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Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit 69 neu, 29 geändert, 17 unverändert, 137 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind vor allem Forderungen zu aktuellen Kriegen: Russland soll seine Truppen aus der Ukraine abziehen, statt weiterer Waffenlieferungen soll eine Verhandlungsinitiative mit China, Brasilien und dem Globalen Süden kommen. Zum Nahostkrieg verlangt das Programm ein Ende der Waffenexporte nach Israel und die Anerkennung Palästinas in den Grenzen von 1967. Abgelehnt werden die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen und eine Wiedereinführung der Wehrpflicht. 2021 forderte das Programm noch, die NATO durch ein kollektives Sicherheitssystem mit Russland zu ersetzen; nun ist von einer europäischen Sicherheitsarchitektur auf Grundlage der KSZE die Rede. Nicht mehr einzeln genannt werden der Austritt aus den militärischen Strukturen der NATO, die Schließung ausländischer Militärbasen, Kampfdrohnen und Auslandseinsätze. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (69)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Abrüstungsverträge, Kooperation, Diplomatie und friedliche Konfliktlösung gelten als richtiger Weg zu Sicherheit.
  2. Die geplante Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland wird abgelehnt.
  3. Die militaristische Zeitenwende wird abgelehnt.
  4. Ziel ist ein friedliches Deutschland in einem demokratischen, sozialen und friedlichen Europa mit dem Primat des Zivilen.
  5. Bei Ungerechtigkeit und Gewalt in der Welt soll sich die Politik mit friedlichen Mitteln einmischen.
  6. Kürzungen bei Renten, Gesundheit und Sozialausgaben zugunsten der Rüstung werden abgelehnt.
  7. Soziale Gerechtigkeit, Klimanachhaltigkeit und Friedenspolitik sollen gemeinsam gedacht, entwickelt und umgesetzt werden.
  8. Bewegungen für soziale Gerechtigkeit sowie Klima- und Friedensbewegung sollen gestärkt und vernetzt werden.
  9. Die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland verschärft die Konfrontation und wird abgelehnt.
  10. Internationale Solidarität soll über Profitinteressen gestellt werden.
  11. Für die Ukraine werden massive humanitäre Hilfe und diplomatische Initiativen für einen Waffenstillstand gefordert.
  12. Der russische Angriff auf die Ukraine soll unverzüglich beendet werden und russische Truppen sollen abziehen.
  13. Das Selbstverteidigungsrecht der ukrainischen Bevölkerung wird geachtet.
  14. Statt weiterer Waffenlieferungen sollen Bundesregierung und EU mit China, Brasilien und Staaten des Globalen Südens eine Initiative ergreifen, um Russland und die Ukraine an den Verhandlungstisch zu bringen.
  15. Gezielte, mit der UN-Charta vereinbare Sanktionen gegen Putins Machtapparat und den militärisch-industriellen Komplex werden als Druckmittel befürwortet.
  16. Menschen überall sollen selbstbestimmt, demokratisch und souverän über ihr Zusammenleben entscheiden können.
  17. Der Aufbruch des Globalen Südens für Entschuldung, eine gerechte Weltwirtschaftsordnung und Frieden wird unterstützt.
  18. Für den Nahostkrieg gibt es keine militärische Lösung, und kein Menschenrechtsverbrechen darf ein anderes rechtfertigen.
  19. Das völkerrechtswidrige Vorgehen in Syrien wird verurteilt.
  20. Die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs, Verantwortliche beider Seiten des Nahostkonflikts zur Verantwortung zu ziehen, werden unterstützt.
  21. Die Forderungen des IGH-Rechtsgutachtens zur israelischen Besatzungspolitik sollen umgesetzt werden.
  22. Die Besatzung und der Siedlungsbau sollen beendet werden.
  23. In Syrien sollen demokratische Wahlen stattfinden und Menschen- und Grundrechte garantiert werden.
  24. Die Kämpfe zwischen regionalen Milizen in Syrien sollen enden.
  25. Die Autonomie der kurdischen Gebiete (Rojava) soll gesichert werden.
  26. EU und NATO sollen Druck auf die türkische Regierung ausüben, keinen Bürgerkrieg gegen die kurdischen Gebiete zu unterstützen.
  27. Deutschland soll diplomatische Beziehungen mit der Autonomen Administration Nord- und Ostsyriens aufnehmen.
  28. Die weltweite Spirale von Aufrüstung und Konfrontation soll durchbrochen werden.
  29. Die NATO ist für eine kooperative Sicherheitspolitik in Europa nicht geeignet.
  30. Statt eines neuen Kalten Krieges soll eine OSZE 2.0 angestrebt werden.
  31. Diplomatie soll gestärkt und die Glaubwürdigkeit von EU und Bundesrepublik international wiederhergestellt werden.
  32. Die Bundesregierung greift Friedensinitiativen wie die von China und Brasilien für die Ukraine auf.
  33. Die Bundesregierung setzt sich für eine gemeinsame diplomatische Verhandlungsoffensive ein, unterstützt durch gezielte Sanktionen, die nicht gegen die allgemeine Bevölkerung gerichtet sind.
  34. Die Sanktionspraxis wird regelmäßig überprüft.
  35. Eine internationale Kontaktgruppe bereitet Verhandlungen durch Bearbeitung konkreter Themen und Kompromissvorschläge vor.
  36. Ergebnis des Friedensprozesses in der Ukraine müssen belastbare Sicherheitsgarantien sein.
  37. US-Mittelstreckenraketen werden nicht in Deutschland stationiert.
  38. Die europäischen NATO-Staaten sprechen eine verbindliche Einladung zu einem kollektiven Abrüstungsprozess aus.
  39. Politische Konfliktlösung erfordert Deeskalation und ein Ende des Rüstungswettlaufs.
  40. Die Urananreicherungsanlage in Gronau wird umgehend stillgelegt.
  41. Diplomatische Initiativen drängen auf einen sofortigen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Friedensprozess in Israel und Palästina.
  42. Deutsche Waffenexporte nach Israel werden beendet.
  43. Deutschland erkennt Palästina als eigenen Staat in den Grenzen von 1967 an.
  44. Die Bundesregierung übt politischen Druck auf die Staaten der Region aus, Israel als Staat anzuerkennen.
  45. Deutschland unterstützt als Vertragspartner die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der Verbrechen im Nahostkrieg.
  46. Die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanjahu, Gallant und Führungsmitglieder der Hamas werden anerkannt und umgesetzt.
  47. Rüstungskonzerne werden in Gemeineigentum überführt und auf gesellschaftliche Produktion umgestellt.
  48. Bei der Überführung der Rüstungskonzerne in Gemeineigentum bleiben Arbeitsplätze und Tarifverträge erhalten.
  49. Die Wehrpflicht wird nicht wieder eingeführt.
  50. Abrüstungsbemühungen der globalen Zivilgesellschaft werden unterstützt.
  51. Entspannungspolitik wird befürwortet.
  52. Eine weitere Aufrüstung der EU wird abgelehnt.
  53. Europa wird frei von Massenvernichtungswaffen.
  54. Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten treten dem Atomwaffenverbotsvertrag bei.
  55. Die EU distanziert sich von imperialistischen Praktiken der Vergangenheit und Gegenwart.
  56. Kuba wird endgültig von der US-Liste der Staaten gestrichen, die den internationalen Terrorismus unterstützen.
  57. Wirtschafts-, klima- und sozialpolitische Forderungen für Deutschland werden auch global durchgesetzt.
  58. Solidarität gilt Bewegungen, Parteien und Regierungen, die sich für einen eigenständigen Entwicklungsweg jenseits kapitalistischer Profitlogik einsetzen.
  59. Die Kürzungen bei Entwicklungspolitik und humanitärer Hilfe werden rückgängig gemacht.
  60. Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung sind Maßstab für weltweite soziale Gerechtigkeit.
  61. Statt Freihandelsabkommen werden faire Kooperationsabkommen geschlossen.
  62. Länder des Globalen Südens erhalten einen Schuldenschnitt.
  63. Entschuldungsinitiativen werden gestärkt.
  64. Klimagelder für den Globalen Süden werden zusätzlich gezahlt und nicht mit der Entwicklungszusammenarbeit verrechnet.
  65. Mindestens 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung fließen an die ärmsten Länder.
  66. Menschenrechte und der Schutz von Frauen, Kindern, Jugendlichen und LSBTIQ+-Personen sind zentrale Leitlinien der Entwicklungspolitik.
  67. Die Klimafinanzierung für unterstützte Länder darf nicht zu weiterer Verschuldung führen.
  68. Die Klimafinanzierung darf nicht mit Entwicklungshilfegeldern verrechnet werden.
  69. Deutschland wirkt insbesondere auf Norwegen, Island und Japan ein, um den Walfang zu beenden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (29)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Internationale Kooperationen sollen auf Augenhöhe stattfinden.
  2. Die Außenpolitik soll stets nach friedlichen, zivilen Lösungen suchen.
  3. Das Völkerrecht und die Menschenrechte sollen für eine weltweite Friedensordnung gestärkt werden.
  4. Ziel ist ein sicheres, selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in Israel und Palästina im Rahmen einer gerechten Zwei-Staaten-Lösung.
  5. Alle Waffenexporte aus Deutschland an die Türkei sollen gestoppt werden.
  6. Eine kooperative Sicherheitspolitik in Europa wird angestrebt.
  7. Die Außenpolitik soll sich auf die Prinzipien der Entspannungspolitik zurückbesinnen.
  8. Ziel ist eine europäische Sicherheitsarchitektur auf Grundlage friedlicher Koexistenz und der KSZE-Vereinbarungen, die alle Länder des Kontinents einbezieht.
  9. Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Welt sollen gerecht neu geordnet werden.
  10. Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete werden abgelehnt.
  11. Statt weiterer Aufrüstung wird in Deutschland und Europa abgerüstet.
  12. Die Bundeswehr wird zu einer strukturell nicht angriffsfähigen Verteidigungsarmee umgebaut.
  13. Alle US-Atomwaffen werden aus Deutschland abgezogen.
  14. Die Umstellung von Rüstungsbetrieben auf zivil notwendige Produkte wird gezielt gefördert.
  15. Militärische Nachwuchswerbung an Schulen, auf Bildungsmessen, an Universitäten und per Briefsendung wird abgelehnt.
  16. Die UN-Generalversammlung erhält gegenüber dem UN-Sicherheitsrat stärkere Entscheidungsrechte, vor allem bei Fragen des Weltfriedens.
  17. Globale Initiativen zur Abrüstung und zur Reduzierung der Militärausgaben werden unterstützt, um das Geld für Zukunftsinvestitionen zu nutzen.
  18. Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten setzen sich für eine Wiederauflage des Vertrags über Abrüstung und Vernichtung von Mittel- und Kurzstreckenraketen ein.
  19. Die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba wird beendet.
  20. Frieden, Sicherheit und Klimaschutz sind global nur mit sozialer Gerechtigkeit möglich.
  21. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die regionale Wirtschaftsbündnisse unterlaufen oder neoliberale Strukturanpassungen erzwingen, werden beendet.
  22. Jedes Land hat das Recht, seinen Entwicklungsweg selbst zu bestimmen.
  23. Die Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens einschließlich Entschädigungen für Klimaschäden wird bedarfsgerecht und massiv erhöht.
  24. Die Entwicklungszusammenarbeit wird verlässlich mit mindestens 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung finanziert.
  25. Entwicklungsgelder werden nicht für zivil-militärische Zusammenarbeit, Abschottung gegen Geflüchtete oder Konzernprofite verwendet.
  26. Investitionen der Entwicklungszusammenarbeit kommen den Menschen vor Ort zugute.
  27. Landraub durch Großkonzerne wird verhindert.
  28. Rohstoffabkommen Deutschlands werden demokratisch, sozial und ökologisch gestaltet und fördern nachhaltige Wertschöpfung vor Ort.
  29. Die finanzielle Unterstützung von Ländern des Globalen Südens bei Klimaschutz und Minderung von Klimaschäden wird massiv erhöht.

GleichUnverändert fortgeführt (17)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (137)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Neue Auslandseinsätze der Bundeswehr sollen verhindert werden.
  2. Fluchtursachen sollen bekämpft werden, nicht Geflüchtete.
  3. Die Kompetenzen der WHO bei Produktentwicklungspartnerschaften werden ausgeweitet.
  4. Deutschland setzt sich für eine gerechte globale Verteilung von Rohstoffen und Ressourcenverbrauch ein.
  5. Die Beseitigung militärischer Altlasten wird aus dem Etat der Bundeswehr finanziert.
  6. Der Export von Überwachungstechnologie wird verboten.
  7. Der Einsatz autonomer Waffensysteme wird verboten.
  8. Der Einsatz bewaffneter Drohnen wird verboten.
  9. Deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik bringt Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voran.
  10. Die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wird umgesetzt.
  11. Fluchtursachen statt Geflüchtete sollen bekämpft und soziale Gerechtigkeit globalisiert werden.
  12. Menschen in Not wird effektiv geholfen.
  13. Die zivil-militärische Zusammenarbeit wird beendet.
  14. Die bestehenden Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit werden aufgelöst.
  15. Die im Aufbau befindlichen Strukturen der Reservekräfte der Bundeswehr werden aufgelöst.
  16. Kirchliche oder weltanschauliche Betreuungspersonen werden bei der Bundeswehr weder angestellt noch verbeamtet.
  17. Frieden wird als Prinzip internationaler Politik verteidigt.
  18. Die Beschreibung Russlands und Chinas als Feindbilder in Strategiepapieren von NATO und EU wird abgelehnt.
  19. Alle Formen des Imperialismus werden abgelehnt.
  20. Gegenüber Russland und den anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion wird die Verpflichtung erneuert, dass von deutschem Boden nie wieder Faschismus und Krieg ausgehen.
  21. In der Außenpolitik erfolgt ein Paradigmenwechsel hin zu gewaltfreier Konfliktlösung und grenzüberschreitender Kooperation statt Rüstungsexporten und Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
  22. Langfristig wird eine Welt ohne Armeen angestrebt.
  23. Die Bundeswehr wird nicht in neue Auslandseinsätze entsandt.
  24. Die bisher für Auslandseinsätze ausgegebenen Mittel werden in ein ziviles Aufbau- und Friedenssicherungsprogramm investiert.
  25. Die Präsenz deutscher Soldaten im Ausland unter NATO-Verantwortung, etwa in Litauen, wird abgelehnt.
  26. Ausbildungsmissionen für Soldaten und Sicherheitskräfte werden abgelehnt.
  27. Der Einsatz militärischer Sicherheits- und Söldnerfirmen wird verboten.
  28. Eine Beteiligung an internationalen Polizei- und Geheimdiensteinsätzen oder Ausbildungsmissionen zur Unterstützung autoritärer Regime wird abgelehnt.
  29. Material und Truppenteile, die ausschließlich für Auslandseinsätze konzipiert sind, werden zuerst abgebaut.
  30. Der Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr wird aufgelöst.
  31. Der Paradigmenwechsel zur „Revolution in militärischen Angelegenheiten“ und zum Cyberwar wird abgelehnt.
  32. Extrem rechtes, rassistisches und demokratiegefährdendes Gedankengut in der Bundeswehr und in für die Bundesrepublik tätigen Sicherheitsunternehmen wird aufgedeckt und bekämpft.
  33. Eine Studie zu Rassismus und rechtem Gedankengut in der Bundeswehr wird durchgeführt.
  34. Das Kommando Spezialkräfte (KSK) wird aufgelöst.
  35. Die Bundeswehr nimmt keine Minderjährigen auf, auch nicht im freiwilligen Heimatschutz.
  36. Der freiwillige Heimatschutz wird als Militarisierung der Gesellschaft abgelehnt.
  37. Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird abgelehnt.
  38. Die Bundeswehr wird nicht planmäßig als Ersatz für den Katastrophenschutz herangezogen.
  39. Die Bundeswehr erhält keine polizeilichen Befugnisse.
  40. Alle Möglichkeiten, mit denen Rüstungsfirmen die Exportkontrollen in Deutschland umgehen, werden beseitigt.
  41. Produktionsstätten deutscher Firmen im Ausland unterliegen den deutschen Rüstungsexportkontrollen.
  42. Rüstungsexporte werden nicht mehr mit Steuergeldern unterstützt.
  43. Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte werden beendet.
  44. Die Hamburger Volksinitiative gegen Rüstungsexporte wird unterstützt.
  45. Europäische Rüstungskonzerne werden gezwungen, die Rüstungsproduktion für autoritäre Regime einzustellen.
  46. Digitale Technik, die als Waffe oder zur Überwachung von Telekommunikation und Endgeräten dienen kann, wird nicht mehr für autoritäre Regime hergestellt.
  47. Gesetzeslücken, mit denen deutsche Unternehmen deutsche Gesetze umgehen können, werden geschlossen.
  48. Exporte von Dual-Use-Gütern für chemische oder biologische Waffen werden nicht an Staaten genehmigt, die die Chemie- oder Biowaffenkonvention nicht ratifiziert haben.
  49. Das Verbot von Bio- und Chemiewaffen wird wirksam kontrolliert.
  50. Die Ausfuhr von Stoffen, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind, wird stärker kontrolliert.
  51. Förderprogramme in der Wirtschaft und für Forschung an Hochschulen dienen nur noch der zivilen Produktion.
  52. Die Bewaffnung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen wird verhindert.
  53. Deutschland verzichtet generell auf die Bewaffnung von Drohnen.
  54. Deutschland setzt sich international für eine völkerrechtlich bindende Ächtung bewaffneter Drohnen ein.
  55. Einsatz und Steuerung von Kampfdrohnen durch die US-Armee von der Militärbasis Ramstein aus werden gestoppt.
  56. Ramstein und die anderen US-Militärbasen in Deutschland werden geschlossen.
  57. Durch künstliche Intelligenz gesteuerte Drohnenschwärme im Rüstungsprojekt FCAS werden abgelehnt.
  58. Autonome Waffensysteme werden weltweit geächtet.
  59. In Deutschland wird keine Forschung für autonome Waffensysteme mehr betrieben.
  60. Das Konzept der nuklearen Abschreckung wird abgelehnt.
  61. Der Einsatz von Uranmunition wird geächtet.
  62. Deutschland setzt sich dafür ein, dass die USA dem Atomabkommen mit dem Iran wieder beitreten und alle Beteiligten es einhalten.
  63. Verhandlungen über einen deutsch-russischen Vertrag für Versöhnung und Freundschaft werden aufgenommen.
  64. Deutschland tritt aus den militärischen Strukturen der NATO aus.
  65. Die Bundeswehr wird dem Oberkommando der NATO entzogen.
  66. Manöver wie Defender 2021 werden abgelehnt.
  67. Jede Präsenz deutscher Soldaten östlich der Oder-Neiße-Grenze wird abgelehnt.
  68. Der Ausbau des Truppenübungsplatzes Oberlausitz sowie die Entwicklung und Erprobung autonomer Waffen dort werden gestoppt.
  69. Jede Unterstützung für NATO-Staaten, die das Völkerrecht missachten, wird umgehend gestoppt.
  70. Alle ausländischen Militärbasen in Deutschland werden geschlossen.
  71. Der Aufenthaltsvertrag und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut werden gekündigt.
  72. Die Militarisierung des Weltalls wird abgelehnt.
  73. Pläne anderer Staaten zur militärischen Nutzung des Weltraums werden abgelehnt.
  74. Wegen des Drohnenkriegs über Ramstein wird der Aufenthaltsvertrag gekündigt oder sein faktischer Bruch durch die USA festgestellt.
  75. Ein Menschenrecht auf Frieden wird geschaffen.
  76. Die Bundesregierung setzt sich in den UN-Gremien für die völkerrechtliche Verankerung des Rechts auf Frieden im Sinne der Santiago-Deklaration ein.
  77. Die Bundesregierung richtet den Fokus auf zivile Friedensmaßnahmen wie Fraueninitiativen, Ausbildungsprogramme, Abgabe von Schusswaffen und zivile Vermittler.
  78. Die Mittel für den zivilen Friedensdienst werden systematisch erhöht.
  79. Bewährte Instrumente wie unbewaffnetes ziviles Peacekeeping werden unkompliziert gefördert.
  80. Ausländische Friedenskräfte erhalten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Deutschland zu absolvieren.
  81. Hochschulen und Ausbildungsstätten für Friedenskräfte werden auch im Ausland aufgebaut.
  82. Die Krise wird nicht nur für Deutschland oder Europa, sondern global überwunden.
  83. Fluchtursachen werden bekämpft, nicht Geflüchtete.
  84. Die Außenpolitik fördert Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Zivilgesellschaft statt nur Wirtschaftsinteressen und Deals mit Diktatoren.
  85. Die Außenpolitik wird feministisch, sozial und ökologisch und bezieht Frauenorganisationen, Gewerkschaften und soziale Bewegungen ein.
  86. Partnerländer sollen eigene Volkswirtschaften und Wertschöpfungsketten aufbauen und die UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030 erreichen können.
  87. Eine globale soziale Grundversorgung wird aufgebaut.
  88. Deutschland setzt sich für die Rechtsverbindlichkeit des ILO-Übereinkommens zum Schutz der Wanderarbeitnehmer ein.
  89. Die Weltgesundheitsorganisation erhält eine breite finanzielle Basis.
  90. Gestohlenes Land wird an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben.
  91. Die Abhängigkeit der Länder des Südens von Rohstoffexporten wird beendet.
  92. Europäische Konzerne haben kein Anrecht auf Zugang zu Rohstoffen.
  93. Entwicklungszusammenarbeit stellt Würde und Solidarität statt eigener wirtschaftlicher Interessen in den Mittelpunkt.
  94. Universeller Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung einschließlich sexueller und reproduktiver Rechte wird Ziel der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit.
  95. Weltweit wird eine flächendeckende öffentliche, kostenfreie und hochwertige Grundbildung für alle angestrebt.
  96. Der Missbrauch von Agrarentwicklungsprogrammen durch transnationale Konzerne wird beendet.
  97. Initiativen wie der Marshallplan mit Afrika und Compact with Africa werden eingestellt.
  98. Entwicklungszusammenarbeit wird aus öffentlichen Mitteln finanziert.
  99. Der Einfluss privater Stiftungen und großer Kapitalgeber auf die Entwicklungszusammenarbeit wird beendet.
  100. Öffentlich-private Partnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit werden beendet.
  101. Das Instrument der Budgethilfe wird gestärkt.
  102. Den Ländern des Globalen Südens wird Geld für eine eigenständige Entwicklung zur Verfügung gestellt.
  103. Die entwicklungspolitische Kooperation mit Kuba wird wieder aufgenommen.
  104. Die UN gibt den Staaten den Rahmen vor, indem sie die Regeln festlegt.
  105. Die Politik besinnt sich auf die Charta der Vereinten Nationen mit der souveränen Gleichheit aller Mitglieder zurück.
  106. Ein ständiger Sitz Deutschlands im UN-Sicherheitsrat wird abgelehnt.
  107. Die Länder des Globalen Südens erhalten mehr Einfluss.
  108. Die sozial- und wirtschaftspolitischen Kompetenzen der UN, etwa im Wirtschafts- und Sozialrat, werden gestärkt.
  109. Exklusive Foren wie die G7 gehen in den gestärkten UN-Gremien auf.
  110. Die UNCTAD wird gegenüber der Welthandelsorganisation gestärkt.
  111. Die reichen Mitgliedsländer kommen ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den UN-Sonderorganisationen nach und schließen deren Finanzierungslücke.
  112. Die Basisbeiträge werden angehoben, um den Einfluss privater Akteure zurückzudrängen.
  113. UN-Ausgaben für Militäreinsätze werden zugunsten von Hungerbekämpfung, friedlicher Konfliktbearbeitung und ziviler Krisenprävention umverteilt.
  114. Der Appell des UN-Generalsekretärs für einen globalen Waffenstillstand wird unterstützt.
  115. Wirtschaftssanktionen werden beendet.
  116. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU etwa gegen Iran, Kuba, Syrien oder Russland gelten als völkerrechtswidrig.
  117. Die Bundesregierung setzt die EU-Blocking-Verordnung von 1996 konsequent um.
  118. Der Vorschlag, den kubanischen Ärztemissionen den Friedensnobelpreis zu verleihen, wird unterstützt.
  119. Die politische Zusammenarbeit mit Organisationen und Staatenbündnissen des Globalen Südens, die sich für soziale Belange und gerechte Entwicklung einsetzen, wird gestärkt.
  120. Die internationale Gerichtsbarkeit wird gestärkt, um Menschenrechte global durchzusetzen.
  121. Das Recht auf Frieden wird im Völkerrecht verankert.
  122. Menschenrechte werden nicht zur Kriegsführung instrumentalisiert.
  123. Die Bundesregierung unterzeichnet das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über Menschenrechte, damit Einzelpersonen Beschwerde bei den UN einlegen können.
  124. Fortschrittliche soziale Bewegungen von Kurdistan über die Westsahara bis Kolumbien werden unterstützt.
  125. Deutschland setzt sich aktiv für die Freilassung politischer Gefangener ein.
  126. Das Recht auf sauberes Trinkwasser und auf ein gesundes Ökosystem wird als Menschenrecht anerkannt.
  127. Die Außenpolitik der EU soll von friedlicher Kooperation statt von gewaltsamer Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen geprägt sein.
  128. Die türkische Regierung soll die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen.
  129. Die türkische Regierung soll Demokratie und Meinungsfreiheit garantieren.
  130. Die türkische Regierung soll die Verfolgung der demokratischen Opposition beenden.
  131. Die Türkei soll alle inhaftierten Parlamentarier und Bürgermeister der HDP freilassen.
  132. Die EU-Rüstungsagentur soll abgeschafft werden.
  133. Eine europäische Verteidigungsunion wird abgelehnt.
  134. Eine Kooperation von EU und NATO wird abgelehnt.
  135. Eine europäische Armee und eine Militärunion mit eigenständiger Militärpolitik werden abgelehnt.
  136. Der Europäische Verteidigungsfonds wird abgelehnt.
  137. PESCO und alle militärbezogenen EU-Programme und Fonds wie die Europäische Friedensfazilität sollen beendet werden.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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