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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 126 neu, 36 geändert, 6 unverändert, 38 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf legt in der Migrationspolitik neues Gewicht auf Arbeitsmarktintegration, Fachkräfteeinwanderung und schnellere Verfahren: Ein landesweites digitales Antragssystem für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse soll kommen, Anträge auf Ausbildung oder Beschäftigung sollen nach drei Monaten ohne Bearbeitung als genehmigt gelten. Neu sind auch die Abschaffung der Bezahlkarte für Geflüchtete und die Ablehnung von Rückkehrzentren außerhalb der EU; legale Wege für klimabedingte Migration sollen nun konkret über einen Klima-Pass eröffnet werden. 2022 forderte das Programm noch die Abschaffung der Abschiebehaft, einen generellen Abschiebestopp in Kriegs- und Krisengebiete und Aufnahmeregelungen für Menschen aus Afghanistan; diese werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (126)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Die Gewinnung internationaler Pflegefachkräfte soll fair geregelt sein.
  2. Angeworbene Pflegefachkräfte sollen Sprachförderung, Integration und Schutz vor Ausbeutung erhalten.
  3. Die Rekrutierung internationaler Fachkräfte soll transparent erfolgen.
  4. Für Arbeitgeber internationaler Fachkräfte sollen verbindliche Standards gelten.
  5. Für internationale Fachkräfte werden unabhängige Beratungs- und Beschwerdestrukturen geschaffen.
  6. Gewaltbetroffene Frauen mit abgeleitetem Aufenthaltsstatus erhalten nach Trennung auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel unabhängig von der Ehedauer.
  7. Das Land hält an einer humanitären Asyl- und Geflüchtetenpolitik, offener Einwanderungspolitik und fairen Integrationsbedingungen fest.
  8. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird in Schleswig-Holstein menschenrechtskonform umgesetzt.
  9. Jeder Asylantrag soll einzeln geprüft werden.
  10. Geflüchteten wird berufliche und soziale Teilhabe sowie ein qualifizierter Berufseinstieg ermöglicht.
  11. Die Migrationspolitik wird sachlich und im Schulterschluss mit den aufnehmenden Kommunen sowie Haupt- und Ehrenamt gestaltet.
  12. Populistische Politik und Rhetorik in der Migrationsdebatte werden abgelehnt.
  13. Integration wird als gesamtgesellschaftlicher und wechselseitiger Prozess verstanden.
  14. Ein neues humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen wird eingerichtet.
  15. Kommunen erhalten eine Opt-out-Möglichkeit bei der Bezahlkarte für Geflüchtete.
  16. Ein landesweites digitales Antragssystem für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird eingeführt.
  17. Die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wird weiter verbessert.
  18. Der Familiennachzug wird ermöglicht.
  19. Menschen in Schule, Ausbildung und Arbeit erhalten ein Bleiberecht.
  20. Beratung und Begleitung vulnerabler Gruppen werden erhalten und bei Bedarf angepasst.
  21. Die Vulnerabilitätsprüfung im Screeningverfahren wird weiterhin von Fachkräften durchgeführt.
  22. Das Schutzkonzept wird entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems fortentwickelt.
  23. Der Vorrang des Kindeswohls wird im Asylverfahren sowie bei Aufnahme und Unterbringung sichergestellt.
  24. Restriktive Sekundärmigrationszentren in Schleswig-Holstein werden abgelehnt.
  25. Grundkompetenzscreening, Erstorientierung, Sprachkurse und Arbeitsmarktberatung in den Landesunterkünften werden erhalten und etwa bei der psychosozialen Begleitung verbessert.
  26. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge soll als moderne Aufnahmebehörde arbeiten.
  27. Projekte wie „Frauen_Wohnen“ und „NeuStart“ werden übertragen, um Geflüchteten den Übergang in eigenständigen Wohnraum zu erleichtern.
  28. Lokale Vereine, Ehrenamt und kommunale Koordination für das Ankommen Geflüchteter im ländlichen Raum werden gestärkt.
  29. Die Zusammenarbeit zwischen Unterkünften, Beratungsstellen, medizinischer Versorgung und Bildungseinrichtungen wird verbindlicher gestaltet.
  30. Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird in Schleswig-Holstein abgeschafft.
  31. Eine Ausweitung der Bezahlkarte auf weitere Personengruppen wird abgelehnt.
  32. Die bestehenden Ausnahmen von der Bezahlkarte gelten als nicht ausreichend.
  33. Die Bezahlkarte wird ohne Bargeldobergrenzen, Postleitzahlenbegrenzung und Einschränkungen bei Überweisungen umgesetzt.
