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Mieter

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CSU00
Koalitionsvertrag CSU FW00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
FW ​2​
AfD 2​1
Grüne ​​16
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 15
SPD ​55
FDP 125
Linke ​​30
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Beim Wohnen soll öffentliches Eigentum ausgebaut werden, um die Auswüchse des Miet- und Bodenmarkts zu bekämpfen.
  2. Die Sozialbindung von Sozialwohnungen gilt dauerhaft.
  3. Kommunen, Genossenschaften und Mieterzusammenschlüssen wird der Rückkauf von Wohnungen in öffentliche Hand ermöglicht.
  4. In den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden demokratische Mieterräte mit Mitbestimmungsrechten eingerichtet.
  5. Kündigungen wegen Mietrückständen werden bei landeseigenen Wohnungen ausgeschlossen.
  6. Der Kündigungsschutz für Mieter wird bundesweit verbessert.
  7. Räumungen, die in die Wohnungslosigkeit führen, werden grundsätzlich verboten.
  8. Bei staatlichen Wohnungen wird der Verzicht auf Räumungen in die Wohnungslosigkeit sofort umgesetzt.
  9. Energetische Sanierungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen und Mehrbelastungen für Mieter genutzt werden.
  10. Während Sanierungsmaßnahmen muss Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.
  11. Die Warmmiete darf wegen energetischer Sanierung nicht steigen.
  12. Aufschläge auf die Kaltmiete sind nur in Höhe der erreichten Heizkosteneinsparung und nur bis zur Abzahlung der Investition zulässig.
  13. Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungslagen wird schnell umgesetzt.
  14. Das Umwandlungsverbot gilt ab drei Wohnungen pro Haus.
  15. Miet- und Bodenpreise werden bundesweit gesetzlich gedeckelt.
  16. Es gilt eine flächendeckende, unbefristete und ausnahmslose Mietpreisbremse.
  17. Die Einhaltung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot wird wirksam kontrolliert.
  18. Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel aufstellen.
  19. In die Berechnung des Mietspiegels fließen alle Mieten ein, nicht nur die der letzten sechs Jahre.
  20. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz zur Bekämpfung von Wohnungsmissständen und Durchsetzung von Mindeststandards wird geschaffen.
  21. Kosten für Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
  22. Mieterstromkonzepte mit hauseigener Photovoltaik werden unterstützt.
  23. Kosten der Wärmedämmung dürfen nicht auf die Kaltmiete umgelegt werden.
  24. Ein Förderprogramm schafft Anreize zur Wärmedämmung zugunsten von Mietern und Vermietern.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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