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SPD RP · Aus Liebe zum Land.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2026 für Rheinland-Pfalz, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 96 neu, 14 geändert, 14 unverändert, 32 entfallen. Die Forderungen 2026 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf Tarifbindung und Mitbestimmung: Das Programm will ein modernes Tariftreuegesetz, ein modernisiertes Betriebsverfassungsrecht und erzwingbare betriebliche Zukunftsvereinbarungen. Beim Kurzarbeitergeld fordert es ein 24-monatiges Krisenkurzarbeitergeld mit verpflichtender Qualifizierung. Breiten Raum nimmt zudem eine schnellere, digitale Sozialverwaltung mit Beratung im Quartier ein, und der Ansatz Housing First soll in die Regelförderung übergehen. 2021 verlangte das Programm noch einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro, nun soll er gerecht fortentwickelt werden. Nicht mehr genannt sind unter anderem die Halbierung der Zahl der Langzeitarbeitslosen, die Kindergrundsicherung, ein Flächentarifvertrag Pflege und eine Arbeitsversicherung für Solo-Selbstständige. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (96)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Die Tarifbindung wird gestärkt.
  2. Ein modernes Tariftreuegesetz wird geschaffen.
  3. Die Mitbestimmung wird gestärkt.
  4. Die Sozialpartnerschaft gilt als Erfolgsmodell des Landes.
  5. Klimaschutz und Innovation werden mit dem Ziel verbunden, neue gute Arbeitsplätze zu schaffen.
  6. Die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit werden weiter vorangetrieben.
  7. Arbeitsmarktinitiativen begleiten den Wiedereinstieg in den Beruf.
  8. Arbeitsmarktinitiativen vermitteln in Qualifizierung und Weiterbildung.
  9. Zugewanderte sollen mit gezielter Unterstützung schnell in Arbeit finden.
  10. Löhne sollen fair sein und den Lebensunterhalt sichern.
  11. Der gesetzliche Mindestlohn wird befürwortet.
  12. Der Anteil der Minijobs soll deutlich sinken.
  13. Minijobs sollen wo möglich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.
  14. Frauen werden auf dem Weg aus der Teilzeitfalle unterstützt.
  15. Flexible Arbeitsmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden gefördert.
  16. Langjährig Beschäftigte dürfen im Wandel nicht zurückgelassen werden.
  17. Langjährig Beschäftigte erhalten bei Veränderungen ihrer Arbeitswelt intensive Unterstützung.
  18. Gute Arbeit setzt Tarifbindung voraus.
  19. Das Bundestariftreuegesetz wird als wichtiger Schritt zu mehr Tarifbindung begrüßt.
  20. Im Land sollen alle Mittel zur Förderung der Tarifbindung ausgeschöpft werden.
  21. Starke Mitbestimmung gilt als Schlüssel einer erfolgreichen Transformation.
  22. Das Betriebsverfassungsrecht soll modernisiert werden.
  23. Mitbestimmung soll auch bei Ausgliederung und Standortverlagerung gelten.
  24. Betriebliche Zukunftsvereinbarungen sollen erzwingbar werden.
  25. Ein zeitgemäßer Arbeitnehmerbegriff soll eingeführt werden.
  26. Betriebsräte sollen digitale Rechte erhalten.
  27. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit soll konsequent strafrechtlich verfolgt werden.
  28. Jeder Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz wird entgegengetreten.
  29. Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliches Gesundheitsmanagement werden ständig weiterentwickelt.
  30. Die psychische Gesundheit der Beschäftigten rückt stärker in den Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  31. Arbeitsschutz gilt nicht als überflüssige Bürokratie.
  32. Das Kurzarbeitergeld soll entbürokratisiert werden.
  33. Das Kurzarbeitergeld soll flexibler ausgestaltet werden.
  34. Die Wirkung des Kurzarbeitergelds als nachhaltiges Beschäftigungsinstrument soll gestärkt werden.
  35. Ein 24-monatiges Krisenkurzarbeitergeld soll gesetzlich verankert werden.
  36. Das Krisenkurzarbeitergeld soll zwingend die Qualifizierung der Beschäftigten vorsehen.
  37. Soziale Rechte in einer offenen, solidarischen Arbeitswelt sollen gestärkt werden.
  38. Beschäftigte aus europäischen Nachbarländern haben Anspruch auf faire Arbeits- und Lebensbedingungen und gerechte Bezahlung.
  39. Beratungsstrukturen für entsandte und mobile Beschäftigte sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden.
  40. Mehr Frauen sollen ihre Potenziale am Arbeitsmarkt entfalten können.
  41. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Entwicklung eigener betrieblicher Fachkräftestrategien unterstützt.
  42. Bestehende Beratungsangebote zur Fachkräftesicherung werden enger miteinander verzahnt.
  43. Die Beratungsangebote werden unter dem Dach einer zentralen Servicestelle Fachkräftesicherung zusammengeführt.
  44. Der berufliche Wiedereinstieg von Frauen nach oder während der Familienphase wird erleichtert.
  45. Frauen im Beruf oder an der Schwelle zum Erwerbsleben erhalten gezielte Qualifizierung und individuelle Beratung.
  46. Unternehmen werden gefördert, wenn sie jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Ausbildungschance geben.
