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Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven

Staat, Demokratie und Verwaltung: was sich gegenüber 2023 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Staat, Demokratie und Verwaltung 73 neu, 7 geändert, 6 unverändert, 28 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.

Neu sind im Entwurf zahlreiche Forderungen zum öffentlichen Dienst und zur Regierungsarbeit: Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden soll auslaufen, außerhalb hoheitlicher Aufgaben soll nicht mehr automatisch verbeamtet werden, und die Zahl der Staatsrätinnen und Staatsräte soll auf die der Senatsmitglieder sinken. Hinzu kommen ein AfD-Verbotsverfahren, ein öffentliches Softwarekataster und der Erhalt analoger Antragstellung neben digitalen Angeboten. Statt eines gesetzlich geregelten Dolmetscheranspruchs sollen Ämter nun Sprachmittlung und Übersetzungstools einsetzen. Nicht mehr einzeln genannt sind die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, eine ressortübergreifende Planungsgesellschaft und die Streichung des Begriffs Rasse aus der Landesverfassung. Der Schwerpunkt verschiebt sich von der Personalgewinnung hin zur Steuerung von Verwaltung und Koalition. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (73)

Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.

  1. Der öffentliche Dienst soll dauerhaft arbeitsfähig sein und seine Beschäftigten sollen gesund in Rente gehen.
  2. Das Stadtamt soll zu den Menschen kommen.
  3. Öffentliche Daseinsvorsorge und öffentlicher Raum bleiben in öffentlicher Hand; eine Privatisierung staatlicher Aufgaben wird abgelehnt.
  4. Über Boden, kommunale Wohnungsgesellschaften und öffentliche Infrastruktur soll demokratisch entschieden werden.
  5. Alle Bewohner haben unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus das gleiche Recht, ihre Stadt zu gestalten.
  6. Unnötige bürokratische Hürden für kleine Unternehmen und Selbstständige werden abgebaut.
  7. Für Mitarbeitende der Ämter wird das Angebot an Sprachkursen sowie an Schulungen zu Gewaltbetroffenen und Antirassismus verbessert.
  8. Die regelmäßige, freiwillige Teilnahme der Mitarbeitenden an solchen Kursen und Schulungen wird erleichtert.
  9. Zuwendungen für Sozialträger und Projekte werden nur noch stichprobenartig geprüft.
  10. Im öffentlichen Dienst sollen Weiterbildungsangebote für ein diskriminierungsarmes Arbeitsklima geschaffen werden.
  11. Für betreffende Gesetze soll eine Konsultationspflicht des queerpolitischen Beirats gelten.
  12. Der queerpolitische Beirat soll in betreffende Ausschüsse geladen werden.
  13. Mitarbeitende in Behörden und Schulen müssen nach dem Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgrundsatz handeln.
  14. Die beschlossenen AGG-Beschwerdestellen in den Verwaltungen werden konsequent eingerichtet.
  15. Stellenwerbung Bremer Behörden spricht gezielt bisher unterrepräsentierte Gruppen an.
  16. Bei wichtigen Gesetzen, Programmen und Verwaltungsvorhaben findet eine verbindliche Anhörung statt.
  17. Senat und Bürgerschaft müssen darlegen, wie sie mit den Stellungnahmen umgehen.
  18. Ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird angestrebt.
  19. Bürgerservice, Standesamt und Migrationsamt sollen von Personaleinsparungen ausgenommen werden.
  20. Abgeordnete extrem rechter Parteien werden nicht in Ämter oder Ausschussvorsitze gewählt.
  21. Rechten Anträgen wird im Parlament nicht zugestimmt.
  22. Im Parlament wird ein gemeinsames Vorgehen aller demokratischen Parteien gegen rechts angestrebt.
  23. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird mit parlamentarischen Mitteln vorangetrieben.
  24. Planungsverfahren für die Erschließung von Gewerbeflächen werden deutlich beschleunigt.
  25. Die Prozesse in der Bremer Verwaltung werden neu und effizienter gestaltet, um Investitionen schneller umzusetzen.
  26. In der Verwaltung wird stärker auf Zielerreichung geachtet und projektorientiertes Arbeiten der Ressorts eingefordert.
  27. Bei der Verwaltungsreform werden die Beschäftigten mitgenommen und ihre Arbeitsbedingungen sollen davon profitieren.
  28. Digitale Verwaltungsangebote werden mehrsprachig gestaltet.
  29. Digitale Verwaltungsangebote werden bekannter gemacht.
  30. Digitale Angebote ersetzen das Verwaltungsangebot vor Ort nicht.
  31. Die Möglichkeit der analogen Antragstellung bleibt erhalten.
  32. Die gemeinsame Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ im IT-Planungsrat und durch die FITKO wird unterstützt.
  33. Langfristige Verträge mit IT-Dienstleistern werden regelmäßig auf Kosten, Effizienz, Datensicherheit und Abhängigkeiten überprüft.
  34. Bei neuen Fachverfahren werden Schnittstellen geschaffen, um das Datenmanagement der Verwaltung datenschutzkonform zu zentralisieren.
  35. Die Verzahnung der verwaltungsinternen IT-Expertise mit dem öffentlichen Dienstleister Dataport wird verbessert.
  36. Über die in der Verwaltung eingesetzte Software wird vollständige Transparenz geschaffen.
  37. Ein öffentlich einsehbares Softwarekataster legt eingesetzte Software, Cloudanbieter, Subunternehmen und technische Abhängigkeiten offen.
  38. Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
  39. Daten und Dokumente wie Plenarprotokolle werden auch in maschinenlesbaren Formaten außer PDF zugänglich gemacht.
  40. Die öffentliche Verwaltung soll mehr steuern und weniger verwalten.
  41. Die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden gestärkt.
  42. Verwaltungsmodernisierung zielt auf Arbeitserleichterung und Bürgerfreundlichkeit und darf kein Deckmantel für heimliche Kürzungen sein.
  43. Beschäftigte und Personalvertretungen werden schon bei Auswahl und Einführung neuer digitaler Systeme beteiligt.
  44. Die eigene IT-Kompetenz der öffentlichen Verwaltung wird gestärkt.
  45. Die Verwaltung arbeitet ressortübergreifend zusammen und reagiert schneller auf neue Aufgaben.
  46. Projektarbeit mit klaren Verantwortlichkeiten und ausreichenden Zeit- und Personalressourcen wird in der Verwaltung erleichtert und verankert.
  47. Neue Aufgaben werden Beschäftigten nicht dauerhaft zusätzlich zum Tagesgeschäft aufgebürdet.
  48. Daueraufgaben erhalten verlässlich ausgestattete, unbefristete Stellen.
  49. Die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst wird unterstützt und fortentwickelt.
  50. Fortbildungsangebote und -rechte im öffentlichen Dienst werden gestärkt und ausgeweitet.
  51. Die Verwaltung ermöglicht allen Menschen, ihre Rechte tatsächlich wahrzunehmen.
  52. Die Verwaltung unterstützt Menschen, auch aufsuchend, aktiv dabei, ihnen zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen.
  53. Die Umverteilungsquote im Modell der Personalsteuerung des öffentlichen Dienstes wird leicht erhöht.
  54. In Bereichen ohne hoheitliche Aufgaben gibt es keine automatischen Verbeamtungen mehr.
  55. Gerichtlich erzwungene Erhöhungen der Beamtenbesoldung über die Tarifabschlüsse hinaus untergraben die Tarifautonomie und sind ungerecht gegenüber Angestellten.
  56. Die Beamtenbesoldung wird wieder bundesweit einheitlich gestaltet.
  57. Die Arbeitszeiten der Beamt*innen werden an die der Angestellten im öffentlichen Dienst angeglichen.
  58. Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden läuft wieder aus.
  59. Die Zahl der Staatsrät*innen wird auf die Zahl der Senator*innen verringert.
  60. Staatsrät*innen werden nach Möglichkeit künftig nicht mehr verbeamtet.
  61. Bei Leitungspositionen werden stärker Modelle geteilter Führung genutzt.
  62. Bestehende Möglichkeiten der Nachqualifikation, etwa die Unterstützung berufsbegleitender Masterprogramme, werden gestärkt und ausgebaut.
  63. Der Senat koppelt sich nicht von den Fraktionen und Parteien der Regierungskoalition ab.
  64. Der Koalitionsausschuss tagt regelmäßig.
  65. Der Senat berät regelmäßig mit den Fraktionsvorsitzenden der Koalition.
  66. Die Regierungsfraktionen erhalten wichtige Senatsvorlagen rechtzeitig und werden frühzeitig in Abstimmungsprozesse eingebunden.
  67. Beschließende Senatskommissionen werden abgelehnt; Beschlüsse fallen im Gesamtsenat.
  68. Arbeitsgruppen des Koalitionsausschusses werden öfter genutzt.
  69. Die Zahl der Spiegelreferate bei der Senatskanzlei und im Finanzressort wird gesenkt.
  70. Der starke Personalaufbau bei der Senatskanzlei wird kritisch überprüft.
  71. Durch eine Änderung des Abgeordnetengesetzes werden geteilte Fraktionsvorsitze aufkommensneutral ermöglicht.
  72. Das Abstimmungsverhalten im Bundesrat richtet sich an den Interessen des Landes aus.
  73. Absprachen im Senat über das Stimmverhalten im Bundesrat werden eingehalten.

