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Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven

Digitalisierung, Daten und Technologie: was sich gegenüber 2023 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Digitalisierung, Daten und Technologie 41 neu, 6 geändert, 3 unverändert, 15 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.

Neu ist im Entwurf vor allem das Ziel digitaler Souveränität der Verwaltung: Verträge mit US-amerikanischen Tech-Konzernen sollen nicht verlängert werden, personenbezogene Daten sollen auf Servern in der EU liegen, und neue Software muss offene Standards unterstützen. Hinzu kommen Forderungen zur Regulierung Künstlicher Intelligenz, etwa die Ablehnung einer Aufweichung der europäischen KI-Verordnung, sowie zum Jugendschutz in sozialen Medien, wobei Social-Media-Verbote abgelehnt werden. Statt einer bloßen Prüfung nach Schleswig-Holsteiner Vorbild setzt die Verwaltung nun auf Open-Source-Software. Nicht mehr einzeln genannt sind der beschleunigte Glasfaser- und 5G-Ausbau, ein Fonds für Endgeräte von Menschen mit geringem Einkommen und die gemeinwohlorientierte Smart City. Der Schwerpunkt verschiebt sich vom Netzausbau hin zu Souveränität und Regulierung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (41)

Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.

  1. Für Verbraucher muss transparent sein, wann sie mit automatisierten Systemen in Berührung kommen.
  2. Künstliche Intelligenz wird gesetzlich reguliert.
  3. Die bestehenden digitalen Anwendungen der Verwaltung werden überprüft und unter Beteiligung von Antragstellenden und Beschäftigten verbessert.
  4. Digitalisierung darf nicht zur Einschränkung analoger Angebote führen.
  5. Die öffentliche Hand soll die digitale Barrierefreiheit weiter konsequent vorantreiben.
  6. Die Monopolstellung digitaler Tech-Konzerne bei Medienplattformen wird bekämpft.
  7. Das neue EU-Recht gegen Plattformkonzerne soll konsequent angewendet und finanzielle Strafen ausgeschöpft werden.
  8. Die Förderprogramme für KI werden fortgesetzt.
  9. Die Bremer Smartport-Strategie wird umgesetzt, um den Digitalisierungsgrad der Häfen zu steigern.
  10. Investitionen in technologische Souveränität werden nicht nur unter dem Aspekt ihres verteidigungspolitischen Nutzens gefördert.
  11. Die Abhängigkeit der Verwaltung von US-amerikanischen Tech-Konzernen wird reduziert.
  12. Verträge der Verwaltung mit US-amerikanischen Tech-Konzernen werden nicht verlängert und ein Ausstiegsplan wird entwickelt.
  13. Für Künstliche Intelligenz braucht es demokratische und soziale Leitplanken gegen die Folgen einer Deregulierung digitaler Standards.
  14. Deregulierungsversuche durch Lobbyisten in der Digitalpolitik werden abgewehrt.
  15. Die auf EU-Ebene geplante Aufweichung der KI-Verordnung wird abgelehnt.
  16. Kostenfreie öffentliche Internetzugänge folgen den Sicherheitsanforderungen des BSI-Grundschutzkompendiums.
  17. Geförderte Projekte müssen europäische Datenschutzstandards einhalten.
  18. Geförderte Projekte müssen ihre Datenverarbeitung transparent offenlegen.
  19. Für Open-Source-Software werden Wege der Finanzierung und organisatorischen Unterstützung geschaffen.
  20. Im Bundesrat wird eine Förderung von Open Source vorangetrieben.
  21. Cloud-Kapazitäten für die öffentliche Verwaltung werden gemeinschaftlich auf Servern in Deutschland aufgebaut.
  22. Über Anwendungen Künstlicher Intelligenz wird nach ihrer Sinnhaftigkeit und nicht aus einem Hype heraus entschieden.
  23. Die KI-Strategie des Senats für die öffentliche Verwaltung wird weiterverfolgt.
  24. Die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung wird gestärkt.
  25. Neue Software wird nur beschafft, wenn sie offene Standards unterstützt und ein Anbieterwechsel jederzeit möglich bleibt.
  26. Die Verwaltung verzichtet auf monopolartige Tech-Konzerne.
  27. Am Beispiel des Systems „LLMoin“ wird evaluiert, wie KI-Anwendungen die Verwaltung unterstützen können, ohne Beschäftigte zu ersetzen oder Datenschutzstandards abzusenken.
  28. Personenbezogene Daten öffentlicher Stellen werden grundsätzlich auf Servern innerhalb der EU verarbeitet.
  29. Personenbezogene Daten öffentlicher Stellen dürfen nicht von ausländischen Regierungen abgerufen werden können.
  30. Systeme, die EU-Verarbeitung und Schutz vor ausländischem Zugriff nicht gewährleisten, werden ersetzt oder schrittweise abgelöst.
  31. Datensicherheit und der Schutz von Persönlichkeitsrechten haben kompromisslosen Vorrang.
  32. Generative KI-Systeme dürfen nicht auf Kosten von Urheberrechten, kreativer Arbeit und kultureller Vielfalt entwickelt werden.
  33. Europäische KI wird mit klaren und verbindlichen Regulierungen gefördert.
  34. Angestrebt wird eine digitale Gesellschaft, in der Technologie demokratisch kontrolliert, sozial gerecht und datenschutzkonform den Menschen dient.
  35. Digitalisierung darf nicht zur Machtkonzentration beitragen, sondern ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge und gesellschaftlicher Teilhabe.
  36. Glasfaseranbieter werden verpflichtet, Bauarbeiten so abzustimmen, dass Tiefbau in Bürgersteigen nur einmal erfolgt.
  37. Das Recht auf digitale Teilhabe gilt auch für Kinder und Jugendliche.
  38. Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche werden abgelehnt.
  39. Inhalte und Funktionsweisen, die Mediensucht begünstigen und Kinder und Jugendliche gefährden können, werden deutlich reguliert.
  40. Social-Media-Plattformen werden konsequent für den Kinder- und Jugendschutz in die Verantwortung genommen.
  41. Beim Einsatz von KI bleiben Entscheidungen nachvollziehbar und einer wirksamen menschlichen Überprüfung zugänglich.

GeändertFortgeführt, aber geändert (6)

Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2023, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (15)

Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Das Internet gilt als Grundrecht und frei öffentlich zugängliches Gut.
  2. Es werden Ansätze entwickelt, wie Bremen eine gemeinwohlorientierte Smart City werden kann.
  3. Die Smart-City-Entwicklung wird nicht großen Technologiekonzernen überlassen, sondern demokratisch geplant und öffentlich begleitet.
  4. Der Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes wird beschleunigt.
  5. Der Glasfaserausbau für Haushaltsanschlüsse wird beschleunigt.
  6. Sozial benachteiligte Stadtteile werden beim Netzausbau nicht vernachlässigt.
  7. Die Anschlüsse der Häuser zu den Verteilerkästen werden modernisiert.
  8. Es wird geprüft, inwieweit Vermieterinnen und Vermieter zur Modernisierung der Hausanschlüsse verpflichtet werden können.
  9. Auf der gesamten Bahnstrecke nach Bremerhaven wird Mobilfunk und damit Internet im Zug verfügbar.
  10. Ein Fonds unterstützt Menschen mit geringen Einkommen bei der Anschaffung digitaler Endgeräte.
  11. Der Fonds für digitale Endgeräte wird über Stadtteilzentren, Hochschulen, Schulen und vergleichbare Einrichtungen bekannt gemacht.
  12. Bildungsangebote zu digitalen Grundfähigkeiten, Datenverarbeitung und Datenschutz werden gefördert.
  13. Lern- und Innovationsorte mit kostenfreiem Zugang zu digitalen Produktionsmitteln wie das FabLab und das Digital Impact Lab werden gefördert.
  14. Im öffentlichen Auftrag entwickelte Software wird nach dem Prinzip Public Money, Public Code als Open Source öffentlich zugänglich gemacht.
  15. Ein neues Urheberrecht würdigt die Kreativität und Vielfalt digitaler Kultur, statt sie zu bestrafen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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