CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 94 neu, 40 geändert, 8 wieder aufgenommen, 17 unverändert, 204 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Verschärfungen im Strafrecht: Das Programm will die Höchststrafe für Stalking erhöhen, Gruppenvergewaltigungen härter bestrafen und die Legalisierung von Cannabis zurücknehmen. Hinzu kommen weitere Befugnisse wie eine Speicherpflicht für IP-Adressen, mehr Gesichtserkennung und eine ausgeweitete Funkzellenauswertung sowie im Kampf gegen Antisemitismus die Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels. Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren sollen nun ausnahmslos nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden, 2021 galt das nur als Regelfall. Nicht mehr einzeln genannt sind die Pläne zur Regulierung der Prostitution, die Präventions- und Aussteigerprogramme gegen Extremismus sowie Rechte und Betreuung von Opfern im Strafverfahren. Das Gewicht verschiebt sich von Prävention hin zu Strafverschärfung und Ermittlungsbefugnissen. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (94)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- Es wird eine Null-Toleranz-Strategie verfolgt.
- Das Strafrecht wird verschärft.
- Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen.
- Die elektronische Fußfessel wird verstärkt eingesetzt, um Gewalttäter gegen Frauen zu stoppen.
- An Brennpunkten und Gefahrenorten werden mehr Videokameras und Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung eingesetzt.
- Straftäter dürfen nicht folgenlos davonkommen.
- Internetanbieter werden zur Speicherung der IP-Adressen verpflichtet.
- Gegen jede Form der Gewalt gegen Kinder wird auch im Netz konsequent vorgegangen.
- Das Cannabis-Gesetz wird abgeschafft.
- Extremistischen Gefährdungen wird mit einem 360-Grad-Blick entgegengetreten.
- Jede Form von Extremismus, Gewalt und Terror wird mit voller Härte bekämpft.
- Das Unterstützen von Terrororganisationen wird konsequenter unter Strafe gestellt.
- Moscheen, in denen Hass und Antisemitismus gepredigt wird, werden geschlossen.
- Für Islamismus gibt es keinen rechtsfreien Raum.
- Rechtsextremisten werden auf Grundlage des 2020 gestarteten Maßnahmenpakets mit voller Härte bekämpft.
- Offene Aufrufe zur Gewalt gegen den Staat sowie Angriffe auf Eigentum Dritter oder kritische Infrastrukturen werden nicht zugelassen.
- Verfassungsfeindliche und antisemitische Äußerungen werden konsequent bestraft.
- Der Rechtsstaat muss durchgreifen.
- Verbrechensgewinne werden abgeschöpft.
- Kriminelle müssen die Herkunft ihres Vermögens nachweisen.
- Das Land soll frei und wieder sicher sein.
- Eine flächendeckende Pflichtversicherung für Elementarschäden wird eingeführt.
- Umweltverschmutzung, illegaler Tierhandel sowie illegale Tötung und Qual von Tieren werden ebenso konsequent bestraft wie andere Straftaten.
- Mit der digitalen Akte wird die informationelle Selbstbestimmung gestärkt.
- Sicherheitsbehörden müssen KI im notwendigen Rahmen nutzen können.
- Bei KI-gestützten Bescheiden bleibt ein Recht auf individuelle Überprüfung.
- Gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wird härter vorgegangen.
- Das Land soll frei und wieder sicher sein.
- Sicherheit vor Ort, im Alltag und in der Nachbarschaft soll gestärkt werden.
- Das Strafrecht soll verschärft werden, um insbesondere Frauen, ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und andere besonders gefährdete Gruppen besser zu schützen.
- Die Höchststrafe für Stalking soll erhöht werden.
- Gruppenvergewaltigungen sollen deutlich härter bestraft werden.
- Gegen häusliche Gewalt soll ein Sicherheitskonzept entwickelt werden.
- Frauenhäuser sollen gestärkt werden.
- Die elektronische Fußfessel soll verstärkt eingesetzt werden, damit Gewalttäter gegen Frauen Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen halten.
- Menschenhandel, Zwangsprostitution und Clankriminalität sollen bekämpft werden.
- Das Dreisäulenmodell soll bei der Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Clankriminalität als Orientierung dienen.
- Beim Dreisäulenmodell soll ein besonderer Fokus auf der Präventionsarbeit liegen.
- Die Legalisierung von Cannabis soll zurückgenommen werden.
- Wissenschaftlich soll geprüft werden, ob das Mindestalter der Strafmündigkeit noch angemessen ist und gegebenenfalls angepasst werden muss.
- Straftaten sollen in Gerichtsverfahren unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden.
- Wer gegen Gesetze verstößt, soll durch die Anonymität des Internets keinen falschen Schutz erlangen.
- Sicherheitsbehörden sollen eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung erhalten.
- Die Telekommunikationsüberwachung soll ausgeweitet werden, insbesondere bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und beim Enkeltrick.
- Die Funkzellenauswertung soll ausgeweitet werden, insbesondere bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und beim Enkeltrick.
- Die Besoldung an den Gerichten soll konkurrenzfähig sein.
- Die Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen.
- Angehörige der Gesundheitsberufe sollen in den härteren Schutz vor Angriffen einbezogen werden.
- Polizistinnen und Polizisten sollen flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgestattet werden.
- Vorwürfe gegen Sicherheitsbehörden sollen durch Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgeklärt werden.
- Der Polizeibeauftragte des Bundes soll abgeschafft werden.
- Eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten soll nicht eingeführt werden.
- Bundespolizisten sollen nicht verpflichtet werden, bei einer Kontrolle eine Kontrollquittung auszustellen.
- Nachrichtendienste sollen die notwendigen Befugnisse erhalten, um ihren gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen zu können.
- Bundesdisziplinargesetz und Soldatengesetz sollen so geändert werden, dass Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.
- Beamte sowie Zeit- und Berufssoldaten sollen nicht ohne richterlichen Beschluss durch einfachen Verwaltungsakt entlassen werden.
- Mit vernetzter Resilienz soll die Schlagkraft erhöht werden.
- Sicherheitsbehörden sollen bei der Cybersicherheit die notwendigen Befugnisse erhalten.
- Für die Cybersicherheit der Sicherheitsbehörden braucht es eine konkurrenzfähige Besoldung.
- Die Cyber-Reserve soll gestärkt werden, um Know-how außerhalb der Bundeswehr zu nutzen.
- Cyberangriffe, insbesondere aus dem Ausland, sollen aufgeklärt werden können.
- Cyberangriffe, insbesondere aus dem Ausland, sollen unterbunden werden können.
- Zivile und militärische Fähigkeiten zur Cyberabwehr sollen besser verzahnt werden.
- Es sollen regelmäßige gemeinsame Cyberübungen von Bund, Ländern und Kommunen stattfinden.
- Deutschland soll krisenfester und widerstandsfähiger werden, um für Extremwetter, Pandemien, Terrorismus und hybride Kriegsführung gerüstet zu sein.
- Für die zivile Verteidigung soll ein Sonderprogramm aufgelegt werden.
- Es soll ein Konzept für den Aufbau einer Zivilen Reserve erarbeitet werden.
- Spontanhelfer sollen stärker eingebunden werden.
- Jede Person soll sich im Rahmen der Selbsthilfe aktiv beteiligen und entsprechend vorsorgen.
- Das Wissen über das Verhalten bei Hochwasser, Stromausfällen und anderen Krisen soll gestärkt werden.
- Es soll umgehend ein Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus vorgelegt werden.
- Der Expertenkreis Politischer Islam soll wieder eingesetzt werden.
- Vereine und Verbände, die oder deren Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen von staatlichen Kooperationen und Geldern ausgeschlossen werden.
- Einrichtungen, die staatliches Geld erhalten wollen, sollen eine Erklärung gegen Antisemitismus abgeben.
- Rechtsextremisten, Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter sollen auf der Basis des 2020 gestarteten Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus mit voller Härte bekämpft werden.
- Legalwaffenbesitzer, Jäger, Sammler und Schützen sollen nicht drangsaliert oder kriminalisiert werden.
- Das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole sowie verfassungsfeindliche und antisemitische Äußerungen sollen mit der ganzen Konsequenz des Rechtsstaates verfolgt und geahndet werden.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen, die vom Bund gefördert werden, sollen sich gegen Antisemitismus im Sinne der IHRA-Definition bekennen.
- Der Volksverhetzungsparagraf soll so verschärft werden, dass das Leugnen des Existenzrechts Israels strafbar wird.
- Es soll ein besonders schwerer Fall der Volksverhetzung eingeführt werden, der Täter umfasst, die antisemitisch handeln.
- Organisierte Kriminalität, Banden- und Clankriminalität sollen bekämpft werden.
- Die zerstreuten polizeilichen Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität sollen gebündelt werden.
- Die gebündelten Ermittlungsdienste der Finanzkriminalität sollen umfassende Kompetenzen erhalten.
- Die Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität soll gestärkt werden.
- Der gefährliche Einfluss des iranischen Regimes in Deutschland soll beendet werden.
- Antisemitismus wird in jeder Form abgelehnt.
- Religiöse und weltanschauliche Minderheiten sollen geschützt werden.
- Gegen den Judenhass soll vorgegangen werden.
- Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben soll aktualisiert und mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden.
- Vereine und Verbände, die Geld von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen erhalten, sollen kein staatliches Geld aus Deutschland erhalten.
- Bei Partnerschaftsgewalt soll das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils aus Gründen des Kindeswohls ausgeschlossen werden.
- Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung soll unter Strafe gestellt werden.
- Es soll ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Gesundheits- und Jugendmedienschutzes vorgelegt werden.
- Die Rechtswege müssen kürzer werden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (40)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Polizei und Strafverfolgungsbehörden werden gestärkt und erhalten die notwendigen Befugnisse.
- Das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole wird konsequent bestraft.
- Es wird eine echte Zollpolizei aufgebaut.
- Im Kampf gegen Kriminalität gilt eine Null-Toleranz-Strategie.
- Wer sich nicht an Recht und Gesetz hält, soll umgehend bestraft werden.
- Jede Person soll sich im Alltag, auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit ohne Angst frei bewegen können.
- An Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitätsschwerpunkten sollen Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter eingesetzt werden.
- Opfer häuslicher Gewalt, gerade Frauen und Kinder, sollen nicht allein gelassen werden.
- Künftig soll auf alle Heranwachsenden von 18 bis 21 Jahren das allgemeine Strafrecht Anwendung finden.
- Sicherheitsbehörden und Justiz brauchen ausreichend und gut qualifiziertes Personal.
- Sicherheitsbehörden und Justiz brauchen moderne Befugnisse für ihre Arbeit.
- Sicherheitsbehörden und Justiz sollen enger zusammenarbeiten und sich vernetzen, auch mit internationalen Partnern.
- Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen des Staates sollen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben.
- Internetanbieter sollen verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern zur Bekämpfung schwerer Straftaten und zur Verhinderung von Terroranschlägen für eine Mindestdauer zu speichern.
- Sicherheitsbehörden sollen moderne Software zur Analyse großer Datenmengen, polizeilicher Datenbanken und sozialer Netzwerke nutzen dürfen.
- Alle Bundessicherheitsbehörden sollen die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung erhalten.
- Alle Bundessicherheitsbehörden sollen die Befugnis zur Online-Durchsuchung erhalten.
- Alle Bundessicherheitsbehörden sollen die Befugnis zur automatischen Datenanalyse mittels KI erhalten.
- Gerichte sollen personell besser ausgestattet werden.
- Die Justiz soll einen Digitalisierungsschub erhalten.
- Gerichtsverfahren sollen schneller werden.
- Sicherheitsbehörden, Zoll sowie Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und Bundeswehr sollen Rückhalt, Unterstützung und Wertschätzung erhalten.
- Bodycams sollen auch bei Einsätzen in Wohnräumen verwendet werden.
- Sicherheitsbehörden sollen gegen Kriminalität eingesetzt werden und nicht mit Bürokratie belegt sein.
- Gemeinsam mit den Ländern sollen die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine starke aktive Cyberabwehr des Bundes geschaffen werden.
- Einen Pakt für den Bevölkerungsschutz mit den Ländern schließen.
- In die Ausstattung des Zivil- und Katastrophenschutzes, insbesondere bei Unterbringung, Fahrzeugen und IT-Infrastruktur, soll nachhaltig investiert werden.
- Gegenüber jeder Form von Extremismus, Gewalt und Terror, ob Rechts- oder Linksextremismus oder Islamismus, soll Wachsamkeit gelten.
- Wer für Ziele und Handlungen einer Terrororganisation wirbt, soll sich künftig strafbar machen.
- Der ideologische Nährboden des islamistischen Terrorismus und des politischen Islams soll intensiver in den Blick genommen werden.
- Die Feinde des Staates sollen entwaffnet werden.
- Jüdinnen und Juden sollen in Deutschland sicher und angstfrei leben können.
- Organisierter Kriminalität, Banden- und Clankriminalität soll mit maximalem Kontroll- und Verfolgungsdruck begegnet werden.
- Die Staaten Europas sollen auf dem Feld der inneren Sicherheit noch enger zusammenrücken.
- Die Zusammenarbeit von Europol mit den Polizeien der Mitgliedstaaten soll gestärkt werden.
- Europol soll so weiterentwickelt und ausgestattet werden, dass es eine Zentralstelle für Europa wird.
- Europol soll ein gemeinsames Daten- und Informationshaus für die nationalen Sicherheitsbehörden bereitstellen, im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Drogen- und Schleuserkriminalität, Cyberkriminalität und Terrorismus.
- Religionsfreiheit gilt nicht als Freibrief, Ideologien zu verbreiten, die sich gegen andere Religionen und die freiheitliche Rechtsordnung richten.
- Die Abwertung von Muslimen wird nicht geduldet.
- Wo es möglich und sinnvoll ist, wird der Instanzenweg im Sinne schnellerer Rechtssicherheit auf zwei Instanzen gekürzt.
Wieder daWieder aufgenommen (8)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
- Körperverletzungen, insbesondere wenn sie mit einem Messer begangen werden, sollen deutlich härter bestraft werden.
- Datenschutz soll nicht zum Täterschutz werden.
- Angriffe auf Einsatzkräfte sollen härter bestraft werden.
- Sicherheitsbehörden sollen bei der Cybersicherheit mit Fachpersonal ausgestattet werden.
- Sicherheitsbehörden sollen bei der Cybersicherheit moderne Infrastruktur erhalten.
- Zunehmenden extremistischen Gefährdungen soll mit einem 360-Grad-Blick entgegengetreten werden.
- Moscheen, in denen Hass und Antisemitismus gepredigt wird, sollen geschlossen werden.
- Rechtsfreie Räume sollen nicht geduldet werden.
GleichUnverändert fortgeführt (17)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Strafverfahren werden beschleunigt.
- Linksextremismus wird ebenso konsequent bekämpft.
- Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
- Der Videoschutz an öffentlichen Gefahrenorten soll ausgebaut werden.
- Polizistinnen und Polizisten sollen gut ausgerüstet sein, damit sie andere und sich selbst schützen können.
- Was in der analogen Welt verboten ist, soll auch in der digitalen Welt verboten sein.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll zu einer Zentralstelle für Informations- und Cybersicherheit und zu einer dritten Säule der Cybersicherheitsarchitektur unter Führung des Bundesinnenministeriums neben Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt ausgebaut werden.
- Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum soll so weiterentwickelt werden, dass es in komplexen Schadenslagen bundesweit die Abwehr von Gefahren und Angriffen koordinieren kann.
- Die Warninfrastruktur soll ausgebaut werden, bis die Lücken geschlossen sind.
- Rückzugsräume des Islamismus sollen nicht geduldet werden.
- Wer das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt oder offen zur Gewalt gegen den Staat, seine Einrichtungen und seine Repräsentanten aufruft, soll keine Milde erwarten.
- Wer Eigentum Dritter nicht respektiert oder kritische Infrastrukturen angreift, soll ebenfalls keine Milde erwarten.
- Judenhass soll entschlossen bekämpft werden.
- Der Abschottung in kriminelle Parallelgesellschaften mit eigenen Regeln und eigener Gerichtsbarkeit soll der Kampf angesagt werden.
- Gegen organisierte Kriminalität soll dort angesetzt werden, wo es die Täter am stärksten trifft, nämlich beim Geld.
- Geldwäsche soll noch konsequenter bekämpft werden.
- Beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft soll verfassungskonform eine vollständige Beweislastumkehr gelten.
EntfallenNicht mehr im Programm (204)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Die gemeinsame Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus soll intensiviert werden.
- Die Staaten der Region sollen im Kampf gegen den Terrorismus unterstützt werden.
- Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen bereit, um in Not- und Katastrophenfällen auch im Inland zu helfen.
- In die innere Sicherheit Europas wird investiert.
- Eine enge Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit wird angestrebt.
- Auch bei offenen Binnengrenzen und Reisefreiheit im Schengen-Raum muss die innere Sicherheit in der Europäischen Union gewährleistet bleiben.
- Die europäischen Außengrenzen müssen wirksam geschützt werden.
- Um Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu sichern, braucht es eine effektive Polizeiarbeit innerhalb der Grenzen Europas.
- Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX soll zu einer Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen ausgebaut werden.
- Die personellen Kapazitäten von FRONTEX sollen deutlich aufgestockt werden.
- Für die Grenzpolizei zugängliche Datenbanken wie das Schengen-Informationssystem und EURODAC sollen so gestaltet werden, dass alle Informationen abrufbar zur Verfügung stehen.
- Die Einreise an den Außengrenzen soll umfassend elektronisch überwacht werden.
- Die Einrichtung des Ein- und Ausreiseregisters für Drittstaatsangehörige EES soll vorangetrieben werden.
- Das Reiseinformations- und Genehmigungssystem ETIAS soll vorangetrieben werden.
- Ein europaweites Tracking von Gefährdern wird gebraucht.
- Eine gemeinsame Gefährderbewertung wird gebraucht.
- Nationale Gefährderlisten sollen europaweit automatisch zusammengeführt werden, ohne dass eine konkrete Abfrage des jeweiligen Täters erfolgen muss.
- Die operativen polizeilichen Befugnisse verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
- Datenträger und insbesondere Mobiltelefone müssen auch zur Klärung von Sicherheitsbedenken ausgelesen werden dürfen.
- Leitbild des Verbraucherschutzrechts sind mündige Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht bevormundet werden, sondern eigenverantwortlich und mündig entscheiden.
- Im Verbraucherschutz stehen Aufklärung und Information im Vordergrund.
- Für Bauen und Wohnen, Reisen, Geldanlagen, Gesundheitsdienstleistungen und Ernährung wird ein klarer Rechtsrahmen mit fairen Regelungen geschaffen.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfachem Weg zu ihrem Recht kommen, auch mithilfe der Verbraucherschutzorganisationen.
- Die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest werden weiter verlässlich gefördert.
- Die Verbraucherschlichtung wird auf weitere Branchen mit passgenauen Lösungen ausgeweitet.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch Schäden mit sehr geringer Höhe ersetzt bekommen, deren gerichtliche Verfolgung sich nicht lohnt.
- Im Reisevertragsrecht werden Zahlungsfristen und insbesondere die Vorausleistungen neu geregelt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen einfach und verständlich sein.
- Es braucht Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen.
- Sanktionen sollen unmittelbar zu Beratungs- und Therapieangeboten führen.
- Einrichtungen für die Erstversorgung von Kindern sollen deutschlandweit etabliert werden und medizinische sowie psychologische Notfallversorgung mit der Aufnahme juristisch verwertbarer Befunde und gerichtsfesten Befragungen der Opfer verbinden.
- Die Justizreform zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird mit einer umfassenden Opfererstversorgung verbunden, auch für Opfer nichtsexualisierter Gewalt.
- Bei der Online-Gründung soll die Sicherheit im Rechtsverkehr gewahrt bleiben.
- Ziel ist ein Beitrag zur Online-Sicherheit und zum Schutz der Grundrechte.
- Es braucht eine Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht einschließlich Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte.
- Angestrebt wird ein Staat, dem Bürger vertrauen und der sein Schutzversprechen auch in schwierigen Situationen einlöst.
- Aufgaben und Strukturen im Bevölkerungsschutz sollen anhand der gewonnenen Erkenntnisse modernisiert und weiterentwickelt werden.
- Ein starker Staat soll die Menschen schützen.
- Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates soll weiter gestärkt werden.
- Alle Sicherheitsbehörden sollen besser ausgestattet werden.
- Die Länder sind im Sinne der Subsidiarität und Bürgernähe für die Polizei verantwortlich.
- Grenzen dürfen eine wirksame Arbeit der Sicherheitsbehörden nicht behindern.
- Die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern müssen voll genutzt werden.
- Wo Bund und Länder in Angelegenheiten der Sicherheit des Bundes zusammenarbeiten, braucht es bei komplexen Struktur- und Ermittlungsverfahren eine stärkere Koordinierung.
- Mehr Einbrüche sollen aufgeklärt werden.
- Täter sollen leichter gefasst werden.
- Wiederholungs- und Serienstraftaten sollen verhindert werden.
- Softwaregestützte Werkzeuge, mit denen sich Tatmuster von Einbrechern vorhersagen lassen, sollen künftig verstärkt eingesetzt werden.
- Besonders gefährdete Wohngebiete sollen erkannt und gezielt mit Polizeistreifen überwacht werden.
- Eigentümer und Mieter sollen weiterhin dabei unterstützt werden, Türen und Fenster besser zu sichern.
- Die staatlichen Zuschüsse für die bessere Sicherung von Türen und Fenstern sollen ausgebaut werden.
- Die Polizei soll bürgernäher und sichtbarer werden.
- Es braucht mehr Polizistinnen und Polizisten auf Straßen und Plätzen, in der Stadt und in ländlichen Räumen.
- In Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen soll durch stärkere Polizeipräsenz für Sicherheit gesorgt werden.
- Mehr Sicherheit und zielgerichteter Datenschutz sollen durch effiziente und innovative moderne Technik erreicht werden.
- Das Recht auf Schutz persönlicher Daten und der Auftrag, Sicherheit für alle Menschen zu gewährleisten, müssen immer wieder neu abgewogen werden.
- Beim Videoschutz sollen die Chancen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz besser genutzt werden.
- Führt der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich, soll eine Strafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden können.
- Polizistinnen und Polizisten müssen gut ausgebildet sein.
- Aus- und Fortbildung der Polizei sollen verbessert werden.
- Einsatzsituationen sollen beweissicher aufgezeichnet, Angreifer erkannt und Straftaten leichter verfolgt werden.
- Wer sich einer gewalttätigen Menschenmenge anschließt, sich trotz polizeilicher Aufforderung nicht entfernt und dadurch aktive Gewalttäter schützt, soll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
- Die Schmerzensgeldansprüche von Polizisten, anderen Einsatzkräften und Soldaten sollen neu geregelt werden.
- Werden Polizisten, andere Einsatzkräfte oder Soldaten im Dienst beleidigt, soll das gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld vom Staat vorgestreckt werden.
- Der Staat soll das vorgestreckte Schmerzensgeld anschließend beim Täter zurückholen.
- Kein Täter darf sich sicher fühlen.
- Opferschutz steht vor Täterschutz.
- Der Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Sexualstraftätern soll erweitert werden.
- Wer sich an Kindern und Jugendlichen vergeht, darf nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit ihnen haben.
- Ein lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis ist notwendig.
- Internetdienste müssen verpflichtet werden, bei Kenntnis von sexuellem Missbrauch von Kindern auch Bestandsdaten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Kreditkartendaten an die Ermittler weiterzugeben.
- Provider sollen die Möglichkeit erhalten, anhand digitaler Fingerabdrücke von Missbrauchsbildern diese in ihren Datenbanken aufzuspüren.
- Die E-Evidence-Regelungen auf europäischer Ebene sollen zügig vorankommen, damit Ermittlungsbehörden europaweit leichter auf elektronische Beweismittel zugreifen können.
- Kinder sollen als Opferzeuginnen und Opferzeugen so behutsam wie möglich behandelt werden.
- Die Rechtsansprüche kindlicher Verfahrensbeteiligter, etwa die audiovisuelle Zeugenvernehmung, sollen beachtet und durchgesetzt werden.
- Es braucht mehr Transparenz über frauenfeindliche Straftaten.
- Frauenfeindliche Straftaten sollen eigens in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden.
- Aus der Erfassung müssen Lagebilder erstellt werden.
- Daraus müssen Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden.
- Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel sind inakzeptabel.
- Dem Schutzauftrag des Staates für die Schwächsten ist zu entsprechen.
- Der Berufsfreiheit ist zu entsprechen.
- Prostitution von Schwangeren und von Heranwachsenden unter 21 Jahren soll verboten werden.
- Freier sollen bei verbotener Prostitution von Schwangeren und Heranwachsenden unter 21 Jahren bestraft werden.
- Der Straßenstrich soll wegen der dort oft besonders menschenunwürdigen Bedingungen stärker reguliert werden.
- Die Bund-Länder-Zusammenarbeit soll verbessert werden, damit das Prostituiertenschutzgesetz effektiver durchgesetzt werden kann.
- Das Prostitutionsgewerbe soll deutlich schärfer kontrolliert werden.
- Die Ermittlungen beim Menschenhandel sollen intensiviert werden.
- Die Evaluierung des Prostitutionsschutzgesetzes soll vorgezogen werden.
- Wer Prostituierte ausbeutet oder sich der Zuhälterei schuldig macht, soll härter bestraft werden können.
- Der Ausstieg aus der Prostitution soll stärker unterstützt werden.
- Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut werden.
- Überall in Deutschland soll mithilfe einer lagebildabhängigen Schleierfahndung kontrolliert werden dürfen.
- Die lagebildabhängige Schleierfahndung ist nicht nur in Grenzregionen wichtig, sondern auch auf international bedeutsamen Verkehrswegen und im Umfeld von Bahnhöfen und Flughäfen.
- Der für die Bundespolizei geltende Grenzkorridor soll ausgedehnt werden.
- Der Erwerb von Grundstücken durch Barzahlung soll nur über Banken möglich sein, die zuvor die Identität des Käufers und die Herkunft des Geldes im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung prüfen.
- Der Umtausch von Bargeld in Kryptowährung und umgekehrt soll nur über Banken möglich sein, die Identität und Herkunft des Geldes prüfen.
- Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht verhandelbar.
- Kriminelle Clans sollen durch fortlaufende konsequente Einzelmaßnahmen wie wiederkehrende Razzien weiterhin systematisch gestört werden.
- Gegen Clankriminalität soll länder- und behördenübergreifend ermittelt und ausgewertet werden.
- Die Darstellung von Lageerkenntnissen zur Clankriminalität soll verbessert werden.
- Der internationale Austausch zur Clankriminalität soll verstärkt werden.
- Eine abgestimmte Vorgehensweise zur Bewältigung von Einsatzlagen soll erarbeitet werden.
- Strafverfolgungs- und Sozialbehörden sowie im Bedarfsfall Schulbehörden müssen alle relevanten Daten austauschen können.
- Clanmitglieder, die sich aus ihrem kriminellen Umfeld befreien wollen, erhalten Hilfe.
- Es sollen gezielte, langfristig angelegte Aussteiger- und Zeugenschutzprogramme aufgelegt werden, die ein geregeltes Leben in Sicherheit eröffnen.
- Vor allem junge Clanmitglieder und Frauen in diesen Familien sind in den Blick zu nehmen.
- Extremisten und Terroristen zu bekämpfen sowie Freiheit und die offene Gesellschaft zu verteidigen gehört zusammen.
- Jede Schwächung des Verfassungsschutzes wird abgelehnt.
- Der Rechtsextremismus bleibt die größte Bedrohung für die offene Gesellschaft und die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
- Es sollen Spezialeinheiten der Polizei für sogenannte Cold Cases geschaffen werden, um ungeklärte schwere Straftaten mit möglicherweise rechtsextremistischem Hintergrund auf neue Ermittlungsansätze zu überprüfen.
- Antisemitismus muss klar benannt werden, unabhängig davon, ob er von rechtsaußen, linksaußen oder aus migrantisch geprägten Milieus kommt.
- Diese Form des Hasses wird mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft.
- Eine Bedrohung des Landes durch diese Form des Hasses wird nicht zugelassen.
- Der Islamismus gilt als extremistische politische Ideologie.
- Der Islamismus wird mit der ganzen Härte des Rechtsstaates bekämpft.
- Der Kampf gilt denen, die Hass und Gewalt schüren und eine islamistische Ordnung ohne Gleichberechtigung von Mann und Frau, ohne Meinungs- und Religionsfreiheit und ohne Trennung von Religion und Staat anstreben.
- Der Kampf gilt denen, die die demokratische Grundordnung bekämpfen, das Existenzrecht Israels ablehnen, den inneren Frieden gefährden oder gegen Recht und Gesetz verstoßen.
- Die Abwehrkräfte der Demokratie sollen mit gesetzlichen Regelungen gestärkt werden.
- Dem Deutschen Bundestag sollen künftig regelmäßig Extremismus-Berichte der Bundesregierung vorgelegt werden, die gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit Blick auf Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus ausleuchten.
- Hetzerische Parolen im Netz sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.
- Die Spirale der Verrohung von Sprache und politischer Auseinandersetzung soll mit allen Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates und einer selbstbewussten demokratischen Gesellschaft durchbrochen werden.
- Bei besonders schweren Fällen sollen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegebenenfalls auch ohne Anzeige eingeleitet werden können.
- Es braucht eine Vielzahl präventiver Instrumente.
- Es braucht kostenlose Hilfsangebote für Betroffene.
- Für die Betreuung besonders schwerer Fälle soll es Opferanwälte geben.
- Für traumatisierte Opfer soll es eine psychosoziale Prozessbegleitung geben.
- Vorbeugende Maßnahmen müssen möglichst früh und im unmittelbaren persönlichen Umfeld ansetzen.
- Soziale Netzwerke in den Fokus zu nehmen gehört zu den zentralen Aufgaben des Verfassungsschutzes, gerade mit Blick auf selbstradikalisierte Einzeltäter.
- Durch intensive Präventionsarbeit in Gefängnissen soll verhindert werden, dass sich Menschen dort radikalisieren und für Terrororganisationen gewinnen lassen.
- Menschen, die sich in einem extremistischen Umfeld bewegen, dürfen nicht aufgegeben werden.
- Personen, die sich bereits radikalisiert haben oder als gefährdet gelten, sollen beraten werden.
- Wer aus einer extremistischen Szene aussteigen will, muss konkrete Hilfe bekommen.
- Die Präventionsprogramme des Bundes gegen Extremismus sollen systematisch evaluiert werden.
- Die Präventionsprogramme des Bundes gegen Extremismus sollen professionalisiert werden.
- Die Präventionsprogramme des Bundes gegen Extremismus sollen standardisiert werden.
- Zur Extremismusbekämpfung sind wann immer möglich alle notwendigen Instrumente zu nutzen.
- Zu den Instrumenten der Extremismusbekämpfung gehören Verbote verfassungsfeindlicher Organisationen und Vereine.
- Zu den Instrumenten gehören Grundrechtsverwirkungen.
- Gefährder sollen mit allen gesetzlichen Möglichkeiten überwacht werden.
- Alle technischen Möglichkeiten zur wirksamen Überwachung, wie die elektronische Fußfessel, sollen genutzt werden.
- Für die technische Überwachung von Gefährdern sollen entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
- Radikalisierte Gefährder sollen in Sicherungsverwahrung genommen werden können, sobald sie strafrechtlich in Erscheinung treten und damit Gewaltbereitschaft zeigen.
- Wer sich im Ausland als Terrorist ausbilden lässt, soll ins Gefängnis.
- Die Sicherungsverwahrung soll bereits für Ersttäter genutzt werden.
- Der Datenaustausch zwischen den Behörden soll erleichtert werden.
- Richter sollen bei der Verurteilung eines extremistischen Straftäters ein generelles, lebenslanges Waffenverbot aussprechen können.
- Illegaler Waffenhandel soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren geahndet werden.
- Die Grenze ist überschritten, wenn Kommunalpolitiker und andere Repräsentanten des Staates angegriffen werden.
- Einschüchterung oder Angriffe von Verfassungsfeinden auf Menschen, die sich in politischen Ämtern ehrenamtlich engagieren, werden nicht toleriert.
- Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden soll stetig an aktuelle Herausforderungen angepasst werden.
- Die gemeinschaftlichen Aufgaben von Bund und Ländern im Umgang mit Gefährdern sollen gemeinschaftlich wahrgenommen werden.
- Auch bei niederschwelligen Herausforderungen muss die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter verbessert werden.
- Politisch motivierte Straftäter, die polizeilich bekannt sind und den Wohnort wechseln, müssen automatisiert an die zuständige Staatsschutzstelle übergeben werden können.
- Es darf keinen technischen Vorsprung zwischen denen geben, die Anschläge planen, und denen, die sie verhindern sollen.
- Die Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz müssen in der digitalen Welt so wirksam sein wie in der analogen Welt.
- Wenn Gefahr droht, müssen die Behörden schnell und zuverlässig in der Lage sein, die Tatverdächtigen zu ermitteln.
- Eingriffsbefugnisse müssen angepasst werden, wenn sich Bedrohungen, die Vorgehensweise der Täter oder die technischen Rahmenbedingungen verändern.
- Die Finanzierung des Terrorismus soll national wie international intensiver bekämpft werden.
- Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen muss deutlich gestärkt werden.
- Die Zentralstelle muss in die Lage versetzt werden, Netzwerke zur Finanzierung von Terror und Verbrechen international tätiger Banden aufzudecken und zu zerschlagen.
- Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen soll wieder an das Bundeskriminalamt angekoppelt werden.
- In besonderen Gefährdungslagen muss es möglich sein, die spezifischen Fähigkeiten der Bundeswehr im Innern unterstützend unter Führung der Polizei und im Rahmen festgelegter Grenzen zu nutzen.
- Gemeinsame interdisziplinäre Übungen der Polizeien der Länder, der Bundespolizei sowie der nicht-polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sollen fortgesetzt werden.
- Es soll fortwährend beurteilt werden, was notwendig ist, um angemessen auf die dynamischen Entwicklungen im Cyberraum zu reagieren.
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollen weiter gestärkt werden.
- Eine nationale Katastrophenschutzstrategie soll dafür sorgen, dass Deutschland krisenfester wird.
- Für bundesweite Krisenszenarien soll ein verlässlicher Rahmen vorhanden sein.
- Für länderübergreifende Schadenslagen sollen neue Kriterien entwickelt werden.
- Für die engere Vernetzung der Akteure im Bevölkerungsschutz soll nach dem Vorbild der Abwehrzentren eine gemeinsame Plattform gebildet werden.
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll weiter ausgebaut werden, damit der Bevölkerungsschutz in einem integrativen Netzwerk aller Akteure zusammenwirkt.
- Bei biologischen Gefahren wie Pandemien oder Bioterrorismus ist das enge Zusammenwirken von Innen- und Gesundheitsbehörden besonders wichtig.
- Die im Ausbau befindlichen Logistikzentren des Technischen Hilfswerks sollen rechtlich und finanziell langfristig abgesichert werden.
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll zentrale Informationsplattform für die nationalen Bevorratungen von Energie, Wasser, Gesundheit und Ernährung sein.
- Die Warnmedien sollen modern und zielgerichtet gestaltet werden.
- Der Warnmix aus digitalen und analogen Medien soll fortwährend angepasst werden, damit Warnungen den richtigen Empfängerkreis schnell erreichen.
- Die Nutzung von Cell-Broadcasting-Technologie soll als ergänzender Multiplikator im Warnmittelmix geprüft werden.
- Für von Unglücken betroffene Menschen und Regionen sollen schnell unbürokratische Hilfsprogramme bereitstehen.
- Das flächendeckende System des Brand- und Katastrophenschutzes soll erhalten bleiben.
- Das flächendeckende System des Brand- und Katastrophenschutzes soll weiter gefördert werden.
- Mit weiteren Anreizen sollen Menschen, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit einsetzen, für diese Aufgabe gehalten werden.
- Mit weiteren Anreizen sollen weitere Menschen für den ehrenamtlichen Einsatz für die Sicherheit gewonnen werden.
- Die Bundeswehr soll im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auch im Inland rasch und wirksam helfen, etwa bei Schnee- und Hochwasser oder nach Großschadensereignissen.
- Bei biologischen, pandemischen und anderen Großschadenslagen sollen regelmäßige Übungen die Koordinierung von Gesundheits- und Sicherheitskräften von Bund, Ländern und Kommunen verbessern.
- Staatsanwaltschaften sollen zur wirksamen Verbrechensbekämpfung leistungsfähig sein.
- Die Rechtsordnung soll für jeden Menschen im Land gelten, unabhängig von Herkunft oder Religion.
- Jugendstrafverfahren sollen beschleunigt werden.
- Jugendstrafverfahren sollen vereinfacht werden.
- Informations- und Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren sollen ausgebaut werden.
- Die Informations- und Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren sollen praktisch mit Leben gefüllt werden.
- Dem Opferschutz soll in der polizeilichen und justiziellen Aus- und Weiterbildung stärkeres Gewicht gegeben werden.
- Die psychosoziale Prozessbegleitung soll gestärkt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Opferhilfe soll umgesetzt werden.
- Das Strafrecht soll noch stärker auf den Opferschutz ausgerichtet werden.
- Intensiv- und Wiederholungstäter sollen wirksam aus dem Verkehr gezogen werden.
- Eine erneute Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat während laufender Bewährung soll grundsätzlich nicht nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen.
- Justiz- und Rechtspolitik soll verständlich und serviceorientiert sein.
- Digitale Zugangsmöglichkeiten sollen ausgebaut werden, damit Rechtsprechung und Rechtsberatung schnell und kostengünstig erreichbar sind.
- Richter und Staatsanwälte sollen dieselben digitalen Arbeitsumgebungen erhalten, die in Anwaltschaft und Wirtschaft üblich sind.
- Die Anstrengungen von Bund und Ländern sollen in einem Pakt für den digitalen Rechtsstaat 2.0 gebündelt werden.
- Alternative Konfliktlösungen wie Mediation und Schiedsverfahren sollen gestärkt werden.
- Zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs im Sport wird eine zentrale Stelle für „safe sports“ eingerichtet.
- Bestehende Präventionsprogramme gegen sexuellen Missbrauch im Sport werden gestärkt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht