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Staat, Demokratie und Verwaltung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Staat, Demokratie und Verwaltung 14 neu, 5 geändert, 17 unverändert, 33 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind Forderungen zum Wahlrecht: Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen nach fünf Jahren Aufenthalt auf allen Ebenen wählen dürfen, die Hälfte der Listenplätze und Mandate soll auf Frauen entfallen. Das Wahlalter soll auf 16 Jahre sinken, 2021 nannte das Programm noch 14 Jahre. Zur wehrhaften Demokratie kommen die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht und eine antifaschistische Klausel im Grundgesetz hinzu. Abgeordnete sollen Aktienbeteiligungen offenlegen. Nicht mehr einzeln genannt werden Einzelheiten zum Lobbyregister wie eine unabhängige Lobbybeauftragte, Bürgerräte und Bürgerforen, Volksentscheide über Privatisierungen sowie stärkere Oppositionsrechte und öffentliche Ausschusssitzungen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (14)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

GeändertFortgeführt, aber geändert (5)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (17)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (33)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Öffentliche Daseinsvorsorge und Verwaltung sollen auf Krisen vorbereitet sein.
  2. Gesundheit, Pflege, Bildung, Erziehung, Wohnen, Nahverkehr und Energieversorgung sollen öffentlich organisiert werden.
  3. Krisen sollen mit mehr statt weniger Demokratie bewältigt werden.
  4. Die parlamentarischen Rechte sollen gestärkt werden.
  5. Alle Grundrechtseinschränkungen sollen demokratisch entschieden, kontrolliert, transparent und regelmäßig überprüft werden.
  6. Bürger und Interessenvertretungen werden von Anfang an voll in die Planung von Verkehrsprojekten einbezogen.
  7. Bürgerräte auf Bundes-, Regional- und Kommunalebene werden zur Verkehrsplanung eingeführt.
  8. Flugrouten werden in einem transparenten, öffentlichen und länderübergreifenden Verfahren festgelegt.
  9. Politische Entscheidungen und die Verfügung über Eigentum werden am Gemeinwohl ausgerichtet, einschließlich Klimaschutz und Abbau sozialer Ungleichheit.
  10. Verbindungen zwischen Wirtschaft und Politik werden durch ein verpflichtendes Lobbyregister offengelegt.
  11. Bei der Reform der Gemeinnützigkeit wird eine verdeckte Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
  12. Für öffentliche Angebote wie Schwimmbadkarten oder Behördentermine muss es immer auch nichtdigitale Zugangswege geben.
  13. Digitale Angebote dürfen nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst genutzt werden.
  14. Neue digitale Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen werden entwickelt.
  15. Daten, die demokratische Kontrolle ermöglichen, wie Verträge zu steuerfinanzierten Aufträgen und Plenarprotokolle, werden maschinenlesbar und über offene Schnittstellen abrufbar gemacht.
  16. Die Antragsverfahren zur Mittelbewilligung werden vereinfacht.
  17. Alle Gesetze und Verordnungen werden auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und bei Bedarf geändert.
  18. Die Verwaltung erhält eine für Diskriminierungen sensible Organisationsentwicklung.
  19. Auch in Krisenzeiten werden die Parlamente nicht entmachtet und die Exekutive nicht selbst ermächtigt.
  20. Gesetze dürfen nicht von denen geschrieben werden, die davon profitieren.
  21. Ein verbindliches, maschinenlesbares und transparentes Lobbyregister wird eingeführt.
  22. Lobbyisten dürfen nicht in Bundesministerien beschäftigt werden.
  23. Abgeordneten in Vollzeitparlamenten wird die bezahlte Interessenvertretung für Dritte verboten.
  24. Eine vom Bundestag gewählte unabhängige Lobbybeauftragte kontrolliert das Lobbyregister.
  25. Bis zum Stopp werden alle Privatisierungsvorhaben den Bürgerinnen und Bürgern per Volksentscheid zur Abstimmung vorgelegt.
  26. Verbindliche Bürgerforen werden eingerichtet.
  27. Eine Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren zulasten der Bürgerbeteiligung wird abgelehnt.
  28. Das Petitionsrecht wird ausgebaut.
  29. Die Oppositionsrechte in allen Parlamenten und Ausschüssen werden gestärkt.
  30. Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
  31. Menschen unter Vollbetreuung werden nicht von Wahlen ausgeschlossen.
  32. Die Barrierefreiheit von Wahllokalen und Wahlvorgängen wird gewährleistet.
  33. Ein Presseauskunftsrecht sichert die verfassungsrechtlichen Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Bundesbehörden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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