Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 45 neu, 13 geändert, 5 unverändert, 22 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu ist im Entwurf eine ausführliche Erbschaftsteuerreform mit einem Freibetrag von 150.000 Euro und einem Spitzensatz von 60 Prozent ab 3 Millionen Euro. Für Bremen fordert er eine maßvolle Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer, eine progressive Grunderwerbsteuer und eine Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke. Hinzu kommen eine Übergewinnsteuer für die Rüstungsindustrie und null Prozent Mehrwertsteuer auf Nahverkehrsfahrkarten. 2023 nannte das Programm für die Vermögensteuer noch 1 Prozent ab einer Million Euro, nun fehlen Satz und Freigrenze. Nicht mehr genannt werden der Klimafonds von 3 Milliarden Euro, die Vermögensabgabe und die Nutzung der Anstalt für Versorgungsvorsorge. Der Schwerpunkt verschiebt sich von kreditfinanzierten Krisenfonds hin zu höheren eigenen Steuereinnahmen. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (45)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- Die öffentlichen Einnahmen werden erhöht statt Leistungen zu kürzen.
- Gebühren und Preise werden konsequent sozial gestaffelt.
- Verdeckte Subventionen werden beendet.
- Die Grunderwerbsteuer im Land wird progressiv gestaltet, sodass Käufe größerer und teurerer Immobilien sowie Käufe durch Eigentümer mit viel Grundbesitz höher besteuert werden.
- Wer eine erste, kleinere Immobilie kauft, zahlt einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz.
- Zur Finanzierung des ticketfreien Nahverkehrs wird die City-Tax für Touristinnen und Touristen erhöht.
- Der Bildungshaushalt wird ab dem Doppelhaushalt 2028/2029 deutlich aufgestockt.
- Gender Budgeting soll in allen öffentlichen Einrichtungen und Ressorts verbindlich umgesetzt und öffentliche Mittel auf ihre Gleichstellungswirkung geprüft werden.
- Eine Übergewinnsteuer wird gefordert.
- Die Citytax wird fortgeführt und dynamisch angepasst, um Mittel für Tourismus und Veranstaltungen bereitzustellen.
- Klimaschutzmaßnahmen sollen über eine jährlich vom Parlament beschlossene und begründete Ausnahme von der Schuldenbremse finanziert werden.
- Dass Rüstungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen wurden, Zukunftsinvestitionen in Bildung, Klimaschutz und technologische Souveränität aber nicht, wird als grundfalsch abgelehnt.
- Für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird eine Übergewinnsteuer eingeführt.
- Steuersenkungen wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
- Entscheidungen, die finanzielle Lasten auf Länder und Kommunen verschieben, wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
- Die gestiegenen öffentlichen Aufgaben erfordern höhere öffentliche Einnahmen, die durch Schuldenbremse und unzureichende Besteuerung großer Vermögen und Gewinne blockiert werden.
- Die öffentlichen Finanzen werden nicht durch Kürzungen bei Bildung und Sozialem saniert.
- Auflagen und Besteuerung werden auf einem Niveau gehalten, das den Standortvorteilen und öffentlichen Aufgaben Rechnung trägt.
- Der Ausschluss der Stadtstaaten aus dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz wird korrigiert.
- Der Bund-Länder-Finanzausgleich gewichtet die Bedarfe sozialräumlicher Ballungsgebiete höher.
- Der Länderanteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist zu gering und kein Ersatz für Investitionen außerhalb der Schuldenbremse.
- Bremen soll seine Möglichkeiten nutzen, den finanziellen Spielraum aus eigener Kraft zu erhalten und auszuweiten.
- Die Grundsteuer wird in Bremen maßvoll erhöht.
- Die Gewerbesteuer wird in Bremen maßvoll erhöht.
- Die Grunderwerbsteuer wird progressiv ausgestaltet, sodass kleine Erwerbe entlastet und große Immobilieninvestitionen stärker belastet werden.
- Fachkräfte, die in der Finanzverwaltung bleiben, sollen stärker unterstützt und gefördert werden.
- Baureife, aber unbebaute Grundstücke sollen hoch besteuert werden.
- Eine Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 8.000 Prozent nach Hamburger Vorbild wird eingeführt.
- Die Vergnügungssteuern auf Spielautomaten und Wettbüros sollen in Bremen erneut erhöht werden.
- Feiern, Musik und Kino werden nicht zusätzlich besteuert.
- Abgaben, Gebühren und gegebenenfalls Preise öffentlicher Leistungen sollen sozial gestaffelt werden.
- Die Vermögensteuer soll wieder erhoben werden.
- Langfristig soll eine Monopolsteuer überhöhte Preise aus Monopol- oder Oligopolstellungen abschöpfen.
- Die aktuelle Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen gilt als verfassungswidrig.
- Die Erbschaftsteuer soll so reformiert werden, dass sie mehr Gerechtigkeit schafft und Ungleichheit verringert.
- Bei der Erbschaftsteuer soll ein Freibetrag von 150.000 Euro gelten.
- Der Erbschaftsteuerfreibetrag soll sich für über 60-Jährige, minderjährige Kinder oder eine vom Erblasser bestimmte Person verdoppeln.
- Der Erbschaftsteuertarif soll unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis vereinheitlicht werden.
- Für Erbschaften ab 3 Millionen Euro soll ein Spitzensteuersatz von 60 Prozent gelten.
- Großzügige Stundungsregelungen bei der Erbschaftsteuer sollen den Fortbestand kleiner und mittlerer Unternehmen sichern.
- Die Verschonungsbedarfsprüfung bei großen Erbschaften soll abgeschafft werden.
- Die Umsatzsteuersätze von 7 und 19 Prozent sollen nicht erhöht werden.
- Die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs soll auf 0 Prozent gesenkt werden.
- Die Mehrwertsteuer auf Hygieneprodukte soll auf 0 Prozent gesenkt werden.
- Die Tonnagebesteuerung für Reedereien soll abgeschafft und Reedergewinne regulär über Körperschaft- und Gewerbesteuer besteuert werden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (13)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Im Bundesrat wird für eine Vermögen-, Erbschaft- und Übergewinnsteuer eingetreten.
- Zusätzliche Klimaschutzausgaben werden über eine Ausnahme von der Schuldenbremse durch Erklärung einer Klimanotlage finanziert.
- Das Ehegattensplitting soll durch eine Individualbesteuerung mit besserer Kinderförderung ersetzt werden.
- Die bundesweite Schuldenbremse wird abgeschafft oder mindestens grundlegend reformiert.
- Die Vermögensteuer wird wieder erhoben.
- Die Erbschaftsteuer wird so reformiert, dass große Erbschaften angemessen besteuert werden.
- Bremerhaven soll durch eine Änderung der Landesverfassung von der Schuldenbremse befreit werden.
- Die Klimakrise soll als Ausnahme von der Schuldenbremse genutzt werden.
- Öffentliche Gesellschaften sollen über finanzielle Transaktionen mit Startkapital für investive Aufgaben ausgestattet werden.
- Die unbesetzten Stellen in der Betriebsprüfung sollen besetzt werden.
- Für die bremische Finanzverwaltung soll eine Digitalisierungsstrategie erstellt werden, die Personalaufbau und technische Modernisierung verbindet.
- Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden, damit Kapitalerträge stärker belastet werden.
- Übergewinne sollen kurzfristig durch eine Übergewinnsteuer abgeschöpft werden.
GleichUnverändert fortgeführt (5)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Zur Finanzierung des ticketfreien Nahverkehrs wird die Grundsteuer erhöht.
- Zur Finanzierung des ticketfreien Nahverkehrs wird die Gewerbesteuer erhöht.
- Die Mehrwertsteuer auf nachhaltig produzierte Lebensmittel wird gesenkt.
- Auf Bundesebene wird eine substanzielle Altschuldenentlastung angestrebt.
- Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel soll auf 0 Prozent gesenkt werden.
EntfallenNicht mehr im Programm (22)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Ein Sonderfonds von 3 Milliarden Euro soll die Empfehlungen der Klima-Enquete umsetzen und die Folgen der Energiepreiskrise bekämpfen.
- Es wird von oben nach unten umverteilt.
- Für die Investitionen in die Verkehrswende wird die Schuldenbremse ausgesetzt.
- Zur Bewältigung aktueller und kommender Krisen können Kredite aufgenommen werden.
- Es werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um Armut zu bekämpfen, Sanierungsstau und Fachkräftemangel zu beheben und genug Schulen und Kitas zu bauen.
- Durch kreditfinanzierten Klimaschutz frei werdende Haushaltsmittel werden für die Behebung des Sanierungsstaus und die Armutsbekämpfung eingesetzt.
- Die Möglichkeiten öffentlicher und bremischer Beteiligungsunternehmen, Investitionen per Kredit zu finanzieren, werden rechtlich neu bewertet.
- Die Mittel der Anstalt für Versorgungsvorsorge werden für Investitionen wie bessere Schulausstattung oder die Energiewende verwendet.
- Auch für die Folgen der Energiekrise und Preisexplosion wird eine Notsituation erklärt und werden Kredite aufgenommen.
- Die Mittel der Anstalt für Versorgungsvorsorge werden in den sozialen Ausgleich investiert.
- Neben investiven Mitteln werden auch Gelder für neue Fachkräfte vorgesehen.
- PPP-Verträge mit ungerechtfertigten langfristigen Haushaltsbelastungen werden verhindert.
- Das Prinzip, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren, wird abgelehnt.
- Das Vermögen der Anstalt für Versorgungsvorsorge wird schrittweise aufgelöst.
- Die öffentliche Hand schafft neues Eigentum, statt Büros langfristig anzumieten.
- Der Senat prüft, ob eine landesrechtliche Vermögensteuer rechtlich umsetzbar ist.
- Eine Vermögensabgabe von mindestens 10 Prozent ab einem privaten Geldvermögen von 2 Millionen Euro wird eingeführt.
- Die Einkommensteuer wird so reformiert, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden und sehr hohe Einkommen diese Entlastung finanzieren.
- Die Steuervorteile beim Vererben und Verschenken von Unternehmensanteilen werden abgeschafft.
- Selbstbewohntes Wohneigentum bleibt von der Erbschaftsteuer unberührt.
- Die Mehrwertsteuer auf Produkte des alltäglichen Bedarfs wird auf 7 Prozent gesenkt.
- Eine Digitalsteuer sorgt dafür, dass Firmen wie Facebook und Google ihre Umsätze dort versteuern, wo sie anfallen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht