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Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 43 neu, 22 geändert, 17 unverändert, 96 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind zahlreiche Eingriffe ins Mietrecht: Staffel- und Indexmieten sollen verboten werden, die Grundsteuer soll nicht mehr umlagefähig sein und Sanierungen sollen warmmietenneutral erfolgen. Auf Leerstand soll eine Abgabe von 10 Euro pro Quadratmeter erhoben werden, öffentliche Förderung soll es nur noch für gemeinnützigen Wohnungsbau geben. Verschärft werden fortgeführte Forderungen: Der Mietendeckel soll bundesweit gelten, Mieterhöhungen sollen für sechs Jahre ausgeschlossen sein und Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden. 2021 nannte das Programm noch 250.000 neue bezahlbare Wohnungen im Jahr, nun sind es 20 Milliarden Euro jährlich für gemeinnützigen Wohnraum. Nicht mehr einzeln genannt werden Gewerbemieten, der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und ein Bodenankaufprogramm. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (43)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Ein bundesweiter Mietendeckel wird eingeführt.
  2. Es werden dringend neue, bezahlbare Wohnungen gebaut.
  3. Die Mietenpolitik wird grundlegend gewendet.
  4. Wohnungen gelten nicht als Ware.
  5. Gemeinnützige Vermieter mit bisher sehr niedrigen Mieten dürfen diese im Rahmen der Kostendeckung geringfügig erhöhen.
  6. Staffelmieten und Indexmietverträge werden verboten.
  7. Der Kündigungsschutz wird ausgeweitet.
  8. Dauermietverträge werden für alle eingeführt.
  9. Das Wohngeldverfahren wird stark vereinfacht und von unnötigen Kriterien befreit.
  10. Wohngeldanträge müssen spätestens drei Monate nach Antragstellung beschieden werden.
  11. Sanierungen und Heizungstausch müssen warmmietenneutral sein.
  12. Die Grundsteuer darf nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.
  13. Überzogene Heizkostenabrechnungen an Mieter werden unter Strafe gestellt.
  14. Ein Fonds übernimmt unbürokratisch Heizkosten für Mieter, die sich keine warme Wohnung leisten können.
  15. Mieter erhalten ein Recht auf Wohnungstausch ohne Mieterhöhung, das Vermieter nur aus triftigen Gründen ablehnen dürfen.
  16. Entschädigungen bei der Vergesellschaftung erhalten nur Kleinaktionäre.
  17. Die Sozialbindung von Wohnungen gilt im Bestand wie im Neubau dauerhaft.
  18. Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden von der Schuldenbremse ausgenommen.
  19. Der EU-Aktionsplan für bezahlbares Wohnen wird gemeinsam mit den Menschen und Gemeinden vor Ort umgesetzt.
  20. Gefördert wird gemeinnütziger Neubau statt Investoren.
  21. Regulierungen beim Neubau werden auf preistreibende Vorgaben überprüft.
  22. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden durch Förderprogramme gestärkt.
  23. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden gegenüber renditeorientierten Investoren bevorzugt.
  24. Öffentliche Förderung gibt es nur für gemeinnützigen Wohnungsbau.
  25. Kommunen erhalten ein Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke.
  26. Leerstand in angespannten Wohnungsmärkten gilt als Zweckentfremdung und darf sich nicht lohnen.
  27. Wohnungsleerstände werden systematisch erfasst.
  28. Auf Leerstand wird eine Abgabe von 10 Euro pro Quadratmeter erhoben.
  29. Der altersgerechte Umbau von Wohnungen durch kommunale und genossenschaftliche Unternehmen soll vorrangig staatlich gefördert werden.
  30. Zwangsräumungen bei älteren Menschen sollen gesetzlich verboten werden.
  31. Wohnungstauschbörsen mit Mietpreisbindung sollen eingerichtet werden.
  32. Seniorengerechtes, betreutes Wohnen soll mit bundesweiten Qualitätsstandards in den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus verankert werden.
  33. Gebäudesanierung und Heizungsumstellung dürfen Mieter und Eigenheimbesitzer mit niedrigen und mittleren Einkommen nicht zusätzlich belasten.
  34. Eine warme Wohnung soll für alle bezahlbar sein.
  35. Die Umlage der Kosten energetischer Sanierung auf die Miete wird abgeschafft.
  36. Das Drittelmodell von Mieterbund und BUND wird unterstützt.
  37. Vermieter werden verpflichtet, Fördermittel in Anspruch zu nehmen und die finanziellen Vorteile an Mieter weiterzugeben.
  38. Ein Abriss ist nur erlaubt, wenn die Gebäudesubstanz nicht zu retten ist oder durch Neubau ein Vielfaches an Wohnraum entsteht.
  39. Immobilienkonzerne müssen bis Ende 2026 für ihre Bestandsbauten Sanierungspläne bei den Kommunen einreichen.
  40. Einrichtungen der alltäglichen Versorgung sind überall in 15 Minuten zu Fuß erreichbar.
  41. Der Luftaustausch zwischen Stadt und Umland wird durch bessere Raumplanung verbessert.
  42. Die Städtebauförderung folgt dem universellen Design gemäß Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention.
  43. Bezahlbarer Wohnraum steht allen zur Verfügung.

GeändertFortgeführt, aber geändert (22)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Der Ausverkauf von öffentlichem Grund und Boden wird gestoppt.
  2. Ein bundesweiter Mietendeckel wird eingeführt.
  3. In angespannten Wohnungsmärkten werden besonders hohe Mieten abgesenkt.
  4. Mieterhöhungen werden bundesweit für sechs Jahre ausgeschlossen.
  5. Die Vermietung möblierter Wohnungen wird streng reguliert.
  6. Für Mietwohnungen gilt ein generelles Umwandlungsverbot.
  7. Immobilienunternehmen mit mehr als zehn Wohnungen müssen Mieterbeiräte einrichten.
  8. Jährlich werden 20 Milliarden Euro in gemeinnützigen Wohnraum investiert.
  9. Die Wohnbestände von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen werden vergesellschaftet und in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit demokratischer Verwaltung überführt.
  10. Mittelfristig sollen 30 Prozent der Wohnungen über die neue Wohngemeinnützigkeit gemeinnützig sein.
  11. Steuerbefreiungen und Bevorzugung bei Fördermitteln und öffentlichen Grundstücken schaffen Anreize für einen gemeinnützigen Wohnungssektor mit gedeckelten Profiten.
  12. Das kommunale Vorkaufsrecht wird wieder eingeführt und gestärkt.
  13. Die Zweckentfremdung von Wohnraum wird verboten.
  14. Vorhandener Wohnraum soll besser genutzt werden.
  15. Langfristig leerstehende Wohnungen werden vorübergehend beschlagnahmt, auf Kosten der Eigentümer instandgesetzt und vermietet.
  16. Für Wohnungslose, Saison- und Wanderarbeiter und Geflüchtete steht bedarfsgerechter regulärer Wohnraum bereit.
  17. Eine Quote für altersgerechte und barrierefreie Wohnungen soll eingeführt werden.
  18. Es gibt flächendeckende Beratungsangebote mit Sanierungsbeauftragten für alle sanierungsbedürftigen Häuser.
  19. Der Abriss von Bestandsgebäuden durch Immobilienkonzerne zur Verdrängung von Mietern und für teureren Neubau wird verboten.
  20. Unternehmen werden verpflichtet, sich vor allem im ländlichen Raum finanziell an öffentlichem Wohnraum wie Wohnheimplätzen für Auszubildende zu beteiligen.
  21. Es gibt mehr öffentliche Parks, Grünflächen, Klein- und Gemeinschaftsgärten, öffentliche Toiletten und Wasserspender.
  22. Das Kleingartenwesen wird gestärkt.

GleichUnverändert fortgeführt (17)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

  1. Mieten werden gesenkt und wirksam reguliert.
  2. Der Mietenanstieg soll beendet und rückgängig gemacht werden.
  3. Eigenbedarfskündigungen werden auf Verwandte ersten Grades beschränkt.
  4. Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
  5. Der Bund ermöglicht Ländern und Kommunen rechtssichere Mietendeckel für Kleingewerbe, Handwerk, Kultur sowie soziale und gemeinnützige Träger.
  6. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen wird unterstützt.
  7. Ein Rekommunalisierungsfonds unterstützt Kommunen beim Erwerb von Wohnungen.
  8. Ein preislimitiertes Vorkaufsrecht orientiert sich am sozialen Ertragswert statt am Marktpreis.
  9. Leistungslose Bodenwertzuwächse werden abgeschöpft.
  10. Die Besetzung von mindestens ein Jahr leerstehendem Wohnraum führt zu einem dauerhaften Wohnrecht, sofern Eigentümer nicht sozialverträglich vermieten.
  11. Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit werden verboten.
  12. Der Ansatz Housing First wird in der Bekämpfung der Obdachlosigkeit verankert.
  13. Das Recht auf eine eigene Wohnung wird im Grundgesetz verankert.
  14. Warmmietenneutralität wird verankert: Kaltmiete und tatsächlich eingesparte Energiekosten bleiben in der Summe gleich.
  15. Leerstehende Gewerbeflächen wie Shoppingmalls oder Warenhäuser gehen in kommunale oder genossenschaftliche Hand über und werden zu Sorgezentren umgestaltet.
  16. Die Städtebauförderung wird am Leitbild einer inklusiven und barrierefreien Stadt ausgerichtet.
  17. Bundesregeln ermöglichen Stadtplanern, Freiräume etwa für die Clubkultur zur partizipativen Nutzung vorzusehen.

EntfallenNicht mehr im Programm (96)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Jährlich sollen mindestens 250.000 zusätzliche dauerhaft bezahlbare Wohnungen geschaffen werden.
  2. Schufa und andere private Auskunfteien dürfen bei Wohnungsbewerbungen keine Auskünfte über Schulden und laufende Kredite erteilen.
  3. Für Vermieter muss die Mietschuldenfreiheitserklärung als Kontrollinstrument ausreichen.
  4. Altersgerechte, gemeinnützige, inklusive und vielfältige Wohn- und Betreuungsformen werden geschaffen.
  5. Eine gut bewohnbare Wohnung ist für alle selbstverständlich.
  6. Die Wohnungskrise ist nicht in erster Linie mit mehr Neubau zu lösen.
  7. Städte und Gemeinden sind Zuhause und Lebensraum für Menschen statt Druckmittel von Maklern und Immobilienlobby.
  8. Kommunen werden ermächtigt, einen angespannten Wohnungsmarkt festzustellen.
  9. Eine Reform des Baugesetzbuches befähigt die öffentliche Hand, den Bau von Sozialwohnungen gegenüber Investoren durchzusetzen.
  10. Ehemalige Kasernen in öffentlicher Hand werden zu günstigem Wohn- und Gewerberaum umgebaut statt privatisiert.
  11. Wohnungsgenossenschaften werden stärker gefördert und demokratisiert.
  12. Neue Wohnformen wie Mietshäusersyndikate und Mietergemeinschaften werden gefördert.
  13. Der Bund fördert neue Mietshäusersyndikate mit Zuschüssen und zinslosen Darlehen.
  14. Fördermittel werden gezielt für den Bau von Wohnungen eingesetzt, die für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind.
  15. Für alleinstehende Frauen in Armut, Alleinerziehende und von häuslicher Gewalt betroffene Frauen wird preiswerter und sicherer Wohnraum geschaffen.
  16. Überall gilt ein prozentualer Mindestanteil von Sozialwohnungen zur Durchmischung der Viertel.
  17. Der Wohnungsbestand wird perspektivisch vollständig dem Markt entzogen.
  18. Der Kündigungsschutz für Gewerbemietverträge wird grundlegend geändert.
  19. Öffentliche Gewerberaumanbieter sichern gemeinnützige Mieter ab.
  20. Die generelle Befristung von Gewerbemietverträgen wird abgeschafft.
  21. Kündigungen von Gewerbemietverträgen durch Vermieter werden rechtlich eingeschränkt.
  22. Bezahlbarer Wohnraum wird vorrangig im Bestand geschaffen.
  23. Bauordnungen werden so ausgerichtet, dass Bauen im vorhandenen Bestand erleichtert wird.
  24. Bei Entscheidungen über Abriss und Neubau erhalten soziale Ziele und energetische Nachhaltigkeit mehr Gewicht.
  25. Mietwohnungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen nicht als Ferienwohnungen angeboten werden.
  26. Eine nichtkommerzielle Plattform für privaten Wohnungstausch wird als Alternative zu Airbnb geschaffen.
  27. Vorgetäuschter Eigenbedarf wird bestraft.
  28. Langjährigen Mietern, über 70-Jährigen, schwer Erkrankten und Alleinerziehenden darf nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
  29. Nach Begleichung von Mietrückständen ist eine Kündigung ausgeschlossen.
  30. Der Milieuschutz wird ausgeweitet.
  31. Gegen Mietwucher und Entmietung werden wirksame Kontrollen, eine öffentliche Beschwerdestelle und mehr Personal eingesetzt.
  32. Verstöße von Vermietern gegen den Mietendeckel werden bestraft.
  33. Mieter erhalten auch als Gemeinschaft und im Gewerberecht ein Vorkaufsrecht auf ihre Häuser.
  34. Bundesweit wird ein neues Mitbestimmungsrecht für Mieter eingeführt.
  35. Mieter erhalten kollektive Rechte.
  36. Ein Recht auf Mietstreik wird eingeführt.
  37. Auch arme Menschen haben ein Recht auf energetisch sanierten Wohnraum.
  38. Das Wohngeld wird angemessen erhöht.
  39. Die CO2-Steuer darf nicht auf die Miete umgelegt werden.
  40. Vermieter, die Sanierungskosten nicht tragen können, erhalten unter der Wohnungsgemeinnützigkeit volle öffentliche Förderung gegen gemeinnützige Bewirtschaftung.
  41. Die Förderkulisse wird auf ein Sofortprogramm zur klimagerechten und sozialverträglichen Erneuerung von Nachkriegssiedlungsbauten ausgerichtet.
  42. Neubaustandards werden gesetzlich auf den Effizienzstandard KfW 40 angehoben.
  43. Fördermittel der Neubaueffizienzförderung werden vollständig in die sozialverträgliche energetische Sanierung umgeleitet.
  44. Hindernisse für ökologische Baumaterialien im Baurecht werden beseitigt.
  45. Für Neubauprojekte wird eine Ökobilanz eingeführt.
  46. Ökologische Baumaterialien werden, wo sinnvoll und möglich, im Baurecht verbindlich vorgeschrieben.
  47. Bei der Förderung energetischer Sanierung wird der Energieverbrauch der Baustoffe über ihren gesamten Lebenszyklus berücksichtigt.
  48. Die Förderung energetischer Sanierung wird auf nachhaltige Baumaterialien ausgeweitet.
  49. Verwendete Baumaterialien werden nachvollziehbar dokumentiert.
  50. Bodenpreise für den sozialen Wohnungsbau in Städten und für Familienwohnen auf dem Land werden zweckgebunden gedeckelt.
  51. Öffentlicher Boden wird nur noch in Erbbaurecht vergeben.
  52. Ein Bodenankaufprogramm von zwei Milliarden Euro jährlich finanziert den Bodenerwerb durch Bund, Länder und Kommunen.
  53. Die Liegenschaftspolitik wird von der Finanzpolitik entkoppelt, um öffentliche Bodenbevorratung zu ermöglichen.
  54. BImA und Bundeseisenbahnvermögen werden auf soziale, ökologische und gemeinnützige Zwecke festgelegt.
  55. Ein Anti-Spekulations-Gesetz schließt Wohnraum als Börsenspekulationsobjekt aus.
  56. Immobilien- und Hedgefonds wird die Zulassung entzogen.
  57. Ein öffentlich einsehbares Immobilienregister wird eingeführt.
  58. Großen Wohnungskonzernen, die Mietwucher betreiben, wird das Handwerk gelegt.
  59. Eine neue Wohnungswirtschaftsgesetzgebung beendet das Geschäftsmodell renditeorientierter Immobilienfonds.
  60. Ein wesentlicher Teil der Miete fließt in eine Bauerneuerungsrücklage für Instandhaltung.
  61. Das Wohngeld wird erhöht und umgebaut.
  62. Das Moratorium für Kündigungen und Räumungen wird verlängert.
  63. Mietrückstände aus der Coronakrise werden erlassen.
  64. Niedrigschwellige Beratungsangebote für Obdachlose werden weiter institutionalisiert.
  65. Regionalpolitik und Städtebauförderung des Bundes werden neu auf sozialökologischen Umbau und Belebung von Innenstädten und Dorfkernen ausgerichtet.
  66. Städtebauinvestitionen konzentrieren sich auf Gebäudesanierung, Wohnumfeld, barrierefreien Umbau und nachhaltige Mobilität.
  67. Gewerbliche Außenwerbung in Innenstädten wird verboten.
  68. Es wird flächensparend und ökologisch gebaut.
  69. Stadt- und Dorfplanung wendet sich von Flächenfraß und Zersiedelung ab und stellt Lebensqualität in den Mittelpunkt.
  70. Die Förderung großer Einkaufszentren und Malls im Investoreninteresse wird abgelehnt.
  71. Paragraf 13b BauGB wird abgeschafft.
  72. Die Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau werden gestrichen.
  73. In Grundzentren und Siedlungsschwerpunkten ländlicher Räume werden Mietwohnraum und Wohnumfeld bedarfs- und klimagerecht gesichert.
  74. Bundesweite Förderprogramme stärken den Erhalt von Mietangeboten im ländlichen Raum.
  75. Stadt- und Dorfentwicklung schafft öffentliche Begegnungsräume sowie soziale und kulturelle Einrichtungen.
  76. Anwohner entscheiden bei öffentlichen Räumen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen mit.
  77. Ein Investitionsprogramm für den Stadtumbau überwindet die Fokussierung auf das Auto und steigert die Lebensqualität etwa durch Spielstraßen.
  78. Ein Sonderprogramm für den Neubau von Wohnheimplätzen wird gestartet.
  79. Es wird in bezahlbare, energieeffiziente Wohnungen investiert, die von gut bezahlten Beschäftigten gebaut werden.
  80. Der soziale und gemeinnützige Wohnungsbau erhält einen Neustart.
  81. Jährlich werden mindestens 250 000 bezahlbare Wohnungen geschaffen.
  82. Wohngeld wird auf Basis der Bruttowarmmiete gezahlt.
  83. Das Wohngeld wird um eine Komponente für Stromkosten erweitert.
  84. Heiz-, Warmwasser- und Stromkostenkomponente werden im Wohngeld zu einer Energiekostenkomponente (Klimawohngeld) zusammengeführt.
  85. Der Altbaubestand wird bis 2035 nahezu vollständig energetisch saniert.
  86. In Flächennutzungs- und Landschaftsplänen werden Entsiegelungspotenziale festgehalten.
  87. Die soziale Durchmischung in bestehenden Plattenbaubeständen wird generationsübergreifend gefördert, etwa durch flexible Grundrisse zum Zusammenlegen von Wohnungen.
  88. Bestehende Wohnungsbestände in industrieller Bauweise werden mit Gemeinschaftsräumen ausgestattet.
  89. Der kommunale Eigenanteil bei Aufwertungsmaßnahmen entfällt, sodass wie beim Rückbau eine vollständige Förderung möglich ist.
  90. Ein Förderprogramm für kollektives Wohnen mit Mietpreisbindung in ostdeutschen Plattenbauten wird eingerichtet.
  91. Kooperative und genossenschaftliche Wohnformen werden durch Beratung zu Gründung, Finanzierung und Grundstückserwerb sowie durch Konzeptvergaben unterstützt.
  92. Airbnb soll durch eine gemeinwohlorientierte Alternative für rein privaten Wohnungstausch ersetzt werden.
  93. Für queere Menschen gibt es mehr Angebote für selbstbestimmtes Wohnen im Alter mit Pflege- und Unterstützungsmöglichkeiten.
  94. Nicht kommerzielle, gemeinwirtschaftliche und alternative Wohnprojekte wie Mehrgenerationenhäuser und Wohngenossenschaften werden gefördert.
  95. Eine Investitionsoffensive fördert sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau mit barrierefreien und inklusiven Wohnangeboten, auch im Bestand.
  96. Vermieter können die Zustimmung zu einem behindertengerechten Umbau der Wohnung nicht mehr verweigern.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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