Zum Inhalt

Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven

Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen: was sich gegenüber 2023 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 45 neu, 13 geändert, 5 unverändert, 22 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.

Neu ist im Entwurf eine ausführliche Erbschaftsteuerreform mit einem Freibetrag von 150.000 Euro und einem Spitzensatz von 60 Prozent ab 3 Millionen Euro. Für Bremen fordert er eine maßvolle Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer, eine progressive Grunderwerbsteuer und eine Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke. Hinzu kommen eine Übergewinnsteuer für die Rüstungsindustrie und null Prozent Mehrwertsteuer auf Nahverkehrsfahrkarten. 2023 nannte das Programm für die Vermögensteuer noch 1 Prozent ab einer Million Euro, nun fehlen Satz und Freigrenze. Nicht mehr genannt werden der Klimafonds von 3 Milliarden Euro, die Vermögensabgabe und die Nutzung der Anstalt für Versorgungsvorsorge. Der Schwerpunkt verschiebt sich von kreditfinanzierten Krisenfonds hin zu höheren eigenen Steuereinnahmen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (45)

Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.

  1. Die öffentlichen Einnahmen werden erhöht statt Leistungen zu kürzen.
  2. Gebühren und Preise werden konsequent sozial gestaffelt.
  3. Verdeckte Subventionen werden beendet.
  4. Die Grunderwerbsteuer im Land wird progressiv gestaltet, sodass Käufe größerer und teurerer Immobilien sowie Käufe durch Eigentümer mit viel Grundbesitz höher besteuert werden.
  5. Wer eine erste, kleinere Immobilie kauft, zahlt einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz.
  6. Zur Finanzierung des ticketfreien Nahverkehrs wird die City-Tax für Touristinnen und Touristen erhöht.
  7. Der Bildungshaushalt wird ab dem Doppelhaushalt 2028/2029 deutlich aufgestockt.
  8. Gender Budgeting soll in allen öffentlichen Einrichtungen und Ressorts verbindlich umgesetzt und öffentliche Mittel auf ihre Gleichstellungswirkung geprüft werden.
  9. Eine Übergewinnsteuer wird gefordert.
  10. Die Citytax wird fortgeführt und dynamisch angepasst, um Mittel für Tourismus und Veranstaltungen bereitzustellen.
  11. Klimaschutzmaßnahmen sollen über eine jährlich vom Parlament beschlossene und begründete Ausnahme von der Schuldenbremse finanziert werden.
  12. Dass Rüstungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen wurden, Zukunftsinvestitionen in Bildung, Klimaschutz und technologische Souveränität aber nicht, wird als grundfalsch abgelehnt.
  13. Für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird eine Übergewinnsteuer eingeführt.
  14. Steuersenkungen wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
  15. Entscheidungen, die finanzielle Lasten auf Länder und Kommunen verschieben, wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
  16. Die gestiegenen öffentlichen Aufgaben erfordern höhere öffentliche Einnahmen, die durch Schuldenbremse und unzureichende Besteuerung großer Vermögen und Gewinne blockiert werden.
  17. Die öffentlichen Finanzen werden nicht durch Kürzungen bei Bildung und Sozialem saniert.
  18. Auflagen und Besteuerung werden auf einem Niveau gehalten, das den Standortvorteilen und öffentlichen Aufgaben Rechnung trägt.
  19. Der Ausschluss der Stadtstaaten aus dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz wird korrigiert.
  20. Der Bund-Länder-Finanzausgleich gewichtet die Bedarfe sozialräumlicher Ballungsgebiete höher.
  21. Der Länderanteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist zu gering und kein Ersatz für Investitionen außerhalb der Schuldenbremse.
  22. Bremen soll seine Möglichkeiten nutzen, den finanziellen Spielraum aus eigener Kraft zu erhalten und auszuweiten.
  23. Die Grundsteuer wird in Bremen maßvoll erhöht.
  24. Die Gewerbesteuer wird in Bremen maßvoll erhöht.
  25. Die Grunderwerbsteuer wird progressiv ausgestaltet, sodass kleine Erwerbe entlastet und große Immobilieninvestitionen stärker belastet werden.
  26. Fachkräfte, die in der Finanzverwaltung bleiben, sollen stärker unterstützt und gefördert werden.
  27. Baureife, aber unbebaute Grundstücke sollen hoch besteuert werden.
  28. Eine Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 8.000 Prozent nach Hamburger Vorbild wird eingeführt.
  29. Die Vergnügungssteuern auf Spielautomaten und Wettbüros sollen in Bremen erneut erhöht werden.
  30. Feiern, Musik und Kino werden nicht zusätzlich besteuert.
  31. Abgaben, Gebühren und gegebenenfalls Preise öffentlicher Leistungen sollen sozial gestaffelt werden.
  32. Die Vermögensteuer soll wieder erhoben werden.
  33. Langfristig soll eine Monopolsteuer überhöhte Preise aus Monopol- oder Oligopolstellungen abschöpfen.
  34. Die aktuelle Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen gilt als verfassungswidrig.
  35. Die Erbschaftsteuer soll so reformiert werden, dass sie mehr Gerechtigkeit schafft und Ungleichheit verringert.
  36. Bei der Erbschaftsteuer soll ein Freibetrag von 150.000 Euro gelten.
  37. Der Erbschaftsteuerfreibetrag soll sich für über 60-Jährige, minderjährige Kinder oder eine vom Erblasser bestimmte Person verdoppeln.
  38. Der Erbschaftsteuertarif soll unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis vereinheitlicht werden.
  39. Für Erbschaften ab 3 Millionen Euro soll ein Spitzensteuersatz von 60 Prozent gelten.
  40. Großzügige Stundungsregelungen bei der Erbschaftsteuer sollen den Fortbestand kleiner und mittlerer Unternehmen sichern.
  41. Die Verschonungsbedarfsprüfung bei großen Erbschaften soll abgeschafft werden.
  42. Die Umsatzsteuersätze von 7 und 19 Prozent sollen nicht erhöht werden.
  43. Die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs soll auf 0 Prozent gesenkt werden.
  44. Die Mehrwertsteuer auf Hygieneprodukte soll auf 0 Prozent gesenkt werden.
  45. Die Tonnagebesteuerung für Reedereien soll abgeschafft und Reedergewinne regulär über Körperschaft- und Gewerbesteuer besteuert werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (13)

Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (5)

Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (22)

Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Ein Sonderfonds von 3 Milliarden Euro soll die Empfehlungen der Klima-Enquete umsetzen und die Folgen der Energiepreiskrise bekämpfen.
  2. Es wird von oben nach unten umverteilt.
  3. Für die Investitionen in die Verkehrswende wird die Schuldenbremse ausgesetzt.
  4. Zur Bewältigung aktueller und kommender Krisen können Kredite aufgenommen werden.
  5. Es werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um Armut zu bekämpfen, Sanierungsstau und Fachkräftemangel zu beheben und genug Schulen und Kitas zu bauen.
  6. Durch kreditfinanzierten Klimaschutz frei werdende Haushaltsmittel werden für die Behebung des Sanierungsstaus und die Armutsbekämpfung eingesetzt.
  7. Die Möglichkeiten öffentlicher und bremischer Beteiligungsunternehmen, Investitionen per Kredit zu finanzieren, werden rechtlich neu bewertet.
  8. Die Mittel der Anstalt für Versorgungsvorsorge werden für Investitionen wie bessere Schulausstattung oder die Energiewende verwendet.
  9. Auch für die Folgen der Energiekrise und Preisexplosion wird eine Notsituation erklärt und werden Kredite aufgenommen.
  10. Die Mittel der Anstalt für Versorgungsvorsorge werden in den sozialen Ausgleich investiert.
  11. Neben investiven Mitteln werden auch Gelder für neue Fachkräfte vorgesehen.
  12. PPP-Verträge mit ungerechtfertigten langfristigen Haushaltsbelastungen werden verhindert.
  13. Das Prinzip, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren, wird abgelehnt.
  14. Das Vermögen der Anstalt für Versorgungsvorsorge wird schrittweise aufgelöst.
  15. Die öffentliche Hand schafft neues Eigentum, statt Büros langfristig anzumieten.
  16. Der Senat prüft, ob eine landesrechtliche Vermögensteuer rechtlich umsetzbar ist.
  17. Eine Vermögensabgabe von mindestens 10 Prozent ab einem privaten Geldvermögen von 2 Millionen Euro wird eingeführt.
  18. Die Einkommensteuer wird so reformiert, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden und sehr hohe Einkommen diese Entlastung finanzieren.
  19. Die Steuervorteile beim Vererben und Verschenken von Unternehmensanteilen werden abgeschafft.
  20. Selbstbewohntes Wohneigentum bleibt von der Erbschaftsteuer unberührt.
  21. Die Mehrwertsteuer auf Produkte des alltäglichen Bedarfs wird auf 7 Prozent gesenkt.
  22. Eine Digitalsteuer sorgt dafür, dass Firmen wie Facebook und Google ihre Umsätze dort versteuern, wo sie anfallen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de