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Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 63 neu, 21 geändert, 37 unverändert, 40 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Steuersenkungen beim Konsum: Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte sowie Bus- und Bahntickets sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Schuldenbremse soll abgeschafft werden. Für Vermögen über einer Milliarde Euro nennt das Programm einen Sondersatz von 12 Prozent, die Erbschaftsteuer soll mit Sätzen von 6 bis 60 Prozent und einheitlichen Freibeträgen von 200.000 Euro neu geordnet werden. Im Einkommensteuertarif verschieben sich die Grenzen: Steuerfrei bleiben Einkommen bis 16.800 statt 14.400 Euro, der Satz von 53 Prozent greift ab 85.000 statt 70.000 Euro. Nicht mehr einzeln genannt werden die Abschaffung der Abgeltungsteuer, eine Bundesfinanzpolizei und die Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (63)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wird abgeschafft.
- Die Schuldenbremse wird abgeschafft, um Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Verkehr und Wirtschaft zu ermöglichen.
- Niedrige Einkommen werden steuerlich entlastet.
- Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel entfällt.
- Hygieneprodukte werden von der Mehrwertsteuer befreit.
- Fahrkarten für Bus und Bahn im Regional- und Fernverkehr werden von der Mehrwertsteuer befreit.
- Gesetzlich wird sichergestellt, dass Mehrwertsteuersenkungen an die Kunden weitergegeben werden.
- Zur Finanzierung wird vorübergehend ein Energie-Soli für Reiche erhoben.
- Eine Übergewinnsteuer von 90 Prozent auf Extragewinne der Konzerne wird eingeführt.
- Als Übergewinn gilt der Gewinn über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
- Eine Quellensteuer wird eingeführt.
- Die Investitionsbremsen werden gelöst.
- Ein gerechtes Steuersystem soll Macht und Reichtum der Milliardäre begrenzen.
- Es soll keine Milliardäre geben.
- Die Steuern für die Mehrheit werden gesenkt.
- Für Vermögen über einer Milliarde Euro gilt ein Sondersteuersatz von 12 Prozent.
- Deutschland unterstützt den Vorschlag Brasiliens für eine international koordinierte Milliardärsteuer.
- Die Grundsteuer orientiert sich am Verkehrswert des Grundstücks.
- Die Grundsteuer darf nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Nach Einführung der Vermögensteuer wird die Grundsteuer überarbeitet.
- Ein öffentliches Finanzregister erfasst die wahren Eigentümer von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen großen Vermögen.
- Zur Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation wird eine einmalige Vermögensabgabe der Reichsten erhoben.
- Die Vermögensabgabe kann über 20 Jahre gestreckt werden.
- Sehr hohe Einkommen werden stärker besteuert.
- Grundnahrungsmittel werden von der Mehrwertsteuer befreit.
- Hygieneprodukte werden von der Mehrwertsteuer befreit.
- Tickets für Bus und Bahn werden von der Mehrwertsteuer befreit.
- Lebensmittelkonzerne und Supermärkte werden verpflichtet, Mehrwertsteuersenkungen weiterzugeben.
- Die persönlichen Freibeträge für sehr große Erbschaften und Schenkungen werden gesenkt.
- Die Erbschaftsteuersätze werden vereinheitlicht: von 6 Prozent bis 60 Prozent ab 3 Millionen Euro.
- Bei der Erbschaftsteuer gelten einheitliche Freibeträge von 200.000 Euro.
- Eine frei gewählte Person kann mit bis zu 200.000 Euro steuerfrei begünstigt werden.
- Pro Erbschaft wird eine selbstgenutzte Immobilie bis 200 Quadratmeter von der Erbschaftsteuer befreit.
- Die Erbschaftsteuerschuld kann über 20 Jahre gestreckt werden.
- Die Erbschaftsteuer kann in Form von Unternehmensanteilen an die öffentliche Hand beglichen werden.
- Vergünstigungen für Unternehmensvermögen, große Wohnungsbestände und die Verschonungsbedarfsprüfung entfallen.
- Steuervorteile für Immobilieninvestoren und -unternehmen werden abgeschafft.
- Das Tonnagesteuer-Privileg der Reeder wird abgeschafft.
- Die Bemessungsgrundlage der Unternehmensteuer wird etwa durch Besteuerung von Gewinnen aus Anteilsverkäufen erweitert.
- Steuervermeidung über Stiftungen soll eingeschränkt werden.
- Gutverdienende Selbstständige und Freiberufler sollen in die Gewerbesteuer einbezogen werden.
- Die festgesetzte Gewerbesteuer soll bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
- Krisenbedingte Extraprofite sollen an die Allgemeinheit zurückverteilt werden.
- Die Bundesregierung soll jährlich eine öffentliche Steuerlückenschätzung vorlegen, die zur Zielvorgabe für die Finanzverwaltung wird.
- Skandale wie Cum-Ex, Cum-Cum und Wirecard sollen systematisch aufgearbeitet werden.
- Superreiche sollen Steuern nicht durch Wegzug ins Ausland oder Verlagerung ihrer Geschäfte umgehen können.
- Alle deutschen Staatsangehörigen sollen unabhängig von Wohnsitz und Einkommensort in Deutschland besteuert werden.
- Im Ausland gezahlte Steuern sollen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angerechnet werden können.
- Mehr öffentliche Mittel sollen in Bildung, Soziales und öffentlichen Wohnungsbau fließen.
- Der Staat soll Krisen durch zusätzliche Kreditaufnahme entgegenwirken können.
- Kleine Einkommen sollen steuerlich entlastet werden.
- Alleinerziehende sollen eine regelmäßig erhöhte Steuergutschrift mindestens in Höhe der Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 2.028 Euro erhalten.
- Das Sondervermögen der Zeitenwende fließt in zivile Infrastruktur.
- Eine weltweite Milliardärsteuer wird eingeführt.
- Eine Finanztransaktionssteuer wird eingeführt.
- Der Klima- und Transformationsfonds wird ausgebaut und jährlich mit 65 Milliarden Euro ausgestattet.
- Die Kfz-Steuer wird neu gestaltet und belastet große und schwere Autos deutlich stärker.
- Ein Energie-Soli für Reiche wird eingeführt.
- Die Mehrwertsteuer auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird abgeschafft.
- Statt pauschaler Mehrbesteuerung von Flügen über den CO2-Preis wird eine Vielfliegersteuer eingeführt.
- Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wird abgeschafft.
- Wirksame Kontrollen sichern die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucher.
- Pflanzliche Alternativen zu Fleisch und Milchprodukten werden als Grundnahrungsmittel anerkannt und von der Mehrwertsteuer befreit.
GeändertFortgeführt, aber geändert (21)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Hohe Einkommen werden stärker besteuert.
- Große private Kapitalvermögen werden gerecht besteuert.
- Gewinne aus Immobilienspekulation werden stärker besteuert.
- Die Vermögensabgabe belastet die reichsten 0,7 Prozent mit bis zu 30 Prozent.
- Zu versteuernde Einkommen unter 16.800 Euro im Jahr bleiben steuerfrei.
- Ab 85.000 Euro Jahreseinkommen beträgt der Steuersatz 53 Prozent.
- Die Reichensteuer beträgt 60 Prozent für Einkommen über 250.000 Euro.
- Der Solidaritätszuschlag bleibt für die reichsten 10 Prozent der Einkommen erhalten.
- Für Reparaturdienstleistungen und Demontage gelten ermäßigte Steuersätze.
- Das Gemeinnützigkeitsrecht wird mit einer Klarstellung der anerkannten Zwecke reformiert.
- Der globale Mindeststeuersatz wird auf 25 Prozent erhöht.
- Gewinne werden am Ort der wirtschaftlichen Aktivität an der Quelle besteuert.
- Eine Übergewinnsteuer von 90 Prozent auf alle Krisenprofite soll eingeführt werden.
- Superreiche sollen häufiger steuerlich geprüft werden.
- Der Staat muss in den nächsten zehn Jahren rund 600 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereitstellen.
- Öffentliche Investitionen in Infrastruktur, klimaneutrale Industrie und sozialen Ausgleich sollen bei Bund und Ländern über Kredite finanziert werden können.
- Das Ehegattensplitting soll durch eine Individualbesteuerung ersetzt werden.
- Es gibt massive öffentliche Investitionen in Soziales, Bildung, Gesundheit und den klimagerechten Umbau.
- Globale Steuergerechtigkeit wird hergestellt.
- Eine Vermögensteuer, deren Aufkommen in die Länderhaushalte fließt, finanziert den Abbau des Investitionsstaus in der Bildung.
- Das Ehegattensplitting wird zu einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag reformiert.
GleichUnverändert fortgeführt (37)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Steueroasen werden trockengelegt.
- Share Deals und ähnliche Steuertricks beim Wohnungshandel werden verboten.
- Die Vermögensteuer wird wieder eingeführt.
- Bei der Vermögensteuer gilt ein Freibetrag für Privatvermögen von einer Million Euro pro Person nach Abzug der Schulden.
- Der Freibetrag für Betriebsvermögen beträgt 5 Millionen Euro.
- Der Vermögensteuersatz steigt linear von 1 Prozent bei 1 Million Euro auf 5 Prozent bei 50 Millionen Euro.
- Zur Bewältigung von Kriegs-, Krisen- und Pandemiefolgen werden einmalige Vermögensabgaben für die Reichsten erhoben.
- Niedrige und mittlere Einkommen werden steuerlich entlastet.
- Die Reichensteuer beträgt 75 Prozent für Einkommen über 1 Million Euro.
- Kapitaleinkommen werden mit denselben Sätzen besteuert wie Arbeitseinkommen.
- Für arbeitsintensives Handwerk, Arzneimittel und Kinderprodukte gelten ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
- Die Steuersätze für sehr große Erbschaften und Schenkungen werden erhöht.
- Normales selbstgenutztes Wohneigentum bleibt von der Erbschaftsteuer freigestellt.
- Schlupflöcher bei der Erbschaftsteuer werden geschlossen.
- Anteilige Immobilienkäufe ab über 50 Prozent werden anteilig der Grunderwerbsteuer unterworfen.
- Die Körperschaftsteuer wird auf 25 Prozent erhöht.
- Internationale Konzerne werden stärker dort besteuert, wo sie wirtschaftlich tätig sind.
- Auf Zahlungen in kooperationsunwillige Staaten wird eine Quellensteuer von 50 Prozent erhoben.
- Die Quellensteuer ist nur bei Offenlegung aller steuerrelevanten Informationen anrechenbar.
- Betriebsausgaben, die nur der Gewinnverlagerung dienen, sind nicht abzugsfähig.
- Die virtuelle Betriebsstätte wird im Steuerrecht verankert.
- Transnationale Konzerne müssen Kerndaten zu Wertschöpfung, Umsätzen, Gewinnen und Steuerzahlungen länderweise offenlegen.
- Steuervermeidung über Stiftungen wird eingeschränkt.
- Die Gewerbesteuer soll reformiert und in eine Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden.
- Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer soll um Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren erweitert werden.
- Der Freibetrag der Gewerbesteuer soll auf 30.000 Euro angehoben werden.
- Die Gewerbesteuerumlage soll abgeschafft werden, um Städte und Gemeinden zu entlasten.
- Eine Finanztransaktionssteuer soll eingeführt werden, um Spekulation einzudämmen.
- Auf jede Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 Prozent erhoben werden.
- Strafverfolgungsbehörden und Finanzämter sollen personell und technisch zur konsequenten Verfolgung von Steuerhinterziehung befähigt werden.
- Die Schuldenbremse soll abgeschafft werden.
- Die Ausgaben für Rüstung und klimaschädliche Subventionen sollen sinken.
- Das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum soll zwischen Ehe- und Lebenspartnern übertragbar sein.
- Die Pendlerpauschale wird durch ein Mobilitätsgeld ersetzt.
- Das Dienstwagenprivileg wird abgeschafft.
- In der EU wird eine einheitliche Kerosinsteuer eingeführt.
- Auf Flugtickets ins Ausland wird der volle Mehrwertsteuersatz erhoben.
EntfallenNicht mehr im Programm (40)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Der Reichtum im Land und in der Welt soll gerechter verteilt werden.
- Unternehmensgewinne sollen wie alle Einkommen besteuert werden.
- Multimillionäre und Milliardäre sollen gerecht besteuert werden.
- Jahresgehälter über einer halben Million Euro sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig.
- Bilanztricks werden durch Angleichung der Bilanzierungen verhindert.
- Private Immobilienverkäufe sind auch nach zehn Jahren bis auf einen Freibetrag steuerpflichtig.
- Eine einmalige Sonderabgabe auf Immobilienerträge trifft vor allem Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen.
- Öffentlich-private Partnerschaften werden grundsätzlich abgelehnt.
- Die Investitionen werden mindestens zur Hälfte durch höhere Steuer- und Beitragseinnahmen refinanziert.
- Altersvorsorge ist von der Vermögensteuer ausgenommen.
- Eine Bundesfinanzpolizei wird aufgebaut.
- Die Einnahmen der Finanztransaktionssteuer fließen in nachhaltige Entwicklung im globalen Süden, globalen Klimaschutz und den sozialökologischen Umbau der Industriegesellschaft.
- Die Schaumweinsteuer wird abgeschafft.
- Solange die Schuldenbremse gilt, wird die Tilgung der Coronakredite des Bundes auf mindestens fünfzig Jahre gestreckt.
- Zinszahlungen schränken den Verschuldungsspielraum nicht zusätzlich ein.
- Der Verlauf des Einkommensteuertarifs wird abgeflacht.
- Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent wird abgeschafft.
- Die Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Kapitalvermögen und der Sparerpauschbetrag bleiben erhalten.
- Steuerfreibeträge für Abfindungen bei Entlassungen werden wieder eingeführt.
- Die Steuergesetze des Bundes werden bundesweit einheitlich umgesetzt und durchgesetzt.
- Der Steuervollzug wird auf eine Bundessteuerverwaltung übertragen.
- Steuerbetrug mit Cum-Ex-ähnlichen Aktiengeschäften wird wirksam unterbunden.
- Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer werden automatisiert und datenbankgestützt mit den tatsächlich entrichteten Kapitalertragsteuern abgeglichen.
- Die Verschleierung von Geldströmen über Briefkastenfirmen und andere Rechtskonstrukte wird unterbunden.
- Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten werden sofort gekündigt.
- Finanzinstituten unkooperativer Staaten wird die Lizenz in Deutschland entzogen.
- Bestehende Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Kapitalerträge werden abgeschafft.
- Steuervorteile für in Niedrigsteuerländern erzielte Kapitalerträge werden beseitigt, indem die Steuerdifferenz in Deutschland erhoben wird.
- Finanzinstitute werden nach dem Vorbild des US-amerikanischen FATCA zur Weitergabe steuerrelevanter Informationen verpflichtet.
- Sozial- und Haushaltspolitik wird im Sinne eines Gender-Budgeting auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft und angepasst.
- Die Kürzungspolitik, die den Niedriglohnsektor fördert und Löhne in Europa niedrig hält, wird beendet.
- Reiche und Konzerne werden an den globalen Kosten von Krisen und Klimawandel beteiligt.
- Doppelbesteuerungsabkommen, die eine faire Besteuerung in Ländern des Globalen Südens verhindern, werden beendet.
- In Europa sollen Reiche und Konzerne höher besteuert werden.
- In Europa wird eine Umverteilung des Reichtums angestrebt.
- In der EU sollen gemeinsame Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und Spitzeneinkommen gelten.
- Der Kampf gegen Steuerflucht soll verschärft werden.
- Banken, die in Steueroasen operieren, soll die Lizenz entzogen werden.
- Digitalkonzerne wie Google und Amazon sollen stärker besteuert werden.
- Millionärinnen und Millionäre sollen stärker besteuert werden.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht