Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 26 neu, 4 geändert, 3 unverändert, 26 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf ist eine ausdrückliche Steuerreform-Agenda: Eine Vermögensteuer soll eingeführt, Lücken bei der Erbschaftsteuer auf große Unternehmens- und Immobilienvermögen sollen geschlossen und das Ehegattensplitting für neue Ehen reformiert werden. Dazu kommen eine europäische Digitalsteuer für große Tech-Konzerne und die Ablehnung einer pauschalen Senkung der Grunderwerbsteuer. 2022 wollte das Programm noch sehr hohe Einkommen stärker heranziehen, der Entwurf nennt nun sehr hohe Vermögen. Nicht mehr einzeln genannt sind das Gender-Budgeting, die Reform des Vergaberechts mit Menschenrechten als Mindeststandard, Schulden der Länder für Nettoinvestitionen und Green Bonds. Der Schwerpunkt verschiebt sich von Haushalts- und Vergaberegeln hin zur Steuergerechtigkeit. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (26)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Sehr große Vermögen und Erbschaften sollen stärker zum Gemeinwohl beitragen.
- Kleine und mittlere Einkommen sollen steuerlich entlastet werden.
- Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Wohnen und Kommunen werden unter anderem durch mehr Steuergerechtigkeit bei sehr großen Vermögen gegenfinanziert.
- Steuerkriminalität wird konsequenter bekämpft.
- Eine solide Finanzpolitik ermöglicht Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Zusammenhalt und Infrastruktur unter Wahrung der Generationengerechtigkeit.
- Solide Haushalte und Investitionen sind kein Widerspruch.
- Die öffentlichen Finanzen sollen Stabilität sichern, nachhaltige Investitionen ermöglichen und Generationengerechtigkeit schaffen.
- Steuerentlastungen des Bundes, die erhebliche Einnahmelücken für die Länder verursachen, werden ohne Kompensation oder Gegenfinanzierung abgelehnt.
- Im Landeshaushalt werden klare Prioritäten für Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur gesetzt.
- Eine Vermögensteuer wird eingeführt.
- Eine europäische Digitalsteuer wird eingeführt.
- Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Bildung und moderne Infrastruktur haben im Haushalt Vorrang.
- Solide Haushaltsführung wird mit konsequenten Investitionen auch in Krisenzeiten verbunden.
- Die nachhaltige Finanzanlagenstrategie der Landesunternehmen wird konsequent weiterverfolgt.
- Im Bundesrat wird darauf hingewirkt, dass die Steuergesetze gerechter werden.
- Angestrebt wird ein verständliches und fair funktionierendes Steuersystem.
- Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien werden steuerlich entlastet.
- Gerechtigkeitslücken bei der Erbschaftsteuer auf große Unternehmens- und Immobilienvermögen werden geschlossen.
- Steuervorteile gibt es nur bei echtem gesellschaftlichem Nutzen, etwa beim Erhalt von Arbeitsplätzen.
- Das Ehegattensplitting wird für neu geschlossene Ehen reformiert.
- Eine Familienbesteuerung richtet sich an der finanziellen Verantwortung für Kinder aus und beendet negative Effekte auf die Erwerbstätigkeit von Frauen.
- Die globale Mindestbesteuerung für große Konzerne wird lückenlos umgesetzt.
- Eine europäische Digitalsteuer für große Tech-Konzerne wird eingeführt.
- Illegale Steuergestaltungen wie Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte werden besonders beobachtet.
- Die Steuererklärung wird für Bürgerinnen und Bürger in Anknüpfung an das Projekt „Die Steuer macht das Amt“ vereinfacht.
- Eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer wird abgelehnt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (4)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die nachhaltige Finanzanlagenstrategie des Landes wird weiterverfolgt.
- Sehr hohe Vermögen tragen stärker zum Gemeinwohl bei.
- Steuerschlupflöcher, vor allem bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer, werden konsequent angegangen.
- Besonders große Vermögen und daraus resultierende Kapitalerträge werden fair besteuert.
GleichUnverändert fortgeführt (3)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
EntfallenNicht mehr im Programm (26)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Gender-Budgeting im Landeshaushalt auf weitere Bereiche ausweiten.
- Eine wissenschaftliche Begleitung des Gender-Budgetings in Auftrag geben.
- Jeden Verkauf von Landesliegenschaften kritisch prüfen.
- Den Verkauf von Landesliegenschaften zur kurzfristigen finanziellen Entlastung ablehnen.
- Einen rechtssicheren Weg erarbeiten, um den Förderzins bestehender Erdölförderungen anzuheben.
- Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen öffentlich machen.
- Alle finanzpolitischen Entscheidungen an Nachhaltigkeitszielen und am 1,5-Grad-Ziel messen.
- Die Schuldenpolitik neu ausrichten.
- Den Ländern erlauben, für Nettoinvestitionen Schulden aufzunehmen.
- Bei allen Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob sie zur Erreichung des Klimaziels beitragen.
- Klimaschädliche Ausgaben reduzieren.
- Die Finanzverwaltung mit modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit ausstatten.
- Den Ankauf von Steuerdaten unterstützen.
- Ein zentrales digitales Postfach für Steuerbetrugsanzeigen einrichten, das auch anonyme Hinweisgeber*innen nutzen können.
- Eingehende Anzeigen und Hinweise durch besonders geschulte Steuerfahnder*innen prüfen lassen.
- Einen Haftungstatbestand in der Abgabenordnung einführen, der das auftraggebende Generalunternehmen für hinterzogene Lohnsteuer haften lässt.
- Die über die Förderbanken aufgenommenen Bürgschaften des Landes an Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten.
- Green Bonds ausgeben, auch in Kooperation mit Kommunen und anderen Ländern.
- Einen durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanzierten Social-Impact-Fonds auf Bundesebene aufbauen.
- Negative Einflüsse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge minimieren.
- Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen.
- Das Vergabegesetz des Landes reformieren.
- Die Vergabeordnung des Landes an unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anpassen.
- Die Einhaltung von Menschenrechten zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
- Die Arbeit der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung und Vergabe fortführen und ausbauen.
- Eine Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche nachgeht.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht