Mieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CSU00
Koalitionsvertrag CSU FW00
Ohne Einzug ins Parlament
FW 2
AfD 21
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne 16
Mehr Geld 9
- Bei veralteten, klimaschädlichen Heizungen sollen Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten tragen.
- Die Bindungsdauer von Sozialwohnungen wird grundsätzlich auf mindestens 40 Jahre erhöht.
- Eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit fördert Wohnungsunternehmen mit Steuervorteilen und Investitionszulagen, wenn sie sich dauerhaft zu günstigen Mieten verpflichten.
- Der Mietenanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten wird weiter eingeschränkt.
- Die Mietpreisbremse soll dauerhaft gelten.
- Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Für alle Sozialwohnungen in Bayern wird ein Modernisierungsprogramm aufgelegt.
- In Sozialwohnungen werden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht.
- Sozialwohnungen werden energetisch saniert.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Ein Modernisierungsprogramm für alle Sozialwohnungen in Bayern wird aufgelegt.
- Ein Wärmefonds mit 300 Millionen Euro jährlich für alle weiteren Mietwohnungen wird eingerichtet.
- Für die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes und die Korrektheit des Energieausweises ist ein Nachweis zu erbringen.
- Die Verlässlichkeit der Angaben zu Gebäudeenergiegesetz und Energieausweis wird wirksam kontrolliert.
- Die Bindungsdauer von Sozialwohnungen wird grundsätzlich auf mindestens 40 Jahre erhöht.
- Eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit fördert Wohnungsunternehmen mit Steuervorteilen und Investitionszulagen, wenn sie sich dauerhaft zu günstigen Mieten verpflichten.
- Der Mietenanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten wird weiter eingeschränkt.
- Die Mietpreisbremse soll dauerhaft gelten.
- Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen wird abgesenkt.
- Qualifizierte Mietspiegel werden mieterfreundlich gestärkt, verbreitet und rechtssicher gestaltet.
- Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in allen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dauerhaft umgesetzt.
- Für alle Sozialwohnungen in Bayern wird ein Modernisierungsprogramm aufgelegt.
- In Sozialwohnungen werden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht.
- Sozialwohnungen werden energetisch saniert.
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden regionale Energieagenturen als niederschwelliges Beratungsangebot geschaffen.
SPD 55
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Ein An- oder Rückkauf von Wohnungen, etwa der früheren Wohnungen der Bayerischen Landesbank, wird geprüft.
- Die bayerischen Wohnungsbauförderprogramme werden umgebaut und die Bindungsdauer geförderter Wohnungen auf 60 Jahre verlängert.
- Das Umwandlungsverbot für Gebäude ab drei Wohneinheiten wird per Rechtsverordnung für alle angespannten Wohnungsmärkte erlassen.
- Die Eingriffsmöglichkeiten der Wohnungsaufsicht gegen Überbelegung und menschenunwürdige Wohnverhältnisse werden gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
FDP 125
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Mieterinnen und Mieter dürfen Strom vom Dach ihres Mehrfamilienhauses entgeltlich nutzen.
- Das abgesicherte Altwerden in einer Mietwohnung soll geschützt werden.
- Im geförderten Mietwohnungsbau darf ein Raum ab sechs Quadratmetern als Arbeitszimmer genutzt werden.
- Bei der Neubelegung geförderter Wohnungen wird bei nachgewiesenem Bedarf ein zusätzliches Arbeitszimmer anerkannt.
- Der private Wohnungstausch wird erleichtert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 30
Mehr Geld 15
- Die Mieten werden auf allen politischen Ebenen abgesenkt.
- Die Sozialbindung von Sozialwohnungen gilt dauerhaft.
- Für den Rückkauf von Wohnungen wird ein Rekommunalisierungsfonds geschaffen.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen und Mehrbelastungen für Mieter genutzt werden.
- Die Warmmiete darf wegen energetischer Sanierung nicht steigen.
- Aufschläge auf die Kaltmiete sind nur in Höhe der erreichten Heizkosteneinsparung und nur bis zur Abzahlung der Investition zulässig.
- Miet- und Bodenpreise werden bundesweit gesetzlich gedeckelt.
- Es gilt eine flächendeckende, unbefristete und ausnahmslose Mietpreisbremse.
- In die Berechnung des Mietspiegels fließen alle Mieten ein, nicht nur die der letzten sechs Jahre.
- Die Bodenpreise für den sozialen Wohnungsbau werden zweckgebunden gedeckelt.
- Der Erbpachtzins für Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau wird deutlich gesenkt und am sozialen Nutzen ausgerichtet.
- Es wird ein preislimitiertes Vorkaufsrecht eingeführt, das sich am sozialen Ertragswert statt am Marktpreis orientiert.
- Kosten für Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
- Stromspeicher bis 5 kWh bei Verbraucherinnen und Verbrauchern werden gefördert.
- Kosten der Wärmedämmung dürfen nicht auf die Kaltmiete umgelegt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Beim Wohnen soll öffentliches Eigentum ausgebaut werden, um die Auswüchse des Miet- und Bodenmarkts zu bekämpfen.
- Die Sozialbindung von Sozialwohnungen gilt dauerhaft.
- Kommunen, Genossenschaften und Mieterzusammenschlüssen wird der Rückkauf von Wohnungen in öffentliche Hand ermöglicht.
- In den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden demokratische Mieterräte mit Mitbestimmungsrechten eingerichtet.
- Kündigungen wegen Mietrückständen werden bei landeseigenen Wohnungen ausgeschlossen.
- Der Kündigungsschutz für Mieter wird bundesweit verbessert.
- Räumungen, die in die Wohnungslosigkeit führen, werden grundsätzlich verboten.
- Bei staatlichen Wohnungen wird der Verzicht auf Räumungen in die Wohnungslosigkeit sofort umgesetzt.
- Energetische Sanierungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen und Mehrbelastungen für Mieter genutzt werden.
- Während Sanierungsmaßnahmen muss Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.
- Die Warmmiete darf wegen energetischer Sanierung nicht steigen.
- Aufschläge auf die Kaltmiete sind nur in Höhe der erreichten Heizkosteneinsparung und nur bis zur Abzahlung der Investition zulässig.
- Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungslagen wird schnell umgesetzt.
- Das Umwandlungsverbot gilt ab drei Wohnungen pro Haus.
- Miet- und Bodenpreise werden bundesweit gesetzlich gedeckelt.
- Es gilt eine flächendeckende, unbefristete und ausnahmslose Mietpreisbremse.
- Die Einhaltung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot wird wirksam kontrolliert.
- Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel aufstellen.
- In die Berechnung des Mietspiegels fließen alle Mieten ein, nicht nur die der letzten sechs Jahre.
- Ein Wohnungsaufsichtsgesetz zur Bekämpfung von Wohnungsmissständen und Durchsetzung von Mindeststandards wird geschaffen.
- Kosten für Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
- Mieterstromkonzepte mit hauseigener Photovoltaik werden unterstützt.
- Kosten der Wärmedämmung dürfen nicht auf die Kaltmiete umgelegt werden.
- Ein Förderprogramm schafft Anreize zur Wärmedämmung zugunsten von Mietern und Vermietern.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht