Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven
Energie: was sich gegenüber 2023 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Energie 39 neu, 17 geändert, 7 unverändert, 31 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.
Neu ist im Entwurf ein breiter Ausbau der Solarenergie, etwa mit einer Solargesellschaft, der Ausweitung der Solar-Dachpflicht auf kleine Dächer und geförderten Stecker-PV-Anlagen für Mieterinnen und Mieter. Hinzu kommen Ziele für die Wärmewende, die bis 2038 abgeschlossen sein soll, ein Zeitplan für den Ausstieg aus den Gasnetzen sowie Stromspeicher von etwa 1 TWh. Bei der Rekommunalisierung genügt nun ein mehrheitlich kommunaler Fernwärmebetrieb statt einer vollständigen Übernahme, bei swb und wesernetz werden Mehrheitsanteile angestrebt. Nicht mehr einzeln genannt sind der Sozialtarif für Strom, Energiepreisdeckel, ein Verbot von Energiesperren und mehrere Wasserstoffprojekte. Der Entwurf rückt damit von der Preisentlastung in der Energiekrise hin zu Netzausbau, Speichern und dezentraler Erzeugung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (39)
Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.
- Auf öffentlichen Dächern wird Photovoltaik installiert.
- Eine Solargesellschaft wird gegründet.
- Balkonsolaranlagen werden gefördert.
- Bezahlbare Energie soll durch eine aktiv gestaltete Energie- und Wärmewende erreicht werden.
- Die Eigenstromerzeugung von Betrieben wird vereinfacht.
- Neue Gebäude in Gewerbegebieten erhalten verpflichtend Photovoltaik auf den Dächern.
- Die dezentrale Eigenversorgung wird gestärkt, etwa durch eine Förderung privater Stromspeicher.
- Das Handlungsfeld Wärmewende wird zu „Wärme- und Energiewende“ erweitert.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird Teil des Handlungsfelds Wärme- und Energiewende.
- Die dezentrale Eigenversorgung von Betrieben mit Strom und Wärme wird schneller vorangetrieben.
- Der Bau nicht profitorientierter genossenschaftlicher Erdwärmenetze wird regulatorisch ermöglicht, begleitet und gefördert.
- Der Ausbau von Stecker-PV-Anlagen, auch mit Batteriespeichern und Smart Metern, wird gefördert.
- Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, bei Neubau und Sanierung die Installation und den Betrieb von Stecker-PV-Anlagen an Balkonen und Terrassen zu ermöglichen.
- Die Solar-Dachpflicht wird auf bisher ausgenommene kleine Dachflächen ausgeweitet.
- Bei mittleren Dachflächen kann die Solar-Dachpflicht auch durch eine vollwertige Stecker-PV-Anlage mit Speicher und Smart Meter erfüllt werden.
- Bremen und Bremerhaven werden an das Wasserstoffkernnetz angeschlossen.
- Der EnergyPort in Bremerhaven wird umweltgerecht umgesetzt.
- Die Energienetzbetreiber sollen mit den restlichen Netzen in vollständig kommunale Unternehmen umgewandelt werden.
- Die Einnahmen der swb sollen der Energieinfrastruktur und den öffentlichen Haushalten zugutekommen.
- Es wird geprüft, wie die swb AG stärker in die Erzeugung erneuerbarer Energien einsteigen kann, gegebenenfalls mit einem eigenen Windpark.
- Die Wärmewende in Bremen und Bremerhaven soll bis 2038 abgeschlossen sein.
- Alle sollen zuverlässig mit klimaneutraler und bezahlbarer Wärme versorgt werden.
- Strom, Wasser und Wärme sollen bezahlbar und klimaneutral sein.
- Die Lücken der kommunalen Wärmeplanung in den Quartieren werden geschlossen.
- Die kommunale Wärmeplanung soll schneller und verbindlicher werden.
- Ein klarer Zeitplan für den Ausstieg aus den Gasnetzen und ihren Rückbau wird erstellt.
- Für Heizsysteme mit Wasserstoff oder „Green Gas“ wird keine öffentliche Förderung gewährt.
- Die sozial-ökologische Transformation braucht verlässlichen, klimaneutralen und bezahlbaren Strom.
- Nach dem Kohleausstieg steht der Netzausbau im Vordergrund.
- Die Stromnetze werden so ausgebaut, dass Wärmepumpen auch am Stadtrand besser angeschlossen werden können.
- Die Stromnetze in allen Stadtteilen werden für die zusätzliche Last durch Heiz- und Ladesysteme ausgebaut.
- In Bremen und Bremerhaven sollen leistungsfähige Stromspeicher für die Versorgung bei Dunkelflaute gebaut werden.
- Die Nutzung von Gas für Strom- und Wärmeerzeugung wird bis 2038 schrittweise beendet.
- Die PV-Pflicht bei Neubauten und Dachsanierungen wird auf ihre Effizienz evaluiert.
- Einkommensschwache Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer werden bei der Installation von PV-Anlagen gefördert, etwa durch Fortführung des zinslosen Kreditprogramms der BAB.
- Die Hürden von Wohnungsbaugesellschaften für Anbringung und Nutzung von Balkonsolaranlagen durch Mieterinnen und Mieter werden gesenkt.
- Energiepreise sollen auch über Genossenschaften gesenkt werden.
- Über eine Bundesratsinitiative werden Verbesserungen beim Energy Sharing von Bürgergesellschaften angestrebt.
- Bremen soll Kurz- und Langzeitspeicher in einer Größenordnung von etwa 1 TWh erhalten.
GeändertFortgeführt, aber geändert (17)
Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Eine kommunale Wärmegesellschaft wird gegründet, um die Wärmewende zu beschleunigen.
- Der erforderliche Ausbau der Stromnetze wird vorangebracht.
- Die Bremer Wasserstoffstrategie wird fortgesetzt.
- Die Netze für Strom- und Wärmeversorgung stehen im Mittelpunkt der Rekommunalisierung.
- Ein mehrheitlich kommunaler Fernwärmebetrieb wird als notwendig angesehen.
- Die Anteile an den wesernetz-Betrieben werden schrittweise oder über Kapitalerhöhungen bis zur Mehrheit erhöht.
- Die mehrheitliche Übernahme der swb-Anteile wird schnellstmöglich angestrebt.
- Land und Kommunen übernehmen mit Förderprogrammen, Beratung, verlässlicher Wärmeplanung und kommunalen Netzen eine aktivere Rolle bei der Wärmewende.
- Bei der Wärmeversorgung werden Industrieabwärme, Saisonwärmespeicher und Großwärmepumpen integriert mitgeplant.
- Genossenschaftliche Akteure, die in ihren Quartieren Wärmenetze entwickeln, werden finanziell, rechtlich und organisatorisch unterstützt.
- Bremen soll größere Teile seines Strombedarfs selbst aus erneuerbaren Energien erzeugen, vor allem durch starken Ausbau der Solarstromerzeugung.
- Die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauten und größeren Dachsanierungen wird beibehalten.
- Das Förderprogramm für Balkonsolaranlagen für Mieterinnen und Mieter wird ausgebaut.
- Für Windkraft werden weitere Vorrangflächen ausgewiesen, teilweise auch auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Bremen soll sich, etwa über die SWB, direkt an Windparks an Land und an ökologisch geprüften Offshore-Standorten beteiligen.
- Der Ausbau der Stromnetze wird in den kommenden Jahren vorrangig behandelt.
- Die Rekommunalisierung der Energieversorgung wird weiter vorangetrieben.
GleichUnverändert fortgeführt (7)
Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.
- Photovoltaik und erneuerbare Energien werden bei gewerblichen Investitionen konsequent berücksichtigt.
- Bessere gesetzliche Rahmenbedingungen sollen Solarstromerzeugung wirtschaftlich machen.
- Die technischen Anpassungen in Wohnungen für Balkonsolaranlagen sollen kostenlos von Wesernetz übernommen werden.
- Hürden bei der Einrichtung von Mieterstrommodellen werden abgebaut, auch durch Einsatz auf Bundesebene.
- Bei der Windkraft wird auf Repowering bestehender Anlagen gesetzt.
- Die Stromspeicherkapazitäten in Bremen werden ausgebaut.
- Die Bremer Wasserstoffstrategie wird konsequent weiter umgesetzt.
EntfallenNicht mehr im Programm (31)
Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Ein Sozialtarif für Strom wird eingeführt.
- Eine Landeswärmestrategie wird entwickelt.
- Frühzeitige und wirksame Gas- und Energiepreisdeckel werden eingeführt.
- Ein sozial gerechtes Energiegeld wird eingeführt.
- Energiesperren werden verboten.
- Weitere Projekte zur Entwicklung der Wasserstoffregion Bremen und Bremerhaven werden finanziert.
- Die Flächen der ehemaligen Bremer Kohlekraftwerke werden für Herstellung, Lagerung und Verteilung von Wasserstoff genutzt.
- Bremen drängt auf Bundesebene auf mehr Förderung und Erforschung von grünem Wasserstoff.
- Beim Import von grünem Wasserstoff werden soziale und ökologische Standards eingehalten.
- Wo etwa die Statik nicht geeignet ist, wird mit gezielter Förderung nachgerüstet.
- Die Regeln des Denkmalschutzes werden überprüft, damit auch denkmalgeschützte Häuser Solaranlagen erhalten können.
- Für kommunale Wohnungsgesellschaften wird eine Solarpflicht eingeführt.
- Auch private Parkplätze, Autobahnen und Lärmschutzwände werden mit Solaranlagen überdacht oder bestückt.
- Es wird stärker in Offshore-Windanlagen investiert.
- Beteiligungen an Windparks in Niedersachsen werden geprüft.
- Das kommunale Energieunternehmen verpflichtet sich, nicht renditeorientiert zu arbeiten.
- Die Maßnahmen im Gebäudesektor werden in einem Landeswärmegesetz abgesichert.
- Ein Landeswärmeplan wird erstellt.
- Die Energie-Infrastruktur wird für Passivhaus-Neubauten aus- und umgebaut.
- Die Fernwärme wird gezielt in Quartieren ausgebaut, in denen eine fossilfreie Wärmeversorgung sonst nicht möglich ist.
- Individuelle, möglichst standardisierte Lösungen wie Wärmepumpen und PV-Thermie werden eingesetzt.
- Für Anergie- und Nahwärmenetze werden stadtteilbezogene Konzepte entwickelt.
- Anergienetze gelten als Alternative für eine dezentrale Wärmeversorgung.
- Mieterstrommodelle werden besser gefördert.
- Stromsparberatungen werden überall in Bremen kostenlos und dezentral angeboten.
- Die Kooperation mit norddeutschen Ländern beim Offshore-Ausbau wird verstärkt, gegebenenfalls auch mit staatlichen Windparks.
- Die Offshore-Windenergie wird für die Herstellung von grünem Wasserstoff massiv ausgebaut.
- Die Hochschulen rüsten entsprechend der Solar-City-Strategie alle Dächer mit Photovoltaikanlagen nach.
- Wo die Statik keine Photovoltaik zulässt, wird sie nachträglich angepasst.
- Alle Neubauten der Hochschulen erhalten Photovoltaikanlagen auf allen Dächern.
- Preisentwicklungen bei Strom und Gas werden durch gerechte Verteilungsmechanismen kompensiert, die untere und mittlere Einkommen sowie kleinere Betriebe entlasten.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht