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Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 16 neu, 13 geändert, 6 unverändert, 32 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein Schwerpunkt auf den Kommunalfinanzen: Ein bundesweites Entschuldungspaket soll kommen, die Gewerbesteuer soll zu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit einem Mindesthebesatz von 350 Prozent werden, und Kommunen sollen von Haushaltssicherungskonzepten befreit werden. Die Einnahmen der Vermögensteuer sollen den Ländern zufließen. Schwimmbäder, Jugendzentren und Wohnungslosenhilfe zählt das Programm zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge. Fortgeführt wird die Grundversorgung auf dem Land, nun als Infrastrukturgarantie für Bus, Bäcker, Geldautomat und Arztpraxen in jedem Ort. Nicht mehr einzeln genannt werden ein Solidarpakt III mit mindestens 150 Milliarden Euro, ein Reindustrialisierungsprogramm Ost und die Verlegung von Bundesbehörden nach Ostdeutschland. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (16)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

GeändertFortgeführt, aber geändert (13)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (32)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Kommunen sollen Investitionsmittel für Solardächer, energieeffiziente Gebäude, bezahlbares Wohnen, Mobilität, Kultur, Sport und Innenstädte erhalten.
  2. Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land sollen hergestellt werden.
  3. Kommunen sollen beim klimaneutralen Umbau und bei der Schaffung guter Arbeit unterstützt werden.
  4. Der Bund sichert die Überführung leerstehenden Gewerbes über einen Rekommunalisierungsfonds finanziell ab.
  5. Eine sozialökologische Investitionsoffensive behebt den Mangel an Einrichtungen, Dienstleistungen und Personal in Kommunen und Regionen.
  6. Die Kommunen werden klimaneutral umgebaut mit wohnortnaher Versorgung und funktionierender Infrastruktur.
  7. Es wird in gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West investiert.
  8. Bei Investitionsmitteln erhalten strukturschwache Regionen und sozial abgehängte Kommunen und Stadtteile Vorrang.
  9. Die Kommunen erhalten mehr Spielraum, um die Verkehrswende vor Ort eigenständig zu gestalten.
  10. Der Strukturwandel in den Tagebauregionen darf nicht zulasten der Beschäftigten und der Bevölkerung gehen.
  11. Für einen gerechten Strukturwandel werden in den nächsten Jahren 40 Milliarden Euro bereitgestellt.
  12. Der Strukturwandel wird geschlechtergerecht gestaltet.
  13. Die Transformationsräte werden finanziell angemessen ausgestattet.
  14. Das vorgeschlagene Transformationszentrum wird in Ostdeutschland als Forschungs- und Förderstätte für die Arbeitsgesellschaft im digitalen und ökologischen Wandel umgesetzt.
  15. Bundesbehörden und Unternehmen mit Bundesbeteiligung verlegen ihren Hauptsitz nach Ostdeutschland.
  16. Neu entstehende Bundesbehörden werden im Osten angesiedelt.
  17. Der Osten soll nicht länger verlängerte Werkbank westdeutscher Großkonzerne sein.
  18. Die Reindustrialisierung des Ostens wird vorangetrieben, um dauerhaft gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze zu schaffen.
  19. Der Osten wird zu einer Zukunftsregion mit klimagerechten Industriearbeitsplätzen entwickelt.
  20. Mit einem Reindustrialisierungsprogramm Ost wird überall im Osten die Entstehung klimagerechter Industriearbeitsplätze gefördert.
  21. Die Betreuung der sozialen Zentren erfolgt durch tariflich bezahlte Beschäftigte.
  22. Ein Förderprogramm „Jedes Dorf braucht einen Laden!“ wird aufgelegt.
  23. Eine Rekommunalisierungsagentur organisiert Unterstützung und rechtliche Beratung für Kommunen.
  24. Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen werden abgebaut.
  25. Interkommunale Zusammenarbeit wird zum Vorbild gemacht.
  26. Die Kommunen erhalten auf Bundesebene ein verbindliches Anhörungs- und Mitwirkungsrecht.
  27. Ein Solidarpakt III wird zur Bewältigung des Strukturwandels in Regionen im industriellen Umbruch aufgelegt.
  28. Der Solidarpakt III richtet sich an alle strukturschwachen Regionen in Deutschland.
  29. Der Solidarpakt III läuft bis 2035 mit einem Gesamtvolumen von mindestens 150 Milliarden Euro.
  30. Die Investitionsmittel aus dem Fonds für Willkommenskommunen können allgemein für die öffentliche Daseinsvorsorge genutzt werden.
  31. Bei der Strukturförderung von Regionen werden die Bedürfnisse ethnischer Minderheiten angemessen berücksichtigt.
  32. Die Belange der sorbischen Minderheit werden bei der Strukturförderung der Lausitz besonders berücksichtigt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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