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Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 27 neu, 9 geändert, 16 unverändert, 103 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind Forderungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Medienvielfalt: Gehälter, Ausgaben und Beraterstrukturen der Anstalten sollen offengelegt werden, Angebote wie Arte und 3sat erhalten bleiben. Non-Profit-Journalismus soll als gemeinnützig gelten, Einschüchterungsklagen gegen Recherchen sollen geahndet werden. Neu ist auch, dass die Nutzung geschützter Werke für das Training von KI-Modellen vergütet werden soll. In der Erinnerungspolitik kommen die zweite Verfolgung der Sinti und Roma nach 1945 und vergessene NS-Opfer hinzu, als Feiertage werden Jom Kippur und das Zuckerfest genannt. Nicht mehr einzeln genannt werden die Aufarbeitung des Kolonialismus samt Rückgabe von Kulturgütern, ein Staatsziel Kultur, die Clubkultur und die Untersuchung der Treuhand. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (27)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Die Aufarbeitung der zweiten Verfolgung der Sinti und Roma nach 1945 beginnt.
  2. Eine staatliche Bevorzugung christlicher Kirchen wird abgelehnt.
  3. Atheisten sind in allen Staaten gleichberechtigt und frei.
  4. Vergessene Opfer des Nationalsozialismus wie sowjetische Kriegsgefangene und mit grünem oder schwarzem Winkel markierte KZ-Häftlinge werden anerkannt.
  5. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll ein Gegengewicht zu privater Meinungsmacht sein.
  6. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält bessere Voraussetzungen, seine demokratische Funktion zu erfüllen.
  7. Journalistische Standards in der Medienlandschaft werden gestärkt.
  8. Die Programmvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschließlich Arte, 3sat und Kulturradios bleibt erhalten.
  9. Breit gefächerte gesellschaftspolitische Informationsangebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden gestärkt.
  10. Die Gehalts-, Ausgaben- und Beraterstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden offengelegt.
  11. Öffentliche Gelder erhalten Rundfunkanstalten nur bei transparenten Finanzen.
  12. Fusionen im Medienbereich werden stärker kontrolliert.
  13. Non-Profit-Journalismus wird als gemeinnützig anerkannt.
  14. Systematische Einschüchterungsklagen und Abmahnungen gegen kritische Recherchen werden geahndet.
  15. Betroffene von Einschüchterungsklagen erhalten kostenlose juristische und psychosoziale Unterstützung.
  16. Die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für das Training von KI-Modellen wird vergütet.
  17. Das Datenbankschutzrecht wird abgeschafft.
  18. Die grundgesetzlich verankerte Freiheit der Kunst wird verteidigt.
  19. Kunst und Kultur werden als Teil der Daseinsvorsorge öffentlich gefördert.
  20. Gemeinnützige Kultur- und Veranstaltungsstätten sowie ehrenamtliche Kulturschaffende erhalten verlässliche und unbürokratische Unterstützung.
  21. Gremien und Jurys der Kulturförderung werden paritätisch besetzt.
  22. Die kulturelle Filmförderung wird gestärkt, um den künstlerischen Wert von Filmen stärker zu berücksichtigen.
  23. Der Filmförderungsanstalt wird ein Diversitätsbeirat zur Seite gestellt.
  24. Proben-, Produktionsräume und Atelierhäuser für Kulturschaffende erhalten Bestandsschutz und finanzielle Unterstützung.
  25. Proben-, Produktionsräume und Atelierhäuser für Kulturschaffende werden vor Verdrängung durch Profitorientierung geschützt.
  26. Der internationale künstlerische Austausch wird ausgebaut.
  27. Förderprogramme für den internationalen künstlerischen Austausch werden unbürokratischer zugänglich gemacht.

GeändertFortgeführt, aber geändert (9)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (16)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (103)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Außenseiten von Lärmschutzwänden können lokalen Kunstprojekten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Weitere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit mehr Entscheidungsträgern ostdeutscher Herkunft in die ostdeutschen Länder verlagert.
  3. In der kommenden Wahlperiode wird ein Untersuchungsausschuss zur Treuhand eingesetzt.
  4. Gehalt und Wirkungen des Einigungsvertrags werden daraufhin untersucht, ob Ansprüche Ostdeutscher vernachlässigt wurden und noch einklagbar sind.
  5. Zur Untersuchung des Einigungsvertrags wird eine Enquetekommission eingesetzt.
  6. Ein modernes Urheberrecht soll den neuen Nutzungsmöglichkeiten im Netz gerecht werden und zugleich die Urheber stärken.
  7. Eine gerechte Vergütung der Urheber erfordert keine Einschränkung von Nutzerrechten.
  8. Auf europäischer Ebene wird angestrebt, Alltagsnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke flexibler zu erlauben.
  9. Die öffentliche Filmförderung wird nach Geschlecht quotiert.
  10. Eine wirksame, unabhängige Kontrolle außerhalb des Deutschen Werberats unterbindet sexistische Werbung.
  11. Aus der historischen Verantwortung für die NS-Verbrechen tritt Deutschland jeder Form von Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und Sexismus entgegen.
  12. Die nach der Europäischen Charta anerkannten Regional- und Minderheitensprachen werden gefördert.
  13. Bundespolitische Grundsätze zur Wahrung und Weiterentwicklung von Identität, Sprache und Kultur der ethnischen Minderheiten werden festgelegt.
  14. Der Minderheitenschutz wird im Grundgesetz verankert.
  15. Institutionen und Projekte zu Erhalt und Entwicklung der Minderheitensprachen und -kulturen werden entsprechend ihren gewachsenen Aufgaben finanziell ausgestattet.
  16. Eine automatische Mitgliedschaft von Kindern in Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften der Eltern wird abgelehnt.
  17. Ein Beitritt zu Religionsgemeinschaften erfolgt nur selbst und nach Erreichen der Religionsmündigkeit.
  18. Die kulturelle Infrastruktur in Stadt und Land wird erhalten, auf- und ausgebaut.
  19. Kultur wird zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.
  20. Ein kontinuierlicher Dialog mit der Kulturszene wird geführt und Proteste von Kulturschaffenden und Beschäftigten der Veranstaltungsbranche werden unterstützt.
  21. Selbstständigen und Freiberuflern im Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich wird eine gute Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten ermöglicht.
  22. Für die Dauer der Coronapandemie wird der Zugang zu einer monatlichen Pauschale von mindestens 1.200 Euro ermöglicht, auch rückwirkend ab März 2020.
  23. Kultur wird krisenfest gestaltet, mit guter, existenzsichernder Arbeit und sozialer Sicherung im Kulturbereich.
  24. Die Verhandlungsposition von Kreativen im Urhebervertragsrecht wird gestärkt.
  25. Die Mitbestimmungsrechte von Kreativen gegenüber Verwertungsgesellschaften werden ausgebaut.
  26. Die Bundeskulturförderung wird auf eine neue Grundlage gestellt und die Fördersysteme werden reformiert.
  27. Die Bundeskulturförderung wird nachhaltiger, prozesshafter, unbürokratischer und weniger projektorientiert gestaltet.
  28. Langfristige Stipendienprogramme, die eine Rücklagenbildung ermöglichen, werden eingerichtet.
  29. Die Flexibilisierung des Zuwendungsrechts für Fördermittel wird fortgeführt.
  30. Die Kulturförderfonds werden bedarfsgerecht ausgestattet und als zentrales Instrument der freien Szene gestärkt.
  31. Kultur wird als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern verankert.
  32. Ein Staatsziel Kultur wird im Grundgesetz verankert.
  33. Ein Kulturministerium mit einer Bundeskulturministerin oder einem Bundeskulturminister im Kabinettsrang wird geschaffen.
  34. Ein diversitätsorientierter Strukturwandel im Kulturbereich orientiert sich an macht- und diskriminierungskritischen Kriterien.
  35. Das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ wird mit erhöhten Mitteln fortgeführt und verstetigt.
  36. Die Club- und Festivalkultur wird gefördert und erhalten.
  37. Das Clubsterben in den Städten wird gestoppt.
  38. Clubs werden als Kultur anerkannt und anderen Kulturstätten gleichgestellt, insbesondere im Steuer- und Baurecht.
  39. 3 Prozent der Kosten öffentlicher Bauten werden für Kunstwerke verwendet.
  40. Bei internationalen Handelsabkommen wird die UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt eingehalten.
  41. Ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zur Kultur wird angestrebt.
  42. Der Eintritt in vom Bund geförderte Museen und Sammlungen wird perspektivisch kostenfrei.
  43. Das kulturpädagogische Personal in vom Bund geförderten Museen und Sammlungen wird aufgestockt.
  44. Kultureinrichtungen werden barrierefrei und unterbreiten inklusive Angebote.
  45. Die Erfahrungen von Kultureinrichtungen und Projekten mit inter- und transkulturellen Vermittlungskonzepten werden genutzt und verbreitet.
  46. Produktion und Schutz temporärer, nicht institutioneller, frei zugänglicher Künste wie Street Art und Kunst im öffentlichen Raum werden gefördert.
  47. Flächendeckende Kooperationen zwischen Schulen und Kunstinstitutionen sowie freien Künstlerinnen und Künstlern werden eingerichtet.
  48. Kulturgüter werden digital gesichert und für alle zugänglich gemacht.
  49. Für die Digitalisierung der Kulturgüter wird eine gesamtstaatliche Digitalisierungsstrategie aufgestellt.
  50. Im Kulturbereich wird eine Open-Access-Strategie verfolgt.
  51. Kultureinrichtungen erhalten Möglichkeiten und Anreize, ihre digitalen Veröffentlichungen unter freie Lizenzen zu stellen.
  52. Die Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek wird ausgebaut.
  53. Der Verleih digitaler Medien durch öffentliche Bibliotheken wird vereinfacht.
  54. Das filmische Erbe wird dauerhaft bewahrt und zugänglich gemacht.
  55. Eine lebendige und plurale Geschichts- und Erinnerungspolitik wird angestrebt.
  56. Die kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, insbesondere mit den NS-Verbrechen und der Geschichte beider deutscher Staaten nach 1945, wird angeregt.
  57. Aufarbeitung und Erinnerung an Kolonialismus, Sklavenhandel und Sklaverei werden präsenter.
  58. Ehrenamtlich geführte Gedenkarbeit wird flächendeckend unterstützt.
  59. Die Arbeitsbedingungen vor allem des pädagogischen Personals in Museen und Gedenkstätten werden verbessert.
  60. Postkoloniale Kontinuitäten werden gemeinsam mit lokalen zivilgesellschaftlichen Initiativen aufgearbeitet.
  61. Eine Erinnerungskultur, die sich an den Realitäten der Einwanderungsgesellschaft orientiert, wird gefördert.
  62. Gedenken und Erinnerung an die Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt der jüngeren Geschichte werden stärker verankert.
  63. Für die Rückgabe von NS-Raubkunst wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
  64. Die Restitution unrechtmäßig erworbener Kulturgüter aus kolonialen Kontexten wird gesetzlich geregelt.
  65. Eine vielfältige Medienlandschaft mit privaten Anbietern, einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nichtkommerziellen Medien wird angestrebt.
  66. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll auf veränderte Mediennutzung reagieren können und journalistische Qualität, Information, Bildung, Unterhaltung und kulturelle Vielfalt bieten.
  67. Eine breite gesellschaftliche Debatte über Reformen und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie über journalistische Standards wird geführt.
  68. Beitragsbefreiungen vom Rundfunkbeitrag werden mit öffentlichen Mitteln kompensiert.
  69. Das Mahnwesen beim Rundfunkbeitrag wird zurückgefahren.
  70. Die durch die Rundfunkfreiheit geschützte Programmautonomie der Anstalten wird bewahrt.
  71. Eine aufgabengerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird gewährleistet.
  72. Die Rechte freier und arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter im Rundfunk werden gestärkt und ihnen sichere Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven ermöglicht.
  73. Neue Gemeinschaftseinrichtungen der ARD werden auch in ostdeutschen Bundesländern angesiedelt.
  74. Eine starke regionale und lokale Berichterstattung aller Rundfunkanstalten wird dauerhaft gewährleistet.
  75. Bei Dritten in Auftrag gegebene Produktionen werden angemessen und fair vergütet.
  76. Die Vergabe von Aufträgen an externe Produktionsfirmen wird an soziale Standards wie Tariflöhne, Mindestlohn und Mindesthonorare gekoppelt.
  77. Öffentlich-rechtliche Angebote werden im Sinne einer unabhängigen Plattform ausgebaut.
  78. Vollfinanzierte Auftragsproduktionen bleiben unbegrenzt in den Mediatheken.
  79. Die Vielfalt des Sports wird im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgebildet.
  80. Die Vielfalt der Gesellschaft soll sich in Personalstruktur und Programm privater und öffentlich-rechtlicher Medienhäuser wiederfinden.
  81. In der Medien- und Filmbranche werden gute Arbeitsbedingungen, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität geschaffen.
  82. Medienarbeit und Medienbildung werden inklusiv und die Mediennutzungsmöglichkeiten vielfältig und barrierefrei gestaltet.
  83. Ein regelmäßiger bundesweiter Bericht zum Stand der Medienvielfalt und Pressefreiheit mit Handlungsempfehlungen wird eingeführt.
  84. Zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen wird eine Presseförderung eingeführt.
  85. Die Rolle der Landesmedienanstalten wird gestärkt.
  86. Vereinfachter Zugang zu europäischer Förderung soll der Überwindung der Pandemiefolgen und einer demokratischen Medienlandschaft dienen und gemeinnützige Medienfreiheitsinitiativen fördern.
  87. Das Recht auf Religionsfreiheit einschließlich Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit wird verteidigt.
  88. Ein Bauverbot für Sakralbauten wird abgelehnt.
  89. Der deutsche Kolonialismus und seine Wirkung bis heute werden aufgearbeitet.
  90. Kolonialismus wird als Unrechtsherrschaft anerkannt.
  91. In bundesdeutschen Einrichtungen wird eine öffentliche Debatte über Kolonialismus geführt.
  92. Die antikoloniale Erinnerungskultur in den ehemaligen Kolonien wird unterstützt.
  93. Der Bundestag setzt eine Enquetekommission zum deutschen Kolonialismus ein.
  94. Am Ort der Afrika-Konferenz in Berlin wird ein zentrales Denk- und Mahnmal für die Opfer des deutschen Kolonialismus errichtet.
  95. Der Bund baut unter Einbeziehung von Wissenschaftlern aus ehemaligen Kolonien eine Institution zur Geschichte des Kolonialismus auf.
  96. Bundesregierung und Bundestag erkennen den Genozid an den Herero und Nama vollumfänglich als Völkermord an.
  97. Das angekündigte 30-jährige Wiederaufbauprogramm für Namibia gilt nicht als Entschädigung, sondern als technische Entwicklungshilfe.
  98. Vertreter der betroffenen Gemeinschaften in Namibia werden neben der namibischen Regierung in den Dialog über Schuld und Entschädigungen einbezogen.
  99. Kultur- und Naturobjekte werden in die Herkunftsländer zurückgeführt.
  100. Kultur- und Naturobjekte sollen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
  101. Artefakte aus Herkunftsländern dürfen nur nach offizieller Genehmigung als Leihgaben in Deutschland ausgestellt werden.
  102. Sterbliche Überreste sollen an die Herkunftsgemeinschaften übergeben werden.
  103. Forschungen an unrechtmäßig erworbenen Sammlungen sollen gestoppt werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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