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Linke SL · NEUSTART FÜRS SAARLAND. Sozial. Ökologisch. Sicher. Landtagswahlprogramm Die Linke Saar 2027

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 98 neu, 10 geändert, 6 unverändert, 44 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf legt in diesem Feld großes Gewicht auf die Erinnerung an den Nationalsozialismus: Der 8. Mai soll gesetzlicher Feiertag werden, ein Deserteursdenkmal entstehen und Straßen mit NS- oder Kolonialgeschichte umbenannt werden. Neu sind auch Forderungen zu den Arbeitsbedingungen in der Kultur wie Mindesthonorare und Tariftreue in der geförderten Kultur sowie Kultur als kommunale Pflichtaufgabe. Hinzu kommen ein gebührenfreier Kirchenaustritt und die Abschaffung von Tanzverboten. Die Medienpolitik fehlt dagegen fast ganz: 2022 verlangte das Programm noch Gehaltsgrenzen für die Intendanz des SR und eine automatische Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Auch Kultur als Staatsziel im Grundgesetz wird nicht mehr genannt. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (98)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Vergünstigungen und freie Eintritte für Studierende bei Kultur werden erhalten und ausgebaut.
  2. Der Kulturpakt mit kostenlosem oder vergünstigtem Zugang für Studierende zu Museen, Theatern und Kultureinrichtungen wird dauerhaft gesichert und weiterentwickelt.
  3. Die jüdische Gemeinde im Saarland erhält mehr strukturelle Förderung.
  4. Die jüdische Gemeinde wird mit den nötigen Ressourcen stärker in Bildungs- und Erinnerungsarbeit eingebunden.
  5. Die historische Forschung zum Nationalsozialismus wird gestärkt.
  6. Zeitzeugnisse werden bewahrt.
  7. Erinnerungspolitik soll sich nicht auf Gedenkfeiern, Jahrestage oder symbolische Bekundungen beschränken.
  8. Jede Relativierung der Shoah, Täter-Opfer-Umkehr oder Gleichsetzung mit anderen historischen Ereignissen wird zurückgewiesen.
  9. Organisationen, Vereine oder Projekte, die die Shoah leugnen, relativieren oder antisemitische Geschichtsbilder verbreiten, erhalten keine öffentlichen Mittel.
  10. Straßen mit kolonialer oder NS-Geschichte im Saarland werden umbenannt.
  11. Neue Gedenk- und Lernorte werden geschaffen.
  12. Ein landesweites Konzept regelt Auswahl, didaktische Begleitung und fachliche Standards von Gedenkstättenbesuchen verbindlich.
  13. Die Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und Erinnerungsorten, etwa zu Widerstandskämpfern und Zwangsarbeitern, wird intensiviert.
  14. Die Finanzierung von Bildungsträgern für Gedenkstättenbesuche wird langfristig gesichert.
  15. Die Einflussnahme fundamentalistischer, antidemokratischer Gruppierungen wie der Piusbruderschaft auf Bildung und Öffentlichkeit soll beachtet werden.
  16. Problematische Straßen werden umbenannt.
  17. Neue Lernorte der Gedenk- und Bildungsarbeit werden geschaffen.
  18. Schulen und Bildungsträger erhalten langfristige Finanzierung und logistische Unterstützung für Gedenkstättenbesuche im Saarland.
  19. Der 8. Mai wird gesetzlicher Feiertag.
  20. Straßen werden nach Antifaschistinnen und Antifaschisten statt nach Militaristen benannt.
  21. Im Saarland wird ein Deserteursdenkmal für Menschen errichtet, die sich dem Krieg und dem nationalsozialistischen Unrechtsregime widersetzt haben.
  22. Der 8. Mai wird als Feiertag eingeführt.
  23. Straßen werden symbolisch nach Antifaschistinnen, Antifaschisten, Antimilitaristinnen und Antimilitaristen umbenannt.
  24. Die nationalsozialistischen Verbrechen an Menschen mit Behinderungen werden stärker aufgearbeitet.
  25. Erinnerung und politische Bildung zu den NS-„Euthanasie“-Verbrechen werden stärker in Schulen, Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur verankert.
  26. Die NS-Verbrechen an behinderten und psychisch erkrankten Menschen werden stärker aufgearbeitet.
  27. Kultur soll nicht zu einem reinen Konsumgut werden.
  28. Eine demokratische, öffentliche Kultur mit Orten der Begegnung, Kritik und Kreativität wird aktiv entwickelt.
  29. Gremien im Kulturbereich werden paritätisch besetzt.
  30. Gezielte Förderprogramme für Künstlerinnen und queere Kulturschaffende werden aufgelegt.
  31. Kulturförderung wird in transparenten und gerechten Vergabeverfahren vergeben.
  32. Der Kulturetat des Landes wird im Verhältnis zum Gesamthaushalt deutlich erhöht.
  33. Das Land fördert kommunale Kultureinrichtungen dauerhaft und verlässlich institutionell.
  34. Kulturförderung wird nicht von kurzfristigen Haushaltslagen abhängig gemacht.
  35. Kulturpflege und Kulturförderung werden als kommunale Pflichtaufgabe mit verbindlichen Standards verankert.
  36. Die freie Kulturszene wird nachhaltig gestärkt.
  37. Netzwerke und Interessenvertretungen der freien Kulturszene werden dauerhaft unterstützt.
  38. In der geförderten Kultur gelten Mindesthonorare.
  39. In der geförderten Kultur gilt Tariftreue.
  40. In der geförderten Kultur gelten faire Vertragsbedingungen und realistische Projektlaufzeiten.
  41. Das Saarland bietet professionellen Künstlern und Amateuren gleichermaßen Raum.
  42. Eigene Förderprogramme für Amateurensembles und soziokulturelle Initiativen werden aufgelegt.
  43. Für Laienkultur werden die Antragsverfahren vereinfacht.
  44. Amateurensembles und soziokulturelle Initiativen erhalten Beratung und Unterstützung bei Organisation und Finanzierung.
  45. Die Arbeit der Laienkultur wird öffentlich sichtbarer gemacht.
  46. Wettbewerbe, Festivals und landesweite Präsentationsformate für Laienkunst werden ausgebaut.
  47. Für professionelle und Amateurkünstler werden ausreichend Präsentationsmöglichkeiten geschaffen.
  48. Proberäume, Ateliers und Auftrittsgelegenheiten stehen in ausreichender Zahl zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung.
  49. Leerstehende öffentliche Gebäude werden verstärkt für kulturelle Zwecke geöffnet.
  50. Kultureinrichtungen bieten sozial gestaffelte Eintrittspreise und möglichst freien Zugang.
  51. Gezielte Förderprogramme für migrantische Kulturinitiativen und interkulturelle Projekte werden aufgelegt.
  52. Für migrantische Kulturinitiativen werden niedrigschwellige Beratungsangebote geschaffen.
  53. Feste Koordinationsstellen für grenzüberschreitende Kulturprojekte mit Frankreich, Luxemburg und Belgien werden eingerichtet.
  54. Gemeinsame grenzüberschreitende Festivals und Austauschprogramme werden gefördert und verstetigt.
  55. Mehrsprachigkeit wird als kulturelle Stärke verstanden.
  56. Öffentliche Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Bibliotheken und soziokulturelle Zentren werden erhalten und weiterentwickelt.
  57. Öffentliche Kultureinrichtungen werden demokratisch kontrolliert.
  58. Der freie Museumssonntag wird von den Museen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz auf alle öffentlichen musealen Einrichtungen im Saarland ausgeweitet.
  59. Für die Theaterbelegschaften werden verbindliche Tarifregelungen nach dem Vorbild Thüringens eingeführt.
  60. An allen öffentlich getragenen Bühnen werden Flächentarifverträge wie der NV Bühne und die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes angewendet.
  61. Die künstlerische Freiheit und Vielfalt der Theaterlandschaft wird gewahrt.
  62. Eine offene Theaterkultur einschließlich experimenteller Formen, zeitgenössischer Ästhetik und politischen Theaters wird unterstützt.
  63. Kinos erhalten mehr öffentliche Unterstützung.
  64. Alternative Programmkinos und Filmkultur werden dauerhaft gefördert.
  65. Kein Kino soll mehr schließen müssen.
  66. Die ehrenamtlich geleistete Arbeit auf Filmfestivals soll schrittweise in feste Stellen und fair bezahlte Honorare überführt werden.
  67. Clubs sollen als Kulturorte anerkannt werden.
  68. Clubs sollen rechtlich gesichert werden, um das Clubsterben zu verhindern.
  69. Für Clubs sollen verlässliche Förderstrukturen geschaffen werden.
  70. Initiativen für einen musealen, geschichtlichen und touristischen Zugang zu alten Industrieanlagen gelten als zentraler Bestandteil der Kultur- und Strukturpolitik.
  71. Die Kulturdenkmäler der Bergbau- und Hüttengeschichte sollen erhalten und saniert werden.
  72. Die Kulturdenkmäler der Bergbau- und Hüttengeschichte sollen in Konzepte für Bildung, Forschung und nachhaltigen Tourismus eingebunden werden.
  73. Bergwerksmuseen und Besucherbergwerke sollen eine verlässliche öffentliche Finanzierung erhalten.
  74. Bergwerksmuseen und Besucherbergwerke sollen moderne Ausstellungskonzepte und pädagogische Programme für junge Menschen erhalten.
  75. Ehemalige Industrieanlagen sollen als Lernorte, Kulturstätten und touristische Anziehungspunkte weiterentwickelt werden.
  76. Das Konzept einer Museenbahn im Regionalverband Saarbrücken wird ausdrücklich begrüßt.
  77. Der Pingussonbau in Saarbrücken soll saniert werden.
  78. Große Kulturprojekte sollen keine Prestigeprojekte sein, sondern in eine Gesamtstrategie kultureller Grundversorgung eingebettet werden.
  79. Über Abriss oder Erhalt von Denkmälern und historischen Bauten sollen nicht allein wirtschaftliche Interessen entscheiden.
  80. Erhalt, Sanierung und Umnutzung von Denkmälern und historischen Bauten sollen Vorrang haben.
  81. Kulturelle Veranstaltungen in der Gastronomie sollen mit Zuschüssen für Live-Musik, Lesungen und regionale Kulturformate gefördert werden.
  82. Im Deutsch-Französischen Garten in Saarbrücken soll ein neuer Botanischer Garten entwickelt werden.
  83. Der neue Botanische Garten soll wissenschaftlich fundierte Freilandbereiche, Umweltbildungsangebote und eine moderne Gewächshausanlage für tropische und subtropische Pflanzen erhalten.
  84. Kultur soll als Pflichtaufgabe verankert werden.
  85. Der Kulturetat soll deutlich erhöht werden.
  86. Land und Kommunen sollen Kultur verlässlich und langfristig finanzieren.
  87. Die Freie Szene und die Laienkunst sollen mehrjährig gefördert werden.
  88. Für die Freie Szene und die Laienkunst soll die Bürokratie verringert werden.
  89. Die Infrastruktur der Freien Szene und der Laienkunst soll gesichert werden.
  90. Der Botanische Garten im Saarland soll neu aufgebaut werden.
  91. Das Land soll grenzüberschreitende Bildungs- und Gedenkprojekte fördern.
  92. Der Kirchenaustritt soll entbürokratisiert werden.
  93. Der Kirchenaustritt soll vollständig gebührenfrei werden.
  94. Ein einheitliches, digitales und kostenfreies Verfahren soll geschaffen werden, mit dem Bürgerinnen und Bürger ihre Religionszugehörigkeit eigenständig wählen oder ändern können.
  95. Die Sonderregelungen an stillen Feiertagen wie das Tanzverbot am Karfreitag sollen abgeschafft werden.
  96. Freizeit, Kultur und künstlerische Veranstaltungen dürfen nicht durch religiöse Vorschriften eingeschränkt werden.
  97. Der Kirchenaustritt soll entbürokratisiert und gebührenfrei gestaltet werden.
  98. Tanzverbote sollen abgeschafft werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (10)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (44)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Kultur wird als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen.
  2. Alle Menschen erhalten unabhängig von Einkommen und Wohnort Zugang zu Kultur.
  3. Ein Sonderfonds 2022 von 5 Mio. Euro hilft Kulturschaffenden, besonders Solokünstlern, in der Pandemie.
  4. Ein Saarländischer Kulturrat als Zusammenschluss landesweiter Kulturorganisationen wird eingerichtet.
  5. Das Land legt regelmäßig einen Kulturbericht vor.
  6. Das Land betreibt eine Kulturentwicklungsplanung.
  7. Musikschulen werden unterstützt.
  8. Das Festival „Resonanzen“ wird langfristig gesichert und etabliert.
  9. Denkmalpflegerische Strukturen einschließlich des Personals werden erhalten und ausgebaut.
  10. Die Online-Präsenz von Theatern und Livespielstätten wird etwa durch Streaming-Angebote und Mediatheken gefördert.
  11. Das Land finanziert den Botanischen Garten sicher und langfristig.
  12. Qualität, Vielfalt und Transparenz der Medien werden gefördert.
  13. Alle erhalten einen freien und sozial gleichen Zugang zu den Medien.
  14. Öffentlich-rechtliche Sender wie der SR erhalten eine bedarfsgerechte Finanzierung.
  15. Das Saarland regt eine jährliche Erhebung zur Qualität der öffentlich-rechtlichen Medien an.
  16. Die Gehälter von Intendanten und Direktoren im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten als zu hoch.
  17. Intendantinnen und Intendanten verdienen nicht mehr als ein saarländisches Regierungsmitglied.
  18. Die Besetzung des SR-Verwaltungsrats wird als nicht ausreichend staatsfern kritisiert.
  19. Bezieher von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII werden automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.
  20. Öffentlich-rechtliche Sender einschließlich des SR bieten deutlich mehr Kinderangebote, besonders online und in sozialen Netzwerken.
  21. Alle Medienangebote einschließlich der Telemedien werden bis 1. Januar 2031 barrierefrei gestaltet.
  22. Das Besetzungsverfahren für die Direktion der Landesmedienanstalt wird kritisiert.
  23. Das Saarländische Mediengesetz wird geändert.
  24. Das Verlautbarungsrecht für amtliche Warnungen im Katastrophenfall wird auf Intermediäre wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen ausgeweitet.
  25. Die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten, Fernsehen und Radio wird verstärkt ausgebaut.
  26. Die Besetzung der Rundfunkgremien wird demokratisiert.
  27. Der Einfluss politischer Parteien in den Rundfunkgremien wird deutlich reduziert.
  28. Die Belegschaft des SR erhält mehr Mitbestimmung in den Gremien, etwa über Redakteursstatute.
  29. Die Intendanz des SR verdient nicht mehr als ein Landesminister.
  30. Trimediale Angebote für Kinder werden massiv ausgebaut.
  31. Private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden verpflichtet, ihre Angebote bis spätestens 2031 vollständig barrierefrei zu machen.
  32. Eine jährliche Erhebung zur Qualität der öffentlich-rechtlichen Medien wird angeregt.
  33. Das saarländische Mediengesetz wird bei der Wahl der Direktorin oder des Direktors der Landesmedienanstalt geändert.
  34. Menschen im Hartz-IV-Bezug werden automatisch von Rundfunkbeiträgen befreit.
  35. Durch eine Änderung des Medienstaatsvertrags werden staatliche Warnhinweise im Katastrophenfall auf Plattformen wie Facebook und Suchmaschinen ermöglicht.
  36. Fernsehprogramme erhalten mehr Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache, Internetseiten werden stärker barrierefrei.
  37. Erinnerungsarbeit wird stärker mit Integrationsarbeit verbunden.
  38. Vergessene NS-Opfer, auch solche ohne Zwangsarbeiterentschädigung, werden entschädigt.
  39. Das Gedenken an die NS-Opfer wird jährlich erneuert.
  40. In den kommunalen Räten wird konsequent die Streichung von NS-Größen aus den Ehrenbürgerlisten beantragt.
  41. Öffentliche Plätze, Straßen und Räume wie Säle im Landesparlament werden verstärkt nach Opfern des Nationalsozialismus benannt.
  42. Auf der Webseite der Kreisstadt Saarlouis wird eine Videokampagne zur Stärkung der Erinnerungsarbeit eingerichtet.
  43. In der Innenstadt von Saarlouis entsteht an einem belebten Platz ein Gedenkort für Samuel Yeboah und alle Opfer rassistischer Gewalt.
  44. Die Gedenkstätte Neue Bremm wird mit Blick auf Wetterschutz und Besucherzahlen ausgebaut.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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