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SPD RP · Aus Liebe zum Land.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2026 für Rheinland-Pfalz, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 35 neu, 4 geändert, 5 unverändert, 20 entfallen. Die Forderungen 2026 im Vergleich mit 2021.

Neu stellt das Land den Kommunen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes 600 Millionen Euro bereit, die sie über Regionalbudgets nach eigenem Bedarf etwa in Bildung, Verkehrswege und digitale Verwaltung investieren sollen. Das Förderwesen soll einfacher werden, mit mehr Pauschalförderungen, einer zentralen Förderplattform und niedrigeren Eigenanteilen. Bei bundesrechtlich geregelten Sozial- und Jugendhilfekosten fordert das Programm echte Konnexität nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Bei den Altschulden soll der Bund nun konkret die Hälfte übernehmen. Nicht mehr genannt sind Programme für Dörfer wie die Stadtdörfer und Dorfbüros als Co-Working-Spaces, die Corona-Hilfen für Kommunen und die Förderung der Dorfökologie. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (35)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Die Kommunen erhalten Regionalbudgets, um vor Ort in Bildung, Verkehrswege, digitale Verwaltung und lebendige Orte zu investieren.
  2. Auf Grundlage des Gutachtens von Land und Kommunen wird die Wirkung der Sozialausgaben auf die öffentlichen Haushalte analysiert.
  3. Perspektiven für eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen werden entwickelt.
  4. Mit investiven Impulsen werden die strukturelle Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen gestärkt.
  5. Die Regionen des Landes werden zielgerichtet und bedarfsgerecht bei ihrer Entwicklung unterstützt.
  6. Das Landesentwicklungsprogramm soll die Reduzierung des Flächenverbrauchs mit der Sicherung von mehr Wohnraum und Gewerbeflächen verbinden.
  7. Landesweit bedeutsame neue Gewerbe- und Industrieflächen (Turboflächen) werden entwickelt.
  8. Das Ahrtal wird gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen und Bürgern wieder aufgebaut.
  9. Das Land stellt den Kommunen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes 600 Millionen Euro bereit.
  10. Land und Kommunen investieren gemeinsam in Bildung, Verkehrswege, klimafreundliche Infrastruktur und lebenswerte Städte und Gemeinden.
  11. Für die Investitionsmittel gilt ein einfaches Verfahren.
  12. Die Kommunen erhalten Flexibilität, die Mittel nach ihrem wichtigsten Bedarf zu investieren.
  13. Kommunen sollen nicht nur Verwalter, sondern starke Gestalter vor Ort sein.
  14. Der Kommunale Finanzausgleich wird evaluiert.
  15. Der Kommunale Finanzausgleich wird weiterhin bedarfsgerecht ausgestaltet.
  16. Neue Aufgaben und Aufgabenerweiterungen dürfen nicht zu neuen finanziellen Lasten für Kommunen führen.
  17. Bei bundesrechtlich geregelten Sozial- und Jugendhilfekosten wird echte Konnexität nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gefordert.
  18. Bei den Sozialausgaben wird eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefordert.
  19. Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden werden die strukturellen Defizite der öffentlichen Haushalte bei den Sozialausgaben analysiert.
  20. Es werden Perspektiven für eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen entwickelt.
  21. Die Verantwortung der Kommunen wird mit größeren Handlungsspielräumen, kooperativen Strukturen und mehr Eigenverantwortung gestärkt.
  22. Ein modernes Förderwesen soll Freiräume eröffnen, Entscheidungswege verkürzen und die Verwaltung effizienter machen.
  23. Beratungs- und Serviceangebote für Kommunen werden aus- und aufgebaut.
  24. Eine Servicestelle für Kommunen wird eingeführt, die themenübergreifend berät und auf passende Förderprogramme hinweist.
  25. Alle Förderprogramme für Kommunen werden überprüft.
  26. Kommunen erhalten mehr Pauschalförderungen.
  27. Fördermittel werden zügig über eine zentrale Förderplattform freigegeben.
  28. Die kommunalen Eigenanteile bei Förderungen werden wo möglich gesenkt.
  29. Die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit wird von einer Pilotförderung zu dauerhaften Unterstützungsangeboten verstetigt.
  30. Kommunen sollen Ressourcen bündeln und gemeinsame Strukturen aufbauen, etwa Bußgeldstellen, Vergabestellen, IT-Strukturen oder Brand- und Katastrophenschutz.
  31. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Städte und Dörfer aktiv mitgestalten können.
  32. Kommunale Förderprogramme stärken Eigeninitiative und Zusammenhalt und fördern konkrete Ideen vor Ort.
  33. Die Rolle der Kommunen im Modernisierungsprozess wird gestärkt.
  34. Mehr Eigenverantwortung, größere Entscheidungsspielräume und schlanke Verfahren mit zügiger Auszahlung werden auf weitere Förderbereiche übertragen.
  35. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker werden durch Beratung, Handreichungen und Fortbildungen unterstützt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (4)

Forderungen aus 2021, die 2026 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (5)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (20)

Forderungen aus 2021, die 2026 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Unterstützungsangebote für die Nahversorgung wie M.Punkt und Dorferneuerung werden zu einem „Soziale-Orte“-Programm weiterentwickelt.
  2. Das Format „Zukunftscheck Dorf“ und das Instrument des Kreisentwicklungskonzepts werden ausgeweitet.
  3. Das Modellprojekt „Stadtdörfer“ wird verstetigt und zu einem landesweiten Stadtdörferprogramm ausgebaut.
  4. Dorfbüros als Co-Working-Spaces werden ausgebaut, damit Menschen vom Heimatort aus arbeiten können und Pendelstrecken sinken.
  5. Die Kommunen werden unterstützt, Bundes- und EU-Fördermittel stärker in Anspruch zu nehmen.
  6. Das Land informiert die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig in einer landesweiten „Europakonferenz“ über EU-Fördermöglichkeiten.
  7. Die Politik für die ländlichen Räume wird stärker am Leitbild der Nachhaltigkeit ausgerichtet.
  8. Die Erfahrungen aus dem Projekt „Nachhaltige Kommune“ werden ausgewertet und auf andere Regionen übertragen.
  9. Die Kommunen sollen so aufgestellt werden, dass sie auch in Jahrzehnten die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger gut erfüllen können.
  10. Kommunale Unternehmen brauchen gute und verlässliche Rahmenbedingungen.
  11. Kommunale Unternehmen sollen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützt werden.
  12. Die Fördermittel für Städtebau, Dorferneuerung und Investitionsstock bleiben auf hohem Niveau.
  13. Der Fördermittelanteil für Dorfökologie sowie Grün- und Freiraumgestaltung in der Dorferneuerung wird deutlich erhöht.
  14. Auch private Maßnahmen der Dorfökologie und Grüngestaltung sollen gefördert werden können.
  15. Die finanzielle Stärkung der Kommunen bleibt ein Schwerpunkt im Landeshaushalt.
  16. Ein Transformationsatlas wird entwickelt, der regionale Stärken und Änderungsbedarfe aufzeigt und den gezielten Einsatz von Landes- und EU-Mitteln ermöglicht.
  17. Die Einnahmen aus dem Wassercent sollen weiterhin die Kommunen, gerade im ländlichen Raum, finanziell unterstützen.
  18. Die Kommunen sollen in der Corona-Krise unterstützt werden.
  19. Kreise, Städte und Gemeinden sollen auf einem stabilen finanziellen Fundament stehen.
  20. Die finanzielle Stärkung der Kommunen bleibt ein Schwerpunkt im Landeshaushalt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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