten, die nach Tarif bezahlen.
- Es wird eine Bundespflegekammer eingerichtet.
- Bundesweite Aufklärungsprogramme zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden angestoßen.
- Eine bedarfsgerechte Palliativversorgung Schwerstkranker und Sterbender jeden Alters wird überall gewährleistet.
- Das Betäubungsmittelrecht wird reformiert.
- Kommunen werden drogenpolitische Modellprojekte ermöglicht.
- Hindernisse für die Substitution durch Ärzte und Ambulanzen werden abgebaut.
- Das derzeitige Cannabisverbot wird abgelehnt.
- Die Versorgung mit medizinischem Cannabis wird verbessert.
- Die Forschung zu medizinischem Cannabis wird unterstützt.
- Die studentische Krankenversicherung wird insbesondere bei Alters- und Semestergrenzen weiterentwickelt.
- Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt allein bei der Frau.
- Schwangerschaftsabbrüche werden nach internationalen Standards in die ärztliche Ausbildung integriert.
- Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche werden entkriminalisiert und außerhalb des Strafgesetzbuchs (§§ 218, 219) geregelt.
- Ein bundeseinheitlicher Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen für Schwangere, Beratungsstellen und Ärzte wird verankert.
- Bei ungewollter Schwangerschaft wird bestmöglicher Zugang zu Informationen gewährleistet.
- § 219a wird schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
- Das Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Personen wird aufgehoben.
- Als medizinisch notwendig durchgeführte Operationen an intergeschlechtlichen Kindern werden unter strengem Datenschutz zentral erfasst.
- Bei Gesundheitsleistungen, körperangleichenden Operationen und Hormontherapien wird das Selbstbestimmungsrecht gesichert.
- Die WHO soll Gesundheitssysteme weltweit stärken und Prävention, Diagnose und Reaktion auf Krankheiten verbessern können.
- Die bestehenden Kapazitäten zur Produktion von Covid-19-Impfstoffen werden erhöht.
- Covid-19-Impfstoffe werden im Rahmen der COVAX-Allianz an einkommensschwache Länder geliefert.
- Anträge auf verpflichtende Lizenzen für Covid-Impfstoffe gegen Entschädigung werden unterstützt, wo freiwillige Produktionspartnerschaften nicht ausreichen.
- Bei der WTO wird eine temporäre Aussetzung von Patenten für Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 unterstützt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht