Staat, Demokratie und Verwaltung: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Staat, Demokratie und Verwaltung 130 neu, 22 geändert, 9 unverändert, 78 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Neu im Entwurf ist ein Schwerpunkt auf wehrhafter Demokratie: Das Land soll im Bundesrat ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragen, Justiz, Rundfunk und Landtag sollen besser gegen Angriffe geschützt werden. Zur Transparenz kommen ein verpflichtendes Lobbyregister und ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild mit Sanktionen bei Fristüberschreitung hinzu. Breiten Raum nehmen Bürokratieabbau, eine einheitliche Förderplattform und Führung in Teilzeit mit Tandem-Ausschreibungen ein. 2022 forderte das Programm noch paritätisch besetzte Parlamente und das Wahlrecht für Menschen aus Nicht-EU-Ländern; zur Parität sieht der Entwurf nur eine Expertenkommission vor. Auch der Nachhaltigkeits-Rat und eine stärkere Kontrolle des Verfassungsschutzes werden nicht mehr genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (130)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Angriffe auf die Demokratie durch Hass im Netz, Gewalt auf der Straße oder von außen werden abgelehnt.
- Vorschläge, die Antragsverfahren beschleunigen, automatisieren und im Sinne eines One-Stop-Government bündeln, werden unterstützt.
- Bürgerkonten werden eingeführt, damit die Geburtsregistrierung wie im skandinavischen Modell die Auszahlung von Familienleistungen automatisch anstößt.
- Das Wahlrecht ab 16 Jahren wird auch auf Bundesebene eingeführt.
- Eine Expertenkommission soll beraten, wie ein Paritätsgesetz auf Landes- oder Bundesebene mehr Frauen in die Politik bringen könnte.
- Modelle für Führung in Teilzeit werden entwickelt und nach einer Erprobungsphase in allen Landesbehörden eingeführt.
- Verwaltungs- und Bürokratiekosten werden gesenkt.
- Unverhältnismäßige Auskunftspflichten im ambulanten Bereich, die Versorgung verhindern, werden im Rahmen der landesgesetzlichen Möglichkeiten verringert.
- Sprache darf nicht verhindern, dass Leistungen in Anspruch genommen werden und ankommen.
- Die gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung werden umgesetzt.
- Innerhalb der Landesverwaltung werden klare Standards für Barrierefreiheit gesetzt.
- Die gleichberechtigte Berücksichtigung zukünftiger Generationen soll in der Landesverfassung festgeschrieben werden.
- Zügige und verlässliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land werden sichergestellt und weiter verbessert.
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass die Meldepflichten nach dem Energieeffizienzgesetz möglichst automatisiert erfüllt werden können.
- Automatisierung wird in die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeführt.
- Bei Änderungen am Immissionsschutzrecht werden die Vorschläge der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz und des Normenkontrollrats berücksichtigt.
- Der Vollzug der Gewerbeaufsicht wird besser abgestimmt, etwa über eine zentrale Aufsichtsdatenbank.
- Bürokratieabbau wird systematische Aufgabe der Agrar- und Ernährungspolitik.
- Antrags-, Genehmigungs-, Dokumentations- und Kontrollverfahren in der Landwirtschaft werden vereinfacht.
- Zuständigkeiten in der Agrarverwaltung werden gebündelt.
- Doppelte Nachweispflichten in der Landwirtschaft werden abgebaut.
- Allen Versuchen von rechts, die ein offenes, vielfältiges Land infrage stellen, wird entgegengetreten.
- Justiz, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Landtag werden besser gegen Angriffe von innen geschützt.
- Gesetze werden anlassbezogen auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen politische Einflussnahme überprüft.
- Wer den Staat schützen soll, muss auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.
- Beamtinnen und Beamte in sensiblen Bereichen, die sich aktiv gegen die Verfassung stellen, können aus dem Dienst entfernt werden.
- Bewerber für das Beamtenverhältnis können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bereits vor einer Ablehnung wirksam entkräften.
- Das Land beantragt im Bundesrat ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
- Ein Präferenzwahlrecht wird in Kommunen erprobt.
- Ein Institut für Demokratieforschung wird gegründet.
- Ein verpflichtendes Landeslobbyregister wird eingeführt, um die Transparenz der Landespolitik zu stärken.
- Freiwilligendienstleistende werden zu Anhörungen im Landtag eingeladen.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen werden vor politischer Instrumentalisierung geschützt.
- Für zivilgesellschaftliche Organisationen werden klare Fördergrundlagen geschaffen.
- Menschen im Land sollen die Demokratie aktiv mitgestalten können.
- Teilnehmende an Bürgerräten erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung, damit die Teilnahme nicht am Geld scheitert.
- Digitale Beteiligungsangebote werden gestärkt.
- Digitale Angebote sollen physische Sitzungen ergänzen, um barrierefreie Teilhabe zu ermöglichen.
- Kommunen erhalten die gesetzliche Möglichkeit, bei Bürgermeisterwahlen ein integriertes Präferenzwahlsystem mit Ersatzstimme statt Stichwahl einzuführen.
- Auf Landesebene wird eine Debatte darüber angestoßen, wie Stimmen für Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde nicht verloren gehen.
- Die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen wird beibehalten.
- Es wird geprüft, ob Ersatzstimmen oder andere Mechanismen bei Landtagswahlen verhindern können, dass Stimmen unter der Fünf-Prozent-Hürde wirkungslos bleiben.
- Interessenvertretungen mit Kontakt zu Landesregierung oder Landtag müssen sich in das Lobbyregister eintragen und Auftraggeber, Ziele und eingesetzte Mittel angeben.
- Ein Institut für Demokratieforschung im Land wird gegründet.
- Das Institut für Demokratieforschung soll unabhängig und anwendungsorientiert forschen.
- Die Kommunen werden bei der Komplexität ihrer Aufgaben entlastet und gemeinsam mit ihnen weiter entbürokratisiert.
- Verfahren werden durch das Streichen von Regelungen vereinfacht, ohne Umweltstandards ungeprüft aufzuweichen.
- Bei der Vereinfachung von Verfahren bleiben materielle Schutzstandards für Umwelt, Soziales, Teilhabe und öffentliche Sicherheit unangetastet.
- Die Steuerverwaltung bietet attraktive Karrieremöglichkeiten.
- Der Quereinstieg in die Steuerverwaltung wird gefördert.
- Die Zusammenarbeit der Finanzämter im Land wird weiter verbessert.
- Die Finanzämter werden mit modernen digitalen und KI-gestützten Verfahren unterstützt.
- Menschen und Unternehmen können unkompliziert Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.
- Die Landesverwaltung wird durch durchgängige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse modernisiert.
- Fördermittel für Unternehmen werden über eine einheitliche Landesförderplattform zugänglich gemacht.
- Ein KI-gestützter Förderlotse erleichtert Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln.
- Die öffentliche Beschaffung wird nachhaltig gestaltet, indem bei Vergabeentscheidungen der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt wird.
- Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt.
- Neue Regelungen bauen von Anfang an auf bestehende digitale Infrastrukturen auf, statt analoge Insellösungen zu schaffen.
- Menschen ohne digitale Endgeräte oder digitale Kompetenzen behalten Zugang zur öffentlichen Verwaltung.
- Verfahren und Aufgaben werden mithilfe der Digitalisierung effizient und wirkungsorientiert organisiert.
- Neue oder veränderte staatliche Leistungen nutzen vorhandene Strukturen statt neuer Bürokratieebenen.
- Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, um Quereinsteigende gezielt zu gewinnen.
- Studium und Ausbildung für die Verwaltung werden an das digitale Zeitalter angepasst.
- Studium und Ausbildung für die Verwaltung werden modularer gestaltet.
- Alte Verwaltungsprozesse werden überprüft und neu aufgesetzt.
- In der Verwaltung wird eine Wissenskultur aufgebaut, damit Erfahrung bei personellen Wechseln erhalten bleibt.
- Angestrebt wird eine effizientere und demokratischere Verwaltung.
- Digitale Verwaltungsangebote sind barrierefrei, mehrsprachig und niedrigschwellig nutzbar.
- Jedes Ministerium erhält eine Zukunftsbeauftragte oder einen Zukunftsbeauftragten.
- Fördermittel werden nach klaren Kriterien vergeben und können unbürokratisch abgerufen werden.
- Die Förderpolitik wird einfacher, schneller und wirksamer.
- Komplizierte und bürokratische Förderprogramme werden vereinfacht, soweit Bundes- und Europarecht es zulassen.
- Förderanträge werden über digitale, leicht zugängliche Verfahren gestellt.
- Für Antragstellende gelten klare, verständliche Förderbedingungen.
- Das Once-Only-Prinzip wird ebenenübergreifend eingeführt.
- Für die Förderung werden Leitplanken für einfache Verfahren, klare Kriterien und digitale Prozesse geschaffen.
- Förderprogramme werden gebündelt, wo es sinnvoll ist.
- Ein datenbasiertes Fördercontrolling macht die Wirkung von Förderung messbar und transparent.
- Auf dem Förderportal des Landes wird ein digitaler Förderlotse, etwa ein KI-Chatbot, eingerichtet.
- Alle Förderangebote des Landes laufen über eine einheitliche Förderplattform.
- Bei der Förderung sind ergänzend immer menschliche Ansprechpersonen zeitnah erreichbar.
- Das Land nutzt seine Rolle als Auftraggeber, um Klima, Ressourcen, Menschenrechte und gute Arbeit zu stärken.
- Bei Vergaben gilt als bestes Angebot dasjenige, das über den gesamten Lebenszyklus ökologisch, sozial und finanziell überzeugt.
- Nachhaltige Beschaffung wird auch bei großen Investitionsprojekten umgesetzt.
- Vor größeren Beschaffungen wird geprüft, ob Reparatur, Wiederverwendung, Miete, Leasing oder Gebrauchtware sinnvoller ist als ein Neukauf.
- Kommunale Verwaltungen werden stärker dabei unterstützt, ihre Beschaffung an ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards auszurichten.
- Das Beratungsangebot des Kompetenzzentrums für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe wird ausgebaut.
- Das Landesvergaberecht wird gezielt vereinfacht.
- Verzögerungen von Behörden bei ihren Informationspflichten werden abgestellt.
- Das Informationszugangsgesetz wird nach Hamburger Vorbild zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt.
- Informationen zu Einrichtungen kritischer Infrastruktur werden vom Transparenzgesetz ausgenommen.
- Die gesetzlichen Fristen des Informationszugangsgesetzes werden mit wirksamen Sanktionen unterlegt.
- Bei unbegründeter Fristüberschreitung greifen automatische Teilgenehmigungen.
- Bei unbegründeter Fristüberschreitung entfallen die Gebühren.
- Bei systematischen Verzögerungen sind aufsichtsrechtliche Konsequenzen möglich.
- Der gerichtliche Rechtsschutz in Fragen der Informationsfreiheit wird vereinfacht.
- Im Informationszugangsrecht werden spezielle Eilverfahren geschaffen.
- Die Gerichtsgebühren in Verfahren um Informationszugang werden gesenkt.
- Verbandsklagen im Informationszugangsrecht werden erleichtert.
- Antragstellung und Abrechnungsvorgaben bei Fördermitteln werden vereinfacht.
- Bürokratische Belastungen kleiner Unternehmen werden hinterfragt und möglichst abgebaut.
- Das Hotel- und Gastronomiegewerbe soll bürokratisch entlastet werden.
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen unabhängig vom Beschäftigungsstatus fair und verlässlich bezahlt werden.
- Die Landesverwaltung soll Vorbild für moderne Arbeit werden.
- Führungsverantwortung soll häufiger auch in Teilzeit möglich sein.
- Jobsharing in Führungspositionen soll zur Normalität werden.
- Mindestens die Hälfte der Führungspositionen in der Landesverwaltung wird auch als Tandem-Option ausgeschrieben.
- Für Übergabezeiten und Doppelbesetzungen wird ein Zusatzbudget nach dem 120-Prozent-Modell bereitgestellt.
- Regelungen und Nachweispflichten werden nach dem Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe vereinfacht.
- Das Angebot der pauschalen Beihilfe wird über Landeskanäle bekannter gemacht.
- Der öffentliche Dienst soll faire Bezahlung, gute Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven bieten.
- Die Aufgaben der Verwaltung werden kritisch überprüft und gegebenenfalls vereinfacht, digitalisiert oder gestrichen.
- Gute Arbeitsbedingungen und ein handlungsfähiger Staat gehören zusammen.
- Geprüft wird eine bessere Absicherung von Tarifbeschäftigten im Außendienst bei dienstbedingten Arbeitsunfällen.
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen aufgabengerechte Arbeitsbedingungen und Ausstattung erhalten.
- Dienstkleidung und Ausrüstung sollen für Beschäftigte keine privaten Mehrkosten verursachen.
- Geprüft wird eine regelmäßige Anpassung von Pauschalen und Erstattungen an die Preisentwicklung.
- Für Planung, Genehmigung und Umsetzung von Bahnausbauvorhaben wird ausreichend Personal bereitgestellt.
- Auf Bundesebene wird ein entbürokratisiertes und modernisiertes Planungsrecht angestrebt.
- Soziale Einrichtungen und Pflegekräfte werden von unnötiger Bürokratie entlastet.
- Der Zugang zu Sozialleistungen soll für Bürger deutlich einfacher und serviceorientierter werden.
- Die Verwaltung soll proaktiv unterstützen und Leistungen dort zugänglich machen, wo sie gebraucht werden.
- Verwaltungsverfahren werden vereinfacht.
- Bürokratische Hürden für Innenentwicklung, Aufstockung und Geschosswohnungsbau werden abgebaut.
- Genehmigungsverfahren für Innenentwicklung, Aufstockung und Geschosswohnungsbau werden beschleunigt.
- Es werden flächendeckende Härtefallregelungen für einen Gebührenerlass bei Personalausweisen eingeführt.
- Beteiligungsverfahren bei Planfeststellungsvorhaben werden konsequent digitalisiert.
- Für Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, bleiben analoge Zugänge zu Beteiligungsverfahren offen.
- Bürokratische Hürden beim Anbau und der Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe werden auf Landesebene und über den Bundesrat abgebaut.
GeändertFortgeführt, aber geändert (22)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Der öffentliche Dienst des Landes geht bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen mit gutem Beispiel voran.
- Verwaltungen helfen Menschen, sich im Geflecht der Teilhabeleistungen zurechtzufinden.
- Formulare und Informationen für Bürger*innen werden in leichter Sprache angeboten.
- Die Landesverwaltung schafft barrierefreie digitale Zugänge.
- Der öffentliche Dienst soll vielfältiger und kultursensibler werden.
- Das Land soll bei der nachhaltigen Beschaffung vorangehen.
- Mit der GMSH wird ein Beschaffungsfahrplan vorgelegt, der regionalen und klimaneutralen Produkten Vorrang in der Landesbeschaffung gibt.
- Die Demokratie wird gegen Angriffe von innen und außen verteidigt.
- Ein Demokratiefördergesetz des Landes sichert die Demokratieförderung dauerhaft, transparent und verlässlich ab.
- Bürgerräte werden in der nächsten Wahlperiode auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich verankert.
- Es soll transparent sein, wer mit welchen Interessen auf die Landespolitik einwirkt.
- Angestrebt wird eine Verwaltung, die schnell, verständlich und digital arbeitet.
- Verwaltungsprozesse werden vollständig von Anfang bis Ende digitalisiert.
- Eigenverantwortung, Teamarbeit und geteilte Führungsrollen ersetzen klassische Verwaltungshierarchien.
- Instrumente der strategischen Vorausschau werden in die Arbeit der Ministerien integriert.
- Der Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Vergabe wird verbindlich.
- Das Landesvergaberecht berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien.
- Geteilte Führung in der Landesverwaltung wird durch Tandem-Ausschreibungen ermöglicht.
- Der Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich krankenversicherte Beamte wird ausgeweitet.
- Die Verwaltung wird digital, effizient und bürgernah modernisiert.
- In Planungsverfahren für Mobilität wird eine frühzeitige Beteiligung verankert.
- Digitale Verwaltungsangebote dürfen analoge Zugänge nicht ersetzen.
GleichUnverändert fortgeführt (9)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Die Landesverwaltung wird modernisiert.
- Bürgerräte werden gesetzlich verankert.
- Förderentscheidungen in der Demokratieförderung dürfen nicht von kurzfristigen politischen Richtungswechseln oder willkürlichen Kriterien abhängen.
- Landtag, Kommunalvertretungen, Volksinitiativen und Bürgerbegehren sollen Bürgerräte einberufen können.
- Regierung und Parlament müssen sich ernsthaft und öffentlich mit den Ergebnissen von Bürgerräten auseinandersetzen.
- Ein verpflichtendes Lobbyregister auf Landesebene wird eingeführt.
- Die nachhaltige Beschaffung wird in allen Landesbehörden fortgesetzt.
- Beamte sollen ohne Hürden und finanzielle Nachteile zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können.
- Das Land soll ein attraktiver und moderner Arbeitgeber bleiben.
EntfallenNicht mehr im Programm (78)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Das Gesundheitsmanagement in den öffentlichen Verwaltungen stärken.
- Politik soll von den direkt betroffenen Menschen mitbestimmt werden.
- Plenarsitzungen etwa durch Gebärdendolmetschen sowie Informationen zu parlamentarischen Beschlüssen leichter zugänglich machen.
- In der Landesverwaltung das Bewusstsein für strukturelle und intersektionale Gewalt und für Prävention stärken.
- Allen dauerhaft hier wohnenden Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht geben.
- In der öffentlichen Verwaltung das Bewusstsein für strukturelle und intersektionale Gewalt und für Prävention stärken.
- Diskriminierungskritische Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Land und Kommunen anbieten.
- Der hohen Belastung der Mitarbeiter*innen in den Ordnungsbehörden mit digitalisierten und automatisierten Verfahren entgegenwirken.
- Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung anderen öffentlichen Verwaltungen zugänglich machen.
- Den Nachhaltigkeitscheck für Beschlüsse der Landesregierung konsequent umsetzen.
- Den Nachhaltigkeitscheck auf Initiativen des Landesparlaments ausweiten.
- Beim Landtag einen Nachhaltigkeits-Rat als wissenschaftliches Expert*innengremium etablieren.
- Den Nachhaltigkeits-Rat als zentrales Beratungsgremium mit der Beobachtung der Zielerreichung und mit Vorschlägen betrauen.
- Den Nachhaltigkeits-Rat regelmäßig dem Landtag berichten lassen.
- Über den Bericht jeweils eine politische Debatte im Landtag führen.
- Den Klimaschutz als Ziel in der Landesverfassung verankern.
- Bauverwaltung und Gebäudemanagement des Landes auf die energetische Modernisierung ausrichten und entsprechend ausstatten.
- Bei Neubau und Sanierung von Landesliegenschaften Raumkonzepte umsetzen, die Zusammenarbeit und Kommunikation der Mitarbeiter*innen fördern.
- Gebäude so gestalten, dass sie neue Arbeitskonzepte flexibel ermöglichen.
- Die Bemessung von Büroflächen nach Eingruppierung durch neue Kriterien wie Innovation, Wissenstransfer, Flexibilität und Autonomie ersetzen.
- Die Bürofläche der Landesverwaltung bis 2035 um 20 Prozent verringern.
- Homeoffice-Plätze und Coworking-Spaces sollen in der Landesverwaltung einen angemessenen Anteil haben.
- Eine demokratische Gesellschaft sichern, in der das Recht auf freie Entfaltung Grundlage des Zusammenlebens ist.
- Planungsverfahren rechtsstaatlich sicher beschleunigen.
- Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für Bürger*innen und Verbände stärken und professionalisieren.
- Die Genehmigungsbehörden personell weiter verstärken.
- Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren auf Landesebene bündeln.
- Prüfen, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter verschlankt und beschleunigt werden können.
- Vollzugsdefizite bei Genehmigungsverfahren durch Rechtsverordnungen abbauen.
- Ressourcen in der Verwaltung für die europäische Energiewendezusammenarbeit mobilisieren.
- Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Bürger*innen stärken.
- Das Digitalisierungsministerium beibehalten und in seinen Kompetenzen stärken.
- Digitalpolitische Zuständigkeiten weiter bündeln.
- Im Landtag einen eigenständigen Digitalisierungsausschuss einrichten.
- Landtagsausschüssen und kommunalen Gremien digitale Sitzungen auch außerhalb von Notlagen ermöglichen.
- Sitzungen von Landtagsausschüssen und kommunalen Gremien auch in hybrider Form ermöglichen.
- Digitalen und hybriden Sitzungen erlauben, rechtskräftige Beschlüsse zu fassen.
- Den Informationsaustausch zwischen Behörden verbessern.
- Intensiv um Menschen werben, die bisher keine Berufsperspektive in der Verwaltung sehen.
- Eine interkulturell aufgestellte Öffentlichkeitskampagne zur Nachwuchskräftegewinnung starten.
- Kompetenzen in diversitätssensibler Kommunikation in Aus- und Fortbildung sowie durch Supervision stärken.
- Hindernisse bei der Einstellung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen im öffentlichen Dienst beseitigen.
- Anreize zu Sabbatjahren, lebenslangem Lernen und Familienteilzeit im öffentlichen Dienst setzen.
- Das Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst fortführen.
- Die Landesverwaltung über Pilotprojekte moderner aufstellen.
- Die Verfahren der internen Beurteilung in der Verwaltung motivierend umstrukturieren.
- Eine moderne Feedbackkultur in der Verwaltung schaffen.
- Teams bilden, die mehrere Verantwortungsbereiche und Ressorts umfassen.
- Bei Doppelspitzen in Verwaltungsbehörden dürfen keine Gehaltsunterschiede bestehen.
- Diversität und Vielfalt bei der Besetzung von Stellen, besonders von Leitungsstellen, stärker gewichten.
- Eine Public Innovation Agentur aufbauen, die Landes- und Kommunalverwaltungen bei der Problemlösung hilft.
- Die Volksvertretungen in Land und Kommunen paritätisch besetzen.
- Eine paritätische Ausgestaltung der Direktmandate prüfen.
- Die Privatsphäre von Wahlkandidierenden schützen.
- Auf Wahlzetteln genügen künftig Erreichbarkeitsadresse und Postleitzahl.
- Den parlamentarischen Betrieb angemessen mit Mitteln ausstatten.
- Die Plattform für Online-Volksinitiativen benutzer*innenfreundlicher und niedrigschwelliger gestalten.
- Das Petitionsrecht verbessern.
- Bislang wenig sichtbaren Gruppen echte Teilhabe ermöglichen.
- Menschen aus Nicht-EU-Ländern erhalten das Wahlrecht auf kommunaler Ebene und zum Landtag.
- Das Abgeordnetenmandat steht im Mittelpunkt der Tätigkeit von Abgeordneten.
- Lücken in den bestehenden Transparenzregeln schließen.
- Landtagsabgeordnete verpflichten, Nebentätigkeiten, Spenden und Zuwendungen ab dem ersten Cent öffentlich anzugeben.
- Initiator*innen können einen Volks- oder Bürger*innenentscheid über die Ergebnisse eines Bürger*innenrates verlangen.
- Die parlamentarische Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen erhöhen.
- Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes stärken.
- Eine Stabsstelle Controlling zur Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes einrichten.
- Den Fraktionen mehr Rechte bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes einräumen.
- Klare Berichtspflichten für den Verfassungsschutz festlegen.
- Die politische Bildung zur Stärkung der freiheitlichen Demokratie strukturell finanziell absichern.
- Eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen sicherstellen.
- Ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie vermitteln und die Gegensätze zu rechter Ideologie aufzeigen.
- Kooperationen mit der Zivilgesellschaft aufbauen und unterstützen.
- Die Berichtspflicht der Geldwäschekoordinierungsstelle gegenüber dem Landtag von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.
- Die bestehenden Strukturen der Behördenkooperation überprüfen und den praktischen Anforderungen anpassen.
- Beschäftigte mit Landesaufgaben, die nicht beim Land angestellt sind, in den Landesdienst zurückführen.
- Einen Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die GMSH beginnen.
- Die Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder auf die Beamt*innen übertragen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht