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Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 43 neu, 45 geändert, 81 unverändert, 205 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein Schwerpunkt auf der Tarifbindung: Ein Aktionsplan soll sie erhöhen, das Tarifeinheitsgesetz wird abgeschafft und Handwerksinnungen sollen Tarifverträge abschließen müssen. Der Mindestlohn soll spätestens 2026 bei 16 Euro liegen und dauerhaft an den Medianlohn gekoppelt werden; 2021 nannte das Programm noch 13 Euro. Auch andere Beträge steigen: Die Mindestsicherung orientiert sich an rund 1.400 statt 1.200 Euro, bei der Arbeitszeitverkürzung ist von etwa 32 Stunden oder einer Vier-Tage-Woche statt von 30 Stunden die Rede. Nicht mehr einzeln genannt werden die Forderungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie viele Detailregeln zur Grundsicherung und zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (43)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Rentner, Auszubildende, Studierende und bisher nicht anspruchsberechtigte Beschäftigte erhalten einen einmaligen steuerfinanzierten Inflationsausgleich.
- Menschen in Notlagen sollen ihre Würde und sozialen Rechte zurückerhalten.
- Beschäftigte sollen mehr Zeitautonomie statt einer nur betrieblich orientierten Flexibilisierung der Arbeitszeit erhalten.
- Der Mindestlohn beträgt spätestens 2026 16 Euro.
- Der Mindestlohn wird dauerhaft an den Medianlohn angepasst und steigt jährlich mindestens um die Inflationsrate.
- Die Mindestlohnkommission entscheidet nicht mehr gegen die Stimmen der Gewerkschaften.
- Die Bundesregierung stellt einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen und zur Erhöhung der Tarifbindung auf.
- Handwerksinnungen werden verpflichtet, Tarifverträge abzuschließen.
- Scheinwerkverträge werden wirkungsvoll bekämpft.
- Leiharbeit darf nicht zum Streikbruch eingesetzt werden.
- Ausländischen Beschäftigten entstehen durch Kontrollen oder die Meldung von Missständen keine Nachteile.
- Unternehmen können Nachweise zu Arbeitszeit und Mindestlohn unkompliziert per E-Mail erbringen.
- Die Strafen für Unternehmen bei Lohnbetrug werden spürbar erhöht.
- Gleiche Bezahlung unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität und Migrationsgeschichte wird gewährleistet.
- Gute Löhne und Arbeitsbedingungen sind das beste Mittel gegen Personalmangel.
- Gute Arbeitsbedingungen werden überall zur Norm.
- Öffentliche Verwaltungen und Betriebe in öffentlichem Eigentum vereinbaren mit den Gewerkschaften Schritte für Entlastung und gute Arbeit.
- Bei einem Wechsel des Auftragnehmers öffentlicher Dienstleistungsaufträge werden die Beschäftigten gesetzlich zu mindestens gleichen Bedingungen übernommen.
- Alle Auszubildenden erhalten mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung.
- Der 8-Stunden-Tag bleibt Obergrenze.
- Arbeitsunterbrechungen und Dienstzeiten werden bezahlt.
- Beschäftigte, die erstmals eine Betriebsratswahl initiieren, werden gesetzlich besser geschützt.
- Das Tarifeinheitsgesetz wird abgeschafft.
- Niemand darf unfreiwillig vom Erwerbsleben ausgeschlossen bleiben.
- Die Rahmenfristen in der Arbeitslosenversicherung werden verlängert.
- Die Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung werden verkürzt.
- Erwerbslosigkeit wird mit staatlichen Beschäftigungsmaßnahmen und Qualifizierungsprogrammen bekämpft.
- Die untere Einkommenshälfte wird von den Kosten der Transformation freigestellt.
- Die Mitbestimmung wird gestärkt.
- Europäische Betriebsräte werden gestärkt.
- Kollektives Belegschaftseigentum erweitert und sichert die Mitbestimmung.
- Für Beschäftigte, die durch den sozialökologischen Umbau ihre Stelle verlieren, werden Beschäftigungsgesellschaften gegründet.
- Bei der Umrüstung aufgegebener Autowerke werden die Belegschaften einbezogen und die Tarifbindung beibehalten oder eingeführt.
- Die Arbeitsbedingungen beim Bahnpersonal werden attraktiver.
- Lange Abwesenheiten im Fahrdienst und Zugservice werden verkürzt und durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen.
- Die Refinanzierung der Tarifverträge im kommunalen und freigemeinnützigen Bereich wird gesichert.
- Tarifverträge können auf Antrag der Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf mindestens 15 Euro und spätestens 2026 auf 16 Euro.
- Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich wird gefördert.
- Vollzeitnahe Teilzeit wird zur neuen Normalarbeitszeit im öffentlichen Sektor.
- Das Arbeitsschutzgesetz wird um die Aspekte Gewalt und sexuelle Belästigung ergänzt.
- Gegen schlechtere Bezahlung queerer Menschen werden betriebliche Selbstorganisation, Betriebsvereinbarungen und AGG-Beschwerdestellen gestärkt.
- Obdachlose und Suchtkranke erhalten statt Verdrängung bessere Hilfsangebote und mehr Sozialarbeit.
GeändertFortgeführt, aber geändert (45)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Auch im Alter und bei Erwerbslosigkeit soll jeder Mensch ein Leben in Würde und Sicherheit führen können.
- Der Regelsatz im Bürgergeld soll mindestens 813 Euro betragen.
- Die Mindestsicherung soll sich an der Armutsgefährdungsgrenze von rund 1.400 Euro monatlich einschließlich Wohnkosten orientieren.
- Der Mindestlohn soll mindestens 15 Euro und spätestens ab 2026 16 Euro betragen.
- Arbeitszeitmodelle mit geringerer Wochenarbeitszeit, etwa 32 Stunden oder Vier-Tage-Woche, sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich eingeführt werden.
- Nach der Elternzeit soll ein ausdrückliches Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gelten.
- Positive Entwicklungen in der EU wie die Stärkung der Gewerkschaftsrechte durch die Mindestlohnrichtlinie werden vertieft.
- Arbeit darf nicht krank machen.
- Demokratische Rechte im Betrieb werden gestärkt.
- Löhne reichen für ein gutes Leben mit Kindern.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird gemäß EU-Richtlinie auf mindestens 60 Prozent des Medianlohns erhöht.
- Tarifverträge können deutlich leichter und auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Die Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit gilt für den Arbeitsplatz statt für die Beschäftigten.
- Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz liegt die Beweislast bei den beteiligten Unternehmen.
- Das Zollpersonal zur Aufdeckung von Lohnbetrug wird verdoppelt.
- Das Entgeltgleichheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, Ungerechtigkeiten in der Bewertung von Arbeit schrittweise und branchenübergreifend abzubauen.
- Arbeitsschutzverordnungen gegen berufliche Überlastung werden verbessert.
- Beschäftigte erhalten wöchentliche Beratungszeit über ihre Arbeitsbedingungen.
- Arbeitsschutzbehörden erhalten mehr Personal.
- Berufskrankheiten werden leichter anerkannt.
- Ausnahmen von Arbeitszeitregeln werden eingeschränkt.
- Betriebs- und Personalräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Schließung, Verlagerung, Investitionen, Umwelt- und Klimafragen, Personalbemessung, Weiterbildung und Gesundheitsschutz.
- Die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsräten wird strenger verfolgt.
- Staatsanwaltschaften können von Amts wegen gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratstätigkeit vorgehen.
- Plattformarbeit gilt automatisch als Beschäftigungsverhältnis, sofern nicht das Gegenteil belegt wird.
- Das Sonderarbeitsrecht bei Kirchen und kirchlichen Trägern wird abgeschafft.
- Gewerkschaften können die Einhaltung von Tarifverträgen einklagen.
- Unternehmen bilden alle Beschäftigten für veränderte Anforderungen weiter.
- Für Weiterbildungszeit werden mindestens 70 Prozent des Lohns fortgezahlt, im Niedriglohnbereich staatlich auf 100 Prozent aufgestockt.
- Wer den Job verliert, erhält 90 Prozent des letzten Nettolohns als Weiterbildungsgeld ohne Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs.
- Das Arbeitslosengeld wird länger gezahlt.
- Erwerbslose erhalten einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung.
- Beschäftigte können beim Umbau der Wirtschaft mitentscheiden und werden qualifiziert und abgesichert.
- Belegschaften erhalten bei Standortentscheidungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen ein Vetorecht.
- Im Güterverkehr auf Straße, Schiene und Wasser werden gute Arbeitsbedingungen gewährleistet.
- Die Löhne in den Sozial- und Erziehungsdiensten steigen.
- Nicht duale Ausbildungen, etwa in Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsberufen, werden besser entlohnt.
- Für alle Beschäftigten in der Weiterbildung wird ein Tarifvertrag geschaffen und finanziert.
- Freie Dozenten erhalten eine an den Tarif angeglichene Vergütung.
- Zwischen Ost und West gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
- Beschäftigte werden durch Beschäftigungsgesellschaften und Einkommensgarantien abgesichert.
- Gewerkschaftliche Forderungen nach kürzerer Wochenarbeitszeit oder Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich werden unterstützt.
- Der Mindestlohn wird flächendeckend kontrolliert.
- Betriebe können sich nicht mehr aus der Beschäftigungspflicht freikaufen.
- Schuldnerberatung ist kostenfrei.
GleichUnverändert fortgeführt (81)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Löhne sollen steigen.
- Manager- und Vorstandsgehälter einschließlich Boni werden auf das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen begrenzt.
- Es soll ein Recht auf Existenzsicherung ohne Gängelung und Strafen geben.
- Das Bürgergeld soll zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umgebaut werden.
- Anspruch auf die Mindestsicherung sollen alle ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben.
- Der Kündigungsschutz für Eltern soll bis zum sechsten Geburtstag des Kindes ausgeweitet werden.
- Tarifverträge sollen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
- Für alle Beschäftigten eines Hauses soll ein einheitlicher Tarif gelten.
- Der Mindestlohn gilt ohne Ausnahmen, auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, für Minderjährige ohne Berufsausbildung und für Langzeiterwerbslose.
- Ein Bundestariftreuegesetz vergibt öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die tarifvertragliche Standards einhalten.
- Bei Auslagerungen und Betriebsaufspaltungen gelten Tarifverträge zwingend und uneingeschränkt fort.
- Jedes Arbeitsverhältnis ist ab dem ersten Euro voll sozialversicherungspflichtig, ohne Ausnahmen für Minijobs, Midijobs und ausländische Saisonbeschäftigte.
- Auftraggeber von Soloselbstständigen zahlen Sozialversicherungsbeiträge.
- Für Soloselbstständige gelten branchenweite Mindesthonorare.
- Leiharbeit wird abgeschafft.
- Sachgrundlose Befristungen werden abgeschafft.
- Sachgründe für Befristungen werden deutlich enger begrenzt.
- Spätestens der dritte Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber ist unbefristet.
- Leihbeschäftigte werden bis zum Verbot der Leiharbeit ab dem ersten Tag wie Stammbeschäftigte bezahlt und behandelt.
- Leihbeschäftigte erhalten eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent.
- Mobile Arbeitsrechtsberatung in Muttersprachen wird dauerhaft finanziert.
- Kosten für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte werden gedeckelt.
- Kosten für vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte werden transparent auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
- Arbeitszeit- und Mindestlohnregelungen werden häufiger kontrolliert.
- Das Entgelttransparenzgesetz wird zu einem Entgeltgleichheitsgesetz für gleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit.
- Gewerkschaften erhalten ein Verbandsklagerecht.
- Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auch bei Subunternehmen Tarifverträge einhalten.
- Betriebsräte erhalten erzwingbare Mitbestimmung bei Personalbemessung und Belastungsvorbeugung.
- Bußgelder im Arbeitsschutz werden empfindlich erhöht.
- Kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich in allen Branchen werden unterstützt.
- Zwischen Schichten gelten mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden begrenzt.
- Beschäftigte können zweimal im Berufsleben ein Sabbatjahr mit Rückkehrrecht nehmen.
- Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
- Es gibt einen Rechtsanspruch auf familienfreundliche Schichten.
- Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf vorübergehende Verkürzung ihrer Arbeitszeit.
- Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf eine sechswöchige Pflegezeit mit Lohnfortzahlung.
- Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 6 Wochen im Jahr.
- In privaten und öffentlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten gilt paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat.
- Betriebsratswahlen werden vereinfacht.
- Gewerkschaften erhalten verlässlichen, auch digitalen Zugang zu Betrieben.
- Betriebs- und Beschäftigtenbegriff werden angepasst.
- Die Mitbestimmung in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen wird an das Betriebsverfassungsgesetz angepasst.
- Das Streikrecht gilt auch bei Kirchen und für Beamte.
- Streiks für politische und gesellschaftliche Anliegen werden erlaubt.
- Arbeitgeberverbände dürfen keine Mitgliedschaften ohne Tarifbindung anbieten.
- Für die Weiterbildung wird ein Branchenfonds eingerichtet, in den alle Unternehmen einer Branche einzahlen.
- Alle Beschäftigten dürfen für Weiterbildung ihre Arbeitszeit verkürzen.
- Das Arbeitslosengeld wird auf 68 Prozent erhöht.
- Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld werden abgeschafft.
- Für dauerhaft vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossene werden zusätzliche Arbeitsplätze in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor geschaffen.
- Es gibt ein Recht auf Erwerbsarbeit mit einklagbarem individuellem Rechtsanspruch.
- Das Recht auf Erwerbsarbeit schließt das Recht ein, eine konkrete Erwerbsarbeit abzulehnen.
- Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Fragen.
- Wichtige Unternehmensentscheidungen müssen von Belegschaftsversammlungen bestätigt werden.
- Belegschaften bestimmen bei Standortverlagerungen, -schließungen, Auslagerungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen mit.
- Wirtschaftsdemokratie wird ausgebaut.
- Beschäftigte, die Beruf und Branche wechseln, können sich weiterqualifizieren, ohne ihr Einkommen zu gefährden.
- Ein Weiterqualifizierungsgeld von 90 Prozent des letzten Gehalts wird eingeführt.
- Das Weiterbildungsgeld wird anteilig von der Agentur für Arbeit und einem Unternehmensfonds finanziert.
- Beschäftigte im ÖPNV und bei der Bahn erhalten bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen wie saubere Toiletten und ausreichende Pausen.
- Auszubildende erhalten eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung der Branchen.
- Auszubildende werden nach der Ausbildung ohne Probezeit unbefristet übernommen.
- Die Mitbestimmungsrechte von Auszubildenden werden gestärkt.
- Die Mitwirkung von Auszubildenden in den Personalvertretungen wird garantiert.
- Gewerkschaften und ihre Jugendorganisationen werden im Kampf für bessere Tarifverträge unterstützt.
- Honorarstellen in der Weiterbildung werden in feste Stellen umgewandelt.
- Arbeitsagenturen und öffentliche Auftraggeber berücksichtigen bei der Vergabe die Qualität von Bildungsangeboten und sichern Bezahlung auf Flächentarifniveau.
- Beschäftigte erhalten eine gesetzlich geregelte Freistellung auch für nicht berufliche Weiterbildungen.
- Ein Weiterbildungsgeld wird eingeführt, nicht nur für Beschäftigte in Transformationsbranchen.
- In Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gelten flächendeckende Tarifverträge mit Mindestlohn und Sozialversicherung auch für Saisonkräfte.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Der erwerbsarbeitsfreie Sonntag wird unterstützt.
- Das Sonderarbeitsrecht in Kirchen, Diakonie und Caritas wird abgeschafft.
- Eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten wegen religiöser Bekleidung wird abgelehnt.
- Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen wird wieder auf sechs Prozent angehoben.
- Inklusionsbetriebe erhalten eine bessere öffentliche Finanzierung.
- In Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird der Mindestlohn gemäß EU-Mindestlohnrichtlinie gezahlt.
- Die Künstlersozialkasse wird für weitere Berufsgruppen geöffnet.
- Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wird erhöht.
- Die Kosten für Netzzugang und Geräte werden bei der Grundsicherung und anderen Sozialleistungen berücksichtigt.
EntfallenNicht mehr im Programm (205)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Eine starke soziale Infrastruktur soll geschaffen werden.
- Arbeit soll gut entlohnt, tariflich abgesichert und gerecht verteilt sein.
- Ein starker, zukunftsfester und gerecht finanzierter Sozialstaat soll alle schützen.
- Die sozialen Grundrechte sollen auf allen gesellschaftlichen Ebenen gewahrt werden.
- Ein Zukunftsinvestitionsprogramm soll bis 2025 eine Million gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen.
- Gewerkschaften sollen gestärkt werden.
- Überstunden sollen begrenzt werden.
- Eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit soll auch Soloselbstständige absichern.
- Beschäftigte im Einzelhandel sollen gute Löhne und Arbeitsbedingungen erhalten.
- Arbeitszeitverkürzung mit Weiterbildungsoffensive soll in der Krise und beim klimagerechten Umbau Arbeitsplätze sichern.
- Eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Handwerk soll den Bedarf an Fachpersonal decken.
- Es sollen eine Million gut bezahlte, klimaneutrale Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Sozialabbau wird abgelehnt.
- Alle erwerbstätigen Menschen sollen von ihrer Arbeit gut und sicher leben können.
- Arbeitsbedingungen sollen sich an den Menschen und ihren Familien statt an Profitinteressen der Unternehmen orientieren.
- Unternehmen, die in der Coronakrise Wirtschaftshilfen erhalten, sollen keine Beschäftigten entlassen und keine Standorte schließen.
- Entlassungen sollen gestoppt werden.
- Der Niedriglohnsektor soll abgeschafft werden.
- Befristungen sollen zurückgedrängt werden.
- Zuschläge für Sonntags-, Schicht- oder Mehrarbeit und Sonderzahlungen dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden.
- Zur Durchsetzung des Mindestlohns wird eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt.
- Die Bundesregierung soll ein offizielles Meldeportal gegen Mindestlohnbetrug einrichten.
- Die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften soll gestärkt werden.
- Die Stärkung der Reichweite von Tarifverträgen soll als öffentliches Interesse gelten.
- Komplette tarifliche Entgelttabellen sollen per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf nicht tarifgebundene Unternehmen erstreckt werden können.
- Allgemeinverbindliche Tarifverträge sollen zwingend auch für temporär nach Deutschland entsandte Beschäftigte gelten.
- Die Vergabe von Werkverträgen und der Einsatz von Leiharbeit werden an die Zustimmung des Betriebsrats gebunden.
- Werkverträge und Leiharbeit werden an die Einhaltung der im Kernbetrieb geltenden Tarifverträge gebunden.
- Soziale Absicherung steht allen Beschäftigten unabhängig von Herkunft und Art des Arbeitsverhältnisses zu.
- Befristete Haushaltsmittel oder Projektgelder sind kein zulässiger Befristungsgrund mehr.
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für Soloselbstständige werden verbessert.
- Es soll ein neues Normalarbeitsverhältnis geschaffen werden.
- Arbeit soll in der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt werden.
- Durch Umverteilung der Arbeit sollen über eine Million Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit mit 30 Wochenstunden entstehen.
- Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie der Ruhepausen täglich aufzeichnen.
- Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeit werden vollständig als Arbeitszeit angerechnet.
- Stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden werden gesetzlich vorgeschrieben.
- Arbeit auf Abruf wird aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen.
- Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden durch Ersatzfeiertage in der Woche nachgeholt.
- Beschäftigte erhalten ein Recht auf Homeoffice, soweit die Tätigkeit es zulässt.
- Die Bedingungen für Homeoffice werden per Tarifvertrag oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt.
- Arbeitsschutz und gesetzliche Unfallversicherung gelten uneingeschränkt auch im Homeoffice.
- Das Recht auf Pausen und Feierabend gilt auch im Homeoffice.
- Beschäftigte dürfen nicht zum Homeoffice verpflichtet werden.
- Betriebsräte sollen Arbeitsschutzregeln gegen psychische Belastung, Gefährdungsbeurteilungen und Abhilfemaßnahmen leichter durchsetzen können.
- Beschäftigte erhalten ein individuelles Vetorecht bei gesundheitsgefährdender Überlastung.
- Arbeitsschutzbehörden und Mindestlohnkontrolle werden besser zusammengeführt.
- Arbeitsschutzkontrollen finden häufiger statt.
- Arbeitsschutzkontrollen finden zwingend im Betrieb statt statt nach Aktenlage.
- Im Arbeitsschutzgesetz wird klargestellt, dass fortgesetzte Gesundheitsgefährdung nach behördlicher Abmahnung strafbar ist.
- Es werden unabhängige Beratungsstellen eingerichtet, die Versicherte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.
- Angestrebt wird ein inklusiver Arbeitsmarkt ohne Sonderstrukturen für Menschen mit Behinderung.
- Das Recht der Betriebsräte auf Verhandlungen mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern wird auch in internationalen Konzernen klargestellt.
- Betriebsräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Neuausrichtung von Unternehmen.
- Betriebe mit über 100 Beschäftigten müssen eine qualifizierte Personalplanung mit Weiterbildungsplanung durchführen.
- Bildungsteilzeit wird bei Rentenansprüchen und beim Arbeitslosengeld I stärker berücksichtigt.
- Weiterbildungsangebote von Arbeitsagentur und Jobcentern werden ausgebaut.
- Statt schneller Vermittlung Erwerbsloser erhalten Qualifikationserhalt und Weiterbildung Vorrang.
- Für alle sollen gleiche Schutzrechte und gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten.
- Gleicher Lohn ab dem ersten Tag gilt auch für Saisonarbeitskräfte und aus dem Ausland entsandte Beschäftigte.
- Unternehmen werden zu einer für Beschäftigte einsehbaren elektronischen Zeiterfassung verpflichtet.
- Hygienestandards in Unterkünften werden regelmäßig von Aufsichtsbehörden kontrolliert.
- Bei Entsendungen nach Deutschland werden Sozialversicherungsbeiträge künftig im Zielland gezahlt.
- Entsendungen müssen eine Woche vor Einsatzbeginn angemeldet werden.
- Die Rechte von Beschäftigten in Privathaushalten werden gestärkt.
- Arbeit in Privathaushalten wird vor allem über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert.
- Die Träger von Arbeit in Privathaushalten müssen Tarifverträge, unbefristete Beschäftigung, Mindeststundenzahl, Arbeitsschutz und Weiterbildung garantieren.
- Die Ausbeutung meist osteuropäischer Arbeitskräfte in der 24-Stunden-Pflege wird beendet.
- Die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten wird gesichert.
- Bei Union Busting in erstmaligen Betriebsratswahlen kann das Arbeitsgericht Betriebsräte direkt einsetzen.
- Zusätzliche Arbeitnehmervertretungsstrukturen können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmt werden.
- Der Kündigungsschutz wird auf alle Organe der Betriebsverfassung ausgeweitet.
- Der Kündigungsschutz für Organe der Betriebsverfassung wird verlängert.
- Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt eine von beiden Seiten gemeinsam bestimmte weitere Person.
- Gewerkschaften erhalten das Recht zu Kollektivbeschwerden nach der Europäischen Sozialcharta.
- Der Anti-Streik-Paragraf 160 SGB III wird abgeschafft.
- Solidaritätsstreiks werden ins Streikrecht eingeschlossen.
- Paragraf 118 des Betriebsverfassungsgesetzes wird gestrichen.
- Vertrauensleutearbeit wird ähnlich der Betriebsratsarbeit geregelt.
- Ein starker demokratischer Sozialstaat soll alle Menschen gegen Krankheit, Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit und Erwerbslosigkeit absichern.
- Eine Regierungsbeteiligung bei Privatisierung der Daseinsvorsorge oder Sozialabbau wird ausgeschlossen.
- Der Sozialstaat wird durch soziale Garantien auf Basis solidarischer Umlagesysteme gestärkt.
- Es soll einen garantierten Schutz vor Armut geben.
- Soziale Dienstleistungen und öffentliche Infrastrukturen sollen allen zugänglich sein und gelten als zentral für den sozialen Zusammenhalt.
- Angestrebt wird ein neues Normalarbeitsverhältnis mit sinnhafter, sicherer und planbarer Erwerbsarbeit.
- Die Arbeitszeiten werden verkürzt und die Löhne sollen für ein gutes, planbares und sicheres Leben reichen.
- Die Arbeitslosenversicherung soll den zuvor erreichten Lebensstandard annähernd sichern.
- Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen gemeinsam in die Arbeitslosenversicherung ein.
- Langjährig Beschäftigte werden davor bewahrt, nach kurzer Zeit in das Hartz-IV-System wechseln zu müssen.
- Zumutbare Arbeitsangebote müssen sich am Grundsatz „Gute Arbeit“ orientieren.
- Ein beitragsfinanziertes Arbeitslosengeld Plus von 58 Prozent wird eingeführt, mit einer Bezugsdauer so lang wie das vorherige Arbeitslosengeld und für langjährig Versicherte dauerhaft.
- Das Arbeitslosengeld erhält einen jährlichen Inflationsausgleich.
- Die Kurzarbeit wird als Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen dauerhaft ausgebaut.
- Das Kurzarbeitergeld beträgt 90 Prozent des letzten Einkommens.
- Während der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe ohne Unterbrechung gezahlt.
- Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beziehen, dürfen keine betriebsbedingten Entlassungen vornehmen.
- Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beziehen, dürfen keine Dividenden an ihre Anteilseigner auszahlen.
- Soloselbstständige und Freiberufler werden in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einbezogen.
- Beiträge und Leistungen der einbezogenen Selbstständigen richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen.
- Sonderbedarf etwa chronisch Kranker oder behinderter Menschen wird über die Solidarische Gesundheitsversicherung bzw. das Bundesteilhabegesetz gewährt.
- In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt werden zusätzlich zur Mindestsicherung höhere Wohnkosten übernommen.
- Die Mindestsicherung wird jährlich entsprechend den Lebenshaltungskosten angehoben.
- Die Höhe der Mindestsicherung wird einmal je Legislaturperiode überprüft, wobei Teilhabe und Schutz vor Armut garantiert sein müssen.
- Alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten, haben ein Recht auf existenzsichernde Sozialleistungen.
- Wohn- und Stromkosten werden in der Grundsicherung in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Für die Dauer der Coronapandemie erhalten Bezieher von Hartz IV und Grundsicherung einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro pro Monat.
- Die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter wie Kühlschrank und Waschmaschine wird im Bedarfsfall außerhalb des Regelbedarfs voll übernommen.
- Die Mittel für Mobilität in der Grundsicherung müssen den realen Preisen entsprechen.
- Kosten der Unterkunft und Heizung werden in einem Maß übernommen, das dem tatsächlichen Wohnungsangebot vor Ort entspricht.
- Beiträge für Mitgliedschaften in Mietervereinen werden vom Jobcenter übernommen.
- Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften wird durch individuelle Ansprüche unter Beachtung gesetzlicher Unterhaltsansprüche ersetzt.
- Schulpflichtige Kinder im Leistungsbezug erhalten als Sofortmaßnahme einen einmaligen Zuschuss für Computer, Drucker und IT-Ausstattung.
- Der IT-Zuschuss für Schulkinder beträgt 500 Euro und wird unbürokratisch gewährt.
- Das Grundrecht auf soziale Teilhabe wird auch für Bezieher von Grundsicherungsleistungen umgesetzt.
- Gebührenfreie und unabhängige Beratungsstellen werden unterstützt.
- Ein bundesweites Netz selbstorganisierter Sozialberatungsstellen wird aufgebaut.
- Der Betrieb der Sozialberatungsstellen wird durch Bundeszuschüsse finanziert.
- In ländlichen Gebieten wird eine mobile Schuldnerberatung eingeführt.
- Arbeitszeitmodelle sollen Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ermöglichen.
- Die Schwellenwerte im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz werden abgeschafft.
- Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erhalten Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
- Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung wird kurzfristig eine Klimakomponente eingeführt.
- Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft werden deutlich angehoben.
- Beschäftigte in der Kindertagespflege werden aus prekären Verhältnissen geholt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Die Ausbildungsvergütung reicht zum Leben unabhängig von den Eltern.
- Für Daueraufgaben in der Weiterbildung werden Dauerstellen statt befristeter Projektstellen geschaffen.
- Studentische Beschäftigte werden im Personalrat vertreten.
- Studentische Beschäftigte werden mittelfristig in den TV-L eingegliedert.
- Beschäftigte im Niedriglohnsektor, in Industrie, Bau und sozialen Dienstleistungen, Mieter und pflegende Angehörige profitieren von der Transformation.
- Über eine Million neue Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit mit 30 Wochenstunden werden geschaffen.
- Durch Digitalisierung und Strukturwandel wegfallende Arbeitsplätze sollen mehr als ausgeglichen werden.
- Ökologisch zerstörerische und schlecht bezahlte Arbeit soll durch gute und sinnvolle Arbeit ersetzt werden.
- Beschäftigte in gesellschaftlich tragenden Berufen sollen besser bezahlt werden.
- Beim Verkauf von Unternehmen erhalten die Belegschaften ein Vorinformations- und Vorkaufsrecht.
- Die Arbeitsbedingungen im Lieferverkehr werden verbessert.
- Interessenvertretungen der Beschäftigten und der Region werden in den Kohleausstieg eingebunden.
- Kündigungen im Zuge des Kohleausstiegs werden vermieden.
- Der Niedriglohnsektor wird geschlossen.
- Es gibt einheitliche Tarifgebiete in Ost und West.
- In vergleichbaren Branchen gelten bundesweit gleiche Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen.
- Ein Vergabemindestlohn, der sich an der niedrigsten Gehaltsklasse des TV-L orientiert, wird für öffentliche Aufträge verbindlich.
- Beschäftigte und Gewerkschaften werden besonders bei Arbeitskämpfen in Ostdeutschland unterstützt.
- Im Betrieb genutzte Digitaltechnologien und digitalisierte Arbeitsprozesse sollen den Beschäftigten zugutekommen.
- Das Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei der Einführung von Digitaltechnologien und digitalen Arbeitsprozessen wird gestärkt und erweitert.
- Betriebs- und Personalräte erhalten ein Initiativrecht.
- Für über Plattformen Beschäftigte gelten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsgeräte zu stellen.
- Beschäftigte erhalten das Recht, für mehrere Plattformen gleichzeitig zu arbeiten.
- Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz verbietet die Verwertung digital anfallender personenbezogener Daten und die Überwachung von Beschäftigten und sanktioniert Verstöße hart.
- Die Rechte von Beschäftigten beim mobilen Arbeiten werden gestärkt.
- Im Nahverkehr werden bundesweit gültige Flächentarifverträge angestrebt.
- Für alle Beschäftigten werden neue Arbeitszeitmodelle eingeführt.
- Überstunden werden begrenzt.
- Pflege-, Sorge- und Dienstleistungsberufe werden aufgewertet und besser bezahlt.
- Der Niedriglohnsektor wird abgeschafft.
- Der gewerkschaftliche Einsatz für flächendeckende Tarifverträge wird unterstützt.
- Es wird ein Anspruch auf Sozialleistungen und sozialversicherte Beschäftigung sowie die Einbeziehung in eine Solidarische Erwerbstätigenversicherung gefordert.
- Investitionen in den Ausbau sozialer Dienstleistungen in öffentlicher Hand werden gefördert.
- Wohn- und Unterstützungsleistungen der begleiteten Elternschaft werden flächendeckend bereitgestellt.
- Initiativen für einen offenen, angst- und diskriminierungsfreien Arbeitsplatz in Betrieben werden gefördert.
- Es gibt ein garantiertes Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen.
- Die Arbeitsbedingungen von Assistenz- und Unterstützungskräften werden verbessert.
- Assistenz- und Unterstützungskräfte werden tariflich entlohnt, auch im Arbeitgebermodell.
- Kommunale Kostenträger werden verpflichtet, die Tariflöhne zu refinanzieren.
- Die Tariflöhne liegen mindestens auf dem Niveau der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
- Die rund 500 Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung werden finanziell und personell dauerhaft ausgestattet.
- Die Beschäftigten der Teilhabeberatungsstellen werden nach Tarif entlohnt.
- Insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Beraterinnen und Berater tätig.
- Gute Arbeit und existenzsicherndes Einkommen für Menschen mit Behinderung, auch in Werkstätten, werden auf einem inklusiven Arbeitsmarkt stärker gefördert.
- Die Beschäftigungspflicht wird konsequent und mit Sanktionen durchgesetzt.
- Initiativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit schließen gezielt Menschen mit Behinderungen und besonders Frauen mit Behinderungen ein.
- Die Ausgleichsabgabe wird deutlich angehoben.
- Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden nur für inklusive Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht für institutionelle Förderungen verwendet.
- Werkstätten für behinderte Menschen werden mit Ausstiegsstrategien, Zeitplänen und Beschäftigungsanreizen schrittweise überflüssig gemacht.
- Menschen mit Behinderungen erleiden beim Wechsel aus den Werkstätten keine Minderung ihres sozialen Schutzes und ihrer Alterssicherung.
- Die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte werden an die der Betriebs- und Personalräte angeglichen.
- Die Tätigkeiten der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte werden bedarfsdeckend finanziert und abgesichert.
- Ein menschenrechtskonformes Bundesteilhabegesetz ohne Kostenvorbehalte, Einkommens- und Vermögensanrechnung und Zumutbarkeitsprüfungen wird geschaffen.
- Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
- Teilhabeleistungen werden nach bundesweit einheitlichen Kriterien aus Bundesmitteln finanziert.
- Ein Teilhabegeld wird eingeführt.
- Gegen Fachkräftemangel werden Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung im Inland verbessert.
- Armut und Niedriglöhne sollen als Ursache rechter Einstellungen überwunden und soziale Sicherheit geschaffen werden.
- Das Arbeitsrecht wird auch in Krisenzeiten nicht ausgehebelt.
- Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Beschäftigte.
- Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz wird eingeführt.
- Alle werden in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbezogen.
- Kollektive Verhandlungen und Honorarvereinbarungen für Selbstständige werden gesetzlich verankert.
- Ein UN-Abkommen, das Unternehmen zur Achtung der Rechte und Würde der Beschäftigten verpflichtet, wird unterstützt.
- Weltweit einheitliche Mindestvoraussetzungen zum Schutz der Arbeitenden am Arbeitsplatz werden eingeführt.
- Einsturzgefährdete Fabrikgebäude, gefährliche Chemikalien ohne Schutzausrüstung und andere lebensbedrohliche Arbeitsbedingungen werden vermieden.
- Transnationale Beschäftigtenorganisationen und internationale gewerkschaftliche Kooperationen werden unterstützt.
- Das Recht auf Arbeit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit wird verwirklicht.
- In Europa sollen soziale Mindeststandards gelten.
- Beschäftigte im Bergbau und in klimaschädlichen Industrien, vor allem in benachteiligten Regionen, sollen sozial abgesichert werden und neue berufliche Perspektiven erhalten.
- Gegen Massenerwerbslosigkeit soll es eine konsequente europäische Vollbeschäftigungspolitik geben.
- Alle Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können.
- Unternehmensprofite dürfen nicht über den Arbeitsrechten der Beschäftigten und den sozialen Grundrechten stehen.
- Alle Bürgerinnen und Bürger der EU sollen soziale Rechte erhalten.
- Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort soll rechtlich verankert werden.
- Mitbestimmungsrechte sowie Rechte von Gewerkschaften und Beschäftigten sollen wiederhergestellt und ausgebaut werden.
- Eine europäische Rahmenrichtlinie zur Sicherung der Unternehmensmitbestimmung soll eingeführt werden.
- Menschen, die innerhalb der EU abwandern, dürfen nicht von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
- Prekäre Arbeit soll durch sichere Arbeit ersetzt werden.
- Der Mindestlohn soll so hoch sein, dass er jetzt und im Alter vor Armut schützt.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen, soweit verfassungsrechtlich zulässig, abgeschafft werden.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht