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SPD RP · Aus Liebe zum Land.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2026 für Rheinland-Pfalz, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 53 neu, 10 geändert, 4 unverändert, 15 entfallen. Die Forderungen 2026 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf Wohnheimen: Für Studierende sollen etwa in Mainz, Koblenz und Trier weitere Wohnheime entstehen, für Auszubildende gezielt mehr Plätze. Dazu kommen eine Eigenheimförderung für junge Familien, der Gebäudetyp E für kostengünstiges Bauen und ein gestärktes kommunales Vorkaufsrecht. Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und Regeln gegen Zweckentfremdung sollen nun in einer Mieterschutzverordnung gebündelt werden, 2021 setzte das Programm bei der Zweckentfremdung noch auf kommunale Satzungen. Nicht mehr genannt sind das Fördervolumen von 375 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung, Zusatzmittel für Kommunen mit mindestens 25 Prozent gefördertem Wohnraum in neuen Baugebieten und Co-Homeoffice-Bereiche in Wohnprojekten. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (53)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Das Land investiert in den sozialen Wohnungsbau.
  2. Mieterinnen und Mieter werden gestärkt, damit Wohnen bezahlbar bleibt.
  3. Das Angebot an Wohnheimplätzen für Auszubildende wird gezielt ausgebaut.
  4. Das Wohnheimangebot für Studierende wird vor allem an stark nachgefragten Hochschulstandorten ausgebaut.
  5. Wohnraum soll dem Wohnen dienen und nicht der Spekulation.
  6. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sollen überall bezahlbaren Wohnraum finden können.
  7. Eine attraktive Eigenheimförderung für junge Familien wird angeboten.
  8. Verbindliche Sozialquoten richten die soziale Wohnraumförderung an den Bedürfnissen junger Familien aus.
  9. Innenstädte und Dorfzentren werden mit Städtebauförderung und Dorferneuerung als soziale Räume unterstützt.
  10. Innenstädte und Dorfzentren werden niedrigschwellig, barrierefrei und generationengerecht gestaltet.
  11. Städte, Dörfer und Quartiere sollen so gestaltet werden, dass Menschen gut zusammenleben können.
  12. Neue Wohnformen, Nachbarschaft und sorgende Gemeinschaften werden zusammen gedacht.
  13. Eine soziale Wohnraumpolitik begrenzt die Mietbelastung.
  14. Eine soziale Wohnraumpolitik wirkt Verdrängung entgegen und verhindert Wohnungslosigkeit.
  15. Die soziale Wohnraumförderung wird regelmäßig bedarfsgerecht angepasst, um bezahlbaren, klimagerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
  16. Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen wird verbessert.
  17. Die Fördermittel für innovative Wohnprojekte werden ausgeweitet.
  18. Das Programm „besser gemeinsam“ für gemeinschaftliche Wohnprojekte wird ausgeweitet.
  19. Das Angebot bezahlbarer Unterkünfte für Studierende und Auszubildende wird mit attraktiven Förderkonditionen deutlich erweitert.
  20. Das Wohnheimangebot für Studierende wird vor allem an stark nachgefragten Hochschulstandorten mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgebaut.
  21. In Mainz, Koblenz und Trier sollen in der kommenden Legislaturperiode weitere Studierendenwohnheime entstehen.
  22. Beim Bau der Studierendenwohnheime werden die Bauzeiten verkürzt.
  23. Beim Bau der Studierendenwohnheime wird Barrierefreiheit gewährleistet.
  24. Bei der Planung der Studierendenwohnheime werden ökologische Aspekte berücksichtigt.
  25. Für Auszubildende wird in Abstimmung mit Ausbildungsbetrieben, Kammern und Wirtschaftsverbänden ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot für die Berufseinstiegsphase bereitgestellt.
  26. Azubi-Wohnheimplätze entstehen dort, wo der Bedarf am größten ist.
  27. Die hohe Wohneigentumsquote des Landes soll erhalten bleiben.
  28. Die Eigenheimförderung ist ein wesentliches Segment der sozialen Wohnraumförderung.
  29. Bei der Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte sollen einzelne Regionen unabhängig von Kreisgrenzen betrachtet werden können.
  30. Die Möglichkeiten des Bau-Turbos des Bundes werden genutzt, um Kommunen bei der Baulandaktivierung zu unterstützen und schnell Baurecht zu schaffen.
  31. Das Erbbaurecht gilt als geeignetes Modell für Kommunen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.
  32. Der kommunale Handlungsspielraum gegen Leerstand und Verfall wird gestärkt.
  33. Leerstehende Gewerbeimmobilien sollen leichter in Wohnraum umgewandelt werden können.
  34. Das kommunale Vorkaufsrecht soll gestärkt werden.
  35. Erforschung und Einsatz innovativer Baustoffe wie Holz werden mit Blick auf klimaneutrales Bauen und als regionaler Wirtschaftsfaktor weiter unterstützt.
  36. Qualitätsvolle Architektur spielt beim Bauen eine große Rolle.
  37. Es soll gut neu gebaut und bestehende Bausubstanz genutzt werden.
  38. Mit dem Gebäudetyp E werden Möglichkeiten für innovatives und kostengünstiges Bauen eröffnet.
  39. Beim klimagerechten Bauen sollen weniger komplexe Technikvorschriften gelten und der tatsächliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes maßgeblich sein.
  40. Baustandards, die nicht der Klimaneutralität und der Barrierefreiheit dienen, werden überprüft.
  41. Wohnraumförderung, Städtebauförderung, Dorferneuerung und Sozialraumentwicklung werden enger verzahnt und ganzheitlich weiterentwickelt.
  42. Quartierslösungen, die flächen- und ressourcensparende Bebauung mit sozialem Miteinander verbinden, werden gefördert.
  43. Neue Wohnformen und innovative Wohnprojekte, die gemeinschaftlich, generationenübergreifend, nachhaltig und inklusiv sind, werden unterstützt.
  44. Für neue Wohnformen und innovative Wohnprojekte werden die Instrumente der Sozialen Wohnraumförderung genutzt.
  45. Für neue Wohnformen und innovative Wohnprojekte werden Beratungsangebote bereitgestellt.
  46. Jeder Mensch hat ein Recht auf Wohnen und ein eigenes Zuhause.
  47. Die Zentren der Städte und Gemeinden sollen lebendig, vielfältig und attraktiv bleiben.
  48. Neue, innovative Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte werden in den Blick genommen.
  49. Die Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz werden fortgeführt.
  50. Für die Zukunft der Landesgartenschauen wird ein offener Beteiligungsprozess mit Kommunen, Verbänden und Bürgern gestartet.
  51. Der Ausbau der Städtebauförderung durch den Bund wird landesseitig nachvollzogen.
  52. Die zusätzlichen Städtebaumittel werden den Kommunen zielgerichtet zur Verfügung gestellt.
  53. Die Perspektive von Frauen wird in kommunale Planung und Sicherheitskonzepte einbezogen.

GeändertFortgeführt, aber geändert (10)

Forderungen aus 2021, die 2026 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (4)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (15)

Forderungen aus 2021, die 2026 nicht mehr vorkommen.

  1. Kommunen und Akteure vor Ort werden unterstützt, die besonderen Bedingungen in Stadt- und Ortsteilen mit konzentrierten sozialen Problemlagen gezielt anzugehen.
  2. Das Fördervolumen der sozialen Wohnraumförderung wird ab 2021 auf 375 Millionen Euro erhöht.
  3. Im ländlichen Raum sollen mithilfe der Digitalisierung gemeinschaftliche Wohnformen realisiert werden, die Arbeiten und Leben verbinden.
  4. Die regionale Baukultur wird weiterhin gefördert.
  5. Kommunen mit mindestens 25 Prozent gefördertem Wohnraum in neuen Baugebieten erhalten zusätzliche Fördermittel für bezahlbaren Wohnungsbau.
  6. Das Angebot an mietpreisgebundenen Wohnungen wird über Neubau und Bestandsförderung ausgeweitet.
  7. Die Modernisierungsförderung dient der energetischen Sanierung und dem Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand.
  8. Das Baulandmobilisierungsgesetz zur Stärkung kommunaler Handlungsmöglichkeiten im Bauplanungsrecht wird unterstützt.
  9. Digitale Angebote sollen im ländlichen Raum Menschen mit geeigneten Wohnformen zusammenbringen.
  10. Bei künftigen Wohnprojekten wird der Ort des mobilen Arbeitens berücksichtigt.
  11. Wissenschaftliche Untersuchungen zum Wohnen und mobilen Arbeiten werden angestoßen.
  12. In größeren Wohnprojekten werden Co-Homeoffice-Bereiche gefördert.
  13. Die Erfahrungen der Kommunen mit dem Zweckentfremdungsverbot werden evaluiert.
  14. Das Zweckentfremdungsgesetz wird auf Grundlage der Evaluation weiterentwickelt.
  15. Ein Projektformat für Kleinstädte und Grundzentren zur innerörtlichen Grünentwicklung und Klimaanpassung im öffentlichen Raum wird geprüft.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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