GeändertFortgeführt, aber geändert (7)

Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (28)

Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Prozesse beim Amt für Straßen und Verkehr werden neu aufgestellt, um Planung, Baustellenplanung und -führung zu verbessern.
  2. Die Planungsverfahren für Radverkehrsinfrastruktur werden beschleunigt.
  3. Die Prozesse in den Bauämtern werden umgestaltet, um lange Wartezeiten auf Genehmigungen zu vermeiden.
  4. Die Planfeststellung auf Grundlage des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes wird verfassungsrechtlich überprüft.
  5. Politische Kulturen, die für Vereinbarkeit, unsichtbare Aufgaben, feministische Themen und Schutzbedürfnisse sensibel sind, werden unterstützt, um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen.
  6. In der Kommunikation der Behörden untereinander wird das Faxgerät abgeschafft.
  7. E-Mail wird zum Standard für die schriftliche Kommunikation zwischen Behörden.
  8. Über E-Government-Angebote können Bürgerinnen und Bürger ihre bei Behörden gespeicherten Daten einsehen.
  9. Für Klimaschutzinvestitionen von einer halben Milliarde Euro jährlich braucht die Verwaltung das nötige Personal und Know-how.
  10. Eine ressortübergreifende kommunale Planungsgesellschaft wird als Eigenbetrieb oder Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.
  11. Die finanzielle Attraktivität des öffentlichen Dienstes und des Pflegebereichs wird gesteigert.
  12. Eine ressortübergreifende Planungsgesellschaft stellt für alle Investitionsvorhaben genügend Planungs- und Umsetzungskapazitäten bereit.
  13. Kommende Tarifabschlüsse werden auf Beamtinnen und Beamte übertragen.
  14. Stellen im öffentlichen Dienst werden unter Umständen durch Zulagen attraktiver gemacht.
  15. Ein handlungsfähiger Staat wird für Dienstleistungen, Hilfen, Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Planung und Organisation gebraucht.
  16. Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal im öffentlichen Dienst werden weiterhin Anreize wie Zulagen für Mangelberufe geschaffen.
  17. Ausgliederungen wie die Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH und die Abfallwirtschaft werden wieder in die Muttergesellschaft überführt.
  18. Über neue und ausgebaute duale Studiengänge, auch in Teilzeit, gewinnt das Land mehr junge Menschen für die Verwaltung.
  19. Das Bremische Personalvertretungsgesetz wird bei der Freistellung von Personalräten an das Betriebsverfassungsgesetz angeglichen.
  20. Tarifergebnisse für Angestellte des öffentlichen Dienstes werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen.
  21. Stellen im öffentlichen Dienst Bremens, etwa im Jugendamt, werden nicht schlechter vergütet als in Hamburg.
  22. Eine Kommission überprüft bis 2025 die Amtsangemessenheit von Eingruppierungen und die Wettbewerbsfähigkeit von Zulagen, ohne Einzelne oder Beschäftigtengruppen schlechterzustellen.
  23. Der Gesamtpersonalrat bestimmt in der Kommission zur Überprüfung der Eingruppierungen paritätisch mit.
  24. Der Bürgerservice bei Stadt- und Standesamt sowie Kfz-Zulassung funktioniert reibungslos.
  25. Bürger können im Land Bremen eine Landesverfassungsklage vor dem Staatsgerichtshof einreichen.
  26. Der Begriff „Rasse“ wird aus der Landesverfassung gestrichen und durch das Verbot von Diskriminierung aus rassistischen Gründen ersetzt.
  27. Gewerbeaufsichtsamt und Eichamt bleiben am Standort Bremerhaven erhalten.
  28. Die bremischen Ämter in Bremerhaven werden personell aufgestockt.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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