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SPD RP · Aus Liebe zum Land.

Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2026 für Rheinland-Pfalz, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 39 neu, 5 geändert, 2 unverändert, 36 entfallen. Die Forderungen 2026 im Vergleich mit 2021.

Neu nennt das Programm das Ziel, dass Rheinland-Pfalz klimaneutral wird, und will die Kreislaufwirtschaft deutlich stärken, etwa durch ein modernisiertes Kreislaufwirtschaftsgesetz und eine praxistaugliche Ersatzbaustoffverordnung. Beim Artenschutz setzt es auf Kooperation mit Landwirten und Winzern, beim Wolf auf ein aktives Bestandsmanagement. Im Wasserbereich kommen die Förderung der vierten Ausbaustufe großer Kläranlagen und Hilfen für Kommunen nach dem Schwammstadt-Prinzip hinzu. Nicht mehr genannt sind das 1,5-Grad-Ziel, verbindlich festgelegte Klimaschutzziele des Landes, die Ablehnung einer Privatisierung der Wasserversorgung und ein Anteil von zehn Prozent Prozessschutzflächen im Staatswald. Der Akzent verschiebt sich weg von festen Zielvorgaben, hin zu kooperativem Naturschutz. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (39)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Rheinland-Pfalz soll klimaneutral werden.
  2. Die Kreislaufwirtschaft soll deutlich gestärkt werden.
  3. Auf Bundes- und EU-Ebene werden klare und verlässliche Regeln für die Kreislaufwirtschaft gefordert.
  4. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll modernisiert werden.
  5. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie soll zügig umgesetzt werden.
  6. Die Ersatzbaustoffverordnung soll praxistauglich überarbeitet werden.
  7. Auf verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, Flächeneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird geachtet.
  8. Beim Artenschutz wird auf die gute fachliche Praxis und das Verantwortungsbewusstsein der Landwirte und Winzer gesetzt.
  9. Der kooperative Ansatz des Schulterschlusses Artenvielfalt zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz wird weiter gestärkt.
  10. Der Schutz von Gewässern und Böden hat höchste Priorität.
  11. Das Messstellennetz für die Ausweisung nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete wird ausgebaut, um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
  12. Die Strategie der CO2-Reduktion wird fortgesetzt und mit einem Mix unterschiedlicher Maßnahmen vorangetrieben.
  13. Auf dem Weg zur Klimaneutralität wird eine echte und faire Beteiligung der Bürger sichergestellt.
  14. Kommunales Engagement und Innovationskraft vor Ort beim Erreichen der Klimaziele werden gestärkt.
  15. Geschädigter Wald wird zu klimaangepasstem Mischwald umgebaut.
  16. Auf Landesebene werden Vorkehrungen für ein aktives Bestandsmanagement des Wolfs getroffen.
  17. Eine praxistaugliche Bejagung von Saatkrähe und Nilgans soll auch in urbanen Gebieten sichergestellt werden.
  18. Die Anstrengungen im Umwelt- und Naturschutz werden verstärkt.
  19. Im Umwelt- und Naturschutz wird auf die Expertise im Land und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten gesetzt.
  20. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird als wichtiger Schritt für gesündere Ökosysteme angesehen.
  21. Auf Bundes- und Europaebene wird eine praxisgerechte Anwendung der Wiederherstellungsverordnung angestrebt.
  22. Für die Wiederherstellungsverordnung werden verlässliche Finanzierungsinstrumente gefordert.
  23. Transparenz, Dialog und Kooperation leiten die Naturschutzpolitik.
  24. Die im Land entstehenden Naturschutzstationen sollen den kooperativen Naturschutz voranbringen.
  25. Die Landschaftsverbände werden weiterentwickelt, um nach niederländischem Vorbild regionale Kooperativen zu fördern, die gemeinsam Agrarumweltmaßnahmen planen und umsetzen.
  26. Naturparke werden durch Investitionen in Besucherlenkung, regionale Wertschöpfung und Bildung für nachhaltige Entwicklung gestärkt.
  27. Zum Schutz naturnaher Lebensräume werden Kooperationen mit Land- und Forstwirtschaft sowie digitale Monitoring-Systeme genutzt.
  28. Der Zukunftsplan Wasser wird weiter umgesetzt.
  29. Der Zukunftsplan Wasser wird mit Blick auf die Sicherung der Trinkwasserversorgung weiterentwickelt.
  30. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  31. Im Rahmen der Aktion Blau plus wird in moderne Verbundnetze investiert.
  32. Im Rahmen der Aktion Blau plus wird in intelligente Wassermanagementsysteme investiert.
  33. Die 4. Ausbaustufe der großen Kläranlagen wird gefördert.
  34. Kommunen werden bei der Begrünung von Innenstädten und Ortskernen unterstützt.
  35. Kommunen werden bei Entsiegelungen unterstützt.
  36. Kommunen werden beim Bau von mehr öffentlichen Trinkwasserbrunnen unterstützt.
  37. Kommunen werden bei der Schaffung von Flächen zum Versickern, Verdunsten und Rückhalten von Regenwasser nach dem Schwammstadt-Prinzip unterstützt.
  38. Ein starker Tierschutz und die Unterstützung der im Tierwohl Engagierten werden befürwortet.
  39. Eine bundesweite Katzenschutzverordnung wird gefordert.

GeändertFortgeführt, aber geändert (5)

Forderungen aus 2021, die 2026 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (2)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (36)

Forderungen aus 2021, die 2026 nicht mehr vorkommen.

  1. In den nächsten Jahren soll schneller und entschiedener gehandelt werden, um die Klimaerhitzung zu begrenzen.
  2. Rheinland-Pfalz soll Vorreiter bei Klimaschutz und nachhaltiger Wirtschaft werden.
  3. Das Pariser Klimaschutzabkommen und das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad werden unterstützt.
  4. Klimaschutzpolitik soll sicherstellen, dass Reichere nicht auf Kosten Ärmerer leben.
  5. Modelle, die auch Mieterinnen und Mietern Klimaschutz ermöglichen, werden unterstützt.
  6. Das Landesklimaschutzkonzept wird weiterentwickelt.
  7. Die Klimaschutzziele des Landes werden verbindlich festgelegt.
  8. Die Förderstrukturen des Landes im Bereich der Kreislaufwirtschaft werden verbessert.
  9. Umweltschutz und Nachhaltigkeit werden als soziale Fragen verstanden.
  10. Ein flächendeckender Umwelt- und Naturschutz, der unterschiedliche Interessen berücksichtigt, wird angestrebt.
  11. Dem Artensterben soll entschieden entgegengesteuert werden, um die Biodiversität zu erhalten.
  12. Der ökologische Zustand von Flüssen, Seen und Bächen wird deutlich verbessert.
  13. Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sollen in staatlicher Hand bleiben.
  14. Privatisierungen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung werden abgelehnt.
  15. Alternativen zu Tierversuchen werden weiter gefördert.
  16. Gemeinsam mit den Kommunen soll die Anlage von Schotter- und Steingärten, etwa über Grünsatzungen und Bebauungspläne, eingeschränkt werden.
  17. Bestehende Schutzgebiete werden mit dem Instrument des Vertragsnaturschutzes ökologisch gestärkt.
  18. Die Leistungsfähigkeit der Umwelt- und Naturschutzverwaltung und ihr Personal werden erhalten.
  19. Lebensräume sollen durch Biotopverbundsysteme vernetzt werden.
  20. Gewässer sollen umfassend nach ihrer ökologischen, ökonomischen und kulturellen Funktion betrachtet werden statt rein zweckgebunden genutzt.
  21. Das Hochwasserschutzkonzept wird mit Kommunen und Bürgern weiterentwickelt, um flächendeckend wirksame Hochwasservorsorge umzusetzen.
  22. Gezielte Maßnahmen zur Steigerung des Tierwohls und zur Prävention im Tierschutz werden ergriffen.
  23. Die Unterstützung für Zoos und Tierparks wird ausgebaut.
  24. Qualvolle Auftritte von Wildtieren im Zirkus sollen im Land nicht erlaubt sein.
  25. Im Staatswald soll der Anteil der Prozessschutzflächen zehn Prozent betragen.
  26. Der Nationalpark Hunsrück wird weiter unterstützt und mit den Menschen vor Ort weiterentwickelt.
  27. Das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Vosges du Nord wird mit den elsässischen Partnern weiterentwickelt.
  28. Die Landwirtschaft soll einen Beitrag gegen die Nitratbelastung des Grundwassers leisten.
  29. Das Blühstreifenprogramm soll weiterentwickelt werden, um dem Insektensterben entgegenzuwirken.
  30. Eine gesetzliche Regelung soll Luftfahrtbehörden und Flugsicherung zu stärkerem Fluglärmschutz bei Flugrouten verpflichten.
  31. Für Lärmschutz und Feinstaub bei Flugrouten soll es verbindliche Richtwerte auf Bundesebene geben.
  32. Das Land soll eigene Feinstaubmessungen einführen.
  33. Für den Kerosinablass sollen eigene Messstellen eingerichtet werden.
  34. Mit ziviler und militärischer Luftfahrt soll ein Aktionsplan zum Kerosinablass initiiert werden.
  35. Auch auf europäischer Ebene soll wirksamer Klimaschutz und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen erreicht werden.
  36. Der Europäische Green Deal soll eine faire Transformation für kleine und mittlere Unternehmen, Landwirtschaft und ländlichen Raum bewirken.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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