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Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 65 neu, 28 geändert, 16 unverändert, 101 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein Schwerpunkt auf Preisen und Marktmacht: Eine Preisaufsicht soll als unabhängige oberste Bundesbehörde entstehen, schnelle Preiskontrollen sollen Preisschocks verhindern, die Macht großer Supermarktketten soll gebrochen und Monopole zerschlagen werden. In der Industriepolitik sollen der Bund Anteile an Schlüsselunternehmen erwerben und aufgegebene Autowerke vergesellschaftet werden. Der staatliche Fonds für den Umbau wächst auf 200 Milliarden Euro; 2021 forderte das Programm 20 Milliarden jährlich und eine klimaneutrale Industrie bis 2035, das Zieljahr fehlt nun. Nicht mehr einzeln genannt werden die Ablehnung der Handelsabkommen TTIP, CETA und Mercosur, Regeln für Wirtschaftsprüfer und die Überführung von Banken, Energie- und Pharmakonzernen in öffentliches Eigentum. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (65)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Die Marktmacht großer Supermarktketten wird gebrochen.
- Eine andere Wirtschaftspolitik soll verantwortungsvolles Arbeiten, Produzieren und Investieren und eine faire Verteilung sichern.
- Angestrebt wird ein demokratischer Sozialismus.
- Preise für Miete, Energie und Lebensmittel werden wo nötig reguliert und begrenzt.
- Willkürliche Preiserhöhungen bei grundlegenden Bedürfnissen werden ausgeschlossen.
- Eine Preisaufsicht wird eingerichtet.
- Die Macht der Lebensmittelkonzerne wird zugunsten von Landwirten und Verbrauchern entschlossen gebrochen.
- Keine Region darf von einzelnen Supermarktketten dominiert werden.
- Monopole werden zerschlagen.
- Preiswächter erhalten Eingriffsbefugnisse.
- Zur Verhinderung von Preisschocks werden schnell wirkende Preiskontrollen eingeführt.
- Bei Preiserhöhungen über die Kostensteigerung hinaus in systemrelevanten Branchen muss ein kurzfristiger Markteingriff möglich sein.
- Eine neue Preisaufsicht wird als Frühwarnsystem für die deutsche und europäische Wirtschaft eingerichtet.
- Die Preisaufsicht wird eine unabhängige oberste Bundesbehörde.
- Spekulation mit lebenswichtigen Gütern wie Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und Nahrungsmitteln soll unterbunden werden.
- Banken sollen verkleinert werden.
- Finanztransaktionen und Finanzinstrumente sollen nur erlaubt sein, wenn sie gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen haben.
- Die Finanzmärkte werden reguliert.
- Die Wirtschaftspolitik schafft die Voraussetzungen für breiten gesellschaftlichen Wohlstand.
- Die Wirtschaftspolitik berücksichtigt neben Leuchtturmprojekten Beschäftigte, Konsumenten, Kleinunternehmen und Unternehmen der Daseinsvorsorge.
- Für den Umbau der Wirtschaft gibt es klare und langfristige Zielvorgaben zu Technologien und Förderungen.
- Ziel ist eine gerechte, nachhaltige Wirtschaft, die der Mehrheit ein besseres Leben ermöglicht und die Grenzen des Wachstums respektiert.
- Angestrebt wird der demokratische Sozialismus.
- Die Wirtschaftspolitik richtet sich gegen soziale Spaltung und ökologische Zerstörung.
- Die Industrieproduktion wird unter Beteiligung der Beschäftigten umgebaut.
- Die Industrieproduktion wird zivil und ökologisch nachhaltig konvertiert.
- Die Rüstungsindustrie wird in Richtung Friedensproduktion umgebaut.
- Die Automobilindustrie wird zu einer Mobilitätsindustrie weiterentwickelt, für die der Staat durch Investitionen in die Verkehrswende Nachfrage schafft.
- Integrierte Produktionsabläufe werden gestärkt, statt Industriekomponenten zur Ausnutzung von Lohngefällen um die Welt zu schicken.
- Gesetze zur Schaffung und Nutzung öffentlichen geistigen Eigentums, etwa Patentpools, Open-Hardware-Förderung und digitale Produktdatenbanken, werden eingeführt.
- Beschäftigte erhalten einen Kredit, wenn sie ihren Betrieb übernehmen und genossenschaftlich weiterführen wollen.
- Der Investitionsfonds reinvestiert Gewinne aus Beteiligungen und Krediten.
- Klimaschutzverträge fördern klimafreundliche Technologie bei der Um- und Ausrüstung von Produktionsanlagen.
- Das europäische Beihilferecht wird geändert und seine Ausnahmen werden ausgeweitet.
- Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
- Unternehmen in Steueroasen werden nicht gefördert.
- Schlüsselbranchen werden durch Industriestiftungen und öffentliche Beteiligungen öffentlich gesteuert.
- Der Bund erwirbt gezielt Anteile an Unternehmen mit Schlüsselrolle im Systemwechsel.
- Kritische Infrastruktur wie Raffinerien, Pipelines, Energiespeicher und Häfen wird vor dem Ausverkauf an autoritäre Regime oder private Konzerne geschützt.
- Öffentliche Beschaffung, Produktstandards und Quoten verschaffen ökologisch und tariflich produzierten Produkten auf Leitmärkten Vorteile.
- Mitarbeiterunternehmen werden gestärkt.
- Die Transformation wird an ökologische Standards und Umweltziele gebunden.
- Wo investiert wird, müssen Produktionsziele und Standorterhalt langfristig nachhaltig sein.
- Die Automobilindustrie wird so umgebaut, dass gute Arbeit gesichert und geschaffen wird.
- Standorte und Arbeitsplätze in der Automobilindustrie sollen möglichst umfassend erhalten bleiben.
- Verlässliche staatliche Rahmenbedingungen fördern das Hochfahren der Produktion von Elektromobilität.
- Von der Automobilindustrie aufgegebene Produktionsstätten werden vergesellschaftet und für ein kollektives Verkehrssystem umgerüstet.
- Die öffentliche Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien wird genutzt, um Windrad- und Solarfabriken in Deutschland anzusiedeln.
- Informationen zur Gewährleistungsdauer werden gut sichtbar am Produkt angebracht.
- Die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf wird auf zwei Jahre verlängert.
- Gerechte Lieferbeziehungen und ein starkes, wirksames Kartellrecht werden geschaffen.
- Monopole werden entflochten.
- Preiswächter erhalten Durchgriffsbefugnisse.
- Spekulation mit Lebensmitteln wird verboten.
- Verlässliche Investitionspläne sichern die wirtschaftliche Transformation, besonders in Autoregionen, und schaffen Arbeitsplätze im Schienenfahrzeugbau.
- Genossenschaften, Belegschaftsübernahmen und kommunale Eigenbetriebe werden unter anderem über einen Industrie-Investitionsfonds gefördert.
- Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen werden unterbunden.
- Die Vorkasse bei Reisen wird abgeschafft.
- Onlinemarktplätze und Onlineplattformen haften gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
- Gegen Green- und Socialwashing wird aktiver vorgegangen.
- Die Verbraucherhilfe in sozialen Quartieren und ländlichen Gebieten wird ausgebaut.
- Das Kartellrecht und seine Durchsetzung werden gestärkt.
- Garantiepflichten und Mindestupdatepflichten werden deutlich verlängert.
- Der Staat nutzt seinen Einfluss als großer Abnehmer, um soziale und ökologische Standards in Lieferketten durchzusetzen.
- Der Kapitalismus soll nicht das letzte Wort der Geschichte bleiben.
GeändertFortgeführt, aber geändert (28)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Das Investmentbanking soll abgewickelt werden.
- Banken sollen auf ein Geschäftsmodell aus Zahlungsverkehr, einfachen Sparinstrumenten und Investitionsfinanzierung verpflichtet werden.
- Das Lieferkettengesetz wird gestärkt statt aufgeweicht.
- Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Klimaschutz in Lieferketten werden durch Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und staatliche Kontrollen gestärkt.
- Unternehmen, die gegen Lieferkettenstandards verstoßen, werden auch international stärker sanktioniert.
- Die Bundesregierung entwickelt mit Beschäftigten, Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen einen verbindlichen Zukunftsplan für die Wirtschaft.
- Energie- und Wärmewende sowie der sozialökologische Umbau der Wirtschaft gelingen nur sozial gerecht, demokratisch und solidarisch.
- Produktion für den Binnenmarkt und Herstellung nachhaltiger Güter werden gestärkt.
- Öffentliche und kollektive Eigentumsformen wie Genossenschaften und Belegschaftseigentum werden gestärkt.
- Regionale Wirtschaftskreisläufe werden aufgebaut, um Transportemissionen zu reduzieren.
- Produkte werden möglichst nah am Ort ihres Bedarfs hergestellt.
- Ein Investitionsfonds von 200 Milliarden Euro unterstützt Unternehmen mit langfristigen Krediten oder gegen Gesellschaftsanteile beim klimagerechten Umbau.
- Der Kredit für eine Betriebsübernahme durch Beschäftigte gilt auch im Insolvenzfall bei wirtschaftlicher Perspektive.
- Ein Rettungsschirm von 20 Milliarden Euro für Zuliefererbetriebe der Automobilindustrie wird finanziert.
- Staatliche Hilfen werden an langfristige Garantien zu Tarifverträgen, Standortverpflichtungen und verbindlichen Investitionsplänen gebunden.
- Bei Inanspruchnahme von Krisenhilfen sind Dividendenausschüttungen untersagt.
- Der sozialökologische Umbau und die Diversifizierung der Automobilunternehmen hin zu Mobilitätsunternehmen, die stärker kollektive Verkehrsmittel produzieren, werden unterstützt.
- Ein stärkeres Lieferkettengesetz mit Beschwerdemechanismen für Betroffene und Haftungsregeln bei Sorgfaltspflichtverstößen wird beschlossen.
- Handelsabkommen berücksichtigen starke soziale und ökologische Standards.
- Für langlebige Produkte gilt eine längere Gewährleistungsdauer, die sich an der Lebensdauer orientiert.
- Wirtschafts- und Sozialräte knüpfen an die Tradition der Runden Tische in Ostdeutschland an.
- Der Verbraucherschutz wird gestärkt und gut finanziert, mit mehr Transparenz und klareren Regeln für Konzerne.
- Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor den Folgen von Airline-Insolvenzen geschützt.
- Von Sammelklagen profitieren alle geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch.
- Wucherzinsen für Verbraucherkredite werden unterbunden.
- Überhöhte Inkassoforderungen werden unterbunden.
- Unabhängige Finanzberatung durch Verbraucherzentralen wird gestärkt.
- Rechtliche Spielräume zur Zerschlagung digitaler Monopole werden ausgeschöpft.
GleichUnverändert fortgeführt (16)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Spekulation mit Lebensmitteln wird verboten.
- Das Kartellrecht wird gestärkt.
- Alle Geld- und Vermögensanlagen sowie Kreditgeschäfte sollen von der BaFin erfasst und regelmäßig geprüft werden.
- Die BaFin soll mehr Fachpersonal für die Bilanzkontrolle erhalten.
- Internetkonzerne und Finanztechnologieunternehmen sollen denselben Regeln unterliegen wie Banken und Versicherungen.
- Der Finanzsektor soll auf eine dienende Funktion für die Gesellschaft beschränkt werden.
- Krankenhaus-, Pflege- und Immobilienkonzernen soll die Börsenzulassung entzogen werden.
- Finanzinstrumente sollen vor ihrer Einführung eine Zulassung durch einen Finanz-TÜV benötigen.
- Der Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite soll höchstens 5 Prozentpunkte über dem EZB-Leitzins liegen.
- In den Umbau der Wirtschaft wird investiert, ohne die Kosten den Beschäftigten und der Mehrheit aufzubürden.
- Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden gestärkt.
- Es wird ein starkes Verbraucherinformationsgesetz mit strengeren Transparenzstandards geschaffen.
- Telefonisch geschlossene Verträge gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
- Die Schufa wird durch eine unabhängige öffentliche Einrichtung ersetzt.
- Finanz- und Versicherungsprodukte dürfen nicht auf Provisionsbasis verkauft werden.
- Jeder Mensch hat ein Recht auf ein kostenfreies Basiskonto.
EntfallenNicht mehr im Programm (101)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Das Gemeinwohl soll gestärkt und Kapitalinteressen sollen zurückgedrängt werden.
- Über Investitionen für eine gemeinwohlorientierte und klimaneutrale Wirtschaft soll demokratisch entschieden werden.
- Privatisierungen werden abgelehnt.
- Managergehälter dürfen nur steigen, wenn die untersten Lohngruppen angehoben werden.
- Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Handwerker und Baubetriebe zur energetischen Sanierung werden aufgelegt.
- Die Wirtschaft soll klaren sozialen und ökologischen Zielen und den Bedürfnissen der Menschen statt Profiten folgen.
- Ein Sofortprogramm gegen die soziale und wirtschaftliche Krise stellt die Weichen für eine klimagerechte Zukunft und stärkt die öffentliche soziale Infrastruktur.
- Investitionen schaffen Einstiege in ein sozial, klima- und geschlechtergerechtes Wohlstandsmodell mit gerechter Verteilung von Arbeit und Reichtum.
- Attraktive öffentliche Dienstleistungen und Angebote mit Guter Arbeit werden inklusiv, demokratisch und gemeinwohlorientiert geschaffen.
- Arbeit und Wissen der Industriebeschäftigten sind Grundlage eines sozial- und klimagerechten Wohlstandsmodells.
- Ein anderes Produktionsmodell ermöglicht nachhaltige Lebensweisen und hohe Lebensqualität für alle.
- Produktion von Rüstungsgütern, teuren Eigentumswohnungen, übermotorisierten Autos und Wegwerfprodukten hat keine Zukunft.
- Für den Umbau der Wirtschaft sind Regeln nötig, Anreize, Subventionen und Steuererleichterungen reichen nicht aus.
- Wirtschaftspolitik setzt auf sichere Arbeitsverhältnisse, gute Versorgung und demokratische Entscheidung über Investitionen.
- Eine sozialökologische Investitionsoffensive soll sichere und sinnvolle Arbeit schaffen.
- Der industrielle Strukturwandel soll statt Konzernsubventionen gute Arbeit, auskömmliche Löhne und mehr freie Zeit für die Beschäftigten sichern.
- Die Industrie soll bis 2035 klimaneutral, nachhaltig und energieeffizient produzieren.
- Die Industriestruktur soll unabhängiger vom Export von Autos, Waffen, Sicherheitstechnik und umweltschädlicher Chemie werden.
- Industriekonzerne werden verpflichtet, den Umbau zu klimaneutraler Produktion einzuleiten.
- Konzerne und Aktionäre werden an der Finanzierung der ökologischen Modernisierung der Produktion beteiligt.
- Ein Investitionsprogramm fördert den Umbau zu einer klimaneutralen Stahl- und Grundstoffindustrie, unter anderem mit grünem Wasserstoff.
- Staatliche Hilfen für Stahlkonzerne gibt es nur gegen demokratische Kontrolle, öffentliche Eigentumsanteile und stärkere Mitbestimmung der Belegschaften.
- Das Lieferkettengesetz verankert das Pariser Abkommen und eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen.
- Staatliche Fördergelder werden vorrangig für ökologische Modernisierung, regionale Strukturpolitik in abgehängten Regionen und Genossenschaften eingesetzt.
- Genossenschaften werden in allen Bereichen der staatlichen Wirtschaftsförderung gleichberechtigt berücksichtigt.
- Unternehmen im kollektiven Eigentum der Belegschaft werden bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt.
- Eine sozialökologische Wirtschaftskammer wird eingerichtet, die Projekte und Gründungen der solidarischen Ökonomie berät und fördert.
- Staatliche Subventionen und Krisenhilfen werden, wo die Belegschaften es befürworten, als kollektive Belegschaftsanteile vergeben.
- Unternehmen der Daseinsvorsorge, Banken, Versicherungen, Energiekonzerne, Pharmaindustrie, Post, Telekommunikationsinfrastruktur und weitere Schlüsselindustrien werden in öffentliches oder genossenschaftliches Eigentum überführt.
- Ab spätestens 2030 werden keine Pkw mit Verbrennungsmotor mehr exportiert.
- Die großen Konzerne werden entmachtet.
- Die Produktion wird an sozialen und ökologischen Zielen ausgerichtet.
- Das Wettbewerbs- und Kartellrecht für Strom-, Gas- und Mineralölkonzerne wird verschärft.
- Eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde mit starken Durchsetzungsbefugnissen wird geschaffen.
- Die Rechte der Verbraucherschutzverbände werden gestärkt.
- Die Verbraucherschutzverbände erhalten Einnahmen des Bundes aus Kartellbußgeldern.
- Die Anforderungen an Mahnungen durch Unternehmen werden erhöht.
- Schufa-Anfragen sind nur noch bei tatsächlichen Kreditgeschäften erlaubt, nicht bei Alltagsverträgen wie Miete, Strom oder Handy.
- Ein negativer Schufa-Score wird nach einem Jahr gelöscht.
- Unlautere Telefonwerbung wird unterbunden.
- Zweijährige Vertragslaufzeiten etwa bei Fitness- und Handyverträgen werden abgeschafft.
- Automatische Vertragsverlängerungen werden abgeschafft.
- Die Produkthaftung wird an das digitale Zeitalter angepasst.
- Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf transparente Informationen durch Behörden und Unternehmen.
- Für Onlinemarktplätze und Onlineplattformen gilt ein strengerer Transparenzstandard.
- Produkt- und Markenwerbung im öffentlichen Raum wird schrittweise eingeschränkt.
- Versicherer und Finanzdienstleister werden verpflichtet, auch bei niedrigen Zinsen die Garantien und Zusagen ihrer Produkte einzuhalten.
- Der graue Kapital- und Kreditmarkt wird einer einheitlichen Finanzaufsicht unterstellt und strikt reguliert.
- Unangemessene Gebühren und Entgelte für Bankdienstleistungen werden begrenzt.
- Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung werden deutlich begrenzt.
- Die Wirtschaft soll regional verankert sein und sich an den Bedürfnissen der Menschen in den Regionen ausrichten.
- Die Privatisierung öffentlichen Eigentums wird gestoppt und die öffentliche Daseinsvorsorge gesichert.
- Regionale Produkte sowie regionale Verarbeitungs- und Vertriebsstrukturen werden gestärkt.
- Regionale Produktions- und Vertriebsgenossenschaften werden miteinander vernetzt.
- Das Gewerbemietrecht wird zum Schutz und zur Wiederansiedlung kleiner Läden, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe reformiert.
- Die Finanzmärkte werden entschleunigt und in ihrem Volumen verkleinert.
- Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden gefördert.
- Geschäftsbanken werden wie Sparkassen auf das Gemeinwohl verpflichtet.
- Schattenbanken, außerbilanzielle Zweckgesellschaften, Derivate, Hedgefonds und Private-Equity-Gesellschaften werden aufgelöst oder streng reguliert.
- Banken werden demokratisch durch Vertreter von Beschäftigten, Gewerkschaften und öffentlicher Hand kontrolliert.
- In den Kontrollgremien der Banken sind auch Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltverbände sowie weitere zivilgesellschaftliche Akteure vertreten.
- Wirtschaftsprüfer dürfen nicht mehr gleichzeitig prüfen und beraten.
- Das Haftungsprivileg der Wirtschaftsprüfer und die Haftungsgrenze von 4 Millionen Euro bei Aktiengesellschaften werden abgeschafft.
- Abschlussprüfungen erfolgen nach dem Vieraugenprinzip als Joint Audits.
- Wirtschaftsprüfer werden über einen Pool finanziert, statt direkt vom geprüften Unternehmen bezahlt zu werden.
- Wirtschaftsprüfer rotieren alle drei bis fünf Jahre.
- Auf europäischer Ebene werden Richtlinien und Vorgaben zur Entflechtung marktbeherrschender Monopole angestrebt.
- Ein Plattformstrukturgesetz verbietet die Selbstbegünstigung von IT-Unternehmen.
- Verträge müssen auf die gleiche Art kündbar sein, in der sie abgeschlossen wurden.
- Das Recht auf Bargeldzahlung unterhalb von Obergrenzen zur Verhinderung von Geldwäsche wird gesetzlich verankert.
- Bezahldienste und andere Dienste der Konzerne werden strikt voneinander getrennt.
- Für die öffentliche Beschaffung digitaler Geräte gelten strenge sozialökologische Vorgaben zu Arbeits- und Umweltschutz, Langlebigkeit und Reparierbarkeit.
- Die Wirtschaft wird grundlegend umgebaut, nachhaltiger und demokratischer gestaltet und stellt die Sorgearbeit ins Zentrum.
- Ein sozialökologischer Systemwechsel stärkt klimafreundliche Bereiche wie personennahe Dienstleistungen, Bildung und Erziehung.
- Die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wird gestoppt.
- Öffentlich-private Partnerschaften werden gestoppt.
- Die Ökonomisierung und Privatisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge wird abgelehnt.
- Der neoliberale Kapitalismus mit Deregulierung, Privatisierung und Sozialabbau wird überwunden.
- Deutsche und europäische Außenwirtschaftspolitik stellt nicht länger kurzfristige Eigeninteressen in den Vordergrund.
- Die Handelspolitik wird zu einem Instrument weltweiter Kooperation, sozialökologischen Fortschritts und der Demokratisierung.
- Handelskonflikte wie die zwischen den USA, China und der EU werden beendet.
- Handelspolitik wird nicht mehr zur politischen Erpressung benutzt.
- Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie kleine und mittlere Unternehmen in Risikobranchen müssen Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette ausschließen.
- Eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten werden gestärkt.
- Betroffene Personengruppen werden stärker in Entscheidungsprozesse einbezogen.
- Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit werden stärker gefördert.
- Die Einfuhr von Rohstoffen, die Konflikte und schwere Menschenrechtsverletzungen auslösen, wird beendet.
- Die Konfliktmineralien-Verordnung wird überarbeitet und auf weitere Rohstoffe sowie die gesamte Wertschöpfungskette erweitert.
- Schlupflöcher der Konfliktmineralien-Verordnung werden geschlossen.
- Fairer Handel wird die normale Form des Handels.
- Ein internationaler Ausgleichsmechanismus verpflichtet Staaten mit Exportüberschüssen zu ausgeglichenen Handelsbilanzen.
- Das Freihandelsabkommen TTIP wird endgültig aufgegeben.
- Das Handelsabkommen mit Kanada (CETA) wird abgelehnt.
- Das Handelsabkommen mit südamerikanischen Staaten (Mercosur) wird abgelehnt.
- Sonderklagerechte, die Demokratie und Grundrechte Profitinteressen unterordnen, werden abgelehnt.
- Eine neue europäische Rohstoffstrategie wird erarbeitet.
- Die Handelspolitik wird grundlegend geändert.
- Ein sozialökologischer Systemwechsel in Europa soll den Umbau der Wirtschaft mit massiven öffentlichen Investitionen in gute Jobs, klimaneutrale Produktion und Infrastruktur schaffen.
- Angestrebt werden eine neue Industriestrategie und eine tragfähige öffentliche Infrastruktur in Europa.
- Die EU soll eine Industriestrategie mit dem Ziel der Klimaneutralität verfolgen, die vor allem deindustrialisierten Regionen eine Zukunft gibt.
- Es soll eine Wende hin zu Zukunftsinvestitionen für eine klimaneutrale Wirtschaft und gute Arbeit für alle geben.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht