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Digitalisierung, Daten und Technologie: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Digitalisierung, Daten und Technologie 21 neu, 11 geändert, 8 unverändert, 68 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind Regeln für Künstliche Intelligenz: KI-erzeugte Medieninhalte sollen gekennzeichnet werden, Plattformen sollen für Falschinformationen durch solche Inhalte haften, AI Act und Digital Services Act sollen zügig umgesetzt werden. Hinzu kommen gedeckelte Preise für den Internetzugang, ein Recht auf Open Data und die Ablehnung eines Digitalzwangs. Fortgeführte Forderungen werden konkreter: Das Recht auf Internetzugang soll 100 Mbit/s umfassen, personalisierte Onlinewerbung soll verboten werden. Nicht mehr einzeln genannt werden die Überführung der Breitband- und Mobilfunknetze in öffentliche Hand, Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in Glasfaser, ein Plattformstrukturgesetz sowie Vorgaben zur Prüfung von Algorithmen und zur Sicherheit vernetzter Geräte. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (21)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Eine öffentliche Alternative zu den Bezahlsystemen großer Internetkonzerne soll deren Macht beschränken.
- Lücken bei Datenschutz und Datensicherheit der elektronischen Patientenakte sollen unverzüglich geschlossen werden.
- Durch Künstliche Intelligenz erzeugte Medieninhalte werden gekennzeichnet.
- Plattformen haften für Falschinformationen und Rechtsverstöße durch KI-erzeugte Inhalte.
- Digitalisierung wird an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet, stärkt die Demokratie und dient dem Klimaschutz.
- Der kommunale und gemeinnützige Ausbau von Glasfasernetzen wird gefördert.
- Unnötiger Doppelausbau von Glasfasernetzen wird verhindert.
- Die Preise für den Internetzugang werden so gedeckelt, dass ihn sich alle leisten können.
- Der Einsatz von Open-Source-Software wird deutlich ausgeweitet.
- Es wird ein Recht auf Open Data geschaffen.
- Hohe IT-Sicherheitsstandards und Schutz vor digitaler Massenüberwachung durch Staat oder Konzerne werden gewährleistet.
- Sicherheitslücken werden ausnahmslos geschlossen.
- Sicherheitslücken werden nicht absichtlich zu Überwachungszwecken offengehalten.
- Die Bundesnetzagentur erhält ausreichend Personal, um Verbraucherschutz und den Digital Services Act wirksam umzusetzen.
- Elektronischer Personalausweis und Gesundheitskarte bleiben an eine physische Chipkarte gebunden.
- Bei Ausweisvorgängen im Internet werden keine Daten gespeichert.
- Daten als verkäufliches Eigentum werden abgelehnt.
- Der AI Act und der Digital Services Act werden zügig in nationales Recht überführt.
- Der AI Act und der Digital Services Act werden perspektivisch weiterentwickelt.
- Ein Digitalzwang wird abgelehnt.
- Wohlstand und Gewinne aus Automatisierung, KI und Robotik werden gerecht verteilt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (11)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Profitinteressen in der Digitalisierung werden zurückgedrängt.
- Staatlicher Überwachung wird ein Riegel vorgeschoben.
- Teilhabe an der digitalen Gesellschaft wird für alle sichergestellt, auch auf dem Land und bei geringem Einkommen.
- Das Recht auf Internetzugang wird auf 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit angehoben.
- Statt paralleler Netze der einzelnen Anbieter gibt es ein einziges Mobilfunk- und Glasfasernetz, über das alle ihre Dienste anbieten.
- Was mit Steuergeldern bezahlt wird, kommt als öffentliches Gut allen zugute.
- Von öffentlichen Verwaltungen eingekaufte oder entwickelte Software ist nur in Ausnahmefällen proprietär.
- Bei öffentlichen Dienstleistungen und Verwaltungen anfallende Daten werden anonymisiert und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Auch private Anbieter öffentlicher Leistungen stellen dabei anfallende Daten anonymisiert und kostenfrei zur Verfügung.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt auch Kommunen und kleine Unternehmen bei der IT-Sicherheit.
- Personalisierte Onlinewerbung wird verboten.
GleichUnverändert fortgeführt (8)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Das Recht auf anonymes Bezahlen bei kleinen Beträgen soll gesetzlich verankert werden.
- Open-Source-Anwendungen sollen öffentlich gefördert werden.
- Die Smart City ist kein Geschäftsmodell großer Konzerne.
- Neue Technologien der Stadtentwicklung gehören in die Hand der Bürgerinnen und Bürger, um deren Teilhabe zu verbessern.
- Digitalisierung ergänzt soziale Begegnungen, direkte Kommunikation und kulturelle Teilhabe, statt sie zu ersetzen.
- Die IT-Sicherheitsforschung wird entkriminalisiert.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird unabhängiger.
- Öffentliche und genossenschaftliche Plattformen und soziale Netzwerke werden als Alternative zu profitorientierten Plattformen gefördert.
EntfallenNicht mehr im Programm (68)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Schulen und Behörden sollen digital ausgestattet werden.
- Datensouveränität und digitaler Zugang sollen zur staatlich garantierten Grundversorgung gehören.
- Datensouveränität und digitaler Zugang sollen einklagbare soziale Grundrechte werden.
- Schnelles Internet und Hardware für digitale Teilhabe älterer Menschen werden öffentlich gefördert ausgebaut.
- Landkreise, Städte und Gemeinden werden beim Aufbau digitaler Infrastruktur unterstützt.
- Schneller Internetzugang wird überall geschaffen.
- Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmen selbst über ihre Daten, ohne benachteiligt zu werden.
- Die digitale Infrastruktur in Ostdeutschland wird kräftig ausgebaut.
- Funklöcher werden geschlossen und flächendeckendes Breitbandinternet wird ausgebaut.
- Commonsbasierte öffentliche Alternativen zu den Digitalkonzernen werden gefördert.
- Die Entscheidung über Inhalte und Zugang zum Internet darf nicht den Profitinteressen großer Konzerne überlassen bleiben.
- Ein Plattformstrukturgesetz stellt den Datenschutz auf Plattformen sicher.
- Ein Plattformstrukturgesetz garantiert sanktionsbewehrt die Interoperabilität und Portabilität der Nutzerdaten.
- Alle kommerziellen Dienste und Softwarehersteller werden verpflichtet, Import und Export aller persönlichen Inhalte in offenen Formaten anzubieten.
- Kommerzielle Softwarehersteller werden verpflichtet, alle gängigen und insbesondere freie Betriebssysteme und Plattformen zu unterstützen.
- Auch kommerzielle Software muss ihren Quellcode mitliefern.
- Plattformen wie Airbnb werden verpflichtet, ihre Daten mit öffentlichen Behörden zu teilen.
- Wettbewerber erhalten ein Zugriffsrecht auf Daten von Plattformen, die auf Datenmonopolen beruhen.
- Der Einsatz von Uploadfiltern und Netzsperren wird abgelehnt.
- Plattformbetreiber dürfen nicht verpflichtet werden, ohne richterlichen Beschluss Inhalte zu löschen.
- Große Plattformen dürfen sich kein eigenes Parallelrecht ohne öffentliche Kontrolle schaffen.
- Gegen Desinformation wird eine stärkere Medienbildung statt Zensur eingesetzt.
- Der Netzausbau richtet sich am Ziel zuverlässiger Versorgung und am Gemeinwohl aus.
- Die Breitband- und Mobilfunknetze werden in die öffentliche Hand überführt.
- Der Glasfaserausbau wird mit Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in ganz Deutschland gefördert.
- Alle Wohnungen erhalten einen Glasfaseranschluss.
- Netzausbau und Netzbetrieb erfolgen durch die öffentliche Hand.
- Eine bundeseigene Gesellschaft betreibt das öffentliche Mobilfunknetz.
- Telefonanschluss und Internet dürfen auch bei Zahlungsrückstand nicht abgestellt werden.
- Die öffentliche Hand einschließlich öffentlicher Unternehmen stellt anbieterunabhängige, dezentral nutzbare Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationswege per E-Mail und Chat bereit.
- Die Netzneutralität wird im Grundgesetz abgesichert.
- Bei der Herstellung vernetzter Geräte wie Autos, Kühlschränke und Stromzähler muss ausgeschlossen werden, dass Unberechtigte Zugriff auf Systeme, Daten und Gerätesteuerung erhalten.
- Die Datensicherheit muss »by Design« gewährleistet sein und darf nicht auf die Nutzenden abgewälzt werden.
- Die Haftung der Hersteller für IT-Sicherheit wird ausgeweitet.
- Gesetzliche Vorgaben zur Produktlebensdauer schreiben verpflichtenden Support und Sicherheitsupdates für diese Zeit vor.
- Security by Design und by Default werden per Verordnung vorgeschrieben, möglichst als europäische Regelung für den Binnenmarkt.
- Eine Sicherheitszertifizierung wird zur Voraussetzung für den Marktzugang.
- Es wird eine Pflicht zur Meldung von Sicherheitslücken eingeführt.
- Bestrebungen der EU-Kommission, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu kriminalisieren, werden abgelehnt.
- Der Bund stellt Geld für die Instandhaltung freier Betriebssysteme bereit.
- Die Interessen von Nutzern und Beschäftigten am Schutz ihrer Daten und Persönlichkeitsrechte haben Vorrang vor dem Verwertungsinteresse von Unternehmen an großen Datenmengen.
- Geschäftsbedingungen müssen allgemein verständlich sein.
- Geschäftsbedingungen müssen die Möglichkeit enthalten, die Weiterverwendung der anfallenden Daten auszuschließen.
- Geschäftsbedingungen wird eine vereinfachte und barrierefreie Fassung beigefügt.
- Die Datenschutzgrundverordnung wird gefestigt und erweitert.
- Unternehmen, die gegen Datenschutzauflagen verstoßen, werden konsequent sanktioniert.
- Die Datenschutzbehörden werden gestärkt.
- Durch Interoperabilität und Datenportabilität wird der Datenaustausch zwischen verschiedenen sozialen Netzwerken ermöglicht.
- Die Impressumspflicht wird überarbeitet, um die Privatsphäre von Websitebetreibern zu schützen.
- Der Einsatz künstlicher Intelligenz wird gesetzlich reguliert, um eine gemeinwohlorientierte Anwendung sicherzustellen.
- Alle für Entscheidungen eingesetzten Algorithmen werden von unabhängigen Stellen auf Diskriminierungsfreiheit geprüft.
- Für die Schaffung von Algorithmen werden ethische Richtlinien eingeführt.
- Bei der Anwendung künstlicher Intelligenz auf personenbezogene Daten müssen demokratische Gestaltungsmöglichkeiten, weitgehender Datenschutz und freie Meinungsbildung gewährleistet sein.
- KI-gestützte Entscheidungen etwa über Sozialleistungsansprüche, Kreditwürdigkeit oder Prognosen über Straffälligkeit werden bis auf Weiteres abgelehnt.
- Der Datenschutz bei digitalen Zahlungsdiensten wird streng reguliert.
- Öffentlich finanzierte Hardware und andere Technologien werden öffentlich dokumentiert.
- Öffentliches WLAN in Kommunen und öffentlichen Gebäuden wird über Freifunk statt über kommerzielle Anbieter ausgebaut.
- Die ökologischen Kosten neuer digitaler Anwendungen werden gegen ihren gesellschaftlichen Nutzen abgewogen.
- Es wird eine gesellschaftliche Diskussion darüber angestrebt, in welchen Bereichen digitale Anwendungen genutzt und wo sie aus Gründen des Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsschutzes neu geregelt werden sollen.
- Spätestens mit dem Ende von Support und Sicherheitsupdates wird der Quellcode veröffentlicht.
- Das Prinzip der Datensparsamkeit wird gesetzlich verankert.
- Algorithmen sollen transparent und diskriminierungsfrei sein.
- Digitalkonzerne und Plattformen werden etwa durch staatsferne Aufsichtsstrukturen demokratisch kontrolliert.
- In globaler Kooperation wird ein Regelwerk mit verbindlichen Datenschutzregeln für Robotik, Datenflüsse und künstliche Intelligenz geschaffen.
- Algorithmen werden durch ein globales Regelwerk transparent gemacht.
- Das Festschreiben der Interessen großer Digitalkonzerne in Handelsverträgen zum E-Commerce oder in der WTO wird abgelehnt.
- Regulierungs- und Besteuerungsmöglichkeiten der Staaten werden gesichert.
- Mindeststandards werden durchgesetzt.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht