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Gesundheit und Pflege: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Gesundheit und Pflege 37 neu, 34 geändert, 26 unverändert, 153 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist das Ziel, die Zwei-Klassen-Medizin zu beenden und den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen abzuschaffen. Stärkeres Gewicht erhält die psychotherapeutische Versorgung, die vor allem für Kinder und Jugendliche massiv ausgebaut werden soll. In der Pflege sollen Pflegekonzerne aus der stationären Pflege gedrängt und die Lohnlücke von etwa 300 Euro zwischen Kranken- und Altenpflege geschlossen werden. Zurückhaltender sind einige fortgeführte Forderungen: Die Eigenanteile in der Pflege sollen erst langfristig entfallen, und in öffentliche Hand sollen nur noch aufgegebene Krankenhäuser kommen, 2021 waren es noch alle. Nicht mehr einzeln genannt werden die Legalisierung von Cannabis, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und der öffentliche Gesundheitsdienst. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (37)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Die Zwei-Klassen-Medizin wird beendet.
  2. Das Gesundheitswesen soll grundsätzlich reformiert werden.
  3. Gesundheitsversorgung soll nicht von Einkommen oder Krankenkasse abhängen.
  4. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll entfallen.
  5. Kämpfe um flächendeckende Entlastungstarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen werden unterstützt.
  6. Eine Ausbildungsoffensive für Gesundheitsberufe soll gestartet werden.
  7. Tarifverträge im Gesundheitswesen sollen refinanziert werden.
  8. Die Pflegepersonalregelung 2.0 soll konsequent umgesetzt, weiterentwickelt und bei Nichterfüllung sanktioniert werden.
  9. Für Pflegekräfte, Rettungssanitäter und andere belastete Gesundheitsberufe soll es flächendeckend niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote geben.
  10. Der Bund soll sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren.
  11. Strukturanpassungen in der Krankenhauslandschaft sollen planvoll und bedarfsgerecht statt durch Insolvenzen erfolgen.
  12. Bund und Länder sollen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren.
  13. Die gesundheitliche Versorgung soll in Stadt und Land flächendeckend, barrierefrei und bedarfsdeckend sein.
  14. Die Versorgungsbezirke sollen kleiner bemessen und von Ländern und Kommunen bestimmt werden.
  15. Die Befugnisse nichtärztlicher Heilberufe sollen ausgeweitet werden, damit sie stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können.
  16. Präventive Maßnahmen für psychische Gesundheit sollen in allen Politikbereichen berücksichtigt werden.
  17. Die psychotherapeutische Versorgung soll massiv ausgebaut werden, vor allem für Kinder und Jugendliche.
  18. Solange Psychotherapeuten fehlen, sollen Therapien unbürokratisch über das Kostenerstattungsverfahren möglich sein.
  19. Die Ausbildungskosten für Psychotherapeuten sollen gedeckelt werden.
  20. Die Finanzierung der Psychotherapeutenausbildung durch die Weiterbildungsstätten soll gesetzlich geregelt werden.
  21. Die Forschungsförderung zu ME/CFS und Long Covid soll Schwere, Häufigkeit und Forschungsrückstand angemessen sein und auf verfügbare Behandlungen zielen.
  22. Aus der Corona-Pandemie sollen evidenzbasiert Lehren für Gesundheitsförderung und Infektionsschutz gezogen werden, etwa zu sauberer Innenraumluft.
  23. Die Finanzierung der Pflege soll auf Kostendeckung ausgerichtet werden.
  24. In der Pflege soll ein Systemwechsel zu guten Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten erfolgen.
  25. Pflegekonzerne sollen aus der stationären Pflege herausgedrängt werden.
  26. Kleine Pflegeanbieter sollen in öffentlich-gemeinnützige Strukturen überführt werden.
  27. Das Schonvermögen soll kurzfristig erhöht werden.
  28. Die Lohnlücke von etwa 300 Euro zwischen Kranken- und Altenpflege soll geschlossen werden.
  29. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf Urlaub erhalten.
  30. Aufklärungskampagnen zu Alkohol-, Drogen- und Spielsucht sollen durchgeführt werden.
  31. Medizinische und sozialarbeiterische Interventionsprogramme zur Regulierung von Drogen sollen geschaffen werden.
  32. Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote zu Drogen sollen gestärkt werden.
  33. Die Gesundheitsversorgung durch Ärzte, Ambulanzen und Krankenhäuser wird flächendeckend gesichert und der Abbau gestoppt.
  34. Die Versorgung ungewollt Schwangerer wird bundesweit verbessert.
  35. Eine flächendeckende gute Versorgung in Geburtsmedizin und Geburtshilfe wird gewährleistet.
  36. Der Zugang zur Prä-Expositions-Prophylaxe und zu Hormonpräparaten wird ausgebaut.
  37. Eine bedarfsgerechte, wohnortnahe fachärztliche Versorgung wird aufgebaut.

GeändertFortgeführt, aber geändert (34)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Pflege wird grundlegend reformiert.
  2. Ein gesundes Leben soll unabhängig vom Einkommen in allen Lebensbereichen ermöglicht werden.
  3. Die Krankenversicherung soll evidenzbasiert alle medizinisch sinnvollen Leistungen wie Zahnersatz und Brillen abdecken.
  4. Eine bundesweite Offensive soll Pflegekräfte und andere Gesundheitsbeschäftigte zurückgewinnen, die ihren Beruf verlassen haben.
  5. Die Personalbemessung soll für alle medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Berufsgruppen verbindlich refinanziert und kontrolliert werden.
  6. Outsourcing zur Lohnsenkung oder Tarifumgehung im Gesundheitswesen wird abgelehnt.
  7. Die Gesundheitsversorgung soll wohnortnah und kostenlos sein.
  8. Sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand soll gesetzlich ermöglicht werden.
  9. Von privaten Betreibern aufgegebene Krankenhäuser sollen in öffentliche Hand überführt werden.
  10. Kommunen und Länder sollen für die Übernahme von Krankenhäusern auf einen Rekommunalisierungsfonds zugreifen können.
  11. Kommunale Versorgungszentren sollen als zentrale Anlaufstelle ambulante, akutstationäre, notfallmedizinische, psychotherapeutische, pflegerische und therapeutische Behandlung verbinden.
  12. Die Bedarfsplanung für psychotherapeutische Kassensitze soll grundlegend reformiert und am realen Bedarf ausgerichtet werden.
  13. Psychotherapeuten in Ausbildung sollen einen Beschäftigungsstatus mit Einbindung in Tarifstrukturen erhalten.
  14. Der profitorientierte Aufkauf von Pflegeeinrichtungen und MVZ durch Private-Equity-Gesellschaften soll gestoppt werden.
  15. Die elektronische Patientenakte soll der Behandlung dienen und Daten nicht ohne Wissen der Patienten an kommerzielle Akteure freigeben.
  16. Die Arzneimittelforschung soll öffentlich kontrolliert werden.
  17. Arzneimittelpreise sollen in der EU einheitlich festgelegt werden.
  18. Die Forschung zu vernachlässigten Krankheiten wie ME/CFS und Long Covid soll gestärkt werden.
  19. Private Pflegeeinrichtungen sollen in öffentliche Hand überführt werden.
  20. Die Eigenanteile in der Pflege sollen mit einer Pflegevollversicherung langfristig abgeschafft werden.
  21. Die nicht von der Pflegeversicherung erfassten Heimkosten für Unterbringung und Verpflegung sollen gedeckelt werden.
  22. Die Bundesländer sollen verpflichtet werden, die realen Investitions- und Ausbildungskosten der Pflegeheime zu übernehmen.
  23. Alle Pflegekräfte sollen als Fachkräfte entsprechend entlohnt werden.
  24. Beschäftigte sollen beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls sechs Wochen Freistellung mit vollem, arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich erhalten.
  25. Alle pflegenden Angehörigen sollen Geldleistungen und Rentenpunkte erhalten.
  26. Wohnortnahe, nichtkommerzielle Tages- und Kurzzeitpflege soll von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.
  27. Die 24-Stunden-Betreuung soll mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn reguliert werden.
  28. Werbung und Sponsoring für Tabak, Alkohol, andere Drogen und Glücksspiel sollen verboten werden.
  29. Drugchecking soll flächendeckend verfügbar sein.
  30. Patente für lebenswichtige Medikamente werden auch international überwunden.
  31. Der Schwangerschaftsabbruch gilt als medizinischer Eingriff der gesundheitlichen Versorgung.
  32. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren künstliche Befruchtung ganz oder teilweise.
  33. Eine umfassende Gesundheitsversorgung queerer Menschen, insbesondere von trans* Personen, wird gesetzlich garantiert und von den Krankenkassen übernommen.
  34. Die Versorgungsqualität für queere Menschen hängt nicht vom Wohnort ab.

GleichUnverändert fortgeführt (26)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

  1. Das Gesundheitswesen soll mit der Profitorientierung brechen und sich an sozialen und medizinischen Kriterien ausrichten.
  2. Eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung für alle soll eingeführt werden.
  3. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen auf alle Einkommen erhoben werden.
  4. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung soll entfallen.
  5. Auch auf Kapitalerträge und andere Einkommensarten sollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden.
  6. Privatversicherte sollen in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden.
  7. Erwiesenermaßen nutzlose Leistungen sollen nicht mehr bezahlt werden.
  8. Eine solidarische Pflegevollversicherung soll alle pflegerischen Leistungen abdecken.
  9. Keine Pflegeleistung soll aus Kostengründen verweigert werden dürfen.
  10. Eine gesetzliche Personalbemessung mit mehr Personal und stressfreien Schichtplänen soll eingeführt werden.
  11. In den Krankenhäusern soll es mindestens 100.000 zusätzliche Pflegekräfte geben.
  12. Die Rücknahme von Ausgliederungen und Privatisierungen im Gesundheitswesen wird unterstützt.
  13. Die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser sollen vollständig von den Krankenkassen finanziert werden.
  14. Die Fallpauschalen sollen vollständig abgeschafft werden.
  15. Stationäre und ambulante Versorgung sollen gemeinsam am Gemeinwohl orientiert geplant werden.
  16. Digitale Gesundheitsanwendungen sollen wissenschaftlich bewertet werden.
  17. Der Einfluss der Pharmakonzerne soll zurückgedrängt werden.
  18. Gezielte Mittel sollen die Public-Health-Forschung und die nichtkommerzielle klinische Forschung stärken.
  19. In den Pflegeheimen soll es 100.000 zusätzliche Pflegekräfte geben.
  20. Spielautomaten in Gaststätten sollen verboten werden.
  21. Es soll flächendeckenden Zugang zu Drogenkonsumräumen, sterilen Konsumutensilien und Medikamenten gegen Überdosierung geben.
  22. Mit Steuergeldern entwickelte Medikamente und Impfstoffe werden lizenzfrei zur Nachproduktion bereitgestellt.
  23. Gesundheitsversorgung und Pflege richten sich an den Bedürfnissen von Patienten und Beschäftigten statt an Wettbewerb und Profit aus.
  24. Modellprojekte wie Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken werden unterstützt.
  25. Die Krankenkassen bezahlen sämtliche Verhütungsmethoden.
  26. Wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung wird kommunale Pflichtaufgabe.

EntfallenNicht mehr im Programm (153)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Beschäftigte in Krankenhäusern sollen bessere Arbeitszeiten erhalten.
  2. Beschäftigte in Krankenhäusern sollen mehr Lohn erhalten.
  3. Personalmangel und Dauerstress im Gesundheits- und Bildungssystem sollen beseitigt werden.
  4. In Bildung, Erziehung, Gesundheit und Pflege soll mehr Personal eingestellt werden.
  5. Die Lizenzen für Coronaimpfstoffe sollen freigegeben werden.
  6. Eine gute, altersgerechte, aufsuchende und aufklärende gesundheitliche Versorgung unter Wahrung der Selbstbestimmung wird sichergestellt.
  7. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden unabhängig vom sozialen Status gefördert.
  8. Der Pflegenotstand soll gestoppt werden.
  9. Pflegekräfte erhalten 500 Euro mehr Grundgehalt.
  10. Die Entnahme von Gewinnen aus dem Betrieb von Krankenhäusern wird verboten.
  11. Die Planungsrechte der Bundesländer gegenüber den Krankenhausträgern werden gestärkt.
  12. Die Bildung kommunaler Krankenhausverbünde wird erleichtert und gefördert.
  13. Der Pflegevorsorgefonds wird in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt, um gute Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen durchzusetzen.
  14. Medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen und der Behindertenhilfe wird vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
  15. Für alle Pflegebeschäftigten gilt ein allgemeinverbindlicher Flächentarifvertrag mindestens auf Niveau des öffentlichen Dienstes, auch bei privaten und kirchlichen Trägern.
  16. Ein bedarfsgerechtes, hohes Fachkraftniveau auch in der Nachtschicht in Pflegeeinrichtungen wird bundesweit verbindlich umgesetzt und kontrolliert.
  17. Bis zur Einführung einer wissenschaftlichen Personalbemessung gilt in der Altenpflege eine Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent.
  18. Der gesetzlich verankerte Risikozuschlag als Gewinnanspruch in der Pflege wird ersatzlos gestrichen.
  19. Die Zulassung von Pflegeanbietern erfordert einen Steuernachweis im Inland.
  20. Die Einführung von Pflegekammern wird abgelehnt.
  21. Eine Pflegebedarfsplanung analog zur Krankenhausbedarfsplanung wird eingeführt.
  22. Ambulante Pflegedienste und soloselbstständige Pflegende werden über gemeinnützige Plattformen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse abgesichert.
  23. Die Qualifizierung in Gesundheits- und Heilberufen wird gestärkt.
  24. Gesundheits- und Heilberufe werden besser bezahlt.
  25. Beschäftigte in Gesundheitsberufen werden in der Weiterbildung nach ihrem Grundberuf bezahlt.
  26. Bundesweite Ausbildungsverordnungen und Ausbildungsvergütungen in der Gesundheitsbranche werden unterstützt.
  27. Die Anerkennung von Heilerziehungspflegern als Fachkräfte in der Behindertenhilfe wird bundeseinheitlich geregelt.
  28. Die Planung der Gesundheits- und Pflegelandschaft richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf statt nach Renditeerwartungen.
  29. Bis zur Einführung der Solidarischen Gesundheitsversicherung orientieren sich die Beiträge Selbstständiger und freiwillig Versicherter stärker am realen Einkommen.
  30. Arbeitgeber und Versicherte zahlen jeweils die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge.
  31. Alle in Deutschland lebenden Menschen erhalten notwendige gesundheitliche Leistungen uneingeschränkt.
  32. Menschen ohne Krankenversicherung können ohne Verschuldung aufgenommen werden.
  33. Assistenz für Menschen mit Behinderung gehört zu den Pflegeleistungen.
  34. Assistenzleistungen sollen möglichst lange die Teilhabe am öffentlichen Leben sichern.
  35. Familiäre und nachbarschaftliche Pflege soll ergänzend und nicht aus Not geleistet werden.
  36. Pflegebedürftige in der Sozialhilfe erhalten dieselben Pflegeleistungen wie alle anderen.
  37. Pflegearbeit in Privathaushalten wird bevorzugt als reguläre Beschäftigung über öffentliche Agenturen, Pflegeplattformen oder gemeinwohlorientierte bzw. kommunale Träger organisiert.
  38. Träger von Pflegearbeit in Privathaushalten garantieren tarifliche Bezahlung, unbefristete Beschäftigung, Mindeststundenzahl, Arbeitsschutz und Weiterbildung.
  39. Kosten für Pflegesachleistungen im EU-Ausland während eines Urlaubs werden von der deutschen Pflegeversicherung übernommen.
  40. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entscheiden selbst über Versorgungsform und Unterstützungsleistungen.
  41. Interessenvertretungen pflegender Angehöriger und Pflegebedürftiger erhalten in allen Pflegegremien des Bundes und regionalen Pflegekonferenzen einen Sitz mit Stimmrecht.
  42. Ein Beirat für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit Anhörungs- und Vorschlagsrecht für Gesetzesinitiativen wird geschaffen.
  43. Pflegeinitiativen vor Ort werden im Rahmen der Selbsthilfe dauerhaft öffentlich finanziert.
  44. Auch bei längerer häuslicher Pflege sollen Pflege und Beruf vereinbar und Armut verhindert werden.
  45. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird finanziell gestärkt.
  46. Die Koordinierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird verbessert.
  47. Im Mittelpunkt der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes steht die soziale Komponente von Gesundheit.
  48. Der öffentliche Gesundheitsdienst erhält eine tragende Rolle in der Prävention.
  49. Der Bund stellt Mittel für die Schaffung von Landesgesundheitsämtern bereit.
  50. Der Bund sorgt dafür, dass Vorhaltekosten für Material und Behandlungskapazitäten komplett gedeckt werden.
  51. Der öffentliche Gesundheitsdienst übernimmt die tragende Rolle bei niedrigschwelligen Impfangeboten und Infektionsprophylaxe in Kitas, Schulen und Betrieben.
  52. In allen Bundesländern wird ein verbindliches Einlade- und Meldewesen für Vorsorgeuntersuchungen von Kindern gesetzlich geregelt.
  53. Jede gesetzliche Initiative wird von einer unabhängigen Stelle auf ihre Auswirkungen auf gesundheitliche Ungleichheit geprüft.
  54. Ein anonymer Krankenschein für illegalisierte Menschen wird eingeführt.
  55. Zugangshindernisse zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen werden beseitigt.
  56. Untersuchungstechniken und Kommunikation im Gesundheitswesen werden an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen angepasst.
  57. Leichte Sprache, verständliche Patienteninformationen und entsprechende Beratung werden im Gesundheitswesen selbstverständlich.
  58. In Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal werden spezielle Module zum Umgang mit Menschen mit Behinderung eingeführt.
  59. Die Module zum Umgang mit Menschen mit Behinderung werden von fachkundigen Peerkräften durchgeführt.
  60. Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in Pflege und (teil-)stationären Einrichtungen werden garantiert.
  61. Entscheidungen über Gesundheits- und Pflegeversorgung fallen nur unter aktiver Mitwirkung von Patientenvertretungen.
  62. Die Selbsthilfe im Gesundheitswesen wird angemessen finanziert, um ihre Unabhängigkeit zu sichern.
  63. Die Förderverfahren für die Selbsthilfe werden transparent und unbürokratisch gestaltet.
  64. Die Patientenverfügung wird gestärkt, damit umfassende Selbstbestimmung auch in Extremsituationen möglich ist.
  65. Alle Jugendlichen werden frühzeitig über ihre Rechte zur Patientenverfügung aufgeklärt.
  66. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen werden vor dem Gesetz und in den Sozialversicherungen gleichgestellt.
  67. Die Psychiatrie wird gewaltfrei gestaltet.
  68. Psychiatrische Sondergesetze werden abgeschafft.
  69. Räumliche Bedingungen und Personalausstattung in der Psychiatrie ermöglichen eine Behandlung ohne Zwang und Gewalt.
  70. Ein geschlechtersensibler Blick auf Gesundheit und Krankheit wird in Forschung und Fortbildung gefördert.
  71. Der Patientendatenschutz gilt auch für privat versicherte Jugendliche.
  72. People of Color und Menschen mit Migrationsgeschichte haben Anspruch auf diskriminierungs- und gewaltfreie Behandlung im Gesundheitswesen.
  73. Kriterien guter Gesundheitsversorgung sind Wohnortnähe, ÖPNV-Erreichbarkeit, kurze Wartezeiten, gute Notfallversorgung, Barrierefreiheit und Altersgerechtigkeit.
  74. Psychotherapie, Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Hebammen und Apotheken sind überall erreichbar.
  75. Gemeinsame Planungsgremien für die Gesundheitsversorgung auf Landesebene werden unter Beteiligung von Patientenvertretung, Ländern, Kommunen, Ärzteschaft, Krankenhäusern und Krankenkassen eingerichtet.
  76. Eine Begrenzung der Kaufpreise für Kassensitze von Ärzten und Psychotherapeuten wird geprüft.
  77. Ein öffentlicher Haftungsfonds macht Hebammen unabhängig von privaten Versicherungen.
  78. Hebammen werden erste Ansprechpartnerinnen für Schwangere sowie für Schwangerenvor- und -nachsorge.
  79. Ein Geburtshilfestärkungsgesetz mit dem Ziel einer Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt wird unterstützt.
  80. Die Krankenkassen finanzieren Geburtshilfeabteilungen so, dass Vorhaltekosten gedeckt und Hebammen leistungsgerecht bezahlt werden.
  81. Die Finanzierung der Psychotherapie deckt den Bedarf.
  82. Alle Patienten werden unabhängig von Einkommen und Erkrankung mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln nach aktuellem Stand der Wissenschaft versorgt.
  83. Alle Medikamente mit nachgewiesenem Nutzen werden vollständig erstattet.
  84. Eine Positivliste für Arzneimittel wird eingeführt.
  85. Zuwendungen der Pharmaindustrie an Mediziner und Heilberufe werden transparent gesetzlich geregelt.
  86. Korruption im Gesundheitswesen wird bekämpft.
  87. Ergebnisse von Arzneimittelstudien einschließlich negativer Ergebnisse werden veröffentlicht.
  88. Die Herstellung von Medikamenten und Medizingeräten wird nicht den Profitinteressen von Aktionären unterworfen.
  89. Die Pharmaindustrie wird dem Gemeinwohl verpflichtet und unter demokratische Kontrolle gestellt.
  90. Produktentwicklungspartnerschaften werden nachhaltig und in voller Breite des Krankheitsspektrums unterstützt.
  91. Medikamente erhalten ihre Zulassung nur auf Grundlage wissenschaftlicher Studien.
  92. Zulassungssonderwege ohne wissenschaftliche Grundlage werden abgeschafft.
  93. Rabattverträge und andere Selektivverträge im Gesundheitswesen werden abgeschafft.
  94. Eine öffentliche, von WHO und UN weltweit koordinierte Impfstoffproduktion wird aufgebaut.
  95. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird krisenfest gemacht und ausgebaut.
  96. Der Einsatz digitaler Anwendungen zur bloßen Kostensenkung unter Verschlechterung der medizinischen Versorgung wird abgelehnt.
  97. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll vor allem die Pflegekräfte entlasten.
  98. Staatliche Gelder fließen zuerst in die Bekämpfung des Pflegenotstands und die Gesundheitsinfrastruktur statt in die Subventionierung von IT-Konzernen.
  99. Die Umlage der Kosten digitaler Anwendungen auf Bewohner von Pflegeeinrichtungen wird abgelehnt.
  100. Eine Pflegevollversicherung soll verhindern, dass die Digitalisierung für Stellenabbau genutzt wird.
  101. Krankenkassen dürfen die Rücklagen der Versicherten nicht für Spekulation auf Erfolge von IT-Konzernen verwenden.
  102. Routinedaten der Krankenkassen, Registerdaten und Real World Data gelten als ungeeignet für die Bewertung von E-Health-Anwendungen.
  103. Gesundheits-Apps werden nach staatlichen Vorgaben zertifiziert.
  104. Die Einsicht Dritter in Gesundheitskartendaten setzt eine Erlaubnis nach der DSGVO voraus.
  105. Digitale Gesundheitstechnologien werden barrierefrei gestaltet und allen Menschen diskriminierungsfrei zugänglich gemacht.
  106. Versicherte, Patienten und Heilmittelerbringer erhalten angemessene Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten zu digitalen Gesundheitstechnologien.
  107. Die Mitsprache von Menschen mit Pflegebedarf einschließlich eines Vetorechts etwa beim Robotereinsatz wird festgelegt.
  108. Onlinesprechstunden werden vor allem im ländlichen Raum als Ergänzungsangebot ausgebaut.
  109. Pflegekräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden besser bezahlt und ihre Zahl wird erhöht.
  110. Die zusätzlichen Pflegekräfte werden über eine Solidarische Gesundheitsversicherung und eine Solidarische Pflegevollversicherung finanziert.
  111. Die Grundgehälter in der Pflege werden um 500 Euro angehoben.
  112. Öffentliche Krankenhäuser stellen in ihrer Planung die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.
  113. Die fachliche Ausbildung zu Schwangerschaftsabbrüchen wird Teil des Medizinstudiums.
  114. Aufklärungsinitiativen zu sexueller Gesundheit in Schulen, Arbeitswelt, Gesellschaft und queeren Szenen werden gestärkt.
  115. Die Blutspenderichtlinie wird dem Stand der Wissenschaft angepasst.
  116. Diskriminierende Ausschlusskriterien und -zeiten bei der Blutspende für schwule und bisexuelle Männer sowie trans* Personen werden abgeschafft oder verkürzt.
  117. Medizinisch nicht notwendige Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen von Kindern werden verboten.
  118. Konversionsbehandlungen werden vollständig verboten, auch an Erwachsenen.
  119. Auch außerhalb des Arbeitgebermodells können persönliche Assistenzkräfte bei Aufenthalten in Krankenhaus, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitgenommen werden.
  120. Es wird ein bundesweiter Härtefallfonds für die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung eingerichtet.
  121. Ein anonymer Krankenschein für Menschen ohne Absicherung wird eingeführt.
  122. Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht werden aufgehoben.
  123. Im Rahmen medizinischer Leistungen gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetscherleistungen.
  124. Im Pandemiefall beziehen Pandemie- und Gesundheitsräte die Zivilgesellschaft bundesweit und kommunal in Infektionsschutzmaßnahmen ein.
  125. Drogenpolitik soll Menschen eine informierte und risikobewusste Konsumentscheidung ermöglichen, statt sie zu erziehen.
  126. Der Wunsch nach Rausch wird nicht moralisch bewertet.
  127. Sucht soll wie andere Erkrankungen nicht als Versagen Einzelner interpretiert werden.
  128. Für Cannabis wird eine vorrangig nichtkommerzielle Bezugsmöglichkeit geschaffen.
  129. Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigenbedarf werden erlaubt.
  130. Als befristete Übergangslösung werden Modellprojekte zur legalen Verfügbarkeit von Cannabis in den Bundesländern ermöglicht.
  131. Die Regeln zur medizinischen Verwendung von Cannabis werden im Sinne der Patienten geändert.
  132. Der Zugang zu medizinischem Cannabis wird entbürokratisiert.
  133. Cannabis als Medizin wird auch bei weniger schweren Erkrankungen ermöglicht.
  134. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für medizinisches Cannabis wird abgeschafft.
  135. Mehr medizinisches Cannabis wird in Deutschland angebaut, um die Versorgungssicherheit zu verbessern.
  136. Die Substitutionstherapie steht allen Opioidabhängigen offen.
  137. Zugang zur Substitution und Behandlung werden vereinfacht, vor allem auch in Haftanstalten.
  138. Die diamorphingestützte Behandlung (Heroinvergabe) wird ausgebaut.
  139. Die Take-Home-Regelung in der Substitution wird ausgebaut.
  140. Eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der Ziele und Nebenwirkungen der repressiven Drogenpolitik wird durchgeführt.
  141. Schadensminimierende Maßnahmen in der Drogenpolitik werden ausgebaut.
  142. Die Vorgaben der WHO-Tabakrahmenkonvention werden eingehalten.
  143. Tabakprodukte werden in einheitlichen Verpackungen angeboten.
  144. Nichtraucher- und Jugendschutz werden weiter ausgebaut.
  145. E-Zigaretten werden als weniger schädliche Alternative zum Tabak steuerlich günstiger gehalten.
  146. Die Gefahren der Spielsucht werden verringert.
  147. Glücksspielelemente im E-Gaming-Bereich werden reguliert und eingedämmt.
  148. Forschung und Entwicklung gegen tödliche und vernachlässigte Infektionskrankheiten wie HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose werden ausgebaut.
  149. Eine globale medizinische Grundversorgung mit Zugang zu den besten Therapien wird aufgebaut.
  150. Die Pandemiebekämpfung erfolgt solidarisch für alle Menschen statt mit Impfnationalismus.
  151. Die Impfstoffentwicklung erfolgt gemeinschaftlich und nicht zur Profitmaximierung von Pharmakonzernen oder nur national.
  152. Weltweit wird eine öffentliche Impfstoffproduktion aufgebaut.
  153. In Europa soll es gute Gesundheitsversorgung für alle geben.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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