Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 99 neu, 17 geändert, 6 unverändert, 48 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu im Entwurf sind vor allem die Folgen der europäischen Asylreform und die Arbeitsmigration: Der Entwurf schließt sekundäre Migrationszentren nach der GEAS-Reform in Bremen und Bremerhaven aus und will die Bezahlkarte nur noch optional einsetzen. Das Welcome Center soll zentrale Anlaufstelle für alle internationalen Beschäftigten und Auszubildenden werden, deren Aufenthalt nicht an einen einzelnen Ausbildungsvertrag gebunden sein soll. Kürzt der Bund Integrationskurse, soll Bremen eigene Deutschkurse finanzieren. Landesaufnahmeprogramme sollen allgemein für Kriegs- und Krisenregionen wieder aufgelegt werden. Nicht mehr einzeln genannt sind die Ablehnung sicherer Herkunftsstaaten, ein humanitäres Bleiberecht für Betroffene von Gewalt und Ausbeutung sowie die Pläne zur Zentralen Erstaufnahmestelle. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (99)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- Das Migrationsamt soll im Sinne der Menschen arbeiten.
- Sprach- und Bildungsförderung wird insbesondere für Menschen mit Migrationsgeschichte ausgebaut.
- Der Fachdienst „Flüchtlinge, Integration und Familien“ (F9) wird zugunsten einer inklusiven Sozialverwaltung aufgelöst.
- Geflüchtete werden wohnortbezogen den jeweiligen Sozialzentren zugeordnet.
- Ein Programm für Community-Sozialarbeit wird aufgebaut, um Teilhabeausschlüsse migrantischer Communities zu verringern.
- Internationale Auszubildende dürfen nicht in aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von einzelnen Ausbildungsbetrieben geraten.
- Der Aufenthaltsstatus internationaler Auszubildender wird nicht an einen einzelnen Ausbildungsvertrag gekoppelt.
- Wer den Ausbildungsplatz unverschuldet verliert, erhält bis zum übernächsten Ausbildungsstart, mindestens ein Jahr, Zeit für einen neuen Ausbildungsplatz, ohne den Aufenthaltsstatus zu verlieren.
- Das Welcome Center wird für die Vermittlung und Unterstützung internationaler Auszubildender zuständig.
- Die internationale Anwerbung von Auszubildenden erfolgt transparent, fair und unter wirksamer Kontrolle.
- Die Unterstützung für zugewanderte Beschäftigte wird ausgebaut.
- Die MoBA wird insbesondere für Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten ausgebaut.
- Sprachförderung für Zugewanderte wird wieder ausreichend finanziert und dauerhaft gesichert.
- Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse wird weiter beschleunigt.
- Das Welcome Center wird ausgebaut.
- Das Welcome Center wird zentrale Anlaufstelle für alle internationalen Beschäftigten und Auszubildenden, unabhängig vom Zuwanderungsweg.
- Das Welcome Center berät und unterstützt Unternehmen bei der Anwerbung ausländischer Beschäftigter.
- Die Migrationsämter sorgen bei ausländischen Beschäftigten für zügige Bearbeitung und sichere Aufenthalte.
- Die Bearbeitungszeiten für Einbürgerungen werden deutlich reduziert, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
- Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sollen durch bedarfsgerechte Sprachkurse besseren Zugang zu Weiterbildung und beruflichem Aufstieg erhalten.
- Für Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte soll es niedrigschwellige Qualifizierungsangebote, aufeinander aufbauende Aus- und Weiterbildungen und gezielte Förderprogramme zur Arbeitsmarktintegration geben.
- Gewaltschutz soll immer Vorrang vor aufenthaltsrechtlichen Fragen haben.
- In Bremen soll eine queere Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete geschaffen werden.
- Das Migrationsamt soll klare Richtlinien für einen menschenwürdigen Umgang mit queeren Geflüchteten schaffen.
- Migrantische Selbstorganisationen werden stärker dabei unterstützt, über die eigene Community hinaus in die Stadtgesellschaft hineinzuwirken.
- Der Selbsthilfe- und Projektfonds wird erweitert.
- Der Selbsthilfe- und Projektfonds wird um eine verlässliche, mehrjährige Strukturförderung ergänzt.
- Förderfähig sind insbesondere Personal, Räume, Qualifizierung, Digitalisierung, Nachwuchsarbeit und die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements.
- Der Bremer Rat für Teilhabe und Diversität wird zu einem repräsentativen Beteiligungsorgan weiterentwickelt.
- Community-Sozialarbeit wird besser gefördert und gewürdigt.
- Menschen, die Menschenwürde praktisch verteidigen, etwa durch Kirchenasyl, erhalten politische Rückendeckung.
- Die Streichung von Sprachkursen auf Bundesebene wird abgelehnt.
- Die Migrationspolitik schützt Menschenrechte und ermöglicht Teilhabe.
- Bremen stimmt im Bundesrat keinen Verschärfungen zu, die Grund- und Menschenrechte einschränken.
- Die Sondergesetzgebung gegen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wird als unbegründet und diskriminierend abgelehnt.
- Bremen und Bremerhaven sollen sichere und solidarische Häfen für Menschen in Not sein.
- Das Land nutzt alle Handlungsspielräume, um Schutz zu bieten und das Ankommen zu erleichtern.
- Leitlinie ist Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit bei Verwaltung, Wohnungs- und Arbeitssicherung und Unterbringung.
- Leitlinie sind Selbstbestimmung und sichere Perspektiven statt dauerhafter Unsicherheit.
- Leitlinie ist der Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Kinder, unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, queere und traumatisierte Geflüchtete.
- In Bremen und Bremerhaven darf es keine „Sekundären Migrationszentren“ nach der GEAS-Reform geben, auch nicht in abgewandelter Form durch Bestrafung des Verlassens von Unterkünften.
- Alle landesrechtlichen Spielräume werden genutzt, um die Auswirkungen von GEAS zu minimieren.
- Es werden keine sekundären Migrationszentren oder Kontroll- und Sanktionsregime eingerichtet, die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen einsperren.
- EU-rechtswidrige Kürzungen bei der Lebensunterhaltssicherung von Schutzsuchenden werden nicht weiter mitgetragen.
- Die Verwaltungspraxis sichert Rechte und unterstützt Menschen nach ihren individuellen Bedarfen.
- Bestehende Spielräume werden genutzt, um ankommende Menschen bei Zugang und Teilhabe zu unterstützen.
- Verfahrenswechsel vom Asylverfahren in Arbeitsmigration und Aufenthaltstitel werden ermöglicht und unterstützt.
- Duldungen werden für längere Zeiträume ausgestellt.
- Das Migrationsamt wird auf Einbürgerungen und Aufenthalte fokussiert.
- Ein digitales Antrags- und Terminportal für Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Einbürgerung wird eingeführt.
- Das Widerspruchsverfahren in aufenthaltsrechtlichen Verfahren wird wieder eingeführt.
- Unangekündigte sogenannte Schreibtischabschiebungen werden beendet.
- Die Härtefallkommission wird gestärkt und ihre Verfahren werden transparenter, niedrigschwelliger und schneller.
- Die Bezahlkarte wird zu einem optionalen Mittel für Leistungsauszahlungen.
- Diskriminierende Einschränkungen der Bezahlkarte wie das Bargeldlimit werden abgeschafft.
- Der Zugang zu Bankkonten für Leistungsberechtigte wird vereinfacht.
- Es braucht ausreichende Angebote zum Deutschlernen.
- Menschen, die jahrelang in Verfahren festhängen, dürfen nicht von Bildung und Sprache ausgeschlossen werden.
- Die Beseitigung von Hindernissen zur Partizipation und die Unterstützung dabei sind öffentliche Aufgabe.
- Kürzt der Bund Integrations- und Sprachkurse oder schließt Gruppen aus, organisiert Bremen ausreichend eigene Kurse.
- Auf Bundesebene wird gegen die Zugangsbegrenzung zu Integrationskursen eingetreten.
- Auf Bundesebene wird eine angemessene Finanzierung der Integrationskurse gefordert.
- Werden Integrationskurse vom Bund gekürzt oder Gruppen ausgeschlossen, werden aus kommunalen oder Landesmitteln finanzierte Deutschkurse eingerichtet.
- Erstorientierungs- und berufsbezogene Sprachkurse werden ausgebaut.
- Sprachkurse für Mütter mit Betreuungsbedarf werden ausgebaut.
- Familien werden im kommunalen Unterbringungssystem, in Übergangswohnheimen oder privaten Wohnungen statt in Landesaufnahmezentren untergebracht, um Schulwechsel zu vermeiden.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Ausbildungen werden schneller und flexibler.
- Qualifizierungsprogramme für zugewanderte Fachkräfte, Pflegekräfte, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden ausgebaut.
- Mehrsprachige Sozialberatung in Unterkünften, Quartieren und Bürgerhäusern wird gesichert und weiterentwickelt.
- Die Arbeit des Welcome Centers wird für alle ankommenden Menschen ausgeweitet, um ihnen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- Für besonders Schutzbedürftige werden verbindliche Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften eingeführt.
- Für Unterkünfte gelten höhere und kontrollierte Mindeststandards.
- Lange Wartezeiten von teils über zwölf Monaten auf den Auszug aus einer Landesaufnahmestelle werden abgelehnt.
- Projekte wie „Zukunft Wohnen“ werden langfristig abgesichert.
- Bestehende Mietverhältnisse mit privaten Vermietern für Unterkünfte werden auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.
- Zelt- und Leichtbauhallenlager werden geschlossen.
- Mietverträge und Kostenstrukturen im Unterbringungssystem werden überprüft.
- Vermieterinnen und Vermieter werden bei Fragen zur Vermietung an Geflüchtete aktiv beraten.
- Mindeststandards für Unterkünfte werden verbindlich kontrolliert.
- Über die Umsetzung der Mindeststandards in Unterkünften wird öffentlich berichtet.
- Nutzungsgebühren in Unterkünften werden abgeschafft.
- Feste Austauschformate mit relevanten Akteuren wie Flüchtlingsrat, Paritätischem und Fluchtraum werden etabliert.
- Die Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingshilfe, insbesondere „Gemeinsam in Bremen“, wird dauerhaft finanziert.
- Über Bundesratsinitiativen wird der Familiennachzug erleichtert.
- Über Bundesratsinitiativen werden Wartezeiten bei Visa- und Nachzugsverfahren abgebaut.
- Das Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.
- Über Bundesratsinitiativen erhalten Geflüchtete und Geduldete schneller und unbürokratischer Arbeitserlaubnisse.
- Über Bundesratsinitiativen werden Einbürgerungsverfahren bundesweit vereinfacht und beschleunigt.
- Der Bund wird aufgefordert, humanitäre Aufnahmeprogramme auszuweiten.
- Der Bund wird aufgefordert, Abschiebungen in Krieg, Verfolgung, Elend und Perspektivlosigkeit zu stoppen.
- Der Zugang zu Integrationskursen wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus geöffnet.
- Ungesicherte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse von Zugewanderten sollen überwunden werden.
- Die Unterbringung Zugewanderter in Massenunterkünften soll beendet werden.
- Der Ausschluss Zugewanderter von Arbeitsmöglichkeiten soll beendet werden.
- Alle zuständigen öffentlichen Institutionen sollen zuwanderungssensibel aufgestellt werden.
- Das Migrationsamt soll wieder erreichbar sein und seine Grundaufgaben zuverlässig erfüllen.
- Eine humane und liberale Zuwanderungspolitik für ein weltoffenes Bremen und Bremerhaven wird befürwortet.
- Ausschreibungen und Besetzungsverfahren werden auf mittelbare Benachteiligung überprüft, um den Anteil von Beschäftigten mit Migrationsbiografie im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
- An einer weltoffenen Integrationspolitik wird festgehalten.
GeändertFortgeführt, aber geändert (17)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die (Teil-)Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird weiter vorangetrieben und beschleunigt.
- Das Migrationsamt soll den besonderen Schutzbedarf queerer Geflüchteter anerkennen.
- Die Arbeit migrantischer Selbstorganisationen wird dauerhaft abgesichert.
- Migrantische Selbstorganisationen werden frühzeitig, kontinuierlich und verbindlich an politischen Vorhaben zu Integration, Teilhabe und Zusammenleben beteiligt.
- Ausreichende Deutschkursangebote werden auf Landesebene gesichert und ausgebaut.
- Das Selbstverständnis der „Festung Europa“ wird abgelehnt.
- Ermessensspielräume werden ausgeschöpft, um sichere Aufenthaltstitel statt Kettenduldungen zu ermöglichen.
- Das Migrationsamt wird personell so ausgestattet, dass Termine, Aufenthaltstitel und Einbürgerungen zügig bearbeitet werden.
- Landesaufnahmeprogramme für gefährdete Verwandte von Bremerinnen und Bremern aus Kriegs- und Krisenregionen werden wieder aufgelegt.
- Sprachmittlung wird in Sozialämtern, Schulen, Kitas, Gesundheitsdiensten und Beratungsstellen verbindlich bereitgestellt.
- Geflüchtete erhalten schneller Zugang zu Übergangswohnheimen oder eigenen Wohnungen.
- Die Wohnraumvermittlung für Geflüchtete wird ausgebaut.
- Die Unterbringung Geflüchteter wird dezentral über die Stadt verteilt.
- Kooperationen mit öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften werden ausgebaut, um Übergänge in eigenen Wohnraum zu erleichtern.
- Gewaltschutzkonzepte werden in allen Unterkünften verbindlich umgesetzt und weiterentwickelt, insbesondere für Frauen, Kinder, queere Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und traumatisierte Personen.
- Für queere Geflüchtete wird eine eigene kommunale Unterkunft eingerichtet.
- Unabhängige Beratungsstellen und Träger, insbesondere für Asylverfahrensberatung, Wohnen und psychosoziale Unterstützung, werden langfristig abgesichert.
GleichUnverändert fortgeführt (6)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Anerkennung von Abschlüssen wird vereinfacht.
- Die MoBA wird langfristig finanziell abgesichert.
- Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird durch Qualifizierungs- und Beratungsangebote unterstützt.
- Legale und sichere Wege der Aufnahme von Schutzsuchenden werden gestärkt.
- Alle Menschen in Bremen sollen unabhängig von den Gründen ihres Aufenthalts gleiche Teilhabe und gleiche Lebensmöglichkeiten haben.
- Das unabhängige Beschwerdemanagement wird evaluiert und bei Bedarf ausgebaut.
EntfallenNicht mehr im Programm (48)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Die Integration aller Geflüchteten wird an den Standard der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter angenähert.
- Geflüchtete erhalten unbürokratische Zugänge zu Wohnraum, Arbeit, Bildung und Gesundheit.
- Migrationshintergrund wird als Chance gefördert, statt defizitorientierter Ansätze.
- Die Förderung der Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund, etwa bei Unternehmensgründungen, Netzwerken und Bildungsressourcen, wird gestärkt.
- Zugangshindernisse und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt werden angegangen und überwunden.
- Der Erwerb erforderlicher Sprachkompetenzen wird bei allen Förderprogrammen von Anfang an berücksichtigt.
- Die Zahl der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in Projekten wird erhöht.
- Zielgruppenorientierte Angebote für geflüchtete Alleinerziehende werden ausgebaut und neu geschaffen, um Spracherwerb und berufliche Qualifizierung niedrigschwellig zu unterstützen.
- Für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen werden bedarfsgerechte Schutzeinrichtungen gewährleistet.
- Geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrungen wird eine angemessene medizinische und psychologische Versorgung gesichert.
- Geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen erhalten ein uneingeschränktes Bleiberecht.
- Menschen, die wegen Verfolgung aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, erhalten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.
- Queere Geflüchtete erhalten Freizügigkeit bei der Wahl des Wohnorts.
- In Behörden und Verwaltung gibt es Ansprechpersonen, die für den Umgang mit migrantischen LGBTIQ*-Personen ausgebildet sind.
- Opfer von Arbeitsausbeutung aus der EU und aus Drittstaaten erhalten Schutz durch das humanitäre Bleiberecht.
- Jobcenter und Sprachschulen arbeiten für bedarfsgerechte Kurse besser zusammen.
- Menschen mit Migrationsgeschichte sind in Organisationen und Institutionen auch in Leitungsfunktionen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten.
- Flucht vor Verfolgung, Krieg oder existenzieller Not gilt als Menschenrecht.
- Wenig Bürokratie und schnelle Aufenthaltserlaubnisse werden Mindeststandard für die Aufnahme aller Geflüchteten.
- Bei der Aufnahme von Familienangehörigen spielt das Einkommen keine Rolle.
- Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass werden solchen mit ukrainischem Pass gleichgestellt.
- Für die Gleichstellung werden auf Landesebene Fiktionsbescheinigungen genutzt und Strukturen an Hochschulen und in Betrieben ausgebaut.
- Rom*nja erhalten häufiger einen Schutzstatus.
- Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
- Whistleblowerinnen und Whistleblower erhalten politisches Asyl.
- Betroffene von Zwangsprostitution, rechter Gewalt und Arbeitsausbeutung erhalten ein humanitäres Bleiberecht.
- Bremen baut über eine Anstalt öffentlichen Rechts oder städtische Gesellschaften selbst Immobilien für die Unterbringung Geflüchteter.
- Die Zentrale Erstaufnahmestelle in der Lindenstraße wird in ihrer bestehenden Form abgelehnt.
- Die Zentrale Erstaufnahmestelle wird verkleinert.
- Die Zentrale Erstaufnahmestelle wird dezentralisiert.
- Ein frühzeitiges Clearing stellt besondere Schutzbedarfe fest und sichert die Unterbringung vulnerabler Gruppen.
- Beim Neu- und Umbau von Unterkünften werden Appartement- und Wohnungsstrukturen geschaffen.
- Wohnheime nach der Erstaufnahme dienen nur als Übergangslösung, wenn kein regulärer Wohnraum verfügbar ist.
- Geflüchtete werden wohnungsartig mit Privatsphäre, eigenen Sanitäranlagen und Kochmöglichkeiten untergebracht.
- Unterkünfte bieten Schutz und verhindern weitere Traumatisierungen.
- Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird in allen Unterkünften für Geflüchtete, etwa über die Hausordnung, sichergestellt.
- Unterkünfte erhalten bessere Personalschlüssel.
- Unterkünfte erhalten finanziell abgesicherte Unterstützung durch Sprachmittler und professionelle Dolmetscher.
- Zielgruppenspezifische Angebote für geflüchtete Frauen bleiben bestehen.
- Angebote für geflüchtete Frauen werden nach Schutzbedarf statt nach Herkunftsregion belegt.
- Es gibt spezifische Angebote für junge queere Geflüchtete.
- Die demokratische Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen wird finanziell abgesichert.
- Die Unterstützung Geflüchteter durch professionelle und ehrenamtliche Strukturen wird stärker gewürdigt.
- Staatliche und wohlfahrtliche Aufgaben werden nicht systematisch auf Ehrenamtliche ausgelagert.
- Die Budgets für Lotsen- und Mentorenprogramme, Deutschlernorte und Übersetzungshilfen werden ausgebaut.
- Beratungsangebote für junge Geflüchtete werden dauerhaft abgesichert.
- Projekte von Geflüchteten für Geflüchtete werden weiter gefördert.
- Die Förderung von Projekten Geflüchteter erhält niedrigschwellige Zugänge.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht