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Energie: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2026 für Rheinland-Pfalz, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Energie 32 neu, 11 geändert, 23 entfallen. Die Forderungen 2026 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Bürgerenergiegesetz, das Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern verbindlich an den Gewinnen neuer Wind- und Solaranlagen beteiligen soll. Hinzu kommen wettbewerbsfähige Strompreise für energieintensive Branchen samt einer niedrigeren Stromsteuer für Unternehmen, eine Speicherstrategie für Großspeicher und der beschleunigte Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Den Ausbau der erneuerbaren Energien will das Programm weiter vorantreiben, der Zusatz zum Einklang mit Landschafts- und Naturschutz fehlt nun; Windkraft soll verstärkt entlang von Straßen entstehen. Nicht mehr genannt sind das Ziel einer rein regenerativen Energieerzeugung bis 2030, die Senkung der EEG-Umlage und Windenergie auf Waldflächen mit klimabedingt zurückgehenden Beständen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (32)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Ein Bürgerenergiegesetz beteiligt Gemeinden im Umfeld von Wind- und Solaranlagen verbindlich an den Erträgen.
  2. Energieintensive Branchen wie Chemie, Pharma und Automobilindustrie brauchen wettbewerbsfähige Strompreise.
  3. Die Senkung der Stromsteuer für Unternehmen wird befürwortet.
  4. Wasserstoff gilt als tragende Säule der industriellen Transformation zur Klimaneutralität.
  5. Die Wasserstoff-Roadmap des Landes wird konsequent umgesetzt.
  6. Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur von Leitungen über Häfen bis zu Speichern wird beschleunigt.
  7. Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern sollen verpflichtend an den Gewinnen neuer Wind- und Solaranlagen beteiligt werden.
  8. Ein Bürgerenergiegesetz schafft die landesrechtliche Grundlage für die Gewinnbeteiligung, ohne die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu gefährden.
  9. Mieter und Hauseigentümer, die Balkon-Solarmodule installieren oder Wallboxen einbauen, werden unterstützt.
  10. Erneuerbare Stromerzeugung in Mehrfamilienhäusern soll einfacher werden, sodass Mieter unbürokratisch profitieren.
  11. Die Energiewende wird entschlossen vorangetrieben.
  12. Die Transformation des Energie- und Wärmesektors wird mit Investitionen und Innovationen begleitet.
  13. Berechtigte Interessen sollen ausgeglichen und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende gesichert werden.
  14. Neue Wind-, Solar- und Biogasanlagen sollen schneller ans Stromnetz angeschlossen werden.
  15. Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie sollen die Energiewende beschleunigen.
  16. Wo erneuerbare Energien bei der Abwägung mit anderen Schutzgütern noch nicht vorrangig sind, werden Änderungen der Landesgesetze geprüft.
  17. Neue Photovoltaikanlagen sollen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen entstehen.
  18. Geeignete öffentliche Gebäude sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
  19. Eine mit allen Beteiligten abgestimmte Speicherstrategie für Rheinland-Pfalz wird erarbeitet.
  20. Die Speicherstrategie zielt auf eine zügige Realisierung von Großspeichern.
  21. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit mehr privat und öffentlich finanzierte Speicher netzdienlich eingesetzt werden können.
  22. Die Bioenergie wird ausdrücklich befürwortet.
  23. Für Bioenergie werden bessere Rahmenbedingungen und Planungssicherheit auf allen Ebenen angestrebt.
  24. Wasserstoff gilt als wichtiger Energieträger für die Energiewende.
  25. Die Roadmap Wasserstoff wird weiter umgesetzt.
  26. Innovative, leistungsfähige und wirtschaftlich rentable Wasserkraftwerke sollen ermöglicht werden, wo sie im Einklang mit der Natur realisierbar sind.
  27. Die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wasserkraft werden fortentwickelt.
  28. Die Sektorkopplung von Stromproduktion und Stromverbrauch im Gebäude (Prosumer) wird unterstützt.
  29. Die Wärmewende soll sozialverträglich sein, Klimaschutz mit Bezahlbarkeit verbinden und Teilhabe sichern.
  30. Eine kommunale Wärme- und Energieplanung soll den Weg zur Klimaneutralität mit erneuerbaren Energien bestimmen.
  31. Strom- und Gaspreise sollen fair und transparent sein.
  32. Mit dem Solidarpakt wird die solidarische Gestaltung der Energiewende vor Ort gesichert.

GeändertFortgeführt, aber geändert (11)

Forderungen aus 2021, die 2026 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

EntfallenNicht mehr im Programm (23)

Forderungen aus 2021, die 2026 nicht mehr vorkommen.

  1. Stabile Energiepreise werden angestrebt.
  2. Die bestehende Wasserstoffstrategie für Nutzfahrzeuge wird weiterentwickelt.
  3. Technologisches Know-how von Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll in einem Entwicklungszentrum für Wasserstofftechnologie gebündelt werden, das sich an den Bedürfnissen der Schlüsselindustrien orientiert.
  4. Bis 2030 wird eine rein regenerative Energieerzeugung angestrebt.
  5. Die Rahmenbedingungen für einen zügigen und unbürokratischen Ausbau der Solarenergie bei Eigentümern, Mietern, Unternehmen und öffentlicher Hand werden geschaffen.
  6. Der Einsatz erneuerbarer Energien im privaten Bereich wird ausgebaut.
  7. Auf Bundesebene wird eine deutliche Verbesserung der Regelungen im EEG angestrebt.
  8. Auf Bundesebene wird eine angemessene steuerliche Förderung baulicher Maßnahmen für erneuerbare Energien angestrebt.
  9. Die Rahmenbedingungen werden so verändert, dass zusätzliche Windkraftstandorte möglich werden.
  10. Im Repowering bestehender Windkraftanlagen wird großes Potenzial gesehen.
  11. Erneuerbare Energie soll dezentral in Verbindung mit modernen Speichertechnologien genutzt werden.
  12. Innovative Ansätze wie virtuelle Kraftwerke und ausgeregelte Energiewaben werden weiterverfolgt.
  13. Energieeinsparinvestitionen werden durch Anreize gefördert.
  14. Die Kommunen werden dabei unterstützt, erneuerbare Energien über Vorgaben in Bebauungsplänen zum Standard beim Neubau zu machen.
  15. Energiegenossenschaften werden gefördert.
  16. Die regionale Wirtschaft in den Kommunen wird bei Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien unterstützt.
  17. Die EEG-Umlage soll dauerhaft reduziert werden.
  18. Die Eigenstromerzeugung soll von der EEG-Umlage befreit werden.
  19. Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung in der Industrie wird gezielt gefördert.
  20. Power-to-Heat-Technologien sollen in Wärmenetze integriert werden, um bei negativen Strompreisen erneuerbare Wärme einzuspeisen.
  21. Holz soll im Wärmebereich mit modernen, emissionsarmen Öfen genutzt werden.
  22. Fossile Brennstoffe sollen im Rahmen der Kaskadennutzung durch Holz ersetzt werden.
  23. Windenergie soll auf Waldflächen genutzt werden, auf denen klimawandelbedingt Holzbestände zurückgehen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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