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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Verkehr und Infrastruktur: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Verkehr und Infrastruktur 119 neu, 25 geändert, 11 unverändert, 129 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf legt in der Verkehrspolitik viel Gewicht auf bezahlbare Tickets: Das Deutschlandticket soll 49 Euro kosten, das Bildungsticket höchstens 30 Euro im Monat statt wie 2022 gefordert 365 Euro im Jahr, für Familien mit Bürgergeld ist es kostenfrei. Neu sind zudem eine Mobilitätsgarantie zwischen 6 und 23 Uhr, eine landeseigene Schienengesellschaft und konkrete Reaktivierungen wie Hamburg–Geesthacht. Jede Schule soll einen Schulwegplan erhalten. Nicht mehr genannt werden Tempo 30 innerorts und 80 auf Landstraßen, das Mobilitätswendegesetz und die Klimaziele für 2030 und 2035. Der Entwurf bewegt sich weg von übergreifenden Zielen, hin zu Preisen und einzelnen Strecken. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (119)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Der Beitrag für das Deutschlandticket für Studierende und Auszubildende bleibt stabil.
  2. Der öffentliche Nahverkehr ist für Klassenfahrten und schulische Ausflüge innerhalb des Landes kostenlos.
  3. Der Kostenbeitrag für das Deutschlandticket im Semesterbeitrag wird gedeckelt.
  4. Mehrkosten des Deutschlandtickets im Semesterbeitrag werden perspektivisch aus Landesmitteln ausgeglichen.
  5. Der Beitrag von Auszubildenden zum Deutschlandticket wird sozial verträglich begrenzt.
  6. Der Preis des Deutschlandtickets wird dauerhaft stabilisiert.
  7. Der Bund gibt verlässliche Finanzierungszusagen für das Deutschlandticket.
  8. Der öffentliche Nahverkehr wird so ausgebaut, dass Jugendliche Angebote eigenständig und ohne Auto erreichen.
  9. Die Mobilität junger Menschen im ländlichen Raum wird politische Priorität.
  10. Ein bezahlbarer öffentlicher Verkehr wird gefördert.
  11. Klimafreundliche Mobilität soll für alle bezahlbar und im ganzen Land verfügbar sein.
  12. Das Deutschlandticket soll im Jahresabonnement 49 Euro kosten.
  13. Kinder sollen im Deutschlandticket kostenlos mitfahren.
  14. Es soll eine bundesweite Lösung für ein Sozialticket geben.
  15. Der Bund muss ausreichend Mittel für den Ausbau von Bus und Bahn bereitstellen.
  16. Menschen im ländlichen Raum, die auf ein Auto angewiesen sind, werden beim Umstieg auf verbrauchsarme und emissionsfreie Fahrzeuge unterstützt.
  17. Für Elektroautos soll es einkommensabhängige Kaufanreize geben.
  18. Für Elektroautos soll es Social-Leasing-Angebote geben.
  19. Mit Dänemark wird ein grenzüberschreitender Mobilitätsplan entwickelt.
  20. Ein gemeinsamer deutsch-dänischer Fernverkehrsbahnhof wird angestrebt.
  21. Eine grenzüberschreitende Regio-S-Bahn wird angestrebt.
  22. Ein zusammenhängendes Netz von Velorouten wird durch ganz Schleswig-Holstein geschaffen.
  23. Der Gleisanschluss in Brunsbüttel wird von einer Landesgesellschaft übernommen.
  24. Das Total-Gleis in Brunsbüttel wird verlegt.
  25. Die Gleisanbindung Brunsbüttels wird gestärkt.
  26. Schleswig-Holstein soll der grünste und nachhaltigste Logistikstandort werden.
  27. Die Transformation der Logistik wird weiter unterstützt.
  28. Die Mautbefreiung für E-Lkw wird beibehalten.
  29. Im Land wird eine starke Ladeinfrastruktur für Lkw geschaffen.
  30. Ein zusammenhängendes Netz von Velorouten wird durch ganz Schleswig-Holstein geschaffen.
  31. Entlang der Ostseeküste wird ein hochwertiger Radfernweg mit internationaler Sichtbarkeit entwickelt.
  32. An Knotenpunkten soll eine nahtlose Kombination aus Bahn, Bus, E-Carsharing, Rufbussen und Leihrädern für Gäste ermöglicht werden.
  33. Der Zugang zu diesen Mobilitätsangeboten soll über eine App einfach möglich sein.
  34. Für die Mobilität von Gästen werden ein landesweites Konzept und Pilotprojekte auf den Weg gebracht.
  35. Bezahlbare Mobilität gilt als Frage sozialer Gerechtigkeit.
  36. Mobilität soll bezahlbar und klimaneutral, Verkehrswege sicher und die Infrastruktur nachhaltig und barrierefrei sein.
  37. Für die Verkehrsplanung wird eine moderne Datengrundlage mit digitaler Erfassung und Sensorik aufgebaut.
  38. In ganz Schleswig-Holstein gilt eine Mobilitätsgarantie zwischen 6 und 23 Uhr.
  39. Eine landeseigene Schienengesellschaft wird gegründet, um den Schienenverkehr auszubauen.
  40. Bahnstrecken wie Hamburg–Geesthacht werden reaktiviert.
  41. Alle Schüler sollen ein Bildungsticket für höchstens 30 Euro im Monat erhalten.
  42. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bürgergeld-Bezug soll das Bildungsticket kostenfrei sein.
  43. Radschnellwege für Pendler zwischen Stadt und Land werden ausgebaut.
  44. Für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität werden weiterhin ausreichende Mittel bereitgestellt.
  45. Die Verkehrswende erfordert ein stringentes Management.
  46. Neue Finanzierungsinstrumente für den Mobilitätsbereich werden entwickelt und erprobt.
  47. Eine Mobilitätsabgabe gilt als mögliche Finanzierung von Mobilitätsangeboten und Infrastruktur.
  48. Eine Lkw-Maut auf Landesstraßen zur Infrastrukturfinanzierung wird weiter verfolgt.
  49. In Schleswig-Holstein soll man sich auch ohne eigenes Auto zuverlässig fortbewegen können.
  50. Das Pilotprojekt zur Mobilitätsgarantie in der Schleiregion wird ausgewertet und mit den Kommunen fortgeführt.
  51. Der öffentliche Nahverkehr soll für alle bezahlbar sein.
  52. Die ÖPNV-Tarife sollen verständlich, sozial gestaffelt und für alle erschwinglich sein.
  53. Die begonnene ÖPNV-Tarifreform wird vollständig umgesetzt und die Tarife weiter vereinfacht.
  54. Der ÖPNV wird einschließlich Sharing- und On-Demand-Angeboten ausgebaut, auch im ländlichen Raum.
  55. Der ÖPNV in Schleswig-Holstein wird klimaneutral umgebaut.
  56. Die Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Busse wird gefördert.
  57. Die Schieneninfrastruktur soll für Personen- und Güterverkehr zuverlässig funktionieren.
  58. Bei Ausschreibungen für neue Schienenfahrzeuge gelten weiterhin strenge Maßstäbe.
  59. Der neue Landesnahverkehrsplan wird umgesetzt.
  60. Die Bahnstrecke Hamburg–Elmshorn wird zügig viergleisig ausgebaut.
  61. Die Ausweichstrecke Neumünster–Bad Oldesloe wird elektrifiziert und ausgebaut.
  62. Zügig wird eine neue Regionalexpresslinie RE78 von Hamburg über Segeberg und Bad Oldesloe nach Kiel eingerichtet.
  63. Der Ausbau und die Elektrifizierung der Marschbahn gelten als eines der wichtigsten Projekte für Schleswig-Holstein.
  64. Bei der Reaktivierung von Bahnstrecken sollen große Fortschritte erzielt werden.
  65. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Hamburg–Geesthacht wird mit hoher Priorität vorangetrieben.
  66. Auch die Strecken Neumünster–Ascheberg, Wrist–Kellinghusen und Niebüll–Flensburg werden mit hoher Priorität reaktiviert.
  67. Jede stillgelegte Bahnstrecke wird auf ihr Potenzial untersucht und bei Wirtschaftlichkeit reaktiviert.
  68. Eine groß angelegte Studie ermittelt die größten Verkehrspotenziale, auf deren Grundlage neue Vorhaben aufgesetzt werden.
  69. Eine neue Bahnverbindung entlang der A7 nach Hamburg wird als besonders aussichtsreich angesehen.
  70. Die Streichung von ICE-Verbindungen unter anderem nach Kiel, Lübeck und Dagebüll Mole wird abgelehnt.
  71. Gegenüber Deutscher Bahn und Bund wird auf mehr und bessere Fernverkehrsverbindungen für Schleswig-Holstein gedrungen.
  72. Die Stadtbahn Kiel wird in Planung und Umsetzung unterstützt.
  73. Die Reaktivierung des Haltepunkts am ZOB in Flensburg wird unterstützt.
  74. U-Bahn-Ausbauten im Hamburger Randgebiet werden unterstützt.
  75. Eine Stadtbahn in Lübeck wird unterstützt, sofern sich die Bürgerinnen und Bürger dafür entscheiden.
  76. Die Regio-S-Bahnen in Lübeck und Kiel werden mit hoher Priorität verfolgt.
  77. Das Deutschlandticket wird auch künftig angeboten.
  78. Der Preis des Deutschlandtickets bleibt stabil oder sinkt bestenfalls auf 49 Euro.
  79. Die Fahrradmitnahme im Nahverkehr wird für Inhaber des Deutschlandtickets in auslastungsarmen Randzeiten kostenlos.
  80. Langfristig erhalten alle Kinder und Jugendlichen nach Hamburger Vorbild kostenfreie Mobilität bis zum Ende ihrer Ausbildung.
  81. Ein umlagefinanziertes, günstiges Azubi-Ticket nach dem Vorbild des Semestertickets wird geschaffen.
  82. Das Land koordiniert das Azubi-Ticket-Modell, etwa über das Azubiwerk.
  83. Die Kosten des Azubi-Tickets werden fair zwischen Land, Kreisen und Ausbildungsbetrieben geteilt.
  84. Vergünstigte Tickets gehen mit einem Ausbau des Nahverkehrsangebots, besonders im ländlichen Raum, einher.
  85. Im Linienbusverkehr werden nach 21 Uhr flächendeckend Haltewunschstopps (Meldestopps) eingeführt.
  86. In Bussen dürfen Klappräder, Inline-Skates und, sobald sicherheitstechnisch möglich, E-Roller mitgenommen werden.
  87. Bei Vergaben im Nahverkehr wird ausreichendes Sicherheitspersonal zum Schutz von Fahrgästen und Beschäftigten eingeplant.
  88. Das Fahrpersonal erhält Schulungen für deeskalierendes Handeln in kritischen Situationen.
  89. Eine zentrale Planungsstelle für den Ausbau der Landesradwege wird eingerichtet.
  90. An allen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen entsteht ein geschlossenes Radwegenetz.
  91. Kommunen werden bei der Entwicklung von Datenstandards unterstützt.
  92. Auf Bundesebene wird die Weiterentwicklung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) an die Anforderungen eines modernen, sicheren Radverkehrs angestrebt.
  93. Das Land übernimmt für interkommunale Radverbindungen und Radschnellwege die baulastträgerübergreifende Planung und Umsetzung.
  94. Die Regelungen zur Baulastträgerschaft bei Radverbindungen werden überprüft.
  95. Bikesharing-Angebote werden in die digitale Mobilitätsplattform des Landes mit einheitlicher Buchung, Bezahlung und Routenplanung integriert.
  96. Die gesamte Mobilitätsinfrastruktur im Land wird in gutem Zustand gehalten.
  97. Ladeinfrastruktur für den Schwerlastverkehr wird gezielt gefördert.
  98. Dezentrale Ladelösungen, etwa an kommunalen Sammelstellplätzen, erleichtern den Zugang zur Elektromobilität.
  99. Datenmanagement und Auswertungsmöglichkeiten zur Verkehrssicherheit werden weiterentwickelt und Kommunen landesweit einheitlich bereitgestellt.
  100. Die Verkehrserziehung wird gemeinsam mit dem IQSH und Mobilitätsakteuren neu aufgestellt.
  101. Bis Ende der Legislaturperiode hat jede Schule einen modernen Schulwegplan.
  102. Die Unfallkommissionen im Land werden gestärkt.
  103. Die Schulungen der Unfallkommissionen werden vereinheitlicht.
  104. Landesweite E-Learning-Kurse für die Unfallkommissionen werden angeboten.
  105. Alle Kreise erstellen verbindliche Mobilitätspläne zur Stärkung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr.
  106. Mobilitätskultur wird als eigenes Politikfeld mit Kommunikation bestehender Angebote und Kampagnen behandelt.
  107. Kommunen werden beim Einsatz der Parkraumbewirtschaftung als Steuerungsinstrument unterstützt.
  108. Die Obergrenze von 90 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise wird abgeschafft.
  109. Für Neubauten und größere Parkplätze außerhalb des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes gelten verbindliche Mindestanforderungen an Ladeinfrastruktur.
  110. Carsharing-Angebote werden in bestehende Mobilitäts-Apps wie die NAH.SH-App integriert.
  111. Infrastrukturprojekte mit bestehendem Planungsrecht werden umgesetzt.
  112. Rad- und Fußwege werden im Winterdienst gleichwertig mit Fahrbahnen berücksichtigt.
  113. Die Hafeninfrastruktur wird nachhaltig gesichert und zukunftsfähig gemacht.
  114. Inseln und Halligen werden künftig auch per Elektrofähre erreichbar.
  115. Die Häfen sollen stärker von der Lage zwischen Nord- und Ostsee profitieren und am Ausbau der Offshore-Windenergie mitwirken.
  116. E-Lkw und klimaneutrale Logistik werden durch eine Mautbefreiung wirtschaftlicher gemacht.
  117. Für E-Lkw und klimaneutrale Logistik gibt es steuerliche Anreize.
  118. Der wirtschaftliche Betrieb von E-Lkw wird durch Eigenstromversorgung unterstützt.
  119. Städtebauliche Verkehrsplanungen werden auf nachhaltige Mobilität mit Fuß-, Rad- und Nahverkehr, Radwegen und Ladesäulen ausgerichtet.

GeändertFortgeführt, aber geändert (25)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Das Überqueren der Grenze mit Zug oder Bus wird einfacher und schneller.
  2. Ein gemeinsames grenzüberschreitendes Tarifsystem wird angestrebt.
  3. Automatisierte On-Demand-Verkehre und autonome Zubringer sollen Lücken im Nahverkehr schließen.
  4. Langfristig wird eine Mobilitätsabgabe zur solidarischen Finanzierung des ÖPNV eingeführt.
  5. Die Kreise werden bei der Umstellung ihrer Busflotten auf emissionsfreie Antriebe unterstützt.
  6. Für den Ausbau des Schienennetzes wird eine landeseigene Schienengesellschaft aufgebaut.
  7. Alle Projekte der Kategorie „zu planen“ des Landesnahverkehrsplans werden in der kommenden Wahlperiode angestoßen.
  8. Ein landesweit einheitliches, digital buchbares und günstiges Bildungsticket wird unabhängig vom Wohnkreis eingeführt.
  9. Das Bildungsticket kostet für alle Schülerinnen und Schüler höchstens 30 Euro im Monat.
  10. Für Kinder und Jugendliche in Familien mit Bürgergeldbezug ist das Bildungsticket kostenfrei.
  11. Das Freiwilligenticket für Menschen in Freiwilligendiensten wird dauerhaft im Landeshaushalt abgesichert.
  12. Angsträume an Haltestellen und Umsteigeorten werden durch bessere Beleuchtung, einladende Gestaltung und soziale Infrastruktur abgebaut.
  13. Toiletten und beheizte Warteräume an zentralen Umstiegsstationen machen den Nahverkehr attraktiver.
  14. Der Fußverkehr gehört zur Mobilitätswende und wird berücksichtigt.
  15. Innerorts werden sichere, attraktive und barrierefreie öffentliche Räume und Fußwege geschaffen.
  16. Die Rolle des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr beim Radwegeausbau wird gestärkt.
  17. Kreise und Kommunen werden beim Ausbau und der Sanierung von Radwegen mit niedrigschwelligen Förderprogrammen und Fachberatung unterstützt.
  18. Radschnellwege in Schleswig-Holstein werden konsequent ausgebaut.
  19. Kinder werden aktiv in die Mobilitätsgestaltung einbezogen.
  20. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr wird zu einem modernen Mobilitätsdienstleister weiterentwickelt.
  21. Die öffentliche Hand beschafft künftig ausschließlich elektrische Pkw.
  22. Gut ausgestattete Mobilitäts-Hubs verbinden Auto, Nahverkehr und Fahrrad.
  23. Der Neubau von Autobahnen wird abgelehnt.
  24. Häfen werden bei der klimaneutralen Transformation, etwa mit Landstromanlagen und Importterminals für grüne Gase, weiter unterstützt.
  25. Beratungsangebote wie der Railcoach für Unternehmen zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene werden weiter gefördert.

GleichUnverändert fortgeführt (11)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (129)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Stadien und Sportstätten ohne PKW erreichbar machen und auf Veranstaltungen der kurzen Wege setzen.
  2. Spezielle ÖPNV-Angebote für Teilnehmer*innen und Besucher*innen von Sportveranstaltungen entwickeln.
  3. Die Ladeinfrastruktur für den emissionsfreien Fuhrpark ausbauen.
  4. Parkräume und Fahrradabstellflächen an die geänderten Nutzungsbedarfe anpassen.
  5. Die Schifffahrt in den Emissionshandel einbeziehen.
  6. Auf europäischer Ebene einen verlässlichen Umstiegsplan zur emissionsfreien Schifffahrt erarbeiten.
  7. Weiter in den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes investieren.
  8. Weiter in die Sanierung von Landesstraßen investieren.
  9. Die Verkehrswende gilt als notwendige Voraussetzung der Klimawende.
  10. Die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 70 Prozent senken und den Verkehr bis 2035 klimaneutral machen.
  11. Den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn zum Träger der Mobilitätswende machen.
  12. Den Rad- und Fußverkehr als Säule der Mobilitätswende ausbauen.
  13. Den verbleibenden motorisierten Individualverkehr auf Elektromobilität umstellen.
  14. Ein neues Mobilitätswendegesetz als rechtliche Grundlage der Mobilitätswende schaffen.
  15. Den Anteil von Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr deutlich steigern.
  16. Verbindliche Ausbauziele für Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr festlegen.
  17. Einen eigenen landesweiten Planungsstandard für Fuß- und Radwege entwickeln.
  18. Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln.
  19. Bestehende Gesetze und Verordnungen im Verkehrsbereich evaluieren.
  20. Finanzmittel gezielt für die Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
  21. Technologische Pilotprojekte über eine Innovationsklausel ermöglichen und gemeinsam mit Bund und Kommunen fördern.
  22. Mit dem Mobilitätswendegesetz die Verkehrssicherheit erhöhen und besonders Kinder, Ältere, Zufußgehende und Radfahrende schützen.
  23. Dem künftigen Landesbetrieb für Mobilitätswende die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
  24. Die Mobilitätswende in der Metropolregion eng mit den Kommunen abstimmen.
  25. Mehr Menschen für den ÖPNV gewinnen und Nutzung und Zahl privater Pkw verringern.
  26. Den ÖPNV attraktiver machen.
  27. Anreize für den Umstieg vom eigenen Auto auf den ÖPNV schaffen.
  28. Bus- und Bahnsysteme in unterschiedlichen Größen und Geschwindigkeiten vom Dorfrufbus bis zum Regional-Expresszug entwickeln.
  29. Alle Mobilitätsangebote verknüpfen und reibungslose Übergänge schaffen.
  30. Kooperationsmöglichkeiten mit privaten Unternehmen im Mobilitätsangebot erschließen.
  31. In dicht besiedelten Gebieten höhere Mindestbedienstandards im Nahverkehr festlegen.
  32. On-Demand-Angebote sowie Car- und Bikesharing in bestehende und neue günstige ÖPNV-Tarife integrieren.
  33. Klimafreundliche Mobilität durch Anschlussgarantie, dichte Taktung und Pünktlichkeit verlässlich machen.
  34. Den finanziellen Rettungsschirm für Verkehrsbetriebe fortsetzen.
  35. Bei der Verbesserung der Verkehrsangebote die Perspektiven einer vielfältigen Gesellschaft berücksichtigen, damit alle Menschen gleichberechtigt mobil sein können.
  36. Eine App einführen, die alle Mobilitätsangebote bündelt und ein durchgehendes Ticket von Tür zu Tür ermöglicht.
  37. Das Programm MOIN.SH für emissionsfreie Züge fortsetzen.
  38. Einen Pakt für die Schiene mit den Schwerpunkten Netzausbau, Reaktivierung und Elektrifizierung auflegen.
  39. Das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs im nächsten Landesnahverkehrsplan umsetzen und weiterentwickeln.
  40. Beim Schienenausbau belastete Korridore sowie Umleitungs- und Zuverlässigkeitsstrecken vorrangig behandeln.
  41. Bestehende Schienenwege erhalten.
  42. Keine weiteren Entwidmungen von Bahnstrecken zulassen.
  43. Nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum überführen.
  44. Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auch für die Reaktivierung kommunaler Bahnstrecken einsetzen.
  45. Den Einsatz autonomer Schienenkleinstfahrzeuge prüfen.
  46. Den Bau neuer Gleise etwa für Insel-, Bäder- und Straßenbahnen prüfen.
  47. Höherwertige ÖPNV-Systeme in den Kommunen ergänzend zum Bund mit Landesmitteln fördern.
  48. Die Umsetzung von RegioTram-Konzepten im Landesnahverkehrsplan beschleunigen.
  49. Den gesamten Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umstellen.
  50. Planmäßige Schienenleistungen mit Dieseltraktion beenden.
  51. Noch nicht elektrifizierte Strecken übergangsweise mit alternativen emissionsfreien Antrieben bedienen.
  52. Gemeinsam mit den Nachbarländern ein Konzept für durchgebundene Regionalzugverbindungen entwickeln.
  53. Das Bündnis „Zukunft Schiene Nord“ mit der Deutschen Bahn weiterentwickeln.
  54. Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass verlässliche Takte und kurze Umstiege möglich sind.
  55. Schleswig-Holstein stärker in das europäische Nachtzugnetz einbinden.
  56. Die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen.
  57. Ein gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg und perspektivisch Norddeutschland und Süddänemark anstreben.
  58. Prüfen, ob Eintrittskarten als Fahrschein im ÖPNV anerkannt werden können.
  59. Den Güter- und Schwerlastverkehr rasch klimaneutral machen.
  60. Der Vermeidung von Verkehr Vorrang einräumen.
  61. Die Reaktivierung und den Neubau von Verladestellen und Werksgleisanschlüssen vorantreiben.
  62. Neue größere Gewerbegebiete und Logistikzentren an einen Gleisanschluss binden.
  63. Mit mehr Hochleistungsterminals den Kombinierten Verkehr stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr über 50 Kilometer mehr nötig ist.
  64. Ein bundesweites Konzept zur Regionalisierung des Schienengüterverkehrs anstreben.
  65. Verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße sollen auf direktelektrische Antriebe, grünen Wasserstoff und darauf beruhende synthetische Kraftstoffe gestützt werden.
  66. Den Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zu einem Feldversuch E-Highway-Nord ausweiten.
  67. Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Lärmschutz für alle gewährleisten.
  68. Das Land übernimmt eine Anschubfinanzierung für das Bildungsticket.
  69. Eine umfangreiche Investitionsoffensive für die Radinfrastruktur starten.
  70. Die Förderfähigkeit von Radverkehrsinfrastrukturen an die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen binden.
  71. Die Genehmigungsverfahren für die Ausweisung von Fahrradstraßen stark vereinfachen.
  72. Bei der Instandsetzung von Straßen zugleich die Radwege sanieren.
  73. Radwege bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei ausbauen.
  74. Radwege sollen landesweit in genauso gutem Zustand sein wie die benachbarte Straße.
  75. Neue Zweirichtungsradwege so breit bauen, dass gefahrlose Begegnungen auch mit Lastenrädern und Handbikes möglich sind.
  76. Radwege besonders im ländlichen Raum gut ausschildern.
  77. Geschützte Radfahrstreifen ermöglichen.
  78. Eine ausreichende Zahl an Fahrradstellplätzen sicherstellen.
  79. Das Bau- sowie Straßen- und Wegerecht auf Landes- und Bundesebene entsprechend ändern.
  80. Das betriebliche Mobilitätsmanagement stärken, etwa durch ein flexibles Mobilitätsbudget statt Dienstfahrzeugen.
  81. Landesliegenschaften vorbildlich mit geschützten Fahrradstellplätzen, Duschen und Umkleideräumen ausstatten.
  82. Unternehmen und Betriebe dazu ermuntern, ihren Beschäftigten ebenfalls geschützte Fahrradstellplätze, Duschen und Umkleideräume bereitzustellen.
  83. Orte des öffentlichen Lebens und des täglichen Bedarfs sollen mehr Fahrradstellplätze, auch für Lastenräder, nahe am Eingang anbieten.
  84. Ein Förderprogramm für überdachte, ebenerdige und abschließbare Fahrradabstellanlagen in Kommunen auflegen.
  85. Bei der Planung neuer Gewerbegebiete Radwege berücksichtigen.
  86. Geeignete landwirtschaftliche Wirtschaftswege in Radwegenetz und Radförderprogramme des Landes aufnehmen.
  87. Landwirtschaftliche Wirtschaftswege für den Radverkehr ertüchtigen.
  88. Fußwege künftig ausreichend breit und getrennt vom Radverkehr planen.
  89. Die Nahmobilität stärken.
  90. Die Rechte von Fußgänger*innen auf allen politischen Ebenen stärken.
  91. Mehr Querungshilfen für den Fußverkehr schaffen.
  92. Niedrigere Geschwindigkeiten zugunsten des Fußverkehrs festlegen.
  93. Vorrangschaltungen an Ampeln für den Fußverkehr einrichten.
  94. Bodenleitsysteme und Doppelquerungen erleichtern Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen den Fußverkehr.
  95. Barrierefreiheit im Verkehrsraum weiter fördern.
  96. Den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Mobilitätsmix verringern.
  97. Der motorisierte Individualverkehr gilt nur dann als zukunftsfähig, wenn er emissionsfrei ist und die Zahl der Autos sinkt.
  98. Die Spitzenposition des Landes bei den Neuzulassungen von Elektroautos ausbauen.
  99. Bei der Verkehrsfinanzierung dem öffentlichen Verkehr und der Schiene Vorrang geben.
  100. Die Fortführung der A 20 über die Anbindung an die A 7 hinaus wird abgelehnt.
  101. Der Ausbau der A 23 wird abgelehnt.
  102. Bei Landesstraßen den Erhalt dem Neubau vorziehen.
  103. Die Ziele der Vision Zero mit null Verkehrstoten und sicherem Straßenverkehr für alle erreichen.
  104. Erweiterte straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume für mehr Verkehrssicherheit nutzen.
  105. Auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festlegen.
  106. Innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festlegen.
  107. Kommunale Modellversuche mit flächendeckendem Tempo 30 unterstützen.
  108. Den gesamten Hafenbetrieb emissionsfrei gestalten.
  109. Einen klimaneutralen Antrieb perspektivisch zur Voraussetzung für das Anlaufen der Häfen machen.
  110. Das World Ports Climate Action Program verpflichtend umsetzen.
  111. Eine Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe ausbauen und ab 2025 bereitstellen.
  112. Die Tankinfrastruktur für grünen Wasserstoff in den Häfen ausbauen.
  113. Schiffen mit gutem Environmental Ship Index Vorteile gewähren.
  114. Weitere Flussvertiefungen und -verbreiterungen im Land werden abgelehnt.
  115. Die Funktionsfähigkeit der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichern.
  116. Fähren für den Rad- und Fußverkehr künftig emissionsfrei betreiben.
  117. Fähren für den Rad- und Fußverkehr in das Velorouten-Konzept und touristische Fahrradwege einbinden.
  118. Anlässe schaffen, die den motorisierten Individualverkehr verringern.
  119. Den öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen, um den motorisierten Individualverkehr zu verringern.
  120. Öffentliche Parkflächen abbauen, um den motorisierten Individualverkehr zu verringern.
  121. Mehr Fußgänger*innenzonen einrichten.
  122. Gemeinsam mit den Kommunen für eine bessere Verkehrslenkung sorgen.
  123. In der Infrastrukturberichterstattung die Klimawirkung einzelner Maßnahmen kenntlich machen.
  124. Ein breites Fahrkartenangebot für Grenzpendler*innen prüfen.
  125. Das Grenzkieker-Ticket kurzfristig wieder einführen.
  126. Mindestens einen Radschnellweg gemeinsam mit Hamburg fertigstellen.
  127. Die Gründung von Trassenbündnissen für Radschnellwege unterstützen.
  128. Für den Bau der Radschnellwege finanzielle Mittel bereitstellen.
  129. Die ÖPNV-Tarife in der Metropolregion Hamburg und möglichst in ganz Norddeutschland aufeinander abstimmen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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