Schutzbefohlene
Fachbegriff
Menschen, die in der Obhut anderer stehen und von ihnen betreut werden. Wer sie misshandelt, macht sich nach § 225 Strafgesetzbuch strafbar. Diese Tat zählt zu den Körperverletzungen.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2013
CDU und CSU 1
Länder
Sachsen
2024
CDU SN 2
Berlin
2026
CDU BE 1
Bremen
2027
Linke HB 1
2007
BIW HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.