  47. Ein Eingliederungszuschuss für benachteiligte Jugendliche soll auf Bundesebene als dauerhaftes Regelinstrument eingeführt werden.
  48. Unternehmen, die den Wandel mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen gestalten, werden unterstützt.
  49. Das Qualifizierungsgeld soll geöffnet werden, damit die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen bei gefährdeten Arbeitsplätzen auch ohne Arbeitgeberbeteiligung fördern kann.
  50. Die Transformationsagentur Rheinland-Pfalz wird als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Vernetzung und Förderung gestärkt, insbesondere beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.
  51. Mit Transformationsbegleitung und betrieblichen Fachkräfteberatern werden kleine und mittlere Unternehmen bei Fachkräftestrategien und der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt.
  52. Regionale Transformations- und Weiterbildungsverbünde werden ausgebaut.
  53. Eine Landesinitiative Nachqualifizierung unterstützt Beschäftigte ohne Berufsabschluss.
  54. Alle Menschen im Land sollen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
  55. Die soziale Infrastruktur wird gestärkt und zu einem modernen, vernetzten und barrierefreien Hilfesystem weiterentwickelt.
  56. Der Sozialstaat soll absichern, in schwierigen Lebenslagen Halt geben und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben eröffnen.
  57. Die Sozialverwaltung soll auf allen Ebenen schneller, einfacher und wirkungsvoller arbeiten.
  58. Gemeinsam mit Kommunen, Leistungsträgern und Leistungserbringern wird untersucht, wie die Sozialverwaltung schneller und einfacher arbeiten kann.
  59. Bürokratische Hürden in der Sozialverwaltung werden abgebaut.
  60. Verfahren der Sozialverwaltung werden vereinfacht.
  61. Sozialleistungen werden digital zugänglich gemacht.
  62. Die Kümmerer-Strukturen in Dörfern und Quartieren werden gestärkt und vernetzt, damit Menschen in vulnerablen Lebenslagen wohnortnah, aufsuchend oder digital Sozial-, Pflege-, Schulden- oder Suchtberatung erhalten.
  63. Die Finanzierung der Beratungsdienste wird weiterhin abgesichert.
  64. Freie Wohlfahrtspflege, Weiterbildungsträger und Verbraucherzentrale gelten als zentrale Partner der Beratung.
  65. Antragswege werden vereinfacht.
  66. Beratungsangebote werden gebündelt.
  67. Neue Formen der Unterstützung, die Menschen direkt im Alltag erreichen, werden geschaffen.
  68. Niemand soll aus Unwissen, Überforderung oder eingeschränkter Mobilität den Zugang zu Unterstützung verlieren.
  69. Ganzheitliche Sozialberatung im Quartier wird eingeführt.
  70. Anlaufstellen, die Prävention, Beratung, aufsuchende Hilfen, Pflege und gesundheitliche Versorgung aus einer Hand anbieten, werden geschaffen.
  71. Die 135 Pflegestützpunkte werden als wohnortnahe Sozialberatungszentren gestärkt.
  72. Aufsuchende Beratungsansätze im Lebensumfeld der Menschen werden gestärkt.
  73. Das landesweite Angebot gegen Einsamkeit im Alter wird mit dem Ziel weiterentwickelt, insbesondere ältere Männer und Menschen mit Migrationsgeschichte besser zu erreichen.
  74. Die Zahl der Fachkräfte des Angebots wird auf über 100 Vollzeitstellen verdoppelt.
  75. Die Digitalisierung wird genutzt, um Unterstützungsleistungen schneller und unbürokratischer zu gewähren.
  76. Gemeinsam mit den Kommunen wird der flächendeckende Ausbau der Online-Beantragung von Sozialleistungen vorangetrieben.
  77. Alle sozialen Leistungen sollen schrittweise vollständig digital verfügbar werden.
  78. Analoge Zugänge zu staatlichen Leistungen wie persönliche Beratung und Servicestellen vor Ort bleiben erhalten.
  79. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Fähigkeiten besser auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen können.
  80. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen wird erhöht.
  81. Der Wechsel von Menschen mit Behinderungen in reguläre Jobs wird gefördert.
  82. Die Zahl der Inklusionsbetriebe wird erhöht.
  83. Die Integrationsfachdienste, die junge Menschen beim Berufsstart begleiten, werden gestärkt.
  84. Menschen sollen durch Arbeit befähigt werden, ihr Leben selbstbestimmt und aus eigener Kraft zu gestalten.
  85. Die Beratung armutsbetroffener Menschen durch Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bleibt ein zentraler Schwerpunkt der Sozialpolitik.
  86. Ehrenamtliche Initiativen, die überschüssige Lebensmittel an Bedürftige weitergeben, werden mit dem Förderprogramm „Ehrenamt stärken – Lebensmittelverteilung fördern – Bedürftige unterstützen“ weiter unterstützt.
  87. Gemeinsam mit Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen werden praxisnahe Formate zur finanziellen Bildung Jugendlicher entwickelt.
  88. Der „Housing First“-Ansatz wird in die Regelförderung überführt.
  89. Der „Housing First“-Ansatz soll in allen Ober- und Mittelzentren etabliert werden.
  90. Der Ansatz „Housing First“ zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit wird in die Regelförderung überführt.
  91. Das Land bringt sich aktiv in die Reform des Sozialstaats ein.
  92. Gleichstellung im Arbeitsleben und faire, transparente Bezahlung von Frauen und Männern werden angestrebt.
  93. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit soll in allen Branchen verwirklicht werden.
  94. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird unterstützt.
  95. Eine moderne Ausbildung wird angestrebt.
  96. Die öffentliche Verwaltung verstärkt ihre Anstrengungen zur Fachkräftegewinnung.

GeändertFortgeführt, aber geändert (14)

Forderungen aus 2021, die 2026 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (14)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (32)

Forderungen aus 2021, die 2026 nicht mehr vorkommen.

  1. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, den Wandel der Arbeit mitzugehen.
  2. Wer nach dem Verlust einer Arbeitsstelle nicht sofort eine neue findet, soll von der Gemeinschaft unterstützt werden.
  3. Beschäftigte erhalten mit neuen Konzepten das Rüstzeug, das sie in der neuen Arbeitswelt brauchen.
  4. In den verschiedenen Pflegebereichen soll ein einheitlicher und auskömmlicher Mindestlohn gelten.
  5. Die Ausbeutung ausländischer Pflegekräfte in illegalen Beschäftigungsverhältnissen wird abgelehnt.
  6. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wird eine Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Pflegeberufen geschaffen.
  7. Auf Bundesebene wird ein Flächentarifvertrag Pflege angestrebt.
  8. Der Flächentarifvertrag Pflege soll auch nicht pflegerische Tätigkeiten und die Eingliederungshilfe erfassen.
  9. Die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Maßnahmen gegen Armut werden konsequent umgesetzt.
  10. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Land soll bis zum Ende der Legislaturperiode halbiert werden.
  11. Auf Bundesebene wird eine eigenständige Kindergrundsicherung angestrebt, die finanziellen Bedarf, Bildung und soziale Teilhabe von Kindern sichert.
  12. Familien mit Kindern im SGB- oder ALG-Leistungsbezug sollen Wasser, Gas und Strom nicht ohne Zustimmung einer Sozialeinrichtung oder Betreuung abgestellt werden dürfen.
  13. Für Jugendliche werden faire Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen angestrebt.
  14. Die berufliche Integration Alleinerziehender wird unterstützt.
  15. Das „Budget für Arbeit“ wird weiterverfolgt.
  16. Die Bemühungen der Gewerkschaften, die gewerkschaftliche Organisation in den Betrieben zu stärken, werden unterstützt.
  17. Die Fachkräftesicherung im Handwerk erhält besondere Aufmerksamkeit.
  18. Solo-Selbstständige sollen künftig im Rahmen einer Arbeitsversicherung abgesichert werden.
  19. Solo-Selbstständige sollen bei Arbeitslosigkeit eine Leistung erhalten, die sich an ihrem bisherigen Lohn orientiert.
  20. Auch in der neuen Arbeitswelt sind klare Absprachen durch Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen nötig.
  21. Wo die Digitalisierung zu Risiken für Beschäftigte führt, sollen Weiterbildung und Qualifizierung neue Chancen schaffen.
  22. Auch Arbeit in einer digitalisierten Welt soll Gute Arbeit sein.
  23. Das Kurzarbeitergeld soll in ein Transformationskurzarbeitergeld umgewandelt werden.
  24. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sollen besseren Zugang zu Fort- und Weiterbildungen erhalten.
  25. Das Doppelstimmrecht von Aufsichtsratsvorsitzenden soll bei zentralen Unternehmensentscheidungen wie Massenentlassungen oder Werksschließungen nicht mehr unmittelbar gelten.
  26. An die Stelle der unmittelbaren Mehrheitsentscheidung im Aufsichtsrat soll künftig ein Schiedsverfahren treten.
  27. Arbeitsmarktpolitische Mittel werden verstärkt in den von der Pandemie besonders betroffenen Regionen eingesetzt.
  28. Mit der Bundesagentur für Arbeit werden gezielt innovative Angebote entwickelt.
  29. Bessere Arbeitsbedingungen werden angestrebt, unter anderem ein Flächentarifvertrag in der Pflege und anderen Dienstleistungsbranchen.
  30. Ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten wird um ein Recht auf Feierabend ergänzt.
  31. Teilzeitbeschäftigte sollen einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit erhalten.
  32. Die EU soll einen Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme schaffen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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