  34. Die Kommunen erhalten eine konkrete Opt-out-Option bei der Bezahlkarte.
  35. Schleswig-Holstein soll seine humanitäre Verantwortung aktiv wahrnehmen.
  36. Bundesländer sollen selbst Aufnahmeverantwortung übernehmen, wo Bund und EU nicht ausreichend handeln.
  37. Humanitäre Aufnahmeprogramme der Länder werden wieder umfassend ermöglicht.
  38. Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten per Verordnung ohne Beteiligung des Parlaments wird abgelehnt.
  39. Für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auf europäischer Ebene klare, transparente und menschenrechtskonforme Kriterien.
  40. Kein Staat darf als sicher gelten, wenn dort systematische Diskriminierung, Verfolgung oder fehlender Rechtsschutz bestehen.
  41. Rückkehrzentren außerhalb der EU werden abgelehnt.
  42. Das Recht auf ein Asylverfahren und die individuelle Prüfung von Fluchtgründen bleiben Vorrang der Asylpolitik.
  43. Individuelle rechtsstaatliche Asylverfahren werden erhalten.
  44. Verwaltungsgerichte ermitteln in Asylverfahren den Sachverhalt.
  45. Bei Anordnung von Abschiebungshaft gibt es eine Pflichtverteidigung.
  46. Vulnerable Personen erhalten besondere Verfahrensrechte im Asylverfahren.
  47. Abschiebungen werden erst eingeleitet, nachdem aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten geprüft wurden.
  48. Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebung.
  49. Das Non-Refoulement-Prinzip gilt uneingeschränkt.
  50. Die Abschiebebeobachtung wird ausgeweitet und gestärkt.
  51. Menschen, die sich in Ausbildung, Arbeit oder Schule einbringen, erhalten verlässliche Bleibeperspektiven und werden nicht abgeschoben.
  52. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für ein Bleiberecht für Menschen mit Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag vorlegen.
  53. Der Familiennachzug soll wieder ermöglicht werden.
  54. Bestehende Unterstützungsangebote zur Integration werden transparenter gemacht.
  55. Ziel ist ein zusammenhängendes System aus Beratung, Sprachförderung und Teilhabeangeboten für Kinder und Erwachsene.
  56. Gute Anbindung durch öffentlichen Nahverkehr und flexible Mobilitätsangebote ist in ländlichen Räumen entscheidend für gleichwertige Teilhabe.
  57. Die Zuwanderungsbehörden sollen gut mit den bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort vernetzt sein.
  58. Anträge und Anliegen sollen zügig bearbeitet werden, vor allem Anträge, die Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung sind.
  59. Informationen über Integrationsangebote sollen digital und mehrsprachig verfügbar sein.
  60. Für neue Projekte der kommunalen Integrationsarbeit wird Anschub gegeben.
  61. Die Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in Kreisen und kreisfreien Städten sollen als zentrale Schaltstelle für alle Integrationsaufgaben genutzt werden.
  62. Die Koordinierungsstellen sollen sich stärker mit Migrationsberatungsstellen, Volkshochschulen, Projekten zur Arbeitsmarktintegration und Behörden vernetzen.
  63. Ziel ist ein durchgängiger Integrationsprozess von der Ankunft bis zur Arbeitsmarktintegration.
  64. Ein landesweites digitales Antragssystem für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse, Verlängerungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird eingeführt.
  65. Das Antragsportal soll den Bearbeitungsstand, geltende Fristen und fehlende Unterlagen anzeigen.
  66. Die Bearbeitung aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Fragen darf nicht vom Wohnort abhängen.
  67. Für die Bearbeitung aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Fragen sollen verbindliche landesweite Standards gelten.
  68. Das Land stellt durch Leitlinien, Erlasse und regelmäßige Schulungen eine einheitliche Rechtsanwendung sicher.
  69. Ziel ist eine verlässliche, transparente und rechtssichere Verwaltungspraxis im ganzen Land.
  70. Durch konsequente Umsetzung des Stufenmodells zur Identitätsklärung sollen Wartezeiten verringert werden.
  71. Erprobte Verfahrenserleichterungen wie die Hamburger Regelung für Menschen aus Somalia werden übernommen.
  72. Beim Bund wird auf eine Vereinfachung des Aufenthaltsrechts hingewirkt.
  73. Die kommunalen Zuwanderungs- und Einwanderungsbehörden sollen von unnötigen Prüfverfahren entlastet werden.
  74. Für eine Beschäftigungserlaubnis soll die arbeitsrechtliche Prüfung der Bundesagentur für Arbeit ausreichen.
  75. Aufgaben der Erwerbsmigration und der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen dort gebündelt werden, wo dies Verfahren beschleunigt und die Qualität erhöht.
  76. Digitalisierung und standardisierte Prozesse sollen die Zuwanderungsverwaltung zusätzlich entlasten.
  77. Die Migrationsberatungsstellen werden finanziell gestärkt.
  78. Die Migrationsberatungsstellen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  79. Die unabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sollen bundesgesetzlich abgesichert werden.
  80. Engagierte Menschen mit Migrationsgeschichte sollen als Vorbilder, Brückenbauer und Partner in die Migrationspolitik eingebunden werden.
  81. Migrantische Vereine sollen als Partner gewonnen werden, um die Vielfalt im Landesdienst zu erhöhen.
  82. Mit migrantischen Vereinen sollen mehr junge Menschen mit Migrationsgeschichte für eine Ausbildung gewonnen werden.
  83. Mit migrantischen Vereinen soll die Praktikumsprämie im Handwerk bekannter gemacht werden.
  84. Der Bund soll Integrationskurse für alle Gruppen anbieten und Beschränkungen auf bestimmte Personengruppen zurücknehmen.
  85. Das ergänzende landesgeförderte Sprachkursangebot wird abgesichert.
  86. Die besondere Situation von Frauen wird in der Integrationspolitik weiter berücksichtigt.
  87. Berufsbezogene Sprachtrainings mit Kinderbetreuung werden weiter abgesichert.
  88. Berufsbezogene Sprachtrainings mit Kinderbetreuung werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  89. Sprachmittlung ist unverzichtbar für Teilhabe, weil das sichere Erlernen der deutschen Sprache oft mehrere Jahre dauert.
  90. Professionelle Dolmetsch- und Sprachmittlungsangebote werden ausgebaut, auch im Gesundheitswesen, in Schulen und Behörden.
  91. Politische Bildung wird mehrsprachig zugänglich gemacht.
  92. Hauptamtliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sollen dauerhaft finanziert und abgesichert werden.
  93. Zugewanderte sollen ihre Qualifikationen einbringen und ihren Berufsweg fortsetzen können.
  94. Zugewanderte brauchen gute Sprachförderung.
  95. Die Zentralstelle für Fachkräftezuwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wird gestärkt.
  96. Die Zusammenarbeit von Kommunen, Jobcentern und Arbeitsagentur vor Ort wird verbessert, um Wartezeiten bei Anträgen und bürokratische Hemmnisse abzubauen.
  97. Die Praktikumsprämie im Handwerk soll gezielter auch für Neuzugewanderte genutzt werden.
  98. Mit Migrantenselbstorganisationen sollen Strategien entwickelt werden, um junge Zugewanderte für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, etwa bei Polizei, Lehramt oder Verwaltung, zu gewinnen.
  99. Das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord“ und seine Angebote werden finanziell abgesichert.
  100. Mit Unternehmen, die Inhouse-Sprachangebote für Auszubildende oder Beschäftigte aufbauen, soll gezielt kooperiert werden.
  101. Das Förderprogramm zur Fachkräftesicherung für Geflüchtete und Zugewanderte wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  102. Entbürokratisierung soll auch im Aufenthaltsrecht und in der Arbeitsmarktintegration zum Ziel werden.
  103. Auf Bundesebene wird vorgeschlagen, in Verwaltungsverfahren mit einer Fiktion der Ausreise zu arbeiten, damit Beschäftigung und Ausbildung nahtlos fortgeführt werden können.
  104. Berufliche Integration soll sich im Aufenthaltsrecht widerspiegeln.
  105. Als unbegleitete Minderjährige aus sicheren Herkunftsstaaten eingereiste junge Menschen sollen mit Schulabschluss und Ausbildungsplatz ohne Ausreise bleiben können.
  106. Die Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen sollen von den örtlichen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden wegverlagert werden.
  107. Für Arbeitserlaubnisse genügt eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.
  108. Anträge zur Aufnahme von Ausbildung oder Beschäftigung gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen drei Monaten bearbeitet werden.
  109. Die Mitteilung an Antragstellende soll automatisiert und ohne Verzögerung erfolgen.
  110. Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht sollen stärker verzahnt werden.
  111. Menschen in Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung brauchen verlässliche Bleibeperspektiven.
  112. Mit Kammern und Unternehmen sollen Lücken in den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Nachqualifizierung ermittelt werden.
  113. Die Wartezeiten bei den Landesanerkennungsstellen sollen durch bessere Rahmenbedingungen verringert werden.
  114. Anerkennungs- und Berufserlaubnisverfahren sollen besser aufeinander abgestimmt werden.
  115. Anerkennungs- und Berufserlaubnisverfahren sollen personell ausreichend ausgestattet werden.
  116. Anerkennungs- und Berufserlaubnisverfahren sollen digitalisiert werden.
  117. Unnötige Prüfschritte bei kommunalen Zuwanderungsbehörden sollen abgebaut werden.
  118. Einheitliche Standards bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sollen bundesweit ausgeweitet werden.
  119. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen soll personell gestärkt werden.
  120. Das neu konzipierte Förderprogramm für Anerkennung und Nachqualifizierung wird umgesetzt.
  121. Prüfungen, Sprachkurse und Anpassungsqualifizierungen für eine volle Anerkennung sollen nicht an den Kosten scheitern.
  122. Beratungs- und Vermittlungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte werden weiterentwickelt.
  123. Das Grundkompetenzscreening in den Landesunterkünften wird dauerhaft etabliert.
  124. Für Betriebe soll es schnelle, unbürokratische Anerkennungs- und Einwanderungsverfahren geben.
  125. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird fortgeführt.
  126. Bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird eng mit Unternehmerverbänden und Gewerkschaften zusammengearbeitet.

GeändertFortgeführt, aber geändert (36)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Regelungslücke zur Istanbul-Konvention wird geschlossen, sodass Frauen mit ihren Kindern ein vom Partner unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten.
  2. Zugewanderte und geflüchtete Menschen sollen würdig ankommen und sich von Beginn an einbringen können.
  3. Schutzsuchende und vulnerable Gruppen sollen besondere Aufmerksamkeit erhalten.
  4. Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung wird progressiv gestaltet.
  5. Die Ziele und Maßnahmen der Integrationsstrategie und des Integrations- und Teilhabegesetzes werden konsequent umgesetzt.
  6. Sprachkurse für Geflüchtete werden ausgebaut.
  7. Asylsuchende sollen in den Landesunterkünften sicher und würdig ankommen können.
  8. Das Schutzkonzept für besonders verletzliche Geflüchtete wird beibehalten.
  9. Die Teilhabe Asylsuchender soll bereits am ersten Tag der Ankunft beginnen.
  10. Ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen wird eingerichtet.
  11. Ein Klima-Pass wird als neuer, legaler und sicherer Einwanderungsweg eingeführt.
  12. Die pauschale Einstufung sicherer Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
  13. Es gibt eine unabhängige Asylverfahrensberatung.
  14. Bleiberechte sollen weiter gestärkt werden.
  15. Arbeitsverbote für Geflüchtete sollen abgeschafft werden.
  16. Bestehende Unterstützungsangebote zur Integration werden besser vernetzt und aufeinander abgestimmt.
  17. Kommunale Integrationsarbeit braucht stabile, von Aufnahmezahlen unabhängige Strukturen, verlässliche Finanzierung, kultursensible Regeldienste, vollständige Digitalisierung und gut erreichbare Angebote.
  18. Ausländer- und Zuwanderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sollen proaktiv über aufenthaltsrechtliche Perspektiven beraten und gut erreichbar sein.
  19. Die Migrationspolitik wird gemeinsam mit Kreisen, Städten, Ämtern und Gemeinden gestaltet.
  20. Die kommunale Integrationsarbeit wird durch Koordinierungsstellen, Migrationsberatungsstellen, das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord“ und die Ehrenamtsstrategie gestärkt.
  21. Die Finanzierung der Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe wird fortgesetzt.
  22. Die kommunalen Zuwanderungs- und Einwanderungsbehörden sollen personell gestärkt werden.
  23. Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden dauerhaft gesichert.
  24. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden aus der befristeten Projektförderung herausgelöst.
  25. Eine unabhängige Asylverfahrens- und Rechtsberatung bleibt unverzichtbar.
  26. Vormundschaftsvereine für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden weiter gestärkt.
  27. Migrantische Selbstorganisationen werden als gleichberechtigte Akteure der sozialen Infrastruktur gestärkt.
  28. Sprachkursangebote sollen niedrigschwellig, flexibel und lebensnah sein, mit Kinderbetreuung, dezentralen Formaten und digitalen Ergänzungen.
  29. Alle Integrationsangebote müssen auch für Frauen zugänglich sein.
  30. Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen in politischen Gremien stärker vertreten sein.
  31. Anerkennungsverfahren für Zugewanderte sollen schnell sein.
  32. Hier lebende Zugewanderte sollen einen qualifikationsnahen Berufseinstieg erhalten.
  33. Berufsbezogene Sprachtrainings stehen auch Zugewanderten ohne Fluchthintergrund offen.
  34. Mit Kammern, berufsbildenden Schulen und Hochschulen sollen Nachqualifizierungsangebote geschaffen werden, zuerst in Erziehung, Gesundheit und Pflege.
  35. Wo fachlich vertretbar, werden vorläufige Berufserlaubnisse erteilt, damit Qualifizierte schon während des Anerkennungsverfahrens mit fachlicher Begleitung arbeiten können.
  36. Betriebe sollen bei Sprache und Integration zugewanderter Fachkräfte unterstützt werden.

GleichUnverändert fortgeführt (6)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (38)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Geflüchteten Kindern von Beginn an den Besuch regulärer Kitas ermöglichen.
  2. Familien geflüchteter Kinder Beratung und Unterstützung anbieten.
  3. Das Arbeitsmarktnetzwerk „Mehr Land in Sicht!“, die Jugendmigrationsdienste, die IQ-Ländernetzwerke und die Willkommenslotsen bei den Kammern stärken.
  4. Die Migrations- und Fluchtpolitik an den betroffenen Menschen ausrichten.
  5. Wer hier ist, soll eine faire Chance auf Ankommen erhalten.
  6. Schutzsuchende medizinisch versorgen.
  7. Funktionierende Strukturen für das Zusammenleben ausbauen und stärken.
  8. Zugänge in allen Lebensbereichen weiter öffnen.
  9. Verfahren fair gestalten.
  10. Der Aufenthalt in Landesunterkünften soll nicht länger als drei Monate dauern.
  11. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an Kita und Schule besuchen können.
  12. Jugendliche Geflüchtete aktiv beim Erreichen des Schulabschlusses unterstützen.
  13. Für vor Generationen Zugewanderte ohne geregelten Zugang zu Sprachkursen mehr Sprachkurse anbieten.
  14. Landesweite Fachstellen zur Beratung von Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung absichern.
  15. Die Minderjährigkeit im Familiennachzugsverfahren nach dem Zeitpunkt der Antragstellung beurteilen.
  16. Die Familiennachzugsverfahren beschleunigen, indem die Ausländer- und Zuwanderungsbehörden Vorabzustimmungen erteilen.
  17. Automatisierte Verfahren zur Aufenthaltsverfestigung einführen.
  18. Den mehrjährigen Mindestvoraufenthalt als Zugangsbedingung zur Härtefallkommission abschaffen.
  19. Auch eine behördenunabhängige Rückkehr- und Perspektivberatung anbieten.
  20. Eine aufenthaltsrechtliche Lösung für Menschen ohne Papiere schaffen.
  21. Die Pflicht zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens bei Psychotrauma durch ein Recht auf ein solches Gutachten ergänzen oder ersetzen.
  22. Ein Landeskonzept zur verbesserten psychosozialen Versorgung geflohener Menschen erarbeiten.
  23. Die Selbsterklärung von Kommunen zum „Sicheren Hafen“ begrüßen.
  24. Die Aufnahme von Verwandten hier lebender Syrer*innen fortführen.
  25. Prüfen, ob eine entsprechende Landesaufnahmeregelung für Verwandte hier lebender Afghan*innen geschaffen werden kann.
  26. Die Aufnahme von Ortskräften der Bundeswehr und ihren Familien unterstützen.
  27. Die Aufnahme auf Mitarbeiter*innen deutscher Nichtregierungsorganisationen und anderer Hilfsstrukturen in Afghanistan ausweiten.
  28. Ein Bundesaufnahmeprogramm für Ortskräfte und Mitarbeiter*innen von Hilfsstrukturen in Afghanistan schaffen.
  29. Einen generellen Abschiebestopp für Kriegs- und Krisengebiete durchsetzen.
  30. Das Instrument der Abschiebehaft ablehnen.
  31. Die rechtlichen Grundlagen zur Abschaffung der Abschiebehaft auf Bundes- und europäischer Ebene schaffen.
  32. In Schleswig-Holstein weiterhin keine Kinder und Jugendlichen in Abschiebehaft nehmen.
  33. Die Ursachen des hohen Armutsrisikos von Menschen mit Migrationsgeschichte wissenschaftlich untersuchen lassen und daraus politische Maßnahmen ableiten.
  34. Die Mittel für die Unterstützung geflohener und zugewanderter Frauen und Mädchen in Frauenberatungsstellen, Familienzentren und Frühen Hilfen aufstocken.
  35. Ein echtes Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel schaffen.
  36. Opfer von Menschenhandel vor Abschiebung in Tatort- oder Herkunftsländer schützen.
  37. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder deutsche Staatsangehörigkeit schaffen.
  38. Auf Bundesebene ein Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien einführen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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