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Linke HB · Radikal sozial: Für Bremen und Bremerhaven

Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit: was sich gegenüber 2023 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Bremen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit 24 neu, 2 geändert, 10 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2023.

Der Entwurf befasst sich neu ausführlich mit Entwicklungspolitik: Er unterstützt Bremens entwicklungspolitische Leitlinien, will das Eine-Welt-Promotor*innen-Programm ausbauen und die Beziehungen zu Partnerstädten wie Durban und Windhoek intensivieren. Er bekennt sich zum Recht auf Selbstverteidigung, will diese aber möglichst defensiv organisieren, lehnt Wehrpflicht, EU-Armee und einen zusätzlichen Marinehafen in Bremerhaven ab und fordert eine Staatsbeteiligung an großen Rüstungskonzernen. Die Ablehnung der Aufrüstung richtet sich nun gegen den Kurs der Bundesregierung statt gegen das 100-Milliarden-Paket. Nicht mehr einzeln genannt sind der Stopp von Rüstungsexporten über Bremen per Landesgesetz, das Umschlagverbot im Hafenbetriebsgesetz und der Einsatz für den UN-Atomwaffenverbotsvertrag. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (24)

Forderungen, die im Programm 2023 nicht standen.

  1. Eine Politik, die öffentliche Mittel für Aufrüstung statt für soziale Sicherheit und gute Arbeit einsetzt, wird abgelehnt.
  2. Die 2022 erneuerten entwicklungspolitischen Leitlinien Bremens, die sich an den UN-Nachhaltigkeitszielen orientieren, werden unterstützt.
  3. Das Gefälle zwischen Globalem Norden und Globalem Süden wird in mindestens sechs Bereichen abgebaut.
  4. Das Eine-Welt-Promotor*innen-Programm wird erhalten und perspektivisch über die fünf Bremer Stellen hinaus ausgebaut.
  5. Migrantisch-diasporische Gemeinschaften werden auch als Akteure selbstbestimmter Entwicklung gestärkt, etwa über die BreGlob-Kleinprojekteförderung.
  6. Bremens Beziehungen zu Städten im Globalen Süden, etwa den Partnerstädten Durban und Windhoek, werden in beiden Richtungen intensiviert.
  7. Zivilgesellschaftliche Organisationen in Bremen werden bei gemeinsamen Projekten mit Partnern im Globalen Süden finanziell und logistisch unbürokratisch unterstützt.
  8. Bei zustimmungs- oder beratungspflichtigen Bundesgesetzen und EU-Vorhaben im Bundesrat werden Konflikte mit den Entwicklungspolitischen Leitlinien frühzeitig erkannt und vermieden oder minimiert.
  9. Die Realisierung des Projekts Global Village in Bremen wird proaktiv gefördert.
  10. Das Land Bremen setzt auf die Gestaltbarkeit globaler Lebensverhältnisse und hinterfragt Begriffe, die Partnerschaft auf Augenhöhe behindern.
  11. Eine Umbenennung des Referats „Internationale Kooperationen und Entwicklungszusammenarbeit“ ohne den Entwicklungsbegriff wird geprüft.
  12. Die geopolitische Unsicherheit darf nicht zu einer weiteren Normalisierung von Krieg führen.
  13. Völkerrecht und UN-Charta bleiben der Maßstab.
  14. Staaten haben ein Recht auf Selbstverteidigung, Angriffskriege, Kriegsverbrechen und die Androhung von Gewalt sind dagegen nie zu rechtfertigen.
  15. Verteidigungsfähigkeit wird möglichst defensiv organisiert, ohne die Gesellschaft zu militarisieren oder andere gesellschaftliche Aufgaben zu untergraben.
  16. Über die Ausgestaltung einer defensiven Verteidigungspolitik wird politisch und auf Bundesebene entschieden.
  17. Eine aktive Lobbypolitik der Bundesländer für ansässige Rüstungsfirmen wird abgelehnt.
  18. Der geplante zusätzliche Nordsee-Marinehafen kommt nicht nach Bremerhaven.
  19. Die Wehrpflicht wird nicht wieder eingeführt.
  20. Eine demokratische Armee beruht auf Freiwilligkeit, Parlamentsvorbehalt und innerer Demokratisierung.
  21. Der Staat beteiligt sich an großen Rüstungskonzernen, um sie besser zu kontrollieren.
  22. Die Beschaffung der Bundeswehr wird haushalterisch eng kontrolliert, um überhöhte Preise zu vermeiden.
  23. Eine EU-Armee wird abgelehnt.
  24. Die europäische Kooperation bei Rüstungsproduktion und Beschaffung wird statt nationaler Alleingänge ausgebaut.

GeändertFortgeführt, aber geändert (2)

Forderungen aus 2023, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

EntfallenNicht mehr im Programm (10)

Forderungen aus 2023, die 2027 nicht mehr vorkommen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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