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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Digitalisierung, Daten und Technologie: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Digitalisierung, Daten und Technologie 48 neu, 10 geändert, 2 unverändert, 65 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf verschiebt die Digitalpolitik hin zu Plattformregulierung, digitaler Souveränität und Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung: Endlos-Feeds und Dark Patterns sollen eingeschränkt, chronologische Feeds zum Standard werden, und für Kinder unter 14 Jahren ist ein besonderer digitaler Schutzrahmen vorgesehen. Die Landesverwaltung soll Abhängigkeiten von Konzernen wie Microsoft, Amazon oder Palantir abbauen und europäische Anbieter bevorzugen; mit Steuermitteln finanzierte Software soll als Open Source erscheinen. Über Sozialleistungen sollen stets Menschen statt KI entscheiden. 2022 forderte das Programm noch eine Landesstrategie Green IT, eine Open-Data-Leitstelle und digitale Knotenpunkte in jeder Region; diese werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (48)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Manipulative Plattformdesigns wie Endlos-Feeds werden auf Bundes- und EU-Ebene eingeschränkt.
  2. Empfehlungsalgorithmen von Plattformen werden transparenter gestaltet.
  3. Chronologische Feeds werden auf Plattformen als Standard etabliert.
  4. Schleswig-Holstein soll ein Hub für die Entwicklung von Open-Source-Lösungen werden.
  5. KI soll gezielt dort eingesetzt werden, wo sie echten Mehrwert bietet und Beschäftigte entlastet.
  6. Die Digitalpolitik macht Schleswig-Holstein unabhängig von großen Technologiekonzernen und fördert Innovation und Vielfalt.
  7. Die Entwicklung europäischer Technologie wird gefördert.
  8. Kommunen werden bei der Umstellung auf Open-Source-Software unterstützt.
  9. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur wird als Daseinsvorsorge überall im Land sichergestellt.
  10. Für den Schutz junger Menschen in sozialen Medien sind in erster Linie die Plattformbetreiber verantwortlich.
  11. Schleswig-Holstein tritt im Bundesrat für wirksamen Jugendschutz im digitalen Raum durch konsequente Umsetzung und Durchsetzung des Digital Services Act ein.
  12. Eine über den Digital Services Act hinausgehende europäische Regulierung außereuropäischer Plattformanbieter wird angestrebt.
  13. Digitale Plattformen müssen algorithmische Transparenz gewährleisten.
  14. Plattformen müssen altersgerechte Schutzmechanismen vorsehen.
  15. Manipulative Designpraktiken wie Dark Patterns sowie endlose Scroll- und Belohnungsschleifen werden beendet.
  16. Für Kinder unter 14 Jahren wird ein besonderer digitaler Schutzrahmen geschaffen, der nicht zu Ausgrenzung führt und bestehende digitale Schutzräume marginalisierter Jugendlicher erhält.
  17. Der Grundsatz, dass mit Steuermitteln finanzierte Software als Open Source veröffentlicht wird, wird gesetzlich verankert.
  18. Digitale Souveränität schließt die gesamte technische Grundlage ein.
  19. Die Landesverwaltung setzt auf europäische statt außereuropäische Softwarelösungen.
  20. Bestehende Abhängigkeiten von proprietären Systemen großer Konzerne wie Microsoft, Amazon oder Palantir werden systematisch abgebaut.
  21. Bei der öffentlichen Beschaffung haben europäische Anbieter Vorrang vor außereuropäischen.
  22. Im Rahmen einer Transparenzoffensive müssen geförderte Digitalprojekte künftig ihren Programmcode offenlegen.
  23. Initiativen, die das Bewusstsein für digitale Selbstbestimmung in der Gesellschaft stärken, werden unterstützt.
  24. Das Internet darf nicht von wenigen Großkonzernen beherrscht werden.
  25. Ein offenes, vielfältiges Netz wird angestrebt.
  26. Kommunen werden ermutigt und unterstützt, eigene Fediverse-Instanzen als digitale Begegnungsräume vor Ort aufzubauen.
  27. Universitäten und Hochschulen sollen motiviert werden, eigene Instanzen für den fachlichen Austausch bereitzustellen.
  28. Der Monopolbildung im digitalen Raum wird entgegengewirkt.
  29. Offene, interoperable Standards werden gefördert.
  30. Verschlüsselung gilt als Sicherheitsgewinn für Bürger, Unternehmen und den Rechtsstaat, nicht als Sicherheitsrisiko.
  31. Verschlüsselungsstandards werden nicht geschwächt, sondern ausgebaut und gefördert.
  32. Daten von Bürgern werden vor kriminellen Angriffen, staatlich gelenkten Attacken und Fahrlässigkeit geschützt.
  33. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Sozial- und Pflegebereich wird modernisiert.
  34. Das Land steuert den Aufbau funktionierender digitaler Schnittstellen zu Behörden, Krankenkassen, Sozialhilfeträgern und anderen öffentlichen Stellen.
  35. Das Land steuert die Entwicklung gemeinsamer technischer Standards für den Datenaustausch mit öffentlichen Stellen.
  36. Sichere und einheitliche digitale Verfahren sollen den Datenaustausch erleichtern, Doppelarbeit vermeiden und Pflegekräfte von Bürokratie entlasten.
  37. Auf Bundesebene werden einheitliche digitale Standards im Sozial- und Pflegebereich angestrebt.
  38. Künstliche Intelligenz soll Verwaltungsmitarbeitende bei Routineaufgaben, Informationsbearbeitung und Plausibilitätsprüfungen unterstützen.
  39. Über Sozialleistungen und andere Eingriffe, die Menschen unmittelbar betreffen, entscheiden immer Menschen und nicht KI.
  40. Beim KI-Einsatz in der Verwaltung sind Transparenz, Datenschutz und nachvollziehbare Entscheidungen unverzichtbar.
  41. Der Einsatz von KI wird gemeinsam mit Kommunen, sozialen Trägern und der Zivilgesellschaft gestaltet.
  42. Für den Einsatz von KI werden klare ethische Leitlinien entwickelt.
  43. Die Open-Source-Strategie des Landes wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
  44. KommunIT und der IT-Verbund Schleswig-Holstein werden mit Unterstützungsprojekten ausgestattet, um Kommunen bei der Einführung offener Software zu helfen.
  45. Der Zugang zu schnellem Internet darf nicht vom Wohnort abhängen.
  46. Leistungsfähige digitale Infrastruktur gilt als Teil der Daseinsvorsorge.
  47. Die Zusammenarbeit von Land, Bund, Kreisen und privaten Netzbetreibern beim Glasfaserausbau wird gestärkt.
  48. Wo der Netzausbau eigenwirtschaftlich nicht erfolgt, übernimmt die öffentliche Hand Verantwortung.

GeändertFortgeführt, aber geändert (10)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

GleichUnverändert fortgeführt (2)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (65)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Alle Schulen möglichst bis Ende des Jahres mit einem Glasfaseranschluss ausstatten.
  2. Ausleihe, Beschaffung, Wartung und Administration digitaler Endgeräte an Schulen dauerhaft regeln.
  3. Datensicherheit, Green IT, Kosteneffizienz und Open-Source-Software bei der digitalen Bildung stärker berücksichtigen.
  4. Auf Bundesebene eine Bildungsflatrate mit einem Education Pass einführen, damit Schüler*innen auch zu Hause Zugang zu digitalen Bildungsangeboten haben.
  5. Digitale Infrastruktur, Ausstattung und Zugang zu digitalen Ressourcen an den Hochschulen ausbauen.
  6. Cloud-Lösungen an Hochschulen müssen höchsten Sicherheitsstandards genügen.
  7. Open Data und Open Access weiter ausbauen.
  8. Allen Bürger*innen digitale Teilhabe ermöglichen.
  9. Menschen mit geringem Einkommen, ohne festen Wohnsitz oder mit Schwierigkeiten bei digitalen Endgeräten durch Digitallots*innen unterstützen.
  10. Ein landesweites Netzwerk ehrenamtlicher Senior*innen-Medienlots*innen aufbauen.
  11. Büchereien, Gemeindezentren und Senior*innentreffs zu Erlebnisräumen für digitales Ausprobieren gestalten.
  12. Die Förderung der „Digitalen Knotenpunkte“ fortführen.
  13. Die barrierefreie Digitalisierung vorantreiben, um digitale Teilhabe für alle zu erreichen.
  14. Unternehmen an das Glasfasernetz anschließen, damit sie die digitale Transformation bewältigen können.
  15. Die Digitalisierung im Mittelstand vorantreiben.
  16. Anreize und Strukturen schaffen, damit der Mittelstand von der digitalen Transformation profitiert.
  17. Genehmigungsverfahren konsequent digitalisieren.
  18. Bei der Steuerung des Strommarktes auf offene Standards setzen.
  19. Eine Technikfolgenabschätzung zur Absicherung der kritischen Infrastruktur durchführen.
  20. Die Energiewende von der Erzeugung bis zum Verbrauch digitalisieren.
  21. Die Digitalisierung auf Basis erneuerbarer Energien klimaneutral gestalten.
  22. Auch den Glasfaserausbau in städtischen Räumen förderfähig machen.
  23. Den Mobilfunkausbau daran ausrichten, dass Kund*innen aller Anbieter ein gutes Netz haben.
  24. Mobilfunkanbieter zu National Roaming Agreements verpflichten.
  25. Moderne Mobilfunkstandards besonders entlang von Bahntrassen und Infrastrukturachsen fördern.
  26. Die Netzabdeckung im Land verbessern und Funklöcher auch bei neuen Mobilfunkstandards schließen.
  27. Das Programm „Schulen ans Netz“ fortführen.
  28. Die Bandbreite der Schulanschlüsse ausbauen.
  29. Das SH-WLAN-Programm fortführen.
  30. Alle Landesleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes unter Wahrung des Datenschutzes digital anbieten.
  31. Das Digitalisierungsprogramm des Landes fortschreiben.
  32. Alle relevanten Digitalprojekte der Landesregierung bündeln und ihre Umsetzung sichern.
  33. Den Umstieg des Landes auf freie und quelloffene Software bis Ende der 20. Wahlperiode abschließen.
  34. Verstärkt auf Software-Eigenentwicklungen des Landes setzen.
  35. Die Beschäftigten des Landes bei der Software-Umstellung eng begleiten.
  36. Eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um mehr nicht-personenbezogene Daten öffentlicher Stellen zugänglich zu machen.
  37. Das Open-Data-Portal des Landes weiterentwickeln.
  38. Eine Open-Data-Leitstelle im Digitalisierungsministerium aufbauen.
  39. In den einzelnen Ministerien Stabsstellen für Open-Data-Beauftragte schaffen.
  40. Gemeinsame Standards auf Bundesebene etablieren.
  41. Open-Source-Projekte auf Bundesebene fördern.
  42. Das Digitalisierungsgesetz aktiv umsetzen.
  43. Das KI-Sondervermögen fortführen.
  44. Die Digitalisierung demokratisch gestalten und alle Bürger*innen dabei mitnehmen.
  45. Digitale Bildung und Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen.
  46. Digitale Angebote für alle Menschen nutzbar machen.
  47. Niedrigschwellige und barrierearme digitale Angebote bereitstellen.
  48. Die Förderung für Einrichtung und Betrieb Digitaler Knotenpunkte fortführen.
  49. In jeder Region des Landes digitale Knotenpunkte einrichten.
  50. Die digitale Welt gleichberechtigt gestalten.
  51. Die Digitalisierung klimafreundlich und nachhaltig gestalten.
  52. Eine Landesstrategie Green IT auflegen.
  53. Die Landesstrategie Green IT mit Leitlinien versehen, verbindlicher machen und auch außerhalb der Landesverwaltung wirken lassen.
  54. Schleswig-Holstein zum Land der Green IT machen.
  55. Gemeinsam mit Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green IT starten.
  56. Neue Rechenzentren vor allem in Norddeutschland ansiedeln.
  57. Eine Ansiedlungsoffensive für grüne Rechenzentren starten.
  58. Öko-Qualitätszertifikate für IT-Anbieter*innen unterstützen.
  59. Das digitale Arbeiten in der Verwaltung weiter verbessern.
  60. Beim digitalen Arbeiten auf offene und benutzer*innenfreundliche Standards setzen.
  61. Plattformen für die algorithmische Verbreitung von Hate Speech, Sexismus, Rassismus sowie illegalen und demokratiefeindlichen Inhalten in die Verantwortung nehmen.
  62. Sicherheitslücken schnellstmöglich schließen, statt staatlich mit ihnen zu handeln.
  63. Eine staatliche Meldepflicht für Sicherheitslücken einführen.
  64. Plattformbetreiber*innen zur Löschung strafbarer Inhalte verpflichten.
  65. Eine finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz für Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine schaffen.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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