Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Gesundheit und Pflege: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Gesundheit und Pflege 72 neu, 27 geändert, 9 unverändert, 129 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu im Entwurf sind vor allem Forderungen zur psychischen Gesundheit: Behandlungszentren für eine dezentrale stationäre Psychiatrie in den Stadtbezirken, aufsuchende Teams und eine eigene Suchtklinik für Kinder und Jugendliche. Für die Pflege fordert der Entwurf ein Landes-Pflege-Wohngeld und die Übernahme der Ausbildungs- und Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen durch das Land. Eine gewaltfreie Psychiatrie soll nur noch weitestmöglich erreicht werden. 2023 hatte das Programm noch die Abschaffung der Fallpauschalen und des Paragrafen 218, ein Sicherstellungsgesetz für Schwangerschaftsabbrüche und eine 35-Stunden-Woche bei der GeNo gefordert; diese Punkte werden nicht mehr einzeln genannt. Damit rücken Krankenhausfinanzierung und Geburtshilfe in den Hintergrund, psychische Versorgung und Pflegekosten nach vorn. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (72)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- Pflege zu Hause soll nicht in die Armut führen.
- Die Frauengesundheit wird gestärkt.
- Die mobile Gesundheitsversorgung für Wohnungslose bei Extremwetter wird gestärkt.
- In jedem Stadtteil soll es wohnortnahe Gesundheitsangebote einschließlich Pflege, psychischer Gesundheit und Frauengesundheit geben.
- Die Gesundheitsversorgung wird an den Bedarfen in den Quartieren ausgerichtet.
- Das gesundheitliche Versorgungssystem wird den vielfältigen Lebenslagen der Patientinnen und Patienten gerecht.
- Das Gesundheitswesen erhält neue Steuerungsinstrumente und eine grundlegend andere Aufgabenverteilung mit stärkerem öffentlichem Einfluss.
- Zwischen den Gesundheitsberufen wird die Aufgabenverteilung neu geregelt, sodass etwa Kompetenzen von Pflegepersonal formal anerkannt und eingesetzt werden.
- Das Land verstärkt sein Engagement in Quartieren ohne ausreichende gesundheitliche Versorgungsstrukturen.
- Gesundheitsfachkräfte im Quartier, Hebammenzentren und Regionale Fachkräfte für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden stärker miteinander verzahnt.
- Lücken im gesundheitlichen Unterstützungsangebot, etwa zwischen Familienhebammen und Gesundheitsfachkräften in Schulen, werden durch neue Angebote geschlossen.
- Projekte an der Schnittstelle zwischen ambulanter ärztlicher Versorgung, Beratungs- und Präventionsangeboten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst werden gefördert.
- Durch gute Grundversorgung sowie mehr Konzentration und Spezialisierung werden Krankenhausversorgung auf hohem Niveau gehalten und Krankenhäuser wirtschaftlich stabilisiert.
- In den Stadtbezirken werden neue Behandlungszentren für die dezentrale stationäre psychiatrische Versorgung eingerichtet.
- In allen fünf Bezirken werden ergänzende Unterbringungs- und Wohnangebote für psychisch kranke Menschen eingerichtet.
- Bei Wohnangeboten für psychisch kranke Menschen wird der Ansatz Housing First verfolgt.
- In jedem Bremer Stadtbezirk und in Bremerhaven werden aufsuchende Teams für Menschen aufgebaut, die psychiatrische Angebote nicht annehmen.
- Fortbildungen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werden für das Personal in der Psychiatrie verpflichtend.
- Fortbildungsangebote zu Rassismus für das psychiatrische Personal werden gestärkt.
- In der Psychiatrie werden weitere geschützte, nutzbare Räume für queere Menschen, Frauen, von Rassismus Betroffene und andere marginalisierte Gruppen geschaffen.
- Für die Beteiligten des Gesundheitssystems im Land werden feste Ansprechpersonen zu Autismus im Erwachsenenalter, etwa Autismuscoaches, geschaffen.
- Zu Autismus im Erwachsenenalter werden weitere Fortbildungsangebote geschaffen.
- Wer keinen Psychotherapieplatz mit Kassensitz findet, bekommt niedrigschwellig andere qualifizierte Behandlung erstattet.
- Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, erhalten gesicherten Zugang zu muttersprachlichen kassenfinanzierten Psychotherapieangeboten.
- Die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird garantiert.
- Ein bloßer Ausbau forensischer Plätze und eine Rückkehr zur Verwahrpsychiatrie werden abgelehnt.
- Für Menschen aus dem Maßregelvollzug gibt es bessere Übergänge und spezialisierte Wohnangebote in Bremen statt einer Unterbringung in anderen Bundesländern.
- Die Dienstleistungszentren für die Pflege werden professionalisiert und auf eine solide finanzielle Basis gestellt.
- Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird als Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und ihre An- und Zugehörigen weiterentwickelt.
- Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe wird eine moderne, vielseitig nutzbare Bildungsakademie gebaut.
- Die Gesundheitsfachberufe erhalten deutlich mehr eigenständige Handlungsmöglichkeiten.
- Für Pflegekräfte werden neue Handlungsfelder wie Community Health Nurses erschlossen.
- Die mit dem Pflegeneuordnungsgesetz geplante Reform der Bundesregierung, die die Eigenanteile für Pflegeheimplätze weiter erhöht, wird abgelehnt.
- Das Land trägt dazu bei, dass das Leben in Pflegeeinrichtungen bezahlbar wird.
- Das Land übernimmt die Ausbildungs- und Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen.
- Ein Pflege-Wohngeld wird eingeführt.
- Kürzungen bei der finanziellen Entschädigung pflegender Angehöriger, etwa die Streichung des Pflegegeldes bei Pflegestufe 1, werden abgelehnt.
- Die Erfahrungen mit dem Züricher Modell, das Mikrohandel von Drogen in Konsumräumen und Hilfeeinrichtungen toleriert, werden geprüft.
- Suchterkrankungen werden als Erkrankungen mit verschiedenen Ursachen behandelt.
- Nachbarschaften im Umfeld von Drogenhilfeeinrichtungen werden durch feste Ansprechpersonen und Konfliktmanagement unterstützt.
- In Bremen und Bremerhaven werden spezialisierte Entgiftungsangebote ausgebaut.
- Präventionsangebote gegen Suchterkrankungen werden deutlich ausgeweitet.
- Alkohol-, Medikamenten- und Mediensucht sowie weitere Suchterkrankungen werden in Prävention, Beratung und Behandlung stärker berücksichtigt.
- Das Land Bremen veröffentlicht die Liste der genehmigten Cannabis-Anbauvereinigungen und aktualisiert sie laufend.
- Stationäre und ambulante Plätze für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Bremen werden erhalten, aufgebaut und erweitert.
- Im Land Bremen wird eine eigene Suchtklinik für Kinder und Jugendliche geschaffen.
- Unterstützungsangebote für suchtkranke Menschen in Bremen-Nord werden ausgebaut.
- Ein Landes-Pflege-Wohngeld wird eingeführt, damit Pflegebedürftigkeit nicht zur Armutsfalle wird.
- Wartelisten für psychologische Hilfe für Kinder und Jugendliche werden durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt.
- Die Ressorts Bildung, Soziales und Gesundheit entwickeln einen gemeinsamen Aktionsplan zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
- Gemeinsam mit Pflegekräften wird geprüft, welche ambulanten und aufsuchenden Pflegeangebote verstärkt werden sollen.
- Für Pflegeheime soll ein neues Konzept entwickelt werden, damit sie Pflege und Betreuung unter wachsenden Anforderungen gewährleisten können.
- Tagesklinische und ambulante Angebote für Seniorinnen und Senioren sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger sollen ausgebaut werden.
- Pflegepersonal soll zu den Bedürfnissen queerer Pflegebedürftiger fortgebildet werden.
- Queersensibel arbeitende Pflegeangebote sollen unterstützt werden.
- In allen Pflegebereichen sollen die besonderen Bedürfnisse queerer Pflegebedürftiger berücksichtigt werden.
- Geschlechtsangleichende Versorgung soll weiterhin von den Krankenkassen finanziert werden, auch außerhalb eines binären Geschlechtersystems.
- Die Wirkung des Gesetzes zur Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung soll untersucht werden.
- Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Hebammen sollen queersensibel geschult werden.
- Die Arbeit von STI-Beratungsstellen beim Gesundheitsamt und der AIDS-Hilfe soll weiterhin finanziert werden.
- Im Gesundheitsamt soll ein monatlicher Testtag für queere Menschen eingerichtet werden.
- Das Recht auf Gesundheit darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen und muss vollumfänglich gewahrt werden.
- Geflüchtete erhalten unmittelbar nach dem Ankommen Zugang zu medizinischer Versorgung über die Krankenkassen.
- Niedrigschwellige, dezentrale Angebote zur Gesundheitsberatung werden ausgebaut.
- Bestehende Angebote zur medizinischen Versorgung Geflüchteter werden evaluiert und bedarfsgerecht ausgebaut.
- Psychosoziale Unterstützung und mehrsprachige Angebote werden insbesondere für vulnerable Gruppen gestärkt.
- Niedrigschwellige psychosoziale Angebote in den Stadtteilen werden ausgebaut.
- In Bremerhaven soll eine hochwertige stationäre Versorgung rund um die Uhr gewährleistet sein.
- Für Investitionen in Gebäude, Medizintechnik und Arbeitsbedingungen des Klinikums werden finanzielle Mittel bereitgestellt.
- In Bremerhaven soll es eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung geben.
- In den Gesundheitszentren arbeiten Ärzte, Pflege-, Therapie-, Hebammen- und Sozialarbeitsberufe unter einem Dach zusammen.
- Bestehende Gesundheitsangebote werden mit den Gesundheitszentren zu einer zentralen Anlaufstelle in den Stadtteilen verbunden.
GeändertFortgeführt, aber geändert (27)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die aufsuchende Gesundheitsversorgung von obdachlosen und drogensüchtigen Personen wird unterstützt.
- Gesundheitliche Versorgung wird stärker in öffentlicher Verantwortung statt nach privaten Profitinteressen organisiert.
- Kommunale medizinische Versorgungszentren bündeln neben ärztlichen Angeboten weitere Quartiersangebote als Gesundheitszentren im Stadtteil.
- Die Krankenhäuser erhalten solide Investitionen in klimagerechte Modernisierung und Sanierung.
- Die kommunalen Kliniken Gesundheit Nord und Klinikum Reinkenheide werden durch die Stadtgemeinden als Träger gestärkt.
- Die Psychiatrie wird weitestmöglich gewaltfrei gestaltet, ohne die Bedarfe der stationären Behandlung zu vernachlässigen.
- Der soziale Krisendienst wird zu einem leicht erreichbaren 24-Stunden-Krisendienst mit aufsuchendem Personal weiterentwickelt.
- Im Maßregelvollzug ermöglicht ausreichendes Personal eine zwangsarme, menschenwürdige Behandlung.
- Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird personell verstärkt.
- Die Erhöhung der Pflegeausbildungsplätze und Projekte wie „Bleib dran“ für den Verbleib in Ausbildung und Beruf werden fortgesetzt.
- Die Drogenhilfe wird mit Schwerpunkt auf dezentrale Hilfsangebote ausgebaut.
- Maßstab der Sucht- und Drogenpolitik ist Gesundheit, Unterstützung und ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen, nicht die Zahl der Platzverweise.
- Die Substitutionsbehandlung wird abgesichert und von ausreichend Ärztinnen und Ärzten angeboten.
- Fehlende Substitutionsplätze werden durch zusätzliche städtische Substitutionsambulanzen ergänzt.
- Bremen beteiligt sich an Modellprojekten zur Behandlung von Crack- und Kokainabhängigkeit und erprobt neue Behandlungsansätze.
- Niedrigschwellige Hilfsangebote und geschützte Räume werden als Teil einer sozialen Drogenpolitik bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Der Aufbau kommunaler und gemeinnütziger Pflegeheime gilt als zentrale Möglichkeit für einen Kulturwandel in der Pflege.
- Das Angebot von Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleitern soll ausgebaut werden.
- Zur Entlastung pflegender Angehöriger soll es eine verlässliche und unbürokratische Kurzzeitpflege geben.
- Zur Entlastung pflegender Angehöriger soll es ambulantes Haus- und Pflegepersonal sowie Hausbesuche geben.
- Die medizinische Versorgung von trans* und inter* Personen in Bremen soll sichergestellt werden.
- Es soll geprüft werden, ob eine Bündelung queersensibler medizinischer Angebote die Gewinnung und Bindung von Fachpersonal unterstützt.
- Die Förderung von REFUGIO wird erweitert, um die psychologische Versorgung Geflüchteter sicherzustellen.
- In den Stadtteilen Bremerhavens werden gemeinwohlorientierte Gesundheitszentren geschaffen.
- Das Hebammenzentrum und die Gesundheitsfachkräfte im Quartier in Bremerhaven werden ausgebaut.
- In den Quartieren wird Infrastruktur aufgebaut, um Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu beraten und zu entlasten.
- In Bremerhaven wird wie in Bremen ein Projekt zum anonymen Behandlungsschein für Menschen ohne Krankenversicherung finanziert und umgesetzt.
GleichUnverändert fortgeführt (9)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Der Einfluss von Investoren wie Private-Equity-Gesellschaften auf die ambulante Versorgung wird zurückgedrängt.
- Investorengeführte Praxen werden bundesweit verboten.
- Ein Landestransparenzregister für medizinische und pflegerische Einrichtungen wird geschaffen.
- Es gibt ausreichende, zeitnah verfügbare Psychotherapieplätze.
- In Bremen wird eine Diamorphinbehandlung, also ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige, angeboten.
- Eine unkomplizierte Möglichkeit des Drug-Checkings wird geschaffen.
- Für Menschen in psychiatrischer Behandlung soll schon während des Klinikaufenthalts eine verzahnte Anschlussbetreuung eingerichtet werden.
- Die Zukunft des Klinikums Reinkenheide wird dauerhaft gesichert.
- Pflegerische Versorgung und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden wohnortnah im Quartier verbessert.
EntfallenNicht mehr im Programm (129)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- An kommunalen Kliniken gilt ein einheitlicher Tarif für den gesamten Klinikverbund.
- Die für Reinigung und Catering zuständige Servicegesellschaft der kommunalen Kliniken wird wieder eingegliedert.
- Die kooperative Krankenhausplanung wird fortgeführt.
- Die Zentralisierung der GeNo-Ausbildung am Hulsberg wird zu Ende geführt.
- Gesundheitszentren werden zu präventiv wirkenden Gesundheits- und Sorgezentren weiterentwickelt, die Sorgeverantwortung und soziale Belange berücksichtigen.
- Die Gesundheits- und Sorgezentren unterstützen Care-Arbeit und deren faire und gleichberechtigte Verteilung.
- Eine Jugendentgiftung wird eingerichtet.
- Für kranke Obdachlose werden bedarfsgerecht Krankenzimmer vorgehalten.
- Auf Bundesebene wird ein Pflegegeld für pflegende Angehörige nach dem Vorbild des Elterngelds eingeführt.
- Stationäre Altenpflege gewährleistet größtmögliche Autonomie bei guter Versorgung.
- Bei überdurchschnittlichen Gewinnen konzernbetriebener Pflegeeinrichtungen wird regulierend eingegriffen.
- Alten- und Pflegeheime im Besitz von Finanzinvestoren werden perspektivisch rekommunalisiert.
- Daseinsvorsorge und die Versorgung älterer Menschen gehören in gemeinnützige oder öffentliche Hand statt als Anlageobjekt zu dienen.
- Die Qualifizierung angelernter Beschäftigter in der Altenpflegehilfe wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit weiter gefördert.
- Die Kommunikations- und Werbekampagne für die Pflege wird fortgesetzt.
- Die Pflegeversicherung wird zu einer Vollversicherung umgebaut.
- Die Einhaltung der Tarifpflicht bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen wird kontrolliert.
- Das Gesundheitswesen wird an die Klimakrise und ihre gesundheitlichen Folgen angepasst.
- Gesundheitliche Ungleichheit wird mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft.
- Für pflegende Angehörige, Eltern, Senior*innen und andere Unterstützungsbedürftige werden Selbsthilfe-, Vernetzungs- und Beratungsangebote geschaffen.
- Gesundheits- und Sorgezentren werden an den jeweiligen Stadtteil angepasst und stärken vorhandene Angebote.
- Erfahrungen aus Projekten wie LIGA in Gröpelingen fließen in die Entwicklung der Gesundheitszentren ein.
- Gesundheits- und Sorgezentren werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
- Gesundheits- und Sorgezentren werden schrittweise auf alle Stadtteile ausgeweitet.
- Die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren werden über 2023 hinaus verstetigt.
- Die Hebammenversorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen wird wohnortnah gesichert.
- Für die Haftpflichtversicherung von Hebammen wird per Bundesratsinitiative eine bundesweite Lösung angestrebt.
- Das System der Beleghebammen wird wieder eingeführt.
- Hebammengeleitete Kreißsäle werden auf weitere Kliniken im Land Bremen ausgeweitet.
- Natürliche Geburten werden gefördert und die Kaiserschnittrate gesenkt.
- Die Ergebnisse des Runden Tisches Natürliche Geburt werden für Geburtskliniken verpflichtend.
- Familienhebammen und Frühe Hilfen für Familien in schwierigen Lagen werden ausgebaut.
- Familienhebammen und Frühe Hilfen werden perspektivisch über die Gesundheits- und Sorgezentren organisiert.
- Eine Informationsoffensive sensibilisiert medizinisches Personal und Bevölkerung für frauenspezifische Krankheiten und Symptome.
- Ein Sicherstellungsgesetz regelt ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche.
- Das Land sichert die Arbeit von pro familia mit ausreichender Finanzierung.
- Ärzt*innen erhalten mehr Weiterbildungen zu medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbrüchen und zum Umgang mit Schwangeren.
- Schwangerschaftsabbruch wird Teil der allgemeinen medizinischen Ausbildung.
- Die Weiterbildungsordnung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wird um den Schwangerschaftsabbruch erweitert.
- Das Angebot medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche wird ausgeweitet.
- Praxen erhalten für medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche eine angemessene Vergütung.
- Eine Pauschale über die Gebührenordnungspositionen ermöglicht Ärzt*innen eine bürokratieärmere Abrechnung.
- Bei der Gesundheitsbehörde wird eine Rechtsberatung für Ärzt*innen zu Schwangerschaftsabbrüchen eingerichtet.
- Ein Investitionsförderprogramm unterstützt die Ausstattung von OP-Sälen in gynäkologischen Praxen.
- Paragraf 218 wird abgeschafft und Schwangerschaftsabbrüche werden grundsätzlich legalisiert.
- Das Gesundheitswesen öffnet sich interkulturell durch fortlaufende Schulungen des Personals.
- Beschäftigte im Gesundheitssektor werden für die Bedarfe geflüchteter Menschen sensibilisiert.
- Migration wird in Gesundheitsversorgung, -prävention und -förderung systematisch berücksichtigt.
- Zugangshindernisse zu Praxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen werden beseitigt.
- Untersuchungstechniken und Kommunikation werden an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst.
- Leichte Sprache, verständliche Patienteninformationen und passende Beratung werden im Gesundheitswesen selbstverständlich.
- In Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal werden Module zum diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen eingeführt.
- Die Module zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden von fachkundigen Peerkräften durchgeführt.
- Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in Pflege und (teil-)stationären Einrichtungen werden garantiert.
- Die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung und ihrer Bedarfsplanungen wird überwunden.
- Die Gesundheitsversorgungsplanung erfolgt möglichst gemeinsam mit Niedersachsen.
- Neustrukturierungen von Krankenhäusern und ambulanter Versorgung führen weder zu Personalabbau noch zu Outsourcing.
- Die Fallpauschalenfinanzierung der Krankenhäuser wird abgeschafft.
- Eine solidarische, bedarfsdeckende und qualitätssichernde Finanzierung der stationären Versorgung wird eingeführt.
- Vorsorgepauschalen sichern die Grundfinanzierung, insbesondere für Notaufnahmen, Geburtshilfe und Pädiatrie.
- Die Einzelförderung in der Krankenhaus-Investitionsförderung wird weiter für besonders wichtige Vorhaben eingesetzt.
- Das Sonderprogramm Krankenhäuser und öffentliches Gesundheitswesen aus dem Bremen-Fonds wird im regulären Haushalt fortgesetzt.
- Die Stadtgemeinde übernimmt alle restlichen Kredite der GeNo für den Teilersatzneubau.
- Eine Ablösung der 100-Millionen-Euro-Namensschuldverschreibung aus den laufenden Einnahmen der GeNo wird abgelehnt.
- Die neue Krankenhausplanung beseitigt Über-, Unter- und Fehlversorgung.
- Versorgungsstrukturen und Bedarfe in Bremen, Bremerhaven und dem Umland werden umfassend analysiert.
- Weitere Ausgliederungen in den kommunalen Kliniken werden abgelehnt.
- Die Tochtergesellschaft Gesundheit Nord Dienstleistungen wird aufgelöst.
- Die Notfallversorgung wird über Schwerpunktkliniken und zentrale, hoch qualifizierte Notaufnahmen organisiert.
- Neben wenigen zentralen Notaufnahmen werden wohnortnahe ambulante Notfallstrukturen vorgehalten.
- Die Krankenkassen finanzieren die Notfallversorgung ausreichend.
- Die Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege in Bremen werden verbessert.
- Bei der GeNo wird ein Belastungsausgleich mit dem Ziel einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt.
- Eine Beschäftigungsoffensive verhindert Arbeitsverdichtung für Pflegekräfte bei verkürzter Wochenarbeitszeit.
- Die Pflegeausbildung der GeNo wird am Standort Mitte zentralisiert.
- Die ärztliche Bedarfsplanung erfolgt auf Ebene der Stadtteile.
- Die ärztliche Bedarfsplanung orientiert sich zusätzlich an Einkommensarmut, Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf und räumlichen Gegebenheiten.
- Auf Bundesebene wird eine Neuordnung der Sicherstellung der ambulanten Versorgung angestrebt, die die Kompetenzen der Länder stärkt.
- Der Entscheidungsspielraum der Selbstverwaltungsorgane in der ambulanten Versorgung wird durch Bindung an öffentliche Versorgungsziele eingeengt.
- Bis zu einer Neuordnung der Bedarfsplanung wird ein Verfahren zur gerechteren Verteilung von Ärztinnen und Ärzten nach Berliner Vorbild eingeführt.
- Stadtteile mit hoher Armutsquote erhalten einen Zuschlag bei der Zahl der haus- und kinderärztlichen Praxissitze.
- Personalausstattung und Räume der Psychiatrie ermöglichen eine hochwertige Behandlung ohne Zwang und Gewalt.
- Ambulante Modellprojekte für Menschen mit psychischen Problemen werden verstetigt.
- Die ambulante Versorgung für Menschen mit psychischen Problemen wird ausgebaut.
- Menschen nach längeren Klinikaufenthalten erhalten Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Alltag.
- Der Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung darf die Versorgungsqualität in der stationären Behandlung nicht senken.
- Die Ambulantisierung erfordert einen verbindlichen Bettenabbau in der stationären Psychiatrie.
- Das Landes-PsychKG wird daraufhin überprüft, wie der Schutz vor Zwangsbehandlung gestärkt werden kann.
- Die Arbeit der Genesungsbegleitung wird konsequent integriert und unterstützt.
- Der Krisendienst wird durch einen entsprechend ausgestatteten sozialpsychiatrischen Dienst abgesichert.
- Bestehende Arbeits- und Beschäftigungsangebote zur Stabilisierung werden verstetigt und ausgebaut.
- Gesundheitsförderung setzt besonders auf aufsuchende, quartiersbezogene und partizipative Ansätze.
- Die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren werden gegebenenfalls in neu zu schaffende Gesundheits- und Sorgezentren integriert.
- Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention werden stärker aufeinander abgestimmt.
- Für Bremen wird ein Gesundheitsplan erstellt.
- In Bremen wird eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Gesundheitsförderung aufgebaut.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird weiter ausgebaut.
- Die Bundesmittel aus dem Pakt für den ÖGD werden für den Aufbau eines modernen, nachhaltigen und bevölkerungsnahen Gesundheitsdienstes in Bremen genutzt.
- Ein Schwerpunkt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes liegt auf Gesundheitsförderung und Prävention.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt neue Themen wie Klima und Gesundheit stärker in den Fokus.
- Stellen für Präventions- und Pflegefachkräfte werden ausgebaut.
- Jeder Präventions- oder Pflegefachkraft wird eine bestimmte Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als feste Ansprechperson für Gesundheitsfragen zugeteilt.
- Im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden attraktive Arbeitsbedingungen wie Tarifbindung, unbefristete Verträge und Weiterbildung geschaffen.
- Wohnortnahe professionelle Beratung und Betreuung wird in Form von Gesundheits- und Sorgezentren ausgebaut.
- Flächendeckende präventive Hausbesuche werden als Angebot für Seniorinnen und Senioren eingeführt.
- Das Angebot der Pflegestützpunkte wird ausgeweitet.
- In kommunalen Gesundheits- und Sorgezentren werden neben der interdisziplinären gesundheitlichen Versorgung Angebote der Selbsthilfe, Interessenvertretung, Vernetzung und Beratung geschaffen.
- Die Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen in Pflegestützpunkten wird ausgebaut.
- Die Kosten für Kinderwunschbehandlungen werden auch für lesbische und andere queere Familienkonstellationen als Krankenkassenleistung übernommen.
- Es gibt mehr Familienhebammen, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen.
- Familienhebammen stehen in Kinder- und Familienzentren und Häusern für Familie für Eltern in den ersten Lebensjahren eines Kindes zur Verfügung.
- Im Gesundheitswesen werden Antidiskriminierungsstellen nach dem Vorbild der Schulen geschaffen.
- Cannabis wird weiter legalisiert und unter hohen Jugendschutzstandards kontrolliert abgegeben.
- Gebäudesanierung und neue Medizinstrategie der Krankenhäuser führen nicht zu schlechterer medizinischer Versorgung oder zu Belastungen der Beschäftigten.
- Kommunale Krankenhäuser werden nicht länger ausschließlich betriebswirtschaftlich saniert.
- Der Bund regelt die Krankenhausfinanzierung neu.
- Die Pandemiefolgen der Krankenhäuser werden komplett ausgeglichen.
- Pflegekräfte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern werden besser bezahlt.
- Krankenhausinvestitionen werden nicht von Bremen allein getragen.
- Das Prinzip der Fallpauschalen gilt als untauglich.
- Das Klinikum Bremen-Nord wird zu einem Krankenhaus der medizinischen Vollversorgung weiterentwickelt.
- Der Abzug der Level-II-Frühchenversorgung aus dem Klinikum Bremen-Nord wird abgelehnt.
- In der Geburtshilfe werden mehr Hebammen mit deutlich besseren Arbeitsbedingungen eingesetzt.
- In der Geburtshilfe werden mehr Dolmetscher eingesetzt.
- Die kinder- und fachärztliche Versorgung in Bremen-Nord wird deutlich verbessert.
- Die Kassenärztliche Vereinigung wird regional kleinteiliger geordnet, mit einer eigenen KV Bremen-Nord.
- Alle Patienten erhalten unabhängig von ihrer Versicherung eine ausreichende ärztliche Versorgung.
- Dem drohenden Ärztemangel in Bremerhaven wird mit einem Rahmenkonzept zur medizinischen Versorgung begegnet.
- Grundlage der ärztlichen Bedarfsplanung ist der tatsächliche Bedarf und nicht der Verteilungsschlüssel der Kassenärztlichen Vereinigung.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht