Gleiche oder ähnliche Forderungen
Im Politikfeld „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“ stellen zwei oder mehr Parteien im Landtag Bayern 35 Forderungen gleich oder ähnlich. 13 davon stellen Parteien mit zusammen mehr als der Hälfte der Sitze; nur diese stehen auf der Seite des Politikfelds.
Der Erwerb von Wohneigentum, auch als Altersvorsorge und besonders im ländlichen Raum, wird intensiv gefördert. 203 von 203 Sitzen
Für alle Menschen wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen. 203 von 203 Sitzen
Der soziale Wohnungsbau wird gefördert. 203 von 203 Sitzen
Aufstockungen von Bestandsgebäuden sollen erleichtert werden. 171 von 203 Sitzen
Altersgerechte Wohnkonzepte werden gefördert. 139 von 203 Sitzen
Im Wohnungsbau sollen höhere Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. 122 von 203 Sitzen
Der staatliche Wohnungsbau wird gestärkt. 122 von 203 Sitzen
Einheimischenmodelle sollen ermöglicht werden. 122 von 203 Sitzen
Das bayerische Baurecht wird vereinfacht. 118 von 203 Sitzen
Verbote und überzogene Sanierungs- und Energieanforderungen der Bundesregierung beim Wohnen werden abgelehnt. 117 von 203 Sitzen
Die Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim, StadiBau und Siedlungswerk Nürnberg werden zu einer Gesellschaft zusammengefasst. 102 von 203 Sitzen
Der Bau von Betriebs- oder Werkswohnungen wird erleichtert. 102 von 203 Sitzen
Bei staatlichen Wohnungen gibt es bis 2025 keine Mieterhöhungen. 102 von 203 Sitzen
Grund und Boden sollen keine Spekulationsobjekte sein. 101 von 203 Sitzen
Innenentwicklung soll Vorrang vor Außenentwicklung haben. 86 von 203 Sitzen
Neubauten mit mehr als zwei Wohneinheiten werden grundsätzlich barrierefrei geplant. 86 von 203 Sitzen
Bauen mit Holz und anderen nachhaltigen Baustoffen wird mit Förderinstrumenten gefördert, die vom Gesamtkonzept ausgehen. 86 von 203 Sitzen
Wohnungsgenossenschaften werden stärker gefördert. 81 von 203 Sitzen
Durch grüne Architektur sollen mehr urbane Oasen entstehen. 69 von 203 Sitzen
In den Städten soll es mehr Grün statt rigoroser Nachverdichtung geben. 69 von 203 Sitzen
Baugrund soll stärker kombiniert und in die Höhe statt in die Breite genutzt werden. 69 von 203 Sitzen
Innerörtliche Potenziale sollen durch Bekämpfung von Leerstand, Bestandssanierungen und Nachverdichtung genutzt werden. 54 von 203 Sitzen
Staatliche Grundstücke werden vorrangig kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften verbilligt für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. 49 von 203 Sitzen
Die Grundsteuer C als Baulandsteuer wird eingeführt, um baureife Brachgrundstücke für den Wohnungsbau zu mobilisieren. 49 von 203 Sitzen
Das Zweckentfremdungsgesetz wird verschärft und gibt Kommunen Registrierungs- und Auskunftspflichten an die Hand. 49 von 203 Sitzen
Kreislauffähige und klimaneutrale Bauweisen mit nachwachsenden Rohstoffen werden gestärkt. 49 von 203 Sitzen
Sanierung und Erhalt haben Vorrang vor Abriss und Neubau. 49 von 203 Sitzen
Serielle und modulare Bauweisen werden in der Praxis unterstützt. 49 von 203 Sitzen
Ein Gebäudetyp „E“ für normenreduziertes und experimentelles Bauen wird eingeführt. 49 von 203 Sitzen
Das kommunale Vorkaufsrecht wird nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtssicher anwendbar gemacht. 49 von 203 Sitzen
Alle Bewohner Bayerns haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung. 49 von 203 Sitzen
Der Freistaat richtet seine Bodenpolitik als Eigentümer am Gemeinwohl aus. 49 von 203 Sitzen
Landeseigene Grundstücke werden nur noch im Erbbaurecht vergeben. 49 von 203 Sitzen
Die Bindungsdauer von Sozialwohnungen wird grundsätzlich auf mindestens 40 Jahre erhöht. 49 von 203 Sitzen
Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in allen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dauerhaft umgesetzt. 49 von 203 Sitzen
Nach den Sitzen der Parteien zusammen, die meisten zuerst; die Parteien erscheinen beim Aufklappen. Gleiche oder ähnliche Forderungen sind keine Aussage über Abstimmungen oder Bündnisse. Wie das entsteht