Zum Inhalt

SPD RP · Aus Liebe zum Land.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2026 für Rheinland-Pfalz, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 68 neu, 20 geändert, 7 unverändert, 28 entfallen. Die Forderungen 2026 im Vergleich mit 2021.

Neu erhält die Gedenk- und Erinnerungsarbeit besonderes Gewicht, etwa mit ausgebauten Besuchsprogrammen für Gedenkstätten, einem Projekt zum Erhalt von Zeitzeugenwissen und der Entwicklung früherer Kriegsgefangenenlager zu Demokratiebildungsstätten. In der Medienpolitik will das Programm große Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, eine Film Commission einrichten und auf Bundesebene eine Presseförderung erreichen. Die Kulturförderung soll von Bürokratie befreit werden, für hohe GEMA-Gebühren gemeinnütziger Vereine wird eine Lösung gesucht. Ein Kulturförderungsgesetz wird nicht mehr erwähnt. Nicht mehr genannt sind auch die Welterbe-Bewerbung für den nassen Limes, eine vertragliche Regelung mit islamischen Religionsgemeinschaften und Vergütungsleitlinien für freiberufliche künstlerische Arbeit. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (68)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Gedenk- und Erinnerungsarbeit erhält ein besonderes Gewicht.
  2. Medienkompetenz wird als zentrale Demokratiekompetenz gefördert.
  3. Gedenk- und Erinnerungsarbeit wird stärker regional verankert.
  4. Bürger werden unterstützt, die demokratische Geschichte ihres Ortes einschließlich der NS-Zeit sichtbar zu machen und zu erforschen.
  5. Die Gedenkarbeit behält einen hohen Stellenwert.
  6. Schulische und außerschulische Besuchsprogramme für Gedenkstätten werden ausgebaut.
  7. Das gesamte Spektrum der Verfolgten wird in den Gedenkstätten sichtbar gemacht.
  8. Mit der Medienanstalt wird ein Projekt zum Erhalt des Gedächtnisses von Zeitzeugen aufgesetzt.
  9. Die rechte Instrumentalisierung von Mahnmalen und Totengedenken wird abgelehnt.
  10. Orte früherer Kriegsgefangenenlager werden zu Demokratiebildungsstätten über die Folgen des Nationalsozialismus entwickelt.
  11. Gedenkarbeit und Erinnerungskultur sollen auch die Nachkriegszeit bis zur Gegenwart einbeziehen.
  12. Das Hambacher Schloss bleibt ein Ort der Freiheit, Vielfalt und Teilhabe.
  13. Die Jubiläumsfeierlichkeiten „Hambach 2032“ werden als Zeichen für die demokratische Kraft der Vielen gestaltet.
  14. Die Dauerausstellung am Hambacher Schloss wird neu konzipiert und die Demokratiebildung dort ausgebaut.
  15. Der Bund soll sein finanzielles Engagement neben den Beiträgen von Land und Kommunen deutlich ausweiten.
  16. Interreligiöse Dialoge werden zur Stärkung des Zusammenhalts geschätzt.
  17. Das Welterbe der SchUM-Stätten wird weiter für die Öffentlichkeit erschlossen.
  18. Die Arbeit des Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen wird gestärkt.
  19. Muslimische Gemeinschaften werden bei ihrem gesellschaftlichen Engagement unterstützt.
  20. Demokratiegeschichte, Welterbestätten, regionale Traditionen und religiöse Vielfalt werden verlässlich unterstützt.
  21. Die Kulturpolitik wird partizipativ, transparent und verlässlich gestaltet.
  22. Unter Beteiligung der Kulturschaffenden wird ein klarer Rahmen für die Kulturförderung erarbeitet.
  23. Die Kulturförderrichtlinie wird von unnötiger Bürokratie befreit.
  24. Der Zugang zu Kulturfördermitteln wird deutlich erleichtert.
  25. Mehr- und überjährige Kulturförderung wird geprüft.
  26. Die Kinoförderung einschließlich des Kinoprogrammpreises wird gestärkt und weiterentwickelt.
  27. Die Kinoförderung wird stärker mit der Medienförderung vernetzt.
  28. Die Arbeits- und Produktionsbedingungen der freien Theaterszene werden gestärkt.
  29. Ein landesweites Netzwerk soll Proberäume besser nutzbar machen.
  30. Für hohe GEMA-Gebühren gemeinnütziger Vereine wird mit allen Beteiligten eine Lösung erarbeitet.
  31. Auf Bundesebene werden bundesweit einheitliche Lösungen bei GEMA-Gebühren angestrebt.
  32. Kulturelle Teilhabe soll für alle von Anfang an ermöglicht werden.
  33. Jedes Kind soll unabhängig von seiner sozialen Herkunft früh kulturelle Erfahrungen machen können.
  34. Kooperationen von Kunst- und Kulturschaffenden mit Ganztagsschulen werden gefördert.
  35. Künstler werden beim Arbeiten mit Künstlicher Intelligenz begleitet.
  36. Die Bedeutung der Bibliotheken wird gesichert.
  37. Bibliotheken werden bei der Entwicklung weiterer Angebote unterstützt.
  38. Bibliotheken werden bei der digitalen Transformation begleitet.
  39. Das Kulturerbe des Landes soll über Rheinland-Pfalz hinaus sichtbarer werden.
  40. Das Kulturerbe-Portal „Kreuz Rad Löwe“ und das KuLaDig-Projekt werden fortgesetzt.
  41. Das jüdische Erbe wird unter besonderer Berücksichtigung des Landjudentums bewahrt.
  42. Die Sichtbarkeit der Kulturschätze des Landes wird erhöht und im Alltag der Menschen wahrnehmbar gemacht.
  43. Die Kulturdenkmäler im Landesbesitz werden erhalten.
  44. An Kulturdenkmälern im Landesbesitz werden weiterhin notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
  45. Ein Denkmalschutzpreis wird geschaffen, um das Engagement von Denkmalschützerinnen und Denkmalschützern zu würdigen.
  46. Das Denkmalschutzgesetz wird zeitgemäß entbürokratisiert.
  47. Die Restitution von Kulturgütern wird konsequent betrieben.
  48. Alle Menschen im Land sollen Medien sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen und gestalten können.
  49. Das duale Mediensystem mit einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und leistungsfähigen privaten Medien wird bejaht.
  50. Das Medienrecht wird angesichts demokratiefeindlicher Bedrohungen, wirtschaftlichen Drucks auf den Journalismus und der Dominanz globaler Plattformen dauerhaft demokratiefest gemacht.
  51. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird über die Medienstaatsverträge regionaler, digitaler und effizienter weiterentwickelt.
  52. Das neue Landesmediengesetz stärkt die journalistische Freiheit und redaktionelle Unabhängigkeit privater Radioveranstalter und Verlage.
  53. Mit dem Digitalen Medienstaatsvertrag werden Medien auf dem Weg in die digitale Zukunft unterstützt und fairer kommunikativer Wettbewerb gesichert.
  54. Große Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen.
  55. Die Auffindbarkeit faktenbasierter Inhalte wird verbessert.
  56. Auf europäischer Ebene wird eine wirksame Regulierung großer Plattform- und Social-Media-Anbieter angestrebt.
  57. Die finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz wird gesichert.
  58. Die staatsferne, plural besetzte Gremienstruktur der Medienanstalt Rheinland-Pfalz wird gestärkt.
  59. Landesweit werden Orte der medialen Teilhabe gestärkt, die Austausch, Begegnung und kreatives Ausprobieren ermöglichen.
  60. Bestehende Landesprogramme zur Medienkompetenz werden in einer ressortübergreifenden Medienkompetenzstrategie gebündelt und klarer ausgerichtet.
  61. Für Medienkompetenzprojekte im Land wird eine gemeinsame Landes-Dachmarke geschaffen.
  62. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt bleibt ein besonderer Schwerpunkt.
  63. Der Aufbau einer landesweiten Mediathek für Rheinland-Pfalz wird unterstützt.
  64. Die Medienförderung wird über Rheinland-Pfalz hinaus vernetzt, um Produktionsumfelder zu stärken.
  65. In den kreativen Nachwuchs wird investiert.
  66. Medienbranche, Hochschulen, Kulturschaffende und Zivilgesellschaft werden enger miteinander vernetzt.
  67. Auf Bundesebene wird eine Presseförderung angestrebt, die eine starke und vielfältige Verlagslandschaft sichert.
  68. Eine Film Commission Rheinland-Pfalz wird als zentrale Anlaufstelle für Filmproduktionen eingerichtet.

GeändertFortgeführt, aber geändert (20)

Forderungen aus 2021, die 2026 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (7)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (28)

Forderungen aus 2021, die 2026 nicht mehr vorkommen.

  1. Der Anteil von Frauen an der Landesgeschichte wird im Rahmen des 75. Landesjubiläums 2022 sichtbar gemacht.
  2. Kunst und Kultur sollen überall im Land erfahrbar sein.
  3. Die Landeskulturverbände werden weiter gestärkt.
  4. Projekte der freien Szene sollen über die Landeskulturverbände nachhaltig gefördert werden.
  5. Das Land soll eine Konzeptionsförderung für die professionellen freien darstellenden Künste prüfen.
  6. Mit den Verbänden werden Vergütungsleitlinien für freiberufliche künstlerische Arbeit mit Mindeststandards etwa bei der Kulturförderung erarbeitet.
  7. Initiativen und Strukturen, die bisher vernachlässigte Gesellschaftsgruppen ansprechen, werden besonders unterstützt, um den Zugang zu Kultur zu öffnen.
  8. Die finanzielle Förderung kultureller Bildung bleibt ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Landes.
  9. Die Förderung von „Jedem Kind seine Kunst“, Jugendkunstschulen und Musikschulen wird beibehalten.
  10. Das jüdische Erbe in Worms, Speyer und Mainz soll Weltkulturerbe werden.
  11. Der nasse Limes im Norden des Landes soll Weltkulturerbe werden.
  12. Das Welterbe Limes wird gesichert.
  13. Die Limes-Kommunen werden weiterhin unterstützt.
  14. Das Luther-Jahr in Worms und die Landesausstellung „Untergang des Römischen Reiches“ in Trier werden unterstützt.
  15. Das Gutenberg-Museum in Mainz soll gemeinsam mit Stadt und Bund zu einem international beachteten kulturellen Zentrum entwickelt werden.
  16. Die jüdischen Gemeinden werden weiter bestmöglich unterstützt.
  17. Die Beziehungen zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften sollen vertraglich geregelt werden.
  18. Die Corona-Unterstützung wird stetig verbessert und an die Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft angepasst.
  19. Ein Zukunftsfonds unterstützt die Kreativwirtschaft bei der digitalen Transformation.
  20. Die kulturelle Diversität in Kunst und Kultur, insbesondere in medienschaffenden Branchen, wird gesteigert.
  21. Der Aufbau eines Kreativnetzwerks für das Land wird unterstützt.
  22. Auf europäischer Ebene wird eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens im Sinne der Kreativwirtschaft und ein modernes, schützendes Urheberrecht angestrebt.
  23. Die Medienpolitik soll in der Rundfunkkommission der Länder weiter aktiv gestaltet werden.
  24. Die Offenen Kanäle sollen auch zu Begegnungsorten werden.
  25. Die lokale und regionale Medienbildungsarbeit soll mit neuen Projekten verbessert werden.
  26. Orte der Demokratie in Rheinland-Pfalz werden sichtbarer und erlebbarer gemacht.
  27. Die Steinhalle des Landesmuseums wird zu einem Ort der Demokratie und politischen Bildung.
  28. Die Orte der „Straße der Demokratie“ in Rheinland-Pfalz werden sichtbarer gemacht und unterstützt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de