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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 68 neu, 14 geändert, 3 unverändert, 37 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf sind Forderungen zum kommunalen Ehrenamt: Jugendliche ab 16 Jahren sollen für Kommunalparlamente kandidieren dürfen, und eine landesweite Kampagne soll Engagierte vor Hass und Bedrohungen schützen. Hinzu kommen ein Konnexitätsprinzip, das auch für den Bund gelten soll, Flächeneinsparung als messbares Ziel im Landesentwicklungsplan und eine Grenzbarrieren-Kommission für das Leben im deutsch-dänischen Grenzland. Die Neuordnung der Aufgaben zwischen Land und Kommunen soll nun eine Kommission bis 2030 erarbeiten, der Grenzlandfonds aus INTERREG-Mitteln Bildung und Kultur statt Innovationen fördern. Nicht mehr genannt sind die kommunale Zeitpolitik mit Zeitbüros, eine Nahverkehrsabgabe und die 2022 ausführlichen Forderungen zur Gleichstellung der Minderheiten. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (68)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Fraktionen können 16- und 17-Jährige als bürgerliche Ausschussmitglieder in kommunalen Gremien benennen.
  2. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen für Kommunalparlamente kandidieren.
  3. Der Bund stellt finanzielle Mittel bereit, um Kommunen mit Schulungen und Musterlösungen zur Barrierefreiheit zu unterstützen.
  4. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit als aktiver Partner mit unbürokratischen Vorgaben und praktischer Umsetzungshilfe.
  5. Die Minderheiten werden stärker in strategische Fragen der Grenzlandentwicklung einbezogen.
  6. Auf Bundesebene wird die Veranlassungskonnexität angestrebt, damit der Bund die Kosten der von ihm veranlassten Aufgaben trägt.
  7. Kommunen werden bei der zukunftsweisenden und bedürfnisorientierten Weiterentwicklung ihrer Friedhöfe, besonders in ländlichen Räumen, unterstützt.
  8. Auch für das schleswig-holsteinische Küstenmeer soll es eine Regionalplanung geben.
  9. Zur Stärkung der Finanzierung der Stadtwerke wird das kommunale Haushaltsrecht modernisiert.
  10. Die Infrastrukturen in der Eider-Treene-Sorge-Region werden gesichert.
  11. Die Kommunen in der Eider-Treene-Sorge-Region werden lebendig gehalten.
  12. Starke Kommunen, die nach dem Subsidiaritätsprinzip mit ihren Bewohnern Lösungen erarbeiten, werden weiterhin unterstützt.
  13. Die Akademie für ländliche Räume wird gestärkt.
  14. Mehr Dorfkümmerer werden angestellt.
  15. Kommunen werden dabei unterstützt, Dorfkümmerer dauerhaft anzustellen und zu finanzieren.
  16. Dorfkümmerer werden mit bestehenden Strukturen verzahnt.
  17. Die institutionelle Förderung der Akademie für die ländlichen Räume wird inflationsangepasst auf fünf Jahre ausgeweitet.
  18. Bei der Akademie für die ländlichen Räume werden mindestens drei Vollzeitstellen dauerhaft abgesichert.
  19. Kommunalpolitisch Engagierte verdienen Respekt und Schutz vor Hass.
  20. Eine landesweite Kampagne macht bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote sichtbar und trägt sie in Rathäuser, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte.
  21. Hass, Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amtsträger müssen nicht hingenommen werden.
  22. Menschen sollen sich weiterhin gern für ihre Gemeinde engagieren und dabei Rückhalt erhalten.
  23. Aus- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Kommunalpolitiker werden ausgebaut.
  24. Kommunale Ehrenamtliche sollen ihr Amt langfristig und ohne gesundheitlichen Schaden ausüben können.
  25. Mehr Menschen, besonders Frauen und bisher unterrepräsentierte Gruppen, sollen zur Kandidatur bei Kommunalwahlen ermutigt werden.
  26. Das Land startet mit den kommunalen Landesverbänden eine Initiative für respektvollen Umgang in kommunalen Gremien.
  27. Das kommunalpolitische Engagement von FLINTA-Personen sowie von Menschen mit unterschiedlicher Migrationsgeschichte und beruflichen Laufbahnen wird aktiv gefördert.
  28. Das kommunale Ehrenamt wird besser unterstützt, um gegenüber den Kommunalverwaltungen handlungsfähig zu bleiben.
  29. Die Kreisordnung wird so angepasst, dass alle Kreistagsfraktionen mindestens eine Teilzeitkraft finanzieren können.
  30. Faire und verlässliche Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen werden angestrebt.
  31. Das Konnexitätsprinzip soll zwischen Bund, Ländern und Kommunen konsequent gelten, sodass wer Aufgaben überträgt, sie auch finanziert.
  32. Die Kommunen werden weiterhin verlässlich unterstützt.
  33. Das Land versteht sich als verlässlicher Partner seiner Städte, Gemeinden und Kreise und reicht keine Aufgaben nach unten weiter.
  34. Das Konnexitätsprinzip soll auch für den Bund gelten.
  35. Wer den Kommunen Aufgaben vorgibt, trägt die Kosten, besonders bei stark steigenden Kosten.
  36. Der Bund beteiligt sich stärker an der Übernahme der Altschulden.
  37. Von Bund und Land an die Kommunen übertragene Aufgaben werden regelmäßig überprüft und vereinfacht.
  38. Angestrebt wird eine schlanke und handlungsfähige Kommunalverwaltung, die ihre Kräfte bei den Menschen einsetzt.
  39. Die Zuständigkeiten zwischen Bund, Land und Kommunen werden entflochten.
  40. Gemeinsam mit den Kommunen werden einheitliche, praxistaugliche Lösungen entwickelt.
  41. Die Kommunen gestalten Digitalisierungsprozesse als gleichberechtigte Partner von Anfang an mit.
  42. Die Struktur der Kommunen und der Zuschnitt der Verwaltungen werden überprüft.
  43. Das Land unterstützt Kommunen beim Ausbau und bei der Weiterentwicklung von Bürgerbüros.
  44. Konzepte nach dem Vorbild des Tiny-Rathauses der KielRegion werden in allen Kreisen gefördert.
  45. Im ländlichen Raum werden Orte gefördert, die Behördengänge, Sozialberatung, Engagement und digitale Teilhabe unter einem Dach bündeln.
  46. Das Leben im Grenzland wird einfacher und lebenswerter.
  47. Grenzüberschreitende Barrieren für Pendelnde werden abgebaut.
  48. Das Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig wird gestärkt.
  49. Eine Grenzbarrieren-Kommission wird eingesetzt, die Barrieren für das grenzüberschreitende Leben feststellt und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorschlägt.
  50. Die Regionen erhalten eine verlässliche Förderung, die in Gemeinden, auf Höfen und in Initiativen vor Ort ankommt.
  51. Durch gezielte Ansiedlungspolitik und bessere Mobilität werden insbesondere die ländlichen Räume gestärkt.
  52. Kommunen werden bei Verhandlungen mit global tätigen Konzernen unterstützt.
  53. Die Umsetzung des Strategiepapiers „Kurs Brunsbüttel 2040“ wird weiter aktiv unterstützt.
  54. Die Landesplanung schafft neue Möglichkeiten zur Entwicklung von Gewerbeflächen in Verbindung mit Energieinfrastrukturen.
  55. Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Sand und Kies werden landesplanerisch gesichert.
  56. Geprüft wird, ob nach Umsetzung der Zukunftsagenda bei der OECD ein erneuter Bericht zur Metropolregion Hamburg beantragt werden kann.
  57. Kommunen sollen bei regionalen Entscheidungen frühzeitig und wirksam eingebunden werden.
  58. Regionale Zusammenarbeit soll kommunalpolitische Mitgestaltung, Transparenz und Verbindlichkeit einschließen.
  59. Länder- und kreisübergreifende Zusammenarbeit bei Planung, Infrastrukturentwicklung und Daseinsvorsorge wird gestärkt.
  60. Der Wissensaustausch zwischen den Kommunen wird gestärkt.
  61. Eine digitale Austauschplattform soll Kommunen ermöglichen, Erfolgsbeispiele und bewährte Verwaltungsverfahren zu teilen.
  62. Kleine Wohnungen werden in der Landesplanung weiterhin weniger stark auf das Entwicklungspotenzial einer Kommune angerechnet.
  63. Das Flächenmanagementkataster Schleswig-Holstein wird zu einem praxisnahen Werkzeug für Kommunen weiterentwickelt, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung umzusetzen.
  64. Eine integrierte Flächenplanung soll Klimaschutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsziele von Beginn an gemeinsam betrachten.
  65. Ein landesweites Boden- und Flächenkataster soll gemeinsam mit den Kommunen Potenziale sichtbar machen und Ausschlussgebiete definieren.
  66. Flächensparende Mobilität und eine kompakte, gemischte Siedlungsstruktur werden angestrebt.
  67. Flächeneinsparung wird als eigenes, messbar gesteuertes Ziel im Landesentwicklungsplan verankert.
  68. Kommunen erhalten Beratungsangebote für eine vorausschauende Bodenpolitik.

GeändertFortgeführt, aber geändert (14)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Im Land werden gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt.
  2. Die Rahmenbedingungen werden so gestaltet, dass Vielfalt in kommunalen Vertretungen selbstverständlich wird.
  3. Das Land baut mit Volkshochschulen und kommunalen Landesverbänden ein niedrigschwelliges, bezahlbares und wohnortnahes Schulungs- und Vernetzungsangebot für Kommunalpolitiker auf.
  4. Die flexiblere kommunale Investitionsfinanzierung wird gemeinsam mit den Kommunen fortgeführt, etwa mit dem Modell der kommunalen Konzernfinanzierung.
  5. Innovative Finanzierungsinstrumente wie eine Fondslösung mit externem Eigenkapital für die Wärmewende erweitern den finanziellen Spielraum der Kommunen.
  6. Bei der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs 2028 werden Anreize geschaffen, die Natur- und Klimaschutz stärker berücksichtigen.
  7. Die Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen wird gemeinsam überprüft und bis 2030 neu ausgerichtet.
  8. Eine Kommission aus Land und Kommunen erarbeitet Empfehlungen zur Neuausrichtung der Aufgabenteilung bis 2030.
  9. Kommunen werden beim Eingehen von Städtepartnerschaften mit anderen europäischen Städten unterstützt.
  10. Über das INTERREG-Programm wird ein Grenzlandfonds für niedrigschwellige grenzüberschreitende Bildungs- und Kulturprojekte geschaffen.
  11. Raumplanung, Infrastrukturentwicklung und Daseinsvorsorge sollen über Landesgrenzen hinweg durch verbindlichere Zusammenarbeit stärker gemeinsam geplant werden.
  12. Die Kooperationsstrukturen der Metropolregion Hamburg werden gestärkt und weiterentwickelt.
  13. Schleswig-Holstein setzt auf verlässliche Kooperation mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie den Kreisen, Städten und Gemeinden der Region.
  14. Kommunen werden bei Konzepten zur Umnutzung von Konversionsflächen weiter unterstützt.

GleichUnverändert fortgeführt (3)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (37)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Für die Kommunen Handlungsempfehlungen zur Kindertagespflege erarbeiten.
  2. Trägern und Kommunen die Beantragung von Bauzuschüssen erleichtern.
  3. Schulträger bei der finanziellen Mehrbelastung durch die Lernmittelfreiheit unterstützen.
  4. Kommunen, auch hoch verschuldete, durch zusätzliche Zuschüsse bei der Ausübung ihrer Vorkaufsrechte unterstützen.
  5. Die Lebensqualität in allen Orten des Landes verbessern.
  6. Amts-, Gemeinde- und Kreisordnung sowie Schul- und Jugendfördergesetz harmonisieren.
  7. Verfahren entwickeln, die eine zeitnahe Evaluierung und Anpassung von Landesentwicklungsplan und Regionalplänen ermöglichen.
  8. Städte und Gemeinden sollen verstärkte Promenaden oder Flutschutztore planen.
  9. Den Kommunen erlauben, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu erheben.
  10. Eine enge Zusammenarbeit mit Hamburg bei der Mobilitätswende anstreben.
  11. Kommunen bei Maßnahmen gegen Zeitkonflikte und für eine gerechtere Verteilung zeitlicher Ressourcen unterstützen.
  12. Für zwei Jahre Mittel für ein Aktionsprogramm zu kommunaler Zeitpolitik bereitstellen.
  13. Ein Konzept zur Einführung von Zeitbeauftragten beziehungsweise Zeitbüros in den Kommunen erarbeiten.
  14. Die Erstellung kommunaler Tragfähigkeitskonzepte fördern, damit Kommunen nachhaltig planen können.
  15. Freiwillige Feuerwehren, Vereine sowie soziale und kulturelle Strukturen vor Ort erhalten.
  16. Digitale Teilnahme und Beschlussfassung im kommunalen Ehrenamt flächendeckend ermöglichen.
  17. Gemeindefusionen weiter fördern.
  18. In den Kommunen Partnerschaften für Demokratie etablieren und die kommunalpräventiven Räte darum erweitern.
  19. Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und dem Bund bei der Geldwäschebekämpfung intensivieren.
  20. Kommunen von günstigen Kapitalmarktbedingungen profitieren lassen, um kommunale Investitionsstaus abzubauen.
  21. Kommunen unter Kommunalaufsicht mehr Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen geben.
  22. Einen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen setzen.
  23. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Klimaneutralität, Meeresschutz, Kultur, Mobilität, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit intensivieren.
  24. Die grenzüberschreitenden Verbindungen mit Dänemark ausbauen.
  25. Im deutsch-dänischen Dialog auch kritische Themen ansprechen.
  26. Gemeinsam mit der dänischen Regierung und der Region Syddanmark eine Bürger*innenkonferenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchführen.
  27. Den Zusammenarbeitsausschuss der Länderparlamente in der kommenden Wahlperiode weiterführen.
  28. Auf die Parlamente der anderen norddeutschen Bundesländer zugehen, um die Zusammenarbeit zu stärken.
  29. Die Gleichberechtigung der schleswig-holsteinischen Minderheiten und Volksgruppen herstellen.
  30. Sich zu den drei nationalen Minderheiten und Volksgruppen im Land bekennen.
  31. Gemeinsam mit Vertretungen und zivilgesellschaftlichen Bündnissen gegen die Diskriminierung der Sinti*zze und Rom*nja vorgehen.
  32. Die dänische und friesische Sprache sowie Romani auch an deutschen Schulen fördern.
  33. Allen drei Minderheiten eine gleichberechtigte Förderung für Schulwesen und Kulturbereich garantieren.
  34. Die Gleichstellung der Minderheiten unverhandelbar sicherstellen.
  35. Das Bewusstsein für nationale Minderheiten und Volksgruppen in der Mehrheitsbevölkerung stärken.
  36. An mehreren Orten des Landes Zentren der Minderheiten und Volksgruppen errichten und fördern.
  37. Möglichkeiten zur Einbindung bisher nicht anerkannter Minderheiten prüfen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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