Kultur, Medien, Religion und Erinnerung: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 179 neu, 37 geändert, 11 unverändert, 42 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Der Entwurf baut die Medienpolitik deutlich aus: Der NDR-Staatsvertrag soll modernisiert, der Rundfunkrat transparenter werden, entsendende Organisationen sollen nach spätestens zehn Jahren wechseln, und ein Indexmodell soll den Rundfunkbeitrag an die wirtschaftliche Entwicklung koppeln. In der Kultur werden verbindliche Honoraruntergrenzen zur Fördervoraussetzung, dazu kommen ein KulturPass 2.0 für 14- bis 18-Jährige und ein Landesfonds für Clubs und kleine Spielstätten. Neu ist auch ein freieres Bestattungsrecht ohne Sargpflicht. 2022 hatte das Programm noch einzelne Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus wie die Übernahme der IHRA-Definition, ein Musikschulfördergesetz und mehrere konkrete Gedenkorte genannt; der Entwurf führt sie nicht mehr einzeln auf. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (179)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Eine Minderheiten- und Sprachenstrategie 2030 wird entwickelt.
- Kommunen werden bei der Einführung mehrsprachiger Orts- und Straßenschilder oder digitaler Verwaltungsangebote mit Beratung und landesrechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt.
- Die Bildungs- und Erinnerungsarbeit zu Sinti und Roma wird gestärkt.
- Die kulturelle Vielfalt im Land wird gestärkt.
- Mehr Menschen sollen am kulturellen Leben teilhaben können.
- Kultureinrichtungen, Kulturverbände, Künstler und die freie Kulturszene werden vor Angriffen Rechtsextremer geschützt.
- Alle Menschen sollen unabhängig von ihrem Glauben sicher und gleichberechtigt im Land leben können.
- Die Religionsgemeinschaften im Land werden unterstützt.
- Die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften wird gestärkt.
- Ein KulturPass 2.0 für 14- bis 18-Jährige wird eingeführt.
- Science-, Musik- und Kunstmobile, die gezielt in strukturschwache Regionen fahren, werden gefördert.
- Künstler sollen fair bezahlt werden.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Musikschulen werden finanziell stabilisiert.
- Ein Landesfonds für Festivals, kleine Musikspielstätten und Clubs wird geschaffen.
- Die Bedeutung der Kultur als Teil der Daseinsvorsorge wird für Land und Kommunen in einer Kulturgesetzgebung verbindlich festgeschrieben.
- Der Kulturpakt zwischen Land und Kommunen wird erneuert.
- Der Kulturpakt soll planbare Strukturen, eine faire Verantwortungsteilung und die Sicherung kultureller Angebote in Städten und ländlichen Regionen umfassen.
- Kulturelle Angebote und Einrichtungen sollen nicht länger als Erstes unter Sparzwang geraten.
- Der Schwerpunkt der Kulturpolitik liegt auf der Kulturentwicklung in ländlichen Regionen.
- Die Förderlogiken der Kulturförderung sollen überarbeitet werden.
- Förderverfahren in der Kultur werden vereinfacht.
- Förderverfahren in der Kultur werden transparenter.
- Festivals aller Sparten sollen verlässliche, transparente und möglichst mehrjährige Förderperspektiven erhalten.
- Ein niedrigschwelliger Festivalförderfonds mit den Kriterien regionale Verankerung, kulturelle Bildung, Barrierefreiheit und faire Honorare wird erwogen.
- Alle Menschen sollen unabhängig von Einkommen, Alter, Wohnort und Lebenslage einfachen und bezahlbaren Zugang zu Kunst, Kultur und Bildung erhalten.
- Kulturelle Teilhabe darf nicht vom Einkommen abhängen.
- Kulturelle Bildung soll von der Kita bis zur Erwachsenenbildung Teil jeder Bildungsbiografie sein.
- Jungen Menschen soll der Besuch kultureller Einrichtungen erleichtert werden.
- Der Kulturpass soll auf Bundesebene wieder eingeführt und dauerhaft finanziell abgesichert werden.
- Im Land wird ein eigener KulturPass 2.0 eingeführt.
- Der KulturPass soll für 14- bis 18-Jährige bei allen kulturellen Angeboten von Clubs bis Kinos einlösbar sein.
- Der KulturPass wird perspektivisch für weitere finanziell benachteiligte Gruppen weiterentwickelt.
- Der Freiwilligendienstausweis soll bei kulturellen Angeboten Schüler- und Studierendenausweisen gleichgestellt werden.
- Kulturtafeln, soziale Eintrittsmodelle, Familientickets, Restkartenangebote und mobile Formate werden besser vernetzt und gestärkt.
- Programme, die Senioren in Pflegeeinrichtungen den Besuch kultureller Veranstaltungen erleichtern oder Kultur in die Einrichtungen bringen, werden gefördert.
- Die Arbeit der Servicestelle Kultur & Nachhaltigkeit wird auf soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe erweitert.
- Mobile Bildungs- und Kulturangebote wie Science-, Musik- und Kunstmobile sollen gezielt in strukturschwache Regionen fahren.
- Fahrbibliotheken und Bücherbusse werden unterstützt und ausgebaut.
- Kultur und Wissen sollen in allen Landesteilen verfügbar sein.
- Das Land berät Kommunen und Zivilgesellschaft bei der Umwandlung leerstehender Immobilien, Schulen, Bibliotheken und Dorfgemeinschaftshäuser in offene Kulturorte.
- Nutzungshürden für offene Kulturorte werden abgebaut.
- Vorhandene Förderprogramme für offene Kulturorte werden gebündelt.
- Offene Jugendkulturangebote nach dem Vorbild dänischer Streetmekkas werden modellhaft und ressortübergreifend erprobt.
- Ein Pauschalvertrag mit der GEMA nach niedersächsischem Vorbild soll nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine entlasten, bei voller Vergütung der Musikschaffenden.
- Längere Öffnungszeiten von Bibliotheken werden unterstützt, perspektivisch bis zur Nutzbarkeit rund um die Uhr.
- Nach dem Vorbild des Kulturspeichers sollen mit Kommunen und Zivilgesellschaft ähnliche Einrichtungen im ganzen Land aufgebaut werden, vor allem im ländlichen Raum.
- Bibliotheken und Maker-Spaces werden mit Dritten Orten zusammen gedacht.
- Das Land soll Vorreiter digitaler Kulturvermittlung im Norden werden.
- Digitale Kunst und interaktive Medien werden als vollwertige Kunstformen anerkannt.
- Bei der Landesbibliothek wird eine Beratungsstelle „KI in Kunst und Kulturmanagement“ eingerichtet, die Künstler beim Umgang mit künstlicher Intelligenz unterstützt.
- Archive, Sammlungen und Kulturgüter werden dauerhaft gesichert.
- Die öffentlichen Musikschulen werden finanziell stabilisiert.
- Öffentliche Musikschulen erhalten sozial gerechte Zugänge.
- Für Musikschulen werden ausreichend qualifizierte Lehrkräfte gewonnen und ausgebildet.
- Es wird geprüft, ob eine Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets oder Stipendien mehr Bildungsgerechtigkeit in der musikalischen Bildung bringen.
- Mit Kommunen und Trägern wird eine ausgewogene Finanzierung der Musikschulen angestrebt.
- Ausbildung, Festanstellung und gute Arbeitsbedingungen an Musikschulen werden gestärkt.
- Langfristig soll die Musikschulfinanzierung zu je einem Drittel von Land, Kommunen und Elternbeiträgen getragen werden.
- Die Finanzierung des Programms Popnet wird verstetigt.
- Die Finanzierung von Popnet wird verstetigt.
- Das Land startet eine Qualifizierungsoffensive für die überwiegend ehrenamtlich getragene Amateurmusikszene.
- Aus- und Fortbildung in der Amateurmusikszene werden gefördert.
- Die Antragstellung für Projektmittel der Amateurmusikszene wird vereinfacht.
- Die Amateurmusikszene wird stärker mit professionellen Strukturen vernetzt.
- Schleswig-Holstein soll eine aktive Strategie erhalten, die das Nachtleben schützt, weiterentwickelt und konfliktärmer organisiert.
- Die Nachtkultur wird im Kulturpakt des Landes verankert.
- Ein Landesfonds für kleine und mittlere Musikspielstätten, Clubs und experimentelle Nachtkulturformate wird geschaffen.
- Kommunen, die integrierte Nachtleben- und Nachtkulturkonzepte mit lokalen Nachtforen, sicheren Heimwegen und Strategien gegen Nutzungskonflikte entwickeln, werden vom Land unterstützt.
- Die Theater im Land erhalten eine verlässliche Finanzierung.
- An den Theatern werden faire Arbeitsbedingungen gesichert.
- In der Förderung der freien darstellenden Künste werden Honoraruntergrenzen angewendet.
- Zeitgenössischer Tanz und Performance werden als eigenständige Kunstformen gestärkt.
- Das Netzwerk tanz.nord wird dauerhaft gesichert und weiterentwickelt.
- Das Schleswig-Holsteinische Landestheater gilt als Landesbühne als unverzichtbar für ländliche Regionen.
- Gastspiele, mobile Produktionen und Kooperationen mit Bildungsinstitutionen werden ausgebaut.
- Kunst und Kultur sollen in Städten und ländlichen Räumen fester Bestandteil der Stadtentwicklung sein.
- Eine Prozent-für-Kunst-Regelung wird eingeführt.
- Leerstand wird für Kulturnutzung geöffnet.
- Zwischennutzungskonzepte werden unterstützt.
- Ausstellungsvergütungen und Honoraruntergrenzen werden verbindlich in der Landesförderung verankert.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden bezahlbare Ateliers und Produktionsräume gesichert.
- Museen werden darin gestärkt, neue Funktionen als öffentliche Orte wahrzunehmen und Teil einer kulturellen Daseinsvorsorge zu sein.
- Historische Schienenfahrzeuge sollen erhalten bleiben und weiterhin museal eingesetzt werden können.
- Eisenbahnvereine und technische Museen werden bei der Nachrüstung historischer Fahrzeuge mit modernen Zugsicherungs- und Zugfunksystemen unterstützt.
- Regionalgeschichtliche und ehrenamtlich getragene Museen sollen verlässliche Beratung erhalten.
- Notfallverbundsysteme für eine bessere Resilienz der Museen in Krisenfällen und bei der Klimaanpassung werden unterstützt.
- Das digitale Haus der Landesgeschichte soll verwirklicht werden.
- Nachlässe bleiben bei drohendem Verlust nötigenfalls vorübergehend in öffentlicher Hand.
- Gemeinsam mit der MOIN Filmförderung sollen mehr Produktionen, Drehtage und innovative audiovisuelle Formate ins Land geholt werden.
- Die Förderung von Filmfestivals wird verlässlich abgesichert.
- Bei der Förderung von Filmfestivals werden Filmvermittlung, regionale Verankerung und innovative Formate besonders berücksichtigt.
- Der Kinopreis wird verstetigt und weiterentwickelt.
- Beim Kinopreis werden kleine, kommunale und ehrenamtlich getragene Kinos sowie Filmclubs mit wertvoller Programmarbeit besonders berücksichtigt.
- Das Literaturhaus Schleswig-Holstein wird als zentrale Struktur für Vermittlung, Vernetzung und Nachwuchsförderung gestärkt.
- Vorhandene Literaturstipendien, Residenzen und Auszeichnungen werden gebündelt, um sie sichtbarer und für Autoren zugänglicher zu machen.
- Ein mit einem Stipendium verbundener Schleswig-Holstein-Literaturförderpreis wird geschaffen.
- Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen wird gesichert.
- Zeitgemäße Vermittlung, Forschung und Digitalisierung in der Gedenkstättenarbeit werden unterstützt.
- Die Aufarbeitung kolonialer und nationalsozialistischer Unrechtsgeschichte gilt als klare politische Verantwortung.
- Kommunale Depots als gemeinsam genutzte, professionelle Infrastruktur für Kulturgüter werden gefördert.
- Die Notfallverbünde der Kultureinrichtungen werden durch aktive Unterstützung des Landes gestärkt.
- Für die Notfallverbünde der Kultureinrichtungen werden Fördermodelle geschaffen, die Kofinanzierungen durch Kommunen ermöglichen.
- Künstlerische und kulturelle Arbeit soll angemessen bezahlt werden.
- Verbindliche Honoraruntergrenzen werden in allen Sparten zur Voraussetzung der Kulturförderung des Landes.
- Die Höhe der Honoraruntergrenzen wird gemeinsam mit Fachverbänden entwickelt und regelmäßig überprüft.
- Die Honoraruntergrenzen werden realistisch in den Förderansätzen der Kulturförderung abgebildet.
- Soziale Absicherung und gute Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen, freier Szene und Kulturvermittlung werden gestärkt.
- In Schleswig-Holstein sind jede Religion und konfessionslose Menschen willkommen.
- Die religiöse Vielfalt Schleswig-Holsteins soll aktiv gefördert und sichtbar gemacht werden.
- Alle Religionen sollen gleichberechtigt behandelt werden.
- Die Zusammenarbeit des Landes mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird kontinuierlich weiterentwickelt.
- Die Leistungen der Kirchengemeinschaften im Land sollen anerkannt und herausgestellt werden.
- Die Wahrung eines säkularen Schleswig-Holsteins mit institutioneller Trennung von Religion und staatlichem Handeln gilt als essenziell.
- Einer Wiedereinführung des Gottesbezugs in die Landesverfassung wird skeptisch begegnet.
- Menschen sollen am Austritt aus Religionsgemeinschaften nicht strukturell gehindert werden.
- Muslimisches Leben gilt als selbstverständlicher Teil Schleswig-Holsteins.
- Der Aufbau nachhaltiger Strukturen muslimischer Gemeinden wird unterstützt.
- Imame sollen in Schleswig-Holstein ausgebildet werden können.
- Projekte, die Begegnung schaffen und die Demokratie stärken, werden gefördert.
- In Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern werden entsprechende Angebote für Menschen ohne Glaubenszugehörigkeit geschaffen.
- Das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein soll modernisiert werden.
- Das Bestattungsrecht soll den Menschen mehr Freiheit und Selbstbestimmung lassen.
- Angehörige sollen die Asche Verstorbener mit nach Hause nehmen dürfen.
- Die Sargpflicht wird abgeschafft, sodass etwa Tuchbestattungen ohne Ausnahmegenehmigung möglich sind.
- Neue Friedhofskonzepte, die ökologische, soziale und kulturelle Gesichtspunkte verbinden, werden gefördert.
- Die gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen des Radikalenerlasses von 1972 in Schleswig-Holstein werden aufgearbeitet.
- Der Lübecker Brandanschlag von 1996 wird wissenschaftlich aufgearbeitet.
- Die Aktivitäten des NSU in Schleswig-Holstein werden aufgearbeitet und dargestellt.
- Für grenzüberschreitende Kulturprojekte werden verstärkt europäische und Bundesprogramme genutzt.
- Grenzüberschreitende kulturelle Projekte werden gestärkt.
- Das Land unterstützt die Eröffnung eines Kulturhauses in der deutsch-dänischen Grenzregion, das dänische und deutsche Kulturinstitutionen vereint.
- Die Medienkompetenz aller Menschen wird gestärkt.
- Ein starker, unabhängiger und transparenter öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird unterstützt.
- Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird dauerhaft transparent und verlässlich gestaltet.
- Im Medienstaatsvertrag wird ein Indexmodell eingeführt, das den Rundfunkbeitrag automatisch an die wirtschaftliche Entwicklung anpasst.
- Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Akzeptanz und verantwortungsvollen Mitteleinsatz stärken, werden unterstützt.
- Demokratische Legitimation, Transparenz und gesellschaftliche Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden gestärkt.
- Der NDR-Staatsvertrag wird modernisiert.
- Die Gremien des NDR werden demokratischer, transparenter und vielfältiger gestaltet.
- Der NDR-Rundfunkrat spiegelt die Gesellschaft besser wider.
- Die Arbeit des Rundfunkrats wird transparenter.
- Unterlagen öffentlicher Rundfunkratssitzungen werden rechtzeitig veröffentlicht.
- Die Ausschüsse des Rundfunkrats für Programmaufsicht und Beschwerden arbeiten öffentlicher.
- Der Zugang zu den Rundfunkgremien wird offener.
- Die entsendenden Organisationen im Rundfunkrat wechseln spätestens nach zwei Amtsperioden (zehn Jahren).
- Wichtige Personalentscheidungen im Rundfunk werden demokratischer legitimiert.
- Der Verwaltungsrat kann dem Rundfunkrat für die Intendantenwahl mehrere Kandidaten zur Auswahl vorschlagen.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verringert schrittweise seine Abhängigkeit von proprietärer Software aus Staaten außerhalb der EU.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk entwickelt nach dem Vorbild der Mediathek weitere Sendesoftware auf Open-Source-Basis.
- Der nächste Medienstaatsvertrag verankert eine Open-Source-Strategie für den Rundfunk.
- Der nächste Medienstaatsvertrag verankert eine Exit-Strategie zum Abbau von Softwareabhängigkeiten.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt auch unter Druck fremder Staaten oder Konzerne handlungs- und sendefähig.
- Programmbeschwerden beim NDR können niedrigschwellig, verständlich und barrierefrei eingereicht werden.
- Das massenhafte und anonyme Versenden von Programmbeschwerden über Portale wird erschwert.
- Förder- und Stiftungsmodelle für unabhängigen Journalismus ohne staatliche Abhängigkeit werden unterstützt.
- Lokalmedien und der Offene Kanal als Bürgermedium werden gestärkt.
- Lokale Radiosender und offene Kanäle werden finanziell gefördert.
- Zwischen traditionellen Medien und großen Online-Plattformen herrscht fairer Wettbewerb im Werbesektor.
- Medieninhalte erhalten auf großen Online-Plattformen mehr Sichtbarkeit einschließlich zugelassener Outlinks.
- KI-generierte Inhalte auf Online-Plattformen werden gekennzeichnet.
- Gemeinnütziger Journalismus wird rechtlich besser abgesichert.
- Gemeinnütziger Journalismus erhält die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
- Das Land schafft Rahmenbedingungen für das Wachstum genossenschaftlicher, mitgliederbasierter und gemeinnütziger Medienangebote.
- Journalisten werden besser vor missbräuchlichen Klagen geschützt, die kritische Berichterstattung behindern sollen.
- Gemeinsam mit Hamburg wird die Abschaffung des Vorwegabzugs beim Rundfunkbeitrag angestrebt.
- Der Offene Kanal Schleswig-Holstein und die Filmförderung werden künftig aus dem Landeshaushalt statt über den Vorwegabzug finanziert.
- Die Medienanstalt macht ihr Angebot zur Medienkompetenz landesweit bekannter.
- Die Zusammenarbeit der Medienanstalt mit Bildungseinrichtungen wird gestärkt.
- Es soll erkennbar sein, ob ein Beitrag von einem Menschen stammt oder maschinell erzeugt wurde.
- Transparenzstandards für Künstliche Intelligenz werden im Medienstaatsvertrag und im Landesmedienrecht verankert.
- Das Rundfunkrecht wird so modernisiert, dass kommerzieller und nichtkommerzieller lokaler Rundfunk im ganzen Land möglich wird.
- Für lokale und landesweite Rundfunkangebote gelten überall die gleichen Rahmenbedingungen.
- Kein Sendegebiet wird für lokalen Rundfunk pauschal ausgeschlossen.
- Denkmalschutz und Energiewende werden nicht als Gegensätze betrachtet.
- Gebäude mit kultureller, ästhetischer oder historischer Bedeutung sollen vorrangig vor dem Abriss bewahrt werden.
- Am bestehenden Denkmalschutzgesetz wird festgehalten.
- Die von der Evaluation aufgezeigten Vollzugsdefizite im Denkmalschutz werden abgebaut.
- Das Landesamt für Denkmalpflege wird personell so ausgestattet, dass Beratung und Vollzug für Denkmaleigentümer zügig und einfach sind.
GeändertFortgeführt, aber geändert (37)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Die Kulturförderung wird stärker auf mehrjährige Struktur- und Prozessförderung ausgerichtet.
- Kultur- und Wirtschaftsförderung sollen für die Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft besser abgestimmt werden, damit mehr EU-Mittel in die Kulturförderung fließen.
- Verlässliche Kooperationen zwischen Kitas, Schulen, Ganztag, Volkshochschulen, Musikschulen, Theatern, Museen, Bibliotheken und freier Szene werden ausgebaut.
- Die Servicestelle Kultur & Nachhaltigkeit wird erhalten.
- Die Strukturförderung für die Soziokultur wird abgesichert.
- Die Investitionsförderung für die freie Szene und kleinere Kultureinrichtungen wird wieder aufgelegt.
- Bibliotheken werden nach skandinavischem Vorbild zu Dritten Orten weiterentwickelt.
- Die digitale und energetische Modernisierung von Bibliotheken wird unterstützt.
- Familienfreundliche und barrierefreie Angebote in Bibliotheken werden ausgebaut.
- Die Landesbibliothek mit ihrem Digitalen Zentrum und der Verbund digiCULT werden als Kompetenzstrukturen für Digitalisierung, digitale Vermittlung und verantwortungsvollen KI-Einsatz gestärkt.
- Archive, Sammlungen und Kulturgüter werden schrittweise digital erschlossen.
- Das kmb.sh wird als zentrale Struktur für Nachwuchsförderung, Vernetzung und Professionalisierung der Popmusik etabliert.
- Für die Theater wird ein Investitionsplan für Sanierung, Barrierefreiheit und ökologische Modernisierung aufgestellt.
- Die Produktions- und Konzeptionsförderung der freien darstellenden Künste wird verlässlich gestaltet.
- Kunst im öffentlichen Raum wird bei Neubau- und Sanierungsprojekten verbindlich eingeplant.
- Die Vielfalt aus Kunstvereinen, Künstlerhäusern, freien Ausstellungsorten, Museen und freischaffenden Künstlern wird erhalten.
- Kunst am Bau wird gestärkt.
- Für bedeutende Vor- und Nachlässe von Künstlern wird eine koordinierende Beratungsstruktur für Sichtung, Dokumentation, Digitalisierung und Sicherung geschaffen.
- Die Förderung filmischer Studienabschlussarbeiten wird zu einer verlässlichen Nachwuchsförderung von der Hochschule bis zum Berufseinstieg weiterentwickelt.
- Gedenkstätten, Archive, Initiativen und außerschulische Lernorte der Erinnerungskultur werden gestärkt.
- Das Land unterstützt Museen, Archive und Kultureinrichtungen bei Provenienzforschung und der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem und kolonial belastetem Kulturgut.
- Die Geschlechtergerechtigkeit in Kulturinstitutionen, freier Szene und Kulturvermittlung wird gestärkt.
- Kulturelle Förderentscheidungen berücksichtigen systematisch Diversität, Barrierefreiheit und Antidiskriminierung.
- Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten gleichberechtigte Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Land.
- Staatsverträge und andere Formen der Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften werden regelmäßig darauf überprüft, ob sie die religiöse und weltanschauliche Vielfalt angemessen abbilden.
- Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein soll auch unabhängig von der Erinnerungskultur sichtbar und sicher sein.
- Das Amt des Landesbeauftragten für jüdisches Leben wird beim Landtag angesiedelt, um es zu stärken und seine Unabhängigkeit zu erhöhen.
- Der Dialog mit muslimischen Gemeinden wird unterstützt.
- Der interreligiöse und weltanschauliche Dialog wird gestärkt.
- Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser werden flächendeckend mit Seelsorgern aus allen Glaubensgemeinschaften versorgt.
- Alternativ zum Frauentag wird auch der 8. Mai als Tag der Befreiung als neuer Feiertag für denkbar gehalten.
- Eine Ausstellung soll die landesgeschichtliche Bedeutung der Atomenergienutzung darstellen.
- Mehr grenzüberschreitende Kulturprojekte werden auf den Weg gebracht.
- Verbindliche Regelungen sorgen für mehr gesellschaftliche Vielfalt im Rundfunkrat.
- Auf Landes- und Bundesebene werden wirksame Maßnahmen gegen Medienkonzentration ergriffen.
- Die Landesmedienanstalt wird in ihrer Aufsichts- und Förderrolle gestärkt.
- Für energetische Sanierungen und die Installation von Solarpaneelen und Wallboxen an Denkmälern werden klare Leitlinien geschaffen.
GleichUnverändert fortgeführt (11)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Der landesweite Kulturdialog und die Kulturknotenpunkte als regionale Beratungs- und Vernetzungsstrukturen werden gestärkt und weiterentwickelt.
- Die Zusammenarbeit mit Schulen, Volkshochschulen und weiteren Bildungs- und Kultureinrichtungen wird gestärkt.
- Die Rolle Schleswig-Holsteins und hier ansässiger Akteure im Kolonialismus wird weiter erforscht und öffentlich vermittelt.
- Der Austausch zwischen den Religionsgemeinschaften wird gezielt unterstützt.
- Der Austritt aus Religionsgemeinschaften wird vereinfacht und entbürokratisiert.
- Eine Deckelung oder Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr wird geprüft.
- Ein starker, unabhängiger und vielfältiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird befürwortet.
- Unabhängige, lokale und innovative Medienangebote, die sich an Qualität orientieren, werden gefördert.
- Bestehende unabhängige lokale Radiosender und offene Kanäle werden erhalten.
- Das Angebot lokaler Radiosender und offener Kanäle wird flächendeckend ausgeweitet.
- Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wird für eine wirksame Aufsicht über Plattformkonzerne gestärkt.
EntfallenNicht mehr im Programm (42)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Den Sport stärken.
- Die Kultur stärken.
- Die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkennen, um ihren Schutz und Erhalt zu fördern.
- Einen Kulturentwicklungsplan erarbeiten.
- Die Kulturförderung insbesondere über Infrastrukturprogramme erhöhen.
- Diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifizieren und ihren Abbau unterstützen.
- Erreichen, dass Kultureinrichtungen, Förderrichtlinien und Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten repräsentieren.
- Über Kofinanzierungsmodelle eine Beteiligung der Kommunen erreichen.
- Die Künstler*innensozialkasse erhalten und stärken.
- Ein Musikschulfördergesetz einführen.
- Professionellen Akteur*innen der Popkultur eine dauerhafte Perspektive im Land bieten.
- Die Filmförderung bedarfsgerecht und konkurrenzfähig gestalten.
- Das Filmerbe schützen.
- Weiterbildungsmöglichkeiten für Filmschaffende und Quereinsteiger*innen im Land ausbauen.
- Förderinstrumente für neue Medientechnologien wie Virtual und Augmented Reality ausbauen.
- Inhaber*innengeführte Kinos als Kultur-Standorte erhalten und bei den Transformationen im Film- und Kinomarkt unterstützen.
- Die Landesbibliothek stärker für die Öffentlichkeit zugänglich machen.
- Den Digitalen Masterplan Kultur fortschreiben.
- An den Bibliotheken des Landes ein Selbstbedienungsmodell nach dänischem Vorbild einführen.
- Empfehlungen, Vorgaben und Unterstützung für nachhaltigere Formate und Infrastruktur vorsehen.
- Die nationalsozialistische Verfolgung von Menschen des sogenannten „schwarzen Winkels“ gezielt aufarbeiten.
- Das Landesgedenkstättenkonzept gemeinsam mit den Gedenkstättenträgern weiterentwickeln.
- Die Stadt Neustadt beim Aufbau eines Gedenkortes für den Untergang der Cap Arcona unterstützen.
- Die Gedenkorte entlang der Lübecker Bucht vernetzen und den länderübergreifenden Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern pflegen.
- Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 unterstützen.
- Die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben bei der Konzeption eines Gedenk- und Lernortes unterstützen.
- Die Inventarisierungsarbeiten zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale zügig fortsetzen.
- Politische und kulturelle Bildungsangebote zum jüdischen Leben ausbauen.
- Eine staatliche Vereinbarung mit den muslimischen Verbänden im Land abschließen.
- Einen partizipativen Prozess zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein starten.
- Den NDR dabei unterstützen, sich diverser aufzustellen.
- Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Raum stärken.
- Ein zukunftsfähiges digitales und multimediales Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickeln.
- Die Zusammenarbeit lokaler Radiosender und offener Kanäle mit Schulen ausbauen.
- Religionsgemeinschaften verpflichten sich, ihre Strukturen mit staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen zu hinterfragen.
- Religionsgemeinschaften bauen ihre Angebote zur Prävention und zur Aufarbeitung vergangener Missbrauchsfälle aus.
- In Orten mit rechten Strukturen die demokratische Infrastruktur und die Kultureinrichtungen stärken.
- Die Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken als Standard übernehmen.
- Die Landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus stärken.
- Kulturveranstaltungen mit antisemitischen Akteuren und Einrichtungen, die Antisemitismus fördern, von staatlicher Finanzierung und Förderung ausschließen.
- Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen fördern und ihnen von staatlicher Seite mehr Beachtung geben.
- Kooperative Projekte mit dem Staat Israel und der Gedenkstätte Yad Vashem unterstützen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht