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Linke SL · NEUSTART FÜRS SAARLAND. Sozial. Ökologisch. Sicher. Landtagswahlprogramm Die Linke Saar 2027

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für das Saarland, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 130 neu, 22 geändert, 3 unverändert, 51 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf setzt neue Schwerpunkte beim Vorgehen gegen rechts und beim Katastrophenschutz. Er fordert ein Verbot der AfD, die Schließung rechter Treffpunkte und die Aufklärung der Finanzströme von Neonazis. Neu sind auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Mietwucher und gegen Verstöße im Arbeitsrecht sowie Jodtabletten für alle Haushalte im Umkreis des Kernkraftwerks Cattenom. Hinzu kommen die Ablehnung von Überwachungssoftware wie Palantir, die Entkriminalisierung des Drogenkonsums und das Ziel, Haft zur Ausnahme zu machen. Den Verfassungsschutz will die Partei nun ausdrücklich in seiner bisherigen Form abschaffen. Nicht mehr einzeln genannt sind Forderungen zur Besoldung von Polizei und Justiz, zur Landesfeuerwehrschule und zum Sirenennetz. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (130)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Rechte Netzwerke werden zerschlagen.
  2. Bettelverbote und andere Verdrängungsmaßnahmen gegen Wohnungslose, auch bei Veranstaltungen wie der Feier zum Tag der Deutschen Einheit, werden abgelehnt.
  3. Zum Schutz wohnungsloser Menschen vor Gewalt gibt es Präventionsmaßnahmen einschließlich Aufklärungsprogrammen gegen Sozialchauvinismus.
  4. Bei akuten Gewalttaten gegen Wohnungslose gibt es schnelle Hilfe, geschulte Teams in Unterkünften und mobile Anlaufstellen vor Ort.
  5. Der Konsum aller Drogen wird entkriminalisiert.
  6. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mietwucher wird eingerichtet, die gegen überhöhte Mieten, illegale Betriebskostenabrechnungen und Ausbeutung auf dem Wohnungsmarkt vorgeht.
  7. Die Staatsanwaltschaft arbeitet eng mit Verbraucher- und Mieterorganisationen zusammen, verfolgt Verstöße konsequent und stärkt die Durchsetzung der Mietgesetze.
  8. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mietwucher wird eingerichtet.
  9. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Arbeit“ wird eingerichtet, die Verstöße gegen Arbeitsrecht, Mindestlohn und Sozialversicherungsrecht sowie illegale Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit und organisierte Schwarzarbeit verfolgt.
  10. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft arbeitet eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, den Arbeitsschutzbehörden und den Sozialversicherungsträgern zusammen.
  11. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft wird personell und fachlich spezialisiert ausgestattet.
  12. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft kooperiert eng mit Gewerkschaften und Beratungsstellen.
  13. Verfahren werden beschleunigt und unrechtmäßig erzielte Gewinne konsequent abgeschöpft.
  14. Solidarität gilt Antifaschisten, die staatlichen Repressionen ausgesetzt sind.
  15. Die AfD soll als rechtsextreme, demokratiefeindliche Partei verboten werden.
  16. Antidemokratische rechte Organisationen, Netzwerke und Treffpunkte werden mit allen parlamentarischen und behördlichen Mitteln bekämpft.
  17. Antidemokratische rechte Organisationen werden verboten, wo dies rechtlich möglich ist.
  18. Rechte Immobilien, Neonazikonzerte und andere Rückzugs- und Vernetzungsräume werden geschlossen.
  19. Finanzströme von Neonazis werden konsequent aufgeklärt.
  20. Finanzströme von Neonazis werden durch Vermögensabschöpfung unterbunden.
  21. Der Opferschutz bei rechter Gewalt wird verbessert.
  22. Nazistrukturen und alle autoritär rechten Organisationen, auch transnationale wie die Grauen Wölfe, werden konsequent bekämpft.
  23. Polizei, Justiz und Verwaltung werden verpflichtend zu Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus geschult.
  24. Die Sicherheit der jüdischen Gemeinde im Saarland wird gewährleistet.
  25. Die Kriminalisierung der kurdischen Community durch Behörden wird beendet.
  26. Islamismus wird ebenso entschieden bekämpft wie Neonazismus und andere rechte Strömungen.
  27. Unabhängige Präventions-, Bildungs- und Ausstiegsangebote gegen Islamismus werden gestärkt.
  28. Faschismus, Neonazismus, Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus werden in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent bekämpft.
  29. Für Polizei, Justiz und Verwaltung werden verpflichtende antirassistische Schulungen eingeführt.
  30. Ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz wird eingeführt.
  31. Statt militärischer Übungen werden zivile Krisenvorsorge und internationale Verständigung gefördert.
  32. Kommunen greifen über Ordnungsbehörden bei Belästigungen konsequenter ein, etwa mit Platzverweisen oder Bußgeldern.
  33. Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Jugendhilfe werden verbindlich im Umgang mit Betroffenen geschult.
  34. Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Jugendhilfe werden besser vernetzt.
  35. Ein landesweites Schutzprogramm für feministische und queere Veranstaltungen wird geschaffen.
  36. Bedrohungen und Angriffe auf feministische und queere Veranstaltungen werden konsequent erfasst und verfolgt.
  37. Wer demokratische, feministische und queere Räume bedroht, darf nicht bestimmen, wer sich im öffentlichen Raum sicher versammeln kann.
  38. Zwangsprostitution wird auf Landesebene konsequent bekämpft.
  39. Durch ausgeweitete Sperrbezirksverordnungen und Standortauflagen werden Neuansiedlungen von Bordellen ausgeschlossen.
  40. Repression, Bußgelder und strafrechtliche Maßnahmen gegen Menschen in der Prostitution werden abgelehnt.
  41. Zwangsprostitution wird bekämpft.
  42. Neue Bordellstandorte werden durch konsequente Sperrbezirksregelungen verhindert.
  43. Ein landesweites Schutzprogramm für feministische und queere Veranstaltungen und Einrichtungen mit Sicherheitsberatung, festen Ansprechpersonen bei Polizei und Behörden und finanzieller Unterstützung für Schutzmaßnahmen wird geschaffen.
  44. Bedrohungen und Angriffe auf feministische und queere Veranstaltungen und Einrichtungen werden konsequent verfolgt.
  45. Register für psychisch erkrankte Menschen und andere Formen staatlicher Erfassung werden abgelehnt.
  46. Psychische Erkrankungen dienen nicht zur Rechtfertigung von Überwachung oder Grundrechtsabbau.
  47. Der vorbeugende Waldbrandschutz wird gestärkt.
  48. Die Feuerwehren werden besser für zunehmende Extremwetterlagen ausgestattet.
  49. Feuerwehren, Forst und Katastrophenschutz halten regelmäßig gemeinsame Übungen ab.
  50. Besonders waldbrandgefährdete Waldgebiete werden besser erfasst und überwacht.
  51. Die Ultras und die aktive Fanszene sollen nicht pauschal kriminalisiert werden.
  52. Modellprojekte für einen kontrollierten und sicheren Einsatz von Pyrotechnik in dafür vorgesehenen Stadionbereichen sollen unterstützt werden.
  53. Kollektivstrafen gegen die gesamte Fanszene werden abgelehnt.
  54. Modellprojekte für einen sicheren Umgang mit Pyrotechnik sollen eingeführt werden.
  55. Die Kommunen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die Ausbreitung kommerzieller Glücksspielangebote vorzugehen.
  56. Für kommerzielle Glücksspielangebote sollen strengere Genehmigungen und größere Abstandsregeln gelten.
  57. Kommerzielle Glücksspielangebote sollen hart kontrolliert werden.
  58. Neue Spielhallen und Casinos sollen nicht mehr zugelassen werden.
  59. Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele sollen möglichst weitgehend verboten werden.
  60. Die landesrechtlichen Spielräume zur Begrenzung des Glücksspiels sollen maximal ausgeschöpft werden.
  61. Glücksspiel soll nicht dem Profit privater Konzerne dienen, sondern allenfalls streng reguliert und gemeinwohlorientiert organisiert werden.
  62. Gemeinwohlorientierte Glücksspielangebote wie Saartoto sollen erhalten bleiben.
  63. Die Arbeit der Polizei soll transparenter und stärker kontrolliert werden.
  64. Strukturelle Probleme in der Polizei wie Korpsgeist, fehlende unabhängige Kontrolle und männerdominierte Hierarchien sollen kritisch bearbeitet werden.
  65. Beschwerden über die Polizei sollen unabhängig geprüft und nachhaltig verfolgt werden.
  66. Transparenzregelungen und eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei sollen verpflichtend umgesetzt werden.
  67. Für die Polizei soll eine langfristige Personalplanung erfolgen.
  68. In der Polizei sollen Gesundheitsförderung und familienfreundliche Schichten eingeführt werden.
  69. Feuerwehren und Katastrophenschutz werden digitalisiert und kooperativ gestärkt.
  70. Ehrenamtliches Engagement in Feuerwehr und Katastrophenschutz wird gefördert.
  71. Ehrenamtliche Strukturen in Feuerwehr und Katastrophenschutz werden, wo möglich, in hauptamtliche Stellen umgewandelt.
  72. Das Land soll Kommunen gezielt finanziell beim Aufbau hauptamtlicher Kräfte für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen unterstützen.
  73. Kommunale Ordnungs- und Sicherheitskräfte sollen besonders in Stadtteilen, Brennpunkten und Schwimmbädern unterstützt, fortgebildet und personell gestärkt werden.
  74. Verstärkte Überwachung im öffentlichen Raum wird abgelehnt.
  75. Überwachungstechnologien wie Palantir werden abgelehnt.
  76. Die Ausweitung KI-gestützter Überwachung im öffentlichen Raum wird abgelehnt.
  77. Eine Verschärfung des saarländischen Polizeigesetzes nach hessischem Vorbild wird abgelehnt.
  78. Der Einsatz von Predictive-Policing-Methoden und KI-gestützter Videoüberwachung wird abgelehnt.
  79. Meldewege für digitale Straftaten sollen vereinfacht werden.
  80. Für Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen verpflichtende Kennzeichnungspflichten eingeführt werden.
  81. Für Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen familienfreundliche Bedingungen, langfristige Personal- und Gesundheitsplanungen und eine moderne Ausbildung geschaffen werden.
  82. Statt auf Repression und den Ausbau von Überwachungsinstrumenten soll auf Prävention, Sozialarbeit und kommunale Ordnungsdienste gesetzt werden.
  83. Der Staat soll auf Überwachungstechnologien verzichten und konsequenten Datenschutz gewährleisten.
  84. Die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze sollen solidarisch getragen werden, damit Kommunen nicht auf den Einsatzkosten sitzen bleiben.
  85. Katastrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufstellen für Information und Hilfe werden flächendeckend ausgebaut.
  86. Der Betrieb der Katastrophenschutz-Leuchttürme soll personell so gesichert werden, dass er nicht die freiwilligen Feuerwehren zusätzlich belastet.
  87. Die Eigenvorsorge der Bevölkerung wird durch regionale Informationsangebote und Aufklärung über die Versorgung in Krisen und bei Stromausfällen gestärkt.
  88. Erste-Hilfe-Kurse sollen kostenlos angeboten werden.
  89. Solange das Kernkraftwerk Cattenom in Betrieb ist, sollen die Schutzmaßnahmen an einem realistischen Katastrophenszenario ausgerichtet werden.
  90. Jodtabletten sollen verbindlich vorab an alle Haushalte im betroffenen Gebiet um Cattenom verteilt werden.
  91. Evakuierungs- und Notfallpläne sollen realistisch gestaltet werden.
  92. Der Eigenschutz der Einsatzkräfte und ihrer Familien soll gewährleistet werden, statt vorauszusetzen, dass Ehrenamtliche tagelang Sperrzonen absichern.
  93. Das Land soll gemeinsam mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen regelmäßig Risiken erfassen.
  94. Bestehende Schwachstellen kritischer Infrastrukturen sollen transparent gemacht werden.
  95. Das Land unterstützt Schulen, Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Wohnungslosenunterkünfte bei Notfallplanung, Evakuierung, Schulungen und Notstromversorgung.
  96. Feuerwehren, THW und Rettungsdienste sollen personell und materiell gestärkt werden.
  97. Das Ehrenamt bei Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten soll durch Rentenpunkte, Steuerfreibeträge und Arbeitgeberförderungen attraktiver werden.
  98. Ausbildungskapazitäten und regelmäßige Übungen sollen ausgebaut werden.
  99. Ein vorsorgender, flächendeckender Katastrophenschutz mit Katastrophenschutz-Leuchttürmen und regionalen Informationsangeboten soll aufgebaut werden.
  100. Eine kostenlose Erste-Hilfe-Ausbildung soll angeboten werden.
  101. Das Land soll die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze solidarisch absichern und Kommunen bei größeren Schadenslagen finanziell entlasten.
  102. Das Land soll Notfallpläne, Evakuierungskonzepte und Notstromversorgung kritischer Infrastrukturen und schutzbedürftiger Einrichtungen regelmäßig überprüfen.
  103. Das Land soll notwendige Verbesserungen zur Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen und schutzbedürftiger Einrichtungen finanziell unterstützen.
  104. Jodtabletten sollen verpflichtend vorab an betroffene Haushalte verteilt werden.
  105. Für radiologische Notfälle sollen realistische Evakuierungspläne entwickelt werden.
  106. Der Eigenschutz der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen soll sichergestellt werden.
  107. Grenzüberschreitende Katastrophenschutzübungen zum Kernkraftwerk Cattenom sollen regelmäßig durchgeführt werden.
  108. Die Justiz soll bürgernah, gerecht und grundlegend erneuert werden.
  109. Der Zugang zum Recht soll schnell und garantiert sein, unabhängig von Einkommen, Wohnort oder sozialem Status.
  110. Beratungs- und Prozesskostenhilfe sollen deutlich ausgebaut werden.
  111. Bei erfolgreichen Klagen gegen staatliche Stellen sollen die Kosten vollständig erstattet werden.
  112. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz sollen verbessert werden.
  113. Konflikte sollen häufiger außergerichtlich gelöst und Mediationsmaßnahmen gestärkt werden.
  114. Neonazistische und geschlechtsspezifische Gewalt soll konsequent strafrechtlich verfolgt werden.
  115. Der Opferschutz soll stark sein und Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen.
  116. Geringfügige Delikte sollen entkriminalisiert werden.
  117. Ersatzfreiheitsstrafen, etwa beim sogenannten Schwarzfahren, sollen abgeschafft werden.
  118. Das Strafrecht soll stärker auf Prävention und die sozialen Ursachen von Kriminalität ausgerichtet werden.
  119. Langfristig wird eine Gesellschaft angestrebt, die ohne Gefängnisse auskommt.
  120. Haft soll die absolute Ausnahme sein.
  121. Die Bedingungen für Gefangene sollen verbessert werden, damit Resozialisierung gelingt.
  122. Die psychologische und psychotherapeutische Betreuung im Justizvollzug soll massiv ausgebaut und dauerhaft mit Landesmitteln abgesichert werden.
  123. Im Jugendstrafrecht soll auf Prävention und Erziehung statt auf Strafe gesetzt werden.
  124. Psychologische und psychotherapeutische Betreuung im Justizvollzug soll massiv ausgeweitet und dauerhaft mit Landesmitteln abgesichert werden.
  125. Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden.
  126. Alle Menschen sollen Zugang zu Beratung, Prozesskostenhilfe und vollständiger Kostenerstattung erhalten.
  127. Im Justizvollzug soll volle Transparenz geschaffen werden.
  128. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Fall Nelson in der JVA Ottweiler soll eingesetzt werden.
  129. Die Justiz soll digital und modern werden, um Verfahren zu beschleunigen und Personal zu entlasten.
  130. Opferschutz und Prävention sollen gestärkt und schnelle Hilfe für Betroffene gewährleistet werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (22)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Strafverfolgung rechter Gewalt wird durch spezialisierte Ermittlungsstrukturen gestärkt.
  2. Für Verwaltung, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen werden verpflichtende Fortbildungen gegen Rassismus eingeführt.
  3. Unabhängige Antidiskriminierungsstrukturen mit Verbandsklagerecht werden geschaffen.
  4. Sicherheit soll nicht durch Überwachung, Kontrolle und Repression hergestellt werden, sondern die sozialen Ursachen von Konflikten berücksichtigen.
  5. Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen effektiv arbeiten, ohne Grundrechte zu verletzen.
  6. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie IT-Spezialisten sollen gezielt in die Polizei eingebunden werden.
  7. Sicherheit soll durch Prävention, Sozialarbeit und gut ausgebildete kommunale Ordnungsdienste statt durch eine Hochrüstung der Polizei entstehen.
  8. Spezialisierte Einheiten zur Verfolgung digitaler Straftaten sollen ausgebaut werden.
  9. Der Verfassungsschutz soll in seiner bisherigen Form abgeschafft werden.
  10. Die Kompetenzen des Verfassungsschutzes sollen zivilgesellschaftlich, transparent und demokratisch kontrolliert neu organisiert werden.
  11. Für Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen eingeführt werden.
  12. Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen personell und qualitativ gestärkt werden.
  13. Der Verfassungsschutz soll durch transparent kontrollierte Maßnahmen zur Sicherung der Demokratie ersetzt werden.
  14. Feuerwehren, THW und Rettungsdienste werden mit moderner Ausstattung gestärkt.
  15. Das Ehrenamt in Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten wird durch Anreize wie Rentenpunkte, Steuerfreibeträge und Arbeitgeberförderungen gefördert.
  16. Die Ausbildung bei Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten soll ohne monatelange Wartelisten möglich sein.
  17. Feuerwehren, THW und Rettungsdienste sollen regelmäßig üben.
  18. Mehr Richter, Staatsanwälte und Fachpersonal sowie moderne IT sollen Verfahren beschleunigen und die Beschäftigten entlasten.
  19. Der offene kontrollierte Vollzug soll zum Regelfall werden und geschlossene Haft deutlich zurückgedrängt werden.
  20. Im Justizvollzug soll deutlich mehr Personal in Sozialarbeit, Psychologie, Bildung und Betreuung eingesetzt werden.
  21. Der offene und resozialisierende Vollzug soll ausgebaut und Haft nur als letzte Maßnahme eingesetzt werden.
  22. Gefangene sollen durch Bildung und Arbeit auf das Leben nach der Haft vorbereitet werden.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (51)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Übergriffe auf Rettungsdienste und Behinderungen ihrer Arbeit werden nicht toleriert.
  2. Alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden gleichgestellt.
  3. Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Feuerwehr- und Rettungsdiensten werden unterstützt.
  4. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Landesfeuerwehrschule in Homburg wird eine Übergangslösung gesucht.
  5. Die Feuerwehrschule wird zu einer modernen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz weiterentwickelt.
  6. Eine landesweite Zentralstelle für die Beschaffung der Feuerwehren wird eingerichtet.
  7. Alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden gleichgestellt.
  8. Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Feuerwehr- und Rettungsdiensten werden unterstützt und ausgebaut.
  9. Lehrgangsteilnehmende der Landesfeuerwehrschule erhalten bis zur Fertigstellung des Neubaus in Homburg eine Übergangslösung.
  10. Die Landesfeuerwehrschule wird zu einer modernen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz weiterentwickelt.
  11. Eine zentrale Beschaffungsstelle für Fahrzeuge und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren wird eingerichtet.
  12. Landesweit werden funktionierende Katastrophenschutzlager sichergestellt.
  13. Eine Image- und Aufklärungskampagne wirbt bei Arbeitgebern um Verständnis für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr.
  14. Landesweite Warntage werden eingeführt.
  15. Ein flächendeckendes Sirenennetz wird wieder aufgebaut.
  16. Ein sicherheitspolitisches Wettrennen wird abgelehnt.
  17. Statt eines starken Staates werden eine bürgernahe Polizei und ein demokratischer Rechtsstaat angestrebt.
  18. Die Polizei bleibt ein erheblicher Faktor für Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung.
  19. Gewalt und Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte werden strikt abgelehnt.
  20. Die Auseinandersetzung mit Gewalt darf nicht zur Kriminalisierung legitimen politischen Protests genutzt werden.
  21. Aus-, Fortbildungs- und Trainingskonzepte der Polizei werden laufend an die Sicherheitslage angepasst.
  22. Tarifstellen bei der Polizei werden attraktiver gestaltet und an eine digitalisierte Polizei angepasst.
  23. Die Polizeizulage wird wieder ruhegehaltsfähig.
  24. Die Polizeizulage wird an die Bedingungen anderer Länder oder der Bundespolizei angeglichen.
  25. Die Beförderungschancen im Polizeivollzugsdienst werden erhöht.
  26. Der Frauenanteil in Führungspositionen der Polizei wird erhöht.
  27. Die dreijährliche dienstliche Beurteilung wird evaluiert.
  28. Einsatzkräfte erhalten moderne Schutzausrüstung.
  29. Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wird durch Aus- und Fortbildung der Beamten intensiviert.
  30. Ein öffentliches, wissenschaftlich arbeitendes Institut gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird gegründet.
  31. Der Einsatz von V-Leuten und Gewährspersonen wird unterbunden.
  32. Verdeckte Einsätze des Verfassungsschutzes werden beendet.
  33. Hinweisgeber werden stärker geschützt.
  34. Ein öffentliches, wissenschaftlich arbeitendes Institut gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird gegründet.
  35. Die Absenkung der Eingangsbesoldung für Richter und Staatsanwälte wird rückgängig gemacht.
  36. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für eine angemessene Richterbesoldung gelten auch im Saarland.
  37. Ein Gesetz stärkt die Unabhängigkeit der saarländischen Justiz.
  38. Die belastende Arbeit der Beamtinnen und Beamten wird entsprechend vergütet.
  39. Das Berufsbild der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wird umfassend aufgewertet.
  40. Es wird geprüft, ob Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ein unabhängiges Organ der Rechtspflege mit eigenem Statusamt werden.
  41. Die Senkung der Eingangsbesoldung für Richter und Staatsanwälte wird rückgängig gemacht.
  42. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für eine angemessene Richterbesoldung gelten auch im Saarland.
  43. Die Selbstverwaltung der Justiz wird gestärkt.
  44. Die Beschäftigten im Strafvollzugsdienst werden angemessen vergütet.
  45. Die juristische Ausbildung wird an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst.
  46. Das Berufsbild der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wird aufgewertet.
  47. Im Rechtspflegedienst werden zusätzliche Stellen geschaffen.
  48. Racial Profiling wird beendet.
  49. Rassistische Vorfälle im Zusammenhang mit Polizeikräften werden deutlich häufiger aufgeklärt.
  50. Antifaschistischer Protest wird nicht kriminalisiert.
  51. Die Rolle der saarländischen Behörden bei den ergebnislosen Ermittlungen im Fall Yeboah wird konsequent aufgearbeitet